Riehl Estate Management UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rade Zinaic seit 23.5.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T W K Service GmbHHofheim am TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGTWK Service GmbH E. Anhang 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 HGB Aktivia Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen. Bei den Vorräten sind die unfertigen Bauaufträge zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen sind. Innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Risiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Passiva Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. 2. Entwicklung des Anlagevermögens - § 285 Abs. 2 HGB Die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen ist in einem Bruttoanlagenspiegel (vgl. Buchstabe D.) dargestellt. 3. Angaben zu den Verbindlichkeiten - 285 Nr. 1a HGB a) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt DM / € 0,00 b) Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag in Höhe von DM / € 0,00 durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 4. Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 5. Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1 / 325 Abs. 1 / 326 HGB Der Jahresgewinn beträgt € 24.217,23. Der Gewinnvortrag in Höhe von € 506.439,38 und der Jahresgewinn des Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 24.217,23 werden auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. 6. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB Udo Spatz, 04552 Borna 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern §§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs. 3 GmbH Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum Stichtag keine. Dem Geschäftsführer gegenüber keine. Hofheim, im März 2023
Hofheim, den 17. April 2024 gez. Bodo Rapierski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. April 2024 |
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