Windpark Alsfeld GmbH & Co. KG

20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRA 115919
Eingetragen
19.3.2013

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Thüga Erneuerbare Energien Windparkbeteiligungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft
Kommanditist

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

Hamburg

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 und Konzernlagebericht

Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Konzern-Bilanz zum 31.12.2022

AKTIVA

EUR 31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.884,00 75.830,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 211.721,33 211.721,33
2. Technische Anlagen und Maschinen 291.684.605,00 320.500.750,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.958,00 78.293,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 79.712.393,95 27.446.732,39
371.670.678,28
III. Finanzanlagen
1. Anteile an assoziierten Unternehmen 12.249.972,18 9.265.229,86
2. Beteiligungen 1.660.253,41 1.375.550,71
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.767.950,50 8.593.510,50
4. Genossenschaftsanteile 61.000,00 61.000,00
22.739.176,09
394.450.738,37 367.608.617,79
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.377.832,75 9.681.536,50
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.889.664,61 3.408.442,46
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.031.960,93 1.801.002,48
24.299.458,29 14.890.981,44
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 48.433.946,52 25.168.700,65
72.733.404,81 40.059.682,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.760.273,55 12.121.965,42
479.944.416,73 419.790.265,30

PASSIVA

EUR 31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 220.690.137,00 192.577.000,00
II. Rücklagen 43.016.364,97 26.214.649,92
III. Konzernverlustvortrag -78.442.681,41 -69.183.451,30
IV. Konzernjahresüberschuss 23.662.748,98 372.518,92
V. Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital -952.645,01 -1.558.980,37
Konzerneigenkapital 207.973.924,53 148.421.737,17
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.369.958,38 1.004.651,87
2. Sonstige Rückstellungen 17.717.093,26 13.488.363,66
19.087.051,64 14.493.015,53
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 220.850.055,02 227.384.041,12
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 245.000,00 411.686,88
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.972.698,03 2.058.441,94
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.200.472,35 18.020.869,61
5. Sonstige Verbindlichkeiten 377.265,78 1.040.242,67
243.645.491,18 248.915.282,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.644.695,38 3.945.691,38
E. Latente Steuern 5.593.254,00 4.014.539,00
479.944.416,73 419.790.265,30

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2022 - 31.12.2022

EUR 2022
EUR
2021
EUR
1. Umsatzerlöse 84.251.612,01 54.667.334,33
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.896.279,29 460.243,26
3. Sonstige betriebliche Erträge 576.068,36 675.533,39
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.519.816,57 3.201.813,52
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.393.871,90 1.959.276,89
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 405.540,73 2.799.412,63 347.849,99
6. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 28.775.623,26 29.013.767,95
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.964.076,63 15.775.475,28
8. Erträge aus Beteiligungen
a) Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 4.847.444,67 938.164,40
b) Erträge aus übrigen Beteiligungen 741,18 4.848.185,85 145.934,74
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 641.085,67 653.178,32
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 282.847,81 243.526,92
11. Aufwendungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 12.705,59 65.774,86
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.165.035,62 8.840.455,51
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 27.259.408,69 -1.420.498,64
14. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
15. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.758.471,90 -499.965,66
17. Konzernjahresüberschuss-/fehlbetrag 24.500.936,79 -920.532,98
davon auf andere Gesellschafter entfallend 838.187,81 -1.293.051,90
18. Konzernjahresüberschuss, auf Gesellschafter der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG entfallend 23.662.748,98 372.518,92

Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022

der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Angaben

1. Grundsätze und Konsolidierungsmethoden

Der Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRA 121206, nachfolgend auch "Muttergesellschaft" oder "THEE"), wird gemäß § 264a HGB in Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften der §§ 290 ff. HGB erstellt. Ergänzend wurden die einschlägigen Verlautbarungen des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS), beachtet, insbesondere die Vorschriften des DRS 21 (Kapitalflussrechnung) und DRS 22 (Konzerneigenkapital).

Persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin ist die Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg und einem gezeichneten Kapital von 25.000 EUR.

Gemäß § 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem KonzernEigenkapitalspiegel.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 244 HGB in Euro aufgestellt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen.

Neben der THEE sind in den Konzernabschluss 2022 weitere Tochterunternehmen einbezogen, auf die die THEE unmittelbar oder mittelbar durch die Mehrheit der Stimmrechte einen beherrschenden Einfluss i. S. d. § 290 HGB ausüben kann.

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern der THEE die Beherrschung über das Unternehmen erlangt, voll konsolidiert.

Sowohl der Konzernabschluss als auch der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden beim Unternehmensregister eingereicht und veröffentlicht.

Sofern zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses einzelne Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst wurden, werden diese im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die für die einzelnen Posten geforderten Zusatzangaben werden ebenfalls in den Anhang übernommen.

Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt.

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach den anzuwendenden Grundsätzen des deutschen Handelsrechts notwendig sind.

Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen werden alle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB) herausgerechnet, ebenso alle zwischen diesen Unternehmen erzielten Erträge und geleisteten Aufwendungen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB) sowie erzielten Gewinne (Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB). Beteiligungserträge von einbezogenen Tochterunternehmen werden ebenfalls eliminiert.

Insoweit sind in der Konzernbilanz keine Forderungen und Schulden mehr ausgewiesen, die in gegenseitigen Rechten und Pflichten bestehen. Weiterhin sind im Konzernabschluss keinerlei interne Erträge und Aufwendungen enthalten, die unter der Annahme einer rechtlichen Einheit nicht entstanden wären.

Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Bei der Kapitalkonsolidierung wird für Erstkonsolidierungen von Tochterunternehmen die Neubewertungsmethode nach § 301 HGB angewandt. Die Erstkonsolidierung erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird der Wertansatz, der dem konzernzugehörigen Unternehmen gehörenden Anteile, mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des erworbenen oder gegründeten Tochterunternehmens verrechnet.

Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Im Konzernabschluss sind nur die Aufwendungen und Erträge des zu konsolidierenden Unternehmens enthalten, die in der Zeit nach dem Erwerb angefallen sind.

Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Als assoziierte Unternehmen werden gemäß § 311 Abs. 1 HGB solche Unternehmen behandelt, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt (Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %). Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode mit dem bilanzierten anteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. ihrer Erstbewertung angesetzt, jedoch mindestens mit 1 EUR. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen beträgt im Geschäftsjahr 42 TEUR (Vorjahr: 66 TEUR). Die Einbeziehung der at equity bilanzierten Unternehmen erfolgt mit den aktuellsten aufgestellten Jahresabschlüssen. Zugänge bei Beteiligungen an assoziierten Unternehmen enthalten neben erworbenen Anteilen auch Einlagen, unter den Abgängen werden neben veräußerten Anteilen auch Dividendenausschüttungen und Entnahmen erfasst, die anteiligen Jahresüberschüsse werden unter den Zugängen und die anteiligen Jahresfehlbeträge unter den Abschreibungen dargestellt.

Für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen.

Die Einbeziehung von Konzernunternehmen in den Konsolidierungskreis endet grundsätzlich, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist (Entkonsolidierung).

2. Konsolidierungskreis

2.1. Einbezogene Unternehmen und Angaben zum Anteilsbesitz (§ 313 Abs. 2 HGB)

2.1.1. Vollkonsolidierte Gesellschaften

Im Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr neben der THEE die folgenden 49 weiteren Gesellschaften vollkonsolidiert.

Name, Sitz der Gesellschaft Anteile
in %
Ergebnis 2022
in TEUR
Eigenkapital 31.12.2022
in TEUR
Breite First Nord Wind GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 3 -11 (*)
Gollmitz Wind GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 276 -320 (*)
Infrastruktur Windpark Vogelsberg GbR, Brachttal 44,2% -14 - 561
Jarmen Solar GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 271 -434 (*)
Lahnwind Limburg GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 24 -85 (*)
Mörsdorf Wind GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 485 -954 (*)
Neue Energien Zernsee GmbH & Co. OHG, Hamburg 80,0% - 86 -672 (*)
Regio Nord Wind GmbH, Hamburg 50,0% - 5 6
Solarpark Gickelfeld GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% -10 -19 (*)
Solarpark Großköllnbach GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 753 1 (*)
Solarpark Oelde GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 3 -1 (*)
SPP Energy Projekt 13 GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 60 -194 (*)
SPP Energy Projekt 15 GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% -163 -312 (*)
THEE 4. Projekt GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 3 2 (*)
THEE Alpha GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 10 122 (*)
THEE Beteiligungs GmbH, Hamburg 100,0% 17 102
THEE ESWE Windparkbeteiligungs GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% - 516 10.224 (*)
THEE ESWE Windparkbeteiligungs Verwaltungs GmbH, Hamburg 66,7% 7 60
THEE PE Verwaltungs GmbH, Hamburg 100,0% 15 94
THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 518 -9.037 (*)
THEE Solar GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 208 -390 (*)
THÜGA BOREAS Wind Verwaltungs GmbH, Herbsleben 74,9% 0 30
Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH, Hamburg 100,0% 1 38
Umspannwerk Lingelbach GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 33 -136 (*)
UW Strassen GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 5 0 (*)
Windkraft Olbersleben I GmbH & Co. KG, Olbersleben 74,9% 912 1.429 (*)
Windkraft Wangenheim GmbH & Co. KG, Wangenheim 74,9% 680 1.811 (*)
Windpark Alsfeld GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 1.406 - 5.461 (*)
Windpark Apfelbacher Höhe GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 3 -2 (*)
Windpark Arpke GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 295 -877 (*)
Windpark Beppener Bruch IV GmbH & Co. Infrastruktur KG, Edemissen 66,7% - 35 611 (*)
Windpark Beppener Bruch IV GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 178 -3.670 (*)
Windpark Biebersdorf GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 1.280 -15.709 (*)
Windpark Calau GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 487 -214 (*)
Windpark Fahrenwalde GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 1.253 5 (*)
Windpark Frauenmark II GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 157 -118 (*)
Windpark Gadebusch GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 3 -2 (*)
Windpark Hohen Birken GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 149 -2.779 (*)
Windpark Massenhausen GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 242 5 (*)
Windpark Neuerkirch GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 75 -10.382 (*)
Windpark Rastenberg GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% - 629 -14.413 (*)
Windpark Strassen GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% - 66 -427 (*)
Windpark TEWI GmbH &Co. KG, Hamburg 100,0% 1.351 -5.114 (*)
Windpark THEE Kölsa II GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 342 -1.747 (*)
Windpark THEE Nessa GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 74 -5.779 (*)
Windpark THEE Unzenberg GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 172 -3.784 (*)
Windpark Vogelsberg GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 782 -3.623 (*)
Windpark Weißenfels GmbH & Co. KG, Hamburg 66,7% 280 -60 (*)
Windpark Willmersdorf III GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0% 87 - 3.331 (*)

(*) Tochtergesellschaft in der Rechtsform GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG, die nach § 264b HGB die Erleichterungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufstellung, Prüfung und Offenlegung in Anspruch genommen hat und somit von der Veröffentlichungspflicht befreit ist

2.1.2. Assoziierte Unternehmen (Konsolidierung at equity)

Im Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr die folgenden 19 assoziierten Unternehmen "at equity" konsolidiert.

Name, Sitz der Gesellschaft Anteile
in%
Ergebnis 2022
in TEUR
Eigenkapital 31.12.2022
in TEUR
Batteriespeicher Chemnitz GmbH & Co. KG, Chemnitz 49,0% 1.012 2.039
Batteriespeicher Chemnitz Verwaltungs GmbH, Chemnitz 49,0% 0 28
Buchenau Wind GmbH & Co. KG, Fulda 50,0% 2.508 4
evm Windpark Schneifelhöhe GmbH & Co. KG, Koblenz 33,0% - 80 - 520
evm Windpark Verwaltungs GmbH, Koblenz 33,0% 1 37
Osthessen Wind Verwaltungs GmbH, Fulda 50,0% 1 35
Rheinhessische Windpark Beteiligungs GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein 40,0% 1.439 10
Rheinhessische Windpark Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH, Ingelheim am Rhein 40,0% 1 30
Solarpark Gickelfeld Infrastruktur GmbH & Co. KG, Stuttgart 50,0% -18 - 6
Solarpark Gickelfeld Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart 50,0% 1 27
Umspannwerk Kirchberg 2 GmbH & Co. KG, Wörrstadt 44,5% - 9 - 76
UW Nessa GmbH & Co. KG, Elsteraue 21,9% 13 167
UW Nessa Verwaltungs GmbH, Elsteraue 21,9% 0 16 (*)
Windpark Elsdorf III GmbH & Co. KG, Hamburg 50,0% -13 -18
Windpark Hohenlochen GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau 43,0% 1.874 4.975
Windpark Kambacher Eck, Freiburg im Breisgau 47,6% 2.185 1.078
Windpark Külsheim GmbH & Co. KG, Külsheim, Baden 45,0% 1.459 2
Erneuerbare Energien Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim 45,0% 1 31
WP Fahrenwalde Infrastruktur GbR, Bremen 23,0% -14 287

2.1.3. Beteiligungen

Von Konzernunternehmen werden die folgenden Beteiligungen an anderen Unternehmen gehalten.

Name, Sitz der Gesellschaft Anteile
in %
Ergebnis 2022
in TEUR (2)
Eigenkapital 31.12.2022
in TEUR (1)
Gemeinschaftswindpark Kandrich GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein 20,0% 2.917 20
Gemeinschaftswindpark Kandrich Verwaltungs-GmbH, Ingelheim am Rhein 20,0% 1 30
UW Druxberge GmbH & Co. Infrastruktur KG, Edemissen 1,9% 7 12 (*)
Windpark Söhrewald/Niestetal GmbH & Co. KG, Kassel 7,2% 1.007 7.066 (*)
Windpark Vielitz GmbH & Co. KG, Selb 19,1% 201 4.966 (*)
WP Kladrum/Dargelütz GbR, Bremen 3,9% - 3 -10

(*) : Jahresabschluss zum 31.12.2021

2.2. Veränderungen im Konsolidierungskreis

Zugang im Geschäftsjahr:

THEE 4. Projekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorratsgesellschaft

THEE Alpha GmbH & Co. KG, Hamburg, Beteiligungsgesellschaft

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis führen nicht dazu, dass die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht mehr gegeben ist.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag und grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angesetzt. Hierbei wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 9 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Windenergieanlagen und andere zu einem Windpark gehörenden Vermögensgegenstände werden bei Anschaffung ab dem Zeitpunkt des Erlangens des wirtschaftlichen Eigentums über eine geschätzte Nutzungsdauer von 9 bis 20 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten geht im Allgemeinen mit Erlangung von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten über. Obgleich die Inbetriebnahme regelmäßig deutlich vor der Abnahme und des damit verbundenen Gefahrenübergangs liegen kann, erfolgt der Abschreibungsbeginn in Übereinstimmung mit der aktuellen Finanzrechtsprechung regelmäßig mit Abnahme der Anlagen.

Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Geschäftsjahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 EUR werden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Windparks werden Fremdkapitalzinsen berücksichtigt, soweit sie aktivierungsfähig sind und auf die Zeit der Errichtung bis zur Abnahme entfallen.

In dem Posten Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden auch Aufwendungen konzerneigener Planungsgesellschaften für die Planung und Errichtung zukünftiger Windparks zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten aktiviert, wobei zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen gehören.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden in der Konzernbilanz mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Der Wertansatz der Beteiligungen wird in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderung, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital desassoziierten Unternehmens entsprechen, erhöht oder zu vermindert. Auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen werden abgesetzt.

Beteiligungen, sofern nicht nach der Equity-Methode bilanziert, und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet, im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderung höchstens zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert, höchstens mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel werden unter dem Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB beinhalten im Voraus bezahlten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz (gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung) abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 2 HGB beinhalten im Voraus erhaltene Zahlungen für Leistungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden.

Bewertungseinheiten zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Zinsrisiken werden bei Vorliegen der Voraussetzungen für ökonomische Sicherungsbeziehungen gemäß § 254 HGB gebildet. Die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, wird angewandt, soweit deren Voraussetzungen gegeben sind.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen mit dem jeweils auf die Gesellschaft anzuwendenden individuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Latente Steuern sind rechtsformbedingt im Wesentlichen im Bereich der Gewerbeertragsteuern relevant.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit auf Grund der Unternehmensplanungen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung wahrscheinlich ist. Für den Fall, dass die zu versteuernden temporären Differenzen die abzugsfähigen temporären Differenzen zuzüglich der vortragsfähigen Verlustvorträge übersteigen (sog. Passivüberhang), werden vortragsfähige Verlustvorträge unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt.

Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 305 HGB beruhen, werden mit dem linear ermittelten durchschnittlichen Konzernsteuersatz von 14,60 % bewertet.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Konzern-Anlagespiegel (Kapitel IV.) hervor.

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Hierbei handelt es sich um entgeltlich erworbene Software.

1.2. Sachanlagen

Die technischen Anlagen und Maschinen setzen sich überwiegend aus den Buchwerten der Windparks, deren Infrastruktur sowie der Umspannwerke zusammen.

In dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind u.a. Aufwendungen konzerneigener Planungsgesellschaften für die Planung und Errichtung zukünftiger Windparks (andere aktivierte Eigenleistungen) im Umfang von 8.921 TEUR (Vorjahr: 7.025 TEUR) enthalten.

1.3. Finanzanlagen

Die Angaben zum Anteilsbesitz ergeben sich aus Kapitel I.2.1.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.378 11.378 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.890 8.699 191
- davon aus Lieferungen und Leistungen 2.152 2.152 0
- davon gegen Gesellschafter 6.293 6.293 0
- davon gegen assoziierte Unternehmen 2.367 2.177 190
Sonstige Vermögensgegenstände 4.032 3.993 39
24.300 24.070 230
31.12.2021
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.682 9.682 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.408 1.982 1.426
- davon aus Lieferungen und Leistungen 1.953 1.953 0
- davon gegen Gesellschafter 49 49 0
- davon gegen assoziierte Unternehmen 3.140 1.716 1.425
Sonstige Vermögensgegenstände 1.801 1.762 39
14.891 13.426 1.465

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von 45 TEUR (Vj.: 31 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 6.248 TEUR (Vj.: 18 TEUR) sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen in Höhe von 1.890 TEUR (Vj.: 1.716 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 477 TEUR (Vj.: 1.424 TEUR) sonstige Vermögensgegenstände.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Hierin sind Bankguthaben in Höhe von 15.682 TEUR (Vorjahr: 10.020 TEUR) enthalten, die im Rahmen von Vereinbarungen mit Banken über Projektfinanzierungen Verfügungsbeschränkungen unterliegen.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich aus Pachtvorauszahlungen für Windparkgrundstücke (Einmalpachten) und übrigen abzugrenzenden Aufwendungen für nachfolgende Perioden zusammen, sowie laufzeitabhängigen Bearbeitungsgebühren in Höhe von insgesamt 80 TEUR (Vorjahr: 132 TEUR).

5. Eigenkapital

Die Kapitalanteile Kommanditisten und die Rücklagen entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Der Konzernverlustvortrag setzt sich zusammen aus den Kapitalkonten III der Gesellschafter der Muttergesellschaft und den anteiligen Vorjahresergebnissen der in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen und assoziierten Unternehmen, saldiert mit der Ergebniszuweisung zu Gesellschafterkapitalkonten.

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital weisen die Anteile des Eigenkapitals aus, die fremden Gesellschaftern zugerechnet werden. Der Negativsaldo entspricht dem anteiligen Saldo der insgesamt negativen Eigenkapitalien der Gesellschaften, an denen die Minderheitenanteile bestehen.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen einhalten Beträge in Höhe von 10.946 TEUR (Vorjahr: 9.717 TEUR) für die zukünftige Rekultivierung der Windpark- und Solarflächen sowie Beträge für Erlösabschöpfung gem. StromPBG, ausstehende Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Personalkosten.

Außerdem ist unverändert zum Vorjahr eine Rückstellung für erwartete Aufwendungen für eine Asbestsanierung im Umfang von 450 TEUR enthalten.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 220.850 27.943 115.858 77.049
Erhaltene Anzahlungen 245 245 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.973 3.973 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.200 1.184 4.695 12.321
- davon aus Lieferungen und Leistungen 812 812 0 0
- davon gegenüber Gesellschaftern 17.715 698 4.695 12.321
- davon gegenüber assoziierten Unternehmen 422 422 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 377 359 18 0
- davon aus Steuern 38 38 0 0
243.645 33.704 120.571 89.370
31.12.2021
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 227.384 28.388 120.126 78.870
Erhaltene Anzahlungen 412 412 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.058 2.058 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.021 1.794 3.907 12.321
- davon aus Lieferungen und Leistungen 523 523 0 0
- davon gegenüber Gesellschaftern 17.510 1.283 3.907 12.321
- davon gegenüber assoziierten Unternehmen 480 480 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.040 1.010 30 0
- davon aus Steuern 905 905 0 0
248.915 33.661 124.063 91.191

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von 698 TEUR (Vj.: 490 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 17.017 TEUR (Vj.: 17.020 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen in Höhe von 50 TEUR (Vj.: 3 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 372 TEUR (Vj.: 477 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten.

Durch Grundpfandrechte oder ähnliche dingliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag auf dem Grundstück eines Tochterunternehmens, auf dem sich ein Umspannwerk befindet, in Form einer Sicherungshypothek zu 150 TEUR, einer Grundschuld zu 420 TEUR sowie einer Grundschuld zu 2.380 TEUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren vollständig aus den Investitionsfinanzierungen und sind neben den vorstehenden Grundpfandrechten umfänglich besichert, u.a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerken, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Generalübernehmer-/Werkverträgen zur Errichtung der Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und der Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen, Geschäftsbesorgungsverträgen und Projektentwicklungsverträgen der Betreibergesellschaft, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Windparkinfrastrukturgesellschaften.

8. Latente Steuern

Der Bestand an latenten Steuern hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:

31.12.2021
TEUR
Zugang bzw. Verbrauch/ Auflösung
TEUR
31.12.2022
TEUR
Aktive latente Steuern
Akt. lat. Steuern auf Verlustvorträge 5.976 -1.996 3.980
Zwischenergebniseliminierung 821 21 842
Unterschiede in der Bewertung von
- Sachanlagen 100 398 498
- Rückstellungen 945 93 1.038
Passive latente Steuern
Unterschiede in der Bewertung von
- Sachanlagen 11.858 93 11.951
Überhang passiver latenter Steuern 4.015 1.579 5.593

Auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 29,5 Mio. EUR wurden latente Steuern aktiviert, da in dieser Höhe eine Verwertbarkeit mit zukünftigen Steuerentlastungen erwartet wird.

IV. Entwicklung des Anlagevermögen

Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2022
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.2022
TEUR
01.01.2022
TEUR
Zugänge
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 495 2 - 497 419 37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 212 - - 212 - -
2. Technische Anlagen und Maschinen 545.580 - 94 545.486 225.080 28.722
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 280 0 4 277 202 17
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ( *) 27.447 52.266 - 79.712 - -
573.519 52.266 98 625.687 225.282 28.738
III. Finanzanlagen
1. Anteile an assoziierten Unternehmen ( **) 10.007 2.997 - 13.004 742 13
2. Beteiligungen 1.376 434 149 1.660 - -
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.594 1.000 826 8.768 - -
4. Genossenschaftsanteile 61 - - 61 - -
20.037 4.431 975 2.493 742 13
594.051 56.700 1.073 649.678 226.442 28.788
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Abgänge
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 456 41 76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - - 212 212
2. Technische Anlagen und Maschinen - 253.801 291.685 320.501
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 215 62 78
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (*) - - 79.712 27.447
4 254.016 371.671 348.237
III. Finanzanlagen
1. Anteile an assoziierten Unternehmen (**) - 754 12.250 9.265
2. Beteiligungen - 1.660 1.376
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - 8.768 8.594
4. Genossenschaftsanteile - - 61 61
- 754 22.739 19.295
4 255.227 394.451 367.609

(*) Innerhalb des Postens "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" wurden im Geschäftsjahr 598 TEUR Zinsen für Fremdkapital aktiviert.

(**) Zugänge an assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Ergebniszuweisungen (über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus) in Höhe von 4.847 TEUR abzgl. Abgängen durch Entnahmen/Ausschüttungen in Höhe von 1.858 TEUR.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse stammen nahezu vollständig aus dem Verkauf der mit den konzerneigenen Wind- und Solarparks erzeugten Energie. Alle Umsätze werden in Deutschland erzielt.

2. Materialaufwand

Im Materialaufwand sind unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen neben den Aufwendungen für Projektierungsleistungen auch Aufwendungen für den Bezug von Energielieferungen fremder Anlagenbetreiber in Höhe von 3.952 TEUR (Vorjahr: 2.182 TEUR) enthalten, die über Konzerngesellschaften gehörende Umspannwerke eingespeist werden und dem Weiterverkauf dienen.

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Unter den sonstige Zinsen und ähnlichen Erträgen finden sich neben den Zinserträgen aus Bankguthaben in diesem Jahr unverändert zum Vorjahr keine Beträge für die Abzinsung von Forderungen.

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten neben den Zinsaufwendungen für die Investitionsfinanzierungen Beträge für die Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 464 TEUR).

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Da die Muttergesellschaft sowie die operativ tätigen Tochtergesellschaften Personengesellschaften sind, fallen innerhalb des Konzerns auf die von diesen Gesellschaften erzielten Gewinne an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lediglich Gewerbeertragsteuern an.

Das Steuerergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

2022
TEUR
2021
TEUR
Originäre Steuern -1.180 - 481
Latente Steuern -1.579 981
Steuerergebnis gesamt - 2.759 500

Aufgrund von gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften, insbesondere bei den Finanzierungskosten und den Grundstückspachtaufwendungen, sowie von ertragsteuerlichen Besonderheiten bei Personengesellschaften ergeben sich Abweichungen der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag gegenüber dem (rechnerisch) erwarteten Ertragsteuerergebnis.

VI. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva ist im Wesentlichen durch zum Stichtag gestiegene Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprägt.

Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva beinhaltet ausschließlich Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit. Veränderungen von Verbindlichkeiten, die der Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, wurden umgegliedert.

Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die Zinsaufwendungen aus der Auf-/Abzinsung von Rückstellungen in den Zinsaufwendungen und -erträgen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 464) nicht enthalten, sondern in der Zunahme/Abnahme der Rückstellungen.

Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalten hauptsächlich Investitionen in Windparkprojekte. Auszahlungen für langfristige Rechnungsabgrenzungsposten werden ebenfalls der Investitionstätigkeit zugeordnet, da diese die Investitionen in die erforderlichen Umspannwerkstrukturen in Form von Einmalpachten und vorausbezahlten Nutzungsentgelten darstellen.

Die Auszahlungen an Gesellschafter erfolgten an die Kommanditisten aus deren variablen Kapitalkonten III.

In den Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen sind hauptsächlich Darlehen für Projektfinanzierungen enthalten.

In den Finanzmittelfonds wurden die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel einbezogen. Die konsolidierungskreisbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds beinhalten die im Zuge des Erwerbs von Windparkgesellschaften erworbenen liquiden Mittel bzw. bei Entkonsolidierung abgehende liquide Mittel saldiert mit dem Zugewinn von aufgelösten Krediten.

Im Rahmen der Projektfinanzierungsvereinbarungen unterliegen liquide Mittel in Höhe von 15.682 TEUR (Vorjahr: 10.020 TEUR) Verfügungsbeschränkungen.

VII. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Bürgschaften oder andere Haftungsverhältnisse für die Verbindlichkeiten konzernfremder oder assoziierter Unternehmen.

2. Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr des Mutterunternehmens schließt mit einem Jahresüberschuß in Höhe von 10.681 TEUR ab, über dessen Verwendung die Gesellschafterversammlung entscheiden wird. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 10.681 TEUR sowie 10.000 TEUR aus der gesamthänderisch gebundenen Rücklage an die Gesellschafter auszuschütten.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Konzerngesellschaften bestehen hauptsächlich aus langfristigen Pachtverträgen für Windparkflächen mit festen Laufzeiten von 20 bis 35 Jahren. Aus den konzernweiten Pacht- und Mietverträgen resultieren für das Jahr 2023 Zahlungsverpflichtungen von ca. 3,8 Mio. EUR. Die bis zum Ende der Laufzeit zu leistenden Zahlungen werden sich insgesamt auf voraussichtlich 47,5 Mio. EUR belaufen.

4. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für den Konzern eine i.S.d. § 314 Nr. 25 HGB besondere Bedeutung haben, sind nicht eingetreten.

5. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bei einigen Tochterunternehmen an Stelle von Zinsbindungen mit entsprechenden Laufzeiten Zinsswaps abgeschlossen, mit denen variabel gestaltete Darlehen betrags- und laufzeitkongruent in synthetische Festzinsdarlehen umgewandelt wurden.

Zur Messung der prospektiven und retrospektiven Effektivität solcher Sicherungsbeziehungen wird ausschließlich die "Critical-Term-Match-Methode" angewendet. Da es sich bei den Zinsswaps ausschließlich um die Transformation der variabel verzinslichen Darlehensteile in eine feste Verzinsung handelt, werden Bewertungseinheiten gebildet (Micro Hedges). In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit diesen Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital verbunden, gegenläufige Wertänderungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich bis zum Ende der Laufzeiten der Zinsswaps vielmehr vollständig aus.

Die Zinsswaps sichern zum Bilanzstichtag Zinsänderungsrisiken für Darlehensbeträge im Gesamtumfang von 120,6 Mio. EUR (Bezugsbeträge) ab und haben einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt -3,9 Mio. EUR, ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).

Die Bilanzierung erfolgte im Rahmen der Einfrierungsmethode, da sich Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowohl in der Bilanz wie auch in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensieren. Es existieren insoweit auch keine ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen.

6. Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter

Während des Berichtsjahres waren im Durchschnitt 27 Angestellte (Vorjahr: 22) beschäftigt.

7. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 66 TEUR und für sonstige Leistungen 58 TEUR.

8. Offenlegung

Der vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

9. Befreiung nach § 264 b HGB

Alle in den Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Befreiungsvorschrift des § 264 b HGB über die Erleichterungen hinsichtlich Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Mitteilungen nach § 264 b HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. 2.1.1 des Konzernanhangs ersichtlich.

10. Gesamtbezüge der Geschäftsführung

In Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Im Berichtsjahr erhielt nur ein Geschäftsführer Bezüge.

11. Konzernverhältnisse

Die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg, stellt diesen Konzernabschluss als Mutterunternehmen nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt zugleich den kleinsten und größten Konsolidierungskreis dar.

 

Hamburg, den 1. April 2023

Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
- vertreten durch die Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH, Hamburg -

Thomas Walther, Geschäftsführer

Konzern-Eigenkapitalspiegel für 2022

Kapitalanteile Kommanditisten
EUR
Rücklagen
EUR
Verlustvortrag
EUR
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist
EUR
30.12.2020 192.577 22.224 -62.269 2.024
Einstellung in Rücklagen - 3.991 - 3.991 -
Entnahmen - - - 4.948 -
Einlagen - - -
Sonstige Veränderungen - - 2.024 - 2.024
Konzernjahresergebnis - - 373
31.12.2021 192.577 26.215 - 69.183 373
Kapitalerhöhungen/-abrufe (inkl. Aufgelder) 28.113 10.139 - -
Einstellung in Rücklagen - 6.663 - 6.663 -
Entnahmen - - - 2.969 -
Einlagen - - -
Sonstige Veränderungen - - 373 - 373
Konzernjahresergebnis - - 23.663
31.12.2022 220.690 43.016 -78.443 23.663
Eigenkapital
EUR
Nicht beherrschende Anteile
EUR
30.12.2020 154.556 - 510
Einstellung in Rücklagen - -
Entnahmen - 4.948 0
Einlagen - 244
Sonstige Veränderungen - -
Konzernjahresergebnis 373 -1.293
31.12.2021 149.981 -1.559
Kapitalerhöhungen/-abrufe (inkl. Aufgelder) 38.252 -
Einstellung in Rücklagen - -
Entnahmen - 2.969 - 233
Einlagen - -
Sonstige Veränderungen - 1
Konzernjahresergebnis 23.663 838
31.12.2022 208.927 - 953
Konzerneigenkapital
EUR
30.12.2020 154.046
Einstellung in Rücklagen -
Entnahmen - 4.948
Einlagen 244
Sonstige Veränderungen -
Konzernjahresergebnis - 921
31.12.2021 148.422
Kapitalerhöhungen/-abrufe (inkl. Aufgelder) 38.252
Einstellung in Rücklagen -
Entnahmen - 3.202
Einlagen -
Sonstige Veränderungen 1
Konzernjahresergebnis 24.501
31.12.2022 207.974

Konzern-Kapitalflussrechnung für 2022

2022
EUR
2021
EUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
- Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteile von anderen Gesellschaftern) 24.501 - 921
- Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 28.788 29.080
- Zunahme der Rückstellungen 4.229 3.359
- Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva - 2.221 - 5.917
- Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 963 1.363
- Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.824 8.133
- Erträge aus Beteiligungen - 4.848 -1.084
- Ertragsteueraufwand/ertrag 2.758 - 500
- Ertragsteuerzahlungen - 853 - 557
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 60.141 32.956
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -52.266 -16.945
- Auszahlungen für langfristige Rechnungsabgrenzungen -1.122 -11
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 2 0
- Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanz- und Sachanlagevermögens 635 1.900
- Einzahlungen/Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 416 - 4.758
- Erhaltene Zinsen 283 244
- Erhaltene Dividenden 1 146
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -52.055 -19.424
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
- Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 32.021 0
- Auszahlungen an Gesellschafter - 2.969 - 4.948
- Auszahlungen an andere Gesellschafter (Entnahmen) aus dem Eigenkapital - 233 0
- Sonstige Ein-/Auszahlungen anderer Gesellschafter in das/aus dem Eigenkapital 1 244
- Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 22.550 14.678
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -29.084 - 28.720
- Gezahlte Zinsen - 7.107 - 8.376
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 15.179 - 27.122
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
- Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1-3) 23.265 -13.591
- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 - 3
- Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 25.169 38.762
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 48.434 25.169
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
- Liquide Mittel 48.434 25.169
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 48.434 25.169
davon mit Verfügungsbeschränkungen 15.682 10.020
davon frei verfügbar 32.752 15.149

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

1. Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur

Im Dezember 2010 gründete die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) gemeinsam mit 16 weiteren Unternehmen der Thüga-Gruppe die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (THEE) mit Sitz in München. Die Gesellschaft wurde am 5. Januar 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht München mit der Nummer HRA 96595 eingetragen. Am 14.09.2016 haben die Gesellschafter die Sitzverlegung der THEE nach Hamburg beschlossen. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Februar 2017 (HRA 121206). Durch diverse Beitritte von Kommanditisten in den Jahren 2011 bis 2017 hat sich der Gesellschafterkreis auf zuletzt 49 Gesellschafter erhöht.

Die Thüga ist mit 5,94 Prozent an der Gesellschaft beteiligt und übernimmt darüber hinaus diverse Dienstleistungs- und Controlling-Funktionen für die Gesellschaft und deren Aufsichtsrat.

Gegenstand des Unternehmens sind sämtliche Aktivitäten in Deutschland auf dem Gebiet der Erzeugung, Bereitstellung und Speicherung von Energie aus regenerativen Energieträgern mit Schwerpunkt Onshore-Wind und Freiflächen-Solaranlagen. Dies umfasst insbesondere die Planung, die Errichtung und/oder den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie sowohl die direkte und/oder indirekte Beteiligung an Gesellschaften, die diesen Zweck verfolgen. Ebenso gehört die aktive Wahrnehmung des Controllings der externen Betriebsführer und die Erbringung von kaufmännischen und technischen Betriebsführungsleistungen für diese Anlagen zum Unternehmensgegenstand. Organe der Gesellschaft sind die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.

Die persönlich haftende Gesellschafterin nimmt die Geschäftsführung und die Vertretung der THEE wahr. Herr Thomas Walther ist seit 2. Dezember 2015 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft.

Herr Stephan Lommetz übt seit dessen Wahl am 10. Juni 2015/ Wiederwahl am 8. Juli 2019 das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Seit der Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2017 besteht der Aufsichtsrat aus 23 Mitgliedern.

2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

a. Branchenkonjunktur, Wettbewerbssituation

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 551 (Vorjahr: 484) Windenergieanlagen (WEA) an Land mit einer Leistung von 2.403 MW (Vorjahr: 1.925 MW) einschließlich Repoweringmaßnahmen errichtet. Gleichzeitig wurden 246 WEA mit einer Gesamtleistung von 266 MW abgebaut, sodass sich ein Nettozubau von 2.137 MW ergibt. Damit sind insgesamt 28.443 WEA (Vorjahr: 28.230 WEA) mit einer Leistung von 58.106 MW (Vorjahr: 56.130 MW) in Deutschland installiert. Die durchschnittliche Anlagenleistung der in Deutschland im Jahr 2022 installierten WEA lag rechnerisch bei 4.362 kW (Vorjahr: ca. 3.978 kW), der durchschnittliche Rotordurchmesser betrug 137 m (Vorjahr: 133 m) und die durchschnittliche Nabenhöhe 138 m (Vorjahr: 140 m). Verglichen mit dem für das Jahr 2021 ermittelten Durchschnittswert ist die durchschnittliche Anlagenleistung im Betrachtungszeitraum (Jahr 2022) mit rd. 10 Prozent deutlich angestiegen 1 3.

Im Jahr 2022 stellten die Erneuerbaren Energien wiederholt einen großen Anteil der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland von insgesamt 577 TWh. Sie produzierten rd. 256 TWh (Vorjahr: rd. 237 TWh). Das sind 46 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) des in Deutschland erzeugten Stroms. Damit erzeugten die Erneuerbaren Energien mehr Strom als im Vorjahr. Bezogen auf die gesamte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, hat die Stromerzeugung aus Windenergie mit 128 TWh (Vorjahr: 117,7 TWh) mit Abstand den größten Beitrag geleistet, gefolgt von Solarenergie mit 61 TWh und Biomasse (inkl. Strom aus biogenem Hausmüll) mit rund 50 TWh. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Windstromproduktion einen Anstieg von ca. 8 Prozent zu verzeichnen 2 3.

1 Deutsche WindGuard GmbH: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland - Jahr 2022

2 Agora Energiewende: Die Energiewende im Stromsektor: Stand der Dinge 2022

3 Aufgrund von Aktualisierungen bei den Quellen können Angaben vom Vorjahresbericht abweichen

b. Energiepolitisches und energierechtliches Umfeld

Das unternehmerische Handeln in Deutschland wird im Energiebereich maßgeblich von energie- und klimapolitischen sowie energierechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung beeinflusst. Diese sind sowohl europäischen als auch nationalen Ursprungs. Wesentliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sowie Gesetze und Verordnungen mit Bedeutung für die Thüga Erneuerbare Energien werden nachfolgend dargestellt:

Energie- und Klimapolitik in Europa

Die wesentliche Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik wird weiterhin durch die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" vorgegeben, die im Jahr 2015 vorgestellt wurde. 4 Die Konkretisierung dieses Rahmens ist durch den am 11. Dezember 2019 vorgestellten "Green Deal" vorgesehen. Wesentliche Ziele des Green Deals sind der Wegfall der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. 5

Die Gesetze des im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpaketes "Fit for 55" sind in die finale Phase des Prozesses eingetreten und werden im Jahr 2023 in Kraft treten. 6 Ziel des Paketes ist es, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.

Insgesamt sollen durch den Green Deal Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 1.000 Milliarden Euro angestoßen werden. Damit ausreichend Finanzmittel in den Klimaschutz und ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen, sind am 1. Januar 2022 die ersten technischen Bewertungskriterien für die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in Kraft getreten. 7

4 [Quelle: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie Energy topics I Energy (europa.eu)]

5 [Quelle: EU Green Deal Europäischer Grüner Deal (europa.eu)]

6 [Quelle: Carriages preview | Legislative Train Schedule (europa.eu)]

7 [Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung]

Energie- und Klimapolitik in Deutschland

Die wesentliche Ausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 8 sowie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang 2022 vorgestellten "Eröffnungsbilanz Klimaschutz". 9

Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Entsprechend soll der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht und deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden, was durch das sogenannte "Osterpaket" mit zahlreichen gesetzlichen Anpassungen Mitte des Jahres angestoßen wurde. 10

Im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Folgen für den deutschen Energiemarkt hat der Gesetzgeber zudem zahlreiche Regelungen erlassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, das Energiepreisniveau zu stabilisieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen von aufgetretenen Energiekostensteigerungen zu entlasten. Zu nennen sind hier unter anderem das Gasspeichergesetz mit Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher, mehrere Modernisierungsnovellen des Energiesicherungsgesetzes, das LNG-Beschleunigungsgesetz, drei Entlastungspakete und die Einführung einer Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme sowie Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen, die im Jahr 2023 wirken sollen. 11

In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Europa und deren wesentliche Regelungsinhalte

Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz")

8 [Quelle: Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (2021)]

9 [Quelle: BMWK - Habeck legt Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor "Müssen Geschwindigkeit der Emissionsminderunq verdreifachen."]

10 [Quelle: BMWK - Habeck: "Das Osterpaket ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien "]

11 [Quellen: Gasspeicher BMWK - Gasspeichergesetz tritt morgen in Kraft - wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit;

Novelle des Energiesicherungsgesetzes: | Bundesregierung

LNG: Nationale Energieversorgung sichern | Bundesregierung

Klimaschutzgesetzes: Bundesfinanzministerium - Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe.

Soforthilfegesetz: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 -2022 | Bundesanzeiger Verlag;

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsengesetze: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 |

Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949-2022 | Bundesanzeiger Verlag]

Mit dem Klimagesetz verpflichtet sich die EU, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen und bis 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ferner wird im Gesetz verankert, dass auch für das Jahr 2040 ein Zwischenziel nach gewissen Kriterien festzulegen sein wird. 12

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility Directive, CSRD)

Durch die CSRD nimmt die EU eine deutliche Stärkung der Offenlegungspflichten für Unternehmen mit Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen vor. Die CSRD wird die bereits gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ergänzen und ist noch durch ein Umsetzungsgesetz in das deutsche Recht zu integrieren. Waren bislang nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, zielt die CSRD auf alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen ab. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereiches ist die Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten ein Kernelement der Richtlinie. Hierfür sieht sie die Festlegung von detaillierteren EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) vor, die aktuell der EU-Kommission zur Würdigung vorliegen und bis spätestens 30. Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden sollen.

Nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen müssen außerdem die Berichtspflichten nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) erfüllen. Weitere Erweiterungen im Vergleich zur NFRD erfolgen beispielsweise durch die Verpflichtung zur Aufnahme der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht, die Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsinformationen durch einen Wirtschaftsprüfer und die Offenlegung in einem digitalen, maschinenlesbaren Format.

Mutterunternehmen nehmen die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Konzern-Lagebericht auf. Einbezogene Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Angabepflicht befreit werden. Für die Thüga Erneuerbare Energien kommen die Änderungen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 zur Anwendung. 13

12 [Quelle: EUR-Lex - L:2021:243:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)]

13 [Quelle: Publications Office (europa.eu)]

In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Deutschland und deren wesentliche Regelungsinhalte

"Osterpaket" zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien

Das "Osterpaket" umfasst rechtliche Anpassungen der folgenden Gesetze:

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),

Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG),

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und

weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Im Kern werden folgende Inhalte geregelt:

Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Anhebung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien an Land und auf See.

So soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 80 Prozent erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.

Maßnahmen für ein Vorantreiben des Ausbaus erneuerbarer Energien:

Bereitstellung neuer Flächen für den Ausbau der Fotovoltaik,

Ausweitung der Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Fotovoltaik,

Verstärkte Erschließung windschwacher Regionen,

Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Fotovoltaik-Dachanlagen.

Ausbau der Windenergie auf See: Neben der Ausschreibung bereits voruntersuchter Flächen werden künftig auch nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.

Abbau von Hemmnissen sowie Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Netze.

Abschaffung der EEG-Umlage und Finanzierung der erneuerbaren Energien über den Staatshaushalt. 14

14 [Quelle: Bundesregierung und Bundesgesetzblatt Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen | Bundesregierung, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D %27l_2022_28_inhaltsverz%27%5D_1667980897710]

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Das Gesetz regelt im Wesentlichen Bürgerinnen und Unternehmen durch eine günstigere Basisversorgung von den stark gestiegenen Stromkosten zu entlasten und ist am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Auf der Entlastungsseite erhalten z.B. Haushalte und Kleingewerbe mit einem bestimmten Höchstverbrauch ein (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Verbrauchs zu einem gesetzlich festgelegten Preis.

Auf der Belastungsseite sollen die dafür erforderlichen Finanzmittel durch eine "Abschöpfung der Überschusserlöse" generiert werden. Erzeuger von Strom aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien, soweit die Anlage eine installierte bzw. elektrische Leistung über 1 MW haben, werden hierfür herangezogen. Diese Überschusserlöse sollen im Rahmen von technologiespezifischen Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen abgeschöpft werden. Von den berechneten Abschöpfungsbeträgen sollen 90 Prozent der Erlöse abgeschöpft werden, während die übrigen 10 Prozent beim Erzeuger verbleiben sollen. Die Überschusserlöse sollen grundsätzlich anhand der Preise am Spotmarkt berechnet werden. 15

15 [Quelle: Bundesnetzagentur - Allgemeine Informationen zur Funktionsweise der Strompreisbremse nach dem StromPBG]

3. Unternehmensstrategie und Ziele

Eine Vielzahl von Unternehmen der Thüga-Gruppe hat bereits in erheblichem Umfang in die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien investiert. Um diese Aktivitäten in der Thüga-Gruppe zu bündeln, hat Thüga mit weiteren Beteiligungsgesellschaften die THEE gegründet. Die Vorteile der Bündelung der Aktivitäten in einer Gesellschaft liegen in der Risikodiversifizierung sowie im besseren Zugang zu größeren Investitionsprojekten, in der Know-how-Bündelung und in höherer Kosteneffizienz. Die Strategie der THEE ist darauf ausgerichtet, für Thüga und die Gruppenunternehmen eine Plattform zum Auf- und Ausbau eines Erneuerbare Energien-Portfolios zu schaffen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der THEE liegt in der Beteiligung an Onshore-Windenergieprojekten und Solarprojekten sowie seit dem Jahr 2014 deren Projektentwicklung in Deutschland. Grundsätzlich steht es der THEE jedoch frei, auch in Erzeugungsprojekte aus anderen regenerativen Energiequellen zu investieren.

Ausgehend von der strategischen Entscheidung der Geschäftsführung der THEE, sowohl in Onshore-Windenergieprojekte als auch Solarprojekte zu investieren, soll das Ergebnis der THEE zukünftig unabhängiger von schwankenden Windverhältnissen und den daraus resultierenden Umsatz- und Ergebnisschwankungen werden.

Die Gesellschaft beobachtet weiterhin den M&A Markt aktiv und prüft Erwerbs- und Beteiligungsmöglichkeiten an schlüsselfertigen Wind- und Solarparks.

Bis zum Jahr 2016 hat die THEE ihre Windparkbeteiligungen ausschließlich im Rahmen ihres kaufmännischen und technischen Assetmanagements betreut. Um das in diesem Bereich vorhandene Potential an zusätzlichen Deckungsbeiträgen zu nutzen, hat die THEE den Bereich der kaufmännischen und technischen Betriebsführung aufgebaut. Strategie der THEE ist es, auch in diesem Bereich ein kontinuierliches Wachstum zu realisieren und dieses Dienstleistungsangebot weiter auszubauen.

Als wesentliche Leistungsindikatoren nutzt die Gesellschaft den Jahresüberschuss (finanzieller Leistungsindikator) und die Summe der Anteile der installierten Leistung in MW der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen an Speicher und Erzeugungskapazitäten (nicht finanzieller Leistungsindikator).

Die THEE kann die gesamte Wertschöpfungskette von der Standortfindung, über die Flächensicherung bis hin zur Genehmigung, dem Bau sowie die Betriebsführung abbilden. Neben der Unabhängigkeit vom hochpreisigen M&A-Markt bieten die selbst entwickelten Projekte eine attraktivere Rendite und leisten über die Erträge im Bereich der Betriebsführung einen wesentlichen Deckungsbeitrag bei den Holdingkosten der THEE.

Die Strategie, neben der weiteren Entwicklung von Windenergieprojekten auch im Solarbereich aktiv zu werden, ist aufgegangen: Insbesondere aus dem Netzwerk der Thüga-Gruppe konnten im Jahr 2022 mehrere Ansätze für große Freiflächenanlagen generiert werden.

Im Gegensatz zum Windenergiebereich ist die Genehmigung und Errichtung von großen Solaranlagen nur mit Zustimmung der Standortgemeinde möglich. Hier liegt in der kommunalen "Verwurzelung" der THEE ein klarer Wettbewerbsvorteil begründet.

Da außerdem die netztechnische Expertise und die Stromvermarktung (PPA - Power Purchase Agreement) Stärken der Thüga-Gruppe und folglich auch der THEE sind, konzentrieren sich die Aktivitäten der THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (THEEP) nunmehr auf förderfreie Solarparks mit einer Leistung von mindestens 20 MWp.

Im Bereich Windenergie stand im Jahr 2022 somit die Konsolidierung bestehender Projektansätze im Fokus. Die Entwicklungsaktivitäten im Bereich förderfreier Solarparks wurden ausgebaut und zwei weitere Projektmanager eingestellt.

4. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

a. Allgemein

Die Gesellschaft blickt trotz der globalen Disruptionen und eines damit einhergehenden sehr schwierigen Marktumfeldes auf einen stabilen Geschäftsverlauf und ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück.

Neben der anhaltend schwierigen Marktsituation, die durch eine starke Konkurrenz um schlüsselfertige Projekte und Projektstandorte geprägt ist, besteht seit 2017 zusätzlich die Unsicherheit, für Projekte einen Tarifzuschlag im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2017 genehmigte Projekte müssen sich diesem Verfahren stellen. Seit dem 1. Januar 2018 sind einige Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften für die Ausschreibung nicht mehr relevant (u.a. Teilnahme an einer Ausschreibung ohne vorliegende BImSchG-Genehmigung).

Bestandteil der THEE-Strategie für große Freiflächen-Solarparks ist die Stromvermarktung außerhalb des EEG. THEE hat zu diesem Zweck einen Muster-PPA-Vertrag entwerfen lassen, der insbesondere für EEG-förderfreie Solaranlagen größer 20 MWp verwendet werden kann.

Im Geschäftsjahr konnten aufgrund der Strompreisentwicklung Mehrerlöse für die eingespeisten Strommengen der Wind- und Solarparks erzielt werden - aus höheren Monatsmarktwerten und zudem auf Einzelparkebene aus abgeschlossenen Festpreisvereinbarungen mit unterschiedlichen Direktvermarktern.

Auf Basis des am 24. Dezember in Kraft getretenen Strompreisbremsengesetzes haben die Solar- und Windparks der THEE Rückstellungen für abzuführende Mehrerlöse von insgesamt 2,1 Mio. EUR gebildet.

Die Betriebsführung innerhalb des THEE-Portfolios umfasst insgesamt 67 WEA mit einer Gesamtleistung von 159 MW für die technische bzw. 82 WEA mit einer Gesamtleistung von 204 MW für die kaufmännische Betriebsführung. Im Vergleich zum Jahr 2021 haben sich keine Veränderungen ergeben. Zudem werden 6 Solarparks mit einer Gesamtleistung von 11 MWp durch die kaufmännische Betriebsführung der THEE betreut.

Im Übrigen wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 38,3 Mio. EUR durchgeführt. Dabei wurde das Festkapital der Gesellschaft um 28,1 Mio. EUR erhöht.

b. M&A-Projekte

Das Geschäftsjahr 2022 war aus M&A Sicht geprägt von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Folgen aufgrund von abgesagten Branchenveranstaltungen/-treffen und die wenigen persönlichen Kontaktmöglichkeiten. Diese sind ein wichtiger Bestandteil für erfolgreiche Projekteinkäufe. Die THEE hat dennoch einige angebotene Projekte geprüft und Kaufpreisangebote für deren Erwerb abgegeben. Für den Erwerb eines Windprojektes mit knapp 35 MW wurde eine technische und rechtliche Due Diligence durchgeführt und Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer geführt. Die Transaktion konnte leider nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das schwierige Marktumfeld und weiter steigende Preise haben ebenfalls dazu beigetragen, dass die THEE die eigenen M&A-Ziele, die einen jährlichen Zugang von 25 MW vorsehen, nicht erreichen konnte.

c. Projektentwicklung

Im Geschäftsjahr 2022 ist der Bau des Windparks Strassen / Gorlosen (Mecklenburg-Vorpommern) mit 8 WEA des Herstellers Siemens und einer Gesamtleistung von 32,4 MW weiter vorangeschritten. Leider konnten witterungsbedingt nicht alle WEA bis Jahresende in Betrieb genommen werden.

Für den Windpark Elsdorf (Niedersachsen) mit 2 WEA des Herstellers Nordex und einer Gesamtleistung von 11,4 MW wurde am 30.03.2022 der Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. Die weitere Projektumsetzung wurde vereinbarungsgemäß an unseren Projektpartner wpd übergeben.

Die Genehmigungsverfahren nach BImSchG für die schleswig-holsteinischen Windparks Neuwittenbek und Ratekau sowie die Erweiterung des hessischen Windparks Buchenau laufen.

Für den Windpark Duderstadt (Niedersachsen) konnten im Jahr 2022 alle erforderlichen Nutzungsverträge erfolgreich abgeschlossen werden. Die aktuelle Planung umfasst 9 WEA der 7 MW Klasse.

Im Bereich Solarenergie konnten alle erforderlichen Genehmigungen für den Solarpark Gickelfeld (Baden-Württemberg) mit rund 38 MWp Gesamtleistung und für den Solarpark Klosterdorf (Brandenburg) mit rund 61 MWp Gesamtleistung eingeholt werden. Für beide Projekte sollen so genannte Power Purchase Agreements (PPA) abgeschlossen werden.

Im April 2022 wurde mit dem Bau des Solarparks Klosterdorf begonnen. Am 30. August 2022 hat der Grundstückseigentümer den Nutzungsvertrag der Solarparkfläche nach unserer Auffassung rechtsmissbräuchlich gekündigt. Wir haben daher unseren Gewerknehmern am 23. September 2022 einen Baustopp angezeigt. Auf der Grundlage der rechtlichen Einschätzung der Rechtsanwälte und eines entsprechenden Gremienbeschlusses wurde der Bau von Solarpark und Umspannwerk am 28. Oktober 2022 wieder aufgenommen. Die Inbetriebnahme des Solarparks soll im Juli 2023 erfolgen. Klage gegen den Grundstückseigentümer wurde eingereicht.

Beim Solarpark Oelde (Nordrhein-Westfalen) mit rund 25 MWp Gesamtleistung sowie beim Solarpark Lusthof (Baden-Württemberg) mit rund 30 MWp Gesamtleistung konnte die Sicherung der Solarparkflächen erfolgreich abgeschlossen werden.

Beim Solarpark Oelde wurden bis Jahresende die Planentwürfe für das Bauleitplanverfahren abgestimmt, so dass nun die nächsten Verfahrensschritte angegangen werden können.

Für beide Vorhaben ist der Baustart im Jahr 2023 vorgesehen.

Beim Solarpark Oelde (Nordrhein-Westfalen) erfolgte am 2. November 2021 der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren. Für die Solarparks Lusthof (Baden-Württemberg) und Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen) hat die THEE die Zusage der Bürgermeister für die weitere Projektentwicklung erhalten.

Insgesamt konnte auch somit das Ziel eines Leistungszuwachses von etwa 25 MWp erreicht werden.

d. Bestandsportfolio

Das Bestandsportfolio besteht derzeit aus 162 WEA, 8 Solarparks und einem Batteriespeicher mit einer anteiligen Leistung von ca. 309 MW. Die geplante Leistung des Bestandsportfolios von 325,6 MW konnte somit nicht erreicht werden. Die folgende Aufstellung zeigt das Bestandsportfolio:

THEE Portfolio - Windparks

# Windpark Name Bundesland WEA Typ WEA
Anzahl
Parkleistung (MW) Anteil THEE
%
Anteil THEE (MW) Inbetriebnahme
1 Arpke (Hakenstedt) Sachsen-Anhalt Enercon E-82 1 2,3 100,0% 2,3 2012
2 Arpke (Oelerse) Niedersachsen Enercon E-70 1 2,3 100,0% 2,3 2012
3 Beppener Bruch 4 Niedersachsen Enercon E-82 4 9,2 100,0% 9,2 2012
4 Biebersdorf Brandenburg Vestas V90 16 32,0 100,0% 32,0 2011/2012
5 Buchenau Hessen Enercon E-115 10 30,0 50,0% 15,0 2018
6 Calau Brandenburg Enercon E-82 3 6,9 66,7% 4,6 2012
7 Fahrenwalde MecklenburgVorpommern Enercon E-82 6 13,8 66,7% 9,2 2012
8 Frauenmark 2 MecklenburgVorpommern Enercon E-70 1 2,3 66,7% 1,5 2012
9 Gollmitz Brandenburg Senvion M114 2 6,4 100,0% 6,4 2015
10 Hohen Birken Rheinland-Pfalz 2 x Senvion MM92 1 x Enercon E-101 3 7,2 100,0% 7,2 2012
11 Hohenlochen Baden-Württemberg Enercon E-138 4 16,8 43,0% 7,2 2021
12 Kambacher Eck Baden-Württemberg Enercon E-115 4 12,0 47,6% 5,7 2016
13 Kandrich Rheinland-Pfalz Enercon E-101 6 18,3 20,0% 3,7 2014
14 Kölsa Brandenburg eno 126 3 10,5 100,0% 10,5 2017
15 Külsheim Baden-Württemberg Nordex N117 5 12,0 45,0% 5,4 2016
16 Lingelbach Hessen Nordex N117 9 21,6 100,0% 21,6 2016
17 Massenhausen Hessen Vestas V90 2 4,0 66,7% 2,7 2012
18 Mörsdorf Rheinland-Pfalz Nordex N117 3 7,2 100,0% 7,2 2015
19 Nessa Sachsen-Anhalt Enercon E-82 6 13,8 100,0% 13,8 2012
20 Neuerkirch Rheinland-Pfalz Enercon E-82 8 18,4 100,0% 18,4 2011/2012
21 Olbersleben Thüringen Vestas V90 5 10,0 74,9% 7,5 2012
22 Rastenberg Thüringen 12 x Vestas V90 3 x Vestas V112 15 33,0 66,7% 22,0 2013
23 SöhrewaldNiestetal Hessen Vestas V112 7 21,0 7,2% 1,5 2013/2014
24 Tempelfelde/ Willmersdorf Brandenburg 1 x Vestas V90 11 x Vestas V112 12 35,0 100,0% 35,0 2013
25 Unzenberg Rheinland-Pfalz Vestas V90 5 10,0 100,0% 10,0 2011/2012
26 Vielitz Bayern Nordex N117 4 9,6 19,1% 1,8 2016
27 Vogelsberg Hessen Enercon E-82 10 23,0 66,7% 15,3 2012
28 Wangenheim Thüringen 4 x Vestas V90 1 x Enercon E-82 5 10,0 74,9% 7,5 2011/2012
29 Weißenfels Sachsen-Anhalt Enercon E-82 2 4,6 66,7% 3,1 2012
Summe 162 403,2 289,7

THEE Portfolio - Solarparks und Batteriespeicher

# Projekt Name Bundesland Anlagentyp Parkleistung (MW bzw. MWp) Anteil THEE
%
Anteil THEE (MW bzw. MWp) Inbetriebnahme
1 Batteriespeicher Chemnitz Sachsen Hersteller Batteriemodule: Samsung 10,000 49,0% 4,900 2017
2 Solarpark Ammelstädt Thüringen Modulhersteller: Astronergy Wechselrichterhersteller: Huawei 0,746 100,0% 0,746 2018
3 Solarpark Falkenberg Brandenburg Modulhersteller: Astronergy Wechselrichterhersteller: Huawei 0,746 100,0% 0,746 2018
4 Solarpark Großköllnbach Bayern Modulhersteller: Hanwha Solar One / Chaori Solar Wechselrichterhersteller: Power One/KACO 7,359 100,0% 7,359 2012
5 Solarpark Jarmen MecklenburgVorpommern Modulhersteller: LG Wechselrichterhersteller: Danfoss 2,863 100,0% 2,863 2011
6 Solarpark Neustrelitz MecklenburgVorpommern Modulhersteller: BP Solar Wechselrichterhersteller: SMA 0,309 100,0% 0,309 2009
7 Solarpark Salzwedel Sachsen-Anhalt Modulhersteller: Astronergy Wechselrichterhersteller: Huawei 0,746 100,0% 0,746 2019
8 Solarpark Schönewalde Brandenburg Modulhersteller: Astronergy Wechselrichterhersteller: Huawei 0,739 100,0% 0,739 2018
9 Solarpark Teichröda (mit Erweiterung) Thüringen Modulhersteller: Astronergy Wechselrichterhersteller: Huawei 0,746 100,0% 0,746 2018
0,324 0,324
Summe 24,6 19,5 2020

Das aktive Management und das laufende Controlling der Betriebsführung der Windparks werden für überwiegende Teile des Portfolios im Rahmen von entsprechenden Dienstleistungsverträgen von den Mitarbeitern der THEE wahrgenommen. Im Jahr 2016 wurden erstmals Windparks in die eigene Betriebsführung übernommen. Bis 2022 kamen weitere Projekte hinzu, so dass durch Mitarbeiter der THEE in der kaufmännischen Betriebsführung Windparks mit einer Gesamtleistung von 204 MW (82 WEA - 14 Windparks) und Solarparks mit 11 MWp (6 Solarparks) betreut werden. In der technischen Betriebsführung werden Windparks mit einer Gesamtleistung von 145 MW (67 WEA - 12 Windparks) betreut.

THEE Portfolio - Windparks

THEE Portfolio - Solarparks und Batteriespeicher

5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Konzernergebnis der THEE ist im starken Maße von den Umsatzerlösen und damit vom Ertrag, den die Windenergieanlagen erzielen, beeinflusst.

Daten und Kennzahlen aus dem Konzernjahresabschluss 2022 2021 +/-%
Umsatzerlöse TEUR 84.252 54.667 54,1
Materialaufwand TEUR 5.520 3.202 72,4
Rohertrag TEUR 78.732 51.466 53,0
Finanzerträge TEUR 5.772 1.981 191,4
Andere aktivierte Eigenleistungen TEUR 1.896 460 312,0
Gesamtleistung TEUR 86.400 53.907 60,3
Betriebsaufwand TEUR 51.963 46.421 11,9
Konzernjahresfehlbetrag TEUR 24.501 -921 -2.761,6
Investitionen TEUR 54.107 22.636 139,0
Bilanzsumme TEUR 479.944 419.790 14,3

a. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich um 14,3 % von 419,8 Mio. EUR auf 479,9 Mio. EUR erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die im Jahr 2022 getätigten Investitionen in das Finanz- und Sachanlagevermögen in Höhe von 52,3 Mio. EUR (Vj. 22,6 Mio. EUR) zurückzuführen, die das Volumen der regulären Abschreibungen überkompensierten. Trotzdem sank der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme leicht von 87,6% auf 82,2%. Das Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich insbesondere durch die Zunahme der Liquiden Mittel um 93,4% von 25,2 Mio. EUR auf 48,4 Mio. EUR. Die liquiden Mittel enthalten auch Kapitaldienst- und Projektreserven in Höhe von 15,7 Mio. EUR (Vorjahr 10,0 Mio. EUR).

Weiterhin erhöhte sich das Eigenkapital um 40,1% von 148,4 Mio. EUR auf 208,0 Mio. EUR deutlich. Ursächlich für diese Erhöhung waren im Wesentlichen der Konzernjahresüberschuss und die durchgeführte Kapitalerhöhung.

Demzufolge stieg der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme auf 43,2% (Vorjahr 35,4%). Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten und latenten Steuern sind um rd. 0,2% von 271,4 Mio. EUR auf 272,0 Mio. EUR gestiegen. Zum einen ist dies im Wesentlichen auf die Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 227,4 Mio. EUR auf 220,9 Mio. EUR und zum anderen auf die gestiegenen Rückstellungen aufgrund abzuführender Beträge im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes zurückzuführen.

b. Finanzlage

Der operative Cashflow erhöhte sich im Jahr 2022 aufgrund der überdurchschnittlichen Stromerlöse in Folge der hohen Strompreise deutlich auf 60,1 Mio. EUR (Vorjahr 33,0 Mio. EUR). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -52,1 Mio. EUR (Vorjahr -19,4 Mio. EUR) und spiegelt im Wesentlichen die getätigten Investitionen in den Bau des eigenentwickelten Windparks Strassen und des eigenentwickelten Solarparks Klosterdorf wider. Aufgrund der Aufnahme von Krediten und der durchgeführten Kapitalerhöhung fällt im Geschäftsjahr 2022 der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit mit 15,2 Mio. EUR (Vorjahr -27,1 Mio. EUR) insgesamt positiv aus.

c. Ertragslage

Die gestiegenen Umsatzerlöse in Höhe von 84,3 Mio. EUR (Vorjahr 54,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für die Einspeisung von Strom in das Stromnetz gemäß des EEGs. Dies entspricht einer Erhöhung um 54,1% und basiert darauf, dass im Jahr 2022 die Strompreise durch die globalen Schocks an den Energiemärkten deutlich erhöht waren. Die Personalaufwandsquote 16 ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Umsatzerlöse mit 3,3% (Vorjahr 4,2%) niedriger ausgefallen. Der Materialaufwand ist aufgrund von gestiegenen Aufwendungen aus der Weiterleitung von Stromerlösen um 2,3 Mio. EUR auf 5,5 Mio. EUR angestiegen.

Die Aufwandsquote für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 17 verminderte sich trotz gestiegener Aufwendungen, die im Wesentlichen auf gestiegene erlösabhängige Aufwendungen zurückzuführen sind, auf 24,9% (Vorjahr 28,9%), da die Erträge im Vergleich überproportional gestiegen sind.

Daraus folgend betrug das EBITDA 57,4 Mio. EUR (Vorjahr 34,5 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge 18 verbesserte sich somit auf 68,2 % (Vorjahr 63,1 %). Die Abschreibungen verminderten sich um 0,8% von 29,0 Mio. EUR auf 28,8 Mio. EUR. Das EBIT 19 erhöhte sich um 421% von 5,5 Mio. EUR auf 28,7 Mio. EUR. Die EBIT-Marge 20 stieg folglich auf 34,0% (Vorjahr 10,1%).

16 Personalaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen

17 Sonstige betriebliche Aufwendungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen

18 EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen

19 Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern

20 EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis fällt mit -1,4 Mio. EUR (Vorjahr -6,9 Mio. EUR) aufgrund gestiegener Beteiligungserträge und durch Tilgungen von Bankverbindlichkeiten (damit einhergehend niedrigere Finanzaufwendungen) besser als im Vorjahr aus.

Im Berichtsjahr ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein verbessertes Konzernjahresergebnis von 24,5 Mio. EUR (Vorjahr -0,9 Mio. EUR).

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein Vorsteuerkonzernergebnis von 5,0 Mio. EUR geplant. Das erzielte Vorsteuerkonzernergebnis beträgt 27,3 Mio. EUR. Das gegenüber der Planung um 22,3 Mio. EUR bessere Ergebnis ist weitestgehend auf die erzielten Mehrerlöse zurückzuführen, die sich aus den gestiegenen Strompreisen im Jahr 2022 ergeben haben. Der Konzern hatte Erlöse von 59,3 Mio. EUR eingeplant, tatsächlich erzielt wurden 84,3 Mio. EUR Umsatzerlöse.

6. Nachtragsbericht

Weitere wesentliche Veränderungen im Zeitraum nach dem Bilanzstichtag bis zur Unterzeichnung des Konzern-Lageberichts der THEE gab es nicht.

7. Risiko- und Chancenberichterstattung

Nachfolgend werden wesentliche Risiken und Chancen, die eine negative oder positive Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, dargestellt. Der THEE-Konzern betreibt ein aktives Risikomanagement in dem die Risiken aufgezeigt, eingeschätzt und Maßnahmen zur Risikominimierung dargestellt werden.

a. Technische Risiken

Es bestehen technische Risiken bei den Windparks, da Verschleiß oder Materialermüdung an den beweglichen Teilen auftreten können. Daher legt der THEE-Konzern bei der Auswahl der Investitionsvorhaben großes Augenmerk auf die Partner. Der THEE-Konzern prüft ausschließlich den Erwerb von Projekten, die von renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet werden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung oder für den Ausfall von technischen Komponenten bestehen Herstellergarantien oder Garantien der Generalunternehmer. Darüber hinaus existieren Versicherungsverträge, die Schäden und Ertragsausfälle kompensieren.

Windparks können aufgrund technischer Mängel im Park oder Umspannwerk stillstehen oder aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger temporär vom Netz genommen werden. Dem Risiko längerer Stillstandzeiten wird dadurch entgegengewirkt, dass die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen versierten Partnern obliegen und etwaige Stillstandzeiten oder technische Probleme über ein Online-Monitoring in Echtzeit ermittelt werden. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel durch fehlerhafte Wartung oder Reparaturen und daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. In der Regel geben die Windenergieanlagenhersteller eine Verfügbarkeitsgarantie für die Windenergieanlagen. Außerdem überwacht der Konzern den laufenden Betrieb ihrer Windenergieanlagen anhand einer speziellen Software, mit der schnell z.B. Stillstandzeiten der Anlagen erkannt werden können und so auch direkt und unmittelbar durch den Konzern in Abstimmung mit den Betriebsführern Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Die Risiken, die sich aus der konzerneigenen Betriebsführung ergeben, werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Wesentlich zur Reduzierung des Risikos trägt die Fremdvergabe von Leistungen an ausschließlich renommierte Dienstleister sowie die Überwachung der Qualität der ausgeführten Leistungen bei. Im Bereich der technischen Betriebsführung ermöglicht der Einsatz einer renommierten Software und die Kooperation mit einem Unternehmen der Thüga-Gruppe die laufende Überwachung der Betriebszustände der Windenergieanlagen. Bei Störungen werden zeitnah Maßnahmen zu deren Behebung eingeleitet.

b. Externe Risiken

Bei der Produktion von Strom mit erneuerbaren Energien stellt das Wetter einen wesentlichen Risikofaktor dar. Für den Ertrag der Windenergieanlagen ist das Windaufkommen und für Solarenergieanalgen die solare Einstrahlung von zentraler Bedeutung. Solar und Wind unterliegen nicht nur saisonalen, sondern auch jährlichen Schwankungen, was sich unmittelbar auf die Menge des erzeugten Stroms auswirkt. Dies stellt sich aber sowohl als Chance als auch als Risiko dar.

Diesem Risiko wird beim Erwerb oder der Eigenprojektierung dadurch begegnet, in dem der Kalkulation der Solar- und Windparks grundsätzlich mehrere Gutachten zu Grunde liegen und zusätzlich vor einer Investitionsentscheidung Drittgutachten eingeholt werden. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Erwerbsprojekten eine Klausel, die eine Kaufpreisanpassung auf Basis der vorliegenden Ist-Erträge nach einem bestimmten Zeitraum (i. d. R. 18 Monate) vorsieht.

Die THEE wird in Zukunft verstärkt förderfreie Solar- und Windparks projektieren und errichten. Daher wird die Vergütung der produzierten Energie zunehmend von den Entwicklungen an den Strommärkten abhängen, die wiederum von der Entwicklung der Öl-, Gas- und Kohlepreise abhängig sind. Diese sind im Weiteren von der weltweiten konjunkturellen Entwicklung abhängig und können insbesondere durch externe Schocks der Weltwirtschaft (z.B. Pandemien oder Kriege) stark schwanken. Im Ergebnis kann sich dadurch die Realisierung von förderfreien Solar- und Windprojekten verzögern.

Windenergieanlagen sind durch die wechselnden starken Windanströmungen einschließlich Turbulenzen erheblichen Lastwechseln ausgesetzt und haben dadurch ein hohes Risiko von ungeplanten Wartungsmaßnahmen, die Produktionsausfälle zur Folge haben können. Um dem entgegenzuwirken und so die Reparatur- und Instandsetzungskosten der Windenergieanlagen so gering wie möglich zu halten, werden fortlaufend umfassende Wartungsarbeiten und Messungen durchgeführt.

c. Risiken aufgrund von Mitarbeiterfluktuation

Der THEE-Konzern ist abhängig von qualifizierten Mitarbeitern. Das Ausscheiden von Mitarbeitern sollte jedoch keinen negativen Einfluss auf die weitere Entwicklung des THEE-Konzerns haben, da aus Sicht der Geschäftsführung insbesondere in der Region Hamburg nach wie vor ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte verfügbar sind.

d. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung des THEE-Konzerns

Der THEE-Konzern ist seit 2011 Betreiber von Solar- und Windparks und hat sich in der Branche als seriöser Marktteilnehmer etabliert. Der Konzern verfügt über gewachsene Geschäftsbeziehungen, aus denen sich Folgegeschäfte ergeben können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Konzern als Know-how Träger im Verbund mit der Thüga-Gruppe in Zukunft Wettbewerbsvorteile z. B. in der Projektentwicklung generieren kann. Daneben baut der THEE-Konzern in Zusammenarbeit mit Projektentwicklungspartnern eine erfolgversprechende Pipeline für zu realisierende Solar- und Windparkprojekte auf, aus der bereits mehrere Projekte in Betrieb gegangen sind. In Anbetracht des im Jahr 2017 eingeführten Ausschreibungsverfahrens besteht das Risiko, dass Projektansätze trotz BImSchG-Genehmigung nicht realisiert werden können. Der THEE-Konzern sieht jedoch aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Thüga-Gruppe die Chance, Projekte außerhalb des EEGs umzusetzen. Hierzu verwendet der THEE-Konzern gegenwärtig alternative Vermarktungswege für den produzierten Strom.

Die Leistung von Onshore-Windparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Eine positive Abweichung von der prognostizierten Windhöffigkeit hat unmittelbare, kurzfristige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Da sich die Qualität der Prognosen aber stetig verbessert, sind mögliche Abweichungen - sowohl im negativen als auch im positiven Bereich - in der Regel gering. Darüber hinaus sind die Abweichungen von den prognostizierten Windverhältnissen in einzelnen Windparks unterschiedlich.

e. Finanzielle Risiken

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur mittelbar Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit des THEE-Konzerns. So könnten sich aus einem negativen konjunkturellen Umfeld Chancen ergeben, wenn einzelne Marktakteure zum Verkauf von Onshore-Windprojekten gezwungen werden.

Es besteht das Risiko, nicht genügende Investitionsobjekte zu finden, die z.B. den Renditeanforderungen entsprechen. Der THEE-Konzern ist diesem Risiko durch den erfolgreichen Aufbau einer eigenen Projektentwicklungsabteilung begegnet, um erfolgversprechende Projekte mit den gewünschten Anforderungen selbst zu entwickeln. Zur Risikosteuerung wird sichergestellt, dass insbesondere technische und rechtliche Projektprüfungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden und eine laufende Überwachung der Projekte und Projektentwicklungsaktivitäten erfolgt.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bei einigen Tochterunternehmen an Stelle von Zinsbindungen mit entsprechenden Laufzeiten Zinsswaps abgeschlossen, mit denen variabel gestaltete Darlehen betrags- und laufzeitkongruent in synthetische Festzinsdarlehen umgewandelt wurden. Es wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.

f. Risiken aus der Gesetzgebung

Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen des EEG 2017 war der Übergang von der staatlich festgelegten EEG-Vergütung zu wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren, um die Förderungen für Strom aus Windenergie, Solarenergie und Biomasse zu ermitteln. Gleichzeitig regelt die Novelle aber auch weitreichende Ausnahmen von diesem Grundsatz, die insbesondere für jene kleinen Marktakteure von Bedeutung sind, die sich den vorgesehenen Ausschreibungsverfahren nicht stellen wollen: Strom aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW wird weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen (geförderte Direktvermarktung) vergütet (Bagatellgrenze). Für Biomasseanlagen gilt eine Ausschreibungsgrenze von 150 kW. Strom aus Wasserkraft und Geothermie hingegen unterliegen auch künftig nicht dem neuen Ausschreibungssystem.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Gesetzgeber gesetzliche Änderungen vornimmt, die zukünftige Investitionen in erneuerbare Energien komplexer und wirtschaftlich weniger attraktiv erscheinen lassen. Der Konzern sieht sich hier gut aufgestellt, da durch das bereits bestehende Portfolio, für das hinsichtlich von Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen Vertrauensschutz besteht, eine solide Basis für stabile Erträge für die Zukunft geschaffen wurde.

Der Erfolg der solaren Stromerzeugung oder der Stromerzeugung aus Windenergie ist in der Regel eng an nationale Programme zur Förderung Erneuerbarer Energien geknüpft. Größtes Risiko für das Geschäftsmodell der THEE sind dabei Eingriffe, die die Wirtschaftlichkeit von Bestandsinvestitionen negativ beeinflussen. Bei der Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien besteht die Gefahr, dass Regierungen die Förderung kürzen, etwa wegen defizitärer Staatshaushalte. Dies ist in der Vergangenheit bereits in Frankreich, Spanien und Italien passiert. Die THEE betreibt ihr Erneuerbare-Energien-Portfolio ausschließlich in Deutschland. Es ist nicht auszuschließen, dass der deutsche Gesetzgeber ebenfalls rückwirkende oder zukünftige Änderungen an der Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet.

g. Corona-Pandemie

Auch im Jahr 2022 wurde die THEE durch die Coronavirus-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Der seit Gründung der THEE bestehende Krisenstab hat sich im Jahr 2022 in mehreren Sitzungen über die Risiken, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen der Pandemie beraten. Ziel war und ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und den Geschäftsbetrieb der THEE aufrechtzuerhalten. Der neu entwickelte und mehrfach modifizierte Warnstufenplan war dabei Grundlage für Entscheidungen und dient auch als Leitfaden für die Mitarbeitenden.

Insgesamt hat die Corona-Pandemie zu keinen nennenswerten wirtschaftlichen Nachteilen bei der THEE geführt. Durch konsequente Digitalisierung und die Einführung von mobilem Arbeiten in den vergangenen Jahren konnte eine fast vollständige und uneingeschränkte Verlagerung der Tätigkeiten ins mobile Arbeiten vollzogen werden. So waren alle Mitarbeitenden bereits vor Ausbruch der Pandemie mit Laptops, Smartphone, Headsets, etc. ausgestattet und mit der Nutzung von Microsoft Teams und Videokonferenzen vertraut.

h. Chancen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie das Ziel der Kohlendioxideinsparung stehen weiterhin im politischen und gesellschaftlichen Fokus. Die wesentliche Ausrichtung der künftigen deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen im Koalitionsvertrag eine zentrale Rolle ein. Entsprechend soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich erhöht und deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. Zugleich sollen neue Gaskraftwerke, die wasserstofftauglich sein sollen, die Versorgungssicherheit absichern. Erdgas wird in diesem Zusammenhang für eine Übergangszeit als unverzichtbar erklärt. Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete "Osterpaket" zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EEG 2023) umfasst viele Änderungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen sollen.

Im Kern wurden folgende Inhalte geregelt:

Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Anhebung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien an Land und auf See.

So soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 80 Prozent erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.

Maßnahmen für ein Vorantreiben des Ausbaus erneuerbarer Energien:

Bereitstellung neuer Flächen für den Ausbau der Fotovoltaik,

Ausweitung der Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Fotovoltaik,

Verstärkte Erschließung windschwacher Regionen,

Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Fotovoltaik-Dachanlagen.

Ausbau der Windenergie auf See: Neben der Ausschreibung bereits voruntersuchter Flächen werden künftig auch nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.

Abbau von Hemmnissen sowie Verschlankung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Netze.

Abschaffung der EEG-Umlage und Finanzierung der erneuerbaren Energien über den Staatshaushalt.

Neben den bereits obengenannten beschlossenen Gesetzen und Verordnungen hat die Bundesregierung weitere Gesetze zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (z.B. sogenannte EU-Notfallverordnung Verordnung EU 2022/2577) im Jahr 2023 final beschlossen. Damit werden die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt. Gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes ("Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften", ROGÄndG) wurden entsprechende Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.

Aufgrund der soliden Kapitalausstattung und kurzen Entscheidungswege hat der THEE-Konzern die Möglichkeit, kurzfristig attraktive Opportunitäten wahrzunehmen.

In den Windparkgesellschaften besteht die Möglichkeit, die WEA über den Planungs- und EEG-Förderzeitraum hinaus weiter zu betreiben und so zukünftig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. Daneben bietet die Elektrolyse und damit die Produktion von Wasserstoff statt Strom möglicherweise in der mittel- bis langfristigen Perspektive zusätzliche Einnahmepotentiale für die bestehenden Wind- und Solarparks.

Für die Planung des Geschäftsjahres 2023 wurde ein oberhalb der EEG-Vergütung liegender Strompreis unterstellt, der zwischenzeitlich durch abgeschlossene Festpreisvereinbarungen bestätigt wurde. Da die Laufzeit der Erlösabschöpfung bisher bis zum 30. Juni 2023 festgesetzt wurde und eine Verlängerung des Gesetzgebers bis zum 30. April 2024 optional ist, sieht die Gesellschaft die konservative Planung als Chance, dass der Jahresüberschuss positiv von der Planung abweichen kann.

8. Prognosebericht

Die aktuelle Marktsituation, die voraussichtlich auch weiterhin durch einen starken Anlagedruck institutioneller Investoren geprägt sein wird, wird es auch im Jahr 2023 und die folgenden Jahre für den Konzern schwierig machen, seine Renditevorgaben für schlüsselfertige Windparkprojekte zu realisieren.

Jedoch hat die Geschäftsführung des THEE-Konzerns auch in dieser Konstellation einen Weg gefunden, für den Konzern weitere Wachstumsoptionen zu identifizieren. Auch zukünftig soll die eigene Projektentwicklung, eine entscheidende Rolle spielen. Ergänzt werden sollen die Projekte aus der konzerneigenen Projektentwicklung durch Akquisitionen im M&A Bereich, Projekte aus Kooperation mit anderen Thüga-Beteiligungen und ggf. Kooperationen mit Projektentwicklern, die einen soliden Partner mit kommunalen Wurzeln bevorzugen.

Zudem wird zukünftig die konzerneigene Betriebsführung kontinuierlich weiter ausgebaut und sich als weiteres Standbein des Konzerns etablieren. Weiteres Wachstumspotenzial sieht die Geschäftsführung in der Ergänzung des Windenergieportfolios um Projekte aus dem Solarbereich sowie neuen Formen der Vermarktung des erzeugten Stroms außerhalb des EEG.

Für das Jahr 2023 plant die THEE im Solarbereich einen Leistungszuwachs von ca. 78 MWp. Dieser Leistungszuwachs resultiert aus Entwicklungsprojekten der THEE sowie dem M&A Bereich. Im Windbereich wird die Inbetriebnahme für das Projekt Elsdorf angestrebt. Für weitere Windprojekte sollen Genehmigungsanträge eingereicht werden. Für die Folgejahre plant die THEE mit einem steigenden jährlichen Leistungszuwachs aus dem Projektentwicklungsbereich. Der M&A Bereich soll jährlich mit einem Zugang von ca. 25 MW zum Wachstum der THEE beitragen, wobei der Leistungszuwachs entweder aus Wind- oder Solarprojekten bestehen soll. Die THEE beabsichtigt daher auch in Zukunft, zur Finanzierung des Portfolioausbaus regelmäßig Eigenkapitalerhöhungen durchzuführen. Zukünftig sollen jedoch Projekte zunächst durch Banken vorfinanziert werden und die Vorfinanzierungen dann durch Kapitalerhöhungen in Höhe der Vorfinanzierungen abgelöst werden.

Der THEE-Konzern plant auch im Jahr 2023 die Projektpipeline weiter auszubauen, bestehende Kooperationen weiterzuentwickeln und auszubauen, sowie neue Kooperationen im Bereich der Projektentwicklung einzugehen und Akquisitionen durchzuführen.

Der Konzern erwartet für das Jahr 2023 erneut einen deutlich positiven Jahresüberschuss, der im Wesentlichen auf gesicherte Preise für das Geschäftsjahr 2023, sowie steigenden Zins- und Beteiligungserträgen beruht.

Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG,

- vertreten durch die Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH -

 

Hamburg, 1. April 2023

Die Geschäftsführung

Thomas Walther, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 17. Mai 2023

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Reese, Wirtschaftsprüferin

Wilkens, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde am 07.06.2023 festgestellt

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