KD Handel Service GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dietze seit 12.1.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
AD Service GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
AD Service GmbHAufgelöst | 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AD Service GmbHJahnsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt wurden (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 EUR netto) werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 150 EUR bis 1.000 EUR) werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2,00 % berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2008
Jahnsdorf, im September 2009 gez. Andreas Dietze |
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