OSRAM Lighting Services GmbHLiquidiert

Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6, 51688 Wipperfürth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 87047
Eingetragen
15.3.2016
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
(a) die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Licht-, Beleuchtungs- und photonischen, insbesondere lichtwandelnden, Produkten, Systemen und Lösungen, einschließlich von Leuchtmitteln, Leuchten, Betriebs- und Herstellungsgeräten und -maschinen, Steuersystemen, Vorprodukten, Teilen und Zubehör solcher Produkte, Systeme und Lösungen; (b) die Erbringung von Beratungs-, Dienstund Serviceleistungen auf den unter lit. (a) genannten Arbeitsgebieten.

Historie

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Management

NameRolle
Niklas Gonitianer
seit 31.1.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

OSRAM Lighting Services GmbH

Wipperfürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die OSRAM Lighting Services GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der OSRAM Lighting Services, GmbH Wippenfürth - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 16. November 2018

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Keller Milchin
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

BILANZ

zum 30. September 2018

OSRAM Lighting Services GmbH, Wipperfürth

AKTIVA


Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR
Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.579.387,44 1.511.436,99
- davon gegen Gesellschafter 1.574.525,75 EUR



1.579.387,44 1.511.436,99

PASSIVA


Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.508.274,42 1.449.416,91
C. Verbindlichkeiten 46.113,02 37.020,08

1.579.387,44 1.511.436,99

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018

OSRAM Lighting Services GmbH, Wipperfürth


Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR
1. Rohergebnis 3.089.070,42 3.171.652,51
2. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 2.220.281,77 2.386.552,86
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 407.737,64 389.905,18

2.628.019,41 2.776.458,04
- davon für Altersversorgung EUR 54.151,00 (EUR 65.553,00)

3. sonstige betriebliche Aufwendungen 427.274,80 381.166,20
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 140,09 120,97
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 140,09 (EUR 120,97)

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 67.928,00 39.853,00
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 67.928,00 (EUR 39.853,00)

6. Ergebnis nach Steuern 34.011,70- 25.703,76-
7. Erträge aus Verlustübernahme 34.011,70 25.703,76
8. Jahresüberschuss 0,00 0,00

ANHANG

zum 30. September 2018

OSRAM Lighting Services GmbH, Wipperfürth

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: OSRAM Lighting Services GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wipperfürth
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: HRB 87047

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen wurden zum Nennwert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.040.727,00 (VJ: EUR 907.147,00).

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus einem konzerninternen Cashpooling.

Pensionsrückstellungen

Die handelsbilanzielle Bewertung der Versorgungsverpflichtungen wurden mit dem Barwert der anteilig erworbenen planmäßigen Anwartschaft (sog. PUC-Methode) vorgenommen. Der ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf EUR 132.220,00.

Im Oktober 2018 mussten die neuen Sterbetafeln erneut angepasst werden. Die erforderliche Validierung und Implementierung der RT 2018G konnte im Rahmen des Erstellungsprozesses für den Jahresabschluss 2018 nicht in angemessener Weise abgeschlossen werden. Es wurden daher weiterhin die Sterbetafeln "Heubeck Richttafeln 2005G" verwendet. Bei Anwendung hätte sich nach Schätzungen eine nicht wesentlich höhere Pensionsrückstellung ergeben mit entsprechender negativer Ergebniswirkung.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Davon sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 34.352,47 (EUR 30.075,65) enthalten sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (EUR 324,85) enthalten.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 17.882,25 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Diese betreffen eine Bankbürgschaft zwischen der OSRAM GmbH und dem Vermieter der Büro- und Produktionsfläche in Wipperführt.

Im Innenverhältnis haftet die OSRAM Lighting Services GmbH, als Mieter dieser Büro- und Produktionsflächen, gegenüber der OSRAM GmbH über den oben aufgeführten Betrag in Höhe von EUR 17.882,25

Finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen

Die Gesellschaft mietet Büro- und Produktionsflächen sowie Stellplätze im Objekt Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6 in 51688 Wipperfürth. Die Festlaufzeit des Mietvertrages endet am 30.06.2019.

Fälligkeit TEUR
2018/2019 72
2019/2020 72
2020/2021 54
Gesamt 198

Verpflichtungen aus Leasingverträgen

Die Firmenfahrzeuge für Mitarbeiter werden durch Operating-Leasingverträge beschafft. Dies soll die Fahrzeuge auf dem neuesten Stand und dadurch die Reparaturaufwendungen gering halten. Damit liegt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber.

Fälligkeit TEUR
2018/2019 52
2019/2020 38
2020/2021 15
Gesamt 105

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 26 Mitarbeiter.

Konzernzugehörigkeit

Die OSRAM Lighting Services GmbH wurde in den Konzernabschluss der OSRAM Licht AG mit Sitz in München einbezogen.

Die OSRAM Lighting Services GmbH hat eine umsatzsteuerliche Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG mit der OSRAM Licht AG, sowie eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft gemäß §§ 14, 17 KStG und § 2 Abs. 2 GewStG mit der OSRAM GmbH.

Desweiteren besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der OSRAM GmbH.

Die Gesellschaft hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September.

Unterschrift der Geschäftsführung

Wipperführt, 09.11.2018
Ort, Datum
Andreas Steinert
Wipperführt, 09.11.2018
Ort, Datum
Niklas Gonitianer

Nachrichten & Medien

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