Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 705853
Eingetragen
16.1.2009
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Nivelliertechnologie sowie Beratungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Thomas Weißer
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Weißer
69514 Laudenbach
12.500 €
50.00%
Heike Weißer
69514 Laudenbach
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HS Nivelliertechnik GmbH

Laudenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.876,73 9.934,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 9.874,73 9.932,46
B. Umlaufvermögen 29.860,90 16.715,79
I. Vorräte 27.084,42 13.427,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.002,69 1.718,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 773,79 1.569,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.130,42 394,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.868,05 27.045,17

Passiva

1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.896,57 23.973,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag -1.026,05 -845,43
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.922,62 -180,62
B. Rückstellungen 826,10 426,40
C. Verbindlichkeiten 14.145,38 2.644,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.868,05 27.045,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben im Berichtsjahr, als auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben im Berichtsjahr, als auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von T€ 7 (Vorjahr: T€ 1) ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Heike Weißer-Schäfer, Laudenbach

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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