Caruso Umweltservice GmbH
Hauptstraße 33, 04463 Großpösna, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mauro Caruso seit 16.10.2024 | Geschäftsführer |
Dagmar Caruso seit 30.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Caruso Umweltservice GmbHGroßpösnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Caruso Umweltservice GmbH, GroßpösnaA K T I V A
P A S S I V A
Caruso Umweltservice GmbH, Großpösna Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I. Allgemeine Angaben Die Caruso Umweltservice GmbH hat ihren Sitz in Großpösna. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der HRB 7370 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Caruso Umweltservice GmbH, Großpösna, zum 31.12.2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG und unter grundsätzlicher Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung und den Angabepflichten (§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Von der Aufstellung eines Lageberichts wurde unter Bezug auf § 264 Abs. Satz 4 HGB abgesehen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz wird entsprechend § 266 Abs. 1 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Erhaltene Anzahlungen auf unfertige Leistungen werden mit deren jeweiligem Bilanzansatz verrechnet, soweit dieser reicht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen pro rata temporis angesetzt. Die bei der Bemessung der Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Die Vorräte werden zu Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten kommen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten zum Ansatz. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren sind, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet; ihr Ausweis erfolgt saldiert mit den betreffenden Pensionsrückstellungen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Durchschnittszinssatz wurde auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt, um die zu erwartenden Verpflichtungen angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Beim Sachanlagevermögen handelt es sich ausschließlich um andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Eigenkapital Der ausschüttungsgesperrte Betrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 741,00. 4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der versicherungsmathematischen Projected Unit Credit Method gebildet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): - durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde (10-jähriger Durchschnittszins), - Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G", - keine Lohnkostensteigerungen wegen Geringfügigkeit bzw. weil die Berechtigten keinen rechtlichen Anspruch darauf haben. Für den Ausweis in der Bilanz wurden folgende Verrechnungen vorgenommen:
Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt behandelt:
5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a. Urlaubs- und sonstige Personalrückstellungen sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und für Tantiemen. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeitenhaben in Höhe von € 998.902,36 (Vorjahr: € 694.759,99) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von € 376.606,67 (Vorjahr: € 385.874,21) eine Restlaufzeit von über einem bis zu fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 124.770,24 und die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 700.224,06 sind durch Sicherungsübereignungen besichert. Gegenüber den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 34.530,58 (Vorjahr: € 48.740,82) und im Rahmen der sozialen Sicherheit von € 0,00 (Vorjahr: € 1.452,89) enthalten. Erhaltene Anzahlungen in Höhe von € 1.426.401,74 (Vorjahr: € 486.042,95) wurden aktivisch von den Vorräten abgesetzt. IV. Sonstige Angaben 1. Organe Geschäftsführer: - Frau Dagmar Caruso, Großpösna, kaufmännische Geschäftsführerin 2. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug 24.
Großpösna, 16. Mai 2024 Caruso Umweltservice GmbH Dagmar Caruso Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Juni 2024 |
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