Feldwerke GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Schönauer seit 2.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M****** H*****GOING BEYOND GROUP GmbH | 0.45% |
| Name | Anteil |
|---|---|
VINCENT BONDRIN GmbH | 58.05% |
EXPERIENCE INVEST S.à r.l. | 41.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TheGame Group GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Positive Fortbestehensprognose Die Gesellschaft ist mit EUR 2,8 Mio. bilanziell überschuldet. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist angespannt. Aufgrund einer positiven Fortbestehensprognose für das laufende und das nachfolgende Geschäftsjahr liegt gemäß § 19 Abs. 2 InsO in der aktuellen Fassung nach Auffassung der Geschäftsführung keine insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft vor. Der Jahresabschluss wurde daher nach handelsrechtlichen Bewertungskriterien unter Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt. Wir verweisen auf die Erläuterungen in den Abschnitten "Finanzlage", "Risikobericht" und "Prognosebericht" im Lagebericht. B. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der TheGame Group GmbH (kurz:THEGAME), München (Amtsgericht München, HRB 254730) freiwillig die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Für die Anhangsangaben wurden teilweise die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 15 Jahren. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG sofort erfolgswirksam abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die unfertigen Leistungen bestehen aus am Bilanzstichtag in Arbeit befindlichen Aufträgen und werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Ermittlung der verlustfreien Werte beruht auf den erwarteten bzw. vereinbarten Auftragserlösen. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die flüssigen Mittel enthalten Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Geschäftsjahr wurde aufgrund der Insolvenz eines Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung gegenüber einem Kunden ein Vertrag zwischen dem Lieferanten, dem Insolvenzverwalter des Lieferanten, dem Kunden und der THEGAME abgeschlossen. Der Vertrag sah vor, dass weiterhin innerhalb der Leistungsbeziehungen abgerechnet wird, der Zahlungsfluss jedoch im Rahmen eines verkürzten Zahlungswegs direkt vom Kunden an den Insolvenzverwalter des Lieferanten erfolgte. Die THEGAME hat gemäß dieser vertraglichen Vereinbarung nach Mitteilung der durchgeführten Zahlungen durch den Kunden eine Verrechnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Kunden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Lieferanten vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden infolgedessen Verrechnungen in Höhe von EUR 1,7 Mio. durchgeführt. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 356.250,00 (i. V. 0,00 EUR) und Rückstellungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von EUR 62.935,00 (i. V. EUR 60.815,00). Zusätzlich wurden Rückstellungen für einen möglichen Rechtsstreit in Höhe von EUR 50.000,00 gebildet. Die Rückstellungen für einen möglichen Rechtsstreit enthalten Schätzwerte. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hatten im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben bzw. hatten im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 835.586,98 (i. V. EUR 0,00) und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 1.150.000,00 (i.V. EUR 900.000,00) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 499.688,84 (i. V. EUR 369.643,99), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 3.948,80 (i. V. EUR 3.387,28) und übrige sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 247.824,16 (i. V. EUR 1.680,00). Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 8.841,25 (i. V. EUR 70.720,04), bei welchen es sich im Wesentlichen um Erträge aus erhaltenen Gutschriften aus einem Mietverhältnis und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen handelt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 37.879,70 (i. V. EUR 6.502,68)., welche vollumfänglich auf realisierte Erträge entfallen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außerordentlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von EUR 5,3 Mio. enthalten. Mit einem Lieferanten wurde über Nachträge zu einem bestehenden Subunternehmervertrag vertraglich vereinbart, dass ein Joint Venture angestrebt und in dem Zeitraum bis zur tatsächlichen Zusammenführung der Gesellschaften die Abrechnungssystematik aus dem bestehenden Subunternehmervertrag modifiziert wird. Die Nachträge sehen für den Fall, dass ein Joint Venture nicht zustande kommt, vor, dass sich beide Parteien so stellen, als wären die Nachträge nicht zustande gekommen (im Folgenden "Ausgleichsverpflichtung" genannt). Nachdem ein Joint Venture nachweislich nicht zustande kam, wurden die Entgelte für den gegenseitigen Leistungsaustausch für den Zeitraum Januar bis September 2023, welche nach der modifizierten Abrechnungssystematik gemäß den Nachträgen abgerechnet und zum Teil bezahlt wurden, nach der Abrechnungssystematik aus dem ursprünglichen Subunternehmervertrag neu berechnet. Diese Entgeltkorrekturen resultieren in einer Forderung von THEGAME gegen den Lieferanten aus der Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio. und einer Minderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Lieferanten in Höhe von EUR 2,3 Mio. sowie gegenläufig aus einer Minderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Lieferanten in Höhe von EUR 0,2 Mio. 2. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 1.538,85 (i. V. EUR 2.648,71) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 206.901,76 (i. V. EUR 2.130,95) ausgewiesen. Hierin sind Lieferantenrechnungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von EUR 124.022,45, Abrechnungen der Künstlersozialkasse in Höhe von EUR 41.795,78 und höhere Jahresabschlusskosten in Höhe von EUR 16.000,78 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 8,50 (i. V. EUR 5.798,24), welche vollumfänglich auf realisierte Aufwendungen entfallen (i. V. unrealisierte Aufwendungen in Höhe von EUR 843,71). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von EUR 4,3 Mio. enthalten. Die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen beschriebene Forderung aus einer Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio. wurde aufgrund der Insolvenz des Lieferanten wertberichtigt. Zudem sind Rechtsberatungs- und Verwaltungsaufwendungen, die in Folge der Insolvenz anfielen, in Höhe von EUR 1,1 Mio. enthalten. 4. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 139.759,69 (i. V. EUR 11.121,92). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.008,05 (i.V. EUR 0,00). D. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
2. Personal Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 48 Arbeitnehmer beschäftigt.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 604. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind bzw. waren: Timo Schönauer, Kaufmann, Berlin Mark Niedzballa, Kaufmann, München (bis 31. Januar 2023) 5. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der GOING BEYOND GROUP GmbH, München, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Das Mutterunternehmen der GOING BEYOND GROUP GmbH, München, ist die Vincent Bondrin GmbH, Stuttgart. Die Gesellschaft ist dadurch von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. 6. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres 2023 haben sich Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet. Im Rahmen der Insolvenz eines Lieferanten hat der deutsche Insolvenzverwalter in einem Anspruchsschreiben Ende Juli 2024 zunächst außergerichtlich Vergütungsansprüche in Höhe von EUR 3,7 Mio. zuzüglich Zinsen geltend gemacht. An der Berechnung der Gesellschaft THEGAME, dass sich ein Ausgleichsanspruch zu Gunsten der THEGAME ergibt, ändert das vorgenannte Anspruchsschreiben nichts. Darüber hinaus hat die englische Insolvenzverwalterin des Tochterunternehmens des insolventen Lieferanten Ansprüche in Höhe von EUR 1,4 Mio. geltend gemacht. Die THEGAME hat diese Ansprüche zurückgewiesen, da es keinen Direktvertrag zwischen der Gesellschaft und der englischen Tochtergesellschaft des insolventen Lieferanten gibt. Die englische Insolvenzverwalterin hat bislang nicht dargelegt, dass vertraglichen Voraussetzungen bestehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt schätzt die Gesellschaft und die Geschäftsführung das Risiko von möglichen Zahlungsansprüchen, wenn die Insolvenzverwalter die vorgebrachten Ansprüche weiter verfolgen, weiterhin als gering ein. Ein Rahmendarlehensvertrag mit einem nahestehenden Unternehmen wurde nach dem Bilanzstichtag gekündigt. Das Darlehen war zum Kündigungszeitpunkt vollständig zurückbezahlt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
München, 6. August 2024 TheGame Group GmbH Geschäftsführung Timo Schönauer LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die TheGame Group GmbH, München (kurz: THEGAME), ist eine Strategie-, Beratungs- und Kreativagentur mit Schwerpunkt in der strategischen Markenberatung sowie der konzeptionellen Entwicklung und Umsetzung innovativer Formate für Markenkommunikation. THEGAME wurde im Jahr 2020 gegründet, um im Rahmen einer Exklusivbeauftragung mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren für die BMW AG, München ("BMW"), Agenturleistungen zu erbringen. Es wurde mit dem Kunden ein jährliches Mindestvolumen in Form eines garantierten Auftragsvolumen vereinbart. Die Agenturleistungen umfassen insbesondere die Erbringung von Kommunikations- und Experientialdienstleistungen zu strategisch relevanten image- und markenbildenden Projekten für die Marke BMW. Zur Erfüllung der Agenturleistungen aus der Exklusivbeauftragung bediente sich THEGAME neben eigenen Mitarbeitern noch zweier Marketingagenturen, mit denen Subunternehmerverträge geschlossen wurden. Eine der bisher als Subunternehmerin tätige Marketingagentur musste im letzten Quartal des Jahres 2023 Insolvenz anmelden. Um die bis dahin von der Subunternehmerin erbrachten Dienstleistungen ohne längerfristige Unterbrechungen für den Kunden weiterhin anbieten zu können, wurde im November 2023 in England eine Tochtergesellschaft gegründet. Durch diese Maßnahme konnten zwar nicht alle, aber die wichtigsten Dienstleistungen und damit die Umsatzerzielung und Kundenbeziehung ohne längeren Ausfall gesichert sowie Kosteneinsparungspotenziale erreicht werden. Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres 2024 wurden weitere Maßnahmen in der Personalstruktur umgesetzt, um die Expertise im Hause zu stärken und die Abhängigkeit von extern zu vergebenen Dienstleistungen zu verringern. II. Wirtschaftsbericht 1. Branchenentwicklung In der Automobilindustrie setzte sich das moderate Wachstum des weltweiten PKW-Marktvolumens mit 76,6 Mio. Fahrzeugen im Vergleich zum Vorjahr mit 69,6 Mio. Fahrzeugen, um 10% fort. 2. Geschäftsverlauf Während des Geschäftsjahres 2023 wurde die Geschäftsentwicklung von der negativen finanzwirtschaftlichen Entwicklung einer Subunternehmerin wesentlich beeinträchtigt. Da die Gesellschaft ihre Dienstleistungen nicht nur alleine erbringt, sondern hierfür teilweise auf Subunternehmer-Leistungen zurückgreift, wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 beabsichtigt, die beiden Gesellschaften THEGAME und eine der beiden Subunternehmerinnen durch eine bei der Gesellschaft THEGAME durchzuführende Kapitalerhöhung zusammenzuführen, um so das Know-How und die Erfahrungen zu bündeln und gemeinsam die Voraussetzungen sowohl für eine inhaltliche als auch für eine kulturelle Exzellenz zu schaffen. Ferner sollte dieser Zusammenschluss der Gleichschaltung strategischer und wirtschaftlicher Interessen, der Nutzung von Synergien sowie der Schaffung eines einheitlichen Auftretens gegenüber dem Kunden dienen. Aufgrund der beabsichtigten Zusammenführung haben die Subunternehmerin und THEGAME in Nachträgen zum BMW Subunternehmerinvertrag vereinbart, die im Vertrag eigentlich vorgesehene Vergütung und Abrechnung der von der Subunternehmerin zu erbringenden Leistungen für den Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2023 zu modifizieren. THEGAME übernahm daraufhin bei der Subunternehmerin angefallene und an THEGAME weiterberechnete Kosten von substantiellem Volumen im Zeitraum Januar bis September 2023. In den Nachträgen zum BMW Subunternehmerinvertrag wurde jedoch vereinbart, dass für den Fall, dass es zu keiner Zusammenführung der Gesellschaften kommen sollte, sich THEGAME und die Subunternehmerin verpflichten, so zu stellen, wie sie stünden, wäre die nach Maßgabe der Nachträge vorgenommene Änderung des Vertrags nicht vereinbart worden. Diese Zusammenführung konnte im Laufe des Geschäftsjahres nicht erreicht werden. THEGAME forderte daraufhin die Subunternehmerin Anfang Oktober 2023 auf, die gemäß den Vereinbarungen in den Nachträgen geleisteten Überzahlungen in Höhe von EUR 3,5 Mio. nach der Aufrechnung mit erbrachten Dienstleistungen von der Subunternehmerin für den Kunden BMW zurückzuzahlen. Zahlungen der Subunternehmerin erfolgten nicht. Im weiteren Verlauf des Oktobers 2023 musste die Subunternehmerin einen Eigenantrag auf Verfahrenseröffnung zur Insolvenz stellen. Im Zuge dieser Verfahrenseröffnung wurde die Geschäftsbeziehung mit der Subunternehmerin am 08.11.2023 außerordentlich gekündigt. Diese Entwicklungen im Laufe des Geschäftsjahres führten in der Konsequenz zu einem Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr um 13,4%. Die vertragliche Verpflichtung aus den Nachträgen, sich so zu stellen, wie sie stünden, als wäre die nach Maßgabe der Nachträge vorgenommene Änderung des Vertrags nicht vereinbart worden, führte zur Bilanzierung einer Ausgleichsverpflichtung aufgrund von erforderlichen Entgeltkorrekturen. Diese Entgeltkorrekturen resultieren in einer Forderung von THEGAME gegen den Lieferanten aus der Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio. und einer Korrektur von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Lieferanten in Höhe von EUR 2,3 Mio. sowie gegenläufig aus einer Korrektur von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Lieferanten in Höhe von EUR 0,2 Mio. Die Forderung aus der Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio. wurde aufgrund der Insolvenz des Lieferanten wertberichtigt. Der Geschäftsverlauf führte zu einem negativen Jahresergebnis von TEUR -2.281 (i.V. TEUR -10). 3. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Umsatzerlöse um EUR 4,2 Mio. bzw. 13,4% auf EUR 27,4 Mio. verringert. Der Rückgang ist damit begründet, dass Agenturleistungen, die THEGAME an eine Subunternehmerin ausgelagert hatte, im Zuge deren Insolvenz nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Subunternehmerin erbrachte Agenturleistungen, die THEGAME mangels entsprechender Inhouse-Ressourcen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz einkaufte. Einen Teil dieser Agenturleistungen konnte THEGAME durch die Gründung und Ausstattung einer Tochtergesellschaft in England im Laufe des November 2023 auffangen, jedoch nicht alle. Da für THEGAME die Vertragserfüllung für den Kunden und dessen Zufriedenheit oberste Priorität genießen, wurde zudem für bestimmte Agenturleistungen auf die Exklusivität zugunsten der Subunternehmerin verzichtet, damit diese im Rahmen der Aufrechterhaltung der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden liefern und abrechnen konnte. Infolge der Umbruchphase und der Abgabe von Agenturleistungen kam es zur Verringerung der Umsatzerlöse.Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich mit BMW erzielt. Die Verminderung der Bestände um TEUR 83,0 ergab sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass das Auftragsvolumen aus dem Geschäftsjahr 2022 in 2023 vollständig abgearbeitet wurde und alle Projekte im Geschäftsjahr vom Kunden abgenommen wurden. Der sonstige betriebliche Ertrag ist um EUR 5,3 Mio. gestiegen. Der Anstieg ist auf die Bilanzierung einer Ausgleichsverpflichtung aufgrund von Entgeltkorrekturen zurückzuführen. Diese Entgeltkorrekturen resultieren in einer Forderung von THEGAME gegen einen Lieferanten aus der Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio. und einer Korrektur von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Lieferanten in Höhe von EUR 2,3 Mio. sowie gegenläufig aus einer Korrektur von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Lieferanten in Höhe von EUR 0,2 Mio. Der Materialaufwand, welcher bezogene Leistungen der beiden Sublieferanten enthält, ist um EUR -2,5 Mio. (-9%) gesunken. Die Quote Materialaufwand zur Gesamtleistung zeigt eine Verschlechterung auf 89% (i.V. 87%). Der Personalaufwand lag in 2023 bei EUR 3,9 Mio. (i.V. EUR 2,9 Mio.). Diese Erhöhung um 32% ergab sich entsprechend dem geplanten wie auch dem durch die Insolvenz einer Subunternehmerin kurzfristig nötigen Mitarbeiteraufbau, um die Kundenprojekte dem qualitativen und zeitlichen Anspruch des Kunden entsprechend liefern zu können. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um EUR 5,3 Mio. insbesondere durch eine Einzelwertberichtigung der Forderung aus der Ausgleichsverpflichtung in Höhe von EUR 3,2 Mio., durch Fremdleistungen von Subunternehmern in Höhe von EUR 0,8 Mio. sowie durch notwendige Kosten aus der Weiterverrechnung von Konzernunternehmen in Höhe von EUR 0,8 Mio. und aus Rechtsberatung in Höhe von EUR 0,3 Mio., jeweils im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Auswirkungen aus der Insolvenz der Subunternehmerin. THEGAME hat in der Folge der finanziellen Entwicklungen des nicht erfolgten Zusammenschlusses im Geschäftsjahr und den damit erlittenen Forderungsabwertungen einen außerordentlich hohen Verlust erleiden müssen. Das EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung beträgt EUR -1,9 Mio. (i.V. EUR 0,1 Mio.), der Verlust EUR -2,3 Mio. (i.V. EUR 0,0 Mio. Verlust). Die Prognose des Vorjahres, eine Verringerung der Gesamtleistung um 26%, trat mit einer Reduzierung von 12 % nicht ein. Die Prognose eines deutlich über dem Vorjahr liegenden EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung wurde insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Insolvenz der Subunternehmerin deutlich verfehlt. 4. Vermögenslage Der Bestand an unfertigen Leistungen entsteht aufgrund von periodenübergreifenden Projekten. Er hat sich stichtagsbezogen um TEUR 83,0 auf TEUR 0,0 verringert. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 3,9 Mio. verringert auf EUR 2,8 Mio. (i.V. EUR 6,7 Mio.). Kundenzahlungen in Höhe von EUR 4,8 Mio. im Dezember 2023 führten zu dieser deutlichen Reduzierung. Die Zahlungsmoral des Kunden hat sich zum Jahresende deutlich verbessert. Die Forderungen waren zum Jahresabschlusserstellungszeitpunkt größtenteils beglichen. Das Fremdkapital gliedert sich in kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Der Anstieg der Rückstellungen ist im Wesentlichen auf Rückstellungen für Steuern, auf Rückstellung für ausstehende Rechnungen und für zu erwartende Prozesskosten zurückzuführen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Geschäftsjahr nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um EUR 3,0 Mio. verringert, was durch die bessere Zahlungsmoral des Kunden zum Jahresende 2023 und in der Folge der Möglichkeit, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verstärkt zu bezahlen, ermöglicht wurde. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel innerhalb der Zahlungsfristen beglichen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. und aus einer Darlehensverbindlichkeit. Der entsprechende Rahmenvertrag beläuft sich auf EUR 1,25 Mio. hiervon waren zum Bilanzstichtag EUR 1,15 Mio. in Anspruch genommen. Die sonstigen Verbindlichkeiten repräsentieren im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Kirchensteuer sowie Umsatzsteuer. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2023 EUR -2,8 Mio. (i.V. EUR -0,5 Mio.). Eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht aufgrund eines ungekündigten Rahmendarlehensvertrags zur finanziellen Unterstützung mit der Muttergesellschaft. Entsprechende Bilanz-, GuV- und Liquiditätsplanungen für einen Prognosezeitraum von 24 Monaten ab dem Bilanzstichtag wurden erstellt. 5. Finanzlage Die Muttergesellschaft GOING BEYOND GROUP GmbH, München, hat Anfang 2022 einen Rahmendarlehensvertrag mit Anspruch auf Verzinsung in Höhe von EUR 1,25 Mio. verbunden mit einen Rangrücktritt gewährt, damit die finanzielle Ausstattung ausreichend gewährleistet ist, um Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die gegenüber Dritten vereinbart wurden, und notwendige Überbrückung von benötigtem working capital/Betriebskapital, zu erfüllen. Hiervon waren zum Bilanzstichtag EUR 1,15 Mio. in Anspruch genommen. Die vollständige Rückzahlung erfolgte Anfang des Jahres 2024. Zudem wurden in 2023 von dem Kunden großvolumige Anzahlungen auf zukünftige Projekte zur Entlastung bei der Vorfinanzierung geleistet. Die Anzahlungen wurden zum Bilanzstichtag vollständig im Rahmen der Rechnungsstellung verrechnet. Die Anzahlungen wurden für 2024 erneut vereinbart. Die Auszahlung erfolgte bereits bis zum Jahresabschlusserstellungszeitpunkt. Die Muttergesellschaft ist weiterhin bereit, die finanzielle Ausstattung über das Rahmendarlehen zu gewährleisten, um Verbindlichkeiten und vertragliche Verpflichtungen, die gegenüber Dritten für die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden eingegangen werden und nötig sind, bedienen zu können. Die Muttergesellschaft verfügt über werthaltige Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen und kann auf Anforderung der Gesellschaft jederzeit entsprechende Mittel im Rahmen des bestehenden Rahmendarlehensvertrags in Höhe von EUR 1,25 Mio. zur Verfügung stellen. Die liquiden Mittel betrugen aufgrund von Zahlungseingängen kurz vor dem Bilanzstichtag EUR 1,5 Mio. Die Liquidität war in der Vergangenheit durch die Finanzierung der Muttergesellschaft gesichert. 6. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Gesamtleistung verringerte sich um -12%. Das EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung verringerte sich ebenfalls um EUR -2,0 Mio. auf EUR -1,9 Mio Dieser Rückgang ist, wie bereits im Geschäftsverlauf beschrieben, insbesondere auf die Auswirkungen aus der Insolvenz der Subunternehmerin zurückzuführen. 7. Gesamtaussage Die Geschäftsentwicklung hat sich in 2023 infolge der Entwicklungen und Auswirkungen der Insolvenz der Subunternehmerin nicht wie geplant entwickelt. III. Bericht über die Chancen und Risiken des Unternehmens 1. Risikobericht Die Exklusivbeauftragung mit BMW stellte bis Ende 2023 ein gewisses Risiko dar, da eventuelle Auftragsschwankungen nicht durch Gewinnung weiterer Kunden ausgeglichen werden konnten. Ab dem Jahr 2024 ist diese Exklusivität aufgehoben und es können weitere Kunden hinzugewonnen werden. Jedoch dauert die Neukundengewinnung erfahrungsgemäß mehrere Jahre, bis das Klumpenrisiko mit einem wesentlichen Kunden gemindert werden kann. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Auftragsvergabe nicht wesentlich über das vorhandene vertraglich vereinbarte Mindestvolumen hinausgehen könnte. Auf der Umsatzseite könnte sich unter einer sogenannten Worst Case Betrachtung ein Risiko für den Umsatz in Höhe von 6% und daraus für das EBITDA ein negativer Effekt von EUR 0,1 Mio. ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Worst Case Betrachtung ist unseres Erachtens gering. Darüber hinaus könnten finanzielle Risiken durch Ende Juli 2024 geltend gemachte Ansprüche im Zuge der Insolvenz der Subunternehmerin und deren Tochtergesellschaft entstehen. Die Geschäftsführung hat sich anwaltliche und steuerrechtliche Beratung und Vertretung eingeholt, um bei der Analyse der Geschäftsvorgänge und Einschätzung der Auswirkungen in Hinblick auf Forderungen des Insolvenzverwalters unterstützt zu sein und die bestmögliche Vertretung der Interessen von THEGAME zu erreichen. Die vorgebrachten Ansprüche des Insolvenzverwalters werden als unbegründet zurückgewiesen. Das Risiko von möglichen Zahlungsansprüchen, wenn der Insolvenzverwalter die vorgebrachten Ansprüche weiterverfolgt, schätzt die Geschäftsführung derzeit als gering ein. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Subunternehmerin und die dadurch entstandenen hohen Verluste haben zu einer Erhöhung der bilanziellen Überschuldung geführt und Liquiditätsengpässe verursacht. Diese Entwicklungen müssen daher besonders unter dem Gesichtspunkt möglicher Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Geschäftstätigkeit gewertet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wird von keinen bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft ausgegangen. Um die fortlaufende Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu sichern und damit eine Ergebnis- und Finanzplanung unter Going Concern entwickeln zu können wurden und werden im laufenden Geschäftsjahr 2024 Maßnahmen zur Restrukturierung mit einer Konzentration auf Expertenteams, notwendigen Personalabbau und -umbaumaßnahmen, den Ersatz von externen Dienstleistern durch den Auf- oder Umbau von eigenen Ressourcen und zusätzlich kurzfristigen Einsparungen von Sach- und Projektkosten vorgenommen. Jede dieser Maßnahmen soll zu der Verbesserung der Ertragslage beitragen. Diese Maßnahmen spiegeln sich in der Planung mit entsprechenden Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätszahlen wider. Die in der Planung möglicherweise auftretenden, kurzfristigen Finanzierungsnotwendigkeiten im Jahresverlauf von max. EUR 1,1 Mio. können durch den bestehenden Rahmendarlehensvertrag mit der Muttergesellschaft überbrückt werden. Die Liquidität ist gemäß der Liquiditätsplanung bis Ende 2025 durch den bestehenden Rahmendarlehensvertrag der Muttergesellschaft gesichert, weshalb unter der Annahme von Going Concern bilanziert wurde. Der Wegfall der Leistungserbringung durch die insolvente Subunternehmerin konnte u.a. durch die Gründung einer Tochtergesellschaft kompensiert werden. Um die Transformation zu kontrollieren und entgegen der aktuellen Erwartung eventuell negative Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können wird der Fokus noch stärker als in den Vorjahren auf ein zeitlich engmaschiges rollierendes Forecasting zur Vorhersage der Geschäftsentwicklung gelegt. Diese Routine beinhaltet tägliche Liquiditätsprüfungen und Soll-Ist-Vergleiche nicht nur dem Budget gegen- über sondern auch Prüfung der Gründe von Abweichungen von monatlich rollierenden aktualisierten Forecasts. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und dem "Jahres-Endgeschäft" mit Review Meetings mit der Geschäftsleitung und den Projektleitern, um, wenn nötig, adäquate Initiativen sowohl bei positiven wie negativen Entwicklungen zu setzen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt THEGAME eine konservative Risikopolitik. 2. Chancenbericht Im Zuge der Entwicklungen in 2023 und dem Wegfall einer wesentlichen Subunternehmerin wurde Ende 2023 eine Tochtergesellschaft gegründet, die das Geschäftsfeld Social Media mit Strategie, Umsetzung und Betreuung von Social-Media-Kanälen anstelle der Subunternehmerin betreibt. Diese im Geschäftsjahr 2023 gestarteten und in 2024 weitergeführten Aufbaumaßnahmen sind im Wesentlichen abgeschlossen und die zusammen mit dem Kunden geplante Beauftragung kann operativ geleistet werden, was zu einer Verbesserung der Rohertragsmarge beitragen soll. Im Geschäftsjahr 2024 und in den folgenden Jahren werden Maßnahmen ergriffen, um das nachhaltige Wachstum zu fördern. Diese Maßnahmen basieren auf der systematischen Entwicklung sowohl des Geschäfts mit dem Bestandskunden als auch der Gewinnung von Neukunden und der Nutzung von Cross-Selling-Möglichkeiten bei Kunden von Schwestergesellschaften im Konzern. Flankierend werden alle Kosten auf den Prüfstand gestellt und, sofern sinnvoll und möglich, abgebaut. Die Kombination der Maßnahmen und damit geplanter Profitabilitätsziele soll gewährleisten, dass THEGAME gestärkt aus dem schwierigen Jahr 2023 hervorgeht und kurzfristig profitabel wird. IV. Prognosebericht THEGAME hat nach den Entwicklungen im Jahr 2023 für 2024 konservativ geplant. Im Einvernehmen mit dem Kunden BMW liegt der Schwerpunkt darauf, die Dienstleistungen so zu vergeben, dass Abhängigkeiten von Sublieferanten reduziert werden. Durch inhäusige Erbringung von zuvor ausgelagerten Dienstleistungen bis hin zur Einstellung von margenschwachen Geschäftsbereichen soll die Profitabilität gesteigert werden. Die Transformation ist im Wesentlichen zum Ende des ersten Halbjahrs 2024 abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass sich dadurch die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte verringern wird. Diese Verringerung betrifft Umsatzkategorien mit sehr geringen Rohertragsmargen. Im Ergebnis führt es dazu, dass trotz des geplanten Rückgangs der Gesamtleistung das EBITDA laut Gewinn- und Verlustrechnung deutlich über dem EBITDA 2023 geplant ist. Die erforderliche Liquidität ist durch den ungekündigten Rahmendarlehensvertrag mit der Muttergesellschaft sichergestellt.
München, den 6. August 2024 TheGame Group GmbH Geschäftsführung Timo Schönauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TheGame Group GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TheGame Group GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TheGame Group GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Lieferanten wurden gegenseitig Zahlungsansprüche geltend gemacht. Auf Basis der uns vorgelegten Dokumente und auf Basis der erhaltenen Informationen erachten wir die von der Geschäftsführung ermittelten Wertansätze und die vorgenommene Bilanzierung im Jahresabschluss zum gegenwärtigen Zeitpunkt als zutreffend. Potenzielle Risiken wurden im Jahresabschluss berücksichtigt, soweit auf Basis der erlangten Erkenntnisse mit einer Inanspruchnahme zu rechnen sein muss. Da das Insolvenzverfahren des Lieferanten nach Auskunft der Geschäftsführung noch nicht abgeschlossen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft bessere oder neue Erkenntnisse vorliegen könnten, welche zu einer anderen bilanziellen Beurteilung führen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 7. August 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Spingler, Wirtschaftsprüfer Christian Lackner, Wirtschaftsprüfer Zusätzliche AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 10.10.2024 festgestellt. |
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