BWIB
GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.000.294,20 |
1.049.485,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.000.292,20 |
975.483,20 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
74.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.393.913,95 |
2.092.128,82 |
| I.
Vorräte |
146.165,49 |
153.602,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.213,88 |
253.725,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.064.534,58 |
1.684.801,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.882,38 |
27.179,96 |
| Aktiva |
3.398.090,53 |
3.168.793,98 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.140.311,38 |
2.723.644,90 |
| I.
ausgegebenes und eingefordertes Kapital |
11.504,06 |
11.504,06 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
-2.556,46 |
-2.556,46 |
| 3.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.504,07 |
-11.504,07 |
| II.
Gewinnrücklagen |
52.556,46 |
52.556,46 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.659.584,38 |
2.297.047,94 |
| IV.
Jahresüberschuss |
416.666,48 |
362.536,44 |
| B.
Rückstellungen |
170.756,00 |
191.177,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.023,15 |
253.972,08 |
| Passiva |
3.398.090,53 |
3.168.793,98 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma BWIB GmbH,
Lohmühlstraße 7, Eppingen, eingetragen im
Handelsregister Stuttgart (HRB 106628) wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung nach den Änderungen durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma BWIB GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen wurden für
voraussichtlich noch zu zahlende Körperschaft- und
Gewerbesteuerbeträge, soweit sie abgelaufene
Wirtschaftsjahre betreffen, gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Einlagen bestehen in Höhe von Euro
11.504,07 (Vorjahr: TEuro 11,5). Diese sind nicht
eingefordert. Die nicht eingeforderten Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden von dem Posten "Gezeichnetes
Kapital" offen abgesetzt.
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern in
Höhe von Euro 10.015,32 (Vorjahr: TEuro 97,1). Diese
betreffen in Höhe von Euro 10.015,32 ( Vorjahr: TEuro
23,1) Ansprüche, die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen sind und mit
2,5 % p.a. verzinst werden; in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr: TEuro 74,0) besteht eine Forderung aus
Darlehensgewährung, die unter den Finanzanlagen
ausgewiesen ist und mit 2,5 % p.a. verzinst wird.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Bilanzgewinn
Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern in
Höhe von Euro 450,50 (Vorjahr: TEuro 2,9).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 87.023,15
(Vorjahr: TEuro 254,0). Davon entfallen auf die
Verbindlichkeiten aus Steuern Euro 25.834,24 und auf die
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit Euro 0,00.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und keine
beachtlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeiter (§267 (5) HGB) beträgt im
Berichtsjahr 10.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Bruno Wiedmann, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Eppingen, im januar 2024
gez. Bruno Wiedmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2024
festgestellt.
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