Martin Köberlein GmbH

Talstraße 21, 08496 Neumark, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 4765
Eingetragen
13.3.1992
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Werkzeugen aller Art, Maschinen, Baugeräten und Handwerkerbedarf.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Martin Köberlein GmbH

Neumark

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 74.730,00 93.208,64
B. Umlaufvermögen 22.107,00 746.510,96
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 457.003,96 247.830,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 553.840,96 1.087.549,78

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 4.541,87 20.305,35
C. Verbindlichkeiten 549.299,09 1.067.244,43
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 423.272,02 827.175,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.383,78 109.404,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 529.915,31 957.839,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 553.840,96 1.087.549,78

Anhang


 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Martin Köberlein GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Neumark

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Chemnitz

Register-Nr.: HRB 4765

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung waren nicht ersichtlich.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen und alle erkennbaren Risiken bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs.2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Befreiungsvorschrift des nach § 274a Nr.5 HGB über die Abgrenzung der latenten Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherheitsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 111.252,60 (Vorjahr: EUR 138.741,46).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 19.383,78 (Vorjahr: EUR 109.404,52).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 418.662,71 (Vorjahr: EUR 819.098,45).

Sonstige Angaben

Zum Abschlussstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB ( § 268 Abs.7 HGB). neben denen, die aus der Bilanz ersichtlich sind.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Marrtin Köberlein, Dr. Dieter Köberlein Jürgen Köberlein

Unterschrift der Geschäftsführung

Neumark, den 01.07.2019
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2019 festgestellt.

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