Interbrau Finanz-Consult GmbHLiquidiert
Freihamer Allee 21, 81249 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Dr. Rübelmann seit 23.10.2001 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Interbrau Finanz-Consult GmbHZollingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Interbrau Finanz-Consult GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 276 HGB und des Anhanges gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Mit notariellem Vertrag vom 25.01.1995 wurde die Interbrau Finanz-Consult GmbH, Moos 5, 85406 Zolling gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 19.04.1995 unter HRB 109 346. Die Anteile an der Gesellschaft hält zu 51 % Herr Thomas Rübelmann und zu 49 % Christopher Rübelmann beide wohnhaft, Moosgut 5, 85406 Zolling. Das Stammkapital beträgt EUR 30.000,00. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Herr Dr. Klaus Rübelmann ist zum Geschäftsführer bestellt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beratung von Unternehmen, Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz und Vermögensverwaltung, Komplementärin der Firma Rübelmann Grundbesitz-Verwaltungs-GmbH & Co KG. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot der § 181 BGB befreit. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlichsteuerrechtlicher Maßnahmen Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen vorgenommen. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden in Höhe von Euro 80.000,00 vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Vollabschreibung waren im Kalenderjahr nicht zu verzeichnen. Forderungen sind zum Nennwert, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten gem. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten. |
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