LM-Autohandel GmbHLiquidiert

40627 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 61526
Eingetragen
3.7.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

LM-Autohandel GmbH

Düsseldorf

(vormals: Duisburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.771,00 302,00
I. Sachanlagen 2.771,00 302,00
B. Umlaufvermögen 76.328,77 56.641,11
I. Vorräte 59.137,81 35.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 226,50 85,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.964,46 21.055,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 293,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.393,11 56.943,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.842,88 11.230,69
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. eingefordertes Kapital 25.564,59 25.564,59
III. Verlustvortrag 14.333,90 19.070,80
IV. Jahresüberschuss 17.612,19 4.736,90
B. Rückstellungen 4.497,61 500,00
C. Verbindlichkeiten 46.052,62 45.212,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.393,11 56.943,11

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der LM-Autohandel GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die Waren wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 226 85

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 46.052 714 45.212

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung bei

Herrn Friedrich Michel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Düsseldorf, den 23.08.2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2011.

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