Checkpoint Handelsberatung GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Prof. Dr. Kutschke seit 14.12.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Karl-Heinz Kutschke | 85.00% |
G******* K*********** | 5.00% |
O***** K******* | 5.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Checkpoint Handelsberatung GmbHBad-DürkheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2006Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Wertansätze in der Bilanz der Checkpoint Handelsberatung GmbH zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.
Auf die Erstellung eines Anlagenspiegels wurde verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 187. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Karl-Heinz Kutschke, Bad Dürkheim und Frau Agnes Kutschke, Bad Dürkheim
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Der in der Bilanz ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von T€ 115 wird nicht durch die stillen Reserven im Anlagevermögen abgedeckt. Folglich besteht zum Bilanzstichtag eine rechnerische Überschuldung. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag wird durch die in Vorjahren gewährten qualifizierten Rangrücktrittserklärungen der geschäftsführenden Gesellschafter verhindert.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bad Dürkheim
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