Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 110003
Eingetragen
21.3.2022
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Steinbrecher
seit 8.4.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
C1 Vermögensverwaltung GmbH in Gründung
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
C1 Vermögensverwaltung GmbH in Gründung
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

C3 Property GmbH

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.076.803,40 18.947.974,40
I. Sachanlagen 18.076.803,40 18.947.974,40
B. Umlaufvermögen 528.279,86 1.629.911,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 270.311,50 304.980,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 257.968,36 1.324.930,95
Summe Aktiva 18.605.083,26 20.577.885,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.242.151,69 378.879,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   353.879,70
III. Bilanzgewinn 1.217.151,69  
B. Rückstellungen 164.786,27 68.959,35
C. Verbindlichkeiten 17.198.145,30 20.130.046,91
Summe Passiva 18.605.083,26 20.577.885,96

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma C3 Property GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 110003 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Leverkusen (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der C3 Property GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern zum 31.12.2023 Forderungen in Höhe von 0,00 Euro. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern 17.076.150,87 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in Höhe von 1.217.151,69 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von 353.879,70 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

über einem Jahr

über fünf Jahre


Sicher-
heiten



TEUR

TEUR

TEUR

TEUR


1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0
(0)

0
(0)

0
(0)

0
(0)


2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2
(11)

2
(11)

0
(0)

0
(0)


3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

17.076
(20.029)

17.076
(20.029)

0
(0)

0
(0)


4.

Sonstige Verbindlichkeiten

120
(89)

120
(89)

0
(0)

0
(0)



davon aus Steuern

120
(89)

120
(89)

0
(0)

0
(0)



davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

0
(0)

0
(0)

0
(0)

0
(0)



Summe

17.198
(20.130)

17.198
(20.130)

0
(0)

0
(0)

IV.  Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten


Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 435.981,51 Euro angefallen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen beziehen sich auf Forderungsverluste auf Grund von Insolvenz eines Mieters der Gesellschaft.

V. Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Martin Steinbrecher und Frau Kerstin Pütz (Tätigkeitsbereich: operative Leitung) (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 714,00 Euro (Vorjahr 714,00 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
Im Jahr 2023 waren keine Arbeitnehmer (Vorjahr: 0) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

 

Leverkusen, den 21.11.2024

gez. Kerstin Pütz, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.11.2024.

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