lune
Prozesstechnik GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
233.179,70 |
131.649,00 |
| I.
Sachanlagen |
230.632,70 |
89.892,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.547,00 |
41.757,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
979.771,73 |
1.141.555,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
233.016,53 |
304.139,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
126.497,00 |
121.063,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
746.755,20 |
837.415,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
4.710,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.214.951,43 |
1.277.914,28 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
558.925,95 |
563.076,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
508.925,95 |
513.076,44 |
| B.
Rückstellungen |
258.747,00 |
275.347,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.278,48 |
439.490,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
68.412,05 |
83.347,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
328.866,43 |
356.143,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.214.951,43 |
1.277.914,28 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Die
Firma lautet LUNE GmbH Gesellschaft für
Prozesstechnik mit
Sitz in Neuss. Sie ist eingetragen beim
Amtsgericht Neuss unter der Register Nr. B-6064.
Die Gesellschaft ist bei Anwendung des § 267 HGB
in die
Größenklasse der kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018
wurde nach den Vorschriften in den §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Von der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz zu
erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2017
wurden unverändert übernommen.
Gemäß § 265 Abs. 2 HGB sind in der
Bilanz zu jedem
Posten der entsprechende Betrag des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß der § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt
worden (going-concern-Prinzip).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen
zum 31. Dezember 2017 vorgetragen und um die Zu- und
Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
die Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2018
weiterentwickelt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgten linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen
der Zu- und Abgänge wurden im Jahr des Zu- bzw.
Abgangs pro rata temporis verrechnet. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00
werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
Beim
Finanzanlagevermögen sind die sonstigen
Ausleihungen zu den Nominalwerten angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten aktiviert
unter Berücksichtigung individueller und pauschaler
Wertberichtigungen bei die Lieferungsforderungen.
Aus der Übertragung von Pensionszusagen auf
einen anderen Versorgungsträger, der in der Rechtsform
des eingetragenen Vereins als Unterstützungskasse
geführt wird, ergibt sich aufgrund der bestehenden
Subsidiärhaftung ein
mittelbare Pensionsverpflichtung, die
gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht
passivierungspflichtig ist.
Das
Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages ausgewiesen worden. Sämtlichen
erkennbaren Risiken wurde Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen passiviert.
3. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung von auf
ausländischer Währung lautenden
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten,
welche sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr
haben, ist mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Bilanzstichtag erfolgt.
4. Erläuterungen zu Bilanz
Es liegen zum Bilanzstichtag
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von EUR 126.497,00 (Vorjahr EUR
121.063,00) vor. Forderungen an den Gesellschafter
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen am
Bilanzstichtag in Höhe von EUR 84.735,01 (Vorjahr
EUR 49.249,03).
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt
unverändert EUR 50.000,00; es ist in voller Höhe
eingezahlt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die
voraussichtlich für das Berichtsjahr 2017
nachzuzahlende Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer
zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten,
für Gewährleistungen, Beratungskosten sowie
für Buchhaltungs- und Jahresabschlusskosten.
Am Bilanzstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis
zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 397.278,48 (Vorjahr EUR 439.490,84)
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB sind nicht gegeben.
5. Sonstige Angaben
Zur alleinigen Geschäftsführerin ist Frau
Beate Roderigo, Neuss bestellt. Frau Roderigo ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer
beschäftigt.
6. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Neuss, den 27. Juni 2019
Lune GmbH Gesellschaft für Prozesstechnik
Frau
Beate Roderigo
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2019 festgestellt.
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