Dattenberg the creative factory GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Bernhard Dattenberg seit 3.5.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Selection D GmbHHattingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGSelection D GmbH, Hattingen Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Der Jahresabschluss der Selection D GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB bzw. 279 bis 283 HGB sowie unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Von den Erleichterungsmöglichkeiten des § 274 a HGB für die Aufstellung der Bilanz wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Selection D GmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Going-Concern Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Für Transaktionen in Fremdwährung wurde der Devisenkurs zum Transaktionsstichtag zu Grunde gelegt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 150,00 und bis € 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt, der einheitlich über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben wird. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Beim Warenbestand wurden Risiken wegen mangelnder Verwertbarkeit durch ausreichende Wertberichtigungen abgedeckt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Nominalbetrag. Bei zweifelhaften Forderungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Ausgaben des Berichtszeitraumes angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 1 (VJ T€ 7).
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 bestellt: Herr Andreas Dattenberg, Bochum, Herr Thomas vom Dorf, Remagen. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 6 auf neue Rechnung vorzutragen. Hattingen, 22.12.2011 _________________________________ Selection D GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.12.2011 |
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