Hotel
Bergkristall Geschäftsführungs- und
Verwaltungs-GmbH
Oberstaufen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
216.011,77 |
216.322,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.011,77 |
216.322,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
241.576,36 |
241.886,98 |
| davon
Verlustvortrag |
241.886,98 |
242.146,04 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
216.011,77 |
216.322,39 |
| B.
Verbindlichkeiten |
216.011,77 |
216.322,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
112.816,88 |
112.218,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.011,77 |
216.322,39 |
Anhang
Anhang gem. §§ 264 (1), 284 ff. HGB für
das Geschäftsjahr per 31.12.2010
Von den größenabhängigen
Erleichterungen (§§ 264, 274a, 276, 288 ff. HGB)
wurde Gebrauch gemacht.
A. Gliederung (§§ 265, 266, 275 HGB)
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 (8)
HGB nicht angegeben.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 (2)
HGB)
1. Aktiva
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände:
Der Ausweis erfolgte mit ihrem Nennwert.
2. Passiva
Rückstellungen:
Steuerrückstellungen, sonstige
Rückstellungen:
Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wurden
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
unter der Beachtung von § 253 (1) S. 2 HGB
berücksichtigt (§ 252 (1) Nr. 4 HGB).
Verbindlichkeiten:
Die Passivierung erfolgte zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag.
C. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 i. V. mit §
288 HGB)
1. Eventualverbindlichkeiten (§ 285 i.V. mit §
288 HGB)
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
2. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern (§ 285
Nr. 9c HGB und § 42 (3) GmbHG)
Unter der Position kurzfristige sonstige
Verbindlichkeiten sind Schulden gegenüber dem
Gesellschafter und Geschäftsführer Hans Jörg
Lingg wie folgt ausgewiesen:
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31.12.2010
|
31.12.2009
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Darlehen
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25.564,59 EUR
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25.564,59 EUR
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Verrechnungskonto
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87.213,02 EUR
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86.653,47 EUR
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Gesamt:
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112.777,61 EUR
|
112.218,06 EUR
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Das Darlehen ist unbefristet und wird mit 0,50 % p.a.
verzinst.
Da sich der Stand der Verrechnungskontos laufend
ändert, werden sie wie ein Kontokorrentkonto
(§§ 355 ff. HGB) abgerechnet. Die
Verrechnungskonten sind unbefristet und werden mit 0,50%
p.a. verzinst.
3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und
eines Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer sind
Lingg Hans-Jörg,
Küchenmeister u. Hotelkaufmann
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Sabine Lingg,
Hotelfachfrau
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Ein Aufsichtsrat war nicht zu bestellen.
5. Sonstige Angaben
A. Rangrücktrittsvereinbarung:
Lt. Rangrücktrittsvereinbarung ist Herr
Hans-Jörg Lingg zur Vermeidung einer
Überschuldung (§ 19 InsO in der jeweils geltenden
Fassung) in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft mit seiner Forderung auf
Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen
(nachfolgend "Forderung") gemäß §§ 19
Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die § 39
Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen
zurückgetreten.
Davor ist Herr Hans-Jörg Lingg mit seiner
Forderung gegenüber sämtlichen gegenwärtigen
und künftigen Forderungen von Gläubigern der
Gesellschaft dergestalt zurückgetreten, dass Zahlungen
auf die Forderung
| • |
nicht erfolgen dürfen, wenn
die Gesellschaft zahlungsunfähig oder
überschuldet ist oder wenn und soweit die
Zahlungen auf die Forderung zu einer
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der
Gesellschaft führen würden, und
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| • |
nur nachrangig nach allen
anderen Gläubigern (außer anderen
Rangrücktrittsgläubigern und mit diesen im
Verhältnis ihrer Forderungen) aus einem etwaigen
Jahresüberschuss, Bilanzgewinn,
Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien
Vermögen, der bzw. das nicht zur Erhaltung des
satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich
ist, verlangt werden können.
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Auch als Geschäftsführer und Kommanditisten
der Firma Hotel Bergkristall GmbH & Co. KG haben dies
Herr Hans-Jörg Lingg und Frau Sabine Lingg
entsprechend vereinbart.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2011
festgestellt.
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