FTS Bauelemente GmbH
Brüeler Chaussee 3, 19406 Sternberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Renz seit 23.8.2012 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FTS Bauelemente GmbHWeitendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen analog den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen und der degressiven Methode vorgenommen. Für bewegliche abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über eine Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis 150,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 26,33%. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt hierbei 300%. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 218.438,50 sind gesichert durch Grundschulden, Sicherungsübereignung von Anlagevermögen sowie Abtretung von Forderungen aus Einspeisvergütungen. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 144.503,00 eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 60.438,50 eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse Geschäftsführer
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 12.05.2011 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. |
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