Mishumopa
GmbH
(vormals:
DUALIS Gesellschaft für Senioreneinrichtungen
mbH)
Limburg
(vormals:
Wirges)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.734.675,31 |
3.867.174,87 |
| I.
Sachanlagen |
3.734.675,31 |
3.867.174,87 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.733,95 |
41.091,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.370,92 |
33.442,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
246.363,03 |
7.649,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.369,71 |
16.197,11 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
135.398,54 |
134.975,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.206.177,51 |
4.059.438,28 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
159.975,02 |
157.209,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
423,52 |
2.765,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
135.398,54 |
134.975,02 |
| B.
Rückstellungen |
20.000,00 |
45.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.126.310,66 |
4.013.052,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
586,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
59.866,85 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.206.177,51 |
4.059.438,28 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der Mishumopa GmbH, Limburg a. d.
Lahn, zum 31. Dezember 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die
für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde
beachtet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den
Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen oder degressiven Methode
ermittelt werden.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit 1. Januar 2010
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 410,00 nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Die latenten Steuern werden auf Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die
Unterschiede ergeben sich aus der Vornahme von
erhöhten Abschreibungen gem. § 7h EStG auf
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der
Steuerbilanz.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
1.387.00,00 € enthalten.
B.
Allgemeine Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 und bis zur
Bilanzerstellung war
Frau Heike Schlitzer, Wirges (bis 27.09.2011)
Herr Mirco Rudolf Schultis, Wiesbaden (seit dem
28.09.2011)
zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
Limburg a. d. Lahn, den 15. August 2012
gez. Mirco Rudolf Schultis
- Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2012 festgestellt.
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