Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 19030
Eingetragen
30.1.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Gebraucht- und Neufahrzeugen, Maschinen und Geräten; der Aufkauf von Insolvenzwaren, die Teilnahme an Versteigerungen und Verwertungen von Betrieben und Inventar.

Historie

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Management

NameRolle
Ute Löffler
seit 30.1.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Harsdorfer Berg 69, 39110 Magdeburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Löffler GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   4.950,00
B. Anlagevermögen 245,00  
I. Sachanlagen 245,00  
C. Umlaufvermögen 163.622,99 132.436,98
I. Vorräte 97.092,08 93.817,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.734,44 11.065,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.796,47 27.554,08
D. Rechnungsabgrenzungsposten 310,96 391,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 164.178,95 137.778,59

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 18.995,40 6.671,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 18.328,21 2.896,90
III. Jahresüberschuss 12.323,61 -15.431,31
B. Rückstellungen 2.575,00 1.980,00
C. Verbindlichkeiten 142.608,55 129.126,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 164.178,95 137.778,59

Anhang

1.1          Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Autohaus Löffler GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Erleichterungen gemäß §§ 268, 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

1.2          Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


 Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf
-       € 354,62
Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
  
Vorräte
Der Bestandsnachweis der Vorräte erfolgt in Form von Inventurlisten, die auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Mitarbeiter der Gesellschaft erstellt werden.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag bilanziert. Bezüglich des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos wurde keine ergänzende Pauschalwertberichtigung vorgenommen.   
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten wurden nicht gebildet, eine Abzinsung ist daher nicht erfolgt.
 
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten lagen nicht vor, eine Abzinsung war daher nicht erforderlich.
 

1.3          Sonstige Pflichtangaben


Zur Geschäftsführerin ist Frau Ute Löffler bestellt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Die Geschäftsführerin schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
Das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2015 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
  
Magdeburg, 26. Oktober 2016
 
gez. Ute Löffler
Geschäftsführer

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