Zimmermann
Norm- und Verbindungstechnik GmbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
343.510,60 |
280.615,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
41.583,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
110.967,00 |
90.162,00 |
| III.
Finanzanlagen |
190.960,60 |
190.451,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.088.838,38 |
2.045.372,14 |
| I.
Vorräte |
1.033.062,03 |
1.351.202,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
452.135,26 |
388.505,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
603.641,09 |
305.663,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.000,00 |
7.367,48 |
| Aktiva |
2.438.348,98 |
2.333.354,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.033.121,76 |
867.465,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
841.865,70 |
745.161,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
165.656,06 |
96.703,95 |
| B.
Rückstellungen |
777.459,17 |
651.027,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
627.768,05 |
814.861,64 |
| Passiva |
2.438.348,98 |
2.333.354,68 |
Anhang
.ALLGEMEINE ANGABEN
1 Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
und unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen
Regelungen.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
3 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde
teilweise verzichtet. Die Erleichterungen nach §
274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch
genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von
sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
4 Die Form des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
5 Die Ansatzvorschriften der §§ 246
bis 251 HGB wurden beachtet.
6 Die Immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungssätze der
verschiedenen Anlagegüter richten sich in Anlehnung an
die amtlichen Abschreibungstabellen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 800 € sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben oder als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
7 Die Finanzanlagen sind mit ihrem beizulegenden
Zeitwert aktiviert.
8 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert
bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
9 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und die sonstigen Vermögensgegenstände sind
zum Nominalwert angesetzt worden. Es wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% des
Nettoforderungsbestandes zur Absicherung des
allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Darüber
hinausgehende Risiken waren im
Forderungsbestand nicht erkennbar.
10 Der Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
11 Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
für das nächste Geschäftsjahr bezahlten
Aufwand und wird mit dem Nominalwert ausgewiesen.
13 Die Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
14 Die Verbindlichkeiten sind vollständig
erfasst und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
15 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand bei
der Bewertung der Rückstellungen statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
16 Der entgeltlich erworbene Geschäfts-
oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf acht Jahre
festgelegt und entspricht der steuerlich anzunehmenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
17 Sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
18 Der im Eigenkapital enthaltene Gewinnvortrag
beträgt 841.865,70 € (Vorjahr: 745.161,75
€).
19 Die Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt 627.768,05 € (Vorjahr: 814.861,64 €)
sind allesamt innerhalb eines Jahres fällig.
4. SONSTIGE ANGABEN
20 Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Lübeck unter HRB 2118 RE mit der
Geschäftsadresse Carl-Backhaus-Straße 11, 22926
Ahrensburg, eingetragen.
21 Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres waren als Geschäftsführer
bestellt:
Niels Zimmermann, Dipl.-Ing., operative
Geschäftsleitung, Sülfeld
Lars Zimmermann, Dipl.-Ing., operative
Geschäftsleitung, Rehhorst
22 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in der Regel als solche
gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von
100.000,00 € (Vorjahr: 100.000,00 €).
23 Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023
sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
eingetreten.
24 Die Geschäftsführung wird den
Gesellschaftern vorschlagen, den in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in
Höhe von 165.656,06 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
UNTERSCHRIFTEN
Ahrensburg, 12. September 2024
Niels Zimmermann Lars Zimmermann
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
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