PACHcom
GmbH
Seelze
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 06.03.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
6.3.2020
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
643.080,12 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
422.919,96 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
220.160,16 |
|
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.496,18 |
|
| Aktiva |
646.576,30 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
6.3.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
243.516,03 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
218.516,03 |
|
| B.
Rückstellungen |
96.295,23 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
306.765,04 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
306.765,04 |
|
| Passiva |
646.576,30 |
25.000,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der PACHcom GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§264 a HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Die Größenmerkmale nach § 267 Abs.
1 HGB klassifizieren die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB).
Für den Anhang gemäß § 284 HGB
ff wurden die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Die
Gesellschaft wurde zum 06. März 2020 gegründet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Finanzanlagen sind mit dem niedrigen beizulegenden
Wert angesetzt worden.
3. Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Einstandspreisen unter
Berücksichtigung von Abschlägen für das
Alter, wobei das Niederstwertprinzip beachtet wird. Als
Verbrauchsfolge wird hier regelmäßig
unterstellt, dass die zuerst bestellten Rohstoffe auch
zuerst verarbeitet werden. (Fifo Methode).
Die
fertigen Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten
bewertet. Minderwertige Erzeugnisse werden auf ihren beim
Bilanzstichtag festzulegenden Wert abgeschrieben.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Nennwerten gemäß dem Nominalwertprinzip
bilanziert. Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
5.
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden
zu Nominalwerten zum Bilanz- stichtag bewertet.
6. Für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige
erkennbare Risiken wurden sonstige
Rückstellungen in angemessener Höhe
bebildet. Sie wurden mit dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aller
erkennbaren Risiken notwendig ist, bewertet.
7. Die übrigen
Verbindlichkeiten wurden mit
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Fremdwährungsrechnungen wurden zu dem am
Bilanzstichtag maßgebenden Wechselkurs in Euro
umgerechnet.
C. Erläuterung zur Bilanz
Erläuterungen zu den Forderungen:
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr.
Es waren Forderungen gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 0,00 € auszuweisen.
Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden
Restlaufzeiten auf:
Insgesamt: 306 TEuro, davon Restlaufzeit bis 1 Jahr:
306 TEuro, 1 bis 5 Jahre: 0 TEuro, über 5 Jahre: 0
TEuro.
Es waren Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,-- € auszuweisen.
Eine Sicherung durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte besteht nicht.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechung
1. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB) : bis 50.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Jeremy-Jerome Pakusch
(Gesellschafter-Geschäftsführer,
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit) geführt.
Beschluss zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2020
Die Gesellschafterversammlung stellt den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der Fassung vom
28. März 2022 einstimmig fest.
Der Geschäftsführung wird für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 einstimmig
Entlastung erteilt.
Seelze, 28. März 2022
gez. Jeremy-Jerome Pakusch
PACHcom GmbH
30926 Seelze
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2022 festgestellt.
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