RaumProjekt GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Theresia Siegel seit 3.1.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Siegel, Maria, *09.07.1951, und Siegel, Christian, *23.01.1974, in Erbengemeinschaft | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Musikhaus Siegel GmbHHeddesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von € 85.329,40 Rangrücktrittsvereinbarungen vorliegen; davon durch Gesellschafter in Höhe von € 58.997,89. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro (des Jahres 2008) wurden - aus Verinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben; der Sammelposten wurde fortgeführt. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Steuerrückstellungen (Vorjahreswerte) beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren (projected unit credit) auf Basis eines Zinsfußes von 3,89 % bilanziert. Rechnungsgrundlagen sind die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. (Vgl. im Einzelnen Abschnitt "Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz"). VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden ursprünglich 15 Jahre festgelegt und beibehalten. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde ausgehend von der voraussichtlichen Bestandsdauer und Stabilität des übernommenen Musikverlags geschätzt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Das gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00; es wurde bis zum Abschlussstichtag noch nicht auf Euro umgestellt. Nachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung gemäß § 274 Abs. 1 HGB ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern in Höhe von EUR 6.525,15 (Vj.: EUR 27.934,07) gebildet. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlage zur handelsbilanziellen Wertermittlung war das Versicherungsmathematische Gutachten der INTER Lebensversicherung AG, Mannheim, vom 15.02.2016. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Die der Pensionsberechtigten zu Sicherungszwecken abgetretenen Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen wurden in Höhe von EUR 189.588,19 entsprechend § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen zum Stichtag verrechnet. Der zu verrechnende Aktivwert (gemäß schriftlicher Mitteilung der "INTER Lebensversicherung AG, Mannheim vom 15.02.2016) hatte sich im Geschäftsjahr von EUR 182.219,78 um € 7.368,41 auf EUR 189.588,19 erhöht und führte nach Verrechnung zum Ausweis einer Rückstellung in Höhe von 31.229,81 (Vorjahreswert: € 7.196,22). Diese Erhöhung des Aktivwertes ist in der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Zinsaufwendungen der Pensionsrückstellung in Höhe von € 9.292,00 sowie den Aufwendungen für Vermögensgegenstände zur Verrechnung (nach § 246 Abs. 2 HGB) in Höhe von € 4.989,71 verrechnet worden; der saldierte Ausweis erfolgte im "Zinsaufwand" der Gewinn- und Verlustrechnung. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von € 63.547,04 (Vj.: € 50.001,75); davon mit Rangrücktritt der Gesellschafter in Höhe von € 58.997,89. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten bestanden weitere Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt in Höhe von € 26.331,51. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 6.525,15. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Sonstige VerpflichtungenDer Jahresabschluss der Musikhaus Siegel GmbH zum 31.12.2014 wurde am 02.12.2015 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt; der Geschäftsführerin wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2015 Heddesheim, den 12.10.2016 Maria Siegel Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 12.10.2016 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wurde Entlastung erteilt. |
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