KMG Consulting GmbHLiquidiert

44141 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 15310
Eingetragen
27.3.2002
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Beratung von mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Handwerk und Industrie, von Verwaltungen, von Nonprofit Oranisationen und von Finanzdienstleistern. Die Beratung umfaßt insbesondere betriebswirtschaftliche Erstanalysen, Schwachstellenanalysen und Krisenmanagement , Generationswechsel, An- und Verkauf von Unternehmen, Teildisziplin: Strategieentwicklung, Anlageu. Finanzmanagement ; Finanzstrukturberatung , Markt- und Unternehmensanalyse, Personalcoaching, Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten jeder Art, Beratung in Fragen der Unternehmensführung, Übernahme der treuhänderischen Verwaltung von Vermögensgegenständen und die Übernahme und Durchführung sonstiger Treuhandgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Karin Bachnick
seit 24.11.2003
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
0.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KMG Consulting GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2.044,00 3.486,00
II. Finanzanlagen 2,00 97.124,21
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 27.773,21 22.313,06
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 18.354,62 12.334,75
C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 206.581,88 196.010,74
254.755,71 331.268,76
31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 222.010,74 181.339,78
III. Jahresfehlbetrag 10.571,14 40.670,96
nicht gedeckter Fehlbetrag 206.581,88 196.010,74
0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.900,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 252.855,71 329.668,76
254.755,71 331.268,76

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt.

Der Jahresabschluss berücksichtigt erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden daraufhin angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein außerordentliches Ergebnis bilanziert.

I.             Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 150 EUR, aber 1.000 EUR nicht übersteigen, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig aufgelöst wird.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

II.            Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 0 TEUR eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 0 TEUR).

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2010 -207 TEUR (Vorjahr: -196 TEUR). Das gezeichnete Kapital beträgt 26 TEUR und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.

Das Eigenkapital ist durch Verluste aufgebraucht. Zur Abwendung der Überschuldung trat Frau Karin Bachnick gemäß Rangrücktrittsvereinbarung mit ihrer Darlehensforderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderung nur aus künftigen Jahresüberschüssen oder aus dem sonstigen frei verfügbaren Vermögen zu leisten ist. Der Rangrücktritt gilt solange die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft im Sinne der Insolvenzordnung führt.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nr.1 HGB) ergeben sich wie folgt:

Restlaufzeit

Summe

TEUR

bis 1 Jahr

TEUR

1 - 5 Jahre

TEUR

> 5 Jahre

TEUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

43

0

0

43

Sonstige Verbindlichkeiten

0

0

210

210

gesamt

43

0

210

253

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von 253 TEUR sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 210 TEUR (Vorjahr: 285 TEUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verpflichtungen aus Steuern bzw. Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB):

Eventualverbindlichkeiten

Sicherheiten durch Verpfändung von Guthaben

TEUR

TEUR

Bürgschaften

0

0

Akkreditive

0

0

Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und aus Akkreditiven schätzen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt als gering ein (§ 285 Nr. 27 HGB).

III.          Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Reiner Bachnick und Frau Karin Bachnick, Dortmund.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Dortmund im Oktober 2011

KMG Consulting GmbH

gez. Reiner Bachnick                                         gez. Karin Bachnick

Geschäftsführer                                                 Geschäftsführerin

Der Jahresabschluss wurde am 15. Dezember 2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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