Reif Energy
GmbH
Herborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
603.464,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
603.464,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.358,25 |
24.470,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.401,64 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.956,61 |
24.470,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.062,40 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.190,38 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
698.075,03 |
24.470,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
23.030,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.969,11 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
48.221,27 |
1.969,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.190,38 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
694.475,03 |
189,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71.975,03 |
189,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
698.075,03 |
24.470,66 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Reif Energy GmbH, bestehend
aus Bilanz und Anhang, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Es wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die
neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2009 anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln
des § 266 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des
Anhanges nach §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 267, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB und
für die Veröffentlichung nach § 326 HGB
in Anspruch, soweit Bilanz und Anhang zur
Veröffentlichung bestimmt sind.
Auf einen möglichst sicheren Einblick in die
Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei
der Bilanzerstellung geachtet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte trotz Ausweis eines Kapitalfehlbetrages
nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
(Going-Concern- Prinzip gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB). Der Geschäftsführer
geht davon aus, dass die aufgelaufenen Verluste in einem
überschaubaren Zeitraum durch Gewinne ausgeglichen
werden. Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB).
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
zum Nennwert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigem
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 71.975,03
(Vorjahr: Euro 189,77).
3.2
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der
Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt Euro 362.298,53 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 650.500,00.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Sicherungsübereignung der zu finanzierenden
Photovoltaikanlagen und die Abtretung der
Einspeisevergütungen gegenüber dem jeweiligen
Netzbetreiber.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Clemens Reif
|
ausgeübter Beruf:
|
Vorstand
|
Weiterer
Geschäftsführer:
|
Dr. Gisbert Grasses
|
ausgeübter Beruf:
|
Berater
|
Herr Dr. Gisbert Grasses wurde als
Geschäftsführer mit Wirkung zum 14. Juli 2010
abberufen. Ihm wurde Entlastung erteilt.
4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
10.444,44
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2011 festgestellt.
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