Meili Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mareike Sabine Nöldner seit 24.10.2024 | Prokura |
Götz Peter Ander seit 20.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mitsubishi Steel Mfg. Co. Ltd. (Mitsubishi Seikou Kabushiki Kaisha) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MSSC Ahle GmbHLindlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht 2021I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Gesamtaussage III. Zweigniederlassungsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Gegenstand der MSSC AHLE GmbH ist der Betrieb eines Federnwerks. Das Produktangebot umfasst überwiegend Schraubendruckfedern und hier besonders solche, die sich durch ihre spezielle Gestaltung (progressive Kennlinie, inkonstanter Drahtdurchmesser) auszeichnen. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren intensiv in Produktionsprozesse zur wirtschaftlichen Herstellung von Schraubendruckfedern aus konstantem Draht bis 26 mm investiert, das seinen vorläufigen Höhepunkt in 2021 mit einer Investition in eine komplett automatisierte Produktionslinie für Schraubendruckfedern findet. Das Leistungsangebot von MSSC Ahle erstreckt sich von der Beratung bei der Entwicklung der Federn über die Auslegung und Konstruktion bis hin zur Serienproduktion und den After Sales Service. Mit Hilfe einer selbstentwickelten Spezialsoftware für Federberechnungen und FEM-Simulationen werden die Produkte nach Kundenanforderungen entwickelt. Die Kernkompetenzen von MSSC AHLE liegen insbesondere im Design, der Auslegung und der Produktion von Federn auch mit progressiven Kennlinien und inkonstanten Drahtdurchmessern. Die Kunden sind namhafte OEM und First Tier-Supplier der Automobilindustrie. 2. Forschung und Entwicklung MSSC AHLE erbringt hochkompetente Entwicklungsberatung rund um die Federanwendung. Ebenso verfügt MSSC AHLE über einen eigenen Werkzeugbau und Schnittstellen in alle gängigen CAD-Systeme und umfangreiches Testequipment zur Validierung der Entwicklungsergebnisse. Alle Federn, die bei MSSC Ahle hergestellt werden, sind kunden- und projektindividuell berechnet und entwickelt. Die Gesellschaft tätigt Investitionen zur technischen Weiterentwicklung bzw. Optimierung der Produkte sowie deren Neueinführung. Im Fokus stehen dabei die Weiterentwicklung unserer Produktionsprozesse sowie die Entwicklung neuer Produkte zur Lösung spezieller Kundenprobleme. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Instituten wirkt dabei unterstützend. MSSC Ahle verfügt über eine eigene Produkt- und Prozessentwicklung zur Entwicklung und Optimierung neuer und vorhandener Produktionsprozesse. Neueste Forschungsergebnisse, die in der Zusammenarbeit mit dem Verband der Deutschen Federindustrie (VDFI) und namhaften Universitäten erarbeitet werden, werden direkt in der Produkt- und Prozessentwicklung umgesetzt. Darüber hinaus ist MSSC Ahle Mitglied im Innovation Hub Bergisches Rheinland (IHBR), um die Digitalisierung der Produktion strukturiert voranzubringen. Über 5% aller MA sind im Bereich der Produkt- und Prozessentwicklung beschäftigt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Die MSSC Ahle GmbH ist seit dem 12.04.2018 eine 100%ige Tochter der MITSUBISHI STEEL MGF. CO., LTD, Tokyo, Japan (MSM). Das Unternehmen ist bereits seit 1904 auf dem Markt und hat langfristige Kundenbeziehungen. Insbesondere auf dem Markt der Bremsspeicherfedern für LKW konnte der Marktanteil in den letzten Jahren ausgebaut werden. Im Jahr 2021 konnten die Umsätze im Vergleich zu 2020 wieder erhöht werden, blieb allerdings deutlich unter Vorkrisenniveau. Grund dafür war ein Brandereignis in der Produktion, der zu Produktionsausfällen führte. 2. Geschäftsverlauf und Lage Die Geschäftslage erholte sich im ersten Halbjahr 2021 von der Coronapandemie, war jedoch teilweise von Versorgungsengpässen bei unseren Kunden beeinflusst. Der positive Trend wurde durch ein Brandereignis in der Produktion beeinträchtigt, das zu Produktionsausfällen führte; dennoch haben wir 2021 mit einem Umsatzplus von 13,5 % gegenüber 2020 abgeschlossen. Ein großer Teil der Fertigung musste auf externe Dienstleister verlagert werden, was zu entsprechenden Aufwendungen für bezogene Leistungen führte. Trotz dieser Problematik hat die Gesellschaft es geschafft, bei allen Kunden Produktionsstillstände zu vermeiden. Für die durch das Brandereignis eingetretenen Schäden besteht weitestgehend Versicherungsschutz. Trotz des Brandes wurden notwendige Investitionen planmäßig umgesetzt. Insbesondere wurde eine neue, vollautomatisierte, Federnproduktionslinie in Betrieb genommen. Der Personalbestand per 31.12. hat sich in den ersten drei Jahren wie folgt entwickelt:
a. Ertragslage
Trotz der schwierigen Situation aufgrund des Brandereignisses haben sich alle Ergebnisse gegenüber 2021 verbessert, das zeigt, dass sich die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung, wie z.B. der mit der IG Metall abgeschlossene Zukunftstarifvertrag, gegriffen haben. Leider ist es uns nicht gelungen in einen positiven Ergebnisbereich zu gelangen. b. Finanzlage
Die Finanzlage ist durch die Unterstützung der Muttergesellschaft als gesichert anzusehen. Die Muttergesellschaft hat im Rahmen einer bis zum 30.06.2023 befristeten Patronatserklärung zugesichert, die MSSC Ahle GmbH jederzeit mit ausreichend liquiden Mitteln auszustatten. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen mit Skontoabzug zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Unsere Kapitalstruktur ist ausgewogen. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,3 % (Vorj. 44,1 %). Die Fremdkapitalstruktur gliedert sich in 73,3 % (Vorj. 85,9 %) mittel- und langfristiges Fremdkapital (Restlaufzeit > 1 Jahr) und in 26,7 % (Vorj. 14,1 %) kurzfristiges Fremdkapital. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Konzernverbund Darlehen von T€ 6.850 aufgenommen, die neben der Finanzierung von Investitionen der Zwischenfinanzierung in Zusammenhang mit dem Brandereignis dienen. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2021 nachkommen. Investitionen wurden im Umfang von T€ 2.659,5 vorgenommen. Sie betreffen eine neue, vollautomatisierte, Federnproduktionslinie und Ersatzinvestitionen in Zusammenhang mit dem Brandereignis. Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag 13,04% (Vorj. 3,24 %) der Bilanzsumme. Der Anstieg ist vor dem Hintergrund der Investitionen und dem Brandereignis zu sehen. c. Vermögenslage
Das Anlagevermögen erhöhte sich investitionsbedingt. In den kurzfristigen Vermögenswerten sind im Geschäftsjahr 2021 insbesondere Forderungen gegen Versicherungen in Zusammenhang mit dem Brandereignis in Höhe von 3,3 Mio. € enthalten, über die bislang noch keine Schlussabrechnung seitens der Versicherung besteht. Ebenso ist der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen auf das Brandereignis bzw. dessen Beseitigung zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Konzernverbund Darlehen aufgenommen, die neben der Finanzierung von Investitionen der Zwischenfinanzierung in Zusammenhang mit dem Brandereignis dienen. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: Umsatzentwicklung, Material- und Personalkostenanteil in Bezug auf die Gesamtleistung und das Betriebsergebnis. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Bestandsentwicklung, Auftragslage und Brutto-Cashflow heran. Die Umsatzentwicklung war im Jahr 2021, wie bereits oben erläutert, positiv. Durch gestiegene Materialkosten wurde die Materialeinsatzquote um 27,3 %-Punkte erhöht (2021 = 69,6%; 2020 = 42,3%). Leider konnten nicht alle Kostensteigerungen an die Kunden weitergegeben werden. Durch die gestiegenen Umsätze gegenüber 2020 und dem dadurch reduzierten Fixkostenanteil in den Löhnen und Gehältern sank der Personalkostenanteil von 51,8% auf 49,6%. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als angespannt aber gesichert ein. Durch langsames Überwinden der Corona-Krise setzt sich der Trend in der Erhöhung des Auftragsbestandes immer weiter fort, wird jedoch durch die Folgen des Brandereignisses im Moment noch gebremst. Dennoch ist in der Ergebnisentwicklung ebenfalls ein positiver Trend zu erkennen, der leider noch nicht dazu führt, dass das Gesamtergebnis positiv wird. Insgesamt ist das Geschäftsjahr 2021 nicht ganz zu unserer Zufriedenheit verlaufen. Mit dem erzielten Jahresergebnis von T€ - 1.310,6 wurde die Planung aufgrund des Brandereignisses unterschritten. III. Zweigniederlassungsbericht Es gibt keine Zweigniederlassungen IV. Prognosebericht Für den Bereich der Stammkundschaft der Gesellschaft erwarten wir gegenwärtig keine wesentlichen Änderungen der Geschäftspolitik. Unsere Marktposition betrachten wir nach einer über 100jährigen erfolgreichen Geschäftstätigkeit weiterhin als sehr gefestigt und werden diese nach umfangreichen Investitionen in neue Prozesse und Produkte weiter ausbauen. Auch unser Verhalten im Laufe der Krise nach dem Brand hat das Kundenvertrauen positiv beeinflusst. Weiterhin gilt insbesondere dem Bereich der Federn aus konstantem Draht unsere Aufmerksamkeit, um unsere Marktposition auszubauen, aber auch neue Projekte für den Bereich der Miniblockfedern werden einen positiven Ergebniseffekt haben. Die Übernahme der Gesellschafteranteile durch MITSUBISHI STEEL MFG. CO., LTD, Tokyo, Japan, schafft neue Marktzugänge, die sich mittelfristig positiv bemerkbar machen werden. Neue Produkte im Bereich des LKW-Geschäfts werden in naher Zukunft in die Serie starten. Dadurch erwarten wir zukünftig wieder positive Geschäftsergebnisse. Mit Key-Kunden wurden bereits zukunftsorientierte Verträge abgeschlossen. Die für das Jahr 2022 erstellte Planung geht von negativen Ergebnissen und Cashflows aus. Das liegt im Wesentlichen an den gestiegenen Abschreibungen durch die Übernahme von MSM, sowie durch die geplanten Neuinvestitionen im 2-stelligen Millionenbereich. Die durch die Investitionen möglichen Neugeschäfte werden laut unseren Planungen ab 2023 wieder zu positiven Ergebnissen führen. Für 2022 wird ein leicht verbessertes Ergebnis über dem des Jahres 2021 erwartet. Dabei werden deutlich steigende Umsätze mit diversen Kunden erwartet. Im Personalbereich werden moderate Erhöhungen geplant, für den Materialeinsatz entsprechend der Umsatzentwicklung und der Preissteigerungen ein deutlicher Anstieg. Ferner wird im Rahmen der Planung angenommen, dass die Versicherung die Auswirkungen des Brandschadens entsprechend der vertraglichen Regelungen ausgleicht und reguliert. Die Auswirkungen der Preisentwicklung bei relevanten Rohstoffen und Energie sowie allgemein des Ukraine-Kriegs auf die wirtschaftliche Entwicklung könnten sich auch negativ auf das Ergebnis auswirken, diese sind aber für das Jahr 2022 zurzeit noch nicht verlässlich vorauszusagen. V. Chancen- und Risikobericht Die gesamtkonjunkturelle Entwicklung im Jahr 2021 hat sich aufgrund der Auswirkungen der globalen Coronapandemie und der daraus folgenden Lieferkettenproblematik deutlich verschlechtert. Für das Jahr 2022 ist die Prognose schwierig. Auf der einen Seite haben wir hohe Auftragsbestände, bei gleichzeitig steigender Unvorhersehbarkeit der Kostenentwicklung im Material und im Energiemarkt. Die Unsicherheit hat sich durch den Ukraine-Krieg weiter deutlich erhöht. Derzeit gibt es einige Risiken in der Materialversorgung, da die Stahlwerke ausgelastet sind und sich die Wiederbeschaffungszeiten mehr als verdoppelt haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass langfristig Risiken für die Zukunft bestehen, insofern, dass Materialpreissteigerungen nicht immer unmittelbar an den Kunden weitergegeben werden können. Die Liquiditätslage ist ausreichend. Engpässe werden durch den Mutterkonzern mit Krediten überbrückt. Der MSSC Ahle GmbH ist im Rahmen der befristeten Patronatserklärung durch MSM zugesichert, jederzeit ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet zu werden. Wir gehen davon aus, dass die Patronatserklärung insoweit auch in Zukunft zur weiteren Bestandssicherung des Unternehmens verlängert werden wird. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind nicht vorhanden. Langfristig finanziert sich die Gesellschaft durch Finanzeinlagen der Muttergesellschaft oder über Bankkredite bei regionalen bzw. ortsansässigen Kreditinstituten. Hier bestehen zum überwiegenden Teil langjährige Geschäftsbeziehungen. Zur Absicherung möglicher Liquiditätsrisiken und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender bzw. rollierender Liquiditätsplan erstellt und laufend an die aktuelle Situation angepasst. Unser Finanz- und Risikomanagement gewährleistet eine Absicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgen wir eine konservative Risikopolitik. Unser Risikomanagement gewährleistet eine frühzeitige Risikoidentifikation und -reaktion. Zu den eingesetzten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, übliche Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Darlehen. Aus diesen ergeben sich nach dem derzeitigen Stand keine über ein übliches und vertretbares Maß hinausgehenden Risiken. Die für das Jahr 2022 erstellte Planung geht von negativen Ergebnissen und Cashflows aus. Ausweislich der von uns erstellten Unternehmensplanung werden wir auch künftig unsere Zahlungsverpflichtungen fristgerecht bedienen können, da wir weitere Finanzeinlagen unserer Muttergesellschaft erwarten.
Lindlar, den 30. Juni 2022 Götz Peter Ander, Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2021A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Zur MSSC Ahle GmbH Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an anderen Unternehmen, der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Vermögen, sowie die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von und der Handel mit Stahl und verwandten Produkten.
Handelsregister: Köln, HRB 95576 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Bilanz wurde entsprechend § 266 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Aufgrund eines Großbrandes am 30.06.2021 in der Produktion sind die ausgewiesenen Inhalte und Beträge einiger Posten des Jahresabschlusses nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Dies betrifft im Wesentlichen die Posten Sonstige Vermögensgegenstände, die Forderungen aus Versicherungserstattungen enthalten (TEuro 3.366,8) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die Zwischenfinanzierungen enthalten (TEuro 3.000,0). In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Posten Sonstige betriebliche Erträge, Aufwendungen für bezogene Leistungen und Sonstige betriebliche Aufwendungen betroffen. Zu den betragsmäßigen Auswirkungen verweisen wir auf Abschnitt C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Änderungen gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen. Bei der Bewertung wurde unverändert vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da der MSSC Ahle GmbH im Rahmen der Patronatserklärung durch MSM zugesichert wurde, jederzeit ausreichend mit liquiden Mitteln ausgestattet zu werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Patronatserklärung insoweit auch in Zukunft zur weiteren Bestandssicherung des Unternehmens verlängert werden wird. Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Gebrüder Ahle GmbH & Co. KG. Er betrug Euro 2.262.197,79. Die hiermit verbundenen Synergieeffekte konnten aufgrund der Ausweitung des Tätigkeitsfelds nicht verlässlich geschätzt werden, so dass die Abschreibung linear auf die standardisierte Nutzungsdauer des § 253 III 3 HGB von zehn Jahren erfolgt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Korrektur der ursprünglichen Kaufpreisallokation erforderlich, so dass eine Bewertungsanpassung erfolgte, die im Anlagenspiegel als "(Korrektur)" dargestellt wird. Das immaterielle Anlagevermögen sowie das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen; soweit möglich erfolgen Abschreibungen unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu Euro 800,00 werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Für außerplanmäßige Abschreibungen oder Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - ggf. unter Berücksichtigung niedrigerer Marktpreise am Abschlussstichtag - angesetzt. Grundlage der Bewertung der Unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind die steuerrechtlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten nach den Einzelkalkulationen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beim Bilanzansatz der Einzelaufträge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Die Richttafeln 2018 von Dr. Klaus Heubeck wurden berücksichtigt. Der Berechnung liegt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87% (im Vorjahr: 2,30%), der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde zugrunde. Die Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB hinsichtlich der ratierlichen Ansammlung des Unterdeckungsbetrages der Pensionsrückstellung auf den Wert nach BilMoG bis 31.12.2024 zu mindestens je 1/15 wurde in Anspruch genommen. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 130.332,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellungen (soweit vorhanden) und die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Der Wertansatz der Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB entspricht dem am Bilanzstichtag tatsächlich vorhandenen Haftungsrisiko. B. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten erfolgt nach der Nettoentwicklung des Anlagevermögens. Der Anlagenspiegel (§ 284 Abs.3 HGB) in der Anlage 1 zu diesem Anhang zeigt die Bruttoentwicklung des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Vermögensgegenstände. Sie entfallen auf den Gesellschafter. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Rückstellung für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): - pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren - durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87% (im Vorjahr: 2,30%), der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde - Eine Rentensteigerung durch Gehaltstrend wurde nicht unterstellt, da es sich bei den Zusagen um dynamische Festrenten handelt, die nicht an die Gehaltsentwicklung gekoppelt werden. - Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" - Inanspruchnahme der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB hinsichtlich der ratierlichen Ansammlung des Unterdeckungsbetrages der Pensionsrückstellung auf den Wert nach BilMoG bis 31.12.2024 zu mindestens je 1/15. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 268.927,00. Die ehemalige Gebrüder Ahle GmbH & Co. KG hat von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 17.929,00, den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2021 beträgt Euro 53.779,00 (Art. 67 II EGHGB). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Ertragsteuerrückstellungen waren für 2021 aufgrund des Verlustes nicht zu bilden. Bei den Steuerrückstellungen zum 31.12.2021 handelt es sich um potenzielle Risiken in Zusammenhang mit einer laufenden Lohnsteuer-Außenprüfung. Das verpfändete Rückdeckungskapital zum beizulegenden Zeitwert für die Altersteilzeit (TEuro 100,7; Vorjahr: TEuro 207,1) wurde mit den Rückstellungen saldiert; dies entspricht im Wesentlichen auch den Anschaffungskosten. Der Erfüllungsbetrag beträgt TEuro 114,0 (Vorjahr: TEuro 277,35); die verrechneten Zinsaufwendungen betragen TEuro 0,8 (Vorjahr: TEuro 1,6). Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind TEuro 567,6 (Vorjahr: TEUR 759,7) durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind branchenüblich teilweise durch Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind als sonstige Verbindlichkeiten zu qualifizieren. Sie entfallen in voller Höhe auf den Gesellschafter. Die sonstigen Pflichtangaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB sind in dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel wiedergegeben.
Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB (Ausschüttungssperre) Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beträgt TEuro 130,3 (Vorjahr: TEuro 164,7). Er resultiert aus dem Ertrag aus dem geänderten Zinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Abschreibungen Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Gebrüder Ahle GmbH & Co. KG. Er betrug ursprünglich Euro 2.262.197,79. Die hiermit verbundenen Synergieeffekte konnten aufgrund der Ausweitung des Tätigkeitsfelds nicht verlässlich geschätzt werden, so dass die Abschreibung auf die standardisierte Nutzungsdauer des § 253 III 3 HGB von zehn Jahren erfolgt. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine Bewertungskorrektur aufgrund einer erforderlichen Anpassung der ursprünglichren Kaufpreisallokation, die im Anlagenspiegel als "(Korrektur)" dargestellt wird und in der Folge zu einer Erhöhung der Abschreibungen führt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen ist ein Betrag i.H.v. Euro 27.420,00 (Vj. TEuro 31,7) aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und i.H.v. Euro 783,00 (Vj. TEuro 1,6) für Altersteilzeit enthalten. Von den Zinsen entfallen Euro 207.216,00 (Vj. TEuro 91,9) auf verbundene Unternehmen. Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung Folgende Posten enthalten Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:
D. Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Seit dem 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Vor diesem Hintergrund können sich im Jahr 2022 weltwirtschaftliche Veränderungen ergeben, die sich auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 auswirken können (insbesondere durch steigende Energie - oder Rohstoffpreise). Die konkreten Auswirkungen für das Jahr 2022 sind zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich vorauszusagen. Auf die Ausführungen im Prognosebericht und im Chancen- und Risikobericht des Lageberichtes wird verwiesen. Organe Geschäftsführung: Herr Götz Peter Ander, kaufmännischer Geschäftsführer. Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird unter Berufung auf § 286 Absatz 4 HGB unterlassen. Mitarbeiter Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen am Bilanzstichtag langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in folgendem Umfang:
Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wurde unter Hinweis auf § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -1.310.580,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Lindlar, den 30.06.2022 Geschäftsführung gez. Götz Peter Ander Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2022 festgestellt. In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der MSSC Ahle GmbH, Lindlar, der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MSSC Ahle GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MSSC Ahle GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MSSC Ahle GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt A des Anhangs sowie in Abschnitt II. 2b und V. des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Finanz- und Liquiditätslage durch die vorliegende Patronatserklärung der Muttergesellschaft von den gesetzlichen Vertretern als gesichert angesehen wird und davon ausgegangen wird, dass die Patronatserklärung insoweit auch in Zukunft zur weiteren Bestandssicherung des Unternehmens verlängert werden wird. Wie in Abschnitt A des Anhangs und in Abschnitt II. 2b und V. des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gummersbach, 30.06.2022 BMT
Bergisch-Märkische Treuhand GmbH
Ulrich Peeters, Wirtschaftsprüfer |
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