Hausglück GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.588,00 |
3.737,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.588,00 |
3.737,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.873,97 |
51.901,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.437,96 |
50.069,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.436,01 |
1.831,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.461,97 |
55.638,18 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.879,50 |
26.216,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.120,50 |
3.783,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.582,47 |
26.621,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.461,97 |
55.638,18 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Angaben zu Bilanzierungs-/ Bewertungsmethoden,
Bewertungsansätze
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein
(Bilanzidentität
).
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen
(going concern-Prinzip).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind
. (Imparitätsprinzip).
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst
(Realisationsprinzip
).
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(Bilanzkontinuität).
2.3. Bewertungsansätze
2.3.1. Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
2.3.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
2.3.3. Kapital
Das Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
2.3.4. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen.
2.3.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
4. Sonstige Angaben
4.1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Andrea Waden-Otto vom 01.01.-31.12.2007
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