Sportcompany GmbH
Todtnau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.525,50 |
23.655,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.313,68 |
15.191,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.211,82 |
8.464,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.525,50 |
23.655,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.831,37 |
23.081,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.918,69 |
1.240,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.750,06 |
-678,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.246,20 |
300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.447,93 |
274,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.447,93 |
274,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.525,50 |
23.655,66 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Sportcompany GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB macht die Gesellschaft keinen
bzw. bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB teilweise Gebrauch. Gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt die
Gesellschaft keinen Lagebericht auf.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zu Grunde
gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden sowohl degressiv als
auch linear im Rahmen der steuerlich zulässigen
Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird
übergegangen, sobald sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr
führt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird im
Jahr der Anschaffung gemäß § 6
Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über
einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd
aufgelöst wird.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Handelswaren werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
V.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden mit dem Kurs am Einlösungstag
bewertet. Verluste aus Kursänderungen zum
Bilanzstichtag finden Berücksichtigung.
C.
ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
I. ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
TEUR 14,4 (Vorjahr: TEUR 15,0).
II. ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1. Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
TEUR 1,4 (Vorjahr: TEUR 0,2).
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
D.
SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen kein Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen kein finanzielle Verpflichtungen
zum Bilanzstichtag aus befristeten Mietverhältnissen
und aus Leasingverhältnissen.
3. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Bernd Lais, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Todtnau, 30. Dezember 2010
Bernd Lais, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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