Schmid Bau
GmbH
Memmingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.679,67 |
47.691,50 |
| I.
Sachanlagen |
37.679,67 |
47.691,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
112.228,31 |
140.211,73 |
| I.
Vorräte |
59.600,00 |
79.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.089,20 |
57.223,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.539,11 |
3.388,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.055,00 |
9.794,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.962,98 |
197.697,99 |
Passiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.486,08 |
18.316,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
7.248,00 |
8.367,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.169,49 |
1.119,79 |
| B.
Rückstellungen |
4.842,00 |
6.244,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.634,90 |
173.137,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
123.634,90 |
173.137,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.962,98 |
197.697,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Schmid Bau GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,- € wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG aus dem Jahr 2009 wurde in die Handelsbilanz
übernommen, da dieser für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Der Bilanzverlust von 1.078,51€ ergibt sich
durch Verrechnung des Jahresüberschusses von
6.169,49€ mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in
Höhe von 7.248,00€.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Rückstellung für latente Steuern wurde nicht
gebildet. Von der Anwendung der Vorschrift des § 274
HGB über die Abgrenzung latenter Steuern ist die
Gesellschaft gem. § 274a Nr. 5 HGB befreit.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herrn Dipl.Ing.(FH)
Erwin Schmid
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und
Pflichten zum 28.02.11.
Erwin Schmid
Verbindlichkeiten 50.455,78
EUR
Memmingen, den 25.11. 2011
Dipl.Ing.(FH) Erwin Schmid
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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