Martin
Köberlein GmbH
Neumark
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.730,00 |
93.208,64 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.107,00 |
746.510,96 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
457.003,96 |
247.830,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
553.840,96 |
1.087.549,78 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.541,87 |
20.305,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
549.299,09 |
1.067.244,43 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
423.272,02 |
827.175,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.383,78 |
109.404,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
529.915,31 |
957.839,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
553.840,96 |
1.087.549,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Martin
Köberlein GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Neumark
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Chemnitz
Register-Nr.: HRB 4765
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung
veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt.
Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden
Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Gründe für
eine außerplanmäßige Abschreibung waren
nicht ersichtlich.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB
angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen und alle
erkennbaren Risiken bis zum jeweiligen
Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr
als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253
Abs.2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die Befreiungsvorschrift des nach § 274a Nr.5
HGB über die Abgrenzung der latenten Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherheitsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 111.252,60 (Vorjahr: EUR
138.741,46).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 19.383,78
(Vorjahr: EUR 109.404,52).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
418.662,71 (Vorjahr: EUR 819.098,45).
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine weiteren
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB (
§ 268 Abs.7 HGB). neben denen, die aus der Bilanz
ersichtlich sind.
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt: Marrtin Köberlein, Dr.
Dieter Köberlein Jürgen Köberlein
Unterschrift der Geschäftsführung
Neumark, den 01.07.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2019 festgestellt.
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