Hausglück GmbHLiquidiert

26131 Oldenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 5595
Eingetragen
2.9.2004
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Aufbau und die Unterhaltung eines Vertriebssystems als Lizenzgeberin für den Bau und Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie deren Planung und Erstellung durch Subunternehmer auf fremden Grundstücken.

Historie

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Management

NameRolle
Henrik Peter Otto
seit 16.4.2009
Geschäftsführer

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hausglück GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 48.588,00 3.737,00
I. Sachanlagen 48.588,00 3.737,00
B. Umlaufvermögen 63.873,97 51.901,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.437,96 50.069,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.436,01 1.831,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 112.461,97 55.638,18

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 28.879,50 26.216,84
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 1.120,50 3.783,16
B. Rückstellungen 1.000,00 2.800,00
C. Verbindlichkeiten 82.582,47 26.621,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 112.461,97 55.638,18

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Angaben zu Bilanzierungs-/ Bewertungsmethoden, Bewertungsansätze


2.1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2.2. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (Bilanzidentität ).

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen (going concern-Prinzip).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind . (Imparitätsprinzip).

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (Realisationsprinzip ).

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (Bilanzkontinuität).

2.3. Bewertungsansätze
2.3.1. Anlagevermögen


Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


2.3.2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

2.3.3. Kapital

Das Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

2.3.4. Rückstellungen


Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

2.3.5. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

4. Sonstige Angaben

4.1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Andrea Waden-Otto  vom 01.01.-31.12.2007




  

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