CWH INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Richter seit 7.9.2017 | Geschäftsführer |
Andreas Krellmann seit 7.9.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CWH Concept GmbHLimbach-OberfrohnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGCWH Concept GmbH, Limbach-Oberfrohna
1. Allgemeine Angaben Die CWH Concept GmbH hat ihren Sitz in 09212 Limbach-Oberfrohna und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz (Reg.Nr. HRB 31211) eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schuldenwurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu
den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten,
vermindert um die kumulierten planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear
über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 410 netto werden im
Zugangsjahr in voller höher abgeschrieben und als
Abgang erfasst.
Umlaufvermögen Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Als uneinbringlich eingeschätzte
Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden abgezinst.
Liquide Mittel sind zum Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Geldbeschaffungskosten (Disagio)
werden analog der Zinsbindung abgeschrieben.
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 EUR
ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
In den sonstigen Rückstellungen sind Ansammlungsrückstellungen für die Rückbaukosten der Photovoltaikanlagen auf den Deponien Gröbern und Nadelwitz i.H.v. EUR 162.313,58 (VJ: EUR 142.612,32) enthalten. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 347.998,20 (VJ EUR 578.665,80) sind durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter und Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlagen besichert. Sie haben eine Restlauzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 117.330,60 (VJ: 347.998,20). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 480.000,00 (VJ EUR 426.007,79) enthalten. Diese haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Verzinsung beträgt 2 % p.a. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten
Mitarbeiter betrug 1.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr Andreas Krellmann und Jan Richter. Die
Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung Die Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird in Anspruch
genommen.
Limbach-Oberfrohna, 15. September 2022
Andreas Krellmann Jan Richter
Geschäftsführer Geschäftsführer
Limbach-Oberfrohna, den 15. September 2022 gez. Andreas Krellmann | Jan Richter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. September 2022 |
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