Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 190289
Eingetragen
1.2.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen aller Rechtsformen im In- und Ausland und deren Finanzierung.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Manfred Siebke
seit 3.2.2026
Geschäftsführer
Fabian Schweiger
seit 11.12.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sixt SE
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sixt SE

Pullach i.Isartal

Konzernabschluss zum 31.12.2019

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Allgemeines

Der Aufsichtsrat der Sixt SE hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen. Das Gremium befasste sich in allen vier Präsenzsitzungen ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Ausrichtung des Konzerns. Es beriet und unterstützte den Vorstand in Fragen von wichtiger Bedeutung für die Sixt SE und den Konzern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren 2019 in allen vier Präsenzsitzungen vollständig anwesend. Der gesetzlich vorgeschriebene Turnus von zwei Sitzungen je Kalenderhalbjahr wurde dabei eingehalten. Ein Beschluss wurde zudem im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat schriftlich und mündlich regelmäßig, zeitnah und ausführlich die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns dargestellt. Dazu legte er vierteljährlich einen schriftlichen Bericht mit detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Sixt SE sowie ihrer in- und ausländischen Tochterunternehmen vor. In den Sitzungen des Aufsichtsrats erläuterte der Vorstand die Unterlagen und Berichte zur Geschäftsentwicklung, zu den Planungen und zur Unternehmensstrategie. In Entscheidungen von besonderer Bedeutung für die Sixt SE und den Konzern band der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig ein. Die Einsicht in weitere Dokumente über die Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands hinaus war im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Auch außerhalb der Sitzungen standen die Mitglieder des Aufsichtsrats mit denen des Vorstands regelmäßig in Kontakt, insbesondere die jeweiligen Vorsitzenden der beiden Organe. Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die aktienrechtlichen Vorschriften über die Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat wurden dabei stets eingehalten.

Der Aufsichtsrat der Sixt SE bildet keine Ausschüsse, weil das Gremium nur aus drei Personen besteht. Eine erhöhte Arbeitseffizienz ist daher durch die zusätzliche Bildung von Ausschüssen nicht zu erwarten.

Wichtige Themen im Jahr 2019

In den Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassende Informationen zu wichtigen Fragen der Geschäftsentwicklung, der strategischen Ausrichtung, der Risikolage, des Risikomanagements, der innerbetrieblichen Kontrollsysteme und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt SE und des Konzerns. Der Vorstand nahm vollzählig an allen Sitzungen teil, erläuterte den Aufsichtsratsmitgliedern alle Vorgänge und beantwortete deren Fragen.

Der Aufsichtsrat befasste sich im Berichtsjahr vor allem mit folgenden Themen:

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die Ende Februar 2019 erfolgte Markteinführung und die weitere Entwicklung der integrierten Mobilitätsplattform ONE und der neuen SIXT App. Mit dem Start der Plattform verbunden war die Neugliederung des Sixt-Mobilitätsangebots in SIXT rent (Autovermietung), SIXT share (Carsharing) und SIXT ride (Transferdienste). Der Aufsichtsrat nahm die sehr positive Marktresonanz auf das neue Angebot, die sich vor allem in den stark steigenden Nutzerzahlen der SIXT App niederschlägt, mit Zustimmung zur Kenntnis. Weitere wichtige Themen in diesem Zusammenhang waren die fortschreitende Digitalisierung des gesamten Anmietprozesses, was mit anhaltend hohen Investitionen verbunden ist, sowie die Anbindung dritter Partner an die Mobilitätsplattform.

Auch die weitere Expansion und Internationalisierung des Geschäftsbereichs Mobility in Europa und in den USA stand auf der Agenda des Gremiums. Der Aufsichtsrat würdigte die anhaltend dynamische Geschäftsentwicklung vor allem auf dem wichtigen US-Markt. In der Folge stieg der Anteil des Auslandsgeschäfts an den gesamten Erlösen des Geschäftsbereichs 2019 erstmals über die Marke von 60 %.

Die vom Vorstand für den Sixt-Konzern vorgelegte mittelfristige Geschäftsplanung bis zum Jahr 2023 nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Die dieser Planung zugrunde liegenden wirtschaftlichen und strategischen Annahmen mit Blick auf Kundenbedürfnisse und -verhalten, Nachfrageentwicklungen, Marktchancen und Kostenentwicklungen erörterte das Gremium ausführlich.

Der Aufsichtsrat erörterte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vor allem den Risikobericht zum 31. Dezember 2018 und informierte sich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen der Konzernrevision im Geschäftsjahr 2018. Zudem wurden im Berichtsjahr die Weiterentwicklung und die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems eingehend diskutiert.

Der Aufsichtsrat ermächtigte den Vorstand zur Durchführung eines Rückkaufs von Vorzugsaktien auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung der Sixt SE vom 2. Juni 2016, um die Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 zu erfüllen.

Entsprechenserklärung

Die Unternehmensführung und -kontrolle der Sixt SE folgt den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Corporate Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Kodex in seiner im Berichtsjahr geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 über die Unternehmensführung der Sixt SE. Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2019 eine Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben und diese den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft unter ir.sixt.com im Bereich "Corporate Governance" dauerhaft zugänglich gemacht. Mit wenigen Ausnahmen, die in der Erklärung erläutert werden, folgt die Sixt SE den Empfehlungen des Kodex in seiner im Berichtsjahr geltenden Fassung vom 7. Februar 2017.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2019

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Sixt SE zum 31. Dezember 2019 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die nach Maßgabe des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) zu erstellende sogenannte zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung ist Teil des Lageberichts.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Sixt SE und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft (mit Ausnahme der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung) geprüft und die Dokumente jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war durch den Aufsichtsrat auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 mit der Prüfung beauftragt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt die Unterlagen zusammen mit dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers sowie dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns mit einer ausreichenden Frist zur Prüfung. Erörterung und Prüfung fanden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 14. April 2020 statt.

Der an der Sitzung teilnehmende Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses berichtete umfassend über den Ablauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Die mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Prüfungsschwerpunkte bezogen sich unter anderem auf die Bewertung des Vermiet- und Leasingvermögens, die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, die Werthaltigkeit der Forderungen an verbundene Unternehmen, die Realisierung von Umsatzerlösen, die Bewertung von Fuhrpark-Rückstellungen, den Konzernlagebericht und -anhang, die Konzern-Kapitalflussrechnung und die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, den Konsolidierungskreis und die Konsolidierungsmaßnahmen, die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16, die Bewertung des ausgewiesenen Goodwills sowie die latenten Steuern.

Zudem erläuterte der Vorstand in der Sitzung den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft sowie den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft ausführlich.Darüber hinaus informierte der Prüfer den Aufsichtsrat über Leistungen der Prüfungsgesellschaft und ihres Netzwerks, die über die Abschlussprüfung hinaus erbracht worden waren. Umstände, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen könnten, lagen nach seiner Einschätzung nicht vor.

Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis und erhob nach Abschluss seiner eigenen Prüfung, die insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) einschließlich der Prüfungshandlungen zum Gegenstand hatte, selbst keine Einwendungen. Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Jahres- und Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft (einschließlich der im Lagebericht enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung) wurden vom Aufsichtsrat nach eingehender eigener Prüfung gebilligt. Der Jahresabschluss 2019 der Sixt SE wurde damit nach den Vorschriften des Aktiengesetzes festgestellt. Der Aufsichtsrat prüfte zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und schloss sich diesem an.

Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Sixt SE zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG in seine Prüfung einbezogen und den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer ergab keine Beanstandungen.

Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind."

Die Überprüfung des Berichts über die Beziehungen der Sixt SE zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Personalien

Im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft ergaben sich im Jahr 2019 keine Veränderungen.

Dank an den Vorstand sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Erneut hat der Sixt-Konzern Maßstäbe in der Mobilitätsbranche gesetzt. Mit einem Umsatzplus von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr wurde 2019 der Wachstumskurs der vergangenen Jahre fortgesetzt. Trotz der hohen Investitionen in die Digitalisierung und Internationalisierung konnte Sixt das hohe Ertragsniveau halten. Mit dem erfolgreichen Start der Mobilitätsplattform ONE hat unser Unternehmen zudem ein Fundament für zeitgemäße Mobilität aus einer Hand geschaffen, wie sie kein Wettbewerber in dieser Form anbieten kann.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der Gesellschaft, den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Konzern sehr herzlich für ihren großen Einsatz, der diese anhaltend erfolgreiche Entwicklung ermöglicht hat. Er ist sicher, dass Sixt für die Mobilität der Zukunft bestens gerüstet ist.

 

Pullach, im April 2020

Der Aufsichtsrat

FRIEDRICH JOUSSEN, Vorsitzender

RALF TECKENTRUP, Stellvertretender Vorsitzender

DR. DANIEL TERBERGER, Aufsichtsrat

CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT

Entsprechend den Bestimmungen der §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuches (HGB) hat die Gesellschaft eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nach § 289f HGB jedoch nicht in die Abschlussprüfung einzubeziehen. Die Erklärung ist auch auf der Webseite der Sixt SE unter ir.sixt.com in der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB

Corporate Governance

Für die Sixt SE ist eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und des Kapitalmarktes in die Gesellschaft zu sichern und auszubauen. Ein verantwortungsbewusstes und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetes Management hat einen hohen Stellenwert für das Unternehmen. Grundlegende Merkmale einer guten Corporate Governance sind eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie Transparenz in der nach außen und innen gerichteten Unternehmenskommunikation.

Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind ein etablierter Beurteilungsmaßstab für die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE bekennen sich - mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung vom November 2019 genannten Abweichungen - zu den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der zum Zeitpunkt der Entsprechenserklärung gültigen Fassung, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht und zuletzt am 7. Februar 2017 geändert hat.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft haben gemäß § 161 AktG eine jährliche Erklärung abzugeben, inwieweit sie den Deutschen Corporate Governance Kodex befolgt haben oder befolgen. Darüber hinaus ist zu begründen, wenn Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE haben seit dem Jahr 2002 jährlich eine solche Entsprechenserklärung abgegeben und publiziert. Jede Entsprechenserklärung wird für die Dauer von fünf Jahren auf der Webseite des Unternehmens unter ir.sixt.com in der Rubrik "Corporate Governance" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die jüngste Entsprechenserklärung beider Gremien zu der seit Februar 2017 gültigen Fassung des Kodex wurde im November 2019 veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut:

"Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (nachfolgend "Kodex") wird und wurde mit folgenden Abweichungen entsprochen:

In der D&O-Versicherung der Sixt SE ist für Aufsichtsratsmitglieder kein Selbstbehalt vereinbart (Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex). Die Sixt SE ist der Ansicht, dass sowohl die Motivation als auch das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder nicht durch einen Selbstbehalt verbessert würden, zumal etwaige Selbstbehalte durch die Aufsichtsratsmitglieder selbst versichert werden könnten.

Die gemäß Empfehlung des Kodex über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende individualisierte Darstellung der Zuwendungen, Vergütungen und Versorgungsleistungen für jedes Vorstandsmitglied unter Verwendung der dem Kodex beigefügten Mustertabellen (Ziffer 4.2.5 Satz 5 und 6 des Kodex) erfolgt nicht, da nach Ansicht der Sixt SE eine solche Darstellung die Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts nicht fördert und zudem künftig durch die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umfassende und detaillierte gesetzliche Anforderungen an den Vergütungsbericht gestellt werden.

Über die Festlegung einer Altersgrenze entscheidet der Aufsichtsrat von Fall zu Fall bei der Bestellung von Vorständen (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 des Kodex), da nach Auffassung des Aufsichtsrats die Festlegung einer allgemeinen Altersgrenze die Auswahl einschränken würde und somit nicht im Interesse der Sixt SE wäre.

Da der Aufsichtsrat der Sixt SE satzungsgemäß aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet (Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3 des Kodex).

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sind nicht vorgesehen (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 des Kodex), denn angesichts des Umstandes, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, von denen satzungsgemäß nur zwei Mitglieder gewählt werden, würde eine altersbedingte bzw. an der Zugehörigkeitsdauer ausgerichtete Einschränkung bei der Auswahl der in Betracht kommenden Kandidaten den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen.

Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben (Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Kodex), da nach den gesetzlichen Vorgaben die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden allein dem Aufsichtsrat obliegt.

Die Sixt SE wird sämtliche kursrelevanten Tatsachen den Analysten und allen Aktionären mitteilen (Ziffer 6.1 Satz 2 des Kodex). Nach Ansicht der Sixt SE wäre eine Mitteilung sämtlicher nicht kursrelevanter Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt werden, an alle Aktionäre deren Informationsinteresse nicht förderlicher.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Zwischenberichte werden innerhalb der börsenrechtlich vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Die Einhaltung der in Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex vorgesehenen Veröffentlichungsfristen ist nach Auffassung der Sixt SE den Informationsinteressen der Anleger, Gläubiger, Mitarbeiter und Öffentlichkeit nicht förderlicher."

 

Pullach, im November 2019

Für den Aufsichtsrat der Sixt SE

FRIEDRICH JOUSSEN, Vorsitzender

Für den Vorstand der Sixt SE

ERICH SIXT, Vorsitzender

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Praktiken zur Führung der Sixt SE und des Sixt-Konzerns entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben.

Die strategische und operative Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis von Planungsansätzen und einer umfangreichen laufenden Berichterstattung an den Vorstand. Das Reporting umfasst das Risikomanagementsystem, das Interne Kontrollsystem sowie die Interne Revision.

Das Risikomanagementsystem, in Funktionsweise und Umfang im Risikohandbuch dokumentiert, sieht mehrere Reporte vor, um das Management bei der Identifikation, Beurteilung und Steuerung von Risiken zu unterstützen. Unter anderem erhalten Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen umfassenden Risikobericht. Der Vorstand wird darüber hinaus kontinuierlich durch die Funktionseinheiten des Unternehmens über relevante Sachverhalte unterrichtet. Das Interne Kontrollsystem besteht aus Steuerungsregeln, Maßnahmen und Kontrollen, etwa zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien. Es sieht kontinuierliche Berichte der Unternehmensbereiche, Revisionsberichte und regelmäßige Arbeitstreffen zu unterschiedlichen Themen vor. Das Interne Revisionssystem betrifft Maßnahmen wie Planprüfungen sowie verschiedene Audits, deren Ergebnisse in entsprechenden Revisionsberichten und Tätigkeitsberichten an den Vorstand dokumentiert werden.

Compliance im Sixt-Konzern

Der Erfolg des Sixt-Konzerns beruht nicht allein auf seiner guten Geschäftspolitik, sondern auch auf seiner wirtschaftsethischen Integrität und dem Vertrauen, das ihm Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner entgegenbringen. Dieses Vertrauen zu gewinnen und zu bewahren setzt voraus, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft sich in jeder Situation und beständig an den hohen Standards des Rechts, der Ethik und der sozialen Kompetenz orientieren. Diese Verhaltensmaßstäbe gegenüber Dritten und innerhalb der Gesellschaft sind im Code of Conduct (Verhaltenskodex) der Sixt SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen niedergelegt und für alle Mitarbeiter verbindlich.

Um Kenntnisse von möglichen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellt Sixt den Mitarbeitern verschiedene Meldewege über den Vorgesetzten, den Compliance Officer oder den Ombudsmann zur Verfügung. Der Compliance Officer steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und berät sowie unterstützt diesen hinsichtlich präventiver Maßnahmen.

Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat

Als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) unterliegt die Sixt SE neben dem deutschen Aktiengesetz den speziellen europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Ein wesentlicher Grundsatz des Aktiengesetzes ist das dualistische Leitungssystem (Vorstand und Aufsichtsrat), welches bei der Sixt SE ebenfalls besteht. Die Sixt SE trägt diesem Grundsatz der Trennung von Leitungsorgan und Aufsichtsorgan Rechnung, indem Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE personell getrennt sind. Eine Mitgliedschaft in beiden Gremien zur gleichen Zeit ist nicht zulässig. Der Vorstand der Sixt SE besteht gemäß § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus einer Person oder aus mehreren Personen, die vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Wiederbestellungen sind grundsätzlich möglich. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand der Sixt SE aus fünf Mitgliedern. Diese sind für die strategische Grundausrichtung, das operative Tagesgeschäft und die Überwachung des Risikomanagements der Sixt SE und des Sixt-Konzerns verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende der Sixt SE, Herr Erich Sixt, ist zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE. Die Sixt SE fungiert als strategische und finanzielle Holding des Konzerns und stellt zentrale Verwaltungsfunktionen für verschiedene Konzerngesellschaften zur Verfügung. Das operative Geschäft wird aus den funktionalen Einheiten der Geschäftsbereiche Mobility und Leasing heraus gesteuert.

Die Vorstände führen die ihnen übertragenen Aufgaben in klarer Ressortverantwortung gemäß Geschäftsverteilungsplan sowie nach Maßgabe der Geschäftsordnung aus. Der Vorstandsvorsitzende ist federführend in der Gesamtleitung und der Geschäftspolitik des Unternehmens. Darüber hinaus verantwortet er die Ressorts Marketing, Public Relations, International Franchise, IT und strategisches Personalwesen. Der Vorstand Operations ist für das Vermietgeschäft an den Stationen und Belange des Fuhrparks, insbesondere Fahrzeugein- und -verkauf sowie Maintenance und Reparaturen zuständig. Hinzu kommen Bereiche wie Kundenservice und Qualitätsmanagement. Dem Finanzvorstand obliegt die umfassende Steuerung aller Finanzressorts des Konzerns. Dazu gehören unter anderem das Finanz- und Rechnungswesen, das Controlling und das Risikomanagement. Darüber hinaus verantwortet er die Abteilungen Recht und Revision. Der Vorstand Organisation und Strategie verantwortet die Bereiche Konzernstrategie, M&A, zentraler Einkauf, Prozess- und Produktmanagement sowie neue Mobilitätsangebote. Zudem ist er für das globale operative Personalwesen sowie die Leitung aller Global Service Operations zuständig. Der Vorstand Vertrieb ist für den nationalen und internationalen Vertrieb sowie das globale E-Commerce-Geschäft des Konzerns verantwortlich.

Sitzungen des Vorstands, in denen ressortübergreifende Fragen erörtert werden, finden nach Bedarf statt. Ausschüsse innerhalb des Vorstands wurden nicht eingerichtet.

Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß § 10 Ziffer 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung gewählt. Ein weiteres Mitglied wird vom Aktionär Herrn Erich Sixt in das Gremium entsendet. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter (§ 12 Ziffer 1 der Satzung). Da der Aufsichtsrat gemäß Satzung nur aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Kontrolle des Vorstands. Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden kann eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats jedoch auch außerhalb von Sitzungen (oder im Wege der kombinierten Beschlussfassung) durch mündliche oder telefonische Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien erfolgen (§ 14 Ziffer 2 der Satzung). Ferner ist eine Beschlussfassung in der vorstehend genannten Weise auch ohne Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht (§ 14 Ziffer 3 der Satzung). Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist (§ 14 Ziffer 7 der Satzung). Nähere Einzelheiten zu den Sitzungen und Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 sind im Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Sixt-Konzerns eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der strategischen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Ergebnisse interner Revisionen. Der Vorstand stimmt dabei die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert die Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen. Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss der Sixt SE, der Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft einschließlich der Berichte des Wirtschaftsprüfers werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Sitzung zugeleitet.

Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Nach den Bestimmungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden in der Sixt SE für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat und Vorstand sowie in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielgrößen festgelegt.

Vom Aufsichtsrat wurden die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand der Sixt SE auf jeweils 0 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2019 waren diese Zielgrößen von jeweils 0 % erfüllt. Weder Aufsichtsrat noch Vorstand wiesen zum 31. Dezember 2019 ein weibliches Mitglied auf.

Der Vorstand hat die Zielgrößen für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 15 % und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 30 % jeweils mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 bestimmt. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands 16 % und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands 27 %. Somit wurde die Zielgröße für die erste Ebene bereits übertroffen. Berücksichtigt wurden dabei die inländischen Konzerngesellschaften der Sixt SE mit Ausnahme der Sixt Leasing SE und deren deutschen Konzerngesellschaften.

Darstellung des Diversitätskonzepts für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Gesellschaft ist gemäß § 289f Absatz 2 Nr. 6 HGB verpflichtet, die verfolgten Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat bezüglich verschiedener Aspekte wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund, die Ziele dieser Konzepte, die Art und Weise ihrer Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung darzustellen.

Der Vorstand soll insgesamt über Vielfalt bei Sachverstand und Auffassungen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt-Konzerns als wesentlich erachtet werden.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erleichtert Vielfalt bei Sachverstand und Auffassungen der Mitglieder des Vorstands ein gutes Verständnis der organisatorischen und geschäftlichen Angelegenheiten des Sixt-Konzerns und versetzt die Mitglieder des Vorstands in die Lage, Entscheidungen konstruktiv zu hinterfragen sowie für innovative Ideen aufgeschlossen zu sein.

Sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie verschiedene Berufs- und Bildungshintergründe folgen nach Auffassung des Aufsichtsrats bereits aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Darüber hinaus sind unterschiedliche Lebenswege und Erfahrungen der einzelnen Vorstandsmitglieder entscheidend, um aktuelle Herausforderungen, Probleme und Strategien aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysieren zu können, um die bestmöglichen Entscheidungen für das Unternehmen treffen zu können.

Eingehende Erfahrung im IT-Management und ein tiefgreifendes Verständnis der Digitalisierung sind angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsmodelle und der hohen Relevanz einer modernen IT-Struktur für sämtliche Bereiche des Unternehmens unerlässlich, um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen zu können.

Möglichst in einem international tätigen Unternehmen erworbene Management-Erfahrung und interkulturelle Kompetenz zur erfolgreichen Führung und Motivation globaler Teams stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats wesentliche Elemente eines modernen Managements dar. Ebenso bedarf der Vorstand eingehender Kenntnis der Rechnungslegung und des Finanzmanagements sowie des Kapitalmarktes.

Hinsichtlich der altersspezifischen Festlegungen wird auf die Erklärung nach § 161 AktG hingewiesen, in der ausgeführt wird, dass darüber im Einzelfall bei der Bestellung von Vorständen entschieden wird. Hinsichtlich geschlechtsspezifischer Aspekte des Diversitätskonzepts wurde vom Aufsichtsrat gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst die im vorhergehenden Abschnitt dargestellte Zielgröße festgelegt.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Diversitätsaspekte bei der Besetzung des Vorstands. Klarstellend wird festgehalten, dass vorstehende Diversitätsaspekte jeweils stets durch mindestens ein Vorstandsmitglied repräsentiert werden sollen. Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich dazu in regelmäßigen Abständen über geeignete interne und externe Nachfolgekandidaten aus, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Im Vordergrund steht dabei immer das Unternehmensinteresse unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls.

Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands entspricht in allen Belangen den Aspekten des Diversitätskonzeptes. Nähere Einzelheiten zum Werdegang und zu den Qualifikationen der Vorstandsmitglieder sind auf der Webseite des Unternehmens ir.sixt.com unter der Rubrik "Konzern" ausgeführt.

Der Aufsichtsrat von kapitalmarktorientierten Gesellschaften muss nach den Bestimmungen des § 100 Absatz 5 AktG in seiner Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Zudem muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Über diese Vorgaben hinaus hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft ein umfassendes Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung erstellt und detaillierte Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums und seiner individuellen Mitglieder formuliert.

Der Aufsichtsrat soll über Vielfalt bei Sachverstand und Auffassungen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Sixt-Konzerns als wesentlich erachtet werden.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erleichtert Vielfalt bei Sachverstand und Auffassungen der Mitglieder des Aufsichtsrats ein gutes Verständnis der organisatorischen und geschäftlichen Angelegenheiten des Sixt-Konzerns und versetzt die Mitglieder des Aufsichtsrats in die Lage, Entscheidungen des Vorstands konstruktiv zu hinterfragen sowie für innovative Ideen aufgeschlossen zu sein und so zu einer erfolgreichen Führung des Unternehmens beizutragen.

Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Aufsichts- und Beratungsfunktion bestmöglich gerecht zu werden. Zur Vielfalt zählen dabei insbesondere Internationalität sowie unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Lebenswege. Insgesamt sollen sich die Mitglieder des Gremiums bezüglich ihrer Erfahrungen und Kenntnisse so ergänzen, dass aktuelle Herausforderungen, Probleme und Strategien aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert werden können und so Entscheidungen zum Besten des Unternehmens getroffen werden. Der Aufsichtsrat verfolgt dabei das Ziel, stets in der Lage zu sein, den Vorstand kompetent zu beraten und zu überwachen sowie neue Entwicklungen der Branche angemessen würdigen und begleiten zu können.

Hinsichtlich der altersspezifischen Festlegungen sowie Regelgrenzen für die Zugehörigkeitsdauer wird auf die Erklärung nach § 161 AktG verwiesen, in der ausgeführt wird, dass dafür keine Einschränkungen vorgesehen sind. Hinsichtlich geschlechtsspezifischer Aspekte des Diversitätskonzepts wurde vom Aufsichtsrat gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine Zielgröße festgelegt, auf die im vorhergehenden Abschnitt gesondert eingegangen wird.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll den Merkmalen der Internationalität und Branchenkenntnis dadurch Rechnung tragen, dass mindestens ein Mitglied über Berufserfahrung in einem international tätigen Unternehmen verfügt und mindestens ein Mitglied Berufserfahrung in einer der Branchen Autovermietung, Kraftfahrzeugindustrie, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeugleasing oder Reisen und Tourismus vorweisen kann. Zudem soll mindestens ein Mitglied über Expertise auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre verfügen.

Mindestens zwei Mitglieder des Gremiums sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein, um die unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE unabhängig.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die vorstehend beschriebenen Diversitätsaspekte bei Vorschlägen für die Wahl beziehungsweise die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern und würdigt dabei im Einzelfall, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile sowie Berufs- und Lebenserfahrungen der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen.

Zudem unterzieht sich der Aufsichtsrat regelmäßig einer Effizienzprüfung. Die Prüfung richtet sich zum einen auf die effektive Erledigung der dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben einschließlich der Praxistauglichkeit der Verfahrensregelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, zum anderen auf die Effizienz der Gremienarbeit. Hierbei sollen zukünftig auch verstärkt Diversitätsaspekte berücksichtigt werden.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht in allen Belangen den Aspekten des Diversitätskonzeptes. Nähere Einzelheiten zum Werdegang und zu den Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Webseite des Unternehmens ir.sixt.com unter der Rubrik "Konzern" ausgeführt.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm)

Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE haben beschlossen, bei der Gesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern des Vorstands des Sixt-Konzerns ein Matching Stock Programm (MSP) zu implementieren. Das Programm bietet die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktien unter Vermeidung eines Verwässerungseffektes für die Alt-Aktionäre der Sixt SE.

Teilnehmer am MSP müssen zum Zeitpunkt der Zeichnung des MSP in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Sixt SE oder einem ihrer Tochterunternehmen stehen. Jeder Teilnehmer muss zur Teilnahme am MSP eine Eigeninvestition in Form des Erwerbs einer verzinsten Schuldverschreibung der Sixt SE leisten.

Die als Eigeninvestition zu erwerbende Schuldverschreibung wird mit 4,5 % p.a. verzinst und verfügt über eine Laufzeit bis zum 1. Dezember 2020. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller Teilnehmer ist auf 7,0 Mio. Euro begrenzt. Der Vorstand der Sixt SE legt die Höhe des maximal möglichen Beteiligungsvolumens der jeweiligen Teilnahmeberechtigten fest. Sofern der Vorstand der Sixt SE selbst betroffen ist, legt der Aufsichtsrat dies fest.

Jeweils 1.000 Euro eines eingezahlten Zeichnungsbetrags berechtigen zum Bezug von 500 Aktienoptionen pro jährlicher Tranche gemäß den MSP-Bedingungen.

Jeweils zum 1. Dezember der Jahre 2012 (erstmals) bis 2018 (letztmals) wurde eine Tranche von Aktienoptionen zugeteilt (insgesamt maximal 7 Tranchen), so dass ein Teilnehmer berechtigt ist, insgesamt bis zu 3.500 Aktienoptionen (7 Tranchen zu je 500 Aktienoptionen) pro 1.000 Euro eingezahltem Investitionsvolumen zu beziehen. Im Jahr 2019 wurde keine weitere Tranche von Aktienoptionen zugeteilt.

Die Ausübung der zugeteilten Aktienoptionen unterliegt einer Sperrfrist von 4 Jahren ab Zuteilung der jeweiligen Tranche. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Ausübungskurs seit Zuteilung der jeweiligen Tranche um 20 % höher ist als der Basispreis dieser Tranche (Ausübungshürde). Der Basispreis für die Aktienoptionen entspricht dabei dem durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Sixt-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Zuteilung der Aktienoptionen für die jeweilige jährliche Tranche. Der Ausübungskurs ermittelt sich aus dem durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Sixt-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Ausübung der Aktienoptionen der jeweiligen Tranche. Zugeteilte Aktienoptionen einer Tranche gelten zum ersten Handelstag nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist als ausgeübt, wenn die Ausübungshürde erreicht worden ist. Sofern die Ausübungshürde für eine Tranche nicht erreicht wird, verfallen die Aktienoptionen dieser Tranche ersatzlos.

Der im Falle der Ausübung einer Tranche rechnerisch ermittelte Ausübungsgewinn (vor Steuern) darf insgesamt 5 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) des letzten gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE nicht übersteigen. Des Weiteren ist der Ausübungsgewinn (vor Steuern) einer Tranche für jeden Teilnehmer begrenzt auf das Zweifache seines einbezahlten Investitionsvolumens. Im Falle eines höheren rechnerisch ermittelten Ausübungsgewinns ist dieser für alle Teilnehmer entsprechend zu kürzen. Der nach Abzug der von den Teilnehmern zu tragenden Steuern und Abgaben verbleibende Ausübungsgewinn (Netto-Ausübungsgewinn) wird für den Kauf von Vorzugsaktien der Sixt SE verwendet. Diese werden anschließend auf einem Sperrdepot zugunsten des Teilnehmers eingebucht. Nach Ablauf eines weiteren Jahres kann der Teilnehmer darüber frei verfügen. Die Gesamtlaufzeit des MSP beträgt unter Einbeziehung dieser Sperrfrist insgesamt 11 Jahre bis 2023.

Kommt es während der Laufzeit des MSP zu einer Veränderung des Grundkapitals der Sixt SE oder zu Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich unmittelbar auf das Grundkapital der Sixt SE auswirken und hat dies eine Wertveränderung der Aktienoptionen von 10 % oder mehr zur Folge, so ist der Basispreis entsprechend anzupassen, soweit dies zum Ausgleich einer durch die Kapitalmaßnahme entstehenden Wertveränderung der Aktienoptionen notwendig ist. Sofern die Sixt SE an die Aktionäre in dem Zeitraum zwischen Zuteilung und Ausübung von Aktienoptionen einer Tranche Dividenden oder sonstiges Vermögen ausschüttet, ist der jeweilige Basispreis dieser Tranche anzupassen. Hierbei ist der auf eine Aktie entfallende Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag, ggf. um Effekte von Kapitalmaßnahmen bereinigt, vom Basispreis, der zur Berechnung der Ausübungshürde einer Tranche herangezogen wird, abzuziehen.

Eine vorzeitige Rückzahlung der als Eigeninvestition vom Teilnehmer erworbenen Schuldverschreibung oder eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Teilnehmers führen regelmäßig zu einem Verlust aller bereits zugeteilten, aber noch nicht ausgeübten Aktienoptionen und der Ansprüche auf etwaige noch nicht zugeteilten Aktienoptionen.

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Sixt SE sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Sixt SE oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten an die Sixt SE und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden, soweit der Gesamtbetrag der von der jeweiligen Person innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die der Sixt SE im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Webseite der Sixt SE unter ir.sixt.com unter der Rubrik "News" und "Managers' Transactions" abrufbar.

Angaben zum Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung am 4. Juni 2019 hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Sixt SE und den Sixt-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 gewählt. Prüfungsgesellschaften aus dem Deloitte-Verbund prüfen den Großteil der in den Konzernabschluss einbezogenen prüfungspflichtigen Gesellschaften. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Jahresabschluss 2005 Abschlussprüfer der Sixt SE bzw. vormals Sixt Aktiengesellschaft. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Wirtschaftsprüfer Klaus Löffler.

BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

1.1 KONZERNSTRUKTUR UND -LEITUNG

Die Sixt SE mit Sitz in Pullach, Deutschland, ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea). Sie fungiert als Muttergesellschaft und Holding des Sixt-Konzerns. Die Sixt SE übernimmt zentrale Führungs- und Verwaltungsaufgaben und ist für die strategische sowie finanzielle Steuerung des Sixt-Konzerns verantwortlich. Zudem erfüllt sie wichtige Finanzierungsfunktionen im Wesentlichen für Gesellschaften des Geschäftsbereichs Mobility mit den drei Bereichen SIXT rent (Autovermietung), SIXT share (Carsharing) und SIXT ride (Transferdienste).

Der Geschäftsbereich Leasing wird durch die ebenfalls börsennotierte Sixt Leasing SE und deren Tochtergesellschaften abgebildet. Die Sixt SE hält an der Sixt Leasing SE einen Kapital- und Stimmrechtsanteil von 41,9 %. Die Beteiligung an der Sixt Leasing SE wird im Konzernabschluss der Sixt SE vollkonsolidiert, weil eine Beherrschung aufgrund der zugunsten der Sixt SE bestehenden faktischen Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Sixt Leasing SE vorliegt.

Das operative Geschäft des Sixt-Konzerns wird vollständig von Gesellschaften im In- und Ausland verantwortet, die den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet sind.

Der Vorstand der Sixt SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat der Sixt SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern unmittelbar eingebunden.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie der sonstigen Beteiligungen des Sixt-Konzerns, die in ihrer Gesamtheit von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind, ist dem Konzernanhang unter "Konsolidierung" zu entnehmen. Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte des Konzerns und der Sixt SE gemäß § 315 Absatz 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) zusammen.

1.2 KONZERNAKTIVITÄTEN UND LEISTUNGSSPEKTRUM

Der Sixt-Konzern ist ein in Europa und den USA agierender Mobilitätsdienstleister. Weitere Weltregionen werden durch Franchisenehmer und Kooperationspartner abgedeckt, die unter dem Markennamen Sixt auftreten. Sixt verfolgt eine dezidierte Premium-Strategie. Diese basiert auf dem Anspruch, Geschäfts- und Privatkunden in beiden Geschäftsbereichen Mobility und Leasing hochwertige Lösungen für ihre jeweiligen Mobilitätsbedürfnisse zu bieten, die sich durch möglichst flexible Prozesse und einfache Bedienbarkeit auszeichnen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist auch der hohe Anteil von Fahrzeugen renommierter Herstellermarken in der Fahrzeugflotte. In diesem Sinne definiert sich Sixt als Premiumdienstleister und sieht darin ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal im internationalen Wettbewerb.

Sixt hat zudem den Anspruch, als Innovationsführer in der Mobilitätsbranche zu agieren. In diesem Zusammenhang wurde 2019 die integrierte Mobilitätsplattform ONE in den Markt eingeführt. Dessen Grundlage ist die durchgehende Digitalisierung des Produktportfolios über eine neue SIXT App sowie sämtlicher Vertriebskanäle und operativer Geschäftsprozesse. Die SIXT App bietet den Zugriff auf die Bereiche SIXT rent (Autovermietung), SIXT share (Carsharing) und SIXT ride (Transferdienste). Durch die Integration von digitaler Autovermietung, Carsharing sowie die Vermittlung von Fahr- und Taxidiensten haben Kunden mit der neuen SIXT App Zugriff auf mehr als 280.000 Fahrzeuge und Mobilitätsangebote von mehr als 1.500 Partnern mit mehr als 1,5 Mio. Fahrern in mehr als 250 Städten weltweit.

Die Digitalisierungsstrategie von Sixt beruht auf veränderten Anforderungen der Kunden an ihre Mobilität und ein geändertes Nutzungsverhalten aufgrund der technologischen Entwicklung insbesondere im Online- und Mobile-Bereich. Sixt hat den Anspruch, Kunden möglichst einfache, flexible und transparente Mietprozesse zu bieten. Per Ende 2019 erfolgten ca. 70 % (Ende 2018: 67 %) der Reservierungen im Geschäftsbereich Mobility über die Online- und Mobile-Kanäle von Sixt.

Darüber hinaus nutzt Sixt digitale Kanäle wie etwa Webseiten und Social Media-Accounts der Gruppe für einen kontinuierlichen Dialog mit seinen Kunden und der breiten Öffentlichkeit sowie für regelmäßige und fortlaufende Marketingmaßnahmen. Dabei beobachtet das Unternehmen die Akzeptanz neuer Plattformen und Anwendungen, um bereits in einem frühen Stadium wichtige Erfahrungen mit diesen Kanälen zu sammeln.

2. GESCHÄFTSBEREICH MOBILITY

Im Geschäftsbereich Mobility (vormals Geschäftsbereich Autovermietung) ist die Marke Sixt nahezu weltweit präsent, wobei die internationale Expansion stetig fortgesetzt wird. Die globale Präsenz des Geschäftsbereichs basiert auf eigenen Länderorganisationen (Corporate Länder) und der Zusammenarbeit mit Franchisenehmern und Kooperationspartnern (Franchise Länder), die in ihren jeweiligen Märkten bereits etabliert sind und nach deren Einschätzung teilweise marktführende Positionen innehaben. Sixt ist in seinem Heimatmarkt Deutschland nach eigenen Erkenntnissen mit einem Marktanteil von fast 40 % mit klarem Abstand zum Wettbewerb Marktführer. Die Zielgruppen des Geschäftsbereichs sind Privatkunden und Urlaubsreisende sowie Geschäfts- und Firmenkunden (Corporate Customer). Dagegen ist das Unfallersatzgeschäft für Sixt nur von untergeordneter Bedeutung.

Sixt ist im Geschäftsbereich Mobility mit eigenen Tochtergesellschaften in den europäischen Kernländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Schweiz und Spanien vertreten. Das Unternehmen deckt somit einen Großteil des europäischen Marktes ab. Darüber hinaus ist Sixt mit einer Tochtergesellschaft auf dem US-amerikanischen Vermietmarkt aktiv, wo das Unternehmen gemessen am Umsatz inzwischen zu den größten vier Autovermietern zählt.

Quelle

Auto Rental News, Fact Book 2020 Vol. 32, 2019 U.S. Car Rental Market

Außerhalb der europäischen und amerikanischen Corporate Länder ist Sixt durch Franchise- und Kooperationspartner vertreten. Durch diese zweigleisige Expansion mit eigenen Gesellschaften und Franchisenehmern erreicht die Marke Sixt eine Präsenz in rund 110 Ländern.

Sixt ist im Geschäftsbereich Mobility in den drei Bereichen SIXT rent (Autovermietung), SIXT share (Carsharing) und SIXT ride (Transferdienste) aktiv. Die Bereiche repräsentieren das Gros des Produktportfolios im Geschäftsbereich, sind miteinander vernetzt und einheitlich über die SIXT App verfügbar.

SIXT rent: SIXT rent bildet den Bereich der Autovermietung ab und bietet über die SIXT App einen komplett digitalisierten Anmietprozess. So ermöglicht Sixt seinen Kunden an ausgewählten Vermietstationen in Europa und den USA, darunter insbesondere Standorte an Flughäfen, ihr Fahrzeug kurz vor Mietbeginn mobil auszuwählen, ohne Umweg über den klassischen Vermietcounter zum Parkplatz zu gehen und den Mietwagen dort direkt über die App zu öffnen. Es ist geplant, den digitalen Service sukzessive auf weitere Stationen an Flughäfen und in Stadtgebieten auszubauen.

Der Bereich SIXT rent umfasst auch Produkte für spezielle Kundengruppen. Dazu zählt unter anderem eine breite Auswahl an Nutzfahrzeugen bekannter Herstellermarken. Das Portfolio reicht vom Transporter bis hin zu Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen. Die Fahrzeuge sind in Kurz- oder Langzeitmiete erhältlich und decken damit zahlreiche Einsatzmöglichkeiten ab. Abgerundet wird das Angebot durch Serviceleistungen wie etwa Zubehör für Umzüge sowie spezielle Ausstattungen und Aufbauten.

Reisenden bietet SIXT rent ein internationales Ferienmietwagen-Angebot, das auf den Mobilitätsbedarf in Urlaubsdestinationen ausgerichtet ist. Dabei leisten die Kunden bereits bei der Reservierung eine Vorauszahlung und haben bei der Abholung des Fahrzeugs am Urlaubsort nur noch die üblichen Dokumente wie Pass und Führerschein vorzulegen. Sixt entspricht mit seinem Ferienmietwagen-Angebot dem Wunsch vieler Urlauber, bereits im Vorfeld ihrer Reise die Konditionen ihrer Anmietung festzulegen und die Abholung des Mietwagens vor Ort zu beschleunigen und zu vereinfachen.

SIXT share: Mit SIXT share bietet das Unternehmen ein flexibles Carsharing, das die Rückgabe eines Fahrzeugs auch jenseits fest abgegrenzter Geschäftsgebiete ermöglicht. So ist die Abgabe des Fahrzeugs außer in definierten Geschäftsgebieten auch an jeder Sixt-Station in Deutschland möglich. Darüber hinaus hat Sixt seine Fahrzeugflotten in den Bereichen SIXT rent und SIXT share teilweise miteinander vernetzt, so dass bei Bedarf Fahrzeuge aus beiden Bereichen eingesetzt werden können. So ist es möglich, SIXT share nicht nur - wie bei anderen Carsharing-Angeboten üblich - in Großstädten und Metropolen, sondern auch in kleineren und mittelgroßen Städten anzubieten. Zudem haben SIXT share-Kunden durch die Bündelung der Flotten eine größere Auswahl an Fahrzeugmarken und -typen. Durch die Vernetzung von SIXT rent und SIXT share können zudem die Nutzungsdauern flexibel an den tatsächlichen Bedarf der Nutzer von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen angepasst werden, wobei der jeweils günstigste Preis angeboten wird. SIXT share war zum Ende des Jahres 2019 in Berlin, Hamburg, München und an ausgewählten Stationen in weiteren Städten verfügbar. Das Angebot soll sukzessive auf das europäische Ausland ausgeweitet werden.

SIXT ride: SIXT ride ist ein integriertes Mobilitätsangebot mit Fahr- und Transferdiensten (Ride Hailing oder Taxi). Sixt kooperiert dazu international mit mehr als 1.500 Partnern und ermöglicht somit den Zugriff auf mehr als 1,5 Mio. Fahrer. Mit SIXT ride können sich Kunden in mehr als 250 Städten weltweit abholen lassen und im Voraus Transfers buchen. Dabei konzentriert sich das Angebot nicht nur auf Großstädte, sondern erreicht durch die Kooperation mit lokalen Partnern auch kleinere Städte und ländliche Umgebungen.

Bestandteil von SIXT ride ist unter anderem der Sixt Limousine Service, der ein individuelles Angebot für Kunden mit einem exklusiven Mobilitätsbedarf darstellt. Es wird für Geschäftsreisen sowie für Sightseeing-Touren oder besondere Anlässe wie etwa internationale Großveranstaltungen (Event Transportation) oder den Transfer von Gästen mit besonderen Anforderungen an Komfort und Sicherheit genutzt. Zudem ist der Sixt Limousine Service ein verlässlicher Partner von namhaften Hotels und Airlines. Sixt setzt dabei eine Flotte mit Fahrzeugen renommierter Marken mit hochwertiger Ausstattung sowie nach einheitlichen Standards geschulte Fahrer ein.

Sixt bietet ergänzend zu den Kernbereichen SIXT rent, SIXT share und SIXT ride weitere Produkte für die spezialisierten Anforderungen diverser Kundengruppen. Dazu zählen flexible Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel SIXT unlimited, SIXT Flat und SIXT MaaS (Mobility as a Service).

SIXT unlimited vereint die Vorteile eines stets verfügbaren Dienstwagens mit der Flexibilität eines Mietfahrzeugs und steht den Nutzern an mehr als 800 Service-Stationen in 10 europäischen Ländern zur Verfügung. Für SIXT unlimited ist nur eine pauschale monatliche Rate für die Nutzung des jeweiligen Wunschfahrzeugs erforderlich, gesonderte Kosten für ein eigenes Fahrzeug oder Taxis entfallen. Das Produkt richtet sich vor allem an Vielreisende, die Wert auf eine schnelle Abwicklung des Anmietprozesses und Kostenvorteile legen.

SIXT Flat ist ein Auto Abo-Modell, das den Nutzern je nach Bedarf verschiedene Lösungen bietet, darunter SIXT Flat Nonstop als Alternative zum Leasing oder SIXT Flat Seasons mit wählbaren Fahrzeugkonfigurationen je nach Saison.

SIXT MaaS ist ein Mobilitätsbudget, das Unternehmen ihren Mitarbeitern als Alternative zum herkömmlichen Firmenwagen gewähren können. Die MaaS-Nutzer erhalten dabei ein individuelles Budget, mit dem sie frei zwischen Autovermietung, Carsharing und Ride Hailing entscheiden können. Sixt stellt den Nutzern zur Verwaltung des Mobilitätsbudgets die SIXT Milo App sowie zur Abrechnung die SIXT Mobility Visa Card zur Verfügung.

Sixt Sports & Luxury Cars: Sixt offeriert in ausgewählten Ländern und Regionen ein besonders exklusives Angebot an Oberklasse-Limousinen, Sportwagen und SUVs.

3. GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Der Geschäftsbereich Leasing wird durch die Sixt Leasing SE, Pullach, und ihre Tochtergesellschaften im In- und Ausland repräsentiert. Der Sixt Leasing-Konzern ist einer der größten banken- und herstellerunabhängigen Leasinganbieter in Deutschland und mit Tochterunternehmen in Frankreich, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz vertreten. Darüber hinaus bieten Franchisenehmer und Kooperationspartner in rund 30 Ländern Leasingfinanzierungen und -dienstleistungen unter der Marke Sixt Leasing an.

Der Sixt Leasing-Konzern unterscheidet die beiden Geschäftsbereiche (Segmente) Leasing und Flottenmanagement, wobei das Segment Leasing wiederum in die beiden Geschäftsfelder Flottenleasing und Online Retail unterteilt wird.

Flottenleasing: Im Geschäftsfeld Flottenleasing bietet die Sixt Leasing SE Leasingfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen, sogenanntes Full-Service-Leasing, für Firmenkunden an. Zielkunden sind einerseits mittelgroße und große Firmenkunden, deren Flotten sich aus verschiedenen Herstellern zusammensetzen und eine gewisse Komplexität aufweisen. Diese Kunden unterstützt Sixt Leasing durch individuelle Flottenlösungen. Zudem betreut Sixt Leasing auch kleinere Firmenkunden, deren Fuhrparks mit standardisierten Produkten und Prozessen professionalisiert werden. Das Leistungsspektrum umfasst neben dem klassischen Finanzleasing eine Vielzahl von Dienstleistungen wie Online-Fahrzeugkonfiguration aller gängigen Marken, Beratung zur Fahrzeugauswahl, Online-Genehmigungsverfahren nach spezifischen Unternehmensrichtlinien, preisoptimierte Fahrzeugbeschaffung, Wartung der Fahrzeuge über die gesamte Vertragslaufzeit, Reifenwechsel, Pannen- und Schadenassistance, Schadenmanagement inklusive Versicherungsabwicklung sowie das Management von Tankkarten, Kraftfahrzeugsteuern und Rundfunkbeiträgen. Durch die langjährige Expertise der Sixt Leasing SE im Fuhrparkeinkauf und Flottenmanagement soll für die Kunden eine nachhaltige Optimierung der Gesamtbetriebskosten ihrer Fahrzeugflotten erreicht werden.

Online Retail: Im Geschäftsfeld Online Retail bietet die Sixt Leasing SE über die Online-Plattformen sixt-neuwagen.de und autohaus24.de Privat- und Gewerbekunden die Möglichkeit, die neuesten Modelle von rund 35 Pkw-Herstellern zu konfigurieren, ein individuelles Leasingangebot anzufordern und online zu bestellen. Die Kunden sollten dabei von der Expertise und dem Größenvorteil von Sixt Leasing beim Fahrzeugeinkauf in Form attraktiver Konditionen und zusätzlichen Services wie Wartung, Unfall- und Pannenmanagement, Inspektions- oder Versicherungspaketen profitieren. Sixt Leasing adressiert mit dem Online-Fahrzeugleasing für Privat- und Gewerbekunden einen in Deutschland noch wenig erschlossenen Vertriebskanal.

Flottenmanagement: Das Segment Flottenmanagement wird über die Sixt Mobility Consulting GmbH und weitere Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE abgebildet. Dabei wird die Expertise im Management großer Fahrzeugflotten auch jenen Kunden angeboten, die ihre Fahrzeuge gekauft oder über andere Anbieter geleast haben. Die Zielgruppe reicht vom mittelständischen Betrieb bis zum internationalen Großkonzern.

4. WESENTLICHE EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN

Der Sixt-Konzern ist international tätig und verfügt über eine börsennotierte Holding als Muttergesellschaft. Somit stehen die Geschäfte der Konzerngesellschaften unter dem Einfluss einer Vielzahl verschiedener Rechtsordnungen und Verordnungen. Dabei handelt es sich um Vorschriften u.a. in den Bereichen Straßenverkehr, Umweltschutz, Kunden- und Datenschutz und öffentliche Ordnung sowie um Steuer- und Versicherungsgesetze und Regularien für die Kapital- und Finanzmärkte.

Wirtschaftlich wird der Sixt-Konzern von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen beeinflusst, welche insbesondere die Ausgabenbereitschaft von Geschäftsreisenden, den Konsum von Privatkunden und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen bestimmen. Zusätzlich ist die Veränderung des Zinsniveaus ein wesentlicher externer Faktor, der sich auf die Refinanzierungskonditionen des Konzerns auswirken kann. Darüber hinaus können Einflussfaktoren wie politische Krisen, Terroranschläge, der Ausbruch von Epidemien, aber auch gesellschaftliche Trends wie etwa die intensive Diskussion um den Klimaschutz Einfluss auf die Reisetätigkeit sowie die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen und damit auf die Geschäftsentwicklung des Sixt-Konzerns haben.

5. UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Der langfristige Unternehmenserfolg des Sixt-Konzerns wird an definierten finanziellen Steuerungskennzahlen zentral auf Konzernebene gemessen.

Dabei sind übergreifend insbesondere die folgenden finanziellen Steuerungsgrößen von wesentlicher Bedeutung:

der operative Umsatz

das Ergebnis vor Steuern (EBT)

die operative Umsatzrendite der Geschäftsbereiche (EBT/operativer Umsatz)

die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanzsumme)

Der Sixt-Konzern strebt an, langfristig und damit nachhaltig folgende Renditen und Quoten zu erreichen:

im Bereich Mobility eine operative Umsatzrendite vor Steuern von mindestens 10 % (bezogen auf den operativen Umsatz des Bereichs)

im Bereich Leasing eine operative Umsatzrendite vor Steuern von 6 % (bezogen auf den operativen Umsatz des Bereichs)

eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 %

6. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Sixt folgt als Mobilitätsdienstleister konsequent einer Digitalisierungsstrategie mit Blick auf das Produktportfolio, die Vertriebskanäle und die operativen Geschäftsprozesse. Damit trägt der Konzern dem raschen technologischen Wandel und dem damit einhergehenden, sich ändernden Nutzungsverhalten seiner Kunden Rechnung. Vor diesem Hintergrund misst Sixt der Entwicklung insbesondere von Software-Lösungen erhebliche Bedeutung für den künftigen Erfolg bei. Die Software-Entwicklung betrifft unter anderem Mobile-, Web- und Backend-Anwendungen sowie umfangreiche Data-Warehouse- und Reporting-Lösungen.

Neben der Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform ONE sowie der SIXT App mit den Bereichen SIXT rent, SIXT share und SIXT ride wurde im Geschäftsjahr 2019 im Sixt-Konzern auch bereits an künftigen Softwarelösungen gearbeitet. Für aktuelle und zukünftige Softwarelösungen wurden im Geschäftsjahr erfasste Entwicklungskosten in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro) aktiviert.

WIRTSCHAFTSBERICHT

1. KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Die zunehmende Internationalisierung seiner Aktivitäten führt weiter zu einer Verlagerung des Schwerpunkts der Geschäftstätigkeit des Sixt-Konzerns in die europäischen Corporate Länder sowie in die USA, die der wichtigste Auslandsmarkt sind. Deshalb sind die Investitionstätigkeit der Wirtschaft, das Konsumverhalten von Privatkunden sowie die Ausgabenbereitschaft von Unternehmenskunden in diesen Regionen von besonderer Bedeutung für die Geschäftsentwicklung.

Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2019 - wie von Sixt erwartet - schwächer als im Vorjahr. Sie war von signifikanten Unsicherheiten und starken Handelshemmnissen geprägt, etwa den anhaltenden Spannungen zwischen China und den USA. China wies in diesem Umfeld ein stabiles Wirtschaftswachstum auf, welches die Regierung unter anderem mit monetären Maßnahmen aufrechterhalten hat. Die Wirtschaft in den USA erlebte eine Abkühlung aufgrund der auslaufenden Effekte aus den Steuersenkungen 2018 und der teureren Importe aus China. Weitere Unsicherheiten betrafen die Europäische Union, wo lange erfolglose Verhandlungen zum Brexit die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU belasteten. In Europa erlebten große Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich und Italien eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums, wodurch sich das Wachstum im gesamten Euroraum verlangsamte.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) bezifferte das globale Wirtschaftswachstum für das Jahr 2019 auf 2,9 % nach +3,6 % im Jahr zuvor. Dabei zeigten die Vereinigten Staaten eine Abschwächung des Wachstums auf 2,3 % (2018: +2,9 %). Der Euroraum verzeichnete nur noch ein Plus von 1,2 % (2018: +1,9 %). Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft musste laut IWF eine kräftige Abschwächung auf +0,5 % hinnehmen nach +1,5 % im Jahr 2018.

Quelle

Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update Januar 2020

2. GESCHÄFTSVERLAUF DES KONZERNS IM ÜBERBLICK UND VERGLEICH ZUR VORJAHRESPROGNOSE

Der Sixt-Konzern blickt strategisch und wirtschaftlich auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Beim Konzernumsatz wurde mit 3,31 Mrd. Euro (Vj. 2,93 Mrd. Euro) ein Rekordwert erreicht und erstmals die Marke von 3 Mrd. Euro überschritten. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) erreichte mit 337,4 Mio. Euro das vergleichbare Vorjahresniveau (ohne Berücksichtigung des Ertrags aus der 2018 verkauften Beteiligung an DriveNow).

Der Vorstand war bei der Bekanntgabe der Jahresprognose im März des Berichtsjahres von einer sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Konjunktur ausgegangen. Dennoch rechnete Sixt mit einer weiter steigenden Nachfrage, zum einen aufgrund der anhaltenden Expansionsmaßnahmen des Konzerns vor allem im Ausland, zum anderen durch zusätzliche Impulse nach dem erfolgreichen Start der integrierten Mobilitätsplattform ONE samt der neuen SIXT App. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass weitere Investitionen für die Digitalisierung und Auslandsexpansion erforderlich seien.

Unter diesen Prämissen erwartete der Vorstand für das Jahr 2019 einen deutlichen Anstieg des operativen Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr und ein stabiles Konzern-EBT (ohne Berücksichtigung des DriveNow-Verkaufs 2018). Diese Prognosen wurden im gesamten Berichtsjahr beibehalten.

Der operative Konzernumsatz nahm 2019 gegenüber dem Vorjahr um 13,3 % auf 2,95 Mrd. Euro zu (Vj. 2,60 Mrd. Euro). Mit einem Zuwachs des operativen Umsatzes um 23,0 % auf 1,52 Mrd. Euro (Vj. 1,23 Mrd. Euro) leistete das Auslandsgeschäft im Geschäftsbereich Mobility erneut den größten Wachstumsbeitrag. Aber auch in Deutschland konnte Sixt im Geschäftsbereich Mobility den Umsatz um 8,4 % auf 974,1 Mio. Euro (Vj. 898,6 Mio. Euro) weiter steigern. Der Geschäftsbereich Leasing verzeichnete 2019 eine eher verhaltene Geschäftsentwicklung im Rahmen der Erwartungen (455,8 Mio. Euro; Vj. 467,9 Mio. Euro; -2,6 %).

Das Konzernergebnis vor Steuern erreichte mit 337,4 Mio. Euro das vergleichbare Vorjahresniveau (bereinigtes Ergebnis 336,7 Mio. Euro ohne Berücksichtigung des Ertrags aus der 2018 verkauften Beteilung an DriveNow i.H.v. 197,8 Mio. Euro). Bei der Ertragsentwicklung sind die Aufwendungen für Aufbau und Start der Mobilitätsplattform, für die weitere Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Stationen und für den Ausbau der Präsenz in Europa und den USA in Rechnung zu stellen. Mit einer operativen Umsatzrendite von 11,5 % wies Sixt 2019 unverändert eine Profitabilität auf, die weit über der wesentlicher Wettbewerber liegt.

Ungeachtet des deutlichen Wachstums erreichte der Konzern per 31. Dezember 2019 eine sehr solide Eigenkapitalquote von 25,5 %, die zwar leicht unter dem entsprechenden Vorjahreswert von 27,8 % lag, aber weiterhin klar oberhalb des Mindestzielwertes von 20 % blieb.

3. UMSATZENTWICKLUNG

3.1 KONZERNENTWICKLUNG

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Die Umsatzentwicklung des Konzerns wird wie in den Vorjahren außer durch den Konzernumsatz auch durch den sogenannten operativen Umsatz ausgedrückt. Dabei handelt es sich um die Summe der Umsätze aus Vermietgeschäften (inklusive sonstiger Erlöse aus dem Vermietgeschäft) und aus Leasinggeschäften (inklusive sonstiger Erlöse aus dem Leasinggeschäft). Nicht im operativen Umsatz berücksichtigt sind die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge, die vor allem von der generellen Flottenpolitik abhängen und nur teilweise auf Basis der mit Händlern und Herstellern geschlossenen Rücknahmevereinbarungen vereinnahmt werden. Die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Fahrzeuge aus dem Geschäftsbereich Mobility werden nicht im Umsatz ausgewiesen.

Der Gesamtumsatz des Konzerns erhöhte sich im Berichtsjahr um 12,9 % auf 3,31 Mrd. Euro (Vj. 2,93 Mrd. Euro). Der operative Konzernumsatz aus Vermiet- und Leasinggeschäften lag mit 2,95 Mrd. Euro um 13,3 % über dem Vorjahreswert (2,60 Mrd. Euro). Grund des Anstiegs war die weiterhin erfreuliche Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Mobility. Basis dafür waren die andauernde internationale Expansion, vor allem in den USA, in Italien, Frankreich und Spanien sowie eine positive Entwicklung im Heimatmarkt Deutschland.

Umsatzverteilung Sixt-Konzern 2019 2018
in Mio. Euro in % in Mio. Euro in %
Mobility 2.490 75 2.131 73
Leasing 456 14 468 16
Fahrzeugverkäufe Leasing 356 11 325 11
Sonstiges 5 0 5 0
Gesamt 3.306 100 2.930 100
Operativer Konzernumsatz
in Mio. Euro
2019 2018 2017 2016
2.945 2.599 2.309 2.124

3.2 UMSATZENTWICKLUNG NACH REGIONEN

In Deutschland belief sich der Konzernumsatz 2019 auf 1,72 Mrd. Euro, was einem Anstieg von 5,9 % gegenüber dem Vorjahr (1,62 Mrd. Euro) entspricht. Im Geschäftsbereich Mobility lagen die Vermietungserlöse mit 844,5 Mio. Euro um 7,4 % über Vorjahresniveau (786,4 Mio. Euro). Die sonstigen Erlöse aus dem Vermietgeschäft nahmen um 15,5 % zu und lagen bei 129,6 Mio. Euro (Vj. 112,2 Mio. Euro). Die im Inland erzielten Leasingerlöse sanken um 5,1 % auf 199,2 Mio. Euro (Vj. 209,9 Mio. Euro), die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft blieben mit 201,9 Mio. Euro stabil (Vj. 202,2 Mio. Euro; -0,1 %). Der im Inland erzielte Umsatz aus dem Verkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge, der üblicherweise Schwankungen unterliegt, stieg um 10,1 % auf 336,8 Mio. Euro an (Vj. 305,8 Mio. Euro).

Im Ausland entwickelte sich der Konzernumsatz 2019 aufgrund der anhaltenden Wachstumsmaßnahmen durch Stationsneueröffnungen und der Kapazitätsausweitung bestehender Stationen deutlich dynamischer. Er verzeichnete mit 1,59 Mrd. Euro einen Zuwachs von 21,5 % gegenüber dem Vorjahr (1,31 Mrd. Euro) und lag damit erneut auf Rekordniveau. Die Aktivitäten in Nordamerika steuerten mit 492,9 Mio. Euro (Vj. 382,4 Mio. Euro) einen wesentlichen Anteil am Konzernumsatz im Ausland bei.

Im europäischen Ausland verzeichnete Frankreich einen Gesamtumsatz von 337,5 Mio. Euro (Vj. 291,3 Mio. Euro).

Auch die Vermietungserlöse im Ausland wiesen weiterhin eine erfreuliche Entwicklung auf. Sie stiegen um 21,7 % auf 1,40 Mrd. Euro (Vj. 1,15 Mrd. Euro). Getrieben war diese Entwicklung insbesondere durch die Aktivitäten in den USA, in Italien, Frankreich sowie Spanien. Die sonstigen Erlöse aus dem Vermietgeschäft lagen mit 111,6 Mio. Euro ebenfalls deutlich über Vorjahresniveau (78,5 Mio. Euro; +42,2 %). Die Leasingerlöse im Ausland sanken bedingt durch einen rückläufigen Vertragsbestand um 5,2 % auf 23,5 Mio. Euro (Vj. 24,8 Mio. Euro). Die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft lagen mit 31,1 Mio. Euro (Vj. 31,0 Mio. Euro; +0,4 %) leicht über Vorjahresniveau. Die Auslandserlöse aus dem Verkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge blieben mit 19,5 Mio. Euro stabil (Vj. 19,5 Mio. Euro; -0,1 %).

Insgesamt wuchs der Anteil des Auslandsgeschäfts am Konzernumsatz im Jahr 2019 weiter und erreichte 48,1 % (Vj. 44,7 %), während der Inlandsumsatz 51,9 % betrug (Vj. 55,3 %). Bezogen auf den operativen Konzernumsatz stieg der Umsatzanteil des Auslandsgeschäfts ebenfalls weiter an und erreichte 53,3 % (Vj. 49,6 %).

4. ERTRAGSENTWICKLUNG

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzte Darstellung)
in Mio. Euro
2019 2018 Veränderung absolut Veränderung
in %
Konzernumsatz 3.306,5 2.929,5 377,0 12,9
Davon operativer Konzernumsatz 2.945,4 2.599,0 346,4 13,3
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände 1.135,9 1.000,6 135,3 13,5
Personalaufwand 503,3 419,8 83,5 19,9
Abschreibungen 709,2 538,7 170,5 31,6
Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen -578,3 -597,3 18,9 -3,2
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) 379,7 373,1 6,6 1,8
Finanzergebnis -42,3 161,5 -203,8 -126,2
Ergebnis vor Steuern (EBT) 337,4 534,6 -197,1 -36,9
Ertragsteuern 90,6 95,7 -5,1 -5,3
Konzernüberschuss 246,8 438,9 -192,0 -43,8
Ergebnis je Aktie (in Euro) 1 4,99 9,08 -4,09 -45,0

1 Unverwässert, 2019 auf Basis von 46,9 Mio. Aktien (gewichtet), 2018 auf Basis von 46,9 Mio. Aktien (gewichtet)

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 5,6 % auf 199,6 Mio. Euro an (Vj.189,0 Mio. Euro). Während die Erträge aus Währungsumrechnungen leicht sanken (95,6 Mio. Euro; -5,1 %), stiegen die Erträge aus Weiterberechnungen deutlich (55,8 Mio. Euro; +24,0 %). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3,1 Mio. Euro; -71,5 %) sowie Erträge aus geldwerten Vorteilen (10,3 Mio. Euro; +36,9 %) enthalten. Den Währungserträgen stehen entsprechende Währungsaufwendungen gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden.

In der Position Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände sind folgende Aufwendungen erfasst:

Aufwendungen für die Vermiet- und Leasingflotte während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge (zum Beispiel Treibstoffe, Transportkosten, Versicherungen, Kfz-Steuern, Fahrzeugpflege, Wartung, Reparaturen und Kosten der Fahrzeugaufbereitung)

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen des Leasingvermögens (Restbuchwerte der Fahrzeuge sowie Wertminderungen von zum Verkauf bestimmten Leasingfahrzeugen und im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Kosten)

Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände erhöhten sich um 13,5 % auf 1,14 Mrd. Euro (Vj. 1,00 Mrd. Euro). Dabei stiegen die Kosten auf breiter Basis.

Der Personalaufwand nahm um 19,9 % auf 503,3 Mio. Euro zu (Vj. 419,8 Mio. Euro), vor allem getrieben durch die Auslands-Expansion sowie den Ausbau des IT-Bereichs im Rahmen der Digitalisierung des Unternehmens und jährliche Gehaltsanpassungen.

Die Abschreibungen lagen mit 709,2 Mio. Euro um 31,6 % über dem Vorjahresniveau von 538,7 Mio. Euro. Die Erhöhung ist bedingt durch gestiegene Abschreibungen bei den Vermietfahrzeugen (408,1 Mio. Euro; +28,8 %) aufgrund der größeren Flotte sowie gestiegene Abschreibungen für Sachanlagevermögen (104,1 Mio. Euro; +>100 %), im Wesentlichen resultierend aus der Aktivierung von Nutzungsrechten im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16, während die Abschreibungen für das Leasingvermögen abnahmen (188,0 Mio. Euro; -4,0 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich leicht um -1,1 % auf 778,0 Mio. Euro (Vj. 786,3 Mio. Euro). Der Rückgang war insbesondere durch Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 (Gebäudekosten und Provisionen) sowie Aufwendungen aus Fremdwährungseffekten getrieben, während unter anderem gestiegene Aufwendungen für Marketing und Vertrieb, eine höhere Risikovorsorge sowie sonstige Personalaufwendungen erhöhend wirkten.

Der Sixt-Konzern weist für 2019 ein Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) von 379,7 Mio. Euro aus, das um 1,8 % über dem Vorjahreswert von 373,1 Mio. Euro liegt. Die EBIT-Rendite, die sich auf den operativen Konzernumsatz bezieht, lag mit 12,9 % leicht unter dem Vorjahresniveau (14,4 %).

Das Finanzergebnis ging auf -42,3 Mio. Euro (Vj. 161,5 Mio. Euro) zurück. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch den Ertrag aus dem im ersten Quartal 2018 erfolgten Verkauf der 50-prozentigen Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen DriveNow in Höhe von 197,8 Mio. Euro, welcher im sonstigen Finanzergebnis (-0,2 Mio. Euro; Vj. 199,0 Mio. Euro) enthalten war.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen verzeichnet (Vj. -2,0 Mio. Euro). Das Zinsergebnis belief sich auf -42,1 Mio. Euro (Vj. -35,5 Mio. Euro).

Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) erreichte 337,4 Mio. Euro (Vj. 534,6 Mio. Euro). Gegenüber dem bereinigten Vorjahreswert (336,7 Mio. Euro; ohne Berücksichtigung des Verkaufs der DriveNow-Beteiligung) konnte Sixt die Ertragslage trotz erheblicher Mehraufwendungen für die weitere Expansion und Digitalisierung sowie aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stabil halten (+0,2 %). Die EBT-Rendite - bezogen auf den operativen Konzernumsatz - liegt bei 11,5 % (bereinigter Vorjahreswert 13,0 %).

Die Ertragsteuern beliefen sich auf 90,6 Mio. Euro (Vj. 95,7 Mio. Euro) und entwickelten sich mit einer Veränderung von -5,3 % unterproportional zum Anstieg des bereinigten Vorsteuerergebnisses. Die Steuerquote, bezogen auf das EBT, erreichte 27 % (Vj. 18 %).

Der Sixt-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Konzernüberschuss von 246,8 Mio. Euro (Vj. 438,9 Mio. Euro; -43,8 %) aus. Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betrugen 12,5 Mio. Euro (Vj. 12,8 Mio. Euro). In der Folge lag der Konzerngewinn nach Steuern und nach Anteilen anderer Gesellschafter bei 234,3 Mio. Euro (Vj. 426,0 Mio. Euro).

Je Aktie errechnet sich für das Berichtsjahr auf unverwässerter Basis ein Ergebnis von 4,99 Euro. Im Vorjahr betrug das Ergebnis 9,08 Euro je Aktie.

Ergebnisentwicklung Sixt-Konzern
in Mio. Euro
2019 2018 2017 2016
EBT 337,4 534,6 287,3 218,3
Konzernüberschuss 246,8 438,9 204,4 156,6
Renditeentwicklung Sixt-Konzern
in %
2019 2018 2017 2016
Eigenkapitalrendite (Verhältnis EBT zu Eigenkapital) 21,2 37,1 24,4 20,2
Operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) 11,5 20,6 12,4 10,3

5. GEWINNVERWENDUNG

Die Sixt SE stellt ihren Jahresabschluss nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) auf. Sie weist für das Jahr 2019 einen Bilanzgewinn von 254,1 Mio. Euro aus (Vj. 247,7 Mio. Euro).

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat werden Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2020 vorschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Aussetzung der Dividendenzahlung für Stammaktien

Zahlung der Mindestdividende von 0,05 Euro je Vorzugsaktie

Vortrag auf neue Rechnung 253,3 Mio. Euro

Der Dividendenvorschlag würde zu einer Ausschüttung von insgesamt 0,8 Mio. Euro führen (Vj. 101,3 Mio. Euro). Dies berücksichtigt die künftigen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Investitionserfordernisse und die wirtschaftliche Entwicklung vor allem mit Blick auf die außergewöhnliche Krisensituation, hervorgerufen durch das Coronavirus, und die damit verbundenen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten mit möglichen Folgen für die Verfügbarkeit von Kapital.

6. VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme des Sixt-Konzerns lag Ende 2019 mit 6,25 Mrd. Euro um 1,06 Mrd. Euro bzw. 20,3 % über dem Wert zum 31. Dezember 2018 (5,19 Mrd. Euro). Die Ausweitung der Bilanzsumme ist bei den langfristigen Vermögenswerten auf das höhere Sachanlagevermögen sowie die gestiegenen latenten Ertragsteueransprüche und bei den kurzfristigen Vermögenswerten auf die Ausweitung der Positionen Vermietfahrzeuge so wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Folge des zunehmenden Geschäftsvolumens zurückzuführen. Zudem erhöhte sich der Bestand an liquiden Mitteln.

Die langfristigen Vermögenswerte, die 1,84 Mrd. Euro erreichten (Vj. 1,50 Mrd. Euro; +22,7 %), werden unverändert vom Leasingvermögen dominiert, welches sich im Stichtagsvergleich um 84,7 Mio. Euro bzw. 7,0 % auf 1,12 Mrd. Euro reduzierte (Vj. 1,20 Mrd. Euro). Der Anteil des Leasingvermögens an den gesamten langfristigen Vermögenswerten lag mit 60,8 % unter dem Vorjahresniveau (Vj. 80,2 %). Der Anteil des Leasingvermögens an den Gesamtaktiva verringerte sich ebenfalls auf 17,9 % (Vj. 23,2 %). Das Sachanlagevermögen nahm dagegen um 404,8 Mio. Euro bzw. 200,9 % auf 606,3 Mio. Euro zu (Vj. 201,5 Mio. Euro), vor allem bedingt durch die Aktivierung von Nutzungsrechten aus der Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse). Der Geschäfts- oder Firmenwert stieg um 0,7 Mio. Euro bzw. 2,5 % auf 28,9 Mio. Euro (Vj. 28,2 Mio. Euro). Immaterielle Vermögenswerte stiegen um 3,1 Mio. Euro bzw. 10,7 % auf 32,6 Mio. Euro (Vj. 29,4 Mio. Euro). Die latenten Ertragsteueransprüche erhöhten sich von 29,7 Mio. Euro um 60,3 % auf 47,5 Mio. Euro. Bei den anderen Positionen der langfristigen Vermögenswerte ergaben sich im Stichtagsvergleich keine bedeutenden Veränderungen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt um 715,7 Mio. Euro auf 4,41 Mrd. Euro zu (Vj. 3,69 Mrd. Euro; +19,4 %). Die Vermietfahrzeuge erreichten dabei 3,03 Mrd. Euro, 428,2 Mio. Euro bzw. 16,4 % mehr als zum Ende des Vorjahres (2,61 Mrd. Euro). Der Anteil der Position Vermietfahrzeuge betrug an den kurzfristigen Vermögenswerten 68,8 % (Vj. 70,6 %) und an den Gesamtaktiva 48,5 % (Vj. 50,2 %).

Die Vorräte enthalten im Wesentlichen ausgeflottete Vermietfahrzeuge und Leasingrückläufer sowie Benzinvorräte. Mit 101,7 Mio. Euro verzeichneten sie einen Zuwachs von 4,2 Mio. Euro bzw. 4,3 % im Vergleich zum Vorjahr (97,6 Mio. Euro).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen stichtagsbedingt mit 765,0 Mio. Euro um 206,2 Mio. Euro bzw. 36,9 % über dem Vorjahreswert von 558,8 Mio. Euro.

Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und Vermögenswerte nahmen um 31,2 Mio. Euro auf 298,3 Mio. Euro zu (Vj. 267,2 Mio. Euro; +11,7 %). Der Posten enthält im Wesentlichen Lieferansprüche für Fahrzeuge, Versicherungsansprüche und sonstige Steuerforderungen.

Die Ertragsteuerforderungen erhöhten sich um 21,5 Mio. Euro auf 37,7 Mio. Euro (+132,1 %).

Die liquiden Mittel des Konzerns betrugen zum Bilanzstichtag 170,5 Mio. Euro nach 145,9 Mio. Euro im Vorjahr (+16,8 %).

Wesentliches nicht bilanziertes Vermögen stellt insbesondere der Markenname "Sixt" dar. Der Wert dieses immateriellen Vermögenswertes kann unter anderem durch Werbemaßnahmen beeinflusst werden. Eine eindeutige Abgrenzbarkeit der Werbeaufwendungen ist jedoch nicht möglich. Der Werbeaufwand lag im Geschäftsjahr 2019 bei 3,0 % des operativen Konzernumsatzes (Vj. 3,1 %).

Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) Aktiva
in Mio. Euro
2019 2018
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen 606,3 201,5
Leasingvermögen 1.119,7 1.204,4
Übrige 116,7 96,4
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermietfahrzeuge 3.033,4 2.605,2
Liquide Mittel 170,5 145,9
Übrige 1.202,8 939,8
Aktiva 6.249,4 5.193,3

7. FINANZLAGE

7.1 FINANZMANAGEMENT UND FINANZINSTRUMENTE

Das Finanzmanagement des Sixt-Konzerns erfolgt zentral im Bereich Finanzen auf Basis interner Richtlinien und Risikovorgaben sowie einer monatlichen Konzernfinanzplanung. Sicherung der Liquidität, kostenorientierte, dauerhafte Deckung des Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften unter der Prämisse der Unternehmensfortführung, Steuerung von Zins- und Währungsrisiken und Bonitätsmanagement gehören dabei zu den wesentlichen Aufgaben. Die operative Liquiditätssteuerung und das Cash Management werden im Konzernbereich Finanzen zentral für die Konzerngesellschaften der Segmente Mobility und Sonstige wahrgenommen. Die Funktionen für das Segment Leasing werden separat ausgeführt.

Sixt stehen zur Finanzierung des operativen Geschäfts neben den von Kreditinstituten eingeräumten Kreditlinien auch Schuldscheindarlehen und ein Commercial Paper Programm zur Verfügung. Darüber hinaus werden regelmäßig Anleihen am Kapitalmarkt begeben.

Zum Ende des Jahres 2019 erfolgte die Finanzierung des Sixt-Konzerns vor allem durch folgende Instrumente:

Anleihe (der Sixt SE) über nominal 250 Mio. Euro, Fälligkeit 2024, Zinssatz 1,50 % p.a.

Anleihe (der Sixt SE) über nominal 250 Mio. Euro, Fälligkeit 2022, Zinssatz 1,125 % p.a.

Anleihe (der Sixt Leasing SE) über nominal 250 Mio. Euro, Fälligkeit 2022, Zinssatz 1,50 % p.a.

Anleihe (der Sixt Leasing SE) über nominal 250 Mio. Euro, Fälligkeit 2021, Zinssatz 1,125 % p.a.

Anleihe (der Sixt SE) über nominal 250 Mio. Euro, Fälligkeit 2020, Zinssatz 2,00 % p.a.

Schuldscheindarlehen über insgesamt 1,09 Mrd. Euro, Fälligkeiten 2020 bis 2026, marktübliche fixe und variable Verzinsungen

Immobilien-Tilgungsdarlehen mit Laufzeiten bis 2027

Kreditinanspruchnahmen bei einer Reihe von renommierten Banken vornehmlich im Inland mit kurzfristigen Laufzeiten

Leasingverträge mit Restlaufzeiten bis zu 2 Jahren zur Refinanzierung von Leasingvermögen der Sixt Leasing SE

Asset Backed Securities-Programm der Sixt Leasing SE mit einem Volumen von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro zur Refinanzierung von Leasingverträgen

Zur Finanzierung des Vermietfuhrparks nutzt der Konzern auch Leasingvereinbarungen mit externen, herstellergebundenen Finanzdienstleistern. Die Leasingfinanzierungen bilden weiterhin einen wichtigen Bestandteil des Refinanzierungsportfolios des Konzerns.

7.2 EIGENKAPITALENTWICKLUNG

Per 31. Dezember 2019 belief sich das Eigenkapital des Konzerns auf 1,59 Mrd. Euro nach 1,44 Mrd. Euro zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des erwirtschafteten Konzernüberschusses. Demgegenüber stand der Mittelabfluss für die im Berichtsjahr für das Geschäftsjahr 2018 gezahlten Dividenden (101,3 Mio. Euro der Sixt SE und 5,7 Mio. Euro der Sixt Leasing SE). Insgesamt reduzierte sich die Eigenkapitalquote einhergehend mit der Ausweitung der Bilanzsumme auf 25,5 % (Vj. 27,8 %). Damit weist der Sixt-Konzern unverändert eine erheblich über dem Durchschnitt der Vermiet- und Leasingbranche sowie über dem eigenen Zielwert von mindestens 20 % liegende Eigenkapitalquote aus.

Das Grundkapital der Sixt SE beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 120,2 Mio. Euro.

7.3 FREMDKAPITALENTWICKLUNG

Die langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen im Stichtagsvergleich von 2,35 Mrd. Euro um 370,9 Mio. Euro bzw. 15,8 % auf 2,72 Mrd. Euro zu. Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten um 362,1 Mio. Euro bzw. 15,8 % auf 2,65 Mrd. Euro (Vj. 2,29 Mrd. Euro). In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind die Anleihen 2016/2022 und 2018/2024 der Sixt SE sowie die Anleihen 2017/2021 und 2018/2022 der Sixt Leasing SE über nominal jeweils 250,0 Mio. Euro enthalten. Darüber hinaus sind in der Position Schuldscheindarlehen, Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, im Wesentlichen aus der Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse), mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr über insgesamt 1,66 Mrd. Euro erfasst (Vj. 1,05 Mrd. Euro).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen nahmen im Stichtagsvergleich um 535,1 Mio. Euro auf 1,94 Mrd. Euro zu (Vj. 1,41 Mrd. Euro), insbesondere durch um 335,7 Mio. Euro gestiegene Finanzverbindlichkeiten von 784,5 Mio. Euro inklusive der umgegliederten Sixt SE Anleihe 2014/2020 über nominal 250 Mio. Euro (Vj. 448,8 Mio. Euro), stichtagsbedingt um 188,5 Mio. Euro gestiegene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 832,9 Mio. Euro (Vj. 644,4 Mio. Euro) sowie höhere sonstige Verbindlichkeiten von 165,6 Mio. Euro (Vj. 146,1 Mio. Euro).

Für die Finanzlage des Konzerns ist darüber hinaus die Refinanzierung eines Teils des Fuhrparks über kurzfristige Leasingverträge von hoher Bedeutung.

Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) Passiva
in Mio. Euro
2019 2018
Eigenkapital 1.592,2 1.442,0
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Rückstellungen 4,2 3,5
Finanzverbindlichkeiten 2.652,7 2.290,6
Übrige 59,8 51,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Rückstellungen 157,5 166,2
Finanzverbindlichkeiten 784,5 448,8
Übrige 998,5 790,5
Passiva 6.249,4 5.193,3

8. LIQUIDITÄTSLAGE

Der Sixt-Konzern weist für das Jahr 2019 einen Brutto-CashFlow in Höhe von 921,2 Mio. Euro aus, der um 103,5 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres (817,7 Mio. Euro) liegt. Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen errechnet sich ein Mittelabfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von 40,7 Mio. Euro (Vj. Mittelabfluss von 346,4 Mio. Euro). Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und geringere Nettoinvestitionen im Leasingvermögen zurückzuführen.

Aus der Investitionstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von 44,7 Mio. Euro (Vj. Mittelzufluss von 148,9 Mio. Euro). Per Saldo resultiert die Veränderung zum Vorjahr im Wesentlichen aus dem Verkauf der Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen DriveNow im Geschäftsjahr 2018.

Die Finanzierungstätigkeit ergab einen im Vergleich zum Vorjahr reduzierten Mittelzufluss von 107,5 Mio. Euro (Vj. Mittelzufluss von 255,7 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch geringere Einzahlungen aus Aufnahmen von Schuldscheindarlehen, Anleihen und Bankdarlehen sowie den höheren Auszahlungen für deren Tilgung sowie den geringeren Mittelabfluss aus Dividendenzahlungen.

In der Summe der Cash Flows erhöhte sich der Finanzmittelbestand per 31. Dezember 2019 gegenüber dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag nach wechselkursbedingten und sonstigen Veränderungen um 24,6 Mio. Euro (Vj. Erhöhung um 58,4 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition Bankguthaben und Kassenbestand.

9. INVESTITIONEN

Die Flottenpolitik des Konzerns war im Berichtszeitraum insbesondere von der Expansion des Vermietgeschäfts im Ausland geprägt. Sixt steuerte im Jahr 2019 rund 270.300 Fahrzeuge (Vj. 249.100 Fahrzeuge) mit einem Gesamtwert von 7,84 Mrd. Euro (Vj. 7,02 Mrd. Euro) in die Vermiet- und Leasingflotte ein. Dies ist eine Erhöhung von 8,5 % bei der Fahrzeuganzahl und ein Anstieg von 11,8 % beim Fahrzeugwert. Der Durchschnittswert je Fahrzeug in der Autovermietung lag bei rund 29.600 Euro und damit über dem Niveau des Vorjahres von 29.000 Euro.

Eingesteuerte Fahrzeuge Autovermietung und Leasing Anzahl 2019 2018 2017 2016
270.300 249.100 233.400 208.900
Eingesteuerte Fahrzeuge Autovermietung und Leasing Wert
in Mrd. Euro
2019 2018 2017 2016
7,84 7,02 6,11 5,68

10. SEGMENTBERICHT

10.1 GESCHÄFTSBEREICH MOBILITY

Branchenentwicklung

Die internationalen Autovermietmärkte zeichneten sich nach Einschätzung von Sixt im Jahr 2019 durch einen anhaltend intensiven Wettbewerb und ein moderates Wachstum des Marktvolumens aus. Damit folgte die Branche den wesentlichen Trends der Vorjahre. Erneut bestimmten wenige international ausgerichtete Autovermieter das Bild auf den weltweiten Märkten. Zukunftsthemen, die zunehmend an Relevanz gewinnen, sind aus Sicht von Sixt die fortschreitende Digitalisierung des Autovermietprozesses und die Entwicklung integrierter Mobilitätslösungen.

Die Branche befindet sich in einem Konsolidierungsprozess, der sich im Berichtsjahr weiter fortgesetzt hat. Betroffen davon sind vor allem kleinere Autovermietanbieter, die nur regional tätig sind und den sich ändernden Mobilitätsbedürfnissen ihrer Kunden nicht ausreichend Rechnung tragen können. Dazu zählen etwa steigende Anforderungen an anwenderfreundliche Online- und Mobile-Technologien, flexible Mobilitätsmodelle sowie Ausstattungen und Antriebsarten in den jeweiligen Vermietflotten.

Sixt geht davon aus, dass für kleinere, lokal tätige Autovermietungen unverändert strukturelle Wettbewerbsnachteile bestehen. Hohe Fixkosten und eine zumeist geringe Kapitalkraft erschweren es diesen Anbietern, moderne Geschäftsprozesse unter Nutzung innovativer Technologien etwa für die Buchung sowie die Fahrzeugübernahme und -rückgabe zu implementieren und Ressourcen für deren Weiterentwicklung bereitzustellen. Dagegen sind große, international tätige Anbieter in der Lage, dem Wunsch von Privat- und Geschäftsreisenden sowie von großen Touristik-Anbietern nach zeitsparenden und flexiblen Lösungen nachzukommen. Sie profitieren von ihrem Angebot eines dichten Stationsnetzes, das eine reibungslose Mobilität für die Kunden gewährleistet und Abläufe bei Anmietung oder auch Fahrzeugübernahme verkürzt.

Die Branche war im Berichtsjahr weiterhin von dem grundsätzlichen Trend geprägt, dass - vor allem in Großstädten und Metropolen - das eigene Fahrzeug an Bedeutung verliert und damit ein breiter Mobilitätsmix an Attraktivität gewinnt. Immer mehr Nutzer bevorzugen eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, situationsbezogene Mobilität unter Nutzung kombinierter Mobilitätsmodelle. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Incentive-Modelle von Unternehmen, die für bestehende und potenzielle Mitarbeiter nach Alternativen zum klassischen Dienstwagen suchen.

Der Marktinformationsdienst Euromonitor International verzeichnete für die großen europäischen Autovermietmärkte für das Jahr 2019 ein Umsatzvolumen leicht über dem Niveau des Vorjahres. In den europäischen Sixt-Corporate Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Spanien erhöhte sich das Marktvolumen demnach auf 11,5 Mrd. Euro nach 11,2 Mrd. Euro im Vorjahr (+2,3 %). In Deutschland stieg das Marktvolumen auf ca. 2,5 Mrd. Euro und lag um 2,7 % über dem Vorjahresniveau (Vj. 2,5 Mrd. Euro). Der französische Autovermietmarkt verzeichnete ein Volumen von 2,7 Mrd. Euro (Vj. 2,7 Mrd. Euro, +1,0 %). In Italien stieg das Marktvolumen um 3,8 % auf 1,3 Mrd. Euro (Vj. 1,3 Mrd. Euro). In Spanien war ein Wachstum von 2,4 % auf 1,7 Mrd. Euro zu verzeichnen nach 1,6 Mrd. Euro im Vorjahr. Das Marktvolumen in Großbritannien belief sich auf 1,4 Mrd. Britische Pfund (Vj. 1,4 Mrd. Britische Pfund; +1,1 %). In den USA, dem mit Abstand größten Vermietmarkt weltweit, betrug das Marktvolumen 31,0 Mrd. US-Dollar nach 30,4 Mrd. US-Dollar im Vorjahr (+1,9 %).

Mit Blick auf die Umsatzanteile der Kundengruppen im Autovermietmarkt ergaben sich im Berichtsjahr dem Marktinformationsdienst zufolge keine wesentlichen Verschiebungen gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland blieb der Anteil der Geschäftsreisenden mit 51 % konstant. Der Anteil der Privatreisenden betrug ebenfalls unverändert 42 %. In allen europäischen Sixt-Corporate Ländern, in denen detaillierte Marktdaten erhoben werden, blieben die Anteile der Privatreisenden bei 48 % und die der Geschäftsreisenden bei 46 % konstant. In den USA ergaben sich ebenfalls keine Abweichungen zum Vorjahr. So lag der Anteil der Geschäftsreisenden unverändert bei 31 % und die Quote der Privatreisenden bei 39 %. Die insgesamt geringeren Quoten im Vergleich zum europäischen Markt resultieren aus einem deutlich höheren Unfallersatzgeschäft. Auch dort blieb der Umsatzanteil mit 29 % konstant gegenüber dem Vorjahr.

Die internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland, an denen Sixt eine starke Präsenz besitzt, setzten den Wachstumskurs weiter fort. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 ein Aufkommen von rund 248 Mio. Passagieren und damit einen Zuwachs von 2 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum (rund 244 Mio. Passagiere).

Der Markt für Carsharing in Deutschland war in den vergangenen Jahren von einem deutlichen Wachstum geprägt. Laut Bundesverband Carsharing waren Anfang 2020 insgesamt rund 2,3 Mio. Kunden in Deutschland bei Carsharing-Anbietern angemeldet. Weltweit werden hohe Wachstumsraten für das Carsharing prognostiziert. Das Marktforschungsinstitut GMInsights rechnet für den Zeitraum 2018 bis 2024 mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 20 %. Im Jahr 2024 soll das globale Marktvolumen 12 Mrd. US-Dollar betragen.

Ride Hailing gilt ebenfalls als weltweiter Wachstumsmarkt. Laut Angaben des Marktforschungsinstituts P&S Intelligence betrug das globale Marktvolumen für Transfer-Fahrten im Jahr 2018 gemessen am Umsatz 50,4 Mrd. US-Dollar. Davon ausgehend prognostizierte P&S Intelligence im Zeitraum 2019 bis 2024 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 13,0 % und damit ein Marktvolumen im Jahr 2024 von 120,2 Mrd. US-Dollar.

Quellen

Euromonitor International, Travel 2019, November 2019

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Monatsstatistik 12/2019, 13.02.2020 und Monatsstatistik 12/2018, 11.02.2019

Bundesverband Carsharing, Pressemitteilung, 18.02.2020

GMInsights, Global Market Insights, April 2018

P&S Intelligence, Pressemitteilung, 05.11.2019

Entwicklung des Geschäftsbereichs Mobility

Der Geschäftsbereich Mobility war im Jahr 2019 von einer zunehmenden Digitalisierung geprägt. Sixt launchte zu Beginn des Berichtsjahres die neue SIXT App, welche auf Basis der neuen Mobilitätsplattform die Produkte SIXT rent (Autovermietung), SIXT share (Carsharing) und SIXT ride (Transferdienste) vereint. Damit macht Sixt sämtliche Angebote für individuelle Mobilität über eine App sehr flexibel verfügbar. Mit SIXT ride integriert die Anwendung zusätzlich auch Services von Partnern im Bereich Ride Hailing und Taxidienste.

Die Digitalisierung der Sixt-Produkte beinhaltet eine Vernetzung der Fahrzeugflotte auf Basis von Telematiklösungen. Dazu stattete Sixt eine Vielzahl von Fahrzeugen im Berichtsjahr mit den entsprechenden technischen Vorrichtungen aus.

Sixt ist in der Lage, seinen Kunden eine möglichst flexible und schnelle Fahrzeugübernahme per SIXT fastlane zu ermöglichen. Dazu wählen die Nutzer ihr Wunschfahrzeug in der SIXT App aus, gehen am Übernahmeort direkt zum Auto und öffnen es ebenfalls per App. Die Übernahme und Rückgabe ist mit SIXT fastlane an klassischen Sixt-Stationen, an rein digitalen Stationen ohne eigenes Personal oder auch an sogenannten Digital Implants an Firmenstandorten möglich. Somit kann Sixt bei der entsprechenden Nachfrage neben seinem bestehenden Stationsnetz an zusätzlichen Orten solche digitalen Standorte eröffnen und Privat- wie Firmenkunden wichtige Mehrwerte wie kürzere Wege und eine schnellere Abwicklung ermöglichen. SIXT fastlane war im Berichtsjahr in Deutschland, den Niederlanden und Italien verfügbar und soll im laufenden Jahr auf weitere Sixt-Corporate Länder ausgeweitet werden.

Mit der Vernetzung der Flotte wird Sixt zudem in der Lage sein, Fahrzeuge je nach Bedarf in den Bereichen SIXT rent und SIXT share flexibel einzusetzen und die jeweiligen Flottengrößen an Nachfrageveränderungen anzupassen.

Die durchgehende Digitalisierung in den Bereichen SIXT rent, SIXT share und SIXT ride trug zu einer Steigerung der Attraktivität der Mobilitätsprodukte und damit zur weiterhin dynamischen Entwicklung des Geschäftsbereichs Mobility im Jahr 2019 bei. So zeigten vor allem Privatkunden und Touristen eine über den ursprünglichen Erwartungen liegende Nachfrage.

Ein weiterer Grund für den positiven Geschäftsverlauf war die fortgesetzte erfolgreiche Expansion im Ausland mit der Entwicklung und dem Ausbau einzelner Märkte. Die wichtigsten internationalen Sixt-Corporate Länder verzeichneten erneut signifikante, zumeist prozentual zweistellige Umsatzzuwächse gegenüber dem Vorjahr.

Sixt profitiert seiner Ansicht nach im Wettbewerb neben der starken Digitalisierung von Produkten und Services von seiner Fahrzeugflotte mit einem großen Anteil an hochwertig ausgestatteten Fahrzeugen bekannter Marken. Weitere Stärken sieht Sixt in der Konzentration auf Services und Produkte mit Premiumanspruch sowie dem hohen Bekanntheitsgrad der Marke.

Der operative Umsatz des Geschäftsbereichs Mobility nahm 2019 insgesamt um 16,8 % auf 2.489,6 Mio. Euro zu (Vj. 2.131,1 Mio. Euro). Die reinen Vermietungserlöse nahmen dabei mit 2.248,4 Mio. Euro um 15,9 % gegenüber dem Vorjahreswert (1.940,5 Mio. Euro) zu. Die sonstigen Erlöse aus dem Vermietgeschäft stiegen um 26,5 % auf 241,2 Mio. Euro (Vj. 190,7 Mio. Euro).

In Deutschland erhöhte sich der operative Umsatz des Geschäftsbereichs auf 974,1 Mio. Euro (Vj. 898,6 Mio. Euro). Damit konnte die Wachstumsrate mit 8,4 % gegenüber dem Vorjahreswert (4,3 %) nahezu verdoppelt und die führende Marktposition im Inland weiter ausgebaut werden. Die Vermietungserlöse erreichten dabei einen Zuwachs von 7,4 % auf 844,5 Mio. Euro (Vj. 786,4 Mio. Euro).

Im Ausland erzielte der Geschäftsbereich einen Zuwachs des operativen Umsatzes von 23,0 % auf 1.515,5 Mio. Euro (Vj. 1.232,5 Mio. Euro). Die reinen Vermietungserlöse im Auslandsgeschäft betrugen 1.403,9 Mio. Euro, ein Zuwachs um 21,7 % zum Vorjahr (1.154,1 Mio. Euro). Der Auslandsanteil am operativen Segmentumsatz erhöhte sich weiter auf 60,9 % und überschritt damit erstmals die Marke von 60 % (Vj. 57,8 %). Bezogen auf die Vermietungserlöse betrug der Anteil der Auslandsaktivitäten sogar 62,4 % (Vj. 59,5 %).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des Geschäftsbereichs lag mit 309,2 Mio. Euro um 1,3 % über dem hohen Wert des Vorjahres von 305,1 Mio. Euro. Der Vorjahresvergleichswert wurde analog der Änderung in der Segmentberichterstattung angepasst. Die erneute Gewinnsteigerung wurde trotz erheblicher Mehraufwendungen für die weitere Digitalisierung, den Ausbau des Stationsnetzes in den USA und die Expansion in Europa sowie aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erreicht. Die gute Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs ist auf einen positiven Ergebnisbeitrag aller operativen Autovermietgesellschaften gegründet.

Die operative Umsatzrendite des Geschäftsbereichs, also das Verhältnis des EBT zum operativen Segmentumsatz, erreichte im Berichtsjahr 12,4 % (Vj. 14,3 %) und lag damit weiterhin über der nachhaltig angestrebten Marke von mindestens 10 %.

Kennzahlen Geschäftsbereich Mobility
in Mio. Euro
2019 2018 1 Veränderung
in %
Operative Umsatzerlöse 2.489,6 2.131,1 16,8
Davon Vermietungserlöse 2.248,4 1.940,5 15,9
Davon sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft 241,2 190,7 26,5
Davon Ausland 1.515,5 1.232,5 23,0
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) 337,2 329,2 2,4
Ergebnis vor Steuern (EBT) 309,2 305,1 1,3
Operative Umsatzrendite (EBT/Operative Umsatzerlöse) in % 12,4 14,3 -1,9 Punkte

1 Vorjahresvergleichswerte wurden analog der Änderung in der Segmentberichterstattung angepasst

Beschleunigtes Wachstum im Heimatmarkt Deutschland: Obwohl Sixt in Deutschland bereits seit vielen Jahren Marktführer ist, steigerte das Unternehmen die Vermietungserlöse um 8,4 % und verdoppelte damit die Wachstumsrate des Vorjahres (4,3 %). Somit gelang es erneut, die bereits starke Position weiter auszubauen. Nach eigenen Erkenntnissen hat Sixt in seinem Heimatmarkt Deutschland einen Marktanteil von fast 40 %.

Einen wesentlichen Grund für das beschleunigte Wachstum sieht Sixt im Launch der neuen SIXT App und damit das Angebot einer besonders flexiblen Fahrzeuganmietung z.B. via SIXT fastlane. Darüber hinaus intensivierte Sixt weiterhin seine Vertriebsaktivitäten. So standen sowohl die Pflege von Bestandskunden als auch die Gewinnung von Neukunden im Fokus. Die hohe Nachfrage stammte im Berichtsjahr vor allem von Privat- aber auch von Geschäftskunden.

Sixt verfügt in Deutschland über ein enges Stationsnetz, das eine flexible, komfortable und reibungslose Mobilität für Privat- und Geschäftsreisende ermöglicht. Im Berichtsjahr wurde das Netz weiter optimiert und umfasste zum Jahresende 531 Stationen in Deutschland (Vj. 518 Stationen).

Dynamische Entwicklung im Ausland: Das Vermietgeschäft im Ausland wuchs im Berichtsjahr im deutlich zweistelligen Prozentbereich. In den USA, dem größten Autovermietmarkt der Welt, setzte Sixt seinen Wachstumskurs fort. Das Unternehmen verfügt mit seinem Ansatz, Services und Produkte mit Premiumanspruch anzubieten, über eine besondere Positionierung im Markt und hat sich damit zum viertgrößten Autovermieter des Landes entwickelt. Der Fokus der Aktivitäten lag 2019 auf dem Umzug wichtiger Airport-Stationen von Offsite-Standorten in die Flughafen-Terminals, um dadurch einen besseren Zugang zu den Kunden zu erreichen. Darüber hinaus hat Sixt das Stationsnetz erweitert und nach eigener Einschätzung den Marktanteil an bestehenden Standorten erhöht.

Sixt legte auch im Berichtsjahr besonderen Wert darauf, den Anteil von US-Kunden und damit lokalen Geschäfts zu steigern. Das Unternehmen vernetzte seine Geschäftsaktivitäten zugleich mit denen in benachbarten Regionen wie der Karibik und Südamerika und gewann so einen hohen Anteil von USA-Reisenden aus diesen Regionen als Kunden.

Sixt war in den USA zum Ende des Jahres 2019 an 65 Standorten (Vj. 58 Standorte; jeweils Corporate und Franchise) präsent. Darunter befanden sich 26 Flughafenstationen (Vj. 24). Wesentliche neue Standorte sind die Flughäfen in Washington und Aspen/Pitkin sowie weitere Vermietstationen, z.B. in Phoenix, Orlando oder Fort Myers.

In Europa verzeichnete Sixt ein starkes Wachstum insbesondere in Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Dabei profitierte das Unternehmen von dem starken Tourismus-Aufkommen in den Mittelmeerländern.

In Frankreich profitierte das Unternehmen erneut von der starken Entwicklung im Privatkundengeschäft. Damit festigte Frankreich seine Position als größter europäischer Auslandsmarkt des Sixt-Konzerns.

In Italien konzentrierte sich Sixt auf das Geschäft an Airport-Stationen und nutzte den lebhaften Tourismus im Land für weiteres Wachstum. Zudem verzahnte Sixt seine Aktivitäten in Italien mit denen in benachbarten Ländern und generierte durch diesen Netzwerk-Effekt zusätzliches Geschäft mit Reisenden aus anderen Corporate Ländern.

Marketingkampagnen international erfolgreich: Sixt unterstützt seine Geschäftsaktivitäten in den europäischen Corporate-Märkten durch aufmerksamkeitsstarke Marketingkampagnen. Dabei macht das Unternehmen - meist auf humorvollsatirische Weise - über verschiedene mediale Kanäle auf seine Produkte und Services aufmerksam und nutzt dafür oftmals aktuelle politische oder gesellschaftliche Themen. Aufsehen erregt Sixt auch mit seinen Installationen an Flughäfen und damit an einem wesentlichen Kontaktpunkt mit seinen Kunden.

Sixt investierte im Berichtsjahr vor allem in Marketingaktivitäten in seinem Heimatmarkt Deutschland, in den BeNeLux-Staaten, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien. In Deutschland wurden 2019 gleich mehrere erfolgreiche Marketingaktionen umgesetzt. Von Januar bis Dezember erzielten die Werbe-Motive allein auf Facebook 39 Millionen Impressions. Hinzu kamen mehr als 35 Millionen Impressions auf den Plattformen Instagram, Twitter und Youtube.

Ebenso wurden 2019 der Launch des Carsharing-Produkts SIXT share in allen SIXT share-Städten sowie der Start von SIXT ride kommunikativ umfangreich begleitet.

Im europäischen Ausland wurden im Geschäftsjahr 2019 diverse Marketingaktivitäten erfolgreich durchgeführt. Darunter beispielsweise eine neue Multi-Channel-Kampagne (Radio, TV und Online) in den Niederlanden und Flughafenwerbung mit auffälligen Installationen und Kampagnen in Italien. Dadurch konnte in den einzelnen Ländern die Markenbekanntheit weiter erhöht werden.

Franchisenetz weiter auf Wachstumskurs: Sixt ist außerhalb von Westeuropa und den USA über Franchisenehmer präsent. Auch im Jahr 2019 entwickelte sich das Geschäft mit den Franchisepartnern aufgrund zahlreicher weltweiter, operativer und vertrieblicher Maßnahmen erfolgreich.

Neue Franchisenehmer gingen in bestehenden Sixt-Märkten wie zum Beispiel Ecuador, Chile, Oman und Barbados an den Start. In Gambia eröffnete Sixt erste Stationen in Zusammenarbeit mit dem bestehenden Franchisepartner aus dem Senegal.

Die Anzahl der Reservierungen im Franchisenetz wurde im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich gesteigert. Besonders starke Wachstumsmärkte in Europa waren Irland, Portugal, Polen, Ungarn, Kroatien, Slowenien und Griechenland.

Gemeinsam mit den Partnern verfolgt Sixt auch in den Franchisemärkten einen "Drive Premium - Pay Economy"-Anspruch. Dabei investierten die Franchisenehmer in den Aufbau von Flotten mit hochwertig ausgestatteten Fahrzeugen renommierter Marken sowie in den Ausbau des Stations-Netzes.

Darüber hinaus wurden die europäischen Franchisenehmer stärker in den Corporate Sales-Vertrieb durch die Implementierung einheitlicher, softwaregestützter Vertriebsprozesse sowie die Einführung neuer, flexibler Langzeitmietprodukte eingebunden.

Um die wachsende Kundenbasis auch in internationalen Quellmärkten schnell, professionell und in Landessprache bedienen zu können, setzt Sixt auf die Zusammenarbeit mit sogenannten General Sales Agents (GSAs). Ziel dieser Vertriebsbüros in den jeweiligen Ländern ist es, Sixt-Produkte in B2B- und B2C-Kanälen anzubieten, Buchungspartnerschaften mit relevanten Reiseportalen abzuschließen und einen Kundenservice in Landessprache anzubieten. GSAs waren im Berichtsjahr in Regionen wie Zentral- und Südamerika, Israel, Russland, China, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie Japan und Korea aktiv.

Zum Jahresende 2019 verfügte Sixt über ein weltweites Netz (einschließlich Franchisenehmer) von 2.111 Vermietstationen (Vj. 2.174) in rund 110 Ländern.

Anzahl der Vermietstationen 2019 2018
Corporate Länder 1.036 1.044
Franchise Länder 1.075 1.130
Gesamt 2.111 2.174

Flotte mit renommierten Marken: Sixt erachtet seine Fahrzeugflotte neben dem kundenorientierten Service als wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb. Das Unternehmen bietet seinen Kunden daher einen hohen Anteil hochwertig ausgestatteter Fahrzeuge renommierter Hersteller in der Flotte.

Zu den angebotenen Herstellermarken zählten unter anderem BMW (inklusive BMW M-Serie), Mercedes-Benz (inklusive Mercedes AMG), Audi, Porsche, Jaguar und Maserati. Darüber hinaus waren auch Elektrofahrzeuge der Modelle BMW i3 und BMW i8 sowie Jaguar I-PACE in der Flotte vertreten. Im Sommer 2019 startete Sixt eine erfolgreiche Kampagne mit E-Autos auf der beliebten Nordsee-Insel Sylt und stellte den Kunden dort ein umfassendes Angebot an BMW i3, Jaguar I-PACE und Audi e-tron zur Verfügung.

Wertmäßig bestanden im Berichtsjahr 50 % der Fahrzeugflotte in den Sixt-Corporate Ländern aus Fahrzeugen der drei Premiummarken BMW, Audi und Mercedes-Benz (Vj. 49 %).

Sixt legt in seiner Fahrzeugflotte besonderen Wert auf umfangreiche und zeitgemäße Ausstattungen. Dazu zählen neben Funktionalitäten wie Sprachsteuerung und Freisprechanlagen auch integrierte Informationsdienste wie BMW ConnectedDrive oder Opel Onstar. Viele Premiumfahrzeuge etwa von Mercedes-Benz oder Audi verfügen zudem über fortschrittliche Assistenzsysteme wie autonomes Einparken.

Der durchschnittliche Fahrzeugbestand im Geschäftsbereich Mobility belief sich 2019 in den Sixt-Corporate Ländern auf 150.700 Fahrzeuge nach 131.300 Fahrzeugen im Jahr 2018. Der Anstieg um 14,8 % spiegelt den Nachfragezuwachs im Berichtsjahr wider. Unverändert sieht ein Teil der Liefervereinbarungen mit Fahrzeugherstellern und -händlern vor, dass Fahrzeugkontingente flexibel abgerufen werden können, um auf entsprechende Nachfrageschwankungen zeitnah reagieren zu können.

Inklusive der Fahrzeuge von Franchisenehmern und Kooperationspartnern bestand die weltweite Fahrzeugflotte von Sixt im Jahr 2019 aus durchschnittlich 284.500 Fahrzeugen nach 270.100 Fahrzeugen im Vorjahr (+5,3 %).

Durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge Konzern und Franchisenehmer/Kooperationspartner 2019 2018
Konzern 150.700 131.300
Franchisenehmer/Kooperationspartner 133.800 138.800
Gesamt 284.500 270.100

Privatkundengeschäft von Digitalisierung geprägt: Sixt misst dem Privatkundengeschäft seit mehreren Jahren zunehmend Bedeutung bei. Der Grund für diese Entwicklung ist die fortschreitende internationale Expansion des Unternehmens und damit verbunden der besondere Stellenwert des Tourismus. Der Anteil der Erlöse mit Privatkunden am Gesamtumsatz hat sich im Jahr 2019 weiter auf 63 % erhöht (Vj. 62 %).

Für die erfolgreiche Entwicklung im Privatkundengeschäft erachtet Sixt die Verfügbarkeit seiner Mobilitätsdienstleistungen über Online- und Mobile-Kanäle als unabdingbar. Darüber hinaus stellt Sixt seinen Kunden über diese Kanäle Kontaktmöglichkeiten und Information zur Verfügung.

Sixt trug den sich ändernden Mobilitätsbedürfnissen seiner Kunden im Berichtsjahr mit dem Ende Februar erfolgten Launch der neuen SIXT App und der integrierten Mobilitätsplattform ONE Rechnung. Die App entwickelte sich ausgesprochen erfolgreich und verzeichnete sowohl bei der Zahl der Downloads als auch bei der Zahl der Buchungen über die App eine deutliche Erhöhung.

Der Anteil der Buchungen über das Internet und mobile Endgeräte insgesamt erhöhte sich im Berichtsjahr über alle Kundengruppen hinweg auf 70 % (Vj. 67 %).

Sixt hat im Sommer 2019 die internationale Webseite sixt.com relauncht. Das Unternehmen präsentiert seinen Kunden in den USA damit eine neue Benutzeroberfläche und Funktionalitäten mit einem besonderen Fokus auf internationale Reisende. Die Webseite nutzt eine neue Cloud-Architektur, so dass Angebote bis zu fünfmal schneller angezeigt werden als bisher. Der Relaunch soll im laufenden Jahr auf die übrigen Sixt-Corporate Länder ausgeweitet werden.

Darüber hinaus richtete Sixt im Berichtsjahr einen Kundenservice per Chat über den Instant-Messenger-Dienst WhatsApp ein. Kunden haben somit die Möglichkeit, direkt über die App mit Sixt Kontakt aufzunehmen.

Das Unternehmen erreichte im Berichtsjahr einen wichtigen Social Media-Meilenstein. Sixt überschritt die Schwelle von einer Million Sixt-Fans auf seinem Facebook-Kanal. Nach Kenntnis von Sixt weist keine andere Facebook-Seite von Wettbewerbern eine vergleichbare Größenordnung auf.

Firmenkunden-Geschäft international auf Wachstumskurs: Sixt richtete seine Vertriebsstrukturen im Firmenkundenbereich im Jahr 2019 weiter an den sich ändernden Mobilitätsanforderungen von Unternehmen aus. Dazu zählte insbesondere die kundenspezifische Individualisierung von Mobilitätslösungen aus einer Hand. Dies erfolgte wesentlich über gebündelte Vertriebswege für die Produkte des Sixt-Konzerns aus den Bereichen SIXT rent, SIXT share und SIXT ride.

Das Geschäft mit Firmenkunden verlief im Berichtsjahr erneut sehr erfolgreich. Gründe dafür waren insbesondere eine verstärkte Neukundenakquise und die forcierte Zusammenarbeit mit Bestandskunden. Dabei wurden in Deutschland Maßnahmen getroffen, um die Durchdringung des Bestandskundengeschäfts zu erhöhen. Auf europäischer Ebene nahm das Geschäft mit mittelständischen Kunden weiter zu. Zugleich gelang es Sixt, große Neu- und Bestandskunden international von dem breiten Spektrum an Mobilitätslösungen zu überzeugen. Beispiele dafür sind die Akquisitionen von Software-Unternehmen, internationalen Ölkonzernen, Telekom-Anbietern und weiteren Technologieunternehmen. Sixt bezog bei seinen Vertriebsaktivitäten auch verstärkt Leistungen von SIXT ride mit ein.

Darüber hinaus entwickelte sich im Berichtsjahr auch das Geschäft über sekundäre Vertriebskanäle sehr erfolgreich. Dazu zählen etwa die Bereiche Replacement, Versicherungen und Reisebüros.

Große Bedeutung kam im Jahr 2019 - im Einklang mit der Unternehmensstrategie - der Digitalisierung von Leistungen im Firmenkundengeschäft zu. So führte Sixt erfolgreich die neue SIXT App für seine Kunden ein und richtete für sie je nach den individuellen Anforderungen digitale Implantstationen ein. Dadurch gelang es in mehreren Ländern, für die Nutzer Wege und Prozesse zu verkürzen, die Geschwindigkeit in der Abwicklung zu steigern und die regionale Abdeckung zu erhöhen.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung wurde auch der Bereich Digital Sales weiterentwickelt. Sixt bietet seinen Kunden zahlreiche Kanäle, über die sich die Nutzer selbstständig und volldigital mit Sixt vernetzen können. Ein wesentliches Beispiel dafür ist die Sixt-Firmenkunden-Webseite: Unternehmen konnten sich unter corporate.sixt.com bislang umfassend über die spezifischen Leistungen von Sixt informieren. Seit Sommer 2019 haben sie zusätzlich die Möglichkeit, komplett digital und innerhalb von Minuten einen Rahmenvertrag abzuschließen und Mobilitätsthemen zu managen. Dieser neue Vertriebskanal wurde im Berichtsjahr in allen europäischen Sixt-Corporate Ländern ausgerollt. Zudem wurde die Firmenkunden-Webseite um einen Corporate-Blog ergänzt. Darüber hinaus wurde die Informationsfunktion der Seite auf die Franchise Länder Polen, Schweden, Dänemark und Tschechien ausgeweitet.

Sixt ist aufgrund der starken Vernetzung der Produkte SIXT rent, SIXT share und SIXT ride in der Lage, individuelle Mobilitätskonzepte für Geschäfts- und Firmenkunden zu erstellen und so Zeit- und Kostenersparnisse für seine Kunden zu realisieren. Zu diesem Zweck kommen auch spezielle Produkte zum Einsatz, die gezielt auf den Mobilitätsbedarf von Geschäftsreisenden abstellen oder auch als zeitgemäße Incentive-Modelle für Unternehmen genutzt werden. Dazu zählen etwa SIXT unlimited, die Sixt Flat-Modelle oder das Mobilitätsbudget MaaS (Mobility as a Service). Das Leistungsspektrum dieser Produkte wurde im Berichtsjahr weiter ausgebaut.

Sixt verfolgt bei der Entwicklung individueller Lösungen einen ganzheitlichen Ansatz. Das Unternehmen begleitet Kunden während des gesamten Mietprozesses und analysiert alle relevanten Aspekte wie die Auswahl der gewünschten Fahrzeughersteller, die Nutzung der Buchungswege, die Fahrzeugübernahme und -rückgabe oder das Schadenmanagement.

Umsatz Autovermietung Verteilung nach Kundengruppen
in %
2019 2018
Private/Touristen 63 62
Geschäftskunden 30 31
Unfallersatz 2 3
Sonstige 5 4
Gesamt 100 100

SIXT share auf mehrere deutsche Städte ausgeweitet: Sixt hat Ende Februar 2019 das Produkt SIXT share und damit ein eigenes Carsharing-Angebot gestartet. SIXT share profitiert unter anderem von der digitalen Vernetzung der Sixt-Flotte, da Fahrzeuge flexibel und je nach Nachfragesituation für die Produkte SIXT share und SIXT rent eingesetzt werden können.

Damit unternimmt Sixt die ersten Schritte zur Verschmelzung von Autovermietung und Carsharing und hebt Synergieeffekte zwischen den Mobilitätsformen. Die Kunden von SIXT share haben die Möglichkeit, auf eine vielfältige Flotte mit verschiedenen Fahrzeugmodellen diverser Hersteller zugreifen zu können. Sie sind zudem nicht mehr an fest definierte Geschäftsgebiete in ausgewählten Städten gebunden. Durch die Vernetzung der Flotte kann das Carsharing-Angebot auch in kleineren und mittelgroßen Städten und nicht wie üblich in Großstädten und Metropolen implementiert werden. Kunden können ihre Fahrzeuge wie bei bisherigen Angeboten nicht nur innerhalb eines Geschäftsgebiets, sondern im gesamten Stationsnetz von Sixt in Deutschland abgeben.

Beim Carsharing-Angebot SIXT share spielen bei der Preisermittlung verschiedene Faktoren eine Rolle, vor allem, wie in der klassischen Autovermietung und wie seit Jahrzehnten in der Tourismus-Branche üblich, die örtliche Nachfragesituation und die Auslastung unserer Fahrzeuge. Personenbezogene Faktoren werden nicht verwendet. Zudem wird abhängig von der Nutzungsdauer automatisch vom minutenbasierten Carsharing- auf den tageweisen Autovermiet-Tarif umgeschaltet. Damit wird die Trennung zwischen den Mobilitätsformen weiter aufgelöst. Kunden können die Fahrzeuge flexibel von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen nutzen.

Sixt hatte sein Carsharing-Produkt zum Start zunächst in Berlin, Hamburg und München angeboten. Bis Ende 2019 kamen die Standorte Bochum, Dresden, Duisburg, Leipzig und Nürnberg hinzu.

SIXT share bietet in Deutschland bis zu 3.500 Fahrzeuge, welche nachfrageabhängig ein- und ausgesteuert werden können. Der Anteil der Elektrofahrzeuge liegt im Durchschnitt zwischen 10 % und 20 %.

Für SIXT share wurden zusätzlich innovative Funktionen in der SIXT App eingeführt. Dazu gehört die Möglichkeit für die Kunden, an den Partnertankstellen von Shell und Total digital tanken zu können. Das bedeutet, dass die App den Kunden durch den Tankvorgang leitet und die Bezahlung automatisch abwickelt. Eine neue Filterfunktion ermöglicht es zudem verschiedene Hersteller und Fahrzeugtypen auszuwählen, um das priorisierte Fahrzeug zu finden.

Neben den zusätzlichen Funktionen haben Kunden seit Mitte 2019 die Möglichkeit, Elektroroller des Partners TIER im Bereich von SIXT share in der SIXT App zu nutzen. Das heißt, dass Mikromobilität nicht nur in SIXT share-Geschäftsgebieten zur Verfügung steht, sondern in rund 30 deutschen Städten, in denen der Partner vertreten ist.

Mit der Kampagne "Carsharing in geil" hat Sixt im Berichtsjahr in den Städten Berlin, München und Hamburg großflächige Außenwerbemotive geschaltet und auf den üblichen Online-Kanälen verlängert. Dabei standen insbesondere die Vorteile gegenüber regulären Carsharing-Anbietern, die Vielfalt der Flotte, die deutschlandweite Fahrzeugrückgabe und Fahrtlänge, der günstige Preis und die Aktion "erste Fahrt kostenlos" im Vordergrund. Die Bekanntheit von SIXT share als neuer Carsharing-Anbieter im Markt wurde somit signifikant erhöht. Berechnungen des Meinungsforschungsinstituts Civey ergaben, dass sich die gestützte Bekanntheit von SIXT share in Berlin innerhalb von sechs Monaten nach dem Launch bereits nahezu verdoppelt hat.

Die Kampagne erlangte auch wegen ihrer Aktivitäten im App-Marketing Aufmerksamkeit. So wurde sie nicht nur auf zielgruppengerechten Plattformen wie Facebook oder Instagram, sondern anlässlich des SIXT share-Starts in München erstmals auch auf der Studenten-Plattform Jodel umgesetzt. Dort erlangten die Motive mehr als eine Million Impressions und zählten zu den beliebtesten der Plattform mit einem Rekordwert bei den Interaktionen.

Der Bereich SIXT ride fasst das Angebot von Sixt für Transfer-, Fahr- und Taxiservices zusammen.

SIXT ride treibt Taxi-Kooperation voran: Mit SIXT ride startete Sixt Ende Februar 2019 ein umfassendes und integriertes Angebot an Taxi-, Fahr- und Transferdiensten. Ziel ist es, den Kunden für ihre Fahrten eine einheitliche und an den augenblicklichen Bedarf angepasste Lösung zu offerieren, ohne dass sie dazu eine Vielzahl an Apps unterschiedlicher Anbieter nutzen müssen. Das Angebot reicht von Economy- über Standard-Transfers bis zu First- und Business Class-Limousine Services sowie Taxi-Fahrten. Die Bezahlung erfolgt über die SIXT App.

Die Kunden konnten sich mit SIXT ride zum Ende des Berichtsjahres in mehr als 250 Städten weltweit innerhalb weniger Minuten abholen lassen und im Voraus Transfers buchen. Dabei konzentriert sich das Angebot nicht nur auf Großstädte und Metropolen, sondern deckt durch die Kooperation mit lokalen Partnern auch kleinere Städte und ländliche Regionen ab.

Bei den angeschlossenen Partnerunternehmen handelt es sich entweder um lizenzierte und geprüfte Limousine-Service-Unternehmer, die einheitlich über die SIXT App gesteuert werden oder um renommierte internationale Ride Hailing-Netze wie den Fahrdienst-Vermittler Lyft in den USA, Cabify in Spanien oder Addison Lee in Großbritannien.

Besonders intensiv hat Sixt die strategische Kooperation mit dem deutschen Taxigewerbe vorangetrieben. Sixt kooperierte in Deutschland zum Ende des Berichtsjahres mit Taxi-Zentralen in allen Großstädten. Sixt verfolgt mit der Einbindung der größten deutschen Taxinetze das Ziel, insbesondere Firmenkunden ein komplettes Mobilitätspaket mit Autovermietung, Carsharing und Transferservices in einem Firmenaccount zu schnüren.

Firmenkunden bietet SIXT ride deshalb ein einfaches und einheitliches Abrechnungssystem, so dass Fahrdienste in die Planung und Buchung von Geschäftsreisen einbezogen und auch abgerechnet werden können. Durch eine Integration von AirPlus offeriert Sixt dabei eine weit verbreitete Bezahlmethode für diese Kundengruppe. Mit Schnittstellen zu Firmenreiseportalen ermöglicht SIXT ride zudem die Taxibuchung direkt bei der Reiseplanung. Durch die Buchbarkeit im Amadeus-Transferhub wiederum haben auch Reisebüros Zugang zu SIXT ride.

Neben der Mobilitätsplattform zur weltweiten Buchung von Fahrdienstleistungen betreibt SIXT ride in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Österreich einen konzessionierten Limousine-Service mit eigener Fahrzeugflotte und Chauffeuren, der ebenfalls Fahrten von der hauseigenen Mobilitätsplattform übernimmt und sich insbesondere auf das Premium-Segment fokussiert.

Seit Juni 2019 wird SIXT ride zudem als Transferpartner und exklusiver Vorteil für American Express Platinum-Mitglieder in Deutschland geführt. American Express hat dabei besonders die neue Ausrichtung von SIXT ride mit einem hybriden Angebot aus Luxus-Limousinen-Service, bequemen Standardtransfers mit dem Taxi oder Kooperationen mit dritten Fahrdienst-Vermittlern auf einer einzigen Buchungsplattform mit weltweitem Aktionsradius überzeugt.

Sixt bietet neben SIXT rent, SIXT share und SIXT ride weitere ergänzende Produkte und Mobilitätsmodelle an.

Luxus-Fahrzeuge für besondere Ansprüche: Die Sixt Sports & Luxury Cars bieten Kunden eine breite Palette an exklusiven Fahrzeugen aus den Gruppen Cabrio, Limousine, Coupe, Kombi und Großraum-Limousine. Die Luxus-Fahrzeuge sind in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz, Spanien, Frankreich sowie in den USA erhältlich. Die Kunden erhalten bei den Sixt Sports & Luxury Cars über eine zentrale Beratungsstelle mit spezialisierten und mehrsprachigen Mitarbeitern eine persönliche Betreuung. Der Buchungsprozess erfolgt dabei auch länderübergreifend. Auf der Webseite sixt.com/sports-and-luxury-cars sind die verfügbaren Fahrzeugmodelle anhand ansprechender Fotos und umfassender Informationen zu den jeweiligen Fahrzeugmodellen, deren Herstellern sowie zu technischen Details dargestellt.

Hochflexible Mobilitätskonzepte: Sixt hat auf Basis seines breiten Leistungsspektrums an Mobilitätsservices mehrere innovative Konzepte für den individuellen Bedarf seiner Kunden entwickelt. Ein Beispiel ist SIXT unlimited, das Mietwagen-Flatrate-Angebot von Sixt. Dieses verzeichnete beim Vertragsbestand und beim Umsatz im Jahr 2019 jeweils prozentual zweistellige Wachstumsraten und setzte damit die dynamische Entwicklung der Vorjahre fort. Neben Deutschland wird das Produkt auch international vertrieben. SIXT unlimited ermöglicht den Kunden, gegen eine feste monatliche Gebühr jederzeit ein Fahrzeug einer gewünschten Kategorie an mehr als 800 Sixt-Stationen in 10 europäischen Ländern anzumieten. So ist das Mobilitätskonzept in der Lage, die gesamte automobile Mobilität eines Kunden abzudecken. SIXT unlimited ist speziell für Vielreisende konzipiert worden und bietet ihnen Einsparpotenziale, Flexibilität sowie einen Premium-Service.

SIXT Flat ist ein Auto-Abonnement zum Fixpreis, das in zwei Modellen zur Verfügung steht. Das Modell SIXT Flat Nonstop bedient die Anforderungen einer breiten Zielgruppe, da es das eigene Auto komplett ersetzen kann. Somit stellt SIXT Flat Nonstop eine voll flexible Alternative zu Leasing, Barkauf und Finanzierung dar, wobei sich die Kunden nicht an Verträge mit langfristigen Laufzeiten binden und kurze Lieferzeiten für ihr gewünschtes Fahrzeug nutzen können. SIXT Flat Seasons wiederum ist für eine anspruchsvolle Kundenschicht konzipiert, die zum Beispiel im Sommer ein Cabrio und im Winter ein SUV fahren möchte.

Exklusive Diamond Lounges: Sixt setzte im Jahr 2019 das Angebot der SIXT Diamond Lounges für seine Kunden fort und bot ihnen damit eine exklusive Lösung für ein möglichst komfortables Reiseerlebnis. Kunden mit Diamond-Status werden an diversen Flughafenstationen in Lounges empfangen, die zahlreiche Annehmlichkeiten wie modern ausgestattete Meetingräume bieten. Diamond-Kunden können neben den Lounges zusätzlich auf einen Vorzugsservice an speziellen Diamond Countern zurückgreifen.

Kundenfeedback von maßgeblicher Bedeutung: Sixt arbeitet kontinuierlich an der nachhaltigen Verbesserung seine Produkte und Services. Maßgeblich dafür ist ein umfassendes Kundenfeedback. Sixt hat in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, um solch ein Feedback einzuholen, auszuwerten und in seinen Mobilitätsleistungen umzusetzen.

Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit sogenannten Undercover Customers, die im Jahr 2019 fortgesetzt wurde. Dabei handelt es sich um ausgewählte Kunden, die vor ihrer Anmietung kontaktiert und gefragt werden, ob sie nach der Rückgabe ihres Fahrzeugs dezidiertes Feedback zum Anmietprozess geben möchten. Diese Aktivitäten erfolgen weltweit.

Zudem setzte Sixt die Arbeit mit dem Customer Experience Board fort. In gemeinsamen Workshops von Sixt-Mitarbeitern mit Kunden werden aus Kundensicht besondere Stärken von Sixt formuliert und mögliche Verbesserungen sowie neue Services erarbeitet.

Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte "CES Heartbeat". Dabei wird Kundenfeedback (CES - Customer Excitement Score) anonymisiert über Monitore in den weltweiten Sixt-Stationen sowie in der Sixt-Unternehmenszentrale ausgespielt. Das Ziel dieser Visualisierung ist es, das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden weiter zu schärfen.

Sixt hat im Berichtsjahr die Messung des Kundenfeedbacks deutlich weiterentwickelt. Die Kundenzufriedenheit wird detailliert an mehreren Messpunkten erhoben wie etwa Customer Service, Buchung oder Fahrzeugübergabe. So ist es möglich, Maßnahmen für einzelne Fachabteilungen abzuleiten.

Ausgezeichnete Mobilitätsleistungen: Sixt wird seit Jahren für die hohe Qualität seiner Leistungen, darunter seine Produkte und Services genauso wie seine Fahrzeugflotte und innovative Mobilitätslösungen, ausgezeichnet. Auch im Jahr 2019 wurde Sixt in Deutschland sowie international mehrfach für sein hohes Maß an Kundenorientierung und seine hochwertigen Mobilitätsdienstleistungen mit renommierten Auszeichnungen geehrt. Wichtige Auszeichnungen in Deutschland waren unter anderem:

World Travel Awards: Auszeichnungen für Sixt als "Germany's Leading Car Rental Company" und "Germany's Lea-ding Chauffeur Company"

Game Changer Award: Auszeichnung durch Bain & Company in der Kategorie "Customer Experience 2019"

Business Traveller Award 2019: Auszeichnung durch die Zeitschrift Business Traveller als "Beste Autovermietung" in Deutschland und weltweit

Digital Champions Award 2019: Auszeichnung für Alexander und Konstantin Sixt durch die Zeitschrift Wirtschaftswoche

1. Platz "Höchstes Kundenvertrauen 2019" und 1. Platz "Bester Service 2019" durch Wirtschaftswoche

Deutscher Fairness-Preis 2019, Deutschlands Spar-Champions 2019, Deutscher Servicepreis 2019 und Deutschlands Beste Online-Portale 2019 durch Nachrichtensender n-tv

DtGV Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH: Jeweils 1. Platz bei Kundenzufriedenheit Car-Sharing, Kundenservice Car-Sharing, Kundenzufriedenheit Autovermietungen, Herausragende Kundenzufriedenheit Car-Sharing, Herausragender Kundenservice Car-Sharing, Herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis Car-Sharing.

Darüber hinaus erhielt Sixt im Berichtsjahr auch mehrere Auszeichnungen im Ausland, darunter:

Großbritannien: Digital Experience Awards 19 in Bronze, The Business Travel People Awards 2019, Business Travel Awards 2020

BeNeLux: The Innovation Award - Schiphol Business Awards, Best Mobility Provider of the Year - Business Travel & Mobility Conference, Reismedia

Frankreich: Captial Magazin Leader in Quality in Service, Travel d'Or - Best car rental company in France

Weltweit: Auszeichnungen von insgesamt 22 World Travel Awards in den Bereichen Car Rental und Business Car Rental, Luxury Car Rental, Luxury Chauffeur Service und Chauffeur Company.

Zertifizierte Qualität: Sixt-Stationen in allen europäischen Corporate Ländern sowie die Sixt-Unternehmenszentrale sind nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015 und nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 zertifiziert. Die Zertifizierungen sind nach Einschätzung von Sixt ein Beleg für die große Bedeutung von Qualität und Einhaltung von Umweltstandards seiner Premium-Services. Zudem sind die Zertifizierungen im Rahmen von Ausschreibungen von Großkunden ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb.

10.2 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Branchenentwicklung

Die europäische Leasingbranche verzeichnete im ersten Halbjahr 2019 eine insgesamt positive Entwicklung. Dem Branchenverband Leaseurope zufolge wuchs das Neugeschäftsvolumen der Leasingunternehmen im ersten Halbjahr gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 9,0 % auf 183,1 Mrd. Euro (erstes Halbjahr 2018: 168,1 Mrd. Euro). Dabei erhöhte sich das Neugeschäftsvolumen im Equipment- und Fahrzeugleasing in Europa von 161,9 Mrd. Euro auf 172,1 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von 6,3 % entspricht. Kennzahlen zur Entwicklung der europäischen Leasingbranche im Gesamtjahr 2019 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts seitens Leaseurope noch nicht vor.

Die deutsche Leasingwirtschaft, die nach Großbritannien den zweitgrößten Leasingmarkt Europas bildet, entwickelte sich ebenfalls positiv. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) verzeichnete im Jahr 2019 eine Zunahme der Investitionen in Leasing-Lösungen um 8,7 % von 60,1 Mrd. Euro auf 65,3 Mrd. Euro. Auf das Mobilien-Leasing entfielen dabei 63,8 Mrd. Euro, 8,7 % mehr als im Vorjahr (2018: 58,7 Mrd. Euro). Das Neugeschäft mit Pkw und Nutzfahrzeugen stellte mit 78,0 % den mit Abstand größten Anteil am Leasingmarkt dar (2018: 77,0 %).

Quellen

Leaseurope, Biannual Survey 2019, November 2019

Leaseurope, Biannual Survey 2018, November 2018

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Leasing-Markt 2019, Präsentation vom 04.12.2019

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Leasing-Markt 2018, Präsentation vom 21.11.2018

Entwicklung des Geschäftsbereichs Leasing

Der Geschäftsbereich Leasing wurde im Berichtsjahr durch die Sixt Leasing SE und ihre operativen Tochtergesellschaften abgedeckt. Das Unternehmen ist einer der größten Anbieter von Fahrzeugleasing unter den hersteller- und bankenunabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland. Zudem ist es über ihre Tochtergesellschaften und Franchisepartner in rund 35 Ländern aktiv.

Sixt Leasing unterscheidet das Segment Leasing mit den Geschäftsfeldern Flottenleasing und Online Retail (Leasingangebot für Privat- und Gewerbekunden) sowie das Segment Flottenmanagement. Im Flottenleasing entwickelt Sixt Leasing Full-Service-Lösungen für Unternehmen zur nachhaltigen und herstellerunabhängigen Optimierung der Gesamtbetriebskosten des Fuhrparks. Im Flottenmanagement bietet Sixt Leasing seine Expertise über die Tochtergesellschaft Sixt Mobility Consulting GmbH auch Unternehmen an, die ihre Fahrzeuge gekauft oder über Dritte geleast haben. Das Geschäftsfeld Online Retail wird über die Online-Plattformen sixt-neuwagen.de und auto-haus24.de abgedeckt. Dort können Kunden die neuesten Modelle zahlreicher Fahrzeughersteller konfigurieren.

Der Vertragsbestand des Geschäftsbereichs lag per 31. Dezember 2019 mit rund 136.200 Verträgen (ohne Franchisenehmer und Kooperationspartner) im In- und Ausland leicht über dem Niveau des Vorjahres (Vj. 129.700 Verträge; +5,0 %). Im Geschäftsfeld Online Retail reduzierte sich der Vertragsbestand zum Jahresende 2019 um 0,8 % auf 44.300 Verträge (Vj. 44.700 Verträge). Im Geschäftsfeld Flottenleasing nahm der Bestand auf 40.400 Verträge ab (Vj. 43.000 Verträge; -6,1 %). Das Segment Flottenmanagement konnte dagegen den Vertragsbestand zum Ende des Berichtsjahres auf 51.500 Verträge steigern (Vj. 42.000 Verträge; +22,5 %). Das Wachstum ist insbesondere auf die Übernahme der Flottenmeister GmbH, Pullach, zurückzuführen.

Unter Einbezug der Leasingverträge der Franchisenehmer und Kooperationspartner belief sich der Vertragsbestand des Geschäftsbereichs zum Ende 2019 auf 205.400 Verträge nach 198.400 Verträgen zum Ende 2018 (+3.5 %).

Der operative Leasingumsatz erreichte im Berichtsjahr 455,8 Mio. Euro (Vj. 467,9 Mio. Euro; -2,6 %). Die Leasingerlöse nahmen dabei um 5,1 % auf 222,7 Mio. Euro ab (Vj. 234,7 Mio. Euro). Die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft, die im Wesentlichen aus Serviceumsätzen bestehen, blieben mit 233,1 Mio. Euro stabil (Vj. 233,2 Mio. Euro).

Im Inland lag der operative Leasingumsatz mit 401,2 Mio. Euro um 2,6 % unter dem Vorjahreswert (412,0 Mio. Euro). Er setzte sich aus Leasingerlösen in Höhe von 199,2 Mio. Euro (Vj. 209,9 Mio. Euro; -5,1 %) und aus sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft in Höhe von 201,9 Mio. Euro (Vj. 202,2 Mio. Euro; -0,1 %) zusammen. Im europäischen Ausland, wo Sixt Leasing in Frankreich, in den Niederlanden, in Österreich und in der Schweiz aktiv ist, reduzierte sich der operative Leasingumsatz auf 54,7 Mio. Euro (Vj. 55,8 Mio. Euro; -2,1 %). Die Leasingerlöse betrugen hier 23,5 Mio. Euro nach 24,8 Mio. Euro im Vorjahr (-5,2 %). Die sonstigen im Ausland generierten Erlöse aus dem Leasinggeschäft lagen bei 31,1 Mio. Euro (Vj. 31,0 Mio. Euro; +0,4 %).

Durch den Verkauf gebrauchter Leasingfahrzeuge erzielte der Geschäftsbereich im Jahr 2019 Erlöse von 356,3 Mio. Euro, ein Zuwachs um 9,5 % gegenüber dem Vorjahresniveau (325,3 Mio. Euro). Der Inlandsumsatz aus Verkäufen erhöhte sich aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl an Fahrzeugrückläufern um 10,1 % auf 336,8 Mio. Euro (Vj. 305,8 Mio. Euro). Im Ausland blieben die Verkaufserlöse mit 19,5 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (-0,1 %).

Insgesamt wies der Geschäftsbereich 2019 einen Umsatz in Höhe von 812,1 Mio. Euro aus, was einem Anstieg um 2,4 % gegenüber dem Vorjahreswert (793,2 Mio. Euro) entspricht.

Das Segmentergebnis vor Steuern (EBT) lag mit 29,2 Mio. Euro um 4,9 % unter Vorjahr (30,7 Mio. Euro), entsprach aber damit den Erwartungen. Die operative Umsatzrendite, definiert als das Verhältnis von EBT zu operativem Segmentumsatz, belief sich auf 6,4 % (Vj. 6,6 %). Damit lag sie weiterhin klar über dem langfristig angestrebten Wert von 6 %.

Kennzahlen Geschäftsbereich Leasing
in Mio. Euro
2019 2018 Veränderung
in %
Operative Umsatzerlöse 455,8 467,9 -2,6
Davon Leasingerlöse 222,7 234,7 -5,1
Davon sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft 233,1 233,2 0,0
Davon Ausland 54,7 55,8 -2,1
Verkaufserlöse 356,3 325,3 9,5
Davon Ausland 19,5 19,5 -0,1
Gesamterlöse 812,1 793,2 2,4
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) 41,1 43,9 -6,3
Ergebnis vor Steuern (EBT) 29,2 30,7 -4,9
Operative Umsatzrendite (EBT/Operative Umsatzerlöse) in % 6,4 6,6 -0,2 Punkte

Marketing- und Vertriebsaktionen: Sixt Leasing führte im Geschäftsfeld Online Retail 2019 mehrere Marketing- und Vertriebsaktionen durch. Dazu gehörte insbesondere die Vertriebskooperation von sixt-neuwagen.de mit Fiat und Tchibo von Ende Juni bis Mitte September. Dabei arbeitete Sixt Neuwagen erstmals gemeinsam mit einem Autohersteller, Autohändlern und einem Vermarktungspartner zusammen. Ziel der Kooperation war die Vermarktung von Leasingverträgen für einen vorkonfigurierten Fiat 500 Lounge zu Sonderkonditionen. Wenige Wochen nach Vertragsabschluss wurden die ersten Fahrzeuge aus der Kampagne über teilnehmende Fiat-Händler an Privatkunden ausgeliefert.

Bereits zu Beginn des Jahres startete Sixt Leasing eine vierwöchige Aktion mit Miles & More, bei der Teilnehmer von Miles & More zusätzlich Prämienmeilen von Sixt Neuwagen erhielten, wenn sie als Privatkunde ein SUV auf sixt-neuwagen.de bestellten. Zudem nutzte Sixt Leasing im Berichtsjahr erstmals die Aufmerksamkeit von Schnäppchenjägern rund um den "Black Friday" im November, um durch eine "Black Leasing Friday"-Aktion Privat- und Gewerbekunden ein begrenztes Kontingent von ausgewählten Neuwagenmodellen zu rabattierten Preisen anzubieten.

Im dritten Quartal testete Sixt Leasing auf sixt-neuwagen.de erstmals ein Leasingangebot für Elektroroller, um Erfahrungen für eine Erweiterung des Produktportfolios um umweltfreundliche Mikromobilitätslösungen zu sammeln. Kooperationspartner im Rahmen der limitierten Aktion war der schwedische Hersteller Vässla.

Im vierten Quartal startete Sixt Leasing den digitalen Nachverkauf von Serviceprodukten. Bestandskunden haben damit die Möglichkeit, das "Sorglos-Paket Wartung und Verschleiß" auch noch nach der Bestellung eines Neuwagens komplett digital zu buchen. Zuvor war dies nur zusammen mit dem Abschluss eines Leasingvertrags möglich gewesen. Darüber hinaus kündigte Sixt Leasing an, das "Sorglos-Paket" und weitere Serviceprodukte ab 2020 auch unabhängig von einem Leasingvertrag anzubieten, zum Beispiel über Kooperationen.

Ausbau des Geschäfts mit kleineren Firmenkunden: Sixt Leasing erzielt im Geschäftsfeld Flottenleasing mit kleineren Firmenkunden mit 20 bis 100 Fahrzeugen in der Regel ein höheres Margenpotenzial pro Vertrag als mit größeren Flottenkunden. Außerdem ist die Wettbewerbssituation weniger intensiv als im Großkundengeschäft. Im Berichtsjahr hat Sixt Leasing seine Aktivitäten in diesem Kundensegment daher strategiekonform ausgebaut und damit sein Kundenportfolio weiter diversifiziert.

Digitalisierung des Flottenmanagements: Sixt Mobility Consulting, die das Segment Flottenmanagement abbildet, brachte im September 2019 die Smartphone-App "The Companion" auf den Markt. Die Anwendung ermöglicht Dienstwagenfahrern, fahrzeugbezogene Aufgaben wie zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Partnerwerkstätten per Smartphone zu erledigen. Darüber hinaus stehen ihnen weitere Funktionen zur Verfügung, die die Fahrzeugnutzung erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Fuhrparkleiter können über einen Messaging-Service zielgerichtet mit den Dienstwagennutzern kommunizieren. Die Applikation wird fortlaufend weiterentwickelt.

Im November 2019 übernahm die Sixt Mobility Consulting GmbH sämtliche Geschäftsanteile der Flottenmeister GmbH. Der ebenfalls in Pullach bei München ansässige, unabhängige Fuhrparkverwalter betreute per Ende September 2019 mehr als 7.000 Firmenfahrzeuge. Damit baute Sixt Mobility Consulting seine Marktposition in Deutschland weiter aus und erhöhte den Vertragsbestand in Europa auf mehr als 50.000 Verträge. Neben dem Volumenwachstum erwartet Sixt Mobility Consulting auch Synergieeffekte aus der Integration.

Im Berichtsjahr gewann Sixt Mobility Consulting neues Führungs- und Vertriebspersonal für seine Auslandsgesellschaften in Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden. Ziel ist es, das Geschäft in Europa deutlich auszubauen und das Leistungsspektrum zu erweitern. Die Kunden werden von lokalen Teams vor Ort betreut und sollen insbesondere von dem langjährigen Know-how im digitalen Flottenmanagement und dem Servicenetz von Sixt Mobility Consulting in Europa profitieren.

PERSONALBERICHT

1. UNSERE MITARBEITER

Unsere Mitarbeiter sind das Herzstück zur Realisierung unseres Premiumanspruchs bei allen Produkten und Services. Daher setzt Sixt bereits bei der Rekrutierung hohe interne Standards, um ein einheitliches Qualitätsniveau in Bezug auf die Kunden- und Dienstleistungsorientierung der Mitarbeiter weltweit sicherzustellen. Indem sie sich die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu eigen machen und durchgängig von Sixt überzeugen, trägt die Belegschaft dauerhaft zum Geschäftserfolg bei. Sixt stellt dabei den Anspruch an seine Mitarbeiter, eigenverantwortlich und unternehmerisch zu handeln, die Services von Sixt permanent zu verbessern und somit den sich wandelnden Bedürfnissen der Kunden nach einer möglichst flexiblen und bedarfsgerechten Mobilität nachzukommen.

Die Personalarbeit ist von den strategischen Zielen des Unternehmens abgeleitet und stützt so die internationale Expansion. Ein Onboarding für alle Neueintritte im Personalbereich stellt sicher, dass international einheitliche Grundsätze der Personalarbeit gelebt werden.

Von der Arbeitgebermarke, der Personalauswahl über Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zur internationalen Nachwuchs-und Führungskräfteentwicklung werden moderne Standards und vorwiegend digitale Lösungen eingesetzt. Nicht zuletzt deshalb wurden Vortragsredner aus den Sixt-Personalbereichen für zahlreiche Fachkonferenzen stark nachgefragt.

Attraktiver Arbeitgeber

Sixt ergreift umfassende Maßnahmen, um sich auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Neben den klassischen Jobportalen und Karrieremessen geht Sixt bei der Unternehmensvorstellung neue Wege und setzt auf eine innovative, Virtual Reality-basierte Erlebnispräsentation. Durch den Einsatz dieser Technik können Karrieremesse-Besucher ihren potenziellen Arbeitsplatz bei Sixt direkt am Stand erkunden. Dabei wird vor allem die Vielfalt der Arbeitswelten deutlich - vom Arbeitsplatz in der Sixt Station über das Arbeiten im Service Center Berlin/Rostock bis hin zum Open Office in der Unternehmenszentrale in Pullach. Die Technik ist vielfältig einsetzbar und wird von den Recruiting-Zielgruppen vom Entwickler bis zum Rental Sales Agent positiv aufgenommen. Ebenso arbeitet Sixt permanent an einer optimierten digitalen Job Experience auf sämtlichen Social Media-Plattformen sowie der Karrierewebseite.

In den vergangenen Jahren legte Sixt besonderen Fokus auf die Rekrutierung internationaler IT-Fachkräfte, um die Digitalisierung des Unternehmens, seiner Produkte und Services wie auch seiner internen Prozesse weiter voranzutreiben. Um die Arbeitgeberattraktivität im Bereich Tech intern und extern weiter zu steigern und den Anforderungen der zunehmend internationalen Mitarbeiterschaft gerecht zu werden, wurden zum Beispiel interkulturelle Trainings und individuelle Orientierungsworkshops durchgeführt. Um die vielfältigen Maßnahmen umsetzen zu können, arbeiten speziell für den Bereich Tech sogenannte "Feel Good Manager" kontinuierlich an der Mitarbeiterzufriedenheit. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Betreuung internationaler Fachkräfte, die neu nach Deutschland kommen. So erhalten diese u.a. Unterstützung bei der Wohnungssuche, Amtsbesuchen oder der Anmeldung von Kindern in Kindergärten und Schulen. Durch all diese Aktivitäten konnte Sixt sich in den vergangenen Jahren als attraktiver Arbeitgeber in der Tech-Szene etablieren.

Eine neue Initiative bildet das von Mitarbeitern gegründete DiverSIXTy-Netzwerk, das unterschiedlichste Aspekte von Diversität im Unternehmen unterstützt. Projektgruppen organisieren Aktivitäten und Podiumsdiskussionen, die sich mit den Schwerpunktthemen Interkulturalität, LGBTIQ 1 und Frauenförderung bzw. Gender Equality befassen. Neben der Teilnahme an drei Christopher-Street-Days liegen weitere Schwerpunkte auf den Themen Beruf & Familie, Internationalität und Diversitäts-Mentoring.

Zur Unterstützung der Absolventen-Rekrutierung nahm das Sixt University Relations Team auch im vergangenen Jahr wieder an zahlreichen Hochschulmessen teil und hielt diverse Gastvorträge an den Zielhochschulen. Die Fokussierung auf ausgewählte Hochschulen machte sich auch im sehr guten Abschneiden von Sixt in der trendence Hochschuleffizienzanalyse bemerkbar. In der Kategorie "Effiziente Hochschulplanung" belegte Sixt im deutschlandweiten Unternehmensvergleich den 8. Platz.

Um die Arbeitgeberbekanntheit für die Sixt-Standorte Rostock und Berlin weiter zu stärken, startete Sixt mehrere erfolgreiche Out-of-Home Kampagnen, in denen neben klassischen City Light Postern und Großflächenplakaten unter anderem auch Straßenbahnen aufmerksamkeitsstark gebrandet wurden. Beworben wurden mit Sixt-typischen Slogans vor allem Positionen im Bereich des Kundenservices, der Schadensabwicklung und der Sachbearbeitung.

1 LGBTIQ steht für "Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex, Queer"

Traineeship

Sixt legt vor dem Hintergrund sich rasch vollziehender technologischer Entwicklungen und damit sich permanent wandelnder Anforderungen durch die Kunden besonderen Wert auf die hohe Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sixt gewährleistet dies unter anderem durch entsprechende Traineeprogramme für Hochschulabsolventen im Filialbereich und der Unternehmenszentrale in Pullach. Im Berichtsjahr wurden 74 Trainees (Vj. 79 Trainees) für künftige Führungsaufgaben eingestellt. Das Traineeprogramm im Filialbereich erfolgt in allen Corporate Ländern. Im Jahr 2019 wurden Maßnahmen zur internationalen Vereinheitlichung des Traineeprogramms definiert, um einen hohen Qualitätsstandard sicherzustellen. Die intensive Ausbildung über 12 bis 24 Monate bereitet die Trainees zielgerichtet auf ihre spätere Führungsaufgabe vor, die sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Traineeprogramms übernehmen können. Auch in der Unternehmenszentrale werden erfolgreich ausgebildete Trainees direkt in verschiedenen Zentralbereichen eingesetzt.

Förderprogramme

Ergänzend zur hochwertigen internationalen Ausbildung können die Mitarbeiter mehrere Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung sowohl in der Unternehmenszentrale als auch im Filialbereich nutzen. Wichtige Bestandteile sind verschiedene Förderprogramme, die Mitarbeiter für weiterführende Tätigkeiten wie etwa Filialleiter, Supervisor Operations und Service Center oder Teamlead Service Center qualifizieren.

Zur Vorbereitung auf die Anforderungen auf höherer Führungs- und Expertenebene existiert ein Förderpool, dessen Teilnehmer individuell und mit intensiver Begleitung für künftige Aufgaben qualifiziert werden.

Die internationalen Förderprogramme haben das Ziel, das Entwicklungspotenzial von Mitarbeitern zu identifizieren, strukturiert zu unterstützen und somit künftige Leistungsträger und Führungskräfte auszubilden. Im Berichtsjahr nahmen 172 Personen (Vj. 169 Personen) an den Förderprogrammen teil. Somit ist eine konsistente Nachfolgeplanung und langfristige Entwicklung sichergestellt.

Sixt Campus

Die Sixt Campus-Trainingszentren bilden Mitarbeiter aller Funktions- und Hierarchiestufen im In- und Ausland zu einer Vielzahl an geschäftsrelevanten Themen weiter. Die international standardisierten Weiterbildungsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Leistung im Arbeitsalltag zu verbessern und sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen über die Anforderungen der aktuellen Stelle hinaus auszubauen. So bietet das Unternehmen eine Vielzahl von Präsenzschulungen in den Bereichen Kundenberatung am Counter, im Service Center oder im Außendienst, das Verhalten von Trainees und Führungskräften gegenüber Mitarbeitern sowie das fachspezifische Know-how für künftige Filialleiter und Verkaufsberater an. Alle Trainingsformen werden an den internationalen Standorten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst. Ergänzend werden umfangreiche Fortbildungen etwa in Bezug auf Fremdsprachen, EDV und Soft Skills angeboten. Erweitert wurde das Weiterbildungsportfolio durch Agile Methoden, um Fach- und Führungskräfte bei Veränderungsprozessen im Zuge der digitalen Transformation zu unterstützen. Um eine international einheitliche Trainingsqualität zu gewährleisten, durchlaufen die internen Trainer ein eigenes Ausbildungsprogramm, welches neben klassischen Trainingsmethoden die Arbeit mit modernen digitalen Lernformen in den Mittelpunkt stellt.

Ein weiterer Fokus lag 2019 auf der Weiterentwicklung der digitalen Trainingslandschaft, wodurch Weiterbildungsmaßnahmen noch zielgruppenspezifischer und bedarfsgerechter (learning on demand) abgebildet werden. Durch die Erweiterung der bisherigen Lernangebote um eine Vielzahl von digitalen Lehrmitteln wie Videos, Quizzen, interaktiven E-Learnings mit spielerischen Elementen (Gamification) sowie einer eigenen Sixt Campus App können sich die Mitarbeiter das Wissen noch intuitiver und selbstgesteuerter aneignen.

Im Learning Content Management System Sixt Campus werden über 1.100 webbasierte Trainings in unterschiedlichen Sprachen, mehr als 370 Wissenstests sowie über 90 Bewertungsbögen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet Sixt Campus aktuell knapp 50 Trainingspläne, welche passgenau auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen im Onboarding-Prozess ausgerichtet sind. Die Relevanz der digitalen Transformation im Trainingsbereich zeigt sich darin, dass den Mitarbeitern in ihrem dynamischen Arbeitsalltag flexible Lernzeiten eingeräumt werden und die Vermittlung des Fachwissens lerntypenkonform erfolgt. Im Jahr 2019 haben im gesamten Unternehmen Trainings mit rund 14.500 (Vj. 15.800) Teilnehmern stattgefunden, das entspricht ca. 5.500 Trainingstagen. Innerhalb des Geschäftsjahres 2019 führten 83.233 E-Learning-Aufrufe zu 33.355 E-Learning Stunden.

Feedbackkultur

Sixt pflegt in seinen Corporate Ländern eine aktive Feedbackkultur. Im Berichtsjahr wurde die Frequenz der Mitarbeiterbefragung erhöht, um noch besser auf die Rückmeldungen der Belegschaft eingehen zu können. Im Jahr 2019 wurde die sogenannte SixtPulse-Befragung international ausgerollt. Mit zwei Befragungsrunden konnten wertvolle Impulse aus der Belegschaft umgesetzt werden, sowohl im Filialbereich als auch an den Verwaltungsstandorten.

Ergänzend werden 360-Grad-Feedbacks bei Führungskräften durchgeführt. Hierbei wird die eigene Beurteilung mit den Beurteilungen der Vorgesetzten, der Kollegen und der Mitarbeiter abgleichen. Ein weiteres zentrales Instrument der Feedbackkultur ist das jährliche Mitarbeitergespräch (Annual Performance Review), um die Leistungsfähigkeit und auch das Potenzial der Mitarbeiter zu beurteilen.

Diese Feedbackinstrumente dienen sowohl den Mitarbeitern als auch Sixt als Entscheidungshilfe und Grundlage für künftige Entwicklungs- und Förderprogramme, die individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter abgestimmt werden können. Damit leistet Sixt eine kontinuierliche Personalentwicklung, die an den Bedürfnissen und Erfordernissen des beruflichen Alltags ausgerichtet ist.

Mitarbeiterzahlen

Der Sixt-Konzern beschäftigte im Jahr 2019 durchschnittlich 8.748 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj. 7.540 Personen). Die Zunahme von 16,0 % basiert vor allem auf der Auslands-Expansion sowie dem Ausbau des IT-Bereichs im Rahmen der Digitalisierung des Unternehmens.

Der Geschäftsbereich Mobility beschäftigte 2019 durchschnittlich 7.815 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und damit 14,5 % mehr als im Vorjahr (Vj. 6.826 Personen).

Im Geschäftsbereich Leasing betrug 2019 die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten 643 Personen (Vj. 591 Personen).

Auf den Bereich Sonstige entfielen durchschnittlich 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj. 123 Personen).

Zahl der durchschnittlich Beschäftigten nach Geschäftsbereich 2019 2018
Mobility 7.815 6.826
Leasing 643 591
Sonstige 290 123
Gesamt 8.748 7.540

2. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand und Aufsichtsrat ist, die Mitglieder der beiden Gremien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die zum Zeitpunkt ihrer Festsetzung galten, und im Wesentlichen entsprechend den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex), zu vergüten.

Die Festlegung der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands der Sixt SE unterliegt der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Struktur des Vergütungssystems wird regelmäßig hinsichtlich der Angemessenheit überprüft.

Die Bezüge des Vorstands setzen sich aus fixen und variablen Bestandteilen sowie sonstigen üblichen Nebenleistungen zusammen. Diese werden als Gesamtsumme für alle Vorstandsmitglieder sowie nach § 285 Nr. 9 HGB für jedes einzelne Vorstandsmitglied gesondert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, ausgewiesen. Die gemäß Empfehlung des Kodex über die gesetzliche Anforderung hinausgehende individualisierte Darstellung der Zuwendungen, Vergütungen und Versorgungsleistungen für jedes Vorstandsmitglied unter Verwendung der dem Kodex beigefügten Mustertabellen (Ziffer 4.2.5 Satz 5 und 6 des Kodex) erfolgt nicht, da nach Ansicht der Sixt SE eine solche Darstellung die Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts nicht fördert und zudem künftig durch die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umfassende und detaillierte gesetzliche Anforderungen an den Vergütungsbericht gestellt werden.

Der fixe Vergütungsteil ist am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet und wird in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt.

Daneben ist eine variable Vergütung gewährt, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren ausbezahlt wird. Dieser Teil der Vergütung orientiert sich am Ergebnis vor Steuern (EBT) des Sixt-Konzerns, wobei erst ab einem definierten Mindestniveau des EBT variable Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands gewährt werden. In den Vorstandsverträgen ist zudem eine Begrenzung (Cap) des variablen Teils der Vergütung vorgesehen.

Neben diesen beiden Komponenten erhalten die Mitglieder des Vorstands - wie auch andere Führungskräfte des Sixt-Konzerns - Sachzuwendungen wie u.a. Dienstwagen, Mobiltelefone und Beiträge zur Unfallversicherung. Des Weiteren wurde für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Für Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte des Konzerns besteht zudem eine aktienbasierte Vergütungskomponente durch die Möglichkeit der Teilnahme an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm - MSP 2012). Einzelheiten zur aktienbasierten Vergütung sind im Konzernanhang unter "Aktienbasierte Vergütung" dargestellt.

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach HGB, gesondert für jedes einzelne Vorstandsmitglied, sind nachfolgend dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms gewährten Aktienoptionen im Geschäftsjahr. Daneben ist außerdem die für das Geschäftsjahr 2019 zugesagte erfolgsbezogene Komponente, die innerhalb der nächsten maximal vier Jahre zur Auszahlung kommt, dargestellt.

Gesamtbezüge des Vorstands gemäß HGB

in TEUR Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtbezüge Zugesagte erfolgsbezogene Komponenten
Erich Sixt 3.792 1.200 4.992 1.200
Jörg Bremer 621 117 737 697
Detlev Pätsch 651 700 400 1.751 700
Alexander Sixt 1.099 1.500 400 2.999 1.369
Konstantin Sixt 1.163 1.500 600 3.263 1.369
Gesamt 7.325 5.017 1.400 13.742 5.335

Die Bezüge des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Sixt SE geregelt. Diese sieht ausschließlich einen fixen Vergütungsbestandteil und demnach keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile vor. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält in jedem Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 50.000 Euro. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Wird das Amt als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht für die gesamte Dauer eines Geschäftsjahres ausgeübt, wird die vorstehende Vergütung zeitanteilig entsprechend der tatsächlichen Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit bzw. der Ausübung des Amts als Vorsitzender gewährt. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen sowie der auf ihre Vergütung und ihre Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Ferner ist für Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls eine D&O-Versicherung abgeschlossen.

Versorgungszusagen bestehen weder für die Mitglieder des Vorstands noch für die Mitglieder des Aufsichtsrats.

ANGABEN GEMÄß §§ 289A ABSATZ 1 UND 315A ABSATZ 1 HGB

Die Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB beziehen sich auf die in der vor dem 01. Januar 2020 geltenden Fassung. Die §§ 289a und 315a HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) finden erstmals auf den Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Anwendung.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Aktiengattungen

Das gezeichnete Kapital der Sixt SE per 31. Dezember 2019 beträgt insgesamt 120.174.996,48 Euro und ist eingeteilt in 30.367.110 auf den Inhaber lautende Stammaktien, zwei auf den Namen lautende Stammaktien sowie 16.576.246 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich jeweils um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 2,56 Euro je Aktie. Der Anteil der Stammaktien am gezeichneten Kapital per 31. Dezember 2019 beträgt somit insgesamt 77.739.806,72 Euro, der Anteil der Vorzugsaktien insgesamt 42.435.189,76 Euro. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Nur die Stammaktien sind stimmberechtigt. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen kein Stimmrecht. Soweit Vorzugsaktien dennoch ein Stimmrecht zusteht, gewährt eine Vorzugsaktie eine Stimme. Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug ausgestattet, aufgrund dessen die Inhaber von Vorzugsaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 2 Eurocent höhere Dividende als die Inhaber von Stammaktien, mindestens aber eine Dividende von 5 Eurocent je Aktie erhalten. Für Vorzugsaktionäre entsteht ein Nachzahlungsanspruch für die Mindestdividende, sofern der Bilanzgewinn eines Jahres oder mehrerer Geschäftsjahre zur Ausschüttung der Mindestdividende nicht ausreicht. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 22 der Satzung der Sixt SE.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen

Abgesehen von dem Ausschluss des Stimmrechts für Vorzugsaktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft keine Beschränkungen des Stimmrechts. Auch die Übertragung von Aktien unterliegt nach der Satzung der Gesellschaft keinen Einschränkungen. Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, die auf eine Beschränkung des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien abzielen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Allerdings gelten für Aktien, die Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Vorstands des Sixt-Konzerns im Rahmen des Matching Stock Programms erhalten haben, Sperrfristen. Einzelheiten dazu sind im Corporate Governance-Bericht ausgeführt.

Beteiligungen an der Sixt SE

Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, ist per 31. Dezember 2019 am gezeichneten Kapital der Gesellschaft mit 17.701.822 stimmberechtigten Stammaktien beteiligt. Diese gewähren 58,3 % der Stimmen. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die per 31. Dezember 2019 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden und dem Vorstand auch nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Nach § 10 Absatz 1 der Satzung der Sixt SE besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei Mitglieder nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Hauptversammlung gewählt. Ein weiteres Mitglied wird von dem Aktionär Herrn Erich Sixt in den Aufsichtsrat entsendet. Das Entsendungsrecht steht auch seinen Erben zu, soweit sie Aktionäre sind. Im Übrigen sind Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, nicht vorhanden.

Beteiligung von Arbeitnehmern und ihre Kontrollrechte

Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Kontrollrechte der Arbeitnehmer nicht unmittelbar ausgeübt werden, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Sixt SE hat ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem, bestehend aus einem Leitungsorgan (Vorstand) und einem Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat). Die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in Artikel 39 Absatz 2 Satz 1 SE-VO, Artikel 46 SE-VO, § 16 SEAG, Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, §§ 84, 85 AktG und § 7 der Satzung niedergelegt. Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung können die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Der Aufsichtsrat beschließt hierüber mit einfacher Stimmenmehrheit. Wiederbestellungen sind zulässig. Eine vorzeitige Abberufung eines Mitglieds des Vorstands durch den Aufsichtsrat bedarf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eines wichtigen Grundes.

Über Änderungen der Satzung der Sixt SE beschließt die Hauptversammlung. Die Vorzugsaktien haben dabei vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen kein Stimmrecht. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen von Gesetzes wegen einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (Artikel 59 Absatz 1 SE-VO, § 179 Absatz 2 Satz 1 AktG).

Gesetzlich ist jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Satzung eine geringere Mehrheit vorsieht, sofern mindestens die Hälfte des gezeichneten Kapitals vertreten ist. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in einen anderen Mitgliedsstaat sowie für Fälle, für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (Artikel 59 Absatz 2 SE-VO, § 51 SEAG).

Von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung der Mehrheitserfordernisse hat die Sixt SE durch eine bei börsennotierten Gesellschaften übliche Satzungsbestimmung Gebrauch gemacht. Gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung bedürfen Satzungsänderungen, soweit zwingende gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen, der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wenn mindestens die Hälfte des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten ist. Hiervon abweichend schreibt § 20 Absatz 2 Satz 3 der Satzung vor, dass Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln nur mit einer Mehrheit von 90 % der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden können. Änderungen der Satzung, die lediglich deren Fassung betreffen, können gemäß § 16 der Satzung statt durch die Hauptversammlung auch durch den Aufsichtsrat beschlossen werden.

Befugnisse des Vorstands, insbesondere zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Der Vorstand ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 35.840.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen. Die näheren Einzelheiten, auch zur Ermächtigung des Vorstands, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.

Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ein gekreuzter Bezugsrechtsausschluss ist unter bestimmten Bedingungen von der Anrechnung ausgenommen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital ermöglicht es dem Vorstand, schnell und flexibel einen etwaigen Kapitalbedarf der Sixt SE zu decken und je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ergeben.

Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 um bis zu 15.360.000 Euro durch Ausgabe von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder Vorzugsaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Bar- und/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ergeben. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten erweitert die Auswahl von der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumenten und bietet ihr hierdurch je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten auch jenseits der klassischen Formen der Eigen- und Fremdkapitalaufnahme. In Abhängigkeit der Ausgestaltung der Anleihe- bzw. Genussrechtsbedingungen besteht dabei ggf. auch die Möglichkeit der Einstufung der Finanzierungsinstrumente als Eigenkapital für Zwecke von Ratings und/oder für Rechnungslegungszwecke.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 1. Juni 2021 auf den Inhaber lautende Stamm- und/oder auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung bzw., sofern geringer, zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgeübt werden, oder auch durch Dritte, die für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen handeln. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Ein Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Der vollständige Wortlaut der vorstehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, ergibt sich aus den Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 2. Juni 2016 am 8. Dezember 2016, am 12. Februar 2018 sowie am 8. April 2019 Gebrauch gemacht. Der Erwerb diente jeweils der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Vorzugsaktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm - MSP 2012). Der am 12. Dezember 2016 gestartete Aktienrückkauf wurde am 17. Januar 2017 abgeschlossen. Insgesamt wurden 62.700 Vorzugsaktien zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem MSP 2012 von der Gesellschaft zurückgekauft. Der am 14. Februar 2018 gestartete Aktienrückkauf wurde am 21. Februar 2018 abgeschlossen. Insgesamt wurden dabei 43.685 Vorzugsaktien zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem MSP 2012 von der Gesellschaft zurückgekauft. Ein am 18. April 2019 begonnener Aktienrückkauf wurde am 29. April 2019 abgeschlossen. Insgesamt wurden 40.679 Vorzugsaktien zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem MSP 2012 von der Gesellschaft zurückgekauft.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei einem Kontrollwechsel, auch infolge eines Übernahmeangebots, stehen Gläubigern der Gesellschaft folgende Rechte zu:

Die jeweiligen Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Anleihe 2014/2020 (ISIN: DE000A11QGR9) im Nennbetrag von 250,0 Mio. Euro haben unter anderem ein mit Monatsfrist nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eines Kontrollwechsels auszuübendes besonderes Kündigungsrecht. Ein Kontrollwechsel ist nach den Anleihebedingungen gegeben, wenn der von Herrn Erich Sixt, seinen Verwandten in gerader Linie, seiner Ehegattin und/oder einer Familienstiftung zusammen unmittelbar oder mittelbar gehaltene Anteil am Grundkapital auf unter 30 % sinkt oder eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Gesellschaft erwerben. Kontrolle bedeutet hier direktes oder indirektes (im Sinne des § 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von Stammaktien, die zusammen mehr als 50 % der Stimmrechte gewähren. Person bezeichnet hier jede natürliche oder juristische Person oder Organisation jeglicher Art, aber unter Ausschluss verbundener Tochterunternehmen der Emittentin im Sinne der §§ 15 bis 18 AktG.

Die jeweiligen Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Anleihen 2016/2022 (ISIN: DE000A2BPDU2) und 2018/2024 (ISIN: DE000A2G9HU0) im Nennbetrag von jeweils 250,0 Mio. Euro haben unter anderem ein mit einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Kontrollwechselmitteilung (oder 30 Tage nach dem nächsten Zinszahlungstermin, sofern dieser in der zuvor benannten 30-Tage-Frist läge) auszuübendes Kündigungsrecht. Ein Kontrollwechsel ist nach den Anleihebedingungen gegeben, wenn eine Person oder Personen, die im Sinne des § 34 Absatz 2 WpHG abgestimmt handeln, nach dem Ausgabetag Kontrolle über die Emittentin erwerben. Kontrolle bedeutet hier direktes oder indirektes (im Sinne des § 34 WpHG) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von Stammaktien, die zusammen mehr als 30 % der Stimmrechte gewähren. Person bezeichnet hier jede natürliche oder juristische Person oder Organisation jeglicher Art, aber unter Ausschluss (i) verbundener Tochterunternehmen der Emittentin im Sinne der §§ 15 bis 18 AktG, (ii) Herrn Erich Sixt, (iii) seiner Verwandten in gerader Linie, (iv) seiner Ehegattin oder Ehegatten/-innen seiner Verwandten gerader Linie, (v) einer Sixt Familienstiftung und/oder (vi) einer/eines von den unter (ii) bis (v) genannten Personen im Sinne der §§ 15 bis 18 AktG beherrschten Gesellschaft oder Joint Ventures oder sonstigen Organisation oder Zusammenschlusses, unabhängig davon, ob es sich um eine selbständige juristische Person handelt oder nicht.

Bei den vorstehend beschriebenen Rechten handelt es sich sämtlich um Gläubigerrechte, die am Kapitalmarkt oder auch im Kreditgeschäft üblich sind.

Darüber hinaus haben in Einzelfällen Konzerngesellschaften Fahrzeuglieferverträge abgeschlossen, bei denen sich der Lieferant im Falle eines Kontrollwechsels vorbehält, ein etwaig eingeräumtes Kündigungsrecht geltend zu machen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.

PROGNOSEBERICHT

1. KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Wachstum der Weltwirtschaft sollte im Jahr 2020 langsam wieder an Tempo gewinnen. Der Internationale Währungsfonds IWF nannte als wesentlichen Einflussfaktor eine erwartete Verbesserung der Wirtschaftsleistung in einer Reihe von Schwellenländern in Lateinamerika und dem Nahen Osten sowie in einigen europäischen Ländern. So rechnete der IWF 2020 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 3,3 % nach 2,9 % im Vorjahr.

Allerdings bestehen laut Währungsfonds zugleich mehrere Risiken für das prognostizierte Wachstum, insbesondere der weiter schwelende Handelskonflikt zwischen China und den USA oder die zu Jahresbeginn aufgeflammten politischen Spannungen zwischen Iran und den USA. Der IWF rechnete bislang für beide Wirtschaftsmächte mit einem gegenüber dem Vorjahr verminderten Wachstum: In den USA werde die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 nur um 2,0 % zunehmen nach 2,3 % im Vorjahr. In China werde das Plus 6,0 % betragen nach 6,1 %.

In der Eurozone werde die Wirtschaft um 1,3 % wachsen nach 1,2 % im Vorjahr. Als wesentliche Gründe nannte der IWF eine Zunahme der Auslandsnachfrage und das Auslaufen temporärer Faktoren wie etwa neuer Emissionsstandards für die deutsche Autoindustrie, die Anfang 2019 noch für Belastungen gesorgt hatten.

Für Deutschland zeigte sich der IWF optimistischer: Nach einem erwarteten Plus von 0,5 % für das Jahr 2019 gingen die Experten für 2020 von einem Zuwachs um 1,1 % aus. Das Institut der deutschen Wirtschaft war etwas weniger optimistisch und ging für 2020 von einem Zuwachs von 0,9 % aus. Die besonders im internationalen Investitionsgütergeschäft starke deutsche Industrie werde durch die zahlreichen geopolitischen Spannungen gebremst, hieß es.

Die bisherigen Prognosen berücksichtigen noch nicht die Auswirkungen einer weiteren Verbreitung des Coronavirus für einzelne Länder und die Weltwirtschaft. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bleiben die wirtschaftlichen Wachstumsaussichten weiterhin höchst ungewiss. Falls die Corona-Epidemie in China im ersten Quartal 2020 ihren Höhepunkt erreicht und sich die Ausbrüche in anderen Ländern als mild und eingedämmt erweisen, wird ein Rückgang des jährlichen globalen BIP-Wachstums von den bereits schwachen 2,9 % im Jahr 2019 auf 2,4 % im Jahr 2020 erwartet. Im Falle eines länger anhaltenden und intensiveren Ausbruchs könnte das weltweite Wirtschaftswachstum 2020 sogar auf 1,5 % zurückgehen.

Das Institut für Weltwirtschaft Kiel rechnet in seiner jüngsten Prognose mit einem Einbruch des deutschen BIP im Jahr 2020 zwischen 4,5 % und 8,7 % abhängig davon ob die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis Ende April oder Ende Juli andauern werden. In seiner Frühjahrsprognose war das IfW Kiel hingegen noch von einem Rückgang um nur 0,1 % ausgegangen.

Quellen

Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update Januar 2020

Institut der deutschen Wirtschaft (IW), IW-Trends 4/2019, IW-Konjunkturprognose Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Interim Economic Assessment, 02.03.2020

Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW), Update Konjunkturbericht, 19.03.2020

2. BRANCHENENTWICKLUNG

2.1 GESCHÄFTSBEREICH MOBILITY

Sixt rechnete bisher für das Jahr 2020 in seinen europäischen Kernmärkten mit gegenüber dem Vorjahr nur leicht verbesserten konjunkturellen Rahmenbedingungen für Mobilitätsdienstleistungen. Dagegen ging das Unternehmen in seinem Kernmarkt USA mit Blick auf die wirtschaftlichen Prognosen von verhalteneren Voraussetzungen als noch im Vorjahr aus. Allerdings werde abzuwarten sein, wie sich der sogenannte Phase 1-Deal, also der Abschluss eines Handelsabkommens zwischen den großen Wirtschaftsmächten USA und China, aber auch die Ausbreitung der Corona-Epidemie in allen Erdteilen, auf die Entwicklung der Konjunktur in den Vereinigten Staaten sowie in weiteren Märkten und damit auf das Reiseverhalten von Geschäfts- und Privatreisenden auswirken werde. Sixt wird die konjunkturelle Entwicklung im laufenden Jahr weiterhin sorgfältig analysieren. Aufgrund der zunehmenden Beeinträchtigung globaler Touristik- und Mobilitätsmärkte durch Ausgangs- und Reisebeschränkungen ist ein verlässlicher Ausblick zurzeit nicht möglich.

Euromonitor International prognostizierte bisher, dass die Umsätze in den großen europäischen Autovermietmärkten im Jahr 2020 leicht über dem Vorjahresniveau liegen werden. So wurde erwartet, dass das Marktvolumen in Deutschland um rund 2,4 % auf 2,6 Mrd. Euro zunehmen würde (2019: 2,5 Mrd. Euro). In den europäischen Sixt-Corporate Ländern Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien werde das Marktvolumen den Erwartungen zufolge kumuliert um 2,1 % auf 9,1 Mrd. Euro wachsen (Vj. 8,9 Mrd. Euro). Der Autovermietmarkt in den USA sollte Euromonitor zufolge 2020 um rund 4,7 % auf 32,4 Mrd. US-Dollar (Vj. 31,0 Mrd. US-Dollar) zunehmen.

Die weltweite Reisetätigkeit werde den bisherigen Erwartungen der European Travel Commission (ETC) zufolge im Jahr 2020 um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr zunehmen (2019: +3,3 %). Dabei ging die europäische Dachorganisation nationaler Tourismusverbände davon aus, dass das Tourismusaufkommen in Europa um 2,4 % (Vj. +3,3 %) und in Nordamerika um 2,1 % (Vj. +3,1 %) wachsen werde (alle Angaben bezogen auf Outbound-Reisen).

Unberücksichtigt sind bei allen bisher dargestellten Prognosen die teils drastischen Auswirkungen der Maßnahmen einzelner Länder bezüglich der Eindämmung der Corona-Epidemie auf das Reiseverhalten generell. Die ETC nimmt die damaligen Auswirkungen des SARS-Virus als Richtschnur und erwartet beispielsweise, dass die chinesischen Ankünfte in europäischen Destinationen im Jahr 2020 im Vergleich zur ursprünglichen Prognose um 7,0 % geringer ausfallen werden. Im schlimmsten Fall rechnet die ETC mit einem Rückgang von 25,0 % gegenüber der Ursprungsprognose. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) äußerte sich bereits zu den dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Luftverkehr und gab einen massiven Rückgang an Buchungen in allen Verkehrsbereichen sowie Verkehrseinbrüche an allen Flughafenstandorten bekannt.

Quellen

Euromonitor International, Travel 2019, November 2019

European Travel Commission (ETC), European Tourism 2019: Trends & Prospects (Q4/2019)

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Pressemitteilung 17.03.2020

2.2 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Für 2020 rechnete die deutsche Leasingbranche bisher mit einem stabilen Neugeschäft. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) erwartete aufgrund der verhaltenen konjunkturellen Aussichten und der sich weiter eintrübenden Investitionsstimmung keine größeren Wachstums raten. Der Sachverständigenrat prognostizierte eine Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen um 0,8 % (2019: 1,6 %).

Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) rechnete für 2020 bisher mit einem leichten Rückgang des weltweiten Pkw-Marktes um 3 % auf 78,2 Mio. verkaufte Einheiten. Der europäische Markt sollte dabei um 3 % auf 15,4 Mio. Einheiten zurückgehen, unter anderem aufgrund der CO 2-Regulierung. Für Deutschland erwartete der VDA einen Rückgang um 4 % auf 3,43 Mio. Neuzulassungen, wobei diese Prognose mit großen Unsicherheiten behaftet sei.

Diese Prognosen berücksichtigen noch nicht die Auswirkungen der sich stark ausweitenden Corona-Krise. Nach Aussagen des VDA zeigte sich im Februar 2020 in China bereits ein beträchtlicher Einbruch des Pkw-Absatzes infolge der Auswirkungen der Pandemie und der Maßnahmen zur Eindämmung. Der VDA rechnet in den kommenden Monaten auch außerhalb Chinas mit teilweise deutlichen Rückgängen beim Absatz von Fahrzeugen.

Anbieter von Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen werden nach Einschätzung von Sixt Leasing generell weiterhin eine gute Nachfrage verzeichnen, da Unternehmen beim Management ihrer Fahrzeugflotten zunehmend auf Kosten- und Planungssicherheit achten und daher auf das spezialisierte Know-how von Dienstleistern wie Sixt Mobility Consulting bauen. Auf diese Weise profitieren sie von der Expertise der Dienstleister in Einkauf und Fahrzeugvermarktung sowie ihren Wartungs- und Reparaturnetzwerken, während sie Personalressourcen schonen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Quellen

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 04.12.2019 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2019/20, Dezember 2019

Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilung, 04.12.2019

Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilung, 27.02.2020

Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilung, 18.03.2020

3. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2020

3.1 GESCHÄFTSBEREICH MOBILITY

Sixt wird seine Digitalisierungsstrategie auch im Jahr 2020 sowie in den Folgejahren weiter fortsetzen. Die Mobilitätsplattform ONE umfasst die Digitalisierung aller Aktivitäten im Geschäftsbereich Mobility vom Endkundengeschäft mit der 2019 eingeführten SIXT App über sämtliche Vertriebskanäle bis hin zu operativen Geschäftsprozessen. Ziel ist die Weiterentwicklung von Sixt zu einem der führenden digitalen Mobilitätsanbieter.

Sixt ist der Überzeugung, dass die Bedeutung integrierter Mobilität insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Urbanisierung und den damit verbundenen individuellen Anforderungen an Flexibilität und Verfügbarkeit zunehmen wird. So werden nach Schätzungen der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2050 etwa 70 % der Menschheit in Metropolen und Großstädten leben. Damit wird es für Kunden nach Einschätzung von Sixt immer wichtiger werden, für jede Situation und jeden Bedarf auf einen Mobilitätsmix zugreifen zu können, der über einen übergreifenden Kanal verfügbar ist. Vor diesem Hintergrund geht Sixt davon aus, dass die Nachfrage nach seinen digitalen Services im Jahr 2020 und darüber hinaus weiter steigen wird.

Der Bereich SIXT rent wird den Kunden im Zuge der weiteren Digitalisierung die Möglichkeit geben, ihr augenblickliches Wunschfahrzeug per App zu buchen sowie an den Sixt-Stationen zu übernehmen und zu öffnen. Dabei wird sich die App durch eine Reihe an Funktionalitäten auszeichnen, die Mehrwerte wie Flexibilität, Zeitersparnis und Komfort bieten. Sixt wird die SIXT App kontinuierlich anpassen und plant, zusätzliche Partner über seine Mobilitätsplattform anzubinden. Auch soll das Stationsnetz um neue "digitale Stationen", etwa in Parkhäusern oder Einkaufszentren, erweitert werden, an denen Kunden ihr Fahrzeug per Smartphone übernehmen können.

Im Bereich SIXT share wird Sixt die weitere Vernetzung der Fahrzeuge in der Sixt-Flotte für den flexiblen Einsatz in der Autovermietung sowie im Carsharing vorantreiben. Damit ist Sixt in der Lage, Carsharing-Fahrzeuge auch außerhalb definierter Geschäftsgebiete verfügbar zu machen. Ein Schwerpunkt wird zudem darin liegen, die Präsenz von SIXT share in das europäische Ausland auszuweiten. Ende 2019 war SIXT share in ausgewählten deutschen Großstädten verfügbar.

Der Bereich SIXT ride soll fortlaufend durch die Anbindung weiterer leistungsstarker Mobilitätspartner über die Mobilitätsplattform ausgebaut werden. Bislang arbeitet Sixt mit deutschen Taxiverbänden und Ride Hailing-Anbietern zusammen und konzentriert sich dabei auf Kernländer wie Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Portugal sowie BeNeLux. Auf diese Weise bietet Sixt seinen Privat- und Geschäftskunden die Möglichkeit, auf das individuell passende Angebot an Transferservices in einer Stadt zugreifen zu können. Darüber hinaus erhalten die Kunden in mehr als 250 Städten weltweit vorausbuchbare Transfers.

SIXT ride bietet Corporate Travel Managern die Möglichkeit, Taxi- und Fahrdienstleistungen weltweit professionell einzukaufen. Dabei können alle Rechnungen, die für Geschäftsreisen anfallen, bei Sixt zentral an einer Stelle und in einem Format abgerufen werden. Zudem erleichtert ein globales Mobilitätsreporting die Arbeit der Travel Manager in den Unternehmen. Die Kooperationen im Corporate Travel Management sollen kontinuierlich ausgebaut werden.

Zeitgemäße, an den Anforderungen der Kunden ausgerichtete Mobilitätsmodelle werden auch künftig das Angebot von Sixt ergänzen. Dazu werden weiterhin integrierte Modelle wie SIXT unlimited oder SIXT Flat zählen, die den mittel- bis langfristigen Mobilitätsbedarf der Kunden abbilden. Ebenso soll das Mobilitätsbudget SIXT MaaS (Mobility as a Service) entsprechend den Wünschen und Anforderungen von Unternehmen und Nutzern weiterentwickelt werden.

Sixt wird die SIXT App genauso wie seine weiteren Online- und Mobile-Portale kontinuierlich mit wichtigen Funktionalitäten einzelner Lösungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Design ergänzen. Darüber hinaus wird Sixt künftig - wie auch in den vergangenen Jahren - besonderen Wert auf die Integration seiner Angebote in die Buchungsprozesse von Kooperationspartnern wie Hotelketten, Fluggesellschaften, Travel Apps und weiteren Partnern legen.

Sixt wird bei allen Aktivitäten auch im Jahr 2020 das strategische Ziel verfolgen, seine Aktivitäten im Mobilitätsmarkt auszubauen und den Umsatz in den Auslandsmärkten überproportional zum Marktniveau weiter zu steigern. Der Schwerpunkt der Expansion wird dabei unverändert auf den USA sowie den Sixt-Corporate Ländern in Europa liegen. Dort sollen die Marktanteile weiter erhöht und die Präsenz in wichtigen Destinationen für den Privat- und Geschäftsreiseverkehr verstärkt werden.

Sixt wird den US-amerikanischen Markt weiterhin intensiv beobachten, um kurzfristig auf Marktopportunitäten reagieren zu können und auf diese Weise die Präsenz auszubauen. Dies betrifft insbesondere selektive Teilnahmen an Ausschreibungen für Stationen an attraktiven und bedeutenden Verkehrsknotenpunkten wie Flughäfen.

Ein weiterer Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten betrifft den Ausbau und die Optimierung des weltweiten Franchise-Netzes. Sixt verfolgt weiterhin das Ziel, in wichtigen Wirtschaftsregionen weltweit mit Franchisepartnern zusammenzuarbeiten, die sich durch eine relevante Marktposition und durch umfassende Branchenkenntnisse auszeichnen. Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit sogenannten General Sales Agents (GSAs). Auf diese Weise sollen in einzelnen Ländermärkten Sixt-Produkte in B2B- und B2C-Kanälen angeboten, Buchungspartnerschaften mit relevanten Reiseportalen abgeschlossen und ein Kundenservice in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden, um Outbound-Geschäft in Sixt-Länder zu generieren.

3.2 GESCHÄFTSBEREICH LEASING

Am 21. Februar 2020 gab die Sixt SE bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an der Sixt Leasing SE abgeschlossen hat. Die Sixt SE rechnet mit einem Vollzug des Verkaufs im zweiten Halbjahr 2020. Im Geschäftsjahr 2020 wird der Geschäftsbereich Leasing bis zum Vollzug des Verkaufs als nicht fortgeführter Geschäftsbereich im Konzernabschluss ausgewiesen.

Der Sixt Leasing-Konzern, der den Geschäftsbereich Leasing im Sixt SE-Konzern abbildet, beabsichtigt, seine führende Position im Online-Direktvertrieb von Neuwagen sowie als Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Firmenflotten weiter auszubauen.

Die im Rahmen des Strategieprogramms "DRIVE>2021" gestarteten Maßnahmen sollen 2020 fortgeführt werden. "DRIVE" steht für Digitalisierung, Risikosteuerung, Internationalisierung sowie Vertrags- und Ergebniswachstum. Ziel des Programms ist es, das Tempo der Digitalisierung zu erhöhen, das Rendite-Risiko-Profil zu verbessern, die Internationalisierung weiter voranzutreiben sowie den Vertragsbestand und das Ergebnis in den nächsten Jahren zu steigern.

Im Jahr 2020 möchte der Geschäftsbereich Weichen für künftig starkes und profitables Wachstum insbesondere in den Geschäftsfeldern Online Retail und Flottenmanagement stellen. Der Fokus wird insbesondere darauf liegen, die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum voranzutreiben.

Darüber hinaus sollen sich Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung positiv auf die Produktivität und Ergebnisentwicklung des Konzerns auswirken. Ziel ist es, die internen Abläufe durch die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse noch effizienter zu gestalten. Zudem ist geplant, die Kostenstruktur zu optimieren, indem Synergien zwischen den Geschäftsfeldern noch besser genutzt werden.

Das Geschäftsfeld Online Retail bietet dem Unternehmen in Deutschland ein attraktives Wachstumspotenzial. Sixt Leasing erwartet, dass Fahrzeuge künftig zunehmend über Online-Kanäle bezogen werden. Als Pionier und einer der führenden Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen ist Sixt Leasing gut positioniert, um den in Deutschland noch jungen Online-Leasingmarkt für Privat- und Gewerbekunden zu erobern. Weitere Marktanteile sollen insbesondere durch geeignete Marketingaktivitäten sowie über Kampagnen und Kooperationen gewonnen werden. Um weitere Vertriebskanäle zu erschließen, prüft das Unternehmen zudem fortlaufend die Möglichkeit von Akquisitionen.

Sixt Leasing arbeitet laufend daran, das Produkt- und Serviceangebot des Geschäftsfelds weiterzuentwickeln, um neue Kundengruppen anzusprechen und zusätzliches Wachstum zu generieren.

Das Geschäftsfeld Flottenleasing bewegt sich in einem Markt, der in Deutschland vor allem von den großen herstellerabhängigen Leasinggesellschaften dominiert wird. Daher konzentriert sich Sixt Leasing im Großkundensegment insbesondere darauf, die langjährigen Kundenbeziehungen zu stärken und das Geschäft mit kleineren Firmenkunden auszubauen. Der Vorstand erwartet daher, dass der Anteil an Kunden mit kleineren Flotten innerhalb des Vertragsbestands des Geschäftsfelds zunehmen wird.

Der Geschäftsbereich Flottenmanagement will weiterhin den Trend zum Outsourcing des Fuhrparkmanagements von größeren Unternehmen nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dabei soll in den kommenden Jahren auch das Geschäft im europäischen Ausland, insbesondere über bestehende Kundenbeziehungen und die Stärkung des Vertriebs in den Auslandsgesellschaften, ausgebaut werden. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Sixt Global Reporting Tool zu, das die Steuerung eines weltweiten Fuhrparks ermöglicht.

Sixt Mobility Consulting wird weiter auf intelligente IT-Lösungen setzen und kontinuierlich in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung des Geschäftsmodells investieren. Ziel ist es, durch digitale Lösungen das Serviceniveau für die Unternehmenskunden und das Nutzererlebnis für Dienstwagenfahrer weiter zu verbessern.

4. FINANZPROGNOSE

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinträchtigt global den Touristik- und Mobilitätssektor und damit auch die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen der Sixt SE erheblich. Die negative Entwicklung könnte sich im Zuge einer Ausweitung der Corona-Krise weiter verstärken.

Sixt hat daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Insbesondere soll der Fuhrparkbestand kurzfristig deutlich reduziert werden. Ferner sollen geplante Investitionen verschoben sowie Personal- und Sachkosten in erheblichem Maße eingespart werden.

Sixt geht im Geschäftsbereich Mobility im Jahr 2020 auf Basis des prognostizierten volkswirtschaftlichen und branchenspezifischen Umfelds und insbesondere der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus von einer stark zurückgehenden Nachfrage aus.

Für den Geschäftsbereich Leasing, welcher im Jahr 2020 als nicht fortgeführter Geschäftsbereich ausgewiesen wird, erwartet der Vorstand einen leichten Anstieg des Vertragsbestands und einen operativen Umsatz in etwa auf Vorjahresniveau. In Bezug auf die Ertragslage aus dem operativen Geschäft, ohne Berücksichtigung des positiven Effekts aus dem Verkauf der Beteiligung an der Sixt Leasing SE, wird mit einem Wert deutlich unter Vorjahr gerechnet.

Der Vorstand der Sixt SE erwartet nach Einschätzung der gegenwärtigen Sachlage für das Gesamtjahr 2020, ohne Berücksichtigung des positiven Effekts aus dem Verkauf der Beteiligung an der Sixt Leasing SE, zwar ein deutlich positives, aber sehr stark unter dem Vorjahr liegendes Konzern-EBT. Hinsichtlich des operativen Konzernumsatzes erwartet der Vorstand ebenfalls, ohne Berücksichtigung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs Leasing, einen starken Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Der Umfang des Rückgangs von operativem Konzernumsatz und Konzern-EBT wird dabei stark vom weiteren Verlauf und der Dauer der Corona-Krise sowie von deren gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen beeinflusst sein. Hierbei geht der Vorstand davon aus, dass sich die erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens sowie des privaten wie geschäftlichen Reiseverkehrs in den für Sixt relevanten Märkten im weiteren Jahresverlauf 2020 schrittweise wieder verringern und sich die Nachfrage nach Mobilitätsprodukten sukzessive normalisieren wird. Eine zuverlässige Aussage zum tatsächlichen Verlauf im Geschäftsjahr 2020 ist jedoch aufgrund der erheblichen Unsicherheiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Für das Jahr 2021 erwartet der Vorstand der Sixt SE eine Rückkehr zur Normalität und rechnet mit einer deutlichen Steigerung des operativen Konzernumsatzes und einer leichten Zunahme des Konzern-EBT - jeweils gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 und ohne Berücksichtigung des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs Leasing.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

1. INTERNE KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTORGANISATION

1.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die Sixt SE hat ein Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig alle Entwicklungen erkannt und aktiv bewältigt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand der Gesellschaft bzw. des Konzerns gefährden können. Das Risikomanagementsystem der Sixt SE umfasst sämtliche Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Unternehmen und reicht von der Risikoidentifikation und -erfassung, der Analyse und Beurteilung bis zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken sowie der Koordination und Nachhaltung der internen Kontrollen und Gegenmaßnahmen. Dieser systematische Umgang mit Risiken ist in einem Prozess definiert, in den alle relevanten Konzernbereiche fest eingebunden sind. So wird ein aktives Management der relevanten Risiken durch die dezentral bestimmten Risikoverantwortlichen (Risk Owner) als auch eine Koordination der Risikomanagementmaßnahmen durch Zentralfunktionen ermöglicht. Das Chancenmanagement ist nicht Teil des Risikomanagementsystems.

Im Sixt-Konzern bestehen sowohl zentral als auch dezentral in den jeweiligen Funktionsbereichen bis hin zu den einzelnen Vermietstationen detaillierte und teilweise in langjähriger Praxis bewährte Planungs-, Berichterstattungs-, Frühwarn- und Interne Kontrollsysteme, die in ihrer Gesamtheit das Risikomanagementsystem abbilden und die ständig optimiert werden. Das Risikomanagementsystem wird zentral von den Konzernbereichen Controlling sowie Governance, Risk Management & Controls (GRC) gesteuert, die direkt an den Finanzvorstand berichten. Die Effektivität des Risikomanagementsystems wird von der Internen Revision geprüft. Die Interne Revision berichtet ebenfalls direkt an den Finanzvorstand.

Die Festlegung der in den Risikomanagementprozess involvierten Entscheidungsträger, Kommunikations- und Berichtswege, Strukturen und Risikoverantwortlichen orientiert sich an den Geschäfts- und Funktionsbereichen des Konzerns. Die Risikoverantwortlichen innerhalb der Organisation haben auf Ebene der dezentralen Risikomanagementorganisation adäquate, auf ihren Bereich zugeschnittene Früherkennungssysteme, Analyse- und Reporting-Tools sowie Überwachungssysteme installiert. Sie sind zudem für die Implementierung und Ausführung geeigneter Kontrollen und Gegenmaßnahmen verantwortlich. Auf Ebene der zentralen Risikomanagementorganisation werden darüber hinaus die dezentral erhobenen Einzelrisiken nach definierten Schlüsselparametern beurteilt, angemessen verdichtet, geeigneten Risikokategorien zugeordnet und an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet sowie die Umsetzung der Maßnahmen nachgehalten.

Aufgrund regulatorischer Vorgaben und den besonderen Geschäftsanforderungen der Sixt Leasing SE verfügt diese über einen separat implementierten Risikomanagementkreislauf, welcher über dort eigens etablierte Risikomanagementfunktionen gesteuert wird. Über abgestimmte Kommunikationsprozesse ist dabei sichergestellt, dass die dort erfassten Risiken auch auf Konzernebene Berücksichtigung finden.

Damit entspricht Sixt dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und anderen spezifischen Vorschriften, die sich insbesondere auf bestimmte Konzerngeschäftsbereiche wie Sixt Leasing beziehen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem § 25a Kreditwesengesetz (KWG) einschließlich der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten (MaRisk) in Verbindung mit den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuhalten.

1.2 RISIKOBEURTEILUNG

Neben der Berücksichtigung der Risiken in den installierten Planungs-, Berichterstattungs-, Frühwarn- und Internen Kontrollsystemen erfassen die Risikoverantwortlichen der Organisationseinheiten mittels einer regelmäßig durch den Bereich GRC durchgeführten Risikoinventur konzernweit alle geschäftsrelevanten und bedeutenden Risiken. Hierfür werden die Einschätzungen der Verantwortlichen sowie weitere relevante Informationen analysiert. Das installierte Risikomanagementsystem bei Sixt erfasst somit die relevanten Einzelrisiken und deren Abhängigkeiten. Änderungen in der Risikobeurteilung und neue Risiken werden umgehend an den Vorstand der Sixt SE kommuniziert.

Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Einzelrisiken werden in den Ausprägungen "sehr unwahrscheinlich" (Risikoeintritt voraussichtlich in mehr als 10 Jahren), "unwahrscheinlich" (Risikoeintritt voraussichtlich in bis einschließlich 10 Jahren), "möglich" (Risikoeintritt voraussichtlich in bis einschließlich 3 Jahren), "wahrscheinlich" (Risikoeintritt voraussichtlich in bis einschließlich 2 Jahren) und "sehr wahrscheinlich" (Risikoeintritt voraussichtlich in bis einschließlich 1 Jahr) geschätzt. Die Einzelrisiken werden in den festgelegten Risikokategorien den jeweiligen Verlustklassen zugeordnet. Die dezentral erfassten Einzelrisiken werden zentral durch den Bereich GRC auf Konzernebene zu einem Risikoinventar verdichtet und anhand von festgelegten Kriterien, wie zum Beispiel Eintrittswahrscheinlichkeiten zu Risikogruppen geordnet. Der auf dieser Basis ermittelte Risikobestand und der darauf aufbauende Risikobericht sind Bestandteil der Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Sixt SE.

1.3 INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM FÜR DIE (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNG (ANGABEN GEMÄß §§ 289 ABSATZ 4, 315 ABSATZ 4 HGB)

Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung des Konzerns und der Gesellschaft beinhaltet organisatorische Regelungen und fachliche Vorgaben zur Risikosteuerung in der Rechnungslegung. Wesentliche Elemente sind dabei die klare und sachgerechte Funktionstrennung in der Vorstands- bzw. Führungsverantwortung einschließlich der Managementkontrollprozesse, eine formalisierte Delegation wesentlicher Verantwortungsbereiche, die zentrale Rechnungslegungs- und Berichtsorganisation für alle in den Konzern einbezogenen Gesellschaften, fachspezifische Vorgaben in Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Handbüchern, Prozessbeschreibungen und Konzernleitfäden, die Gewährleistung von Kontrollen nach dem sogenannten "Vier-Augen-Prinzip", die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen und Kontroll-Tests, Wirksamkeitsprüfungen durch die Interne Revision und externe Prüfungshandlungen bzw. Beratungen, systemtechnische Sicherungsmaßnahmen, manuelle Kontrollprozesse und der regelmäßige Abgleich mit Planungs- und Controlling-Prozessen in Form von Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen. Der Bereich GRC überwacht zudem die Angemessenheit und effektive Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen laufend mittels regelmäßiger Walkthroughs und Tests. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind in den verwendeten rechnungslegungsbezogenen Systemen Zugangsbeschränkungen und funktionale Zugriffsregelungen hinterlegt. Die Mitarbeiter werden über Datenschutzregelungen und Informationssicherheit entsprechend belehrt und geschult. Allgemeine Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter im Hinblick auf Compliance-bezogene oder finanztechnische Sachverhalte sind zusätzlich Teil der Regelungen im Sixt-internen Code of Conduct.

Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie den Abhängigkeitsbericht und erörtert diese mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

2. RISIKOSITUATION

Als international agierendes Unternehmen ist Sixt einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäfts- und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Im Folgenden werden die relevanten Risikofaktoren in aggregierter Form dargelegt, wobei die dargestellte Aufgliederung in Risikokategorien der Kategorisierung in der Berichterstattung des zentralen Risikomanagementsystems sinngemäß entspricht.

2.1 ALLGEMEINE MARKTRISIKEN (ÖKONOMISCHE, GESELLSCHAFTLICHE, REGULATORISCHE UND ÖKOLOGISCHE RISIKEN)

Der Sixt-Konzern ist im Wesentlichen in den beiden Geschäftsbereichen Mobility und Leasing tätig, die den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit jeweils in Deutschland haben. Jedoch erhalten im Zuge der zunehmenden Internationalisierung von Sixt die geschäftlichen Aktivitäten im europäischen und außereuropäischen Ausland eine immer größere Bedeutung.

Beide Geschäftsbereiche sind zu einem hohen Grad von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere in Deutschland, Europa und im Geschäftsbereich Mobility auch in den USA abhängig, da durch diese die Investitionsneigung, die Ausgabenbereitschaft der Kunden und damit die Nachfrage nach Mobilitäts- und Leasingdienstleistungen wesentlich beeinflusst werden.

In konjunkturellen Schwächephasen kann die Nachfrage nach Mobilitäts- und Leasingdienstleistungen durch Sparmaßnahmen bei Unternehmen und Privathaushalten rückläufig sein. Zudem ist in diesen Phasen generell mit höheren Ausfallrisiken (zum Beispiel Branchenrisiken und Adressenausfallrisiken) zu rechnen. Eine Abschwächung der Gesamtkonjunktur kann somit negative Folgen für die Nachfrage und die Rentabilität von Autovermiet- und Leasingprodukten haben.

Sixt ist zudem von der Entwicklung des Personenverkehrs und des Tourismus abhängig. Die Entwicklung des Personenverkehrs wiederum hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, welche der Sixt-Konzern nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Auswirkungen politischer Entscheidungen, der Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, die Verbesserung des Verkehrsflusses und die Abstimmung der kombinierten Benutzung verschiedener Verkehrsmittel. Auch umweltschutzrechtliche Bestimmungen, wie sie vor allem in der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewinnen, aber auch in anderen Weltregionen immer mehr zum Tragen kommen, können in Verbindung mit einer breiten öffentlichen Diskussion zu Veränderungen des Mobilitätsverhaltens führen. Dies könnte generell sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach den von Sixt angebotenen Mobilitätsdienstleistungen haben.

Auch alternative Mobilitätslösungen zu klassischen Vermiet- und Leasingprodukten, die insbesondere im Startup-Umfeld, aber auch durch eigene Geschäftseinheiten etablierter Automobilhersteller vorangetrieben und zur Marktreife gebracht werden, könnten die Nachfrage nachhaltig beeinflussen.

Um den sich teils rasch wandelnden Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen Rechnung zu tragen, entwickelt Sixt neue Produktideen und Geschäftsmodelle, deren Markteinführung und -durchdringung, auch international, hohe Vorlaufkosten verursachen können. Trotz entsprechender Marktanalysen und Planungen ist nicht gewährleistet, dass die Produkte in der angebotenen Form die erwartete Akzeptanz und Nachfrage erfahren. Dies kann sich gegebenenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Daneben können nationale und internationale Entwicklungen wie politische Unruhen und Umbrüche, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorakte, Umweltkatastrophen oder auch Epidemien oder wie z.B. derzeit durch das Coronavirus verursachte Pandemien zu einer massiven Beeinträchtigung der privaten und geschäftlichen Reisetätigkeit führen und somit die Geschäfte des Konzerns negativ beeinflussen. Da Eintritt und Auswirkung solcher Ereignisse nicht oder nur sehr schwer vorhergesagt werden können, sind nachhaltig sichere Prognosen über die Entwicklung des Reiseverkehrs und der Nachfrage - selbst über einen kurzen Zeitraum - nicht oder nur mit Einschränkungen möglich.

Sixt beabsichtigt, sowohl Umsatz als auch Marktanteile durch die Expansion insbesondere in den USA sowie in wichtigen westeuropäischen Ländern kontinuierlich auszubauen. Dieses Ziel soll in erster Linie durch organisches Wachstum erreicht werden. Jedoch sind vor allem für das Wachstum im Ausland auch maßvolle Akquisitionen nicht ausgeschlossen.

Die Internationalisierungsstrategie enthält verschiedene Risiken, darunter marktspezifische, politische, rechtliche, deliktische, finanzielle und personelle Risiken. Dazu gehören mögliche Fehleinschätzungen der Marktgegebenheiten in den jeweiligen Ländern, die Änderung nationaler rechtlicher oder steuerlicher Rahmenbedingungen, die Kosten für den Aufbau einer leistungsfähigen Geschäftsorganisation und die Notwendigkeit, qualifiziertes Führungspersonal und geeignete Mitarbeiter zu finden. Hinzu kommen im Fall von Akquisitionen übliche transaktionsbedingte Risiken. Durch den Auf- und Ausbau der Auslandsaktivitäten kann sich die Ertragslage des Konzerns verschlechtern. Das Scheitern oder die Verzögerung der Auslandsexpansion könnte sich auch negativ auf bestehende Kundenbeziehungen auswirken, da gerade Geschäfts- und Firmenkunden - eine Hauptkundengruppe von Sixt - immer häufiger Mobilitätsangebote mit internationaler Ausprägung fordern.

Die beiden operativen Geschäftsbereiche Mobility und Leasing sind zudem in hohem Maße von der Entwicklung nationaler Gebrauchtwagenmärkte abhängig. Zwar ist Sixt bestrebt, durch den flächendeckenden Abschluss von Rücknahmevereinbarungen Restwertrisiken in den Fahrzeugflotten zu mitigieren, jedoch ist eine vollständige Vermeidung von Risiken einer nachteiligen Restwertentwicklung nicht möglich. In diesem Zusammenhang verfolgt Sixt die intensive Diskussion über die Zukunft einzelner Antriebstechnologien mit großer Aufmerksamkeit.

Zusätzlich werden die Geschäftsaktivitäten von Sixt durch spezifische steuerliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Dazu gehört die Besteuerung von Leasingtransaktionen und Firmenwagen, die seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen ist. Auch die Besteuerung von Kraftstoffen oder emissionsbasierte Kfz-Steuern können einen erheblichen Einfluss auf das Investitionsverhalten der Kunden haben.

Sixt ist zudem den Entwicklungen im Gefolge der Diskussionen über die Einhaltung von Emissionsgrenzen, Klimaschutzmaßnahmen und lokalen Fahrverboten ausgesetzt. So ist es wahrscheinlich, dass sich mittel- oder langfristig die Anforderungen an die Ausstattung der Vermiet- und Leasingflotte mit alternativen Antrieben ändern.

2.2 SPEZIFISCHE RISIKEN DER GESCHÄFTSBEREICHE MOBILITY UND LEASING

Spezifische Marktrisiken Mobility

Die Autovermietbranche ist national wie international unverändert durch einen starken Verdrängungswettbewerb geprägt, der in vielen Fällen über den Preis ausgetragen wird. Dabei hält der bereits seit Jahren vor allem bei Geschäftskunden zu verzeichnende Nachfragetrend zugunsten von großen, zumeist international agierenden Anbietern weiter an. Für Sixt ist es daher unerlässlich, den Kunden eine globale Anmietungsinfrastruktur, aufgrund des hohen Geschäftskundenanteils vor allem an Orten mit hohem Verkehrsaufkommen wie Flughäfen und Bahnhöfen, in einheitlicher, höchstmöglicher Qualität zur Verfügung zu stellen.

Der intensive Wettbewerb birgt die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer durch eine aggressive Preispolitik versuchen, kurzfristig Marktanteile zu gewinnen, unter Umständen sogar unter Inkaufnahme von operativen Verlusten.

Für den Geschäftsbereich Mobility ist die allgemeine Entwicklung der Automobilbranche wegen ihres Einflusses auf die Einkaufskonditionen und Verwertungsmöglichkeiten für Fahrzeuge von Bedeutung. Sixt ist in erheblichem Maße von der Belieferung mit marktgängigen Fahrzeugmodellen abhängig, deren Erwerb zu wettbewerbsfähigen Konditionen und aus Gründen der Kalkulationssicherheit und der Reduzierung von Restwertrisiken unter Gewährung von Rücknahmevereinbarungen mit Herstellern und Händlern erfolgen muss. Diese externen Faktoren beeinflussen die Einkaufspreise für Fahrzeuge ebenso wie die zu erzielenden Erlöse beim Rückverkauf der Fahrzeuge.

Sixt kann durch seine Herstellerunabhängigkeit Risiken beim Fahrzeugeinkauf für die Autovermietung diversifizieren. Der Konzern ist in der Lage, unter einer Vielzahl von Herstellern und Händlern jeweils marktgängige Modelle auszuwählen und günstige Konditionen auszuhandeln, ohne dabei besondere Rücksicht auf die spezifischen Absatzinteressen bestimmter Hersteller nehmen zu müssen. Die Einkaufsmengen werden auf mehrere Lieferanten verteilt und die Fahrzeuglieferungen der unterjährigen Bedarfsplanung angepasst. Durch flexible Vereinbarungen mit den Autoherstellern und -händlern können Fahrzeugkontingente in Abhängigkeit von der konkreten Nachfrage in gewissem Umfang zeitlich versetzt abgerufen werden. Dies ist insbesondere in Phasen konjunktureller Unsicherheiten und Abschwünge, aber ebenso in Phasen eines erhöhten Bedarfs, in denen die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen noch schwieriger vorher sagbar ist, von Bedeutung. In bestimmten Liefervereinbarungen ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Sixt in begrenztem Umfang auch kurzfristig auf nicht vorhersehbare Nachfrageschwankungen reagieren kann.

Die internationale Expansion von Sixt verändert zudem die Einkaufsnotwendigkeiten. Sixt ist darauf angewiesen, in allen Corporate Ländern eine breite Lieferantenbasis zu besitzen, wobei die Fahrzeugflotten teilweise auf regionale Besonderheiten zugeschnitten sein müssen. Für den Fall, dass Sixt nicht in der Lage wäre, genügend Fahrzeuge in die Vermietflotte einzusteuern oder genügend Fahrzeuge mit ausreichender Ausstattung im Sinne der Premiumorientierung des Konzerns anzubieten, könnte sich dies negativ auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken. Dies gilt umso mehr im Fall einer dynamischen Ausweitung des operativen Geschäfts und eines erhöhten Fahrzeugbedarfs. Ein solcher Engpass wäre zum Beispiel auch bei Anpassungen der Absatzstrategie der Automobilhersteller, zum Beispiel auch als Folge zollrechtlicher Änderungen, etwa im Rahmen der Austrittsverhandlungen von Großbritannien aus der Europäischen Union (Brexit), oder, zumindest lokal, aufgrund von Zulassungsbeschränkungen denkbar.

Der Vorstand verfolgt die Entwicklungen im Rahmen der Debatte über Emissionen und lokale Fahrverbote intensiv. So ist es wahrscheinlich, dass sich mittel- oder langfristig die Anforderungen an die Ausstattung der Vermietflotte mit alternativen Antrieben ändern. Kurzfristig können in Übergangsphasen temporäre Lieferengpässe für relevante Fahrzeugmodelle nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand sieht sich auch für diesen Fall jedoch in der Lage, den Flottenmix adäquat und zügig anpassen zu können.

Die Nachfrage im Autovermietgeschäft ist neben allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen auch von zahlreichen externen, nicht vorhersehbaren Zufallseinflüssen wie Witterung oder sich kurzfristig ändernden Mobilitätsanforderungen der Kunden abhängig und von daher nur schwer prognostizierbar.

Für den Erfolg des Konzerns ist eine hohe wirtschaftliche Auslastung der Vermietflotte bei gleichzeitig ausreichender Verfügbarkeit des Fuhrparks von großer Bedeutung. Die Verfügbarkeit bezieht sich nicht nur auf die absolute Größe der Vermietflotte, sondern auch auf einzelne Fahrzeugklassen und -typen, die den Kundenwünschen entsprechen. Eine rückläufige Nachfrage kann zu einem geringer als erwarteten Auslastungsgrad der vorgehaltenen Vermietflotte und damit zu negativen Folgen für die Rentabilität von Vermietprodukten führen. Umso wichtiger sind ausgefeilte, verlässliche und in der Praxis erprobte Instrumente zur effizienten und flexiblen Steuerung des Fuhrparks.

Das über Jahre stetig weiterentwickelte Sixt-interne Yield Management - ein komplexes, auf die vielfältigen Anforderungen des Vermietgeschäfts zugeschnittenes IT-System - ermöglicht es, den Einkauf an der Nachfrage auszurichten und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge an den einzelnen Vermietstationen effizient zu steuern. Das Yield Management wird auf Basis der sich im Laufe der Jahre vergrößernden historischen Datenmengen über Mietvorgänge permanent optimiert. Durch die systematische Flotten- und Angebotssteuerung wird eine möglichst hohe Auslastung des Fuhrparks erreicht. Durch die zunehmende Integration von Carsharing und klassischer Vermietung ist es Sixt zukünftig möglich, die ertragsorientierte Steuerung der Flotte weiter zu optimieren.

Für Preise, die Sixt im Rahmen der freien Vermarktung von gebrauchten Vermietfahrzeugen erzielt, ist die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes besonders in Deutschland und in den USA wichtig. Der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland war auch im Jahr 2019 durch eine leichte Reduzierung der Restwerte geprägt, wobei sich die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge weiter stabilisiert haben. Auch die Preisentwicklung des Gebrauchtwagenmarkts in den USA blieb insgesamt auf Vorjahresniveau.

Um die Risiken beim Verkauf der Fahrzeuge zu mitigieren, ist Sixt bestrebt, die Vermarktung von Vermietfahrzeugen den sich am Markt bietenden Möglichkeiten entsprechend weitestgehend durch Rücknahmevereinbarungen mit Herstellern oder Händlern abzudecken. Dies bedeutet, dass für diese Fahrzeuge die Rücknahmekonditionen bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung vereinbart sind. Somit besteht eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage für die Entwicklung der Fuhrparkkosten. Durch die Reduzierung des Verwertungsrisikos ist Sixt in hohem Maße unabhängig von der Situation des Gebrauchtwagenmarkts. Rund 92 % aller im Geschäftsjahr eingesteuerten Vermietfahrzeuge waren mittels Rücknahmevereinbarungen abgedeckt.

In diesem Kontext besteht jedoch weiterhin das Risiko, dass Vertragspartner, Händler oder Hersteller die Rücknahmevereinbarungen nicht erfüllen können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Sixt wegen konjunktureller Risiken oder einer möglichen Verschlechterung der Gebrauchtwagenmärkte geringere Einnahmen als erwartet erzielt.

Sixt überprüft die Bonität der Vertragspartner regelmäßig auf Basis strenger Grundsätze. Dies ist insbesondere in Zeiten angespannter Automobilhandelsmärkte wichtig, um das Risiko, dass Vertragspartner, Händler oder Hersteller die Rücknahmevereinbarungen nicht erfüllen können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Risikovorsorge zu treffen. Im Fall eines Partnerausfalles wäre Sixt gezwungen, die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt, etwa über den eigenen stationären Handel (Sixt Car Sales) oder über Online-Handelsplattformen, auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu vermarkten.

Soweit gewerblichen Kunden der Autovermietung ein Anmietungskontingent auf Rechnung zur Verfügung gestellt wird, wird deren Bonität auf der Grundlage interner Richtlinien geprüft und überwacht.

Spezifische Marktrisiken Leasing

Im Geschäftsbereich Leasing liegt ein Schwerpunkt im Geschäft mit Firmenkunden. Die Entwicklung des Geschäftsbereichs ist somit unter anderem vom Investitionsverhalten der Unternehmen abhängig. Dieses Investitionsverhalten kann - abgesehen von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen - im Speziellen durch die wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing beeinflusst werden. Unternehmen benötigen größtmögliche Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Höhere steuerliche Belastungen von Leasinggeschäften und Dienstwagen oder auch die Möglichkeit nachteiliger Änderungen internationaler Bilanzierungsvorschriften von Leasingverträgen für Leasingnehmer können die Attraktivität von auf Leasing basierten Fahrzeugflottenlösungen verringern.

Der Leasingmarkt in Deutschland wird unverändert von verschiedenen hersteller- oder bankenabhängigen Gesellschaften dominiert. Diese verfügen einerseits aufgrund ihrer Nähe zu den Herstellern über gute Einkaufskonditionen und andererseits als bankenzugehörige Anbieter über vorteilhafte Refinanzierungsbedingungen. Aus diesem Grund herrscht im Markt für Automobilleasing ein starker Preis- und Konditionenwettbewerb, der sich negativ auf die erzielbaren Margen und damit auf die Ertragslage des Sixt-Konzerns auswirken kann.

Sixt Leasing fokussiert sein Angebot im Flottenleasing auf das Full-Service-Leasing, das neben dem herkömmlichen Finanzierungsleasing eine Vielzahl von hochwertigen Dienstleistungen vorsieht, sowie das Fuhrparkmanagement. Durch die konsequente Ausrichtung als Full-Service-Leasinganbieter möchte Sixt die Abhängigkeit des Geschäftserfolgs im Flottenbereich von der unter Preisdruck stehenden reinen Finanzierungsfunktion reduzieren. Zudem bietet die kontinuierliche Entwicklung neuer, zumeist internetbasierter Produkte die Chance, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Im Flottenmanagement profitiert Sixt von seiner langjährigen Erfahrung bei der Steuerung von Fahrzeugflotten und von seiner Position als großer Flottenbetreiber.

Neben dem Flottenleasing und Fuhrparkmanagementlösungen für Firmenkunden gewinnt das Geschäft mit Privat- und kleineren Gewerbekunden für den Geschäftsbereich Leasing zunehmend an Bedeutung und soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden. Die damit verbundene Diversifikation des Kundenportfolios soll dazu beitragen, Klumpenrisiken, die sich aus den wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing im Flottenkundengeschäft ergeben können, entgegenzuwirken.

Um den Risiken der Fahrzeugverwertung vorzubeugen, werden auch im Geschäftsbereich Leasing den Marktmöglichkeiten entsprechend die in der Kalkulation der Leasingverträge zugrunde gelegten Restwerte der Fahrzeuge teilweise durch Rücknahmevereinbarungen mit Händlern oder Herstellern abgedeckt. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge im Flottenkundengeschäft. Zum 31. Dezember 2019 waren auf Basis des Leasing- und Vorratsvermögens sowie der Bestellungen rund 33 % der Fahrzeuge der Sixt Leasing SE durch Rücknahmevereinbarungen abgesichert.

Der Vorstand verfolgt die Debatten über Emissionen und lokale Fahrverbote sowie deren Auswirkungen auf die Restwertentwicklung von Fahrzeugen intensiv. Der Teil der davon betroffenen Fahrzeuge im Portfolio des Geschäftsbereichs Leasing, für den keine Rücknahmevereinbarung mit einem Händler oder dem Hersteller besteht, wurde im Geschäftsjahr 2019 weiter deutlich reduziert. Ebenso beobachtet das Management die allgemeine politische Diskussion um neue Emissionsvorgaben für Dieselfahrzeuge genau. In diesem Zusammenhang könnten die für den Sixt-Konzern erzielbaren Verkaufserlöse geringer als erwartet ausfallen, und es könnte sich damit das Restwertrisiko generell weiter erhöhen.

Auch der Geschäftsbereich Leasing ist im Falle einer freien Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts besonders in Deutschland abhängig.

Die von Sixt Leasing am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßig Wertprüfungen unterzogen, die sich an Marktberichten, eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren. Die Vermarktung dieser Fahrzeuge erfolgt überwiegend durch eigene Verkaufsspezialisten an dafür eingerichteten Standorten der Marke Sixt Car Sales. Zusätzlich werden die Fahrzeuge sowie ergänzende Services sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden über Internet-Portale angeboten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner ihre Rücknahmezusagen nicht erfüllen können. Bei der Auswahl der Fahrzeughändler legt Sixt daher großes Augenmerk auf deren wirtschaftliche Stabilität. Die Fahrzeuglieferanten werden einer regelmäßigen, strengen Bonitätsprüfung und -überwachung unterzogen.

Neben den allgemeinen Verwertungsrisiken bei der freien Vermarktung von Fahrzeugen besteht zudem das Risiko, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen und es zu Zahlungsausfällen kommt. Dieses Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft steigt allgemein bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage an, so dass es zu vermehrten Zahlungsausfällen von Leasingkunden kommen kann.

Das Risikomanagement identifiziert die Adressenausfallrisiken sämtlicher Einzelengagements bereits bei Finanzierungsbeantragung durch die Leasingnehmer. Die Adressenausfallrisiken werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und aktiv gesteuert. Darüber hinaus findet im Firmenkundengeschäft eine regelmäßige Überprüfung der Bonität der Kunden während der Leasingvertragslaufzeit statt.

Etwaige negative Veränderungen bei Leasing- oder Flottenmanagementkunden oder Fahrzeuglieferanten können somit unmittelbar erkannt werden, und es können zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Engagements mit erhöhtem Risikopotenzial bzw. ausfallgefährdete Positionen werden besonders intensiv vom Risikocontrolling der Sixt Leasing SE überwacht.

Dadurch wird die nötige Vorsorge zur Vermeidung bzw. Verringerung künftiger Risiken aus den Kunden- oder Lieferantenbeziehungen getroffen. Die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikomess- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Kreditrisikomanagements orientieren sich an den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten (MaRisk).

2.3 FINANZRISIKEN

Im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit ist der Sixt-Konzern unterschiedlichen Finanzrisiken ausgesetzt. Dazu zählen Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken, zu deren Begrenzung auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden können.

Zu Sicherungszwecken können in einzelnen Fällen Zins-Caps, Zins-Swaps oder andere Zinsderivate eingesetzt werden. Durch den Abschluss derartiger Sicherungsgeschäfte werden variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in eine synthetische Festzinsfinanzierung gewandelt, um Zinsänderungsrisiken für den Konzern zu beschränken. Bei entsprechender Erwartung zur künftigen Entwicklung des kurz- und langfristigen Zinsniveaus können demgegenüber auch derivative Instrumente zur Erreichung eines vorgegebenen Anteils variabel verzinslicher Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Konzerninterne Richtlinien legen dabei die zentralen Ausübungskompetenzen, Verantwortlichkeiten, die Berichterstattung und das Kontrollinstrumentarium fest.

Die Finanzierung des operativen Geschäfts, vor allem des Vermietvermögens, erfolgt in der Regel kurzfristig durch die Nutzung entsprechender Bankkreditlinien oder alternativ durch Abschluss von Leasingkontrakten. Aufgrund der weiterhin zu beobachtenden strukturellen Veränderungen in der Kreditwirtschaft, etwa infolge steigender Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft oder veränderter Risikogewichtungen, könnte sich das Finanzierungsverhalten von Finanzinstituten nachhaltig verändern.

Zinsänderungsrisiken bei Sixt Leasing umfassen potenzielle Verluste durch die Veränderung von Marktzinssätzen. Sie können entstehen, wenn Zinsbindungsfristen zwischen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz nicht fristenkongruent sind. Auch eine variable Verzinsung bei Finanzierungsinstrumenten kann bei Marktzinsveränderungen zu einem Zinsrisiko führen.

Grundsätzlich strebt Sixt einen hohen Anteil festzinsbasierter Finanzierungsinstrumente bei der Refinanzierung an.

Der Geschäftsbereich Leasing verfolgt das Ziel einer weitgehend fristenkongruenten Aufnahme von Refinanzierungsmitteln, um Laufzeitinkongruenzen zu vermeiden und wird bedarfsorientiert Derivatekontrakte abschließen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Jedoch kann hierbei keine Garantie gegeben werden, dass eine solche Absicherung vollständig wirksam ist oder dass Verluste vollständig vermieden werden.

Im Hinblick auf die Verselbständigung der Refinanzierung des Sixt Leasing-Konzerns könnten im Geschäftsbereich Leasing in Abhängigkeit von der Einschätzung und Bewertung der Bonität des Sixt Leasing-Konzerns durch Marktteilnehmer die externen Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt sein oder teurer werden. Wie in der Leasingbranche üblich, steht dem Sixt Leasing-Konzern jedoch ein Spektrum an assetbasierten Finanzierungsmöglichkeiten offen (zum Beispiel Forfaitierung oder Verbriefung der Leasingforderungen). Gleichwohl verbleibt grundsätzlich das Risiko, dass ein Anstieg der Refinanzierungskosten eine signifikante Auswirkung auf die Kostenbasis haben kann und höhere Refinanzierungskosten eventuell nicht im selben Maße an die Kunden weitergegeben werden können.

Der Sixt-Konzern verfügt unverändert über eine breite und solide Finanzierungsstruktur mit einem ausreichenden Finanzierungsrahmen. Positiv wirkt dabei, dass die Restwerte der Fahrzeuge der Vermietflotte zum Großteil und der Leasingflotte teilweise über Rücknahmevereinbarungen mit Herstellern und Händlern abgedeckt werden, was die Sicherheit für die finanzierenden Banken beträchtlich erhöht.

Da die Banken jedoch bei ihrer eigenen Refinanzierung je nach Marktlage erhöhte Risikoaufschläge in Kauf nehmen müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass diese höheren Aufschläge an die Kredit beanspruchenden Kunden weitergegeben werden. Zudem erfordern sich verschärfende gesetzliche Regularien für Finanzinstitute bei der Kreditvergabe eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital. Das kann zur Folge haben, dass sich die Finanzierungskosten für den Sixt-Konzern erhöhen oder auf hohem Niveau bleiben.

Der Sixt-Konzern verfügt weiterhin über eine starke Eigenkapitalbasis und über einen breiten Finanzierungsmix. Die soliden finanziellen Verhältnisse des Konzerns ermöglichen einen guten Zugang zum Kapitalmarkt, der in der Vergangenheit erfolgreich mit der Platzierung von Anleihen und der Emission von Schuldscheindarlehen genutzt wurde. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft der Kapitalmärkte für derartige Emissionen temporär oder dauerhaft eingeschränkt sein können.

Neben Anleihen und Schuldscheindarlehen sind Leasing oder Kreditfinanzierungen weitere, regelmäßig genutzte Refinanzierungsinstrumente des Sixt-Konzerns. Die Kreditlinien des Konzerns - überwiegend nur auf kurzfristigen Zusagen basierend -waren im Berichtsjahr nur teilweise ausgenutzt. Die Sixt SE und ihre Tochtergesellschaften unterhalten mit einer Reihe von Banken seit Jahren vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.

Das Wechselkursrisiko hat im Sixt-Konzern eine untergeordnete Bedeutung, da die überwiegende Mehrheit der Forderungen und Verbindlichkeiten im Land, in dem die jeweilige Konzerngesellschaft ihren Sitz hat, in lokaler Währung fällig werden. Wechselkursrisiken bestehen hauptsächlich aus Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften in Nicht-Euroländern. Zu Sicherungszwecken können Währungs-Swaps oder andere Währungsderivate eingesetzt werden. Durch den Abschluss derartiger Sicherungsgeschäfte werden die Wechselkurse von Forderungen oder Verbindlichkeiten fixiert, um Wechselkursrisiken innerhalb des Konzerns zu beschränken.

2.4 BETEILIGUNGSRISIKEN

Die Sixt SE unterliegt aufgrund des Anteilsbesitzes an der Sixt Leasing SE einem direkten Beteiligungsrisiko. Wegen der Selbständigkeit der Sixt Leasing SE in Verbindung mit der Gewährung von Markenrechten besteht darüber hinaus die potentielle Gefahr, dass die Kunden- oder Lieferantenwahrnehmung der Marke "Sixt" durch nachteilige Kommunikation beeinflusst werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist jedoch durch die Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen der Sixt SE und der Sixt Leasing SE als gering einzuschätzen.

2.5 OPERATIONELLE RISIKEN

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der durch menschliches Verhalten, individuelle Fehler, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse, etwa in Zahlungsprozessen, oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Regulatorische, rechtliche und steuerliche Risiken sind in dieser Definition von operationellen Risiken eingeschlossen.

Für die Abwicklung des Vermiet- und Leasinggeschäfts sind komplexe und hochleistungsfähige IT-Systeme unabdingbar. Hard- und Softwarebedingte Systemstörungen oder Systemausfälle können zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führen und diese im Ernstfall sogar zum Erliegen bringen. Die hohe Komplexität der IT-Systeme stellt bei der Implementierung neuer, ersetzender oder ergänzender Software erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Kompatibilität zu bestehenden Systemen, um den reibungslosen Fortgang des operativen Geschäfts zu gewährleisten. Neben internen Betriebsrisiken besteht auch das Risiko gezielter externer Angriffe auf die Sixt IT-Infrastruktur und den Datenbestand des Unternehmens (Hacking, DDoS-Attacken etc.). Um diesen Risiken zu begegnen, unterhält Sixt eine eigene IT-Abteilung, deren Aufgabe die permanente Kontrolle, Wartung und Weiterentwicklung sowie der Schutz der Verfügbarkeit aller IT-Systeme und Daten des Konzerns ist.

Der Sixt-Konzern beabsichtigt, wie in der Vergangenheit, weitere Investitionen in internetbasierte sowie in mobile Dienste für Smartphones, Tablet-PCs und andere Endgeräte als Vertriebs- und Kommunikationskanal für seine Mobilitäts- und Leasingprodukte sowie als Grundlage für weitere Geschäftsmodelle zu tätigen. Eine Reihe von Risiken, die damit verbunden sind (zum Beispiel Unsicherheiten beim Schutz von geistigem Eigentum oder registrierten Domains, mögliche Verletzungen des Datenschutzes, Abhängigkeit von technologischen Bedingungen, Systemausfälle, Viren, Spyware etc.), könnte die Nutzung des Internets oder mobiler Dienste als unabhängigen und kostengünstigen Vertriebs- und Kommunikationsweg beeinträchtigen.

Allerdings nimmt die allgemeine Nutzung solcher Systeme ständig zu und verändert so das Verbraucherverhalten nachhaltig. Dementsprechend ist festzustellen, dass auch die Nutzung derartiger Angebote und Produkte des Sixt-Konzerns durch die Kunden seit Jahren kontinuierlich zunimmt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz, also des Zusammenwachsens verschiedener technischer Geräte und Dienste und der steigenden Durchdringung des Alltags durch Online-Dienste, ist auch künftig von einer weiter zunehmenden Nutzung solcher Angebote auszugehen.

Da Sixt bestrebt ist, seine Position als innovativer Mobilitätsdienstleister weiter auszubauen, werden sukzessive weite Teile der etablierten Geschäftsprozesse vollständig digitalisiert und automatisiert. Diese technologische Entwicklung birgt grundsätzlich erhöhte Risiken, etwa durch temporäre Systemausfälle oder vermehrte externe Angriffe.

Sixt hat hierzu die Funktion Informationssicherheit implementiert, deren Aufgabe es ist, in Zusammenarbeit mit den operativen IT-Abteilungen den Schutz und die Sicherheit der Technologie-Plattformen und internetbasierten Vertriebskanäle sicherzustellen.

Die Geschäftstätigkeit von Sixt ist verbunden mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsabschlüssen. Dies ist überwiegend nur unter Einsatz standardisierter Vereinbarungen möglich, die entsprechend in den operativen Abwicklungssystemen abzubilden sind. Schon geringfügige Formulierungsungenauigkeiten oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können demzufolge erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Sixt wirkt den hieraus resultierenden Risiken durch ein Vertragsmanagement unter Einbeziehung von Rechtsexperten und vielfältigen Systemkontrollen entgegen.

Zum Schutz seiner Geschäftstätigkeit ist der Sixt-Konzern auch auf Rechte an geistigem Eigentum angewiesen. Die Aufrechterhaltung dieser Rechte auf nationaler und internationaler Ebene ist eine wichtige Voraussetzung zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit.

Die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Konzern. Gerade in Zeiten des Ausbaus des operativen Geschäfts sowie der internationalen Expansion und des damit einhergehenden Personalaufbaus ist Sixt darauf angewiesen, in ausreichendem Maß qualifiziertes und motiviertes Personal einzusetzen, um die anfallenden Aufgaben quantitativ und qualitativ bewältigen zu können. Für den Fall, dass es zu einer erhöhten Fluktuation und damit zu einem Verlust von Know-how kommt, könnte zum Beispiel die Servicequalität im Autovermiet- und Leasinggeschäft oder die Wirksamkeit von operativen oder administrativen Prozessen beeinträchtigt werden. Sixt beugt diesen Risiken durch verstärktes Engagement in Aus- und Fortbildung, durch die Verankerung der Personalförderung in der Unternehmenskultur sowie durch den Einsatz von Anreizsystemen vor.

Strategische Partnerschaften und Kooperationen mit Fluggesellschaften, Hotelketten und anderen wichtigen Anbietern aus der Mobilitäts- und Touristikbranche sind von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg des Sixt-Konzerns. Die Verträge mit diesen Partnern beinhalten häufig kurze Kündigungsfristen und sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht exklusiv. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Veränderungen der Marktbedingungen sowie der Marketing- oder Geschäftsstrategien der Partner bestehende Kooperationen gekündigt oder nicht ausgebaut werden. Jedoch bestehen zahlreiche dieser Partnerschaften bereits seit vielen Jahren und sind vom Willen zu einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit geprägt. Darüber hinaus ergänzt Sixt permanent sein Netz mit Partnern aus unterschiedlichen Branchen.

Die Geschäftstätigkeit des Sixt-Konzerns unterliegt generell einer Vielzahl gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen und Regularien sowie Individualvereinbarungen mit Geschäftspartnern. Daraus können gegebenenfalls behördliche Prüfungen oder strittige Sachverhalte resultieren, die unter Umständen einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden. Gleichzeitig unterliegt der Sixt-Konzern, auch aufgrund der internationalen Expansion, einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtskonstellationen und Verbraucherschutzvorgaben. Dabei besteht das Risiko, dass es zu einem Versäumnis kommt, alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen oder rechtzeitig auf Änderungen des regulatorischen Umfelds zu reagieren.

Soweit nach Einschätzung des Sixt-Konzerns notwendig, wurden bilanzielle Vorsorgen getroffen.

3. BEURTEILUNG DES GESAMTRISIKOPROFILS DURCH DEN VORSTAND

Die Sixt SE hat ein gruppenweites Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig Entwicklungen erkannt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand des Konzerns gefährden können. Alle hier aufgeführten Risiken werden im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems regelmäßig überprüft, analysiert und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung beurteilt. Vorstand und Aufsichtsrat werden über das Ergebnis informiert, um im Bedarfsfall notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Das Gesamtrisiko sowie das Risikoprofil des Sixt-Konzerns wie auch der Sixt SE haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

4. CHANCENBERICHT

Der Sixt-Konzern bietet als internationaler Mobilitätsdienstleister Produkte und Services mit einem Premium-Anspruch für vielfältige Bedürfnisse seiner Kunden in rund 110 Ländern. Der Konzern agiert mit eigenen Organisationen als auch über Franchisepartner sowie Kooperationspartner. Dabei folgt Sixt konsequent einer Digitalisierungsstrategie, die auf die permanente Einführung und Weiterentwicklung technologischer Neuerungen in beiden Geschäftsbereichen Mobility und Leasing zielt. Auf diese Weise resultieren aus der Wettbewerbsposition, dem Leistungsspektrum, dem Branchenumfeld und der eigenen Innovationskraft von Sixt eine Reihe von Chancen, die sich positiv auf den Geschäftsverlauf auswirken können.

Sixt definiert Chancen als Möglichkeiten, die angestrebten Ziele des Unternehmens aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen zu erreichen oder zu übertreffen. Dabei obliegt es den operativen Geschäftsbereichen, diese Chancen zu identifizieren und im Einklang mit der Unternehmensstrategie zu nutzen.

4.1 MARKTCHANCEN

Konjunkturelle Entwicklung

Die Geschäftsentwicklung des Sixt-Konzerns ist zu einem gewissen Grad abhängig von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Heimatmarkt Deutschland sowie in den westeuropäischen Corporate Ländern und in den USA. Verbessert sich die Wirtschaftslage, steigen in der Regel sowohl die Investitionsneigung von Unternehmen als auch die Ausgabenbereitschaft von Privatpersonen. Beide Entwicklungen würden sich positiv auf die Nachfrage in der Mobilitätsbranche auswirken.

Der Sixt-Konzern bezieht bei den Planungen für das laufende Geschäftsjahr die im Prognosebericht dargestellten Erwartungen von Ökonomen zu den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen 2020 mit ein. Sollte sich die Konjunktur weltweit oder in wichtigen Teilmärkten besser als prognostiziert entwickeln, könnte dies die Nachfrage nach Produkten und Services von Sixt erhöhen.

Hauptzielgruppen mit steigender Nachfrage

Der Anteil der Privatkunden bei Sixt, gemessen am Umsatz im Geschäftsbereich Mobility, hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und betrug 63 % im Berichtsjahr (2018: 62 %). Das Wachstum basierte nach der Einschätzung von Sixt auf der Premiumstrategie, verbunden mit erfolgreichen Werbekampagnen in einzelnen Ländern, dem Ausbau des Stationsnetzes insbesondere in vom Tourismus geprägten Corporate Ländern sowie einer fortschreitenden Weiterentwicklung des Angebots mit Blick auf Kundenfreundlichkeit und veränderte Nutzungsgewohnheiten.

Die Zielgruppe der Geschäfts- und Firmenkunden besaß im Geschäftsbereich Mobility im Jahr 2019 einen Umsatzanteil von 30 % (2018: 31 %). Der Sixt-Konzern geht auf Basis der letztverfügbaren Konjunkturprognosen aufgrund der Corona-Epidemie nicht von einer Zunahme des Geschäftsreiseverkehrs im Jahr 2020 aus. Sollte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den relevanten Märkten besser verlaufen als angenommen, könnte sich dies positiv auf den Geschäftsreiseverkehr auswirken und in der Folge zu zusätzlichen Umsatz- und Ergebnisbeiträgen führen.

4.2 WETTBEWERBSCHANCEN

Beschleunigte Expansion durch Akquisitionen

Der Sixt-Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Expansion in relevanten Märkten durch organisches Wachstum voranzutreiben. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, lokale und regionale Wettbewerber zu attraktiven Bedingungen zu akquirieren und so das Wachstum des Konzerns zu beschleunigen. Sixt prüft deshalb permanent entsprechende Marktopportunitäten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich die Autovermietmärkte immer stärker auf große, leistungsstarke Anbieter mit zumindest nationalem Radius konzentrieren. Zudem treten neue Mobilitätsanbieter mit digital gestützten Geschäftsmodellen in den Markt ein. Wichtige Kriterien bei der Prüfung von möglichen Übernahmen sind in strategischer Hinsicht die Erweiterung des Kundenkreises und die Gewinnung attraktiver Marktsegmente, zum Beispiel durch den Erwerb von Flughafenkonzessionen. In technologischer Hinsicht steht das Innovationspotenzial, vor allem mit Blick auf die weitere Digitalisierung des Sixt-Geschäftsmodells, im Vordergrund. Alle potenziellen Übernahmekandidaten müssen strenge Maßstäbe mit Blick auf Ertragslage, Risikoprofil, Qualität des Managements, Firmenkultur und Kompatibilität mit dem Geschäftsmodell von Sixt erfüllen.

Freie Marktkapazitäten bei Ausfall von Wettbewerbern

Sixt ist mit einem kapitalintensiven Geschäftsmodell in Deutschland und im Ausland in Märkten tätig, die von einem starken Verdrängungswettbewerb insbesondere in der Autovermietung geprägt sind. Einige Wettbewerber verfolgen dabei eine aggressive Preisstrategie, die die operativen Kosten langfristig nur eingeschränkt oder gar nicht deckt. Somit könnte der Fall eintreten, dass Wettbewerber keinen Zugang mehr zu frischem Kapital erhalten und wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Als wirtschaftlich solides und kapitalkräftiges Unternehmen könnte der Sixt-Konzern mögliche Angebotslücken in den Märkten nutzen und so zusätzlichen Umsatz generieren.

Beliebtheit von Premiumfahrzeugen

Sixt vertritt mit Blick auf seine Produkte und Dienstleistungen einen Premium-Anspruch in Form bevorzugter Services für die Kunden und dem Angebot hochwertig ausgestatteter Fahrzeuge bekannter Herstellermarken wie etwa BMW, Mercedes-Benz und Audi. Sixt hat die Erfahrung gemacht, dass die Nachfrage nach Fahrzeugen dieser Marken in beiden Hauptzielgruppen vergleichsweise hoch ist, weshalb Preise über dem Durchschnitt erzielt werden können. Bei einer verbesserten wirtschaftlichen Lage von Unternehmen und Privathaushalten sowie einem steigenden Anspruch der Kunden an ihre Mobilität könnten Premiumfahrzeuge stärker als erwartet nachgefragt werden. Von einer derartigen Entwicklung würde der Sixt-Konzern in besonderem Maße profitieren.

Marketingaktivitäten führen zu höherer Nachfrage

Die Marke Sixt steht für eine besondere Form von Marketing und Werbung. In der Werbebranche ist der Begriff "Sixt-Werbung" als feststehender Begriff geläufig. Sixt nutzt dieses markante Marketing, um seinen Bekanntheitsgrad zu steigern und die Markenwerte zu transportieren. Grundsätzliches Ziel der Werbung ist es, die Nachfrage zu erhöhen und neue Kunden für die Marke zu gewinnen und zu begeistern.

Reichweitenstarke Werbe- und Marketingaktivitäten eröffnen auch in Zukunft Chancen, um den Bekanntheitsgrad der Marke Sixt zu erhöhen und das Wachstum der Geschäftsbereiche des Sixt-Konzerns zu unterstützen. Dabei bieten sich durch einen intelligenten Medienmix mit der gezielten Nutzung von Social-Media-Kanälen neue Möglichkeiten des sogenannten viralen Marketings.

Internationalisierung und Online-Vertrieb

Der Sixt-Konzern verfolgt in seinen beiden Geschäftsbereichen das strategische Ziel, die internationale Präsenz auszubauen. Im Geschäftsbereich Mobility werden zu diesem Zweck die Erschließung weiterer Ländermärkte über Franchisepartner sowie Maßnahmen zur Steigerung der Marktanteile in bestehenden Ländern geprüft, sei es durch Veränderungen im Netz der Franchisepartner oder durch den Aufbau eigener Strukturen.

Eine wichtige Bedeutung kommt dabei der 2019 in Betrieb genommenen Mobilitätsplattform ONE mit der SIXT App zu, welche Services in der Autovermietung, im Carsharing sowie bei Transferdiensten (Taxi, Ride Hailing) integriert international verfügbar macht. Dabei sind Prozesse etwa für Buchung und Abrechnung für Geschäftsreisende optimiert, zum Beispiel durch Einbezug neuer Bezahlmethoden sowie durch Anbindung an Firmenreiseportale. Durch das kombinierte Angebot verschiedener Mobilitätsservices über einen digitalen Kanal sowie über den Anschluss weiterer Partner etwa im Bereich Taxi und Ride Hailing ergeben sich Chancen, die Bekanntheit der Marke Sixt und das Wachstum des Konzerns zu steigern.

Auch der Geschäftsbereich Leasing prüft permanent die Erweiterung seiner internationalen Präsenz, um weiteres Wachstumspotenzial zu erschließen. Sixt Leasing ist im Geschäftsfeld Flottenleasing mit eigenen Landesgesellschaften tätig, setzt zudem aber insbesondere auf die Zusammenarbeit mit bewährten Franchise- und Kooperationspartnern, mit denen derzeit ein Netzwerk von rund 30 Ländern installiert ist.

Im Geschäftsbereich Flottenmanagement verfolgt Sixt Leasing das Ziel, die Flotten internationaler Kunden über Landesgrenzen hinweg zu betreuen. Hierfür ist das Sixt Global Reporting Tool, das es Unternehmen ermöglicht, Flotten weltweit zu steuern und zu optimieren, ein wichtiges Instrument. Die zunehmende Verbreitung von Sixt Global Reporting erhöht damit die Chancen, weitere internationale Flottenteile von Bestandskunden zu akquirieren.

Im Geschäftsfeld Online Retail ist Sixt Leasing neben dem deutschen Markt auch in der Schweiz präsent. Perspektivisch soll der "First Mover"-Vorteil genutzt werden, um das Online-basierte Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden auch in weiteren Ländern zu betreiben.

4.3 CHANCEN DURCH INNOVATIONEN - MOBILITY

Mobilitätsplattform ONE und SIXT App

Sixt hat im Berichtsjahr 2019 die Mobilitätsplattform ONE und damit verbunden die neue SIXT App gestartet. Ziel des integrierten Angebots per App ist es, Kunden flächendeckend und für jede Situation die richtige Mobilitätslösung aus einer Hand zu bieten. Kunden erhalten somit mit der Plattform ONE eine besondere Flexibilität und einen zusätzlichen Komfort, denn sie können entscheiden, ob sie ein Fahrzeug an der nächsten Vermietstation abholen, in das nächste verfügbare Fahrzeug am Straßenrand einsteigen oder sich ein Taxi rufen. Damit werden die Nutzer insbesondere in Großstädten und Metropolen unabhängig von einem eigenen Fahrzeug.

Sixt trägt durch das Angebot den Anforderungen an eine zeitgemäße Mobilität Rechnung. Die Kunden wünschen nach Erkenntnissen von Sixt einen innovativen Mobilitätsmix, der einfache, schnelle und flexible Lösungen bietet, gleichzeitig für mehr Freiraum in den Städten sorgt und letztlich Alternativen zum eigenen Fahrzeug und den damit einhergehenden Kosten ermöglicht. Hintergrund dieser Entwicklung ist nicht zuletzt der Bevölkerungsanstieg in Großstädten und Metropolen. So schätzen die Vereinten Nationen, dass bis zum Jahr 2050 etwa 70 % der Menschheit aufgrund der fortschreitenden Urbanisierung und des Bevölkerungswachstums in großen Städten leben werden. Gleichzeitig verliert das eigene Fahrzeug aufgrund eines veränderten Zeitgeists, steigender Kosten und einer geringen täglichen Auslastung an Bedeutung in der Bevölkerung.

Mit seiner integrierten Mobilitätsplattform stärkt Sixt auf einem globalen Wachstumsmarkt seine Position als Innovationsführer der Branche und generiert gleichzeitig zahlreiche Chancen wie zunehmende Cross-Selling-Möglichkeiten und die Erweiterung seiner Zielgruppen: Kunden, die zum Beispiel bisher nur SIXT rent genutzt haben, bekommen über die SIXT App einfach und bequem Zugriff auf die weiteren Mobilitätsangebote von Sixt. Dies stellt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vereinzelten, fragmentierten Angeboten für Autovermietung, Carsharing und Transferservices dar.

Durch die Integration aller Services und Lösungen reduziert Sixt für seine Kunden die Komplexität bestehender Angebote und kann damit zum bevorzugten Partner für ihren gesamten Mobilitätsbedarf werden.

Sollte die Nachfrage nach integrierten Mobilitätsangeboten die Erwartungen übertreffen, würde dies einen positiven Effekt auf die Umsatz- und Ertragslage des Konzerns haben.

SIXT rent

Im Bereich SIXT rent arbeitet der Sixt-Konzern daran, den gesamten Anmietprozess fortlaufend zu digitalisieren und den Kunden somit zu ermöglichen, ihr Wunschfahrzeug via App zu reservieren und ohne Umweg über den Counter schlüssellos zu öffnen. An ausgewählten Standorten ist es auch möglich, ein konkretes Fahrzeug kurz vor Mietbeginn via Smartphone auszuwählen.

Damit verbunden ist der Ausbau des weltweiten Stationsnetzes von Sixt sowie die Verfügbarkeit von Fahrzeugen unabhängig von festen Stationen wie etwa auf den Parkplätzen von Hotels oder Einkaufszentren. Zusammen mit dem stetig wachsenden Anteil an digital vernetzten Fahrzeugen in der Vermiet- und Carsharingflotte plant Sixt den weiteren Ausbau solcher digitalen Stationen. Die Digitalisierung der Vermietflotte führt somit zu einer Verdichtung der Kontaktpunkte zwischen Sixt und dem Kunden, was zusätzliche Wachstumschancen eröffnet.

SIXT share

Im Bereich SIXT share verschmilzt Sixt die bislang voneinander getrennten Produkte Autovermietung und Carsharing. Dazu vernetzt Sixt seine Fahrzeugflotten in zunehmendem Maße miteinander und macht sie so flexibel in der Autovermietung wie im Carsharing nutzbar. Kunden erhalten damit nicht nur in großen Ballungszentren, sondern auch in kleineren und mittleren Städten Zugriff auf eine vielfältige Flotte. Darüber hinaus kann Sixt aufgrund der spezifischen Auslastungsmuster in der Autovermietung und im Carsharing die Auslastung seiner Flotte dank des kombinierten Angebots optimieren. Der Konzern eröffnet sich somit im Sharing-Markt, der von einer wachsenden Nachfrage geprägt ist, zusätzliche Chancen.

SIXT ride

SIXT ride stellt zusammen mit den Partnerangeboten ein nahezu weltweites Netzwerk von Taxi- und Ride Hailing-Diensten dar. Der Markt für solche On-Demand-Fahrservices wächst vor allem in großen Metropolen. Sixt plant, weiteren Mobilitätsanbietern Zugang zur Plattform ONE zu gewähren und so das Mobilitätsangebot weltweit zu skalieren. Die Anbindung weiterer Partner kann schnell und unkompliziert erfolgen. Somit ist es dem Sixt-Konzern möglich, neue Produktangebote für Kunden verfügbar zu machen und damit eine höhere Marktdurchdringung zu erreichen.

Zielgruppenspezifische Mobilitätskonzepte

Sixt ist in der Lage, seinen Kunden Mobilität von wenigen Minuten bis zu mehreren Monaten anzubieten. Dafür nutzt der Konzern eine Vielzahl eigens entworfener und bedarfsgerechter Lösungen wie beispielsweise SIXT unlimited, SIXT Flat und SIXT MaaS (Mobility as a Service), die stetig weiterentwickelt werden. Diese Produkte sind teils seit Jahren erfolgreich am Markt platziert und decken gezielt den Mobilitätsbedarf spezieller Kundengruppen ab. Sixt geht davon aus, dass die Akzeptanz von Produkten, die auf den Bedarf spezieller Zielgruppen zugeschnitten sind, weiter zunehmen wird. Damit besteht die Chance, zusätzliche Kundengruppen, die gewöhnlich ein eigenes Fahrzeug, einen Dienstwagen oder ein Leasing-Fahrzeug nutzen, zu erschließen und mittel- bis langfristig auch an die weiteren Angebote des Konzerns zu binden.

Angebote via Online- und Mobile-Kanäle

Geschäfts- und Privatkunden organisieren ihre Reisen von der Flugbuchung über die Hotelreservierung bis hin zur Auswahl ihres Mietwagens in einem hohen Maße über technische Schnittstellen wie Computer, Smartphones oder Tablets mit den entsprechenden Reiseportalen und Apps. Deshalb verfügt Sixt über nutzerfreundliche Online- und Mobile-Lösungen, die permanent weiterentwickelt werden. Zudem integriert das Unternehmen seine verschiedenen Produkte und Services in die Buchungsprozesse von Hotels und Airlines und erhöht damit die Reichweite seiner Angebote. Sollte die Nutzungsintensität und damit das Aufkommen von Online-Buchungen stärker zunehmen als erwartet, würde sich diese Entwicklung positiv auf die Geschäftslage des Sixt-Konzerns auswirken.

Für die Kommunikation seiner vielfältigen Angebote nutzt Sixt eigene Kanäle wie die SIXT App, den SIXT Blog oder seine umfangreichen Social Media-Präsenzen. Vor dem Hintergrund anlassbezogener Kommunikations- und Marketingmöglichkeiten testet das Unternehmen außerdem neue Plattformen und arbeitet mit Influencern zusammen. Influencer-Marketing eignet sich insbesondere dazu junge Zielgruppen anzusprechen, den Bekanntheitsgrad von Sixt zu steigern und so die Marke zu stärken.

4.4 CHANCEN DURCH INNOVATIONEN - LEASING

Digitalisierung der Dienstleistungen

Die Digitalisierung spielt für das Wachstum von Sixt Leasing eine Schlüsselrolle, insbesondere im Online Retail und Flottenmanagement. Mit dem Aufbau der Online-Plattform sixt-neuwagen.de und der Einführung digitaler Angebote wie dem vollständig digitalen Bestellprozess und der "Flatrate für die Straße" hat Sixt Leasing den Grundstein für die weitere Digitalisierung des Neuwagenvertriebs gelegt. Zudem hat die Gesellschaft mit digitalen Tools wie Sixt Global Reporting und der "The Companion"-App ein breites Portfolio an innovativen IT-Lösungen für Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer aufgebaut. Damit sieht sich Sixt Leasing auf die künftigen Entwicklungen in diesen Bereichen vorbereitet.

Individuelle Online- und Mobilitätslösungen

Im Geschäftsbereich Leasing führt die Digitalisierung zur Erweiterung der Kundenlösungen in allen Geschäftsfeldern. So erhalten im Flottenleasing und Flottenmanagement Aspekte wie Automatisierung, Effizienz und Prozesssicherheit zunehmende Bedeutung für Unternehmen. In diesem Zusammenhang besteht auch ein Trend zum Outsourcing von Flottenmanagement-Services, da sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft fokussieren und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass ihr Fuhrpark optimal gesteuert wird. Im Geschäftsfeld Online Retail rücken die Aspekte Transparenz, Individualität und Komfort immer stärker in den Vordergrund.

Sixt Leasing misst der Entwicklung moderner Online- und Mobilitätslösungen daher hohe Bedeutung bei. Im Geschäft mit Firmenkunden werden Leasingprozesse vor allem mit Hilfe von Reportings und Apps optimiert. Solche Anwendungen, darunter etwa das Sixt Global Reporting Tool, sollen es ermöglichen, dem Wunsch der Kunden nach immer individuelleren Lösungen zu entsprechen und Optimierungspotenziale in deren Fuhrparks noch gezielter zu identifizieren und zu heben. Im Geschäft mit Privat- und Gewerbekunden wird der Leasingprozess unter anderem durch einen Online-Konfigurator und digitale Bestellschritte erleichtert.

Der Geschäftsbereich Leasing entwickelt seine Lösungen permanent weiter und arbeitet an neuen digitalen Produkten im Sinne eines optimalen Kundennutzens, um eine weitere Marktdurchdringung zu erreichen.

Elektromobilität als Wachstumsmarkt

Die Elektromobilität gewinnt aufgrund des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Sixt begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität bereits seit Jahren und fördert diese im Geschäftsbereich Leasing etwa durch Kooperationen mit Herstellern und Energieversorgern. Zudem verfügt Sixt Leasing über Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Elektrofahrzeugen und sieht sich in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und vorhandene Fuhrparks, zum Beispiel mit Blick auf die Verbesserung der Schadstoffbilanz, zu optimieren.

ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG GEMÄß §§ 315B UND C I.V.M. 289B BIS E HGB

1. NACHHALTIGKEIT BEI SIXT

Nachhaltiges Denken und Handeln auf Basis fester Werte und Prinzipien - das sind wesentliche Grundlagen des Erfolges von Sixt. Denn Sixt übernimmt Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und folgt dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Der Konzern will dazu beitragen, kommenden Generationen stabile ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen zu bieten. Bei der Verfolgung ökonomischer Interessen im Geschäftsalltag achtet Sixt daher auch auf ökologische, gesellschaftliche und ethische Aspekte.

1.1 UNTERNEHMERISCHES SELBSTVERSTÄNDNIS

Der Sixt-Konzern ist ein weltweit agierender Anbieter von hochwertigen Mobilitätslösungen. Die Services umfassen neben der Vermietung von Premiumfahrzeugen auch das Flottenmanagement, Leasingangebote, Chauffeurdienste und Carsharing-Angebote sowie die Integration externer Mobilitätsangebote. Durch maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen Mobility und Leasing ermöglicht Sixt seinen Privat- und Geschäftskunden je nach individuellem Anspruch passgenaue Mobilität. Ganzheitliche Mobilitätskonzepte, ein hohes Serviceniveau und technologische Innovationen in Verbindung mit einer Premiumflotte sind wichtige Abgrenzungsmerkmale von Sixt im internationalen Wettbewerb.

Für eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells und der Unternehmensstruktur wird auf den Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" im vorliegenden Geschäftsbericht 2019 der Sixt SE verwiesen.

1.2 GRUNDLAGEN DER BERICHTERSTATTUNG

Sixt verpflichtet sich zur Transparenz gegenüber seinen Stakeholdern und orientiert sich in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft enthaltene, zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung von Sixt für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den in den §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e des Handelsgesetzbuches (HGB) geforderten Angaben erstellt. Sie enthält die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz geforderten Informationen zu wesentlichen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berichtspflicht für weitere Aspekte ergibt sich aus deren Wesentlichkeit für den Sixt-Konzern. Innerhalb der einzelnen Aspekte wird auf die zugrunde liegenden Konzepte und Due-Diligence-Prozesse eingegangen. Ferner werden vorliegende Ergebnisse berichtet. Aufgrund der vielfältigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Sixt-Konzern werden insbesondere zu den Ergebnissen lediglich ausgewählte Beispiele genannt. Gemäß § 315b Absatz 1 Satz 3 HGB wird zu einzelnen Aspekten auch auf nichtfinanzielle Angaben an anderer Stelle im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft verwiesen. Zudem werden durch die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung wesentliche Risiken gemäß § 289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 HGB berichtet, sofern die Angaben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie der Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange erforderlich sind.

Gemäß § 289c Absatz 3 Nr. 5 HGB sind keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vorhanden, die für die Geschäftstätigkeit des Sixt-Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind. Der Sixt-Konzern wird maßgeblich über finanzielle Kenngrößen und Leistungsindikatoren gesteuert. Wesentliche Steuerungskennzahlen sind im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" genannt. Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den im Konzernabschluss der Sixt SE ausgewiesenen Beträgen gemäß § 289c Absatz 3 Nr. 6 HGB und den fünf nichtfinanziellen Belangen gemäß § 289c Absatz 2 Nr. 1 bis 5 HGB.

Die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung im vorliegenden Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Sixt SE wurde nach § 171 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz (AktG) vom Aufsichtsrat auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 4 HGB wurde sie dem Abschlussprüfer vorgelegt, jedoch keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen.

Die Sixt Leasing SE ist nach § 289b Absatz 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, da sie in die vorliegende zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung der Muttergesellschaft Sixt SE einbezogen ist.

2. STRATEGIE UND MANAGEMENT

Sixt positioniert sich als Premiumanbieter und Innovationsführer in der Mobilitätsbranche. Das Leistungsspektrum wird kontinuierlich durch neue Produkte und Services ergänzt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf solchen Technologien, die den zunehmenden Anforderungen der Kunden an eine flexible und zeitgemäße Mobilität gerecht werden. Sixt entwickelt seine vielfältigen Angebote entlang der Wertschöpfungskette bedarfsgerecht weiter und reagiert so frühzeitig auf neue Trends. Das Leistungsspektrum ist im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" näher beschrieben. Dazu zählen unter anderem papierlose Buchungs- und Abrechnungsprozesse, spezielle Applikationen für Smartphones oder Tablet-PCs und die Digitalisierung der bestehenden Prozesse und Services, z. B.:

Fastlane ermöglicht Kunden die Anmietung per Smartphone direkt im Parkhaus. Insbesondere für Geschäftskunden reduziert sich damit die Wartezeit und erhöht sich die Flexibilität bei der Fahrzeugauswahl.

SIXT share ist ein flexibles, umweltfreundliches Carsharing-Produkt. Kunden können verschiedene Fahrzeuge über die SIXT App für die minutenweise Nutzung reservieren und anmieten. Entgegen anderer Angebote kann die Rückgabe voll flexibel an jeder Sixt-Station oder in den jeweiligen Geschäftsgebieten erfolgen.

Sixt Neuwagen bietet Privat- und Gewerbekunden auf einer Online-Plattform Leasingangebote sowie Servicekomponenten aus einer Hand für Neufahrzeuge von rund 35 Marken.

Sixt Mobility Consulting konzipiert und implementiert IT-gestützte Flottenmanagement-Lösungen, optimiert die Fuhrparkkosten und verantwortet auf Kundenwunsch aktiv die operative Fuhrparkbetreuung.

Das Management von Sixt ist auf eine verantwortungsvolle und langfristige Wertschaffung ausgerichtet. Ein wesentliches Element des Geschäftsmodells sind dabei Pkw-Haltedauern von in der Regel ca. sechs Monaten im Geschäftsbereich Mobility sowie durchschnittlich 42 Monaten im Geschäftsbereich Leasing. Dadurch wird die Sixt-Flotte kontinuierlich durch Fahrzeuge ersetzt, die dem neuesten Stand der Technik hinsichtlich effizienter Ressourcennutzung, geringen Schadstoff-Emissionen und modernen Sicherheitssystemen entsprechen.

Gleichzeitig ist Sixt als B2B- und auch B2C-Anbieter Teil der "Shared Economy" und trägt so über seine grundlegende Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen und effizienteren Ressourcennutzung bei.

So hat der Fachbereich Sixt X mit dem Launch der ONE Plattform die Entwicklung nachhaltiger, kundenorientierter Geschäftsmodelle rund um die Themen New Mobility und Shared Economy stark vorangetrieben. Zusätzlich zum Ausbau der Carsharing-Aktivitäten ermöglicht die Einbindung von Partnerangeboten im Bereich Mikromobilität (Elektroroller) sowie Fahrdienste (Taxi, Transferservices) eine Steigerung der Relevanz und Attraktivität der integrierten Sixt-Angebote. Dadurch wird geteilte Mobilität für den Kunden letztendlich zu einer echten relevanten Alternative zum eigenen Fahrzeug. Die Auslastung von Fahrzeugen wird erhöht und Kunden werden zur Nutzung eines Mobilitätsmix angeregt. Dadurch kann der Straßenverkehr in urbanen Räumen spürbar reduziert werden, einhergehend mit einer Senkung von Schadstoffemissionen.

Sixt investiert darüber hinaus auch in innovative Geschäftsmodelle zum Thema E-Mobilität. So ist Sixt seit 2018 am mobilen Ladedienst Chargery in Berlin beteiligt. Zudem ist der Anteil von Elektrofahrzeugen insbesondere im Carsharing kontinuierlich gewachsen.

Über die Online-Plattform sixt-neuwagen.de hat die Sixt Leasing SE 2019 erstmals Privatkunden ein Elektroroller-Leasing angeboten. Die limitierte Aktion wurde in Kooperation mit einem schwedischen Hersteller durchgeführt.

2.1 WESENTLICHKEIT

Die Berichterstattung zur zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung orientiert sich am Prinzip der Wesentlichkeit. Zur Ermittlung der wesentlichen Themen führt Sixt regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Als deren Grundlage werden die etablierten Managementsysteme für Qualität und Umwelt, ihre inhärenten Handlungsfelder und die abgeleiteten Maßnahmen genutzt. Im weiteren Prozess werden branchenrelevante Aspekte und Erkenntnisse aus der Analyse von Wettbewerbern und weiteren Vergleichsunternehmen einbezogen. Im Rahmen von Workshops oder Abfragen bei den Fachabteilungen werden die für Sixt relevanten wesentlichen Themen identifiziert und priorisiert. Ein fachbereichsübergreifendes Team koordiniert den gesamten Prozess. Die so ermittelten Analyseergebnisse werden in wesentliche Handlungsfelder überführt und abschließend vom Vorstand validiert.

Sixt hat sechs wesentliche Handlungsfelder identifiziert, die den im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz formulierten fünf nichtfinanziellen Aspekten zugeordnet werden:

Nichtfinanzieller Aspekt HGB Wesentliche Handlungsfelder Abschnitt
Bekämpfung von Korruption und Bestechung § 289c Absatz 2 Nr. 5 Corporate Governance und Compliance 3.1
Umweltbelange § 289c Absatz 2 Nr. 1 Klimaschutz 3.2
Ressourcennutzung 3.3
Arbeitnehmerbelange § 289c Absatz 2 Nr. 2 Arbeitgeberattraktivität 3.4
Mitarbeiterförderung und -entwicklung 3.5
Sozialbelange § 289c Absatz 2 Nr. 3 Gesellschaftliches Engagement 3.6
Achtung der Menschenrechte § 289c Absatz 2 Nr. 4 Für Sixt kein wesentliches Handlungsfeld im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes -

Diese wesentlichen Handlungsfelder sind für die Geschäftsentwicklung von besonderer Bedeutung und zeigen, in welchen Bereichen Sixt Aktionsschwerpunkte sieht.

Durch die Wesentlichkeitsanalyse wurde ermittelt, dass der nichtfinanzielle Aspekt "Achtung der Menschenrechte" für Sixt aufgrund der Tätigkeitsmerkmale und Geschäftssegmente des Konzerns kein wesentliches Handlungsfeld im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes darstellt. Dessen ungeachtet bekennt sich Sixt ausdrücklich zur Einhaltung der Menschenrechte. Weitere Informationen zur Einhaltung der Menschenrechte im Sixt-Konzern finden sich im Abschnitt "Corporate Governance und Compliance" in der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung.

2.2 STRATEGIE UND MANAGEMENTANSATZ

Sixt hat sich zum Ziel gesetzt, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung dauerhaft in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse zu integrieren. Der Konzern nutzt seine Organisationsstrukturen und Governance-Prozesse, um verantwortliches unternehmerisches Handeln zu fördern und zu steuern -von der Strategie bis zur Umsetzung. Zusätzlich hat Sixt Managementsysteme gemäß der internationalen Normen für Qualität (DIN EN ISO 9001:2015) und Umweltschutz (DIN EN ISO 14001:2015) implementiert. Auf diese Weise beachtet Sixt bei allen Geschäftstätigkeiten und über alle Hierarchiestufen hinweg Nachhaltigkeitsthemen systematisch und konsequent.

Die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagement trägt der Vorstand, der die Geschäftspolitik auf die Anforderungen eines gesellschaftlich verantwortlichen Wirtschaftens ausrichtet sowie entsprechende Strategien und Programme festlegt.

Eine bereits 2015 vom Vorstand verabschiedete und unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung für "Health, Safety, Security, Sustainability and Environmental Protection" dient Mitarbeitern im Sixt-Konzern als Richtschnur für nachhaltiges Handeln im Geschäftsalltag. Die Umsetzung und Steuerung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten erfolgt in den verschiedenen Geschäfts- und Fachbereichen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Kerngeschäfts bzw. Aufgabenfeldes. Die Überwachung von Zielen und Maßnahmen erfolgt durch den Bereich People Management, das Ressort Operations sowie die Funktion Governance, Risk Management & Controls (GRC) und wird fortlaufend optimiert. Die Vorbereitung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung erfolgt im Finanzressort. Zu den regelmäßigen Tätigkeiten zählen insbesondere das Nachhalten und die Überwachung von Nachhaltigkeitszielen in den relevanten Fachbereichen sowie die Aufbereitung relevanter Themen und Analysen für den Vorstand.

Zur Erhebung, Analyse und Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen ist ein umfangreicher Prozess basierend auf Kundenfeedback etabliert. Seit 2008 erhebt Sixt regelmäßig Kundenfeedback in einer standardisierten Umfrage. Zusätzlich wurde ein Beschwerdemanagement implementiert, welches zeitnah und effizient Kundenanliegen bearbeitet.

Um die Entwicklung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen auch objektiv beurteilen zu können, arbeitet Sixt mit Nachhaltigkeits-Ratingagenturen zusammen. Aus dem so ermittelten externen Feedback leitet Sixt Ziele und Maßnahmen zur weiteren Nachhaltigkeitsoptimierung ab.

Das Nachhaltigkeitsmanagement von Sixt wird durch die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden unternehmenseigenen Richtlinien unterstützt. Von übergeordneter Bedeutung ist der weltweit gültige Code of Conduct, der den ethischen Rahmen für das tägliche unternehmerische Handeln vorgibt.

3. WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER

Das Nachhaltigkeitsmanagement von Sixt hat zum Ziel, die Geschäftstätigkeit des Konzerns mit ökologischen, gesellschaftlichen und ethischen Aspekten in Einklang zu bringen. Es wird durch Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen operationalisiert und in die Unternehmensprozesse integriert. Darüber hinaus baut das Nachhaltigkeitsmanagement auf den Anforderungen und Interessen der Stakeholder auf. Von besonderer Bedeutung sind dabei Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Investoren.

Neben den übergeordneten Bereichen "Nachhaltigkeit bei Sixt" sowie "Strategie und Management" gliedert sich das Nachhaltigkeitsmanagement des Konzerns in sechs wesentliche Handlungsfelder. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.

3.1 CORPORATE GOVERNANCE UND COMPLIANCE

Der Erfolg von Sixt beruht nicht nur auf der Geschäftspolitik des Konzerns, sondern auch auf der Einhaltung moralischer und ethischer Standards, auf Integrität und auf dem Vertrauen, das Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner dem Konzern entgegenbringen. Dieses Vertrauen kann nur gewonnen und bewahrt werden, wenn sich sämtliche Mitarbeiter an Recht und Gesetz und an die hohen Verhaltensstandards von Sixt halten. Auch Franchise- und Agenturpartner stehen in einer vergleichbaren Pflicht, da sie für Außenstehende als Repräsentanten von Sixt wahrgenommen werden. Sixt hat sich zum Ziel gesetzt, Mitarbeiter sowie Franchise- und Agenturpartner für das Thema Compliance regelmäßig zu sensibilisieren. Hierbei spielt der konzernweit gültige Code of Conduct eine zentrale Rolle. Mitarbeiter, Franchise- und Agenturpartner haben sich dazu verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Er regelt das Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Dritten, die Grundsätze zum Arbeitsumfeld sowie den Umgang mit Interessenkonflikten, Vermögenswerten und Einrichtungen von Sixt, mit geistigem Eigentum von Dritten sowie mit Informationen.

Konzepttabelle Corporate Governance und Compliance

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Sensibilisierung der Mitarbeiter, Franchise- und Agenturpartner zu Compliance Regelmäßige Überprüfung des Code of Conduct Integration weiterer Compliance-Anforderungen in den Code of Conduct bei Bedarf Verpflichtung der Mitarbeiter, Franchise- und Agenturpartner zur Einhaltung des Code of Conduct, erweiterte Verhaltensrichtlinien in besonders sensiblen Geschäftsbereichen ./.
Compliance Organisation Implementierung einer internen Governance-Struktur nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell Compliance-Audits u.a. durch die Interne Revision ./.

Im Code of Conduct ist unter anderem die Institution eines externen Ombudsmanns kodifiziert. Falls Mitarbeiter Compliance-Verstöße zu melden haben, dient ihnen der Ombudsmann als zusätzliche Anlaufstelle neben dem eigenen Vorgesetzten und dem Compliance Officer. Der Compliance Officer steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und berät sowie unterstützt diesen hinsichtlich präventiver Maßnahmen. Die Einhaltung aller Gesetze und die Beachtung des Code of Conduct werden in allen Gesellschaften des Konzerns weltweit regelmäßig kontrolliert.

Sixt formuliert darüber hinaus klare Erwartungen an das korrekte Verhalten seiner Mitarbeiter und stellt sicher, dass Geschäftsbeziehungen nur mit jenen Kunden und Geschäftspartnern zu unterhalten sind, deren Geschäftstätigkeit im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften steht und deren Finanzmittel legalen Ursprungs sind. Die gesetzlich dazu verpflichteten Gesellschaften des Sixt-Konzerns haben die Funktion eines Geldwäschebeauftragten mit klar definiertem Handlungsauftrag eingerichtet und Organisationsrichtlinien verfasst, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen zu verhindern. Entsprechende Richtlinien werden von jedem Mitarbeiter unterzeichnet und akzeptiert. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter regelmäßig zu diesem Themenkomplex geschult. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird protokolliert und nachgehalten.

Einen Beitrag zur Wertschöpfung erbringen auch externe Dienstleister und Lieferanten. Diese werden sorgfältig nach kaufmännischen und ökologischen Gesichtspunkten sowie unter dem Aspekt der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sozialer Standards ausgewählt. In Deutschland sind bei Leiharbeitnehmern unter anderem die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sowie die Anwendung von Tarifverträgen der Zeitarbeit Auswahlkriterien für eine Zusammenarbeit. Eine Überprüfung bestehender externer Dienstleister und Lieferanten findet regelmäßig statt.

Als international tätiges Unternehmen bekennt sich Sixt uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und entsprechender gesetzlicher Regularien im In- und Ausland. Der Konzern verpflichtet sich dazu, die Menschenrechte zu achten, zu fördern und transparent über die Ergebnisse seines Handelns zu berichten. Darüber hinaus verpflichtet Sixt seine Franchise- und Agenturpartner vertraglich zur Einhaltung hoher sozialer Standards sowie zu integrem Handeln im Einklang mit ethischen Grundsätzen.

3.2 KLIMASCHUTZ

Sixt ist sich als Anbieter von Mobilitätslösungen seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst und hat sich zum Ziel gesetzt, den durchschnittlichen CO 2-Ausstoß seiner Flotte kontinuierlich zu senken. Dies wird durch eine Reihe von Maßnahmen verwirklicht, wie beispielsweise dem stetigen Einsatz neuer Fahrzeuge mit aktuellsten Antriebstechnologien in den Geschäftsbereichen Mobility und Leasing sowie attraktiven Leasingangeboten für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Konzepttabelle Klimaschutz

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Reduktion des durchschnittlichen CO 2-Ausstoßes der Flotte Fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen auf dem neuesten Stand der Technik Durchschnittlicher CO 2-Ausstoß der Flotte

Alle Fahrzeuge der Sixt-Vermietflotte entsprechen dem neuesten technischen Stand hinsichtlich Ressourceneffizienz, CO 2-Ausstoß und Sicherheitssystemen. Pkw werden in der Regel über sechs Monate oder eine Laufleistung von circa 25.000 km in der Flotte gehalten, bevor sie durch die neuesten auf dem Markt verfügbaren Modelle ersetzt werden. Die Anzahl der Fahrzeuge mit elektrischen oder hybriden Antrieben und jene Fahrzeugversionen mit einer höheren Energieeffizienz nimmt in der Sixt-Flotte zudem stetig zu. Sixt achtet bei der Erweiterung seiner Produktpalette darauf, dass der tendenziell höhere CO 2-Ausstoß von Fahrzeugen im Premium-Segment das Durchschnittsniveau der Gesamtflotte nicht negativ beeinflusst. Seit über zehn Jahren verzeichnet Sixt Erfolge in der Reduktion des durchschnittlichen CO 2-Ausstoßes der europäischen Vermietflotte. Seit 2008 sank der CO 2-Ausstoß von 160 g/km auf aktuell 140 g/km. Der nominelle Anstieg im Jahr 2019 (+12 %) resultiert aus den neuen Abgas-Messmethoden (WLTP-Verfahren). Laut Verband der Automobilindustrie rechnet die Automobilindustrie im Mittel bei der Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs im WLTP-Verfahren mit einer nominellen Erhöhung der Verbrauchsangaben um 15 bis 20 %. Auch eine Flottenmixveränderung im Zuge der Diskussionen über die Nutzung von Dieselfahrzeugen könnte dazu führen, dass in den kommenden Jahren der durchschnittliche nominelle CO 2-Ausstoß der Flotte vorübergehend nicht im zu erwartenden Maße sinken wird. Dies beeinträchtigt die Nachhaltigkeitsstrategie nicht. Sixt ist bestrebt, den CO 2 -Ausstoß im Jahr 2020 auf einem ähnlichen Niveau wie 2019 zu halten oder zu senken.

Quelle

https://www.vda.de/de/themen/umwelt-und-klima/abgasemissionen/emissionsmessung.html; 13. März 2020

Durchschnittlicher CO 2-Ausstoß der europäischen Flotte im Geschäftsbereich Mobility in g/km 2019 2018 2017 2016 2015 2014
140 125 123 122 126 129
Durchschnittlicher CO 2-Ausstoß der europäischen Flotte im Geschäftsbereich Mobility in g/km 2013 2012 2011 2010 2009 2008
133 138 144 149 157 160

Sixt Leasing bietet ihren Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden Leasingverträge für Neuwagen mit einer Laufzeit von zwölf bis 54 Monaten an. Die Verträge im Bestand haben per 31. Dezember 2019 eine durchschnittliche Laufzeit von rund 42 Monaten. Aufgrund dessen wird die Leasingflotte kontinuierlich durch modernere Fahrzeuge mit effizienteren Technologien erneuert.

Sixt Leasing begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität und von alternativen Fahrzeugantrieben bereits seit Jahren und fördert diese etwa durch Kooperationen mit Herstellern, Händlern und Versorgern. Das Unternehmen verfügt über eine umfassende Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Somit ist Sixt Leasing in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und Unternehmensfuhrparks bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten zu optimieren - zum Beispiel im Hinblick auf die Nutzung von E-Fahrzeug-Pools, die Verbesserung der Schadstoffbilanz und die Einführung von CO 2-Bonus-Malus-Systemen.

Durchschnittlicher CO 2-Ausstoß der Flotte im Geschäftsbereich Leasing in g/km 2019 2018 2017 2016
125 124 126 128

3.3 RESSOURCENNUTZUNG

Für Sixt sind der Schutz der Umwelt und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen selbstverständlich. Der Konzern hält in seinem Einflussbereich den Energie- und Wasserverbrauch so gering wie möglich. Mit Hilfe seiner Umweltmanagementsysteme, die an wesentlichen Standorten nach der internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert sind, überwacht Sixt regelmäßig seine Ressourcenverbräuche und strebt kontinuierliche Effizienzverbesserungen an.

Sixt verfolgt das Ziel, seine Energieeffizienz stetig zu verbessern und seinen Energieverbrauch zu reduzieren. Neben der Umsetzung und dem Monitoring der konkreten Energieeffizienzmaßnahmen zählen auch Energieaudits und die Sensibilisierung der Mitarbeiter zu den Maßnahmen zum ressourcenschonenden Umgang mit Energie. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind insbesondere in der Unternehmenszentrale von Sixt für die Geschäftsbereiche Mobility und Leasing gut umsetzbar, da der Konzern dort die direkte Verantwortung für die Planung, die Errichtung und den Betrieb der Gebäude, der technischen Infrastruktur sowie der IT trägt. Laut dem letztmalig im Geschäftsjahr 2017 für das Kalenderjahr 2016 durchgeführten, alle 4 Jahre zu erneuernden Energieaudit nach DIN EN 162471 sind die Verbrauchswerte für die Unternehmenszentrale innerhalb normaler Parameter, der Wärmebedarf ist unterdurchschnittlich. Seit 2018 ist die Unternehmenszentrale der Sixt SE an die Geothermie angebunden. Dies reduziert den Gasverbrauch am Standort Pullach um 95 kWh Erdgas / m 2 * a. Im Rahmen weiterer Modernisierungsmaßnahmen wurde u.a. die Energieeffizienz signifikant verbessert. Ein Teilbereich ist dabei der vermehrte Einsatz von LED-Beleuchtung. Hierdurch kann gemäß dem letzten durchgeführten Energieaudit eine Einsparung im Bereich Strom für Beleuchtung von 50 % erzielt werden.

Die Liegenschaften an anderen Standorten sind angemietet, daher ist der Einfluss von Sixt auf die Energieeffizienz dort vergleichsweise gering. Dennoch achtet Sixt bei der laufenden Erneuerung, dem Ausbau und der Neueinrichtung von Standorten auf die Nutzung nachhaltiger Technologien. So werden bei der Einrichtung von Sixt-Stationen fast ausschließlich energiesparende LED-Leuchtmittel verwendet.

Konzepttabelle Energie

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Stetige Verbesserung der Energieeffizienz Umsetzung und Monitoring von Energieeffizienzmaßnahmen Durchführung von Energieaudits Sensibilisierung der Mitarbeiter zu Energiesparmaßnahmen Gesamtenergieverbrauch

In den Energiegesamtverbrauch des Audits wurden alle deutschen Standorte der Unternehmensgruppe einbezogen. Die Unternehmenszentrale in Pullach sowie der Standort Berlin wurden auditiert. Bei Vermietstationen wurde das Multi-Site-Verfahren zur Anwendung gebracht. Nahezu die Hälfte des Energieverbrauchs des Unternehmens wird in Form von Treibstoff (Dienstfahrten, Transfers und Flottenaussteuerung) generiert. Die Durchführung eines aktuellen Energieaudits und somit eine Aktualisierung der Verbrauchszahlen ist nach aktueller Planung für das Jahr 2020 vorgesehen.

Energiegesamtverbrauch Deutschland (erhoben 2017 für das Kalenderjahr 2016, gemäß Energieaudit) 2016
in Gigawattstunden (GWh) in %
Strom 7,8 30
Treibstoff Kfz 14,6 56
Wärme 2,5 9
Fernwärme 0,2 1
Erdgas 1,2 4
Summe 26,3 100

Konzepttabelle Wasser

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Optimierung des Wasserverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr in der Unternehmenszentrale Durchführung von Wassersparmaßnahmen in der Unternehmenszentrale und weiteren Standorten Gesamtwasserverbrauch in der Unternehmenszentrale
Optimierung des Wasserverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr in den Stationen Steigerung der Kfz-Reinigungen ohne Nutzung von Waschanlagen Verwendung von schadstofffreien Reinigungsmitteln Anteil der Kfz-Reinigungen ohne Nutzung von Waschanlagen in Deutschland

Neben der Verbesserung der Energieeffizienz hat Sixt sich zum Ziel gesetzt, seinen Wasserverbrauch kontinuierlich zu optimieren. Wassersparmaßnahmen sind nicht nur in der Unternehmenszentrale durchgeführt worden, sondern auch an Vermietstationen mit angeschlossener Waschanlage. Somit konnte der Wasserverbrauch pro Mitarbeiter in der Unternehmenszentrale weiter auf 6,5 m 3 im Jahr 2019 reduziert werden (Vj. 7,9 m 3). Unabhängig davon werden weitere Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung geprüft.

Wasserverbrauch pro Mitarbeiter in der Unternehmenszentrale in m 3 2019 2018 2017
6,5 7,9 8,6

Bei der Anschaffung neuer Kfz-Waschanlagen achtet Sixt auf Energieeffizienz, eine möglichst hohe Brauchwassernutzung und einen ressourcenschonenden Betrieb. Beim Einkauf der Reinigungsmittel setzt Sixt auf umweltverträgliche Produkte. Sixt hat 2016 durch die Einführung alternativer Lösungen begonnen, flächendeckend die Reinigung von Fahrzeugen mit wasserverbrauchenden Waschanlagen insgesamt zu reduzieren. In diesem Zuge sparte Sixt neben Wasser kalkulatorisch zwischen 2,6 und 3,0 Millionen gefahrene Kilometer ein.

Anteil Kfz-Reinigungen in Deutschland ohne Nutzung von Waschanlagen
in %
2019 2018 2017
ca. 20 ca. 16 ca. 16

Sixt stellt zudem konsequent den Druck und Versand von Mietverträgen und Rechnungen auf elektronischen Dokumentenversand um. So hat Sixt im Geschäftsjahr 2019 in Deutschland den Druck und Versand von Mietverträgen auf Papier weitestgehend eingestellt. Ausnahmen betreffen z.B. explizite Kundenwünsche nach Papierform oder Prozesse, für die ein Mietvertrag oder Rechnung auf Papier notwendig sind.

3.4 ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT

Sixt ergreift umfassende Maßnahmen, um für seine Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und zu bleiben, ihre Entwicklung und Gesundheit aktiv zu fördern, sie in Entscheidungen einzubinden und gleiche Chancen für alle zu ermöglichen.

Das neu etablierte DiverSIXTy-Netzwerk unterstützt unterschiedlichste Aspekte von Diversität im Unternehmen. Projektgruppen organisieren Aktivitäten und Podiumsdiskussionen, die sich mit den Schwerpunktthemen Interkulturalität, LGBTIQ und Frauenförderung bzw. Gender Equality befassen.

Weiterhin wurden sogenannte Feel Good Manager etabliert, die sich gezielt um das Onboarding kümmern, gerade auch vor dem Hintergrund des wachsenden Anteils von ausländischen Angestellten in der Unternehmenszentrale. Die Pilotphase des Einsatzes der Feel Good Manager in der IT-Abteilung wurde erfolgreich abgeschlossen und wird zukünftig sowohl für den Bereich IT als auch für weitere Bereiche fortgeführt. Die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Zufriedenheit mit dem Onboarding konnten signifikant gesteigert werden.

Daneben hat sich der Konzern unter anderem das Ziel gesetzt, die Work-Life-Balance seiner Mitarbeiter zu verbessern. Dazu werden beispielsweise flexible Arbeitszeitprogramme ausgebaut. Mitarbeiter in den Zentral- und Verwaltungsfunktionen sowie Führungskräfte arbeiten z. B. auf Basis von Vertrauensarbeitszeit. Stand 31. Dezember 2019 arbeiteten in Deutschland 39 % (2018: 37 %) aller Angestellten im Geschäftsbereich Mobility auf Vertrauensbasis, alle weiteren Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus verfolgt Sixt das Ziel, die Mitarbeiterzufriedenheit auf hohem Niveau zu halten. Hierfür werden regelmäßig Mitarbeiterumfragen durchgeführt, aus denen Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem setzt Sixt auf eine aktive Feedback-Kultur, 360-Grad-Feedbacks und individuell zugeschnittene Entwicklungs- und Förderprogramme. Um das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement bei Sixt weiter voranzutreiben, bietet Sixt seinen Mitarbeitern Gesundheitsangebote wie Sportkurse oder Gesundheitstage an.

Darüber hinaus ist Sixt darauf bedacht, kontinuierlich die besten Talente für sich zu gewinnen und sich am Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Neben den klassischen Jobportalen und Karrieremessen geht Sixt bei der Unternehmensvorstellung neue Wege und setzt auf eine innovative, Virtual Reality-basierte Erlebnispräsentation, die es den Karrieremessen-Besuchern ermöglicht, ihren potentiellen Arbeitsplatz bei Sixt direkt am Stand zu erkunden. Zur Unterstützung des Absolventen-Recruitings nahm das Sixt University Relations Team auch im vergangenen Jahr wieder an zahlreichen Hochschulmessen teil und richtete diverse Gastvorträge an den Zielhochschulen aus.

Ein besonderer Fokus lag im Geschäftsjahr auf der Rekrutierung internationaler IT-Fachkräfte, um die Digitalisierung des Unternehmens, seiner Produkte und Services wie auch seiner internen Prozesse weiter voranzutreiben. Um die Arbeitgeberattraktivität im Bereich Tech intern und extern weiter zu steigern und den Anforderungen der zunehmend internationalen Mitarbeiterschaft gerecht zu werden, wurden zum Beispiel interkulturelle Trainings und individuelle Orientierungsworkshops durchgeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Förderung des fachlichen Austauschs sowohl durch interne Tech Summits und Townhall Events als auch durch externe Events wie öffentlich zugängliche MeetUps und Hackathons.

Weiterführende Informationen über die strategische Personalarbeit und zu relevanten Kennzahlen finden sich im Abschnitt "Personalbericht" im Geschäftsbericht 2019 der Sixt SE.

Konzepttabelle Arbeitgeberattraktivität

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Steigerung der Attraktivität von Sixt als Arbeitgeber und Employer of Choice Kontinuierliche Weiterentwicklung eines globalen Employer Branding-Konzepts Ausweitung des Feel Good Managements auf weitere Bereiche ./. Anzahl Bereiche mit Feel Good Management Support
Steigerung der Work-Life-Balance der Mitarbeiter Ausbau der Programme zur Stärkung der Work-Life-Balance Quote der Mitarbeiter auf Vertrauensarbeitszeitbasis
Beibehaltung einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit Regelmäßige Durchführung und Evaluation von Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit Ableitung von potenziellem Handlungsbedarf aus den Umfrageergebnissen ./.

3.5 MITARBEITERFÖRDERUNG UND -ENTWICKLUNG

Der Unternehmenserfolg von Sixt hängt in entscheidendem Maße vom Wissen, Können und Engagement seiner Mitarbeiter ab. Sixt stellt dabei den Anspruch an seine Mitarbeiter, eigenverantwortlich zu handeln, die Services von Sixt permanent zu verbessern und den sich wandelnden Mobilitätsbedürfnissen der Kunden nachzukommen. Darum bekennt sich der Konzern zu einer Kultur, in deren Mittelpunkt die Menschen stehen, die bei Sixt arbeiten. Sixt hat den Anspruch, die Talente seiner Mitarbeiter konsequent zu wecken und zu fördern, ihren Einsatz adäquat zu honorieren und bei der Vergütung nach einheitlichen Grundsätzen vorzugehen, die jede Form der Diskriminierung ausschließen.

Talentförderung geht Hand in Hand mit der Weiterentwicklung von fachlicher Kompetenz. Sixt intensiviert daher bedarfsgerecht die Anzahl von Präsenzschulungen und E-Learnings in Schulungszentren sowie die Verzahnung dieser beiden Unterrichtsformen. Das Schulungsangebot richtet sich an Mitarbeiter aller Hierarchiestufen und deckt einen breiten Themenkatalog ab.

Konzepttabelle Mitarbeiterförderung und -entwicklung

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter Bedarfsorientierte Intensivierung der Trainings und E-Learnings Anzahl Trainings und Anzahl Teilnehmer
Weiterentwicklung von Vergütungsmodellen Regelmäßige Evaluation und Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ./.

Die bestehenden Vergütungsmodelle werden regelmäßig evaluiert. Im Rahmen von Untersuchungen ermittelt Sixt darüber hinaus, ob die Vergütung seiner Mitarbeiter marktgerecht ist und leitet entsprechende Maßnahmen ab.

Relevante Kennzahlen und weiterführende Informationen über die Förderprogramme für Mitarbeiter, die Grundzüge des Vergütungssystems sowie zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm finden sich in den Abschnitten "Personalbericht" und "Corporate Governance-Bericht" im Geschäftsbericht 2019 der Sixt SE.

3.6 GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Sixt sieht sich in der Pflicht, zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ist ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik und entspricht dem Selbstverständnis, Leitbild und Wertesystem von Sixt. Der Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, sein gesellschaftliches Engagement weiter auszubauen, insbesondere bei den Themen Energie und Umwelt sowie bei ehrenamtlicher Mitarbeit und beim Engagement im gemeinnützigen Bereich.

Sixt unterstützt als Kooperationspartner die unabhängige Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung "Tränchen Trocknen", die unter der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern steht. Die Stiftung unterstützt Maßnahmen zur weltweiten Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden Einrichtungen zur Betreuung, Bildung und Berufsausbildung sowie soziale Fürsorgeeinrichtungen gefördert. Über das Jahr verteilt erreichen die Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung zahlreiche Vorschläge und Anträge, auch von Sixt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, zur Unterstützung von Projekten und Initiativen, die zum Wohl von Kindern weltweit dienen. Auswahl und Umsetzung der Vorhaben erfolgen in enger Abstimmung zwischen Unternehmen und Stiftung.

Die Sixt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nehmen bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit an ihren Standorten wahr, sich sozial zu engagieren, sei es bei Weihnachts- oder Osterbesuchen in Krankenhäusern oder etwa bei Renovierungsarbeiten in den Kinderhilfsprojekten, die von der Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung gefördert werden. Im Rahmen der 2018 ins Leben gerufenen Initiative "Drying Little Tears Day" stellt die Sixt-Gruppe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Tag pro Jahr für diese Unterstützung frei. Im Jahr 2019 nahmen 91 Mitarbeiter (2018: 99 Mitarbeiter) in Deutschland diese Möglichkeit wahr.

Konzepttabelle Gesellschaftliches Engagement

Ziel Maßnahmen Leistungsindikator
Ausbau des gesellschaftlichen Engagements Drying Little Tears Days Anzahl Mitarbeitertage
Fortführung der Partnerschaft mit der Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung Unterstützung von Stiftungsprojekten zur weltweiten Verbesserung der Gesundheitsbedingungen und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen sowie Förderung von Einrichtungen zur Betreuung, Bildung und Berufsausbildung sowie sozialen Fürsorgeeinrichtungen ./.

Im vergangenen Jahr wurden durch finanzielle Zuwendungen und soziales Engagement weltweit unter anderem Einrichtungen in Deutschland, Israel, Nordirland, Schweiz, Nepal, Eritrea und Barbados unterstützt. Seit 2010 konnten mehr als 175 Projekte und Initiativen in über 50 Ländern unterstützt und begleitet werden.

4. WESENTLICHE RISIKEN

Der Sixt-Konzern hat ein gruppenweites Internes Risikomanagement- und Kontrollsystem installiert, um frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die zu signifikanten Verlusten führen oder sogar den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Alle aufgeführten Risiken werden im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems vom Konzernbereich GRC regelmäßig überwacht, analysiert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen bewertet. Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Ergebnisse informiert, um im Bedarfsfall frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Darüber hinaus entsprechen die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikomess- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Risikomanagements den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten (MaRisk). Die internen MaRisk-Richtlinien und -Kontrollen werden ständig überprüft und weiterentwickelt.

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur Offenlegung nichtfinanzieller und Diversität betreffender Informationen sieht vor, dass Unternehmen neben der Berichterstattung über die nichtfinanziellen Belange ebenfalls entsprechende Risiken gemäß § 289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 HGB offenlegen. In der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung von Sixt wird eine Netto-Sicht auf Risiken eingenommen, d. h. Risiken werden nach Berücksichtigung risikomindernder Maßnahmen beurteilt. Im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten konnte der Sixt-Konzern - als reiner Dienstleister - dabei keine wesentlichen Risiken identifizieren, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder mit Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verknüpft sind und schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange haben. Risiken wie der Klimawandel, deren Risikogehalt noch nicht verlässlich beurteilt werden kann (sogenannte Emerging Risks), werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementprozesses beobachtet.

Für einen detaillierten Einblick in das Risikomanagementsystem sowie die wesentlichen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Dienstleistungen von Sixt verknüpft sind, wird auf den Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" im Geschäftsbericht 2019 der Sixt SE verwiesen.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Nach § 17 AktG besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, Pullach, sowie zur ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG, Pullach. Deshalb wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, § 49 Absatz 1 SEAG i.V.m. § 312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält:

"Berichtspflichtige Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen."

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 289F UND 315D HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB ist im Geschäftsbericht 2019 der Sixt SE als Teil des Corporate Governance-Berichts enthalten und wird im Internet unter ir.sixt.com in der Rubrik "Corporate Governance" allgemein zugänglich gemacht.

ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE SIXT SE GEMÄß HGB

Grundlagen und Geschäftsverlauf

Die Sixt SE (Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea) ist Muttergesellschaft und fungiert als Holding des Sixt-Konzerns. Die für die Holding gewählte Rechtsform der SE reflektiert die starke internationale Ausrichtung des Konzerns. Die Sixt SE übernimmt zentrale Verwaltungs- und Führungsaufgaben und ist für die strategische sowie finanzielle Steuerung der Gruppe verantwortlich. Zur Erbringung dieser Verwaltungsaufgaben wurden zum 1. Januar 2019 Mitarbeiter, die konzernübergreifende Verwaltungsaufgaben erbringen, von der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG in die Sixt SE übernommen. Zudem erfüllt die Sixt SE verschiedene Finanzierungsfunktionen, vor allem für Gesellschaften des Geschäftsbereichs Mobility. Die Sixt SE hält einen Kapital- und Stimmrechtsanteil von 41,9 % an der Sixt Leasing SE, die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften den Geschäftsbereich Leasing abbildet. Die Beteiligung an der Sixt Leasing SE einschließlich ihrer Tochtergesellschaften wird im Konzernabschluss der Sixt SE vollkonsolidiert, da eine Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt. Sitz der Sixt SE ist Pullach. In Leipzig und am Flughafen München werden Zweigniederlassungen unterhalten.

Die Sixt SE ist in ihrer Funktion hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Risiken und Chancen wesentlich von der Entwicklung der Gesellschaften des Sixt-Konzerns abhängig.

Der Geschäftsverlauf der Sixt SE ist geprägt von den für ihre Tochterunternehmen erbrachten Leistungen, vom Finanzierungsbedarf und den ausgeschütteten bzw. abgeführten Ergebnissen der Tochtergesellschaften im Sixt-Konzern. Der nach handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss der Sixt SE ist Grundlage für die von der Hauptversammlung zu beschließende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Für die von der Sixt SE erbrachten Leistungen erhält die Gesellschaft Vergütungen in Höhe von 83,4 Mio. Euro (Vj. 9,1 Mio. Euro). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist auf die Übernahme zusätzlicher konzernübergreifender Verwaltungsaufgaben zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus weiterverrechneten Kosten. Im Vorjahr war zudem das Ergebnis aus dem Verkauf der Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen DriveNow in Höhe von 171,8 Mio. Euro enthalten. Daneben erhält die Sixt SE aus Finanzierungsleistungen 37,0 Mio. Euro (Vj. 35,7 Mio. Euro) sowie Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen von 141,0 Mio. Euro (Vj. 107,7 Mio. Euro). Demgegenüber stehen Personal- und Sachaufwendungen von 222,2 Mio. Euro (Vj. 33,5 Mio. Euro) sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen von 23,2 Mio. Euro (Vj. 24,0 Mio. Euro). Verlustübernahmen haben im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 5,1 Mio. Euro stattgefunden (Vj. 8,9 Mio. Euro). Die Ertragsteuern liegen bei 16,3 Mio. Euro (Vj. 31,2 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 107,7 Mio. Euro (Vj. 239,0 Mio. Euro).

Wesentliches Vermögen der Sixt SE besteht aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 803,5 Mio. Euro (Vj. 758,9 Mio. Euro). Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen von 2.087,4 Mio. Euro (Vj. 1.542,8 Mio. Euro).

Das Grundkapital der Sixt SE beträgt wie im Vorjahr 120,2 Mio. Euro. Insgesamt sind im Eigenkapital 691,0 Mio. Euro (Vj. 684,5 Mio. Euro) ausgewiesen.

Wesentliche Finanzverbindlichkeiten betreffen die ausgegebenen Anleihen mit 750,0 Mio. Euro (Vj. 750,0 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen in Höhe von 995,0 Mio. Euro (Vj. 738,0 Mio. Euro) sowie Commercial Paper mit 70,0 Mio. Euro (Vj. - Mio. Euro). Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 212,2 Mio. Euro (Vj. 83,3 Mio. Euro).

Risiken, Chancen und Prognose

Die Entwicklung der Sixt SE hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen ist maßgeblich von der Entwicklung insbesondere der operativ tätigen Gesellschaften des Sixt-Konzerns abhängig. Insoweit wird auf die Gesamtbeurteilung im Risiko- und Chancenbericht des Sixt-Konzerns hingewiesen. Auch die wirtschaftliche Entwicklung der Sixt SE wird wesentlich von der Entwicklung der Gesellschaften des Sixt-Konzerns, deren Finanzierungsbedarf und deren Ertragskraft bestimmt. Das Ausschüttungsverhalten dieser Gesellschaften unterliegt direkt oder indirekt den Beschlussfassungen der Sixt SE. Über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sixt Leasing SE entscheidet die Hauptversammlung dieser Gesellschaft. Entsprechend den Erwartungen zu den Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung durch die Ausbreitung des Coronavirus der operativen Tochtergesellschaften, die derzeit aber von hoher Unsicherheit geprägt sind, rechnet die Sixt SE für das laufende Geschäftsjahr mit einem positiven, jedoch stark rückläufigen Ergebnis vor Steuern.

Investitionen

Im Rahmen ihrer Finanzierungsfunktion innerhalb des Sixt-Konzerns wird die Sixt SE Konzerngesellschaften bei Bedarf neben Ausleihungen auch Mittel in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Potenzielle Neugründungen oder Akquisitionen würden gegebenenfalls Investitionen bei der Sixt SE erforderlich machen.

 

Pullach, 31. März 2020

Sixt SE

Der Vorstand

ERICH SIXT

JÖRG BREMER

DETLEV PÄTSCH

ALEXANDER SIXT

KONSTANTIN SIXT

ANLAGE ZUM BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS UND DER GESELLSCHAFT: BERICHT ZUR GLEICHSTELLUNG UND ENTGELTGLEICHHEIT (UNGEPRÜFT)

Gemäß den Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ist die Sixt SE nach § 21 EntgTranspG im Geschäftsjahr 2020 erstmals verpflichtet einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit, der sich auf das Geschäftsjahr 2018 zu beziehen hat, als Anlage zum Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft 2019 zu veröffentlichen. Die Berichtspflicht ergibt sich durch die Überschreitung der Schwelle von 500 Mitarbeitern zum 01. Januar 2019. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl der Sixt SE erfolgte aufgrund struktureller Änderungen im Sixt-Konzern.

Im Geschäftsjahr 2018 war nur eine vollzeitbeschäftigte Person bei der Sixt SE angestellt. Direkte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit waren somit innerhalb der Belegschaft im Geschäftsjahr 2018 nicht erforderlich und wurden folglich nicht durchgeführt.

Grundsätzlich fördern die Sixt SE und ihre verbundenen Unternehmen als Arbeitgeber durch diverse Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Grundlage für die Neuausrichtung der Talent-Programme gelegt. Weiterhin wurde mit der Einführung von Feel Good Managern die Basis geschaffen, um insbesondere ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Eingliederung in Deutschland zu erleichtern. Ab dem Geschäftsjahr 2018 wurde zudem das Female Career Tandem eingeführt, um die Qualifizierung für Frauen und die Chancengleichheit sicherzustellen. Aus demselben Grund wurde das Programm im zweiten Schritt auch für alle Mitarbeiter ausgerollt. Dabei tauschen für ein Jahr erfahrene Führungskräfte ihr Wissen und ihre Erfahrungen über Unternehmens- und Hierarchiegrenzen hinweg praxisnah mit den Tandempartnerinnen und -partnern aus.

Flexible Arbeitszeitmodelle wie das sogenannte Mobile Work erlauben den Beschäftigten in der Unternehmenszentrale eine bessere Integration von Beruf und Privatleben. Trotz der Problematik von Schichtdiensten in vielen Teilen des Unternehmens wird gerade hier darauf geachtet, die berechtigten Bedürfnisse der Beschäftigten mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen.

Weiterhin engagiert sich das Unternehmen in zahlreichen Verbänden, die sich mit der Förderung von Frauen beschäftigen. Dazu zählen beispielsweise der Verband deutscher Unternehmerinnen, der Verband Femmes Chefs d'Entreprises Mondiales, die VICTRESS Initiative e.V. sowie die Women's International Zionist Organisation.

KONZERNABSCHLUSS

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG SOWIE GESAMTERGEBNISRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

der Sixt SE, Pullach

Gewinn- und Verlustrechnung
in TEUR
Konzernanhang 2019 2018
Umsatzerlöse \4.1\ 3.306.498 2.929.534
Sonstige betriebliche Erträge \4.2\ 199.641 189.013
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände \4.3\ 1.135.936 1.000.644
Personalaufwand \4.4\ 503.326 419.821
a) Löhne und Gehälter 426.402 355.396
b) Soziale Abgaben 76.924 64.425
Abschreibungen \4.5\ 709.192 538.735
a) Abschreibungen auf Vermietfahrzeuge 408.124 316.944
b) Abschreibungen auf Leasingvermögen 188.030 195.919
c) Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 104.078 16.937
d) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 8.961 8.935
Sonstige betriebliche Aufwendungen \4.6\ 777.986 786.295
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 379.699 373.052
Finanzergebnis \4.7\ -42.283 161.515
a) Zinsen und ähnliche Erträge 2.101 1.037
b) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 44.183 36.542
c) Sonstiges Finanzergebnis -201 198.990
d) Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen - -1.970
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 337.416 534.566
Ertragsteuern \4.8\ 90.606 95.713
Konzernüberschuss 246.811 438.853
Davon Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis \4.9\ 12.464 12.831
Davon Gesellschaftern der Sixt SE zustehendes Ergebnis 234.347 426.022
Ergebnis je Stammaktie unverwässert (in Euro) \4.10\ 4,97 9,07
Ergebnis je Stammaktie verwässert (in Euro) \4.10\ 4,97 9,07
Ergebnis je Vorzugsaktie unverwässert (in Euro) \4.10\ 5,02 9,09
Ergebnis je Vorzugsaktie verwässert (in Euro) \4.10\ 5,02 9,09
Gesamtergebnisrechnung
in TEUR
Konzernanhang 2019 2018
Konzernüberschuss 246.811 438.853
Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral) 14.212 9.300
Komponenten, die künftig erfolgswirksam werden können
Währungsumrechnungen 14.383 10.417
Veränderung des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten in Hedge-Beziehung 277 -924
Darauf entfallende latente Steuern 162 -
Komponenten, die künftig nicht erfolgswirksam werden
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen \4.25\ -857 -214
Darauf entfallende latente Steuern 248 21
Gesamtergebnis 261.022 448.152
Davon Anteile anderer Gesellschafter 13.142 12.176
Davon Anteile der Gesellschafter der Sixt SE 247.880 435.977

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019

der Sixt SE, Pullach

Aktiva

in TEUR Konzerntanhang 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert \4.11\ 28.911 28.204
Immaterielle Vermögenswerte \4.12\ 32.555 29.415
Sachanlagevermögen \4.13\ 606.345 201.509
Leasingvermögen \4.14\ 1.119.670 1.204.419
Finanzanlagen \4.15\ 2.352 4.042
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte \4.19\ 5.409 5.111
Latente Ertragsteueransprüche \4.8\ 47.521 29.653
Summe langfristige Vermögenswerte 1.842.763 1.502.353
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermietfahrzeuge \4.16\ 3.033.364 2.605.207
Vorräte \4.17\ 101.734 97.564
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen \4.18\ 765.038 558.848
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte \4.19\ 298.314 267.153
Ertragsteuerforderungen 37.715 16.246
Bankguthaben und Kassenbestand \4.20\ 170.519 145.936
Summe kurzfristige Vermögenswerte 4.406.683 3.690.954
Bilanzsumme 6.249.446 5.193.307

Passiva

In TEUR Konzernanhang 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital \4.21\ 120.175 120.175
Kapitalrücklage \4.22\ 240.659 241.412
Übriges Eigenkapital \4.23\ 1.098.619 955.055
Anteile anderer Gesellschafter \4.24\ 132.701 125.381
Summe Eigenkapital 1.592.154 1.442.023
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses \4.25\ 3.306 2.427
Sonstige Rückstellungen \4.26\ 913 1.053
Finanzverbindlichkeiten \4.27\ 2.652.691 2.290.638
Sonstige Verbindlichkeiten \4.28\ 16.513 18.907
Latente Ertragsteuerverpflichtungen \4.8\ 43.336 32.800
Summe langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 2.716.758 2.345.825
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen \4.26\ 121.110 112.314
Ertragsteuerschulden 36.417 53.844
Finanzverbindlichkeiten \4.27\ 784.518 448.826
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen \4.29\ 832.920 644.391
Sonstige Verbindlichkeiten \4.28\ 165.569 146.084
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1.940.534 1.405.459
Bilanzsumme 6.249.446 5.193.307

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2019

der Sixt SE, Pullach

Konzern-Kapitalflussrechnung
in TEUR
Konzernanhang 2019 2018
Betriebliche Geschäftstätigkeit
Konzernüberschuss 246.811 438.853
Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern \4.8\ 97.065 103.005
Gezahlte Ertragsteuern -137.512 -102.021
Erfolgswirksam erfasstes Finanzergebnis 1 \4.7\ 42.232 35.854
Erhaltene Zinsen 730 899
Gezahlte Zinsen -38.409 -33.060
Erhaltene Dividenden 250 300
Abschreibungen \4.5\ 709.192 538.735
Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen -939 -5.702
Ergebnis aus dem Abgang von Finanzanlagen - -197.843
Sonstige zahlungs(-un)wirksame Aufwendungen und Erträge 1.803 38.707
Brutto-Cash Flow 921.223 817.726
Einnahmen aus Abgängen von Leasingvermögen 307.033 279.357
Ausgaben für Investitionen in Leasingvermögen \4.14\ -407.039 -475.731
Veränderung der Vermietfahrzeuge, netto \4.16\ -836.281 -846.155
Veränderung der Vorräte \4.17\ -4.170 -21.735
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen \4.18\ -206.190 -64.973
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen \4.29\ 188.530 -46.608
Veränderung übriges Nettovermögen -3.848 11.716
Mittelabfluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit -40.743 -346.403
Investitionstätigkeit
Einnahmen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen 3.028 24
Einnahmen aus Abgängen von Finanzanlagen - 209.000
Ausgaben für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen \4.11\ bis \4.13\ -46.141 -53.753
Ausgaben für Investitionen in Finanzanlagen \4.15\ -1.137 -369
Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel -466 -5.982
Mittelab-/-zufluss aus Investitionstätigkeit -44.715 148.919
Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile -2.712 -2.570
Gezahlte Dividenden -107.004 -193.849
Einzahlungen aus Aufnahmen von Schuldscheindarlehen, Anleihen und Bankdarlehen \4.27\ 661.290 838.215
Auszahlungen für Tilgungen von Schuldscheindarlehen, Anleihen, Bankdarlehen und Leasingverbindlichkeiten \4.27\ -421.346 -378.100
Auszahlungen für/Einzahlungen aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 2 \4.27\ -22.718 -8.016
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 107.510 255.679
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 22.052 58.196
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 1.368 140
Veränderung des Konsolidierungskreises 1.163 15
Finanzmittelbestand am 1. Januar 145.936 87.585
Finanzmittelbestand am 31. Dezember \4.20\ 170.519 145.936

1 Ohne Beteiligungsergebnis
2 Kurzfristige Finanzierungen mit Laufzeiten bis zu drei Monaten und hoher Umschlagshäufigkeit

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG zum 31. Dezember 2019

der Sixt SE, Pullach

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
1. Januar 2019 120.175 241.412 211.841
Konzernüberschuss - - -
Dividendenzahlung für 2018 - - -
Sonstiges Ergebnis - - -
Erwerb eigener Anteile - - -
Ausgabe eigener Anteile - - -
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - 1.309 -
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - -5.117 -
Einstellung in die Kapitalrücklage - 3.041 -
Übrige Veränderungen - 15 -3.243
31. Dezember 2019 120.175 240.659 208.597
31. Dezember 2017 120.175 242.512 211.378
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 - - -
1. Januar 2018 120.175 242.512 211.378
Konzernüberschuss - - -
Dividendenzahlung für 2017 - - -
Sonstiges Ergebnis - - -
Erwerb eigener Anteile - - -
Ausgabe eigener Anteile - - -
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - 1.184 -
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - -4.811 -
Einstellung in die Kapitalrücklage - 2.527 -
Übrige Veränderungen - - 463
31. Dezember 2018 120.175 241.412 211.841
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Übriges Eigenkapital
in TEUR Rücklage für Währungsumrechnung Sonstiges Eigenkapital Eigene Anteile
1. Januar 2019 -3.983 747.198 -
Konzernüberschuss - 234.347 -
Dividendenzahlung für 2018 - -101.260 -
Sonstiges Ergebnis 14.123 -589 -
Erwerb eigener Anteile - - -2.712
Ausgabe eigener Anteile - - 2.712
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - - -
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - - -
Einstellung in die Kapitalrücklage - -3.041 -
Übrige Veränderungen - 3.228 -
31. Dezember 2019 10.140 879.882 -
31. Dezember 2017 -14.177 498.947 -
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 - 13.563 -
1. Januar 2018 -14.177 512.509 -
Konzernüberschuss - 426.022 -
Dividendenzahlung für 2017 - -188.105 -
Sonstiges Ergebnis 10.194 -239 -
Erwerb eigener Anteile - - -2.570
Ausgabe eigener Anteile - - 2.570
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - - -
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms - - -
Einstellung in die Kapitalrücklage - -2.527 -
Übrige Veränderungen - -463 -
31. Dezember 2018 -3.983 747.198 -
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in TEUR
Gesellschaftern der Sixt SE zustehendes Eigenkapital Anteile anderer Gesellschafter Konzern-Eigenkapital
1. Januar 2019 1.316.642 125.381 1.442.023
Konzernüberschuss 234.347 12.464 246.811
Dividendenzahlung für 2018 -101.260 -5.744 -107.004
Sonstiges Ergebnis 13.533 678 14.212
Erwerb eigener Anteile -2.712 - -2.712
Ausgabe eigener Anteile 2.712 - 2.712
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 1.309 25 1.334
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms -5.117 -100 -5.217
Einstellung in die Kapitalrücklage - - -
Übrige Veränderungen - -3 -3
31. Dezember 2019 1.459.454 132.701 1.592.154
31. Dezember 2017 1.058.834 119.020 1.177.854
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 13.563 11 13.574
1. Januar 2018 1.072.397 119.031 1.191.428
Konzernüberschuss 426.022 12.831 438.853
Dividendenzahlung für 2017 -188.105 -5.744 -193.849
Sonstiges Ergebnis 9.955 -655 9.300
Erwerb eigener Anteile -2.570 - -2.570
Ausgabe eigener Anteile 2.570 - 2.570
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 1.184 45 1.229
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms -4.811 -123 -4.934
Einstellung in die Kapitalrücklage - - -
Übrige Veränderungen - -4 -4
31. Dezember 2018 1.316.642 125.381 1.442.023

Siehe auch Konzernanhang \4.21\ bis \4.24\

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

der Sixt SE, Pullach

1. ALLGEMEINE ANGABEN

1.1 GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERHÄLTNISSE

Die Sixt SE mit Sitz in Deutschland, 82049 Pullach, Zugspitzstraße 1, ist im Handelsregister beim Amtsgericht München in Abteilung B, unter der Nr. 206738 eingetragen. Aus einer Umwandlung der 1979 gegründeten "Sixt Autovermietung GmbH" im Jahr 1986 ging die "Sixt Aktiengesellschaft" hervor, die wiederum im Jahr 2013 in die "Sixt SE" umgewandelt wurde. Der Börsengang der Gesellschaft erfolgte im Jahr 1986. Es bestehen Zweigniederlassungen in Leipzig und am Flughafen München. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.

Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Vermietung und Verwertung von Fahrzeugen, Flugzeugen und Mobilien, die Führung, die Übernahme sowie die Verwaltung und Betreuung von Gesellschaften und Beteiligungen, insbesondere von solchen, deren Unternehmensgegenstand sich ganz oder teilweise auf die genannten Tätigkeitsgebiete erstreckt, sowie die Ausübung aller Nebentätigkeiten, die im weitesten Sinne dazugehören und aller sonstigen Geschäfte, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Grenzen des zuvor genannten Unternehmensgegenstandes gelten dabei nicht für den Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise Tochter- oder Beteiligungsunternehmen zu überlassen sowie ganz oder teilweise auf Tochter- oder Beteiligungsunternehmen zu übertragen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen oder einzelne der oben genannten Gegenstände, auch auf die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft und/oder die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens beschränken.

Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein gezeichnetes Kapital von 120.174.996,48 Euro auf. Ausgegeben sind sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, jeweils als nennwertlose Stückaktien, auf die ein anteiliger Betrag von 2,56 Euro je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Größter Anteilseigner ist die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, Pullach, die 58,3 % - gemessen am gezeichneten Kapital zum Stichtag - der Stammaktien und Stimmrechte hält. Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, Pullach, ist Mutterunternehmen der Sixt SE, Pullach.

1.2 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS

Der Konzernabschluss der Sixt SE zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Entsprechende Erläuterungen erfolgen in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten".

Die Gesellschaft hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards erstmalig angewandt:

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

Der Standard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) beinhaltet Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17. Leasingnehmer haben nach IFRS 16 grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit und gleichzeitig ein entsprechendes Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögensgegenstand auszuweisen. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden Leasingnehmern bei kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr ohne Kaufoption oder bei Leasinggegenständen mit geringem Wert eingeräumt. Der Sixt-Konzern nimmt diese Erleichterungen in Anspruch. Für Leasinggeber sind die Regelungen nahezu unverändert im Vergleich zum bisherigen Leasing-Standard IAS 17.

In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 wendet der Konzern die neuen Vorgaben erstmals zum 1. Januar 2019 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz an. Vergleichsinformationen für frühere Perioden wurden dabei nicht angepasst.

Im Rahmen der Erstanwendung wendet Sixt IFRS 16 auf alle Leasingverhältnisse an, die zuvor nach IAS 17 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Eine Neubeurteilung, ob eine Vereinbarung eine Leasingkomponente enthält, fand nicht statt.

Außerdem nimmt Sixt das Wahlrecht in Anspruch, die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse anzuwenden, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstanwendung endet. Diese Leasingverhältnisse werden wie kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und im Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen ausgewiesen. Bei der Bewertung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden die Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Erstanwendung berücksichtigt.

Zum 1. Januar 2019 wurden aus der Umstellung auf IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 341 Mio. Euro erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Barwert der künftigen Leasingverpflichtungen, abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der Erstanwendung, bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug dabei rund 2,1 % p.a. Nutzungsrechte in Höhe von 342 Mio. Euro wurden zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt, berichtigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Bei den bilanzierten Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um Mietverhältnisse für Vermietstationen. Leasingverhältnisse für Vermietfahrzeuge haben überwiegend eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten. Die Leasingzahlungen dieser Leasingverhältnisse werden durch Sixt unter Ausnutzung der Ausnahmeregelung zur Bilanzierung kurzfristiger Leasingverhältnisse über die Vertragslaufzeit linear im Aufwand erfasst.

Im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 werden Tilgungen für Leasingverbindlichkeiten ohne Zinsanteil in der Kapitalflussrechnung im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Zinsanteil, sowie die Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen sind im Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit enthalten.

Ausgehend von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergibt sich folgende Überleitung auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

Überleitung IFRS 16

in TEUR
Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 379.992
Kurzfristige Leasingverhältnisse -54.023
Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 52.657
Sonstige -5.710
Anpassung aufgrund Neubeurteilung einer fixen Komponente eines Leasingverhältnisses -1.285
Brutto-Leasingverpflichtungen zum 1. Januar 2019 371.630
Abzinsung -30.149
Leasingverbindlichkeiten aus Erstanwendung von IFRS 16 341.482
Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 14.922
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 356.404

Änderungen an IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Die Änderungen an IFRS 9 aktualisieren die bestehenden Vorschriften des IFRS 9 zu Kündigungsrechten, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu ermöglichen. Darüber hinaus enthalten die Änderungen eine Klarstellung der Bilanzierung infolge einer Modifikation oder Restrukturierung von finanziellen Verbindlichkeiten. Für den Konzernabschluss ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Änderungen an IAS 19 - Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen

Die Änderungen an IAS 19 schreiben vor, dass bei einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) verwendet wurden. Daneben wurde klargestellt, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Für den Konzernabschluss ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Änderungen an IAS 28 - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderungen an IAS 28 stellen klar, dass auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestitionen in diese Unternehmen darstellen, jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, IFRS 9 (Finanzinstrumente) anzuwenden ist. Für den Konzernabschluss ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

IFRIC Interpretation 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die IFRIC Interpretation 23 enthält Leitlinien, wie die laufenden und latenten Steuerschulden zu ermitteln sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Für den Konzernabschluss ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Im Rahmen des Projekts der jährlichen Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2015 - 2017 - wurden verschiedene Standards geändert. Betroffen sind hiervon IFRS 11, IFRS 13, IAS 12 und IAS 23. Die Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss.

Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte

Aufgrund der Änderungen der relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns durch die Erstanwendung von IFRS 16 wurden die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019 angepasst. Die Vorjahresvergleichswerte wurden im Rahmen der Umstellung nicht geändert. Effekte aus der Umstellung werden entsprechend der Vorschriften des IFRS 16 erfolgsneutral im Eigenkapital dargestellt. Für den Konzern ergaben sich aus der Erstanwendung keine Effekte im Eigenkapital.

Angepasste Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019
in TEUR
31.12.2018 Anpassungen IFRS 16 1.1.2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen 201.509 341.564 543.073
Kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 267.153 -224 266.929
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten 2.290.638 272.554 2.563.191
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten 448.826 68.928 517.754
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 644.391 -141 644.249

Neue Standards und Interpretationen

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

Standard/Interpretation Übernahme EU-Kommission Anzuwenden ab
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Nein 1.1.2016
IFRS 17 Versicherungsverträge Nein 1.1.2021
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Nein 1.1.2020
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Nein unbestimmt verschoben
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Nein 1.1.2022
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 29.11.2019 1.1.2020
Änderungen an IFRS 7, IFRS 9 und IAS 39 Auswirkungen der IBOR-Reform 15.01.2020 1.1.2020
Änderungen am Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung 29.11.2019 1.1.2020

Anwendungszeitpunkt neuer Standards

Aus der Anwendung der weiteren veröffentlichten, neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Der Sixt-Konzern plant nach bisherigem Stand nicht, neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen vorzeitig anzuwenden.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Konzernwährung der Sixt SE ist Euro (EUR). Die Darstellung der Beträge im Konzernabschluss erfolgt, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Der Jahresabschluss der Sixt SE, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. KONSOLIDIERUNG

2.1 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konsolidierungskreis leitet sich aus der Anwendung von IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) ab.

Im Konzernabschluss der Sixt SE zum 31. Dezember 2019 wurden die folgenden Tochtergesellschaften vollkonsolidiert (der Kapitalanteil entspricht dem Stimmrechtsanteil):

Name Sitz Kapitalanteil
1501 NW 49 ST 33309, LLC Wilmington 100 %
AKRIMO Beteiligungs GmbH Pullach 100 %
AKRIMO GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Atlic Rent SARL Chambray-lès-Tours 100 %
autohaus24 GmbH Pullach 42 %
Azucarloc SARL Cannes 100 %
Benezet Location SARL Nimes 100 %
BLM Verwaltungs GmbH Pullach 100 %
Blueprint Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Bopobiloc SARL Mérignac 100 %
Brenoloc SARL Rennes 100 %
Capitole Autos SARL Toulouse 100 %
Eaux Vives Location SARL Grenoble 100 %
Eiffel City Rent SARL Neuilly sur Seine 100 %
Europa Service Car Ltd. Chesterfield 100 %
Flash Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Flottenmeister GmbH Pullach 42 %
Francilsud Location SARL Athis-Mons 100 %
Lightning Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Matterhorn Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Mobimars SARL Marignane 100 %
Nizza Mobility SARL Nizza 100 %
Ory Rent SARL Orly 100 %
Phocemoove SARL Marseille 100 %
Rail Paris Mobility SARL Paris 100 %
RhôneSaône Mobility SARL Colombier Saugnieu 100 %
Septentri Loc SARL Marc en Baroeul 100 %
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH Pullach 100 %
Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH & Co. Immobilien KG Pullach 94 %
Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Sixt Aeroport SARL (in Liquidation) Paris 100 %
Sixt AG (in Liquidation) Basel 100 %
Sixt Air GmbH Weßling 100 %
Sixt Asset and Finance SAS Avrigny 100 %
Sixt B.V. Hoofddorp 100 %
Sixt Belgium BV (vormals: Sixt Belgium BVBA) Machelen 100 %
Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG Pullach 100 %
Sixt Développement SARL Paris 100 %
Sixt Executive GmbH Garching 100 %
Sixt Franchise USA, LLC Wilmington 100 %
Sixt G.m.b.H. Vösendorf 100 %
Sixt GmbH München 100 %
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Pullach 100 %
Sixt Insurance Services PCC Ltd. St. Peter Port 100 %
Sixt International Services GmbH Pullach 100 %
Sixt Leasing (Schweiz) AG Urdorf 42 %
Sixt Leasing G.m.b.H. Vösendorf 42 %
Sixt Leasing SE Pullach 42 %
Sixt Limousine Austria GmbH Vösendorf 100 %
Sixt Limousine SARL Clichy 100 %
Sixt Limousine Switzerland AG Basel 100 %
Sixt Location Longue Durée SARL Rueil-Malmaison 42 %
Sixt Mobility Consulting AG Urdorf 42 %
Sixt Mobility Consulting B.V. Hoofddorp 42 %
Sixt Mobility Consulting GmbH Pullach 42 %
Sixt Nord SARL (in Liquidation) Paris 100 %
Sixt ONE Systems GmbH Pullach 100 %
Sixt Plc Langley 100 %
Sixt R&D Private Limited Bangalore 100 %
Sixt Rent A Car Ltd. Langley 100 %
SIXT RENT A CAR S.L.U. Palma de Mallorca 100 %
Sixt rent a car srl Eppan 100 %
Sixt Rent A Car, LLC Wilmington 100 %
Sixt rent-a-car AG Basel 100 %
Sixt Ride GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
SIXT S.A.R.L. Monaco 100 %
SIXT S.à.r.l. Luxemburg 100 %
Sixt SAS Avrigny 100 %
Sixt Seine SARL Paris 100 %
Sixt Shack 2821S Federal Highway FLL, LLC Wilmington 100 %
Sixt Systems GmbH Pullach 100 %
Sixt Transatlantik GmbH Pullach 100 %
Sixt Ventures GmbH Pullach 100 %
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG Pullach 100 %
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG Pullach 100 %
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG Pullach 100 %
Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG Pullach 100 %
Sixti SARL Tremblay en France 100 %
SL Car Sales GmbH Garching 100 %
Smaragd International Holding GmbH Pullach 100 %
Speed Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
SXT Beteiligungsverwaltungs GmbH Pullach 100 %
SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG Rostock 100 %
SXT DR Services GmbH Pullach 100 %
SXT International Projects and Finance GmbH Pullach 100 %
SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co. KG Rostock 42 %
SXT Projects and Finance GmbH Pullach 100 %
SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG Rostock 100 %
SXT Retina Lab GmbH & Co. KG Pullach 100 %
SXT Services GmbH & Co. KG Pullach 100 %
SXT Telesales GmbH Berlin 100 %
Tango International Holding GmbH Pullach 100 %
TOV 6-Systems Kiew 100 %
United Kenning Rental Group Ltd. Langley 100 %
United Mile Fleet, LLC (vormals: United Rental Group, LLC) Sunrise 100 %
United Rental Group America Limited Chesterfield 100 %
United Rental Group Ltd. Chesterfield 100 %
United Rentalsystem SARL Mulhouse 100 %
Urbanizy Loc SARL Paris 100 %
Utilymoov SARL Roissy-en-France 100 %
Varmayol Rent SARL La Valette du Var 100 %
Velocity Holding GmbH & Co. KG Pullach 100 %
Wezz Rent SARL Bouguenais 100 %

In den Konsolidierungskreis einbezogen wird darüber hinaus die strukturierte Gesellschaft Isar Valley S.A., Luxemburg (Kapitalanteil 0 %), deren geschäftliche Tätigkeit aufgrund vertraglicher Gestaltung einer Abhängigkeit und Beherrschung durch die Sixt Leasing SE unterliegt.

Die Beherrschung der Sixt Leasing SE und ihrer Tochtergesellschaften (Kapitalanteil 42 %) beruht insbesondere auf der faktischen Stimmenmehrheit der Sixt SE in den Hauptversammlungen der Sixt Leasing SE.

In der folgenden Aufstellung sind alle Konzerngesellschaften, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, vollständig aufgeführt. Auf die Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften - überwiegend ohne Geschäftstätigkeit - wurde wegen untergeordneter Bedeutung in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verzichtet. Der Umsatz dieser Gesellschaften liegt zusammengenommen unter 1 % des Konzernumsatzes.

Name Sitz Eigenkapital Kapitalanteil Jahresergebnis
CV "Main 2000" UA Schiphol 505.814 EUR 50 % - EUR
Sixt Beteiligungen GmbH Pullach 44.320 EUR 100 % -1.305 EUR
Sixt Car Sales, LLC Wilmington - USD 100 % - USD
Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH Pullach 191.943 EUR 100 % 6.542 EUR
Sixt Leasing N.V. Zaventem -148.451 EUR 100 % -3.119 EUR
Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH Vösendorf -159.799 EUR 42 % -259.875 EUR
Sixt Mobility Consulting SARL Rueil-Malmaison -433.344 EUR 42 % -216.276 EUR
Sixt Ride Holding Verwaltungs GmbH Pullach 21.508 EUR 100 % -3.622 EUR
Sixt Ride Verwaltungs GmbH Pullach 21.565 EUR 100 % -3.303 EUR
Sixt Verwaltungs B.V. Hoofddorp -3.814 EUR 100 % -4.773 EUR
Sixt Verwaltungs-GmbH Vösendorf 15.013 EUR 100 % -1.302 EUR
SIL CAP, LLC South Burlington - USD 100 % - USD
SXT Fleet Service GmbH Pullach 20.809 EUR 100 % -2.948 EUR
SXT Leasing Verwaltungs GmbH Rostock 26.059 EUR 42 % 355 EUR
SXT Projects and Services GmbH Pullach 25.000 EUR 100 % -2.632 EUR
SXT Retina Lab Verwaltungs GmbH Pullach 20.876 EUR 100 % -3.166 EUR
SXT V+R Verwaltungs GmbH Rostock 22.152 EUR 100 % -1.211 EUR
SXT Verwaltungs GmbH Pullach 23.670 EUR 100 % -1.229 EUR
TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH München 1.078.053 EUR 50 % 524.897 EUR

Die folgenden Gesellschaften sind nach § 264b HGB von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften befreit: Akrimo GmbH & Co. KG, Pullach, Blueprint Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Flash Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Lightning Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Matterhorn Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Sigma Grundstücks- und Verwaltungs GmbH & Co. Immobilien KG, Pullach, Sigma Pi Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Beteiligungen GmbH & Co. Holding KG, Pullach, Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Pullach, Sixt Ride GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Ride Holding GmbH & Co. KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Delta Immobilien KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Epsilon Immobilien KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Gamma Immobilien KG, Pullach, Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Sita Immobilien KG, Pullach, Speed Holding GmbH & Co. KG, Pullach, SXT Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock, SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Rostock, SXT Reservierungs- und Vertriebs-GmbH & Co. KG, Rostock, SXT Retina Lab GmbH & Co. KG, Pullach, SXT Services GmbH & Co. KG, Pullach, sowie Velocity Holding GmbH & Co. KG, Pullach. Die Sixt Transatlantik GmbH, Pullach, Smaragd International Holding GmbH, Pullach, SXT International Projects and Finance GmbH, Pullach, SXT Projects and Finance GmbH, Pullach, sowie Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach, nehmen hinsichtlich der Offenlegung die Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB in Anspruch.

2.2 VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES

Folgende Änderungen im Konsolidierungskreis haben sich gegenüber dem Jahresende 2018 ergeben:

Erstmalig konsolidiert wurden die durch den Sixt-Konzern gegründeten Gesellschaften Brenoloc SARL, Rennes, Mobimars SARL, Marignane, Ory Rent SARL, Orly, Sixt GmbH, München, Sixt Limousine Austria GmbH, Vösendorf, Sixt Limousine Switzerland AG, Basel, Sixt ONE Systems GmbH, Pullach, Sixt R&D Private Limited, Bangalore, Sixt Systems GmbH, Pullach, SXT Projects and Finance GmbH, Pullach, SXT Retina Lab GmbH & Co. KG, Pullach, TOV 6-Systems, Kiew, und Utilymoov SARL, Roissy en France.

Im November 2019 hat der Geschäftsbereich Leasing alle Anteile an der Flottenmeister GmbH, Pullach, für eine Barzahlung von 0,5 Mio. Euro erworben. Aus dem Erwerb resultiert ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 0,6 Mio. Euro.

Nennenswerte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergaben sich aus den Erstkonsolidierungen nicht.

Des Weiteren wurden die e-Sixt GmbH & Co. KG, Pullach, und die Sixt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Alpha Immobilien KG, Pullach, auf die Sixt SE, Pullach, die BLM GmbH & Co. KG, Taufkirchen, die Sixt VIP Services GmbH, Pullach, und die e-Sixt Verwaltungs GmbH, München, auf die BLM Verwaltungs GmbH, Pullach, die Sixt European Holding GmbH & Co. KG, Pullach, auf die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Pullach, sowie die Mile Fleet, LLC, Sunrise, auf die United Mile Fleet, LLC, Sunrise, verschmolzen. Die Sixt Verwaltungs-GmbH, Pullach, welche bisher wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen war, wurde auf die BLM Verwaltungs GmbH, Pullach, verschmolzen.

2.3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse werden einheitlich nach den für den Sixt-Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der IFRS auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 aufgestellt. Soweit erforderlich, werden die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen angepasst, um sie den im Konzern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugleichen. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist daher gegeben, wenn der Konzern variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mithilfe seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Sixt SE. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn diese nicht mehr besteht.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3, wonach Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode (Acquisition Method) zu bilanzieren sind. Erworbene Vermögenswerte und Schulden sind dabei grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Nettozeitwert wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden werden über die jeweilige Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Ist die Nutzungsdauer unbestimmt, wird ein eventueller Abwertungsbedarf analog zum Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt.

Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend den Regelungen des IFRS 11 sowie des IAS 28 nach der At-Equity-Methode bilanziert.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Rahmen der Konsolidierung bereinigt. Maßgebliche Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erstmals einbezogenen Tochterunternehmen werden vom Erstkonsolidierungszeitpunkt an mit in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.

2.4 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Umrechnung der Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist jeweils die Landeswährung, da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in den jeweiligen Märkten selbständig betreiben. Danach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit den Jahresdurchschnittskursen. Der sich gegenüber dem Stichtagskurs ergebende Unterschiedsbetrag wird im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung angesammelt.

Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der wesentlichen ausländischen Währungen im Verhältnis zu einem Euro ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Währungskurse Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
Britisches Pfund 0,85080 0,89685 0,87554 0,88627
Schweizer Franken 1,08540 1,12660 1,11102 1,15150
US-Dollar 1,12340 1,14510 1,11933 1,17968

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

3.1 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatz

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und die Verfügungsgewalt über die Güter auf den Kunden übergegangen ist oder die Dienstleistung erbracht wurde. Umsatzerlöse werden zum Wert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen die Beträge dar, deren Erhalt im normalen Geschäftsablauf wahrscheinlich ist. Umsätze aus Dienstleistungen werden linear über den Leistungszeitraum realisiert.

Für durch den Konzern vermittelte Dienstleistungen werden Umsatzerlöse nur in der Höhe erfasst, wie sie auf die Vermittlungsleistung des Konzerns entfallen. Im Namen und für Rechnung Dritter erhaltene Beträge werden nicht als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Leasingerlöse werden zeitanteilig über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Beträge, die bei Beginn des Leasingverhältnisses als Mietsonderzahlung vereinnahmt wurden, werden passivisch abgegrenzt und zeitanteilig linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit ertragswirksam erfasst. Umsätze aus Serviceleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde und die Höhe der Gegenleistung verlässlich bestimmt werden kann. Werden mit dem Leasingnehmer während der Leasingdauer pauschale Zahlungen für Serviceleistungen vereinbart, so erfolgt die Ertragsvereinnahmung zeitraumbezogen über die Laufzeit des Leasingvertrages in Höhe der entstehenden Aufwände zuzüglich einer kalkulatorischen Marge. Erlöse aus Serviceleistungen und korrespondierende Aufwendungen werden, soweit Sixt der Empfänger der Fremdleistung ist, grundsätzlich nicht saldiert dargestellt, sondern unter den Umsatzerlösen und Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände ausgewiesen.

Zu erhaltende Beträge aus Leasingverhältnissen, die als Finance Lease klassifiziert werden, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Forderungen entsprechend den durch den Konzern getätigten Nettoinvestitionen angesetzt und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Einnahmen aus Finance Lease werden in Zinszahlung und Tilgung der Forderung aufgeteilt. Nur der Zinsanteil wird ertragswirksam im Finanzertrag vereinnahmt. Dabei werden die Finanzerträge über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf einer planmäßigen Grundlage verteilt. Die Leasingzahlungen der Berichtsperiode werden mit der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis verrechnet, um sowohl den Nominalbetrag als auch den noch nicht realisierten Finanzertrag zu reduzieren.

Von den Umsatzerlösen werden Rabatte, Boni, Umsatzsteuern und andere im Zusammenhang mit der Leistung stehende Steuern abgesetzt.

Der Verkauf von Fahrzeugen wird mit Lieferung und Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfasst, wenn die Höhe der Gegenleistung sowie die noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können und ein Nutzenzufluss wahrscheinlich ist. Im Geschäftsbereich Mobility werden keine Verkaufserlöse für Gebrauchtfahrzeuge ausgewiesen, da der Abverkauf der Vermietflotte, überwiegend unter Ausnutzung von abgeschlossenen Rückkaufvereinbarungen erfolgt. Um dieser Gegebenheit besser Rechnung zu tragen, werden keine Verkaufserlöse ausgewiesen, sondern die in den Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände erfassten Verkaufsaufwendungen entsprechend gekürzt. Der verbleibende Saldo wird den Abschreibungen zugewiesen.

Finanzergebnis

In der Position Finanzergebnis ausgewiesene Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Dabei findet die Effektivzinsmethode Anwendung. Erträge bzw. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert, Dividendenerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst.

Ertragsteuern

Aufwendungen aus Ertragsteuern stellen die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt.

Im Einklang mit der in IAS 12 (Ertragsteuern) dargelegten bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode werden latente Steuern für alle temporären Differenzen angesetzt, die aus der Abweichung von Wertansätzen zwischen Vermögenswerten und Schulden im Vergleich zur entsprechenden Steuerbasis resultieren.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktien. Das Konzernergebnis ist dabei auf die verschiedenen Aktiengattungen aufzuteilen. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie wird gegebenenfalls gesondert ausgewiesen.

3.2 AKTIVA

Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene Zahlungsmittel generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf eine Wertminderung hin zu prüfen. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Jegliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Basis des jährlich vorgenommenen Impairment-Tests ist die vom Management erstellte Planung. Die Planungsprämissen zur Ermittlung des Nutzungswerts werden dabei jährlich an die aktuellen Marktverhältnisse sowie an die Ertragslage der Gesellschaft angepasst. Das verwendete Modell für den Impairment-Test basiert auf dem Discounted Cash Flow-Verfahren unter Zugrundelegung einer Mehrjahresplanung und einem Wachstumsfaktor von 1 % bei der Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses. Die verwendeten Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern und Wachstumsabschlag) betragen derzeit zwischen 3,6 % und 3,9 % (Vorjahr: zwischen 4,9 % und 7,0 %). Die bei dem Modell verwendeten Annahmen basieren auf externen Beobachtungen. Sixt ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrags basiert, dazu führen würde, dass der kumulierte Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit deren kumulierten erzielbaren Betrag übersteigt.

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten erworbene und selbsterstellte Software sowie gegebenenfalls geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst, selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden nur bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen nach IAS 38 mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgen grundsätzlich planmäßig linear über eine Nutzungsdauer zwischen drei und zwanzig Jahren. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann bzw. grundsätzlich nicht befristet ist, werden gemäß IAS 36 jährlich einem Impairment-Test unterzogen und ggf. auf den erzielbaren Betrag außerplanmäßig abgeschrieben.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und erfasster Wertminderungen bewertet.

Die Abschreibung erfolgt derart, dass die Anschaffungskosten von Vermögenswerten abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche not wendigen Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitlich festgelegte Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauern

Gebäude und Gebäudeeinbauten 15 bis 50 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 21 Jahre

Sachanlagen werden bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse

Der Sixt-Konzern tritt als Leasingnehmer und als Leasinggeber auf. Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operate Lease klassifiziert.

Als Operate Lease vom Sixt-Konzern als Leasinggeber verleaste Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte bilanziert. Der Restwert orientiert sich dabei am mit den Lieferanten vertraglich vereinbarten Rückkaufwert pro Fahrzeugtyp. Soweit keine Rückkaufwerte vereinbart sind, orientiert sich der Restwert am voraussichtlichen Marktwert. Die Schätzung der Restwerte erfordert Annahmen über das Alter und die Laufleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Veräußerung sowie die erwarteten Bedingungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Das daraus folgende Marktpreisrisiko wird durch den Konzern regelmäßig durch die Schätzung der Restwerte und Anpassung der Abschreibungen berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Einzelfall vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Buchwert, der prospektiv bei Verwertung zu erwarten ist. Mieteinnahmen aus Operate Leases werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam vereinnahmt. Vom Sixt-Konzern als Leasinggeber verleaste Vermögenswerte werden unter den langfristigen Vermögenwerten in der Position Leasingvermögen ausgewiesen.

Bei als Finance Lease vom Sixt-Konzern als Leasinggeber verleasten Vermögenswerten erfolgt die Aktivierung des Barwerts der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter den Forderungen aus Finanzierungsleasing. Die Leasingzahlungen werden so in Zinszahlungen und Tilgung der Leasingforderung aufgeteilt, dass eine konstante periodische Verzinsung der Forderung erzielt wird. Nur der Zinsanteil wird ertragswirksam vereinnahmt.

Mit der Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden für vom Konzern als Leasingnehmer abgeschlossene Leasingverhältnisse unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten und korrespondierend Nutzungsrechte bilanziert. Eine Unterscheidung von Leasingverhältnissen in Operate oder Finance Lease erfolgt für Leasingnehmer nicht.

Die Leasingverbindlichkeit wird anfänglich mit dem Barwert der Leasingzahlungen bewertet, die für das Leasingverhältnis in der Zukunft zu zahlen sind, abgezinst mit dem impliziten Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalkostenzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern einen Grenzfremdkapitalkostenzinssatz.

Bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit werden fixe Zahlungen, variable Zahlungen, die von einem Index oder einer Rate abhängen, Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, der Ausübungspreis im Rahmen einer Kaufoption, die der Konzern mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, Leasingzahlungen in einem optionalen Verlängerungszeitraum, wenn der Konzern mit hinreichender Sicherheit die Verlängerungsoption ausüben wird, und vereinbarte Kompensationen für die vorzeitige Beendigung eines Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist mit hinreichender Sicherheit davon überzeugt, dass die vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses nicht vorgenommen wird, berücksichtigt.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden anfänglich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit bewertet, bereinigt um etwaige zu Beginn des Leasingverhältnisses zu leistende Zahlungen, angefallene direkte Kosten und etwaige erhaltene Leasingvergünstigungen.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Das Nutzungsrecht wird planmäßig linear über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes bzw. über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Eine Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Vertrags-, Index- oder Zinsanpassung ändern, wenn sich die Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags einer Restwertgarantie ändert oder wenn der Konzern seine Einschätzung darüber ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird.

Der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten erfolgt unter den Finanzverbindlichkeiten, die Nutzungsrechte werden abhängig vom geleasten Vermögenswert in den Positionen Sachanlagevermögen oder Leasingvermögen ausgewiesen.

Der Sixt-Konzern hat sich dafür entschieden, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzusetzen. Dies betrifft insbesondere Leasingverhältnisse für Fahrzeuge für das Vermietgeschäft sowie für Mietstationen und Gebäude mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Der Sixt-Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Zahlungen ergebniswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden Vergleichsinformationen für frühere Perioden nicht angepasst. Vorjahresvergleichsangaben werden daher entsprechend den bisher angewandten Rechnungslegungsmethoden des Sixt-Konzerns dargestellt.

Bis 31. Dezember 2018 wurden als Finance Lease vom Sixt-Konzern als Leasingnehmer geleaste Vermögenswerte nach IAS 17 im Zugangszeitpunkt zum niedrigeren Wert von Barwert der Mindestleasingzahlungen oder beizulegendem Wert bilanziert. Die Vermögenswerte wurden planmäßig linear unter Berücksichtigung der vertraglichen Restwerte über die jeweilige Vertragsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden vorgenommen, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag überstieg. Die entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber wurden als Zahlungsverpflichtungen aus künftigen Leasingzahlungen unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen an den Leasinggeber wurden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Nur der Zinsanteil wurde erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Als Operate Lease vom Sixt-Konzern als Leasingnehmer geleaste Vermögenswerte wurden bis 31. Dezember 2018 nicht im Konzernvermögen ausgewiesen.

Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sowie des Leasingvermögens, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen.

Vermietfahrzeuge

Die Vermietfahrzeuge werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung eines Restwerts bewertet. Der Restwert orientiert sich dabei am mit den Lieferanten vertraglich vereinbarten Rückkaufwert pro Fahrzeugtyp. Soweit keine Rückkaufwerte vereinbart sind, orientiert sich der Restwert am voraussichtlichen Marktwert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen.

Vorräte

In der Position Vorräte sind zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge enthalten. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet und regelmäßig mit dem Nettoveräußerungspreis verglichen. Ist dieser niedriger, erfolgt eine Wertminderung.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Abzügen oder zu niedrigeren Nettoveräußerungspreisen angesetzt.

Finanzanlagen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Krediten und Forderungen, Eigenkapitalinstrumenten, erworbenen Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten zusammen. Finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, wenn dem Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nach IFRS 9 ausgewiesenen Kategorien.

Der Konzern stuft finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein: zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden, sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen gehalten werden und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Forderungen und Ausleihungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt, soweit es sich nicht um kurzfristige Forderungen handelt und der Effekt aus der Aufzinsung unwesentlich ist.

Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen und zur Veräußerung gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dies sind insbesondere nicht bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldtitel. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Eine erfolgswirksame Erfassung einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt erst bei Veräußerung. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Aktuell weist der Konzern keine Schuldtitel aus, die nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden.

Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Kategorie umfasst Eigenkapitalinstrumente und Derivate, die den sonstigen finanziellen Vermögenswerten zugeordnet sind. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Vertrages unter Anwendung aktueller Zinsstrukturkurven. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen. Der aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab.

Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Abschlussstichtag auf Basis der erwarteten Kreditverluste beurteilt. Die Wertminderungsmethode ist davon abhängig, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Versicherungen und Forderungen aus Finanzierungsleasing wendet der Konzern die vereinfachte Vorgehensweise an, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird.

Bei einigen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, erfolgt eine Prüfung der Wertminderung auf Portfoliobasis. Für die Beurteilung auf Portfoliobasis werden Vermögenswerte mit ähnlichen Risikomerkmalen wie beispielsweise Kundengruppe, Kundenbonität und Transaktionstyp gruppiert, um eine Wertberichtigung anhand der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Zur Einschätzung des Wertminderungsbedarfes eines Portfolios nutzt der Konzern neben Erwartungen des Managements historische Daten über Zahlungsverzug und Zahlungsausfall und nimmt notwendige Anpassungen vor, um die aktuellen und erwarteten zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen zu berücksichtigen, die sich auf die Ausfälle von Forderungen auswirken können.

Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme.

Eine Wertminderung der jeweils betroffenen finanziellen Vermögenswerte wird über ein Wertminderungskonto abgebildet. Änderungen des Buchwerts des Wertminderungskontos werden erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn der Konzern keine realistischen Chancen für die Realisierung des Vermögenswertes erkennt, wird der entsprechende Betrag endgültig ausgebucht. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert auch aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten übertragen werden.

3.3 PASSIVA

Anteilsbasierte Vergütungen

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Arbeitnehmer werden zum beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments am Tag der Gewährung bewertet. Weitere Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütungen mit einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sind unter "Aktienbasierte Vergütung" dargestellt.

Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) gebucht und beruht auf den Erwartungen des Konzerns hinsichtlich der Eigenkapitalinstrumente, die voraussichtlich unverfallbar werden. Zu jedem Abschlussstichtag prüft der Konzern seine Schätzungen bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die unverfallbar werden.

Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden durch unabhängige Aktuare jährlich nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Die Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung von finanziellen und demografischen Annahmen. Die Angemessenheit aller Annahmen wird zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der in der Konzernbilanz als Rückstellung erfasste Betrag stellt die aktuelle Unterdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.

Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Personalaufwendungen erfasst, der Nettozinsaufwand als Bestandteil des Finanzergebnisses. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Eigenkapital berücksichtigt. Diese im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für potenzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten in angemessenem Umfang gebildet, falls dies durch ein Ereignis in der Vergangenheit begründet ist, die Inanspruchnahme überwiegend wahrscheinlich ist und soweit die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Hierbei werden nur solche Schulden unter den Rückstellungen ausgewiesen, die hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss sind und deren Erfüllung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Bewertung erfolgt mit dem besten Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei werden der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, werden diese Zahlungsströme abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und bedingten Gegenleistungen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden - gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bewertet. Leasingverbindlichkeiten gegenüber Leasinggebern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der Leasingzahlungen angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, wobei nur der Zinsanteil erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst wird.

3.4 SICHERUNGSBEZIEHUNGEN

Der Konzern designiert einzelne Finanzinstrumente als Teil einer Sicherungsbeziehung, darunter Derivate, im Rahmen der Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges). Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfolgt nach IFRS 9.

Zu Beginn des Hedge Accounting werden Zulässigkeit und Details der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie die entsprechenden Risikomanagementzielsetzungen und -strategien dokumentiert. Des Weiteren wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt.

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die sich für Cash Flow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im sonstigen Ergebnis unter dem Posten "Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten in Hedge-Beziehung" erfasst. Das auf den ineffektiven Teil entfallende Ergebnis wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der auch das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der für Sicherungszwecke eingesetzten Derivate sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" dargestellt.

Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Sofern mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet wird, wird das gesamte im Eigenkapital erfasste Ergebnis sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

3.5 SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses ist es oftmals erforderlich, Schätzungen und Annahmen zu verwenden, die sich auf die ausgewiesenen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Konzernanhangsangaben auswirken. Die tatsächlich realisierten Werte können von den ausgewiesenen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen sind in den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen dargestellt. Die wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen ergeben sich in den nachfolgend genannten Bereichen.

Der Geschäfts- und Firmenwert wird auf Basis erwarteter Entwicklungen und geschätzter Parameter beurteilt. Beteiligungen werden auf Basis des Net Asset-Ansatzes bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden auf Grundlage der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte bewertet. Die Beurteilung der Laufzeit von Leasingverhältnissen erfolgt auf Basis der Einschätzung der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Die Bewertung von Leasingvermögen und Vermietfahrzeugen erfolgt auf Basis der Schätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des erwarteten Restwertes der Fahrzeuge. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden auf Grundlage der Einschätzung von erwarteten Kreditrisiken gebildet, welche auf Managementerwartungen basiert. Die Bewertung von Derivaten basiert auf der Schätzung marktgerechter Zinsstrukturkurven. Die Bewertung des Rückstellungsbedarfs ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichsten Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag.

4. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES KONZERNABSCHLUSSES

4.1 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

\4.1\ Die Umsatzerlöse gliedern sich auf wie folgt:

Umsatzerlöse Inland Ausland Gesamt
in TEUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Geschäftsbereich Mobility
Vermietungserlöse 844.491 786.437 1.403.938 1.154.056 2.248.429 1.940.493
Sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft 129.587 112.163 111.603 78.487 241.190 190.650
Gesamt 974.078 898.600 1.515.541 1.232.544 2.489.619 2.131.143
Geschäftsbereich Leasing
Leasingerlöse 199.208 209.862 23.518 24.814 222.726 234.677
Sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft 201.943 202.166 31.150 31.024 233.093 233.190
Verkaufserlöse 336.755 305.828 19.496 19.510 356.251 325.338
Gesamt 737.906 717.856 74.164 75.348 812.070 793.204
Sonstige Umsatzerlöse 4.809 4.826 - 361 4.809 5.187
Gesamt Konzern 1.716.793 1.621.282 1.589.705 1.308.253 3.306.498 2.929.534
Umsatzerlöse
in TEUR
Veränderung
in %
Geschäftsbereich Mobility
Vermietungserlöse 15,9
Sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft 26,5
Gesamt 16,8
Geschäftsbereich Leasing
Leasingerlöse -5,1
Sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft -0,0
Verkaufserlöse 9,5
Gesamt 2,4
Sonstige Umsatzerlöse -7,3
Gesamt Konzern 12,9

Der Konzern ist in die zwei Segmente Mobility und Leasing gegliedert. Diese Bereiche bilden die Grundlage für die Segmentberichterstattung. Die Hauptaktivitäten gliedern sich wie folgt:

Segmente

Mobility Vermietung von Fahrzeugen einschließlich sonstiger damit verbundenen Leistungen, Vermittlung von Transferdiensten
Leasing Leasing von Fahrzeugen einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen (Full-Service und Fuhrparkmanagement) sowie Verkauf von Leasingvermögen

Die ausgewiesenen Erlöse des Geschäftsbereichs Mobility (Vermietungserlöse und sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft) sowie des Geschäftsbereichs Leasing (Leasingerlöse und sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft) werden zusammen als "operativer Umsatz" bezeichnet. Im Geschäftsjahr stieg der operative Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 13,3 % auf 2.945.438 TEUR (Vj. 2.599.009 TEUR).

Die operativen Erlöse des Geschäftsbereichs Mobility setzen sich zusammen aus Vermietungserlösen aus der kurzfristigen Vermietung von Fahrzeugen in Höhe von 2.248.429 TEUR (Vj. 1.940.493 TEUR) und sonstigen Erlösen aus dem Vermietgeschäft, wie zum Beispiel aus der Vermietung resultierenden Schadenersatzleistungen und sonstigen Erlösen wie Zuschüssen, Lizenz- bzw. Franchisegebühren und Provisionserlösen in Höhe von 241.190 TEUR (Vj. 190.650 TEUR). In der Position "Sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft" sind Entschädigungsleistungen von Dritten in Höhe von insgesamt 177.506 TEUR (Vj. 137.639 TEUR) enthalten.

Der Abverkauf der Vermietflotte erfolgte wie im Vorjahr überwiegend unter Ausnutzung der mit Herstellern und Händlern abgeschlossenen Rückkaufvereinbarungen und nur teilweise über eine Direktverwertung auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt. Um dieser Gegebenheit besser Rechnung zu tragen, werden im Segment Mobility keine Verkaufserlöse für Gebrauchtfahrzeuge ausgewiesen. Stattdessen werden die unter den Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände erfassten Verkaufsaufwendungen entsprechend gekürzt. Der verbleibende Saldo wird den Abschreibungen zugewiesen.

Die operativen Erlöse des Geschäftsbereichs Leasing setzen sich entsprechend der Ausrichtung auf das Marktsegment FullService-Leasing aus vertraglich vereinbarten Leasingraten (222.726 TEUR, Vj. 234.677 TEUR) sowie sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft wie zum Beispiel Erlösen aus vertraglich vereinbarten Servicekomponenten wie Reparaturen, Treibstoffen, Reifen, etc. und Erlösen aus Schadenabrechnungen und Franchisegebühren (233.093 TEUR, Vj. 233.190 TEUR) zusammen.

Das Segment Leasing weist im Vergleich zum Segment Mobility eine signifikante Quote der Selbstverwertung aus und berichtet deswegen sämtliche Verkaufsumsätze für Gebraucht-Leasingvermögen unter den Umsatzerlösen. Im Segment Leasing belaufen sich die Entschädigungsleistungen von Dritten auf insgesamt 9.594 TEUR (Vj. 10.346 TEUR).

\4.2\ In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 199.641 TEUR (Vj. 189.013 TEUR) sind mit 95.631 TEUR (Vj. 100.802 TEUR) Erträge aufgrund von Währungsumrechnungen ausgewiesen. Ferner enthält der Posten unter anderem Erträge aus Kosten-Weiterberechnungen an Dritte in Höhe von 55.751 TEUR (Vj. 44.968 TEUR), Erträge aus geldwerten Vorteilen in Höhe von 10.277 TEUR (Vj. 7.507 TEUR), Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen in Höhe von 3.870 TEUR (Vj. 2.856 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3.148 TEUR (Vj. 11.032 TEUR), Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 2.427 TEUR (Vj. 1.601 TEUR) sowie Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 8.059 TEUR (Vj. 3.015 TEUR).

\4.3\ Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände gliedern sich wie folgt:

Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände
in TEUR
2019 2018 Veränderung
in %
Reparaturen, Wartung, Pflege und Reconditioning 364.848 309.658 17,8
Treibstoffe 117.934 115.057 2,5
Versicherungen 116.955 98.420 18,8
Transporte 57.771 51.770 11,6
Steuern und Abgaben 32.703 25.585 27,8
Sonstige einschließlich Verkaufsaufwendungen sowie Wertminderungen von zum Verkauf bestimmten Leasinggegenständen 445.724 400.155 11,4
Gesamt Konzern 1.135.936 1.000.644 13,5

In der Position "Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände" sind neben den Wertminderungen von zum Verkauf bestimmten Leasinggegenständen und den Restbuchwerten für verkaufte Leasinggegenstände des Leasingbereichs die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstandenen direkten Kosten der Fahrzeugaufbereitung sowie Aufwendungen des laufenden Vermiet- und Leasingbetriebs enthalten. Im Segment Mobility wurden die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehenden Aufwendungen entsprechend der Behandlung der Verkaufserlöse gekürzt.

\4.4\ Die Personalaufwendungen erhöhten sich von 419.821 TEUR im Vorjahr auf 503.326 TEUR im Berichtsjahr - maßgeblich bedingt durch den erhöhten Mitarbeiterstand aufgrund der Auslandsexpansion. Die sozialen Abgaben enthalten im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von 21.689 TEUR (Vj. 18.737 TEUR) betreffen im Wesentlichen Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sind in Höhe von 858 TEUR (Vj. 1.052 TEUR) enthalten.

Personalaufwendungen
in TEUR
2019 2018 Veränderung
in %
Löhne und Gehälter 426.402 355.396 20,0
Soziale Abgaben 76.924 64.425 19,4
Gesamt Konzern 503.326 419.821 19,9

Im Jahresmittel wurden beschäftigt:

Beschäftigte im Konzern 2019 2018
Weibliche Beschäftigte 3.946 3.629
Männliche Beschäftigte 4.802 3.911
Gesamt Konzern 8.748 7.540

Auf das Geschäftssegment Mobility entfallen davon 7.815 (Vj. 6.826) Beschäftigte und auf das Geschäftssegment Leasing 643 (Vj. 591) Beschäftigte. 290 (Vj. 123) Beschäftigte sind dem Bereich Sonstige zuzuordnen.

\4.5\ Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind nachfolgend weiter erläutert:

Abschreibungen
in TEUR
2019 2018 Veränderung
in %
Vermietfahrzeuge 408.124 316.944 28,8
Leasingvermögen 188.030 195.919 -4,0
Sachanlagevermögen 104.078 16.937 >100
Immaterielle Vermögenswerte 8.961 8.935 0,3
Gesamt Konzern 709.192 538.735 31,6

In den Abschreibungen auf Sachanlagevermögen sind seit dem Geschäftsjahr 2019 auch die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16 enthalten.

Aufgrund der Ausweitung der Flotte stiegen die Abschreibungen auf Vermietfahrzeuge auf 408.124 TEUR (Vj. 316.944 TEUR). Außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Vermietvermögen von 2.029 Mio. Euro (Vj. 72 Mio. Euro) sind in Höhe von 7.859 TEUR (Vj. 1.081 TEUR) enthalten. Die außerplanmäßigen Abschreibungen basieren auf einer Einschätzung zukünftiger Marktpreise auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt.

Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen lagen mit 188.030 TEUR unter dem Vorjahresniveau (195.919 TEUR). Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Leasingvermögen sind in Höhe von 19 TEUR (Vj. 566 TEUR) enthalten.

\4.6\ Eine Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthält nachfolgende Tabelle:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2019 2018 Veränderung
in %
Leasingaufwendungen 75.352 72.146 4,4
Provisionen 208.448 217.191 -4,0
Aufwendungen für Gebäude 52.089 81.046 -35,7
Sonstige Vertriebs- und Marketingaufwendungen 87.795 80.678 8,8
Wertminderungen auf Forderungen 46.607 35.184 32,5
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Investor Relations 24.310 21.756 11,7
Sonstige Personaldienstleistungen 81.318 74.604 9,0
IT- und Kommunikationsdienstleistungen 22.313 33.835 -34,1
Währungsumrechnung/Konsolidierung 114.845 118.099 -2,8
Übrige Aufwendungen 64.910 51.755 25,4
Gesamt Konzern 777.986 786.295 -1,1

Aus der Erstanwendung von IFRS 16 resultierte im Geschäftsjahr 2019 eine Umgliederung von Aufwendungen für Provisionen und für Gebäude in aktivierte Nutzungsrechte. Die äquivalenten Aufwendungen daraus sind nunmehr in den Abschreibungen auf Sachanlagevermögen bzw. im Finanzergebnis ausgewiesen.

Im Konzernabschluss der Sixt SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 489 TEUR (Vj. 651 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich auf in Kosten für die Abschlussprüfungen (367 TEUR, Vj. 378 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (62 TEUR, Vj. 153 TEUR) im Wesentlichen für die Prüfung des Asset Backed Securities-Programms und EMIR-Prüfungen, Steuerberatungsleistungen (50 TEUR, Vj. 85 TEUR) sowie sonstige Leistungen, wie gutachterliche Stellungnahmen (10 TEUR, Vj. 34 TEUR), die für das Mutter- oder für Tochterunternehmen erbracht worden sind.

\4.7\ Das Finanzergebnis liegt mit -42.283 TEUR unter dem Vorjahreswert von 161.515 TEUR. Wesentlicher Grund ist der im Vorjahr im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesene Ertrag aus dem Verkauf der Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen DriveNow in Höhe von 197,8 Mio. Euro. Das Zinsergebnis verschlechterte sich im Wesentlichen durch den Ausweis von Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 gegenüber dem Vorjahr um 6.576 TEUR. Die Aufgliederung des Finanzergebnisses enthält nachfolgende Tabelle:

Finanzergebnis

in TEUR 2019 2018
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.087 1.027
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen 14 10
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -44.179 -36.531
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene nicht konsolidierte Unternehmen -3 -11
Zinsergebnis -42.082 -35.505
Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen - -1.970
Erträge aus Finanzanlagen 250 198.143
Aufwendungen aus Finanzanlagen -3 -7
Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung von Finanzanlagen -298 1.203
Ergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten -150 -349
Sonstiges Finanzergebnis -201 198.990
Gesamt Konzern -42.283 161.515

\4.8\ Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern
in TEUR
2019 2018 Veränderung
in %
Tatsächliche Ertragsteuern für den Berichtszeitraum 97.065 103.005 -5,8
Latente Steuern -6.459 -7.291 -11,4
Gesamt Konzern 90.606 95.713 -5,3

Der tatsächliche Steueraufwand von 97.065 TEUR (Vj. 103.005 TEUR) enthält im Geschäftsjahr in Höhe von 3.899 TEUR einen Steuerertrag für Vorjahre (Vj. Steueraufwand von 7.622 TEUR).

Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode entsprechend IAS 12 (Income Taxes) grundsätzlich für alle temporären Differenzen aufgrund abweichender Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Konzernbilanz und der Steuerbilanz sowie ergebniswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Zudem werden aktive latente Steuern für die künftig erwarteten Steuervorteile aus steuerlich vortragsfähigen Verlusten bilanziert.

Latente Steuern werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz bzw. der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge gültig sind. Bis zur Verabschiedung von Steuergesetzänderungen werden dabei die aktuell gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei den inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2019 für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vj. 15 %) verwendet. Weiterhin berücksichtigt wurden ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % (Vj. 5,5 %) auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz zwischen 9,1 % und 17,2 % je nach Hebesatz der Gemeinden (Vj. zwischen 9,1 % und 16,3 %). Für die Berechnung der latenten Steuern ergab sich bei den inländischen Gesellschaften insgesamt ein Steuersatz zwischen 24,9 % und 33,0 % (Vj. 24,9 % und 32,1 %). Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Berechnung der latenten Steuern die jeweils länderspezifischen Steuersätze verwendet.

Latente Steuern werden generell erfolgswirksam erfasst, ausgenommen für Positionen, die direkt im Eigenkapital gebucht werden sowie ggf. latente Steuern aus der Erstanwendung von geänderten Rechnungslegungsstandards.

Die steuerliche Überleitungsrechnung erläutert den Zusammenhang zwischen dem erwarteten Steueraufwand und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand, der sich aus dem IFRS-Konzernergebnis (vor Ertragsteuern) durch Anwendung eines Ertragsteuersatzes von 24,9 % (Vj. 24,9 %) ergibt. Der Ertragsteuersatz setzt sich aus 15 % (Vj. 15 %) Körperschaftsteuer, 5,5 % (Vj. 5,5 %) Solidaritätszuschlag sowie 9,1 % (Vj. 9,1 %) Gewerbesteuer zusammen.

Steuerliche Überleitungsrechnung

in TEUR 2019 2018
IFRS-Konzernergebnis vor Ertragsteuern 337.416 534.566
Erwarteter tatsächlicher Ertragsteueraufwand 84.118 133.267
Abweichende ausländische Steuersätze 4.406 5.705
Abweichende Gewerbesteuerhebesätze 8.598 4.116
Effekt aus Steuersatzänderungen 1.859 -1.970
Veränderungen permanenter Differenzen -1.116 -6.024
Veränderung von Wertberichtigungen 5.212 -5.820
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 5.590 12.180
Steuerfreie Erträge -4.401 -45.897
Periodenfremde Ertragsteuern -12.313 -993
Sonstige Effekte -1.347 1.149
Ausgewiesener Steueraufwand 90.606 95.713

Die erfolgsneutralen latenten Steuern betragen zum 31. Dezember 2019 273 TEUR (Vj. -110 TEUR). Die Veränderung zum Vorjahr beträgt unter Berücksichtigung von Währungseffekten 409 TEUR (Vj. 21 TEUR).

Die latenten Steuern haben sich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt entwickelt:

Latente Steuern

in TEUR 2019 2018
Aus temporären Differenzen 5.454 10.407
Aus Verlustvorträgen -11.913 -17.698
Gesamt Konzern -6.459 -7.291

Im Geschäftsjahr sind aufgrund von Unternehmenserwerben latente Steueransprüche in Höhe von 238 TEUR erfolgsneutral zugegangen (Vj. - TEUR).

Die nachfolgende Übersicht gibt an, durch welche Sachverhalte die aktiven und passiven latenten Steuern verursacht wurden:

Latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
in TEUR 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Sachanlagevermögen 916 665 71.574 -
Fuhrpark 7.215 12.560 64.342 40.194
Forderungen 22.923 6.088 4.367 2.493
Sonstige Vermögenswerte 4.275 5.659 7.077 4.358
Finanzverbindlichkeiten 74.674 - - -
Sonstige Verbindlichkeiten 3.565 1.226 7.922 12.364
Rückstellungen 10.618 6.703 - 6
Steuerliche Verlustvorträge 35.281 23.367 - -
159.467 56.268 155.282 59.415
Saldierung -111.946 -26.615 -111.946 -26.615
Gesamt Konzern 47.521 29.653 43.336 32.800

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Von den steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 30.366 TEUR (Vj. 27.700 TEUR), auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, verfällt ein Anteil von 593 TEUR (Vj. 369 TEUR) im Zeitraum zwischen 2024 und 2026 (Vj. 2024 bis 2025), ein weiterer Anteil von 14.933 TEUR verfällt im Zeitraum nach 2026 (Vj. 593 TEUR nach 2025). Die Verlustvorträge, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden, werden erwartungsgemäß innerhalb des Planungszeitraums von vier Jahren genutzt.

Auf abzugsfähige temporäre Differenzen wurden in 2019 vollumfänglich latente Steuern angesetzt, im Vorjahr wurden auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 227 TEUR keine latenten Steuern angesetzt.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen des Konzerns, für die in den dargestellten Berichtsperioden keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt 40.532 TEUR (Vj. 27.615 TEUR).

\4.9\ Die im Konzernüberschuss enthaltenen Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betragen insgesamt 12.464 TEUR (Vj. 12.831 TEUR).

Im vergangenen Jahr wurden folgende Dividenden ausgeschüttet:

Dividenden

in TEUR 2019 2018
Beträge, die als Ausschüttungen an die Aktionäre im Geschäftsjahr erfasst wurden 101.260 188.105
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von 2,15 Euro (für 2017 4,00 Euro) pro Stammaktie 65.289 121.468
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von 2,17 Euro (für 2017 4,02 Euro) pro Vorzugsaktie 35.970 66.637

Für das Geschäftsjahr 2019 wird die Aussetzung der Dividende für Stammaktien und die satzungsmäßige Mindestdividende von 0,05 Euro pro Vorzugsaktie vorgeschlagen. Dies entspricht per 31. Dezember 2019 einer rechnerischen Gesamtausschüttung in Höhe von 829 TEUR für das Berichtsjahr. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.

\4.10\ Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:

Unverwässertes Ergebnis je Aktie 2019 2018
Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter in TEUR 234.347 426.022
Ergebnisanteil der Stammaktien in TEUR 151.071 275.379
Ergebnisanteil der Vorzugsaktien in TEUR 83.276 150.643
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien 30.367.112 30.367.112
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Vorzugsaktien 16.572.856 16.575.102
Ergebnis je Stammaktie in Euro 4,97 9,07
Ergebnis je Vorzugsaktie in Euro 5,02 9,09

Der Ergebnisanteil der Vorzugsaktien berücksichtigt die satzungsmäßige Mehrdividende von 0,02 Euro bzw. die Mindestdividende von 0,05 Euro je Vorzugsaktie für im Geschäftsjahr (Stand 31. Dezember) dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Die gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl ergibt sich aus den zeitanteiligen Monatsbeständen je Aktiengattung unter Berücksichtigung der jeweiligen Anzahl eigener Anteile. Der potentielle Verwässerungseffekt aufgrund von im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes (Matching Stock Programm -MSP 2012) ausgegebenen Aktienoptionen ist nur unwesentlich, so dass keine Anpassung erfolgt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht daher für beide Aktiengattungen der Höhe nach dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

4.2 KONZERN-BILANZ

Aktiva

\4.11\ bis \4.14\ Die Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens (ohne Finanzanlagen) ist nachfolgend im Anlagenspiegel dargestellt:

Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2019 Anpassung Anfangsbestand Kursdifferenzen Zugänge Veränderung Konzernkreis Abgänge
Geschäfts- oder Firmenwert 28.250 - 151 - 556 -
Erworbene Software 56.554 - 6 2.615 1 4.502
Selbsterstellte Software 5.530 - - 662 - -
Anzahlungen auf Software 7.371 - - 8.719 - -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10.013 - 161 325 - 10
Immaterielle Vermögenswerte 79.467 - 167 12.322 1 4.512
Grundstücke und Gebäude 126.401 338.257 4.267 128.070 - 147
Betriebs- und Geschäftsausstattung 150.471 3.307 959 32.471 854 19.876
Anzahlungen auf Sachanlagen 3.256 - 22 4.759 829 -
Sachanlagevermögen 280.128 341.564 5.248 165.300 1.683 20.023
Leasingvermögen 1.427.864 - 2.118 407.039 - 492.418
Summe 1.815.709 341.564 7.684 584.661 2.240 516.954
Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
in TEUR Umbuchungen 31.12.2019 1.1.2019 Kursdifferenzen Abschreibungen im Geschäftsjahr Veränderung Konzernkreis
Geschäfts- oder Firmenwert - 28.957 46 - - -
Erworbene Software 159 54.833 42.565 5 6.172 -
Selbsterstellte Software 1.929 8.121 1.356 - 1.686 -
Anzahlungen auf Software -2.089 14.002 - - - -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 10.489 6.131 100 1.102 -
Immaterielle Vermögenswerte - 87.445 50.052 105 8.961 -
Grundstücke und Gebäude -38 596.810 14.074 319 82.646 -
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.906 172.091 64.545 306 21.432 230
Anzahlungen auf Sachanlagen -3.868 4.999 - - - -
Sachanlagevermögen - 773.900 78.620 625 104.078 230
Leasingvermögen - 1.344.602 223.444 620 188.030 -
Summe - 2.234.904 352.162 1.350 301.069 230
Anlagenspiegel Abschreibungen Buchwerte
in TEUR Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
Geschäfts- oder Firmenwert - 46 28.911 28.204
Erworbene Software 4.219 44.523 10.310 13.989
Selbsterstellte Software - 3.043 5.079 4.173
Anzahlungen auf Software - - 14.002 7.371
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10 7.324 3.165 3.881
Immaterielle Vermögenswerte 4.229 54.889 32.555 29.415
Grundstücke und Gebäude 143 96.896 499.914 112.327
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.855 70.659 101.433 85.925
Anzahlungen auf Sachanlagen - - 4.999 3.256
Sachanlagevermögen 15.998 167.555 606.345 201.509
Leasingvermögen 187.162 224.932 1.119.670 1.204.419
Summe 207.388 447.423 1.787.481 1.463.547
Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2018 Anpassung Anfangsbestand Kursdifferenzen Zugänge Veränderung Konzernkreis Abgänge
Geschäfts- oder Firmenwert 20.459 - 553 1.171 6.295 228
Erworbene Software 51.623 - 6 6.621 2 4.024
Selbsterstellte Software 4.753 - - 1.411 - 3.502
Anzahlungen auf Software 8.664 - - 3.901 - -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 8.996 - 375 916 - 274
Immaterielle Vermögenswerte 74.036 - 380 12.848 2 7.799
Grundstücke und Gebäude 124.889 - 362 1.181 - 31
Betriebs- und Geschäftsausstattung 124.191 - 629 35.870 6 12.483
Anzahlungen auf Sachanlagen 2.972 - 40 2.682 - 181
Sachanlagevermögen 252.052 - 1.032 39.734 6 12.695
Leasingvermögen 1.414.795 - 2.476 475.731 - 465.138
Summe 1.761.342 - 4.442 529.484 6.303 485.861
Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
in TEUR Umbuchungen 31.12.2018 1.1.2018 Kursdifferenzen Abschreibungen im Geschäftsjahr Veränderung Konzernkreis
Geschäfts- oder Firmenwert - 28.250 271 4 - -
Erworbene Software 2.325 56.554 39.983 4 6.536 -
Selbsterstellte Software 2.868 5.530 4.054 - 804 -
Anzahlungen auf Software -5.193 7.371 - - - -
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 10.013 4.590 221 1.594 -
Immaterielle Vermögenswerte - 79.467 48.627 225 8.935 -
Grundstücke und Gebäude - 126.401 12.129 -17 1.985 -
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.257 150.471 59.630 166 14.952 -
Anzahlungen auf Sachanlagen -2.257 3.256 - - - -
Sachanlagevermögen - 280.128 71.760 149 16.937 -
Leasingvermögen - 1.427.864 195.587 750 195.919 -
Summe - 1.815.709 316.244 1.127 221.791 -
Anlagenspiegel Abschreibungen Buchwerte
in TEUR Abgänge 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
Geschäfts- oder Firmenwert 228 46 28.204 20.188
Erworbene Software 3.959 42.565 13.989 11.640
Selbsterstellte Software 3.502 1.356 4.173 699
Anzahlungen auf Software - - 7.371 8.664
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 274 6.131 3.881 4.406
Immaterielle Vermögenswerte 7.734 50.052 29.415 25.408
Grundstücke und Gebäude 23 14.074 112.327 112.759
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.202 64.545 85.925 64.561
Anzahlungen auf Sachanlagen - - 3.256 2.972
Sachanlagevermögen 10.225 78.620 201.509 180.292
Leasingvermögen 168.812 223.444 1.204.419 1.219.209
Summe 187.000 352.162 1.463.547 1.445.098

\4.11\ Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 28.911 TEUR (Vj. 28.204 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus der Einbeziehung der im Jahr 2000 erworbenen Gesellschaften der United Kenning Rental Group Ltd., Langley/Großbritannien, aus der Einbeziehung der im Jahr 2016 erworbenen Gesellschaften autohaus24 GmbH, Pullach, und Sixt Mobility Consulting AG, Urdorf/Schweiz, aus der Einbeziehung der im Jahr 2018 erworbenen Gesellschaft Mile Fleet, LLC, Sunrise/USA, sowie aus der Einbeziehung der im Jahr 2019 erworbenen Gesellschaft Flottenmeister GmbH, Pullach. Der Buchwert des der Einheit United Kenning Rental Group Ltd., Langley/Großbritannien zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes beläuft sich dabei auf 18.442 TEUR (Vj. 18.442 TEUR).

\4.12\ Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten erworbene Software in Höhe von 10.310 TEUR (Vj. 13.989 TEUR) sowie selbsterstellte Software in Höhe von 5.079 TEUR (Vj. 4.173 TEUR). Ferner enthält der Posten Anzahlungen auf Software über 14.002 TEUR (Vj. 7.371 TEUR) und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3.165 TEUR (Vj. 3.881 TEUR).

\4.13\ Die Position Sachanlagevermögen beinhaltet eigenes Sachanlagevermögen in Höhe von 214.035 TEUR (Vj. 201.509 TEUR) und Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 392.310 TEUR (Vj. - TEUR).

Sachanlagevermögen im Eigentum des Konzerns beinhaltet Grundstücke und Gebäude für Vermietstationen/Servicecenter und Verwaltungsgebäude im In- und Ausland in Höhe von 110.769 TEUR (Vj. 112.327 TEUR). Des Weiteren sind in Höhe von 98.267 TEUR (Vj. 85.925 TEUR) Betriebs- und Geschäftsausstattung (hauptsächlich EDV-Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Büromaschinen) enthalten. Ferner enthält der Posten Ausgaben für Anzahlungen auf Sachanlagen in Höhe von 4.999 TEUR (Vj. 3.256 TEUR). Für Immobilienfinanzierungen in Höhe von 71.693 TEUR (Vj. 74.574 TEUR) sind Grundschulden auf Grundstücke eingetragen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für Vermögenswerte, welche der Sixt-Konzern als Leasingnehmer least, sind im Sachanlagevermögen in Höhe von 392.310 TEUR enthalten. Weitere Nutzungsrechte in Höhe von 12.622 TEUR (Vj. 14.726 TEUR) für Leasingvermögen, das im Rahmen von Leasingverträgen refinanziert ist, sind in der Position Leasingvermögen enthalten. Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist im Folgenden dargestellt:

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

in TEUR Gebäude und Mietstationen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Sachanlagevermögen Leasingvermögen
31. Dezember 2018 - - - 14.726
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 338.257 3.307 341.564 -
1. Januar 2019 338.257 3.307 341.564 14.726
Zugänge 127.967 3.514 131.481 2.226
Abschreibungen im Geschäftsjahr -80.777 -3.698 -84.475 -1.806
Sonstige inkl. Kursdifferenzen 3.697 43 3.740 -2.523
31. Dezember 2019 389.144 3.166 392.310 12.622

Der Sixt-Konzern mietet bzw. least im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Leasingnehmer im Wesentlichen Mietstationen und Parkplätze, Büro- und Werbeflächen sowie Fahrzeuge für die Vermiet- und Leasingflotte.

Mietverträge für Gebäude und Mietstationen haben Laufzeiten zwischen einem und bis zu mehr als zwanzig Jahren. Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten ein weites Spektrum an unterschiedlichen Bedingungen. Ein Teil der Verträge sieht Verlängerungsoptionen vor, die für die Berechnung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt werden, wenn der Sixt-Konzern plant, diese auszuüben. An verschiedenen Standorten, z.B. Flughäfen, enthalten die vom Sixt-Konzern geschlossenen Mietverträge Zahlungen, die an solchen Standorten neben fixen Zahlungen üblicherweise Zahlungen enthalten, die an Umsatzgrößen geknüpft sind. Derartige Zahlungen werden durch den Konzern in der Periode als Aufwand erfasst, in welcher sie auftreten und sind nicht in der Berechnung der Leasingverbindlichkeit enthalten.

Leasingverhältnisse für Betriebs- und Geschäftsausstattung des Konzerns betreffen insbesondere Mietverträge für Werbeflächen und im Rahmen von Leasingverträgen finanzierte Vermietfahrzeuge.

Leasingvermögen ist zu einem nur geringen Teil fristenkongruent im Rahmen von Leasingverträgen refinanziert. Die Verträge sind so gestaltet, dass die refinanzierten Fahrzeuge weiterhin wirtschaftlich dem Konzern zuzurechnen sind. Die Verträge haben eine Restlaufzeit bis zu zwei Jahren und sehen eine Vollamortisation vor.

Ein Teil der durch den Sixt-Konzern als Leasingnehmer geschlossenen Leasingverträge hat eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Für diese Verträge hat sich der Konzern entschieden, keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren. Neben Leasingverträgen für Gebäude und Mietstationen handelt es sich hierbei insbesondere um Leasingverhältnisse für Vermietfahrzeuge, welche gewöhnlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen entstanden sind und nicht aktiviert wurden, werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufgliederung der Aufwendungen enthält nachfolgende Tabelle:

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen erfasste Aufwendungen

in TEUR 2019
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 103.293
Mietaufwendungen für geringwertige Vermögenswerte 964
Variable Leasingzahlungen 85.441

Angaben zu den mit den Nutzungsrechten korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind in Abschnitt \4.27\ sowie unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" dargestellt.

\4.14\ Die Position Leasingvermögen ging auf 1.120 Mio. Euro (Vj. 1.204 Mio. Euro) zurück. Der Konzern verleast als Leasinggeber vor allem Fahrzeuge verschiedener Marken überwiegend im Rahmen von Full-Service-Leasingverträgen. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operate Lease-Verträgen in Höhe von 379 Mio. Euro (Vj. 405 Mio. Euro) haben folgende Fälligkeiten:

Mindestleasingzahlungen Operate Lease zur jeweiligen Fälligkeit

in Mio. Euro 2019
2020 188,2
2021 117,4
2022 56,9
2023 15,3
2024 0,8
2025 und später 0,0

Mindestleasingzahlungen Operate Lease zur jeweiligen Fälligkeit

in Mio. Euro 2018
Fällig innerhalb eines Jahres 201,5
Fällig zwischen einem und fünf Jahren 203,0
Fällig in mehr als fünf Jahren 0,1

Die ausgewiesenen Beträge umfassen nur die Finanzrate. Die Verträge mit fester Laufzeit beinhalten in der Regel Vereinbarungen über die Laufleistung der Fahrzeuge. Die Summe der als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beträgt im Berichtsjahr 0,5 Mio. Euro (Vj. 0,4 Mio. Euro). Darüber hinaus werden kalkulierte Restwerte in Höhe von 254 Mio. Euro (Vj. 332 Mio. Euro) erwartet, die durch Rücknahmevereinbarungen abgedeckt sind und weitere kalkulierte Restwerte in Höhe von 608 Mio. Euro (Vj. 601 Mio. Euro), die nicht von Dritten abgedeckt sind.

Zur Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist Leasingvermögen in Höhe von 25,2 Mio. Euro (Vj. 56,7 Mio. Euro) sicherungsübereignet. Weiterhin ist im Rahmen eines Asset Backed Securities-Programms Leasingvermögen in Höhe von 428,3 Mio. Euro (Vj. 475,1 Mio. Euro) als Sicherheit übereignet.

Ein weiterer Teil des Leasingvermögens ist fristenkongruent im Rahmen von Leasingverträgen refinanziert. Die Verpflichtungen daraus sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

\4.15\ Der Buchwert der in den Finanzanlagen ausgewiesenen nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beläuft sich auf 2.352 TEUR (Vj. 4.042 TEUR).

\4.16\ Die Position Vermietfahrzeuge erhöhte sich von 2.605 Mio. Euro auf 3.033 Mio. Euro. Der Anstieg ist auf die im Stichtagsvergleich höhere Anzahl von aktivierten Vermietfahrzeugen zurückzuführen. Die Anschaffungskosten der Neuzugänge zum Vermietvermögen im Geschäftsjahr betrugen 5.453 Mio. Euro (Vj. 4.641 Mio. Euro), für das am Ende des Berichtsjahres ausgewiesene Vermietvermögen betrugen sie 3.252 Mio. Euro (Vj. 2.781 Mio. Euro).

Vermietfahrzeuge sind zu einem großen Teil durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern und Herstellern abgedeckt, daraus werden am Berichtsstichtag zum jeweiligen Vertragsende kalkulierte Restwerte in Höhe von ca. 2.529 Mio. Euro erwartet.

Am Berichtsstichtag waren keine Vermietfahrzeuge zur Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sicherungsübereignet (Vj. 185,0 Mio. Euro).

Wie in den Vorjahren wurden Vermietfahrzeuge auch im Rahmen von Leasingverträgen, die mit Herstellern/Herstellerfinanzierungsgesellschaften abgeschlossen wurden, finanziert.

\4.17\ Die Vorräte umfassen im Wesentlichen zum Verkauf stehende Fahrzeuge der Vermiet- und Leasingflotte, angekaufte, zur Weiterveräußerung bestimmte Fahrzeuge sowie Treibstoffe, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Bestand der Vorräte hat sich insgesamt auf 101.734 TEUR (Vj. 97.564 TEUR) erhöht - vorrangig wegen der stichtagsbedingt höheren Anzahl von angekauften, zur Weiterveräußerung bestimmten Fahrzeugen.

\4.18\ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stammen nahezu ausschließlich aus abgerechneten Leistungen im Vermiet- und Leasinggeschäft und aus Fahrzeuglieferungen von Gebrauchtfahrzeugen der Vermiet- und Leasingflotte. Vorzunehmende Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle wurden berücksichtigt.

\4.19\ Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Finanzielle sonstige Forderungen und Vermögenswerte    
Forderungen aus Finanzierungsleasing 2.017 3.676
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.134 1.349
Übrige Vermögenswerte 98.401 82.749
Nicht-finanzielle sonstige Forderungen und Vermögenswerte    
Sonstige Steuerrückforderungen 22.050 22.343
Versicherungsansprüche 46.898 39.170
Rechnungsabgrenzungsposten 23.516 24.001
Lieferansprüche für Fahrzeuge der Vermiet- und Leasingflotte 109.708 98.977
Gesamt Konzern 303.724 272.264
Davon kurzfristig 298.314 267.153
Davon langfristig 5.409 5.111

Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren aus mit Kunden abgeschlossenen, als Finance Lease klassifizierten Leasingverträgen. Der den Leasingverhältnissen zugrunde liegende Zinssatz wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Verträge beinhalten teilweise Andienungsrechte des Konzerns als Leasinggeber. Die vorgenommenen anteiligen Wertberichtigungen für Forderungen aus Finanzierungsleasing betrugen wie im Vorjahr insgesamt 0,1 Mio. Euro. Die weiteren Details der Verträge sind nachfolgend dargestellt:

Forderungen aus Finanzierungsleasing Bruttoinvestitionen Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen
in Mio. Euro 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Fällig innerhalb eines Jahres 1,1 2,2 1,0 1,9
Fällig zwischen einem und fünf Jahren 1,1 1,9 1,0 1,8
Noch nicht realisierte Finanzerträge 0,2 0,4 - -

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen kurzfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen sowie Forderungen aus dem gegenseitigen Verrechnungsverkehr.

In den übrigen Vermögenswerten sind Kautionen für Mietverhältnisse und Vorschüsse in Höhe von 4.329 TEUR (Vj. 3.314 TEUR) jeweils mit Fälligkeiten zwischen einem und fünf Jahren enthalten.

\4.20\ Die Position Bankguthaben und Kassenbestand in Höhe von 170.519 TEUR (Vj. 145.936 TEUR) umfasst Bargeld und kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten mit Laufzeiten unter einem Monat. Die Position entspricht dem Finanzmittelbestand gemäß der Konzern-Kapitalflussrechnung.

Passiva

Das Eigenkapital des Sixt-Konzerns hat sich gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 1.592,2 Mio. Euro erhöht (Vj. 1.442,0 Mio. EUR). Das darin enthaltene gezeichnete Kapital der Sixt SE beträgt unverändert 120,2 Mio. Euro.

\4.21\ Gezeichnetes Kapital der Sixt SE

Aufteilung des Grundkapitals Stückaktien Nominalwert
in Euro
Stückaktien Nominalwert
in Euro
31.12.2019 31.12.2018
Stammaktien 30.367.112 77.739.807 30.367.112 77.739.807
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 16.576.246 42.435.190 16.576.246 42.435.190
Gesamt 46.943.358 120.174.996 46.943.358 120.174.996

Die Stammaktien lauten mit Ausnahme zweier Namensaktien auf den Inhaber, die Vorzugsaktien sind ausnahmslos Inhaberaktien. Es handelt sich bei beiden Aktiengattungen um nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt 2,56 Euro. Die Vorzugsaktien berechtigen zum Erhalt einer um 0,02 Euro höheren Dividende je Aktie als die Stammaktien, mindestens jedoch zu einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie aus dem jährlichen Bilanzgewinn. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ermächtigung bzw. - sofern geringer - der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben - davon im Umfang von insgesamt bis zu 5 % des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im April 2019 ein Aktienrückkaufprogramm, das ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- und Leitungsorgane der Sixt SE und mit ihr verbundenen Unternehmen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm MSP 2012 dient. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 29. April 2019 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Sixt SE 40.679 Vorzugsaktien im Gesamtwert von 2,7 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht vollständig ausgeschöpft.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 hält die Sixt SE wie im Vorjahr keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 35.840.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis - bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze - neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen.

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird.

Bei gleichzeitiger Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall ist der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a) um Spitzenbeträge zu verwerten;

b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zweck des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen;

c) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung (§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG); sowie

d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten, die von der Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgegeben werden, bzw. den hieraus im Falle eines eigenen Wandlungsrechts der Gesellschaft Verpflichteten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigung ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ein gekreuzter Bezugsrechtsausschluss ist von der Anrechnung ausgenommen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt SE zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen. Die jeweiligen Wandlungs- oder Optionsrechte können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorsehen. Die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt SE zu gewähren. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen können gegen Bar- und/oder Sachleistung ausgegeben werden. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 ergeben.

Im Zusammenhang damit ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 um bis zu 15.360.000 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 1. Juni 2021 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den vorgenannten Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungsverpflichtungen aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu 350.000.000 Euro mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit gegen Bar- und/oder Sachleistung auszugeben. Die auf Grundlage der Ermächtigung ausgegebenen Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte dürfen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Die Ausgabe kann auch durch ein Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Gesellschaft seitens der Sixt SE die Garantie für die Erfüllung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten zu übernehmen. Den Aktionären der Sixt SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter bestimmten Bedingungen auszuschließen, die sich vollständig aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 ergeben.

\4.22\ Kapitalrücklage

Kapitalrücklage

in TEUR 2019 2018
Stand 1.1. 241.412 242.512
Erhöhung aufgrund des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 1.309 1.184
Abgänge aus Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms -5.117 -4.811
Einstellung in die Kapitalrücklage 3.041 2.527
Übrige Veränderungen 15 -
Stand 31.12. 240.659 241.412

Die Veränderung der Kapitalrücklage auf 240.659 TEUR (Vj. 241.412 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus laufenden Zuführungen und Abgängen durch Ausübungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 sowie Einstellungen in die Kapitalrücklage.

\4.23\ Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen
in TEUR
2019 2018
Stand 1.1. 211.841 211.378
Übrige Veränderungen inkl. fusionsbedingter Umgliederungen ins sonstige Eigenkapital -3.243 463
Stand 31.12. 208.597 211.841

\4.23\ Rücklage für Währungsumrechnung

Rücklage für Währungsumrechnung
in TEUR
2019 2018
Stand 1.1. -3.983 -14.177
Differenzen aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen 14.123 10.194
Stand 31.12. 10.140 -3.983

\4.23\ Sonstiges Eigenkapital

Sonstiges Eigenkapital
in TEUR
2019 2018
Endstand Vorjahr 747.198 498.947
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 - 13.563
Stand 1.1. 747.198 512.509
Den Gesellschaftern der Sixt SE zustehendes Ergebnis 234.347 426.022
Dividendenzahlung -101.260 -188.105
Sonstiges Ergebnis -589 -239
Einstellung in die Kapitalrücklage -3.041 -2.527
Übrige Veränderungen inkl. fusionsbedingter Umgliederungen aus den Gewinnrücklagen 3.228 -463
Stand 31.12. 879.882 747.198

\4.24\ Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Anteile anderer Gesellschafter werden in den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, soweit Anteile am Eigenkapital und am Ergebnis von konsolidierten Personengesellschaften betroffen sind. Die im Eigenkapital ausgewiesenen Anteile anderer Gesellschafter betreffen vollumfänglich die Sixt Leasing SE, Pullach, und ihre Tochtergesellschaften. Seit dem Börsengang der Sixt Leasing SE im Mai 2015 beträgt der Anteil Konzernfremder unverändert 58,1 %.

Die folgende Tabelle enthält die nach IFRS erstellten, zusammengefassten Finanzinformationen für die Sixt Leasing-Gruppe. Die Angaben erfolgen vor Eliminierungen von Sachverhalten mit anderen Konzerngesellschaften.

Finanzinformationen zu Tochtergesellschaften mit wesentlichen Anteilen anderer Gesellschafter Sixt Leasing-Konzern Sixt Leasing-Konzern
in TEUR 2019 2018
Kapitalanteil anderer Gesellschafter (%) 58,1 58,1
Gezahlte Dividenden 5.744 5.744
Buchwert der Anteile anderer Gesellschafter 132.701 125.381
Langfristige Vermögenswerte 1.150.840 1.218.305
Kurzfristige Vermögenswerte 178.045 174.386
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 782.725 871.404
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 316.934 304.534
Umsatzerlöse 824.432 805.797
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 29.319 30.542

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

\4.25\ Die Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
in TEUR
2019 2018
Verpflichtungen aus Pensionsplänen 15.769 11.989
Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 984 314
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 16.754 12.303
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 13.448 9.876
Gesamt Konzern 3.306 2.427

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten. Den Gutachten liegen folgende Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische Annahmen

in % 2019 2018
Abzinsungssatz 0,1 - 0,9 0,9 - 1,8
Erwartete Gehaltssteigerungen 0,5 - 1,4 0,5 - 1,4
Erwartete Rentensteigerungen - -
Sterbetafel BVG 2015 GT BVG 2015 GT

Verpflichtungen aus Pensionsplänen - Schweiz

Die Altersversorgung im Sixt-Konzern erfolgt im Wesentlichen über beitragsorientierte Pensionspläne im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Leistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Risiken von Alter, Tod und Invalidität an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren.

Daher bietet Sixt seinen Mitarbeitern in der Schweiz fondsfinanzierte leistungsorientierte Pläne an, die von einer externen Pensionskasse verwaltet werden. Die Pensionskasse ist verantwortlich für die Anlagepolitik und Verwaltung des Planvermögens, für jegliche Änderungen der Planbedingungen und für die Festlegung der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen. Im Falle einer Unterdeckung kann die Versorgungseinrichtung zusätzliche Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erheben. Die leistungsorientierten Pensionspläne entwickelten sich wie folgt:

Entwicklung der leistungsorientierten Pensionspläne Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettobilanzansatz aus leistungsorientierten Verpflichtungen
in TEUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Stand 1.1. 11.989 11.409 9.876 9.594 2.113 1.816
Laufende Dienstzeitaufwendungen 964 890 - - 964 890
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Planabgeltungen -413 - - - -413 -
Zinsergebnis für leistungsorientierte Verpflichtungen 117 79 101 69 16 10
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen 669 969 101 69 567 900
Gewinn/Verlust aus Planvermögen - - 517 -411 -517 411
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste            
Erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste -30 -99 - - -30 -99
Veränderung von finanziellen Annahmen 861 -257 - - 861 -257
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen aus leistungsorientierten Verpflichtungen 831 -356 517 -411 314 55
Arbeitgeberbeiträge - - 756 732 -756 -732
Beiträge begünstigter Arbeitnehmer 756 732 756 732 - -
Leistungszahlungen 993 -1.202 993 -1.202 - -
Unterschied aus der Währungsumrechnung 532 437 449 363 83 74
Sonstige Überleitungspositionen 2.281 -33 2.954 625 -673 -658
Stand 31.12. 15.769 11.989 13.448 9.876 2.321 2.113

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen aus Pensionsplänen betrug rund 16 Jahre (Vj. 16 Jahre). Die für das Geschäftsjahr 2020 erwarteten Arbeitgeberbeiträge für leistungsorientierte Verpflichtungen belaufen sich auf 1.115 TEUR.

Die Vorsorge erfolgt über eine externe Pensionskasse, welche das Planvermögen verwaltet. Das Planvermögen zum Bilanzstichtag ist aus Sicht des Sixt-Konzerns den Sonstigen Vermögenswerten ohne notierten Marktpreis zuzuordnen.

Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Italien

Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen die italienische Abfertigungsverpflichtung (TFR). In Italien sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitern bei deren Ausscheiden aus dem Unternehmen einen TFR-Betrag zu zahlen, der sich aus der Beschäftigungsdauer und dem zu versteuernden Einkommen jedes Mitarbeiters ermittelt.

Die anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickelten sich wie folgt:

Entwicklung der anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen
in TEUR 2019 2018
Stand 1.1. 314 106
Laufende Dienstzeitaufwendungen 307 162
Zinsergebnis für leistungsorientierte Verpflichtungen 4 1
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen 311 163
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 543 158
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen aus leistungsorientierten Verpflichtungen 543 158
Leistungszahlungen -184 -113
Sonstige Überleitungspositionen -184 -113
Stand 31.12. 984 314

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betrug rund 12 Jahre (Vj. 11 Jahre). Die hieraus für das Geschäftsjahr 2020 erwarteten Arbeitgeberbeiträge für leistungsorientierte Verpflichtungen belaufen sich auf 746 TEUR.

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine Veränderung der Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt. Hieraus würden sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen ergeben:

Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtungen Veränderung des Barwertes Veränderung des Barwertes
in TEUR 2019 2018
+ 0,5 Prozentpunkte -0,5 Prozentpunkte + 0,5 Prozentpunkte -0,5 Prozentpunkte
Abzinsungssatz -760 859 -526 604
Erwartete Gehaltssteigerungen 159 -161 127 -131
Erwartete Rentensteigerungen 607 -576 428 -408

Die Senkung/Erhöhung der Lebenserwartung in den Annahmen um jeweils ein Jahr hätte eine Veränderung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen von -260 TEUR / 301 TEUR (Vj. -188 TEUR / 216 TEUR) zur Folge.

\4.26\ Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern, Rechtskosten und den operativen Vermietbetrieb (fuhrparkbezogen) sowie Rückstellungen des Personalbereichs.

In den sonstigen Rückstellungen enthaltene Verpflichtungen sind in Höhe von 121.110 TEUR (Vj. 112.314 TEUR) voraussichtlich innerhalb eines Jahres fällig und haben in Höhe von 913 TEUR (Vj. 1.053 TEUR) Fälligkeiten von über einem Jahr.

Sonstige Rückstellungen
in TEUR
Vermietbetrieb fuhrparkbezogen Personal Übrige Gesamt
Stand 1.1. 54.949 44.232 14.187 113.367
Zuführung 40.609 50.123 7.467 98.199
Veränderung des Konsolidierungskreises - 880 15 895
Auflösung -1.430 -1.600 -118 -3.148
Inanspruchnahme -39.008 -42.709 -5.756 -87.473
Währungsdifferenzen - 166 9 175
Aufzinsung - - 7 7
Stand 31.12. 55.120 51.093 15.811 122.023

\4.27\ Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Verpflichtungen aus begebenen Schuldscheindarlehen und Schuldverschreibungen, Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Commercial Paper sowie Verbindlichkeiten aus Asset Backed Securities-Finanzierungen und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen.

Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
in TEUR 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Schuldscheindarlehen 29.977 92.962 883.069 564.979 172.704 108.798
Schuldverschreibungen 254.954 - 992.999 998.284 - 246.799
Commercial Paper 70.000 - - - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 320.004 336.999 232.368 301.025 56.758 59.817
Leasingverbindlichkeiten 94.398 3.987 230.984 10.935 83.807 -
Übrige Verbindlichkeiten 15.185 14.878 - - - -
Gesamt Konzern 784.518 448.826 2.339.421 1.875.223 313.270 415.414

Schuldscheindarlehen waren in mehreren Tranchen und verschiedenen Währungen über einen Gesamtnennwert von 1.025 Mio. Euro und 70 Mio. USD (Vj. 768 Mio. Euro) begeben. Davon entfällt ein Nominalwert von 995 Mio. Euro und 70 Mio. USD (Vj. 675 Mio. Euro) auf langfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Verzinsung ist variabel oder fest, die Laufzeiten betragen nominal zwischen zwei und sieben Jahren (Vj. zwischen vier und sieben Jahren). Im Geschäftsjahr 2019 wurden neue langfristige Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von fünfeinhalb und sieben Jahren im Gesamtvolumen von 350 Mio. Euro sowie Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von zwei und drei Jahren im Gesamtvolumen von 70 Mio. USD begeben.

Die im Vorjahr unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Schuldscheindarlehen im Nominalwert von 93 Mio. Euro wurden 2019 vertragsgemäß zurückgeführt.

Die Schuldverschreibungen beinhalten eine im Jahr 2014 am Kapitalmarkt begebene Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 2,00 % p.a. und einer Laufzeit von sechs Jahren bis 2020, eine im Jahr 2016 am Kapitalmarkt begebene Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 1,125 % p.a. und einer Laufzeit von sechs Jahren bis 2022, eine im Jahr 2018 am Kapitalmarkt begebene Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 1,50 % p.a. und einer Laufzeit von sechs Jahren bis 2024, jeweils begeben von der Sixt SE, sowie eine im Jahr 2017 am Kapitalmarkt begebene Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 1,125 % p.a. und einer Laufzeit von vier Jahren bis 2021 und eine im Jahr 2018 am Kapitalmarkt begebene Anleihe im Nennwert von 250 Mio. Euro mit einem Nominalzins von 1,50 % p.a. und einer Laufzeit von vier Jahren bis 2022, jeweils begeben von der Sixt Leasing SE. Es bestehen jeweils bedingte Kündigungsrechte der Emittentin und der Anleihegläubiger.

An Teilnehmer des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren zum Stichtag Anleihen der Sixt SE im Nennwert von 5,2 Mio. Euro (Vj. 5,5 Mio. Euro) ausgegeben. Die Anleihen sind mit 4,5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis Dezember 2020.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten aus einem Asset Backed Securities-Programm, das die Sixt Leasing SE zur Refinanzierung von Leasingverträgen aufgesetzt hat. Das Programm umfasst ein Finanzierungsvolumen von 500 Mio. Euro. Aus dem Programm resultieren variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten, die auf Basis eines Tilgungsplanes gemäß der Leasingvertragsstruktur zurückbezahlt werden und mit dem zugrunde liegenden Leasingportfolio besichert sind. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurden Zins-Swap-Vereinbarungen über die jeweiligen Tilgungsperioden des refinanzierten Leasingportfolios abgeschlossen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten darüber hinaus variabel verzinsliche, kurzfristige Kreditaufnahmen im Rahmen der dem Konzern zur Verfügung stehenden Kreditlinien. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise durch Sicherungsübereignung von Vermögenswerten besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Zinsabgrenzungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten außerdem in Höhe von 71,7 Mio. Euro (Vj. 74,6 Mio. Euro) zwei langfristige Investitionsdarlehen. Diese Darlehen sind durch Grundpfandrechte besichert.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten neben bereits im Vorjahr bilanzierten Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen zur Refinanzierung der Leasingflotte die Verbindlichkeiten aus nach IFRS 16 bilanzierten Sachverhalten. Im Geschäftsjahr 2019 wurden für aktivierte Leasingverhältnisse Zahlungen in Höhe von 91,8 Mio. Euro geleistet.

Die Entwicklung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Endstand Vorjahr 2.739.464 2.291.108
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 341.482 -
Stand 1.1. 3.080.945 2.291.108
Zahlungswirksame Veränderungen 217.226 452.098
Sonstige nicht-zahlungswirksame Veränderungen    
Leasingverhältnisse 132.350 -
Währungsumrechnung 3.509 15
Sonstige 3.179 -3.757
Stand 31.12. 3.437.209 2.739.464

\4.28\ Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Sonstige Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Finanzielle sonstige Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 210 1.095
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 213 119
Lohnverbindlichkeiten 7.018 6.646
Übrige Verbindlichkeiten 39.724 37.493
Nicht-finanzielle sonstige Verbindlichkeiten    
Rechnungsabgrenzungsposten 35.766 39.496
Steuerverbindlichkeiten 65.041 48.345
Erhaltene Anzahlungen von Kunden 34.109 31.797
Gesamt Konzern 182.082 164.991
Davon kurzfristig 165.569 146.084
Davon langfristig 16.513 18.907

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Kundenkautionen und den Ausweis von Zins- und Währungssicherungsgeschäften. Außerdem enthalten die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital und am Ergebnis von konsolidierten Personengesellschaften (33 TEUR, Vj. 30 TEUR).

Bei den erhaltenen Anzahlungen von Kunden handelt es sich um Anzahlungen für die Anmietung von Fahrzeugen. Die zugrundeliegende Leistungsverpflichtung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate erfüllt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten größtenteils Ertragsabgrenzungen aus vorab geleisteten Sonderzahlungen von Leasingnehmern, die über die vereinbarte Vertragslaufzeit linear vereinnahmt werden.

Die im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Beträge der kurz-und langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wurden nachträglich angepasst. Es erfolgte die Umgliederung eines Teils der Ertragsabgrenzungen aus vorab geleisteten Sonderzahlungen von Leasingnehmern in Höhe von 17.837 TEUR von den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten.

\4.29\ Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen kurzfristig fällige Verpflichtungen aus Lieferungen an den Konzern, insbesondere von Fahrzeugen für die Vermiet- und Leasingflotte, und sonstige in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebs.

4.3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar. Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen der beizulegende Zeitwert aber anzugeben ist, sind in der nachfolgenden Tabelle den Bewertungsstufen der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13 zugeordnet.

Finanzinstrumente Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 1 Bemessungsgrundlage des beizulegenden Zeitwerts 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte            
Finanzanlagen FVTPL Stufe 3 2.352 4.042 2.352 4.042
Forderungen aus Finanzierungsleasing IFRS 16   1.027 1.753 1.064 1.797
Zinsderivate FVTPL Stufe 2 53 44 53 44
Sonstige Forderungen AC   4.329 3.314    
Summe     7.761 9.153 3.469 5.883
Kurzfristige Vermögenswerte            
Forderungen aus Finanzierungsleasing IFRS 16   990 1.923 1.032 1.992
Währungsderivate FVTPL Stufe 2 4.598 2.169 4.598 2.169
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC   765.038 558.848    
Sonstige Forderungen AC   90.554 78.571    
Summe     861.181 641.510 5.631 4.161
Langfristige Verbindlichkeiten            
Schuldverschreibungen AC Stufe 2 992.999 1.245.083 1.035.604 1.270.638
Schuldscheindarlehen AC Stufe 2 1.055.774 673.777 1.082.031 672.048
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC Stufe 2 289.127 360.842 288.008 354.010
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC   130 151    
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16   314.791 10.935    
Zinsderivate Hedge Accounting Stufe 2 801 919 801 919
Summe     2.653.622 2.291.707 2.406.444 2.297.614
Kurzfristige Verbindlichkeiten            
Schuldverschreibungen AC Stufe 2 254.954 - 260.459 -
Schuldscheindarlehen AC Stufe 2 29.977 92.962 30.283 94.782
Commercial Paper AC Stufe 2 70.000 - 70.007 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC Stufe 2 320.004 336.999 321.378 339.181
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16   94.398 3.987    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC   832.920 644.391    
Sonstige Finanzverbindlichkeiten AC   15.185 14.878    
Währungsderivate FVTPL Stufe 2 3.408 269 3.408 269
Zinsderivate FVTPL Stufe 2 - 17 - 17
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC   42.826 43.633    
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FVTPL Stufe 3 - 364 - 364
Summe     1.663.672 1.137.499 685.534 434.613

1 FVTPL - Fair value through profit or loss, AC - At amortised cost

In der vorstehenden Tabelle werden die Finanzinstrumente nach der jeweiligen Bewertungsbasis in drei Stufen unterteilt. Stufe 1-Bewertungen basieren auf an aktiven Märkten notierten Preisen. Stufe 2-Bewertungen beruhen auf Parametern, die nicht notierten Preisen entsprechen und entweder direkt als Preis oder indirekt aus Preisen abgeleitet sind. Stufe 3-Bewertungen ergeben sich aus Modellen, die Parameter verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten sondern auf Annahmen beruhen. Umgruppierungen zwischen den einzelnen Bewertungsstufen pro Kategorie haben nicht stattgefunden.

Aufgrund sich im Zeitablauf verändernder Einflussfaktoren können die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte nur als indikativ für die tatsächlich am Markt realisierbaren Werte angesehen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt.

Sofern in der Tabelle nicht anders dargestellt, wurde für kurzfristige Finanzinstrumente angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise den Buchwerten (fortgeführte Anschaffungskosten) entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der unter den lang- und kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen aus Finanzierungsleasing und der unter den lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden als Barwerte der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Zur Diskontierung wurden marktübliche, auf die jeweiligen Fristigkeiten bezogene Zinssätze zwischen 0,0 % p.a. und 2,0 % p.a. für in Euro abzurechnende Finanzinstrumente (Vj. zwischen 0,1 % p.a. und 3,2 % p.a.) sowie zwischen 2,0 % p.a. und 2,6 % p.a. für in US-Dollar abzurechnende Finanzinstrumente (Vj. -) verwendet.

Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sind gemäß IFRS 16 bewertet.

Die beizulegenden Zeitwerte, die im Geschäftsjahr auf Basis nicht beobachtbarer Marktdaten ermittelt wurden, betreffen Beteiligungen, die mittels des Net Asset Ansatzes bewertet wurden. Die Veränderung der ausgewiesenen Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte bei den Finanzanlagen resultiert aus Zugängen von Beteiligungen in Höhe von 1.137 TEUR (Vj. 369 TEUR), Veränderungen im Konsolidierungskreis in Höhe von -2.529 TEUR (Vj. -381 TEUR) und erfolgswirksam erfassten Ergebnissen in Höhe von -298 TEUR (Vj. 1.203 TEUR). Im Vorjahr waren darüber hinaus Abgänge von Beteiligungen in Höhe von 13 TEUR und im übrigen Eigenkapital erfasste Gewinne aus der Erstanwendung von IFRS 9 in Höhe von 1.948 TEUR enthalten.

Die im Vorjahr als kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Stufe 3) ausgewiesenen Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen wurde im Geschäftsjahr ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich Veränderungen der kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten aus Zahlungen in Höhe von -352 TEUR, erfolgswirksam erfassten Ergebnissen in Höhe von -21 TEUR (Vj. 49 TEUR) und Währungseffekten in Höhe von 9 TEUR (Vj. -4 TEUR).

Nettoaufwendungen aus Zinsderivaten ergaben sich in Höhe von 150 TEUR (Vj. 349 TEUR). Davon entfallen 159 TEUR (Vj. 393 TEUR) auf den ineffektiven Teil der Zinsderivate in Cash Flow Hedge-Beziehung. Das Nettoergebnis aus der Bewertung von Währungsderivaten zum Bilanzstichtag belief sich auf 1.191 TEUR (Vj. 1.900 TEUR).

Die Nettoerträge für finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie AC (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten) beliefen sich im Geschäftsjahr auf 2.427 TEUR (Vj. 1.601 TEUR) und betreffen Erträge aus Einzahlungen für ausgebuchte Forderungen.

Nettogewinne oder -verluste für finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie AC (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten) ergaben sich im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht.

Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich im Geschäftsjahr auf 2.101 TEUR (Vj. 1.037 TEUR). Darin enthalten sind Zinserträge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 180 TEUR (Vj. 268 TEUR). Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betrugen im Geschäftsjahr 44.183 TEUR (Vj. 36.542 TEUR). Darin enthalten sind Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse in Höhe von 7.431 TEUR (Vj. 142 TEUR).

Die Folgebewertung der Zins- und Währungsderivate wird zum beizulegenden Zeitwert (Stufe 2-Bewertung) vorgenommen.

Die Vermögenswerte aus Zinsderivaten betrugen zum Bilanzstichtag 53 TEUR (Vj. 44 TEUR). Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Zinsderivaten in Höhe von 801 TEUR (Vj. 935 TEUR) stehen in einer Cash Flow Hedge-Beziehung. Im Vorjahr standen 919 TEUR in einer Cash Flow Hedge-Beziehung und 17 TEUR in keiner Sicherungsbeziehung. Insgesamt wurden zur Absicherung eines Volumens von 380 Mio. Euro (Vj. 448 Mio. Euro) mit Restlaufzeiten bis zu fünfeinhalb (Vj. sechs) Jahren Zinsderivate zu Festzinssätzen zwischen -0,6% und 0,0 % (Vj. -0,5 % und 3,5 %) abgeschlossen. Davon standen 378 Mio. Euro (Vj. 437 Mio. Euro) in einer Cash Flow Hedge-Beziehung. Der variable Zins basiert auf dem 1-Monats-Euribor.

Die Vermögenswerte aus Währungsderivaten betrugen zum Bilanzstichtag 4.598 TEUR (Vj. 2.169 TEUR). Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Währungsderivaten betrugen 3.408 TEUR (Vj. 269 TEUR). Ein Volumen von insgesamt 732 Mio. Euro (Vj. 811 Mio. Euro) war in Währungsderivaten, im Wesentlichen in US-Dollar, mit einer maximalen Restlaufzeit bis zu drei (Vj. zwei) Monaten gesichert. Die Währungsderivate standen wie im Vorjahr in keiner Sicherungsbeziehung.

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse zu den ausgewiesenen Zinsderivaten unterstellt eine Parallelverschiebung der Zinskurven um +100 / -100 Basispunkte. Hieraus würden sich insgesamt die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen der bilanzierten Marktwerte ergeben:

Veränderung beizulegender Zeitwert Veränderung der Zinskurven Veränderung der Zinskurven
in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
+100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
Sonstige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten / Sonstige langfristige Vermögenswerte 5.385 -4.806 7.187 -7.102

Aus der Parallelverschiebung der Zinskurven um +100 / -100 Basispunkte hätten sich des Weiteren die Zinsaufwendungen für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate, aber ohne Berücksichtigung möglicher ökonomischer Kompensationen aus dem Neugeschäft um 6.041 TEUR erhöht bzw. vermindert (Vj. 4.473 TEUR).

Die Sensitivitätsanalyse zu den ausgewiesenen Währungsderivaten unterstellt eine Veränderung der EUR-Wechselkurse von +10 / -10 Prozentpunkten. Hieraus würde sich insgesamt eine Veränderung der zum 31. Dezember 2019 bilanzierten Marktwerte (Sonstige kurzfristige Vermögenswerte / Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten) von 69.531 TEUR / -66.770 TEUR (Vj. 65.172 TEUR / -79.009 TEUR) ergeben.

Aus den Zins- und Wechselkursrisiken würden sich somit insgesamt aufgrund der in der Sensitivitätsanalyse angenommenen Wertänderungen eine Veränderung im Eigenkapital in Höhe von 68.875 TEUR / -65.536 TEUR (Vj. 67.886 TEUR / -81.638 TEUR) und eine Veränderung im Jahresergebnis von 64.365 TEUR / -61.309 TEUR (Vj. 60.990 TEUR / -74.603 TEUR) sowie eine Veränderung im Sonstigen Ergebnis von 4.510 TEUR / -4.226 TEUR (Vj. 6.895 TEUR / -7.036 TEUR) ergeben (jeweils ohne Berücksichtigung von Steuereffekten).

Finanzrisikomanagement und Sicherungsmaßnahmen

Der Sixt-Konzern ist den folgenden Finanzrisiken ausgesetzt, denen durch das implementierte Risikomanagementsystem Rechnung getragen wird:

Zinsänderungs- und Marktpreisrisiko

Der Sixt-Konzern nutzt zur Finanzierung der Investitionen - vorrangig in die Vermiet- und Leasingflotte - neben mittel- und langfristigen, festverzinslichen Finanzinstrumenten auch variabel verzinsliche Finanzinstrumente und unterliegt damit grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Im Rahmen des Risikomanagements zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken können derivative Finanzinstrumente wie Zins-Caps und Zins-Swaps eingesetzt werden. Konzerninterne Richtlinien legen dabei die zentralen Ausübungskompetenzen, die Verantwortlichkeiten, die Berichterstattung und das Kontrollinstrumentarium fest. Durch Abschluss von Sicherungsgeschäften im Rahmen des Risikomanagements werden bewusst bestehende, variabel verzinsliche Verbindlichkeiten in eine synthetische Festzinsrefinanzierung gewandelt. Bei entsprechender Erwartung zur künftigen Entwicklung des kurz- und langfristigen Zinsniveaus können demgegenüber auch derivative Instrumente zur Erreichung eines vorgegebenen Anteils variabel verzinslicher Verbindlichkeiten eingesetzt werden.

Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Die von den Transaktionspartnern (Kreditinstitute) vorgenommenen Bewertungen basieren auf marktgerechten Zinsstrukturkurven. Zum Bilanzstichtag waren derivative Finanzinstrumente in Höhe von nominal 380 Mio. Euro (Vj. 448 Mio. Euro) im Bestand. Der beizulegende Zeitwert der Geschäfte betrug insgesamt -0,7 Mio. Euro (Vj. -0,9 Mio. Euro).

Marktpreisrisiken unterliegt der Sixt-Konzern insbesondere im Bereich der Fahrzeugverwertung. Zur Begrenzung der Marktpreisrisiken aus der Fahrzeugverwertung ist der Sixt-Konzern bestrebt, Fahrzeuge entsprechend der sich am Markt bietenden Möglichkeiten weitestgehend durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern und Herstellern abzudecken. Bei einer freien Vermarktung gebrauchter Fahrzeuge der Vermiet- und Leasingflotte ist der Sixt-Konzern von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes - insbesondere in Deutschland und den USA - abhängig. Die durch den Sixt-Konzern am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren.

Adressenausfallrisiko

Um die Adressenausfallrisiken zu minimieren, werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen entsprechend interner Richtlinien durchgeführt. Weiterhin findet eine regelmäßige Überprüfung von Kundenbonitäten während der Vertragslaufzeit statt. Bei erwarteten Ausfallrisiken wird durch eine Wertberichtigung vorgesorgt. Eine Ausbuchung der Forderung erfolgt, wenn mit einer Realisierung nicht mehr zu rechnen ist. Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Risiko, dass Lieferanten ihren Zusagen aus Rückkaufvereinbarungen nicht mehr nachkommen können. Im gegebenen Fall trägt Sixt das Verwertungsrisiko der Fahrzeuge selbst. Sixt führt auch in diesem Bereich regelmäßig Bonitätsüberprüfungen durch.

Einlagen bei Kreditinstituten bestehen nur mit kurzfristigen Laufzeiten. Die Ratings der Kreditinstitute werden laufend überwacht. Das Ausfallrisiko wird aufgrund der gegebenen externen Ratings als geringfügig eingeschätzt.

Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiken kategorisiert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Risikoklassen
in TEUR
Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
Sehr gering 567.639 4.456 563.183
Gering 149.839 9.029 140.810
Erhöht 45.155 15.492 29.663
Stark erhöht 82.469 51.087 31.382
Konzern 31.12.2019 845.103 80.065 765.038
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Risikoklassen
in TEUR
Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
Sehr gering 394.085 2.892 391.192
Gering 133.638 7.888 125.750
Erhöht 29.616 10.447 19.169
Stark erhöht 68.373 45.636 22.737
Konzern 31.12.2018 625.712 66.864 558.848

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten überwiegend Forderungen aus Vermiet- und Leasinggeschäften mit Endkunden des Sixt-Konzerns sowie Forderungen gegen Lieferanten aus dem Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen oder gegen gewerbliche und private Käufer im Rahmen der freien Vermarktung. Zum Bilanzstichtag bestehen Risikokonzentrationen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierend aus Fahrzeugrückverkäufen an Hersteller und Händler.

Der Konzern wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell nach IFRS 9 an, wonach für alle Instrumente, unabhängig von ihrer Kreditqualität, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit erfasst wird. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden die Forderungen nach Parametern wie Kundengruppe, Kundenbonität und Geschäftsart zusammengefasst. Dabei werden den Managementerwartungen entsprechend unterschiedliche Wertberichtigungssätze für einzelne Kombinationen der genannten Parameter verwendet. Durch die Verwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells ist die Veränderungsrechnung des Wertberichtigungskontos nur als Saldogröße ausweisbar. Im Fall konkreter Anzeichen eines Forderungsausfalls, zum Beispiel aufgrund von Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht, ohne Berücksichtigung vorgenommener Wertberichtigungen.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt. Ein Teil der Forderungen im Bereich Leasing ist durch Kundenkautionen besichert.

Das Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Wertberichtigungskontos
in TEUR
Stand 1.1.2019 Veränderung Stand 31.12.2019
Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 66.864 13.201 80.065
Entwicklung des Wertberichtigungskontos
in TEUR
Stand 31.12.2017 Anpassungen IFRS 9 Stand 1.1.2018 Veränderung Stand 31.12.2018
Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.664 -11.749 55.915 10.949 66.864

Analyse der Forderungen gegen Versicherungen in den sonstigen Vermögenswerten

Forderungen gegen Versicherungen nach Risikoklassen
in TEUR
Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
Erhöht 48.833 9.930 38.903
Stark erhöht 16.747 8.752 7.995
Konzern 31.12.2019 65.580 18.682 46.898
Forderungen gegen Versicherungen nach Risikoklassen
in TEUR
Bruttoforderungen Wertberichtigung Nettoforderungen
Erhöht 44.595 10.599 33.997
Stark erhöht 11.473 6.299 5.173
Konzern 31.12.2018 56.068 16.898 39.170

Die Forderungen sind sämtlich wertberichtigt. Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert).

Das Wertberichtigungskonto für sonstige Vermögenswerte hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Wertberichtigungskontos
in TEUR
Stand 1.1.2019 Veränderung Stand 31.12.2019
Wertberichtigung für sonstige Vermögenswerte 16.898 1.784 18.682
Entwicklung des Wertberichtigungskontos
in TEUR
Stand 31.12.2017 Anpassungen IFRS 9 Stand 1.1.2018 Veränderung
Wertberichtigung für sonstige Vermögenswerte 21.255 -4.310 16.945 -47
Entwicklung des Wertberichtigungskontos
in TEUR
Stand 31.12.2018
Wertberichtigung für sonstige Vermögenswerte 16.898

Im Geschäftsjahr betrug der Aufwand für ausgebuchte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen ge gen Versicherungen insgesamt 28.199 TEUR (Vj. 21.610 TEUR). Der Ausbuchungsaufwand bezieht sich jeweils auf die verbuchte Forderung ohne Berücksichtigung von gegebenenfalls bereits vorgenommenen Wertberichtigungen.

Der Gesamtaufwand für Wertberichtigungen dieser Kategorien belief sich in der Berichtsperiode auf 18.409 TEUR (Vj. 13.575 TEUR).

Die Erträge aus Einzahlungen auf ausgebuchte Forderungen dieser Kategorien beliefen sich auf 2.427 TEUR (Vj. 1.601 TEUR).

Liquiditätsrisiko

Dem Liquiditätsrisiko wird durch eine nach internen Richtlinien erstellte Finanzplanung begegnet. Sixt verfügt über ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt und über noch nicht beanspruchte Kreditlinien.

Wesentliche Nettozahlungszuflüsse und -abflüsse in Zusammenhang mit abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten werden unter Zugrundelegung des Zinsniveaus am Bilanzstichtag nicht erwartet.

Analyse der Rückzahlungsbeträge der Finanzverbindlichkeiten

Die nachfolgende Tabelle enthält die Rückzahlungsbeträge (einschließlich angenommener, zukünftig zu leistender Zinsen) zur jeweils angegebenen Fälligkeit:

Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Commercial Paper Schuldscheindarlehen Schuldverschreibungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2020 70.000 40.397 273.531 321.612
2021 - 279.140 263.125 118.429
2022 - 66.184 510.313 74.035
2023 - 277.122 3.750 38.131
2024 - 202.871 253.750 5.598
2025 - 169.921 - 3.798
2026 und später - 93.920 - 54.340
31.12.2019 70.000 1.129.556 1.304.468 615.941
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Leasingverbindlichkeiten Gesamt
2020 101.638 807.178
2021 85.458 746.152
2022 70.404 720.936
2023 52.053 371.056
2024 39.406 501.625
2025 27.469 201.187
2026 und später 64.256 212.517
31.12.2019 440.684 3.560.650
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Commercial Paper Schuldscheindarlehen Schuldverschreibungen
2019 - 100.386 18.371
2020 - 35.501 273.844
2021 - 229.829 263.125
2022 - 44.979 510.313
2023 - 274.466 3.750
2024 - 30.292 253.750
2025 und später - 80.966 -
31.12.2018 - 796.418 1.323.153
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten Gesamt
2019 339.420 4.085 462.263
2020 158.705 7.909 475.959
2021 100.751 3.113 596.818
2022 40.962 - 596.254
2023 5.577 - 283.793
2024 3.765 - 287.807
2025 und später 58.100 - 139.065
31.12.2018 707.281 15.107 2.841.959

Die Rückführung der 2020 zur Zahlung fälligen Finanzverbindlichkeiten erfolgt überwiegend durch Neuaufnahme von Mitteln am Kapitalmarkt und Nutzung von Bankkreditlinien bzw. Lea singrefinanzierungslinien von Herstellern, durch Ausgabe von Commercial Paper sowie der Nutzung des Asset Backed Securities-Programms im Geschäftsbereich Leasing.

Analyse der Rückzahlungsbeträge der Zins- und Währungsderivate

Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Zinsderivate Währungsderivate Gesamt
2020 -641 1.435 794
2021 -219 - -219
2022 55 - 55
2023 und später 58 - 58
31.12.2019 -747 1.435 688
Rückzahlungsbeträge zur jeweiligen Fälligkeit
in TEUR
Zinsderivate Währungsderivate Gesamt
2019 -713 3.072 2.359
2020 -297 - -297
2021 26 - 26
2022 und später 50 - 50
31.12.2018 -933 3.072 2.139

Wechselkurs- und Länderrisiko

Das Wechselkursrisiko hat im Sixt-Konzern eine untergeordnete Bedeutung, da die überwiegende Mehrheit der Forderungen und Verbindlichkeiten im Land, in dem die jeweilige Konzerngesellschaft ihren Sitz hat, in lokaler Währung fällig werden. Wechselkursrisiken bestehen hauptsächlich aus Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften in Nicht-Euroländern. Zu Sicherungszwecken können Währungs-Swaps oder andere Währungsderivate eingesetzt werden. Durch den Abschluss derartiger Sicherungsgeschäfte werden die Wechselkurse von Forderungen oder Verbindlichkeiten fixiert, um Wechselkursrisiken innerhalb des Konzerns zu beschränken.

Kapitalmanagement

Der Sixt-Konzern steuert das Konzernkapital mit dem Ziel, ein Finanzprofil zu generieren, das die Wachstumsziele des Konzerns unter Berücksichtigung der notwendigen finanziellen Flexibilität und Diversifizierung unterstützt. Wesentliches Ziel ist da bei eine Konzern-Eigenkapitalquote von mindestens 20 % (Eigenkapital / Bilanzsumme). Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.

Grundlage des Finanzprofils bildet das von den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zur Verfügung gestellte Eigenkapital. Die Konzern-Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 25,5 % (Vj. 27,8 %). Weitere wesentliche Bestandteile des Finanzprofils sind die in den lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Finanzinstrumente. Der Anteil der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, die im Geschäftsjahr die nach IFRS 16 zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten enthalten, an der Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 55,0 % (Vj. 52,7 %). Ergänzung finden die bilanzierten Finanzverbindlichkeiten durch die zur Refinanzierung des Fuhrparks abgeschlossenen Operate Lease-Verträge.

5. SONSTIGE ANGABEN

5.1 SEGMENTINFORMATIONEN

Geschäftsbereich Mobility Leasing Sonstige
in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Außenumsatz 2.489,6 2.131,1 812,1 793,2 4,8 5,2
Innenumsatz 4,7 4,9 12,4 12,6 24,1 41,4
Gesamtumsatz 2.494,3 2.136,0 824,4 805,8 28,9 46,6
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände 1 615,3 508,6 536,9 508,0 - 0,0
Abschreibungen 513,8 337,4 190,7 197,1 4,7 4,3
EBIT 2 337,2 329,2 41,1 43,9 1,4 0,2
Finanzergebnis -27,9 -24,0 -12,0 -13,2 -2,4 198,5
Zinserträge 2,9 1,9 0,3 0,3 0,2 1,0
Zinsaufwendungen -31,1 -24,0 -12,0 -13,2 -2,4 -1,8
Sonstiges Finanzergebnis 3 0,3 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 199,3
Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen - -2,0 - - - -
EBT 4 309,2 305,1 29,2 30,7 -1,0 198,8
Investitionen 5, 6 156,0 35,0 413,8 478,9 112,6 113,6
Vermögen 4.771,1 3.680,9 1.319,6 1.396,3 967,1 911,9
Schulden 3.454,9 2.497,2 1.060,5 1.156,5 147,6 140,7
Beschäftigte 7 7.815 6.826 643 591 290 123
Geschäftsbereich Überleitungen Konzern
in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018
Außenumsatz - - 3.306,5 2.929,5
Innenumsatz -41,1 -58,9 - -
Gesamtumsatz -41,1 -58,9 3.306,5 2.929,5
Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände 1 -16,3 -16,0 1.135,9 1.000,6
Abschreibungen - - 709,2 538,7
EBIT 2 - -0,3 379,7 373,1
Finanzergebnis - 0,3 -42,3 161,5
Zinserträge -1,3 -2,2 2,1 1,0
Zinsaufwendungen 1,3 2,4 -44,2 -36,5
Sonstiges Finanzergebnis 3 - - -0,2 199,0
Ergebnis aus At-Equity bewerteten Beteiligungen - - - -2,0
EBT 4 - - 337,4 534,6
Investitionen 5, 6 -96,5 -97,7 585,8 529,9
Vermögen -893,5 -841,7 6.164,2 5.147,4
Schulden -85,5 -129,7 4.577,5 3.664,6
Beschäftigte 7 - - 8.748 7.540
Region Inland Nordamerika Europa/Sonstige 8
in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Gesamtumsatz 1.770,5 1.635,5 492,9 382,4 1.140,4 929,4
Investitionen 5, 6 514,7 558,2 35,7 7,8 125,3 56,2
Vermögen 4.741,6 4.383,4 1.164,2 894,5 2.803,1 2.256,0
Region Überleitungen Konzern
in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018
Gesamtumsatz -97,3 -17,8 3.306,5 2.929,5
Investitionen 5, 6 -89,9 -92,3 585,8 529,9
Vermögen -2.544,7 -2.386,5 6.164,2 5.147,4

1 Im Segment Leasing sind Wertminderungen auf zum Verkauf bestimmte Leasinggegenstände in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vj. 4,1 Mio. Euro) enthalten
2 Entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT)
3 Einschließlich Beteiligungsergebnis
4 Entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)
5 Ohne Vermietvermögen
6 Einschließlich Zugängen zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen im Rahmen von IFRS 16, Vorjahresvergleichsinformationen wurden nicht angepasst
7 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
8 Darin enthalten Frankreich mit Gesamtumsatz 337,5 Mio. Euro (Vj. 291,3 Mio. Euro), Investitionen 53,0 Mio. Euro (Vj. 26,1 Mio. Euro), Vermögen 760,6 Mio. Euro (Vj. 599,1 Mio. Euro)

Der Sixt-Konzern ist in den zwei wesentlichen Geschäftssegmenten Autovermietung (einschließlich sonstigen damit verbundenen Serviceleistungen) und Leasing (Finanzierungsleasing und Full-Service-Leasing von Fahrzeugen sowie Fuhrparkmanagement) tätig. Der Geschäftsbereich Autovermietung wurde im Geschäftsjahr in Geschäftsbereich Mobility umbenannt um dem Umfang des Angebots an Mobilitätsdienstleistungen gerecht zu werden. Des Weiteren wurden in diesem Zusammenhang verschiedene Verwaltungs- und Finanzierungstätigkeiten, welche bisher im Bereich Sonstige ausgewiesen waren, dem Geschäftsbereich Mobility zugewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Den Segmenten nicht zuordenbare Tätigkeiten wie Holdingtätigkeiten und Immobilienvermietung sind im Bereich Sonstige zusammengefasst. Die Ressourcen-Allokation und die Bewertung der Ertragskraft des Konzerns durch den Vorstand erfolgt anhand dieser Segmente (Management-Approach). Maßgeblich für die Bewertung der Ertragskraft durch den Vorstand ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) der Geschäftsbereiche.

Die Segmentinformation nach Regionen stellt die Aufteilung des Gesamtumsatzes und Konzernvermögens nach dem Standort der Konzerngesellschaften dar.

Die Segmentinformationen basieren grundsätzlich auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses. Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsrechnung auf die Konzernzahlen eliminiert. Konzernvermögen und -schulden berücksichtigen keine Steuerpositionen.

5.2 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen bestanden zum Ende des Geschäftsjahres in Höhe von 67,8 Mio. Euro (Vj. 62,5 Mio. Euro).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht als Rückstellungen oder Verbindlichkeiten erfasst sind, bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen zur Refinanzierung der Vermietflotte und aus Mietverpflichtungen für Gebäude für welche keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziert werden. Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wird ein wesentlicher Teil, der im Vorjahr ausgewiesenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019 in der Bilanz dargestellt. Die Vorjahresvergleichswerte wurden nicht angepasst.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in Mio. Euro 31.12.2019 31.12.2018
Fällig innerhalb eines Jahres 55,1 133,9
Fällig zwischen einem und fünf Jahren 0,1 191,5
Fällig in mehr als fünf Jahren - 54,6
Gesamt Konzern 55,2 380,0

Das Bestellobligo aus zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Verträgen über Fahrzeuglieferungen für die Vermiet- und Leasingflotte im Folgejahr beläuft sich auf rund 3.199 Mio. Euro (Vj. 3.008 Mio. Euro).

5.3 AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG

Im Konzern bestand im Geschäftsjahr ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm - MSP), das 2012 initiiert wurde (MSP 2012). Das Programm fällt unter die Kategorie der equity-settled share-based payments und wird nachfolgend eingehend erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE haben im September 2012 beschlossen, bei der Sixt SE und den mit ihr verbundenen Unternehmen für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern des Vorstands des Sixt-Konzerns ein Matching Stock Programm zu implementieren (MSP 2012). Das Programm bietet die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktien unter Vermeidung einer Verwässerung für die Alt-Aktionäre der Sixt SE, d.h. es werden zur Erfüllung keine neuen Aktien ausgegeben, sondern im Markt befindliche Aktien erworben.

Voraussetzung zur Teilnahme am MSP 2012 ist eine Eigeninvestition in Form der Zeichnung einer Anleihe der Sixt SE.

Die Anleihe des MSP 2012 wird mit 4,5 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis Dezember 2020. Das Gesamtzeichnungsvolumen aller Teilnehmer ist auf 7 Mio. Euro limitiert.

Der Vorstand der Sixt SE, sofern der Vorstand der Sixt SE selbst betroffen ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats, legt die Höhe des maximal möglichen Beteiligungsvolumens der einzelnen Teilnahmeberechtigten fest. Teilnehmer am MSP 2012 müssen zum Zeitpunkt der Zeichnung des MSP in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Sixt SE oder einem ihrer Tochterunternehmen stehen.

Jeweils 1.000 Euro eines eingezahlten Zeichnungsbetrags berechtigen zum Bezug von 500 Aktienoptionen pro jährlicher Tranche gemäß den MSP-Bedingungen.

Nach den Bedingungen wurde jeweils zum 1. Dezember der Jahre 2012 (erstmals) bis 2018 (letztmals) eine Tranche von Aktienoptionen zugeteilt (insgesamt 7 Tranchen). Ein Teilnehmer ist somit berechtigt, insgesamt bis zu 3.500 Aktienoptionen (7 Tranchen zu je 500 Aktienoptionen) pro 1.000 Euro eingezahltem Zeichnungsvolumen zu beziehen.

Im Jahr 2019 wurde keine weitere Tranche von Aktienoptionen an Teilnehmer des MSP 2012 gewährt.

Die Ausübung der zugeteilten Aktienoptionen unterliegt einer Sperrfrist von vier Jahren ab Zuteilung der jeweiligen Tranche. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Ausübungskurs seit Zuteilung der jeweiligen Tranche um 20 % höher ist als der Basispreis der jeweiligen Tranche (Ausübungshürde). Der Basispreis für die Aktienoptionen entspricht dabei dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Sixt-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Zuteilung der jeweiligen Aktienoptionen einer Tranche. Der Ausübungskurs entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Sixt-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Ausübung der Aktienoptionen einer Tranche. Zugeteilte Aktienoptionen einer Tranche gelten zum ersten Handelstag nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist als ausgeübt, wenn die Ausübungshürde erreicht worden ist. Sofern die Ausübungshürde nicht erreicht wird, verfallen die Aktienoptionen der jeweiligen Tranche ersatzlos.

Der im Fall der Ausübung rechnerisch ermittelte Ausübungsgewinn (vor Steuern) einer Tranche darf insgesamt 5 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) des vor der jeweiligen Ausübung letzten gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE nicht übersteigen und ist in einem solchen Fall für alle Teilnehmer entsprechend zu kürzen. Des Weiteren ist der Ausübungsgewinn (vor Steuern) einer Tranche für jeden Teilnehmer begrenzt auf das Zweifache seines einbezahlten Investitionsvolumens. Ein Betrag nach Abzug der auf den Ausübungsgewinn (vor Steuern) entfallenden, von den Teilnehmern zu tragenden Steuern und Abgaben wird jedem Teilnehmer in Vorzugsaktien der Sixt SE vergütet, welche die Sixt SE für den jeweiligen Teilnehmer erwirbt. Diese werden anschließend auf ein Sperrdepot zugunsten des Teilnehmers eingebucht. Nach Ablauf eines weiteren Jahres kann der Teilnehmer frei über seine Sixt-Vorzugsaktien verfügen. Die Gesamtlaufzeit des MSP 2012 beträgt unter Einbeziehung dieser einjährigen Sperrfrist insgesamt elf Jahre bis 2023.

Kommt es während der Laufzeit des MSP zu einer Veränderung des Grundkapitals der Sixt SE oder zu Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich unmittelbar auf das Grundkapital der Sixt SE auswirken, und hat dies eine Wertveränderung der Aktienoptionen von 10 % oder mehr zur Folge, so wird der Basispreis entsprechend angepasst, soweit dies zum Ausgleich einer durch die Kapitalmaßnahme entstehenden Wertveränderung der Aktienoptionen notwendig ist.

Sofern die Sixt SE in dem Zeitraum zwischen Zuteilung und Ausübung einer Tranche von Aktienoptionen Dividenden oder sonstiges Vermögen an ihre Aktionäre ausschüttet, ist der jeweilige Basispreis dieser Tranche anzupassen. Hierbei ist der auf eine Vorzugsaktie entfallende Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag vom Basispreis abzuziehen.

Eine vorzeitige Rückzahlung der als Eigeninvestition vom Teilnehmer gezeichneten Schuldverschreibung oder eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Teilnehmers führen regelmäßig zu einem Verlust der bereits zugeteilten, aber noch nicht ausgeübten Aktienoptionen und der Ansprüche auf noch nicht zugeteilte Aktienoptionen.

Die Anzahl der Aktienoptionen aus dem MSP 2012 hat sich wie folgt entwickelt:

Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2012
2019 2018 2017 2016 2015 2014
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 1.931.000 2.915.000 4.375.000 4.769.000 3.680.500 2.497.000
Gewährt während des Geschäftsjahres - - - 1.075.000 1.186.000 1.223.500
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -171.667 -14.000 -425.000 -364.000 -97.500 -40.000
Ausgeübt während des Geschäftsjahres -893.833 -970.000 -1.035.000 -1.105.000 - -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 865.500 1.931.000 2.915.000 4.375.000 4.769.000 3.680.500
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - - - 1.186.000 2.447.000
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2012
2013 2012
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 1.316.000 -
Gewährt während des Geschäftsjahres 1.248.500 1.316.000
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -67.500 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahres - -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 2.497.000 1.316.000
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung 3.745.500 5.264.000
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2013
2019 2018 2017 2016 2015 2014
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 225.000 389.000 522.000 506.500 341.000 170.500
Gewährt während des Geschäftsjahres - - - 128.000 165.500 170.500
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres - -41.000 - -112.500 - -
Ausgeübt während des Geschäftsjahres -112.500 -123.000 -133.000 - - -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 112.500 225.000 389.000 522.000 506.500 341.000
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - - - 165.500 341.000
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2013 2013
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres -
Gewährt während des Geschäftsjahres 170.500
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -
Ausgeübt während des Geschäftsjahres -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 170.500
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung 511.500
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2014
2019 2018 2017 2016 2015 2014
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 281.000 526.500 534.000 411.000 220.500 -
Gewährt während des Geschäftsjahres - - - 178.000 205.500 220.500
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -5.000 -105.000 -7.500 -55.000 -15.000 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahres -135.500 -140.500 - - - -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 140.500 281.000 526.500 534.000 411.000 220.500
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - - - 205.500 441.000
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2015
2019 2018 2017 2016 2015
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 356.000 376.000 416.000 248.000 -
Gewährt während des Geschäftsjahres - - - 198.000 248.000
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -20.000 -20.000 -40.000 -30.000 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahres -163.000 - - - -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 173.000 356.000 376.000 416.000 248.000
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - - - 248.000
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2016
2019 2018 2017 2016
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 298.000 354.000 364.000 -
Gewährt während des Geschäftsjahres - - - 364.000
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -20.000 -56.000 -10.000 -
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 278.000 298.000 354.000 364.000
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - - -
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2017
2019 2018 2017
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 2.281.500 2.425.000 -
Gewährt während des Geschäftsjahres - - 2.490.000
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -130.000 -143.500 -65.000
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 2.151.500 2.281.500 2.425.000
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - - -
Anzahl Aktienoptionen Zuteilung 2018
2019 2018
Ausstehend zu Beginn des Geschäftsjahres 2.693.500 -
Gewährt während des Geschäftsjahres - 2.703.500
Rückabgewickelt während des Geschäftsjahres -150.000 -10.000
Ausstehend am Ende des Geschäftsjahres 2.543.500 2.693.500
Bestehende vertragliche Verpflichtung zur zukünftigen Gewährung - -

Aus gewährten Tranchen des MSP 2012 stehen zum Bilanzstichtag offen:

Zuteilung 2012 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2016 865.500 2020 1,0 Jahre 9,00 Euro
Zuteilung 2013 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2016 112.500 2020 1,0 Jahre 16,21 Euro
Zuteilung 2014 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2016 140.500 2020 1,0 Jahre 24,76 Euro
Zuteilung 2015 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2016 173.000 2020 1,0 Jahre 37,10 Euro
Zuteilung 2016 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2016 278.000 2020 1,0 Jahre 34,70 Euro
Zuteilung 2017 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2017 2.151.500 2021 2,0 Jahre 49,91 Euro
Zuteilung 2018 Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen Zukünftiges Ausübungsdatum Restlaufzeit Geschätzter Wandlungs-/Ausübungspreis
Tranche 2018 2.543.500 2022 3,0 Jahre 54,76 Euro

Bewertung der ausgegebenen Optionen

Die Bewertung der Aktienoptionen aus dem MSP 2012 wurde mit Hilfe eines Monte Carlo-Simulationsmodells durchgeführt. Unter der Annahme, dass der Preis der gewährten Aktienoption sich als abgezinster zukünftiger Erwartungswert (bzgl. des risikoneutralen Wahrscheinlichkeitsmaßes) berechnen lässt, wurde der Kursverlauf des Underlyings (Sixt-Vorzugsaktie) viele Male simuliert und der Erwartungswert bestimmt, in dem über die Resultate der einzelnen Simulationen arithmetisch gemittelt wurde.

Die verwendete Methode basiert auf dem Random Walk der Kursentwicklung der Sixt-Vorzugsaktie mit einer lognormalen Verteilung der relativen Preisänderungen. Weitere Annahmen im Modell waren: Die MSP-Teilnehmer verfolgen eine aus ihrer Sicht gewinnmaximierende Strategie, konstante Dividendenrenditen, Drift und Volatilität, der Cap von 5 % (MSP 2012) des Ergebnisses vor Steuern wird nicht erreicht, keine Veränderung des Grundkapitals der Sixt SE während der Laufzeit des MSP, keine Änderung der aktuellen MSP-Bedingungen.

Für jeden Pfad einer simulierten Aktienkursentwicklung wurde nach Ablauf der Sperrfrist für jede Tranche der mittlere Kurs einer 60-tägigen Periode bestimmt und mit der Ausübungshürde verglichen. Lag der Wert über der Ausübungshürde, wurde der zugehörige Ertrag aus der Aktienoption gemäß der beobachteten Zinsstrukturkurve vom Ausübungstag zum Stichtag diskontiert.

Die erwartete Volatilität wurde auf Basis der historischen Volatilität des Aktienkurses geschätzt. Die im Modell zur Anwendung gekommene erwartete Laufzeit wurde nach der bestmöglichen Einschätzung des Vorstands auf den Einfluss der Nichtübertragbarkeit, von Ausübungsbeschränkungen und nach Verhaltensgesichtspunkten wie Fluktuation angepasst.

Die in die Simulation eingeflossenen Parameter waren im jeweiligen Zeitpunkt der Gewährung:

Parameter Simulationsmodell Zuteilung 2018 Zuteilung 2017 Zuteilung 2016 Zuteilung 2015 Zuteilung 2014 Zuteilung 2013
Risikoloser Zinssatz in % -0,01 -0,09 -0,20 0 0,01 0,40
Erwartete Volatilität in % 27 27 28 28 32 32
Erwartete Laufzeit bis zur Ausübung ab jeweiliger Begebung in Jahren 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
Kurswert der Vorzugsaktie am Begebungsstichtag in Euro 60,20 53,51 36,87 39,19 25,44 18,90
Parameter Simulationsmodell Zuteilung 2012
Risikoloser Zinssatz in % 0,36
Erwartete Volatilität in % 39
Erwartete Laufzeit bis zur Ausübung ab jeweiliger Begebung in Jahren 4,0
Kurswert der Vorzugsaktie am Begebungsstichtag in Euro 12,65

Gemäß IFRS 2 wurde bei Berechnung des Personalaufwands auf die Marktverhältnisse zum Zeitpunkt der Gewährung, nicht aber auf die aktuellen Marktverhältnisse zum Bilanzstichtag abgestellt. Der Konzern hat 2019 einen Aufwand in Höhe von 1.339 TEUR (Vj. 1.212 TEUR) in Zusammenhang mit in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllenden aktienbasierten Vergütungen als Personalaufwand erfasst. Davon entfallen auf die "Zuteilung 2012" 210 TEUR, die "Zuteilung 2013" 40 TEUR, die "Zuteilung 2014" 60 TEUR, die "Zuteilung 2015" 91 TEUR, die "Zuteilung 2016" 61 TEUR, die "Zuteilung 2017" 468 TEUR und die "Zuteilung 2018" 409 TEUR.

Unter Berücksichtigung von Währungseffekten erfolgte eine entsprechende Zuführung in die Kapitalrücklage bzw. in die Anteile anderer Gesellschafter.

5.4 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Mit verschiedenen nahestehenden Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, bestehen Kontokorrentverhältnisse aus dem gegenseitigen Verrechnungsverkehr sowie zu Finanzierungszwecken. Die jeweiligen sich daraus ergebenden Salden werden unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Transaktionen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Die wesentlichen Transaktionen und Salden aus derartigen Beziehungen sind nachfolgend dargestellt:

Nahestehende Unternehmen Erbrachte Leistungen Beanspruchte Leistungen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018 31.12.2019 31.12.2018
CV "Main 2000" UA - - 0,2 0,3 - -
Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH 1 - 1 - 1 -
Sixt Leasing N.V. 1 - - - - 0,2
Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH 1 1 - - 0,4 0,1
Sixt Mobility Consulting SARL 0,1 1 - - 0,6 0,3
TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH 0,1 1 2,2 2,0 1 1
Nahestehende Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
in Mio. Euro 31.12.2019 31.12.2018
CV "Main 2000" UA - -
Sixt Immobilien Beteiligungen GmbH 0,2 0,2
Sixt Leasing N.V. - -
Sixt Mobility Consulting Österreich GmbH - 0,1
Sixt Mobility Consulting SARL - -
TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH 0,2 0,1

1 Betrag geringer als 0,1 Mio. Euro

Der Konzern unterhält mit einem Unternehmen, an dem das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Daniel Terberger eine Beteiligung hält, eine Geschäftsbeziehung über die Lieferung von Arbeitskleidung zu marktüblichen Konditionen. Im Geschäftsjahr wurden 1,2 Mio. Euro (Vj. 0,3 Mio. Euro) aufgewendet. Des Weiteren mietete der Konzern für seinen Geschäftsbetrieb im Geschäftsjahr zwei Immobilien der Familie Sixt an (Vj. drei Immobilien). Die Mietaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,2 Mio. Euro (Vj. 0,2 Mio. Euro). Weitere Geschäftsbeziehungen in geringfügigem Umfang zu nahestehenden Unternehmen und Personen, überwiegend aus der Vermietung von Fahrzeugen, bestehen zu marktüblichen Konditionen. Die Herren Erich Sixt, Alexander Sixt und Konstantin Sixt erhalten für ihre Tätigkeit als Vorstände Bezüge, deren individualisierte Veröffentlichung im Kapitel Grundzüge des Vergütungssystems im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt. Weitere Familienmitglieder der Familie Sixt erhielten für die Tätigkeit im Konzern Bezüge in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vj. 0,6 Mio. Euro).

Aufsichtsrat und Vorstand der Sixt SE

Aufsichtsrat Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Friedrich Joussen
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der TUI AG
Duisburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI Deutschland GmbH
Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUIFly GmbH
Vorsitzender des Verwaltungsrats der RIUSA II S.A., Spanien
Ralf Teckentrup
Stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung der Condor Flugdienst GmbH
Kronberg
Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH
Dr. Daniel Terberger
Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG
Bielefeld
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss Holding AG, Österreich
Mitglied des Aufsichtsrats der Fussl Modestraße Mayr GmbH, Österreich
Beirat der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG
Beirat der Eterna Mode Holding GmbH
Beirat der Loden-Frey Verkaufshaus GmbH & Co. KG
Beirat der William Prym Holding GmbH
Beirat der s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG
Vorstand Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Erich Sixt Vorsitzender
Grünwald
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE 1
Jörg Bremer
Pullach
Detlev Pätsch
Oberhaching
Alexander Sixt
Grünwald
Konstantin Sixt
München

1 Konzernmandat

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands der Sixt SE

Gesamtbezüge
in TEUR
2019 2018
Aufsichtsratsbezüge 200 200
Gesamtbezüge des Vorstands 13.742 12.771
Davon variable Bezüge 5.017 4.451

Die Gesamtbezüge des Vorstands beinhalten als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung den Ausübungsgewinn (brutto) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von 1.400 TEUR (Vj. 1.200 TEUR), sowie im Vorjahr den Zeitwert zum erstmaligen Begebungsstichtag der im Geschäftsjahr 2018 an Mitglieder des Vorstands im Rahmen des MSP 2012 gewährten Tranche von Aktienoptionen in Höhe von 342 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands gewährt.

Die Detailangaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Kapitel Grundzüge des Vergütungssystems im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP 2012 waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Aufsichtsrats keine und Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 1.150.000 (Vj. 1.500.000) Aktienoptionen zugeteilt. Zum Bilanzstichtag waren alle aus dem MSP 2012 resultierenden Aktienoptionen zugeteilt, sodass daraus keine weitere Zuteilungsverpflichtung mehr besteht.

Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.

Angaben über Aktienbesitz mit Stimmrechten

Die Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH, deren Anteile mittelbar und unmittelbar vollständig in Händen der Familie Sixt liegen, hielt per 31. Dezember 2019 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien der Sixt SE (31. Dezember 2018: 17.701.822 Stück der Inhaber-Stammaktien), Herr Erich Sixt hielt darüber hinaus unverändert zwei Namens-Stammaktien der Sixt SE.

Gemäß Art. 19 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen dazu verpflichtet, dem Emittenten jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Diese Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 5.000 Euro erreicht worden ist.

Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 zugegangenen Meldungen wurden entsprechend der Vorschrift veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt.com unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance - Managers' Transactions" einsehbar.

5.5 VORSCHLAG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Die Sixt SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von 254.083 TEUR (Vj. 247.658 TEUR) aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schlägt der Vorstand vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Verwendung des Bilanzgewinns
in TEUR
2019 2018
Keine Zahlung einer Dividende (Vj. 2,15 Euro) je dividendenberechtigter Stammaktie - 65.289
Zahlung einer Dividende von 0,05 Euro (Vj. 2,17 Euro) je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 829 35.970
Vortrag auf neue Rechnung 253.254 146.398

Zum 31. Dezember 2019 bestehen 30.367.112 dividendenberechtigte Stammaktien und 16.576.246 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung von 829 TEUR führen. Dies berücksichtigt die künftigen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Investitionserfordernisse und die wirtschaftliche Entwicklung vor allem mit Blick auf die außergewöhnliche Krisensituation, hervorgerufen durch das Coronavirus, und die damit verbundenen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten mit möglichen Folgen für die Verfügbarkeit von Kapital.

Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 wurde von der Hauptversammlung am 4. Juni 2019 unverändert beschlossen.

5.6 NACHTRAGSBERICHT

Am 21. Februar 2020 gab die Sixt SE bekannt, dass sie am gleichen Tag mit der Hyundai Capital Bank Europe GmbH eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an der Sixt Leasing SE abgeschlossen hat. Diese Beteiligung besteht aus Aktien im Umfang von rund 41,9 % des Grundkapitals der Sixt Leasing SE. Die börsennotierte Sixt Leasing SE und ihre Tochtergesellschaften sind bisher im Sixt-Konzern vollkonsolidiert und repräsentieren den Geschäftsbereich Leasing. Der für den Verkauf der Beteiligung vereinbarte Kaufpreis beträgt rund 155,6 Mio. Euro oder 18,00 Euro je verkaufte Aktie zuzüglich eines Dividendenausgleichs für das Jahr 2019. Der Vollzug des Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE steht unter anderem unter der Bedingung, dass die Hyundai Capital Bank Europe GmbH im Rahmen ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der Sixt Leasing SE - unter Einschluss der von der Sixt SE erworbenen Beteiligung - eine Annahmequote von mindestens 55 % aller Aktien der Sixt Leasing SE erreicht. Darüber hinaus steht der Vollzug des Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung der Transaktion durch die Hyundai Capital Bank Europe GmbH und der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Sixt SE rechnet mit einem Vollzug des Verkaufs im zweiten Halbjahr 2020. Mit Vollzug des Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE wird die Sixt SE auf Konzernebene voraussichtlich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in Euro als Ertrag vor Steuern erzielen, daneben werden Umsatz (2019: 812,1 Mio. Euro) und Ergebnis vor Steuern (2019: 29,2 Mio. Euro) des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs Leasing zukünftig im Konzernabschluss nicht mehr enthalten sein.

Am 16. März 2020 hat die Sixt SE mitgeteilt, dass sie mit einem Maßnahmenpaket auf die erheblichen Beeinträchtigungen des weltweiten Touristik- und Mobilitätssektors durch die Ausbreitung des Coronavirus reagieren wird. Sixt plant, die Vermietflotte kurzfristig deutlich zu reduzieren und damit entsprechende Kapazitäten und Liquidität freizusetzen. Begünstigt wird dies durch die kurze Haltedauer der Fahrzeuge sowie weitgehende Rückkaufvereinbarungen mit Herstellern und Händlern. Des Weiteren ist geplant, durch die Verschiebung von Investitionen sowie signifikante Einsparungen bei Personal- und Sachkosten die Liquiditäts- und Kostensituation deutlich zu verbessern. Zusätzlich reagiert Sixt durch flexible Langzeitmiet- und Auto-Abo-Modelle sowie die deutschlandweite Aufstockung des SIXT share Angebots auf die erhöhte Nachfrage nach individuellen und flexiblen Fahrzeugbesitzmodellen für Firmen- und Privatkunden. Trotz dieser Gegenmaßnahmen erwartet der Sixt-Konzern entsprechende Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf im Jahr 2020, die im Prognosebericht des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft näher beschrieben sind.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 nicht eingetreten.

5.7 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTIENGESETZ

Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr für die Sixt SE und die Sixt Leasing SE abgegeben und auf der Webseite der Sixt SE ir.sixt.com in der Rubrik "Corporate Governance" bzw. der Webseite der Sixt Leasing SE ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

5.8 GENEHMIGUNG DES KONZERNABSCHLUSSES GEMÄß IAS 10.17

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 31. März 2020 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

 

Pullach, 31. März 2020

Sixt SE

Der Vorstand

ERICH SIXT

JÖRG BREMER

DETLEV PÄTSCH

ALEXANDER SIXT

KONSTANTIN SIXT

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr 2019

gemäß §§ 297 Absatz 2 Satz 4, 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Pullach, 31. März 2020

Sixt SE

Der Vorstand

ERICH SIXT

JÖRG BREMER

DETLEV PÄTSCH

ALEXANDER SIXT

KONSTANTIN SIXT

WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

"An die Sixt SE, Pullach

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Sixt SE, Pullach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Sixt SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Folgebewertung des Leasingvermögens

2. Folgebewertung der Vermietfahrzeuge

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Folgebewertung des Leasingvermögens

a) Im Konzernabschluss der Sixt SE werden unter dem Bilanzposten "Leasingvermögen" im Rahmen von Operate Leases verleaste Fahrzeuge mit einem Betrag in Höhe von insgesamt TEUR 1.119.670 ausgewiesen, dies entspricht rd. 17,9 % der Konzernbilanzsumme.

Das Leasingvermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte angesetzt. Bei Verträgen mit Rückkaufvereinbarungen bestimmen sich die Restwerte der Fahrzeuge nach den vertraglich vereinbarten Rückkaufwerten. Die Restwerte von Fahrzeugen ohne vertraglich vereinbarten Rückkaufwert orientieren sich am prognostizierten Marktwert zum Vertragsende. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Wert, der sich nunmehr aus dem prospektiv bei Verwertung zu erwartenden Restwert ergibt.

Von uns wurde die Folgebewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, da die Bewertung des Leasingvermögens hinsichtlich der auf den erwarteten Restwert vorgenommenen Abschreibungen auf das Leasingvermögen auf ermessensbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur Bewertung des Leasingvermögens sind in den Abschnitten 3.2 und 4.14 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Angemessenheit des angewandten Bewertungsverfahrens haben wir die diesbezüglich bestehende Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Schlüsselkontrollen geprüft. Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rückkaufwerte bzw. erwarteter Restwerte bei Leasingvertragsabschluss im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen. Des Weiteren haben wir im Hinblick auf die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen die Vorgehensweise zur Ermittlung eines derartigen Abschreibungsbedarfs nachvollzogen. Den von der Sixt Leasing SE in diesem Zusammenhang für die Schätzung zukünftiger bzw. erwarteter Marktpreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt herangezogenen Sachverständigen haben wir auf dessen Kompetenz, Fähigkeit, Objektivität und Eignung überprüft.

Im Rahmen unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen bezüglich der Ermittlung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs für Fahrzeuge ohne vertragliche Rückkaufvereinbarung haben wir in Stichproben die zum Bilanzstichtag prognostizierten Marktpreise zum geplanten Verwertungszeitpunkt der jeweiligen Fahrzeuge mit den zum Anschaffungszeitpunkt kalkulierten Restwerten verglichen und einen gegebenenfalls vorhandenen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf überprüft. Dabei haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter der Sixt Leasing SE bezüglich der Marktpreisentwicklung mit den tatsächlichen Marktpreisen verglichen und plausibilisiert. Darüber hinaus haben wir eine analytische Prüfung der planmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

2. Folgebewertung der Vermietfahrzeuge

a) Im Konzernabschluss der Sixt SE werden Vermietfahrzeuge mit einem Betrag in Höhe von insgesamt TEUR 3.033.364 ausgewiesen; dies entspricht rd. 48,5 % der Konzernbilanzsumme.

Die Vermietfahrzeuge werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte angesetzt. Bei Fahrzeugen, für die Rückkaufvereinbarungen bestehen, bestimmen sich die Restwerte der Fahrzeuge nach den vertraglich vereinbarten Rückkaufwerten. Die Restwerte von Fahrzeugen ohne vertraglich vereinbarten Rückkaufwert orientieren sich am prognostizierten Marktwert zum geplanten Verwertungszeitpunkt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Wert, der sich nunmehr aus dem prospektiv bei Verwertung zu erwartenden Restwert ergibt.

Von uns wurde die Folgebewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, da die Bewertung der Vermietfahrzeuge hinsichtlich der auf den erwarteten Restwert vorgenommenen Abschreibungen auf die Vermietfahrzeuge auf ermessensbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur Bewertung der Vermietfahrzeuge sind in den Abschnitten 3.2 und 4.16 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung der Angemessenheit des angewandten Bewertungsverfahrens haben wir die diesbezüglich bestehende Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Schlüsselkontrollen geprüft. Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rückkaufwerte bzw. erwarteter Restwerte im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen. Des Weiteren haben wir im Hinblick auf die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen die Vorgehensweise zur Ermittlung eines derartigen Abschreibungsbedarfs nachvollzogen.

Im Rahmen unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen zu den außerplanmäßigen Abschreibungen haben wir die deren Ermittlung zugrunde liegenden Annahmen zu Restwert- und Verwertungsrisiken nachvollzogen und den auf dieser Basis kalkulierten Abschreibungsbedarf überprüft. Dabei haben wir auch die Erwartungen des Managements bezüglich der Marktpreisentwicklung mit den tatsächlichen Marktpreisen verglichen und plausibilisiert. Darüber hinaus haben wir eine analytische Prüfung der planmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und c i.V.m. 289b bis e HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,

den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 EntgTranspG, der als Anlage zum zusammengefassten Lagebericht diesem beigefügt ist, und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der Sixt SE, Pullach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler."

 

München, den 31. März 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

KLAUS LÖFFLER, Wirtschaftsprüfer

FLORIAN KORTE, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

88 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.