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Ventotec Solar GmbHLeerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Ventotec Solar GmbH, Leer, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden mit der Ausnahme unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot), das "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" in Höhe von EUR 7.146,08 (Vorjahr: EUR 1.595,54) zur Bilanzklarheit in Höhe von EUR 3.912,11 (Vorjahr: EUR 1.061,06) unter den "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" und in Höhe von EUR 3.233,97 (Vorjahr: EUR 534,48) unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Außerdem wurden zum 1. Januar 2010 die notwendigen Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25. Mai 2009 vorgenommen. Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Verbindlichkeiten Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.528.128,10 (Vorjahr: 1.186.177,83) enthalten. Unter den Verbindlichkeiten sind zudem noch solche aus Steuern in Höhe von EUR 5.483,99 (Vorjahr: EUR 5.481,03) ausgewiesen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben Angaben gemäß § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist grundsätzlich in den Konzernabschluss der Ventotec GmbH, Leer, einzubeziehen. Da sämtliche Tochtergesellschaften der Ventotec GmbH für deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, hat die Ventotec GmbH auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Eigenkapitalersetzende Darlehen, Patronatserklärung Die Ventotec GmbH, Leer, ist mit Datum vom 31. Dezember 2010 die Verpflichtung eingegangen, die Ventotec Solar GmbH mit den notwendigen Finanzmitteln bis zu einer Höhe von EUR 1.773.000,00 auszustatten, damit sie ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtugen fristgerecht erfüllen kann und aus der bestehenden bilanziellen Überschuldung keine insolvenzrechtlichen Folgen zu ziehen sind. Diese Patronatserklärung ersetzt die mit Datum vom 31. Dezember 2009 abgegebene Patronatserklärung. Die Ventotec Solar GmbH hat ein Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.453.914,44 von der Ventotec GmbH erhalten. Das Darlehen hat vorerst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 und wird mit 6% pro Jahr verzinst. Es handelt sich dabei um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen. Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 20. Dezember 2011 festgestellt. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgt die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer: Herrn Peter Neufeldt, Vastorf. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Einzelvertretungsberechtigung und die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot ist im Handelsregister eingetragen. Leer, den 29. November 2011 gez.
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