MV SECURITY
GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.225,00 |
3.087,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.225,00 |
3.087,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.354,25 |
14.743,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.441,70 |
2.242,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
990,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.912,55 |
12.501,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39,95 |
39,95 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.213,85 |
39.237,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.833,05 |
57.108,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
63.637,52 |
72.750,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.423,67 |
8.512,65 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
30.213,85 |
39.237,52 |
| B.
Rückstellungen |
5.961,20 |
2.648,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.871,85 |
54.460,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.504,22 |
18.173,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.833,05 |
57.108,02 |
Anhang
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
der Firma
MV Security GmbH Rostock
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §3 264 ff HGB erstellt.
Per 01. 01. 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte
haben sich nicht ergeben.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 264 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 410,00 EUR wurden im
Geschäftsjahr nicht angeschafft.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
fertige und unfertige Erzeugnisse waren zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr waren nicht vorhanden.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Restlaufzeiten von
über einem Jahr bestehen nicht.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
5 Jahren bestehen nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer:
Marian Stamsen
Handelsfachwirt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
I. Vorschlag über die Verwendung des
Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird folgende
Verwendung des Ergebnisses
vorgeschlagen:
Der Jahresüberschuss in Höhe von
€ 8.423,67 wird auf neue Rechnungen vorgetragen.
Rostock, 12. 03.
2012
gez. Marian Stamsen
Ort, Datum
Marian Stamsen
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2012 festgestellt.
|