Greenstone Advisory GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Philipp Michael BlumenthalFLOWERFIELD Holding GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Greenstone Advisory GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz zum 31. Dezember 2007Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2007Greenstone Advisory GmbH, HamburgI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Anteilsrechte der bilanzierten Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtgt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz1. Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 2. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige AngabenGesellschaftsorgane Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2007:
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