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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volkan Hurioglu seit 31.7.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Serkan Hurioglu | 25.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIKA GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGzum 31. Dezember 2012
Der Jahresabschluss der DIKA GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
II. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Anlagewerte wurden bis zu Bilanzstichtag nicht angeschafft. Sachanlagevermögen wurde bis zu Bilanzstichtag nicht angeschafft
Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren am Bilanzstichtag nicht zu bilanzieren. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen nicht. Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Der Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 331,50 auf neue Rechnung vorzutragen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herrn Volkan Hurioglu Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neu-Isenburg, den 21. Januar 2015 gez. Volkan Hurioglu Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.01.2015 |
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