Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 510507
Eingetragen
1.9.2014
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
die Produktion und der Vertrieb von Begleitkühlsystemen für die Getränkeindustrie (Pythons), Schlauchbündeln im drucktechnischen und Küpferbündeln im solartechnischen Bereich sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alina Winkler
seit 6.6.2024
Geschäftsführer
Nick Winkler
seit 6.6.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Dirk Winkler bestehend aus a) Alina Winkler b) Nick Winkler
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Dirk Winkler bestehend aus a) Alina Winkler b) Nick Winkler
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Python Systems GmbH

Heldburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 806.574,00 881.914,00
I. Sachanlagen 806.574,00 881.914,00
B. Umlaufvermögen 802.183,86 575.004,16
I. Vorräte 425.982,28 353.606,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.503,29 161.195,73
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.019,65 1.800,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 279.698,29 60.201,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.709,17 8.826,65
Aktiva 1.615.467,03 1.465.744,81

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.376.738,58 1.273.230,87
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 1.476,45 1.476,45
III. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
IV. Gewinn-/Verlustvortrag   1.181.794,18
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   34.960,24
VI. Bilanzgewinn 1.320.262,13  
davon Gewinnvortrag 1.216.754,42  
B. Rückstellungen 152.832,37 111.403,12
C. Verbindlichkeiten 85.896,08 81.110,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 85.896,08 81.110,82
Passiva 1.615.467,03 1.465.744,81

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Python Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine  kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB

Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden mit Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. In der Gewinn -und Verlustrechnung wurde analog dazu die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Verpflichtungen sowie aus dem zu verrechnenden Vermögen verrechnet. Im übrigen sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und degressiv unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis  € 1.000 werden im Zugangsjahr als Sammelposten aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des niedrigeren beizulegenden Wertes.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, für die steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot besteht. Zinsen für Fremdkapital wurden in die Bewertung nicht mit einbezogen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen wird. Ein pauschaler Abschlag wurde im Berichtsjahr in Höhe von 1% vorgenommen.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämie). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionsierungsalter sowie die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde:
 - ein Rechnungsziins von 1,78 % p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine Restlaufzeit von 15 Jahren.
 - ein Rententrend in Höhe von 0,00 p.a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde
 - eine Fluktuationswahrscheinlichkeit in Höhe von 0,00 % p.a.
Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV

3.1  Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

3.2  Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 4.507.

34. Ergänzende Angaben

4.1  Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestehen keine anhangpflichtigen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB
4.2  Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.

4.3. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Dirk Winkler

sonstige Berichtsbestandteile


Nürnberg ,den 22.03.2024
Python GmbH
Geschäftsführer:
gez. Dirk Winkler


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2024 festgestellt.

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