Windpark Alsfeld GmbH & Co. KG
20457 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KGHamburgKonzernabschluss zum 31. Dezember 2022 und KonzernlageberichtKonzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022Konzern-Bilanz zum 31.12.2022AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2022 - 31.12.2022
Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KGI. Allgemeine Angaben1. Grundsätze und KonsolidierungsmethodenDer Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRA 121206, nachfolgend auch "Muttergesellschaft" oder "THEE"), wird gemäß § 264a HGB in Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften der §§ 290 ff. HGB erstellt. Ergänzend wurden die einschlägigen Verlautbarungen des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS), beachtet, insbesondere die Vorschriften des DRS 21 (Kapitalflussrechnung) und DRS 22 (Konzerneigenkapital). Persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin ist die Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg und einem gezeichneten Kapital von 25.000 EUR. Gemäß § 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem KonzernEigenkapitalspiegel. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wird gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 244 HGB in Euro aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen. Neben der THEE sind in den Konzernabschluss 2022 weitere Tochterunternehmen einbezogen, auf die die THEE unmittelbar oder mittelbar durch die Mehrheit der Stimmrechte einen beherrschenden Einfluss i. S. d. § 290 HGB ausüben kann. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern der THEE die Beherrschung über das Unternehmen erlangt, voll konsolidiert. Sowohl der Konzernabschluss als auch der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden beim Unternehmensregister eingereicht und veröffentlicht. Sofern zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses einzelne Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst wurden, werden diese im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die für die einzelnen Posten geforderten Zusatzangaben werden ebenfalls in den Anhang übernommen. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach den anzuwendenden Grundsätzen des deutschen Handelsrechts notwendig sind. Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen werden alle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB) herausgerechnet, ebenso alle zwischen diesen Unternehmen erzielten Erträge und geleisteten Aufwendungen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB) sowie erzielten Gewinne (Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB). Beteiligungserträge von einbezogenen Tochterunternehmen werden ebenfalls eliminiert. Insoweit sind in der Konzernbilanz keine Forderungen und Schulden mehr ausgewiesen, die in gegenseitigen Rechten und Pflichten bestehen. Weiterhin sind im Konzernabschluss keinerlei interne Erträge und Aufwendungen enthalten, die unter der Annahme einer rechtlichen Einheit nicht entstanden wären. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Bei der Kapitalkonsolidierung wird für Erstkonsolidierungen von Tochterunternehmen die Neubewertungsmethode nach § 301 HGB angewandt. Die Erstkonsolidierung erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird der Wertansatz, der dem konzernzugehörigen Unternehmen gehörenden Anteile, mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des erworbenen oder gegründeten Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Im Konzernabschluss sind nur die Aufwendungen und Erträge des zu konsolidierenden Unternehmens enthalten, die in der Zeit nach dem Erwerb angefallen sind. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Als assoziierte Unternehmen werden gemäß § 311 Abs. 1 HGB solche Unternehmen behandelt, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt (Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %). Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode mit dem bilanzierten anteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. ihrer Erstbewertung angesetzt, jedoch mindestens mit 1 EUR. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen beträgt im Geschäftsjahr 42 TEUR (Vorjahr: 66 TEUR). Die Einbeziehung der at equity bilanzierten Unternehmen erfolgt mit den aktuellsten aufgestellten Jahresabschlüssen. Zugänge bei Beteiligungen an assoziierten Unternehmen enthalten neben erworbenen Anteilen auch Einlagen, unter den Abgängen werden neben veräußerten Anteilen auch Dividendenausschüttungen und Entnahmen erfasst, die anteiligen Jahresüberschüsse werden unter den Zugängen und die anteiligen Jahresfehlbeträge unter den Abschreibungen dargestellt. Für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen. Die Einbeziehung von Konzernunternehmen in den Konsolidierungskreis endet grundsätzlich, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist (Entkonsolidierung). 2. Konsolidierungskreis2.1. Einbezogene Unternehmen und Angaben zum Anteilsbesitz (§ 313 Abs. 2 HGB)2.1.1. Vollkonsolidierte GesellschaftenIm Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr neben der THEE die folgenden 49 weiteren Gesellschaften vollkonsolidiert.
2.1.2. Assoziierte Unternehmen (Konsolidierung at equity)Im Konzernabschluss wurden im Berichtsjahr die folgenden 19 assoziierten Unternehmen "at equity" konsolidiert.
2.1.3. BeteiligungenVon Konzernunternehmen werden die folgenden Beteiligungen an anderen Unternehmen gehalten.
(*) : Jahresabschluss zum 31.12.2021
2.2. Veränderungen im KonsolidierungskreisZugang im Geschäftsjahr:
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis führen nicht dazu, dass die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht mehr gegeben ist. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag und grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angesetzt. Hierbei wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Windenergieanlagen und andere zu einem Windpark gehörenden Vermögensgegenstände werden bei Anschaffung ab dem Zeitpunkt des Erlangens des wirtschaftlichen Eigentums über eine geschätzte Nutzungsdauer von 9 bis 20 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten geht im Allgemeinen mit Erlangung von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten über. Obgleich die Inbetriebnahme regelmäßig deutlich vor der Abnahme und des damit verbundenen Gefahrenübergangs liegen kann, erfolgt der Abschreibungsbeginn in Übereinstimmung mit der aktuellen Finanzrechtsprechung regelmäßig mit Abnahme der Anlagen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Geschäftsjahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 EUR werden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Windparks werden Fremdkapitalzinsen berücksichtigt, soweit sie aktivierungsfähig sind und auf die Zeit der Errichtung bis zur Abnahme entfallen. In dem Posten Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden auch Aufwendungen konzerneigener Planungsgesellschaften für die Planung und Errichtung zukünftiger Windparks zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten aktiviert, wobei zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen gehören. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden in der Konzernbilanz mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Der Wertansatz der Beteiligungen wird in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderung, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital desassoziierten Unternehmens entsprechen, erhöht oder zu vermindert. Auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen werden abgesetzt. Beteiligungen, sofern nicht nach der Equity-Methode bilanziert, und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet, im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderung höchstens zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert, höchstens mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel werden unter dem Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB beinhalten im Voraus bezahlten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz (gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung) abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 2 HGB beinhalten im Voraus erhaltene Zahlungen für Leistungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erbracht werden. Bewertungseinheiten zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Zinsrisiken werden bei Vorliegen der Voraussetzungen für ökonomische Sicherungsbeziehungen gemäß § 254 HGB gebildet. Die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, wird angewandt, soweit deren Voraussetzungen gegeben sind. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen mit dem jeweils auf die Gesellschaft anzuwendenden individuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Latente Steuern sind rechtsformbedingt im Wesentlichen im Bereich der Gewerbeertragsteuern relevant. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit auf Grund der Unternehmensplanungen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung wahrscheinlich ist. Für den Fall, dass die zu versteuernden temporären Differenzen die abzugsfähigen temporären Differenzen zuzüglich der vortragsfähigen Verlustvorträge übersteigen (sog. Passivüberhang), werden vortragsfähige Verlustvorträge unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 305 HGB beruhen, werden mit dem linear ermittelten durchschnittlichen Konzernsteuersatz von 14,60 % bewertet. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Konzern-Anlagespiegel (Kapitel IV.) hervor. 1.1. Immaterielle VermögensgegenständeHierbei handelt es sich um entgeltlich erworbene Software. 1.2. SachanlagenDie technischen Anlagen und Maschinen setzen sich überwiegend aus den Buchwerten der Windparks, deren Infrastruktur sowie der Umspannwerke zusammen. In dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind u.a. Aufwendungen konzerneigener Planungsgesellschaften für die Planung und Errichtung zukünftiger Windparks (andere aktivierte Eigenleistungen) im Umfang von 8.921 TEUR (Vorjahr: 7.025 TEUR) enthalten. 1.3. FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz ergeben sich aus Kapitel I.2.1. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von 45 TEUR (Vj.: 31 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 6.248 TEUR (Vj.: 18 TEUR) sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen in Höhe von 1.890 TEUR (Vj.: 1.716 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 477 TEUR (Vj.: 1.424 TEUR) sonstige Vermögensgegenstände. 3. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDie flüssigen Mittel bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Hierin sind Bankguthaben in Höhe von 15.682 TEUR (Vorjahr: 10.020 TEUR) enthalten, die im Rahmen von Vereinbarungen mit Banken über Projektfinanzierungen Verfügungsbeschränkungen unterliegen. 4. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich aus Pachtvorauszahlungen für Windparkgrundstücke (Einmalpachten) und übrigen abzugrenzenden Aufwendungen für nachfolgende Perioden zusammen, sowie laufzeitabhängigen Bearbeitungsgebühren in Höhe von insgesamt 80 TEUR (Vorjahr: 132 TEUR). 5. EigenkapitalDie Kapitalanteile Kommanditisten und die Rücklagen entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Der Konzernverlustvortrag setzt sich zusammen aus den Kapitalkonten III der Gesellschafter der Muttergesellschaft und den anteiligen Vorjahresergebnissen der in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen und assoziierten Unternehmen, saldiert mit der Ergebniszuweisung zu Gesellschafterkapitalkonten. Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital weisen die Anteile des Eigenkapitals aus, die fremden Gesellschaftern zugerechnet werden. Der Negativsaldo entspricht dem anteiligen Saldo der insgesamt negativen Eigenkapitalien der Gesellschaften, an denen die Minderheitenanteile bestehen. 6. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen einhalten Beträge in Höhe von 10.946 TEUR (Vorjahr: 9.717 TEUR) für die zukünftige Rekultivierung der Windpark- und Solarflächen sowie Beträge für Erlösabschöpfung gem. StromPBG, ausstehende Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Personalkosten. Außerdem ist unverändert zum Vorjahr eine Rückstellung für erwartete Aufwendungen für eine Asbestsanierung im Umfang von 450 TEUR enthalten. 7. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von 698 TEUR (Vj.: 490 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 17.017 TEUR (Vj.: 17.020 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen in Höhe von 50 TEUR (Vj.: 3 TEUR) Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 372 TEUR (Vj.: 477 TEUR) sonstige Verbindlichkeiten. Durch Grundpfandrechte oder ähnliche dingliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag auf dem Grundstück eines Tochterunternehmens, auf dem sich ein Umspannwerk befindet, in Form einer Sicherungshypothek zu 150 TEUR, einer Grundschuld zu 420 TEUR sowie einer Grundschuld zu 2.380 TEUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren vollständig aus den Investitionsfinanzierungen und sind neben den vorstehenden Grundpfandrechten umfänglich besichert, u.a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerken, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Generalübernehmer-/Werkverträgen zur Errichtung der Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und der Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen, Geschäftsbesorgungsverträgen und Projektentwicklungsverträgen der Betreibergesellschaft, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Windparkinfrastrukturgesellschaften. 8. Latente SteuernDer Bestand an latenten Steuern hat sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:
Auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 29,5 Mio. EUR wurden latente Steuern aktiviert, da in dieser Höhe eine Verwertbarkeit mit zukünftigen Steuerentlastungen erwartet wird. IV. Entwicklung des Anlagevermögen
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse stammen nahezu vollständig aus dem Verkauf der mit den konzerneigenen Wind- und Solarparks erzeugten Energie. Alle Umsätze werden in Deutschland erzielt. 2. MaterialaufwandIm Materialaufwand sind unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen neben den Aufwendungen für Projektierungsleistungen auch Aufwendungen für den Bezug von Energielieferungen fremder Anlagenbetreiber in Höhe von 3.952 TEUR (Vorjahr: 2.182 TEUR) enthalten, die über Konzerngesellschaften gehörende Umspannwerke eingespeist werden und dem Weiterverkauf dienen. 3. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeUnter den sonstige Zinsen und ähnlichen Erträgen finden sich neben den Zinserträgen aus Bankguthaben in diesem Jahr unverändert zum Vorjahr keine Beträge für die Abzinsung von Forderungen. 4. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten neben den Zinsaufwendungen für die Investitionsfinanzierungen Beträge für die Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 464 TEUR). 5. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDa die Muttergesellschaft sowie die operativ tätigen Tochtergesellschaften Personengesellschaften sind, fallen innerhalb des Konzerns auf die von diesen Gesellschaften erzielten Gewinne an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lediglich Gewerbeertragsteuern an. Das Steuerergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgrund von gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften, insbesondere bei den Finanzierungskosten und den Grundstückspachtaufwendungen, sowie von ertragsteuerlichen Besonderheiten bei Personengesellschaften ergeben sich Abweichungen der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag gegenüber dem (rechnerisch) erwarteten Ertragsteuerergebnis. VI. Erläuterungen zur KonzernkapitalflussrechnungDie Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva ist im Wesentlichen durch zum Stichtag gestiegene Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprägt. Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva beinhaltet ausschließlich Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit. Veränderungen von Verbindlichkeiten, die der Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, wurden umgegliedert. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die Zinsaufwendungen aus der Auf-/Abzinsung von Rückstellungen in den Zinsaufwendungen und -erträgen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 464) nicht enthalten, sondern in der Zunahme/Abnahme der Rückstellungen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalten hauptsächlich Investitionen in Windparkprojekte. Auszahlungen für langfristige Rechnungsabgrenzungsposten werden ebenfalls der Investitionstätigkeit zugeordnet, da diese die Investitionen in die erforderlichen Umspannwerkstrukturen in Form von Einmalpachten und vorausbezahlten Nutzungsentgelten darstellen. Die Auszahlungen an Gesellschafter erfolgten an die Kommanditisten aus deren variablen Kapitalkonten III. In den Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen sind hauptsächlich Darlehen für Projektfinanzierungen enthalten. In den Finanzmittelfonds wurden die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel einbezogen. Die konsolidierungskreisbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds beinhalten die im Zuge des Erwerbs von Windparkgesellschaften erworbenen liquiden Mittel bzw. bei Entkonsolidierung abgehende liquide Mittel saldiert mit dem Zugewinn von aufgelösten Krediten. Im Rahmen der Projektfinanzierungsvereinbarungen unterliegen liquide Mittel in Höhe von 15.682 TEUR (Vorjahr: 10.020 TEUR) Verfügungsbeschränkungen. VII. Sonstige Angaben1. HaftungsverhältnisseEs bestehen keine Bürgschaften oder andere Haftungsverhältnisse für die Verbindlichkeiten konzernfremder oder assoziierter Unternehmen. 2. ErgebnisverwendungDas Geschäftsjahr des Mutterunternehmens schließt mit einem Jahresüberschuß in Höhe von 10.681 TEUR ab, über dessen Verwendung die Gesellschafterversammlung entscheiden wird. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 10.681 TEUR sowie 10.000 TEUR aus der gesamthänderisch gebundenen Rücklage an die Gesellschafter auszuschütten. 3. Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen von Konzerngesellschaften bestehen hauptsächlich aus langfristigen Pachtverträgen für Windparkflächen mit festen Laufzeiten von 20 bis 35 Jahren. Aus den konzernweiten Pacht- und Mietverträgen resultieren für das Jahr 2023 Zahlungsverpflichtungen von ca. 3,8 Mio. EUR. Die bis zum Ende der Laufzeit zu leistenden Zahlungen werden sich insgesamt auf voraussichtlich 47,5 Mio. EUR belaufen. 4. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagEreignisse nach dem Abschlussstichtag, die für den Konzern eine i.S.d. § 314 Nr. 25 HGB besondere Bedeutung haben, sind nicht eingetreten. 5. Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenZur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bei einigen Tochterunternehmen an Stelle von Zinsbindungen mit entsprechenden Laufzeiten Zinsswaps abgeschlossen, mit denen variabel gestaltete Darlehen betrags- und laufzeitkongruent in synthetische Festzinsdarlehen umgewandelt wurden. Zur Messung der prospektiven und retrospektiven Effektivität solcher Sicherungsbeziehungen wird ausschließlich die "Critical-Term-Match-Methode" angewendet. Da es sich bei den Zinsswaps ausschließlich um die Transformation der variabel verzinslichen Darlehensteile in eine feste Verzinsung handelt, werden Bewertungseinheiten gebildet (Micro Hedges). In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit diesen Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital verbunden, gegenläufige Wertänderungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich bis zum Ende der Laufzeiten der Zinsswaps vielmehr vollständig aus. Die Zinsswaps sichern zum Bilanzstichtag Zinsänderungsrisiken für Darlehensbeträge im Gesamtumfang von 120,6 Mio. EUR (Bezugsbeträge) ab und haben einen beizulegenden Zeitwert von insgesamt -3,9 Mio. EUR, ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM). Die Bilanzierung erfolgte im Rahmen der Einfrierungsmethode, da sich Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowohl in der Bilanz wie auch in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensieren. Es existieren insoweit auch keine ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen. 6. Durchschnittliche Zahl der MitarbeiterWährend des Berichtsjahres waren im Durchschnitt 27 Angestellte (Vorjahr: 22) beschäftigt. 7. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDas für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 66 TEUR und für sonstige Leistungen 58 TEUR. 8. OffenlegungDer vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 9. Befreiung nach § 264 b HGBAlle in den Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Befreiungsvorschrift des § 264 b HGB über die Erleichterungen hinsichtlich Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Mitteilungen nach § 264 b HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. 2.1.1 des Konzernanhangs ersichtlich. 10. Gesamtbezüge der GeschäftsführungIn Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Im Berichtsjahr erhielt nur ein Geschäftsführer Bezüge. 11. KonzernverhältnisseDie Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg, stellt diesen Konzernabschluss als Mutterunternehmen nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss stellt zugleich den kleinsten und größten Konsolidierungskreis dar.
Hamburg, den 1. April 2023 Thüga
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Thomas Walther, Geschäftsführer Konzern-Eigenkapitalspiegel für 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2022
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 20221. Geschäftsaktivitäten und OrganisationsstrukturIm Dezember 2010 gründete die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) gemeinsam mit 16 weiteren Unternehmen der Thüga-Gruppe die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (THEE) mit Sitz in München. Die Gesellschaft wurde am 5. Januar 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht München mit der Nummer HRA 96595 eingetragen. Am 14.09.2016 haben die Gesellschafter die Sitzverlegung der THEE nach Hamburg beschlossen. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Februar 2017 (HRA 121206). Durch diverse Beitritte von Kommanditisten in den Jahren 2011 bis 2017 hat sich der Gesellschafterkreis auf zuletzt 49 Gesellschafter erhöht. Die Thüga ist mit 5,94 Prozent an der Gesellschaft beteiligt und übernimmt darüber hinaus diverse Dienstleistungs- und Controlling-Funktionen für die Gesellschaft und deren Aufsichtsrat. Gegenstand des Unternehmens sind sämtliche Aktivitäten in Deutschland auf dem Gebiet der Erzeugung, Bereitstellung und Speicherung von Energie aus regenerativen Energieträgern mit Schwerpunkt Onshore-Wind und Freiflächen-Solaranlagen. Dies umfasst insbesondere die Planung, die Errichtung und/oder den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie sowohl die direkte und/oder indirekte Beteiligung an Gesellschaften, die diesen Zweck verfolgen. Ebenso gehört die aktive Wahrnehmung des Controllings der externen Betriebsführer und die Erbringung von kaufmännischen und technischen Betriebsführungsleistungen für diese Anlagen zum Unternehmensgegenstand. Organe der Gesellschaft sind die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin nimmt die Geschäftsführung und die Vertretung der THEE wahr. Herr Thomas Walther ist seit 2. Dezember 2015 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft. Herr Stephan Lommetz übt seit dessen Wahl am 10. Juni 2015/ Wiederwahl am 8. Juli 2019 das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Seit der Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2017 besteht der Aufsichtsrat aus 23 Mitgliedern. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungena. Branchenkonjunktur, WettbewerbssituationIm Jahr 2022 wurden in Deutschland 551 (Vorjahr: 484) Windenergieanlagen (WEA) an Land mit einer Leistung von 2.403 MW (Vorjahr: 1.925 MW) einschließlich Repoweringmaßnahmen errichtet. Gleichzeitig wurden 246 WEA mit einer Gesamtleistung von 266 MW abgebaut, sodass sich ein Nettozubau von 2.137 MW ergibt. Damit sind insgesamt 28.443 WEA (Vorjahr: 28.230 WEA) mit einer Leistung von 58.106 MW (Vorjahr: 56.130 MW) in Deutschland installiert. Die durchschnittliche Anlagenleistung der in Deutschland im Jahr 2022 installierten WEA lag rechnerisch bei 4.362 kW (Vorjahr: ca. 3.978 kW), der durchschnittliche Rotordurchmesser betrug 137 m (Vorjahr: 133 m) und die durchschnittliche Nabenhöhe 138 m (Vorjahr: 140 m). Verglichen mit dem für das Jahr 2021 ermittelten Durchschnittswert ist die durchschnittliche Anlagenleistung im Betrachtungszeitraum (Jahr 2022) mit rd. 10 Prozent deutlich angestiegen 1 3. Im Jahr 2022 stellten die Erneuerbaren Energien wiederholt einen großen Anteil der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland von insgesamt 577 TWh. Sie produzierten rd. 256 TWh (Vorjahr: rd. 237 TWh). Das sind 46 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) des in Deutschland erzeugten Stroms. Damit erzeugten die Erneuerbaren Energien mehr Strom als im Vorjahr. Bezogen auf die gesamte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, hat die Stromerzeugung aus Windenergie mit 128 TWh (Vorjahr: 117,7 TWh) mit Abstand den größten Beitrag geleistet, gefolgt von Solarenergie mit 61 TWh und Biomasse (inkl. Strom aus biogenem Hausmüll) mit rund 50 TWh. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Windstromproduktion einen Anstieg von ca. 8 Prozent zu verzeichnen 2 3.
1 Deutsche WindGuard GmbH: Status des
Windenergieausbaus an Land in Deutschland - Jahr 2022
2 Agora Energiewende: Die Energiewende im
Stromsektor: Stand der Dinge 2022
3 Aufgrund von Aktualisierungen bei den Quellen
können Angaben vom Vorjahresbericht abweichen
b. Energiepolitisches und energierechtliches UmfeldDas unternehmerische Handeln in Deutschland wird im Energiebereich maßgeblich von energie- und klimapolitischen sowie energierechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung beeinflusst. Diese sind sowohl europäischen als auch nationalen Ursprungs. Wesentliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sowie Gesetze und Verordnungen mit Bedeutung für die Thüga Erneuerbare Energien werden nachfolgend dargestellt: Energie- und Klimapolitik in EuropaDie wesentliche Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik wird weiterhin durch die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" vorgegeben, die im Jahr 2015 vorgestellt wurde. 4 Die Konkretisierung dieses Rahmens ist durch den am 11. Dezember 2019 vorgestellten "Green Deal" vorgesehen. Wesentliche Ziele des Green Deals sind der Wegfall der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. 5 Die Gesetze des im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpaketes "Fit for 55" sind in die finale Phase des Prozesses eingetreten und werden im Jahr 2023 in Kraft treten. 6 Ziel des Paketes ist es, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Insgesamt sollen durch den Green Deal Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 1.000 Milliarden Euro angestoßen werden. Damit ausreichend Finanzmittel in den Klimaschutz und ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen, sind am 1. Januar 2022 die ersten technischen Bewertungskriterien für die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in Kraft getreten. 7
5 [Quelle: EU Green Deal Europäischer
Grüner Deal (europa.eu)]
6 [Quelle: Carriages preview | Legislative Train
Schedule (europa.eu)]
7 [Quelle: Europäische Kommission -
Pressemitteilung]
Energie- und Klimapolitik in DeutschlandDie wesentliche Ausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 8 sowie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang 2022 vorgestellten "Eröffnungsbilanz Klimaschutz". 9 Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Entsprechend soll der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht und deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden, was durch das sogenannte "Osterpaket" mit zahlreichen gesetzlichen Anpassungen Mitte des Jahres angestoßen wurde. 10 Im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Folgen für den deutschen Energiemarkt hat der Gesetzgeber zudem zahlreiche Regelungen erlassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, das Energiepreisniveau zu stabilisieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen von aufgetretenen Energiekostensteigerungen zu entlasten. Zu nennen sind hier unter anderem das Gasspeichergesetz mit Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher, mehrere Modernisierungsnovellen des Energiesicherungsgesetzes, das LNG-Beschleunigungsgesetz, drei Entlastungspakete und die Einführung einer Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme sowie Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen, die im Jahr 2023 wirken sollen. 11 In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Europa und deren wesentliche RegelungsinhalteVerordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz")
8 [Quelle: Koalitionsvertrag von SPD,
Bündnis90/Die Grünen und FDP (2021)]
10 [Quelle: BMWK - Habeck: "Das Osterpaket ist
der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien "]
Novelle des Energiesicherungsgesetzes: | Bundesregierung LNG: Nationale Energieversorgung sichern | Bundesregierung Klimaschutzgesetzes: Bundesfinanzministerium - Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe. Soforthilfegesetz: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 -2022 | Bundesanzeiger Verlag; Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsengesetze: Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949-2022 | Bundesanzeiger Verlag] Mit dem Klimagesetz verpflichtet sich die EU, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen und bis 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ferner wird im Gesetz verankert, dass auch für das Jahr 2040 ein Zwischenziel nach gewissen Kriterien festzulegen sein wird. 12 Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility Directive, CSRD)Durch die CSRD nimmt die EU eine deutliche Stärkung der Offenlegungspflichten für Unternehmen mit Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen vor. Die CSRD wird die bereits gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ergänzen und ist noch durch ein Umsetzungsgesetz in das deutsche Recht zu integrieren. Waren bislang nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, zielt die CSRD auf alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen ab. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereiches ist die Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten ein Kernelement der Richtlinie. Hierfür sieht sie die Festlegung von detaillierteren EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) vor, die aktuell der EU-Kommission zur Würdigung vorliegen und bis spätestens 30. Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden sollen. Nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen müssen außerdem die Berichtspflichten nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) erfüllen. Weitere Erweiterungen im Vergleich zur NFRD erfolgen beispielsweise durch die Verpflichtung zur Aufnahme der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht, die Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsinformationen durch einen Wirtschaftsprüfer und die Offenlegung in einem digitalen, maschinenlesbaren Format. Mutterunternehmen nehmen die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Konzern-Lagebericht auf. Einbezogene Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Angabepflicht befreit werden. Für die Thüga Erneuerbare Energien kommen die Änderungen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 zur Anwendung. 13
12 [Quelle: EUR-Lex - L:2021:243:TOC - EN -
EUR-Lex (europa.eu)]
13 [Quelle: Publications Office (europa.eu)]
In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Deutschland und deren wesentliche Regelungsinhalte"Osterpaket" zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren EnergienDas "Osterpaket" umfasst rechtliche Anpassungen der folgenden Gesetze:
Im Kern werden folgende Inhalte geregelt:
So soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 80 Prozent erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenDas Gesetz regelt im Wesentlichen Bürgerinnen und Unternehmen durch eine günstigere Basisversorgung von den stark gestiegenen Stromkosten zu entlasten und ist am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Auf der Entlastungsseite erhalten z.B. Haushalte und Kleingewerbe mit einem bestimmten Höchstverbrauch ein (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Verbrauchs zu einem gesetzlich festgelegten Preis. Auf der Belastungsseite sollen die dafür erforderlichen Finanzmittel durch eine "Abschöpfung der Überschusserlöse" generiert werden. Erzeuger von Strom aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien, soweit die Anlage eine installierte bzw. elektrische Leistung über 1 MW haben, werden hierfür herangezogen. Diese Überschusserlöse sollen im Rahmen von technologiespezifischen Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen abgeschöpft werden. Von den berechneten Abschöpfungsbeträgen sollen 90 Prozent der Erlöse abgeschöpft werden, während die übrigen 10 Prozent beim Erzeuger verbleiben sollen. Die Überschusserlöse sollen grundsätzlich anhand der Preise am Spotmarkt berechnet werden. 15 3. Unternehmensstrategie und ZieleEine Vielzahl von Unternehmen der Thüga-Gruppe hat bereits in erheblichem Umfang in die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien investiert. Um diese Aktivitäten in der Thüga-Gruppe zu bündeln, hat Thüga mit weiteren Beteiligungsgesellschaften die THEE gegründet. Die Vorteile der Bündelung der Aktivitäten in einer Gesellschaft liegen in der Risikodiversifizierung sowie im besseren Zugang zu größeren Investitionsprojekten, in der Know-how-Bündelung und in höherer Kosteneffizienz. Die Strategie der THEE ist darauf ausgerichtet, für Thüga und die Gruppenunternehmen eine Plattform zum Auf- und Ausbau eines Erneuerbare Energien-Portfolios zu schaffen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der THEE liegt in der Beteiligung an Onshore-Windenergieprojekten und Solarprojekten sowie seit dem Jahr 2014 deren Projektentwicklung in Deutschland. Grundsätzlich steht es der THEE jedoch frei, auch in Erzeugungsprojekte aus anderen regenerativen Energiequellen zu investieren. Ausgehend von der strategischen Entscheidung der Geschäftsführung der THEE, sowohl in Onshore-Windenergieprojekte als auch Solarprojekte zu investieren, soll das Ergebnis der THEE zukünftig unabhängiger von schwankenden Windverhältnissen und den daraus resultierenden Umsatz- und Ergebnisschwankungen werden. Die Gesellschaft beobachtet weiterhin den M&A Markt aktiv und prüft Erwerbs- und Beteiligungsmöglichkeiten an schlüsselfertigen Wind- und Solarparks. Bis zum Jahr 2016 hat die THEE ihre Windparkbeteiligungen ausschließlich im Rahmen ihres kaufmännischen und technischen Assetmanagements betreut. Um das in diesem Bereich vorhandene Potential an zusätzlichen Deckungsbeiträgen zu nutzen, hat die THEE den Bereich der kaufmännischen und technischen Betriebsführung aufgebaut. Strategie der THEE ist es, auch in diesem Bereich ein kontinuierliches Wachstum zu realisieren und dieses Dienstleistungsangebot weiter auszubauen. Als wesentliche Leistungsindikatoren nutzt die Gesellschaft den Jahresüberschuss (finanzieller Leistungsindikator) und die Summe der Anteile der installierten Leistung in MW der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen an Speicher und Erzeugungskapazitäten (nicht finanzieller Leistungsindikator). Die THEE kann die gesamte Wertschöpfungskette von der Standortfindung, über die Flächensicherung bis hin zur Genehmigung, dem Bau sowie die Betriebsführung abbilden. Neben der Unabhängigkeit vom hochpreisigen M&A-Markt bieten die selbst entwickelten Projekte eine attraktivere Rendite und leisten über die Erträge im Bereich der Betriebsführung einen wesentlichen Deckungsbeitrag bei den Holdingkosten der THEE. Die Strategie, neben der weiteren Entwicklung von Windenergieprojekten auch im Solarbereich aktiv zu werden, ist aufgegangen: Insbesondere aus dem Netzwerk der Thüga-Gruppe konnten im Jahr 2022 mehrere Ansätze für große Freiflächenanlagen generiert werden. Im Gegensatz zum Windenergiebereich ist die Genehmigung und Errichtung von großen Solaranlagen nur mit Zustimmung der Standortgemeinde möglich. Hier liegt in der kommunalen "Verwurzelung" der THEE ein klarer Wettbewerbsvorteil begründet. Da außerdem die netztechnische Expertise und die Stromvermarktung (PPA - Power Purchase Agreement) Stärken der Thüga-Gruppe und folglich auch der THEE sind, konzentrieren sich die Aktivitäten der THEE Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (THEEP) nunmehr auf förderfreie Solarparks mit einer Leistung von mindestens 20 MWp. Im Bereich Windenergie stand im Jahr 2022 somit die Konsolidierung bestehender Projektansätze im Fokus. Die Entwicklungsaktivitäten im Bereich förderfreier Solarparks wurden ausgebaut und zwei weitere Projektmanager eingestellt. 4. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lagea. AllgemeinDie Gesellschaft blickt trotz der globalen Disruptionen und eines damit einhergehenden sehr schwierigen Marktumfeldes auf einen stabilen Geschäftsverlauf und ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück. Neben der anhaltend schwierigen Marktsituation, die durch eine starke Konkurrenz um schlüsselfertige Projekte und Projektstandorte geprägt ist, besteht seit 2017 zusätzlich die Unsicherheit, für Projekte einen Tarifzuschlag im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2017 genehmigte Projekte müssen sich diesem Verfahren stellen. Seit dem 1. Januar 2018 sind einige Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften für die Ausschreibung nicht mehr relevant (u.a. Teilnahme an einer Ausschreibung ohne vorliegende BImSchG-Genehmigung). Bestandteil der THEE-Strategie für große Freiflächen-Solarparks ist die Stromvermarktung außerhalb des EEG. THEE hat zu diesem Zweck einen Muster-PPA-Vertrag entwerfen lassen, der insbesondere für EEG-förderfreie Solaranlagen größer 20 MWp verwendet werden kann. Im Geschäftsjahr konnten aufgrund der Strompreisentwicklung Mehrerlöse für die eingespeisten Strommengen der Wind- und Solarparks erzielt werden - aus höheren Monatsmarktwerten und zudem auf Einzelparkebene aus abgeschlossenen Festpreisvereinbarungen mit unterschiedlichen Direktvermarktern. Auf Basis des am 24. Dezember in Kraft getretenen Strompreisbremsengesetzes haben die Solar- und Windparks der THEE Rückstellungen für abzuführende Mehrerlöse von insgesamt 2,1 Mio. EUR gebildet. Die Betriebsführung innerhalb des THEE-Portfolios umfasst insgesamt 67 WEA mit einer Gesamtleistung von 159 MW für die technische bzw. 82 WEA mit einer Gesamtleistung von 204 MW für die kaufmännische Betriebsführung. Im Vergleich zum Jahr 2021 haben sich keine Veränderungen ergeben. Zudem werden 6 Solarparks mit einer Gesamtleistung von 11 MWp durch die kaufmännische Betriebsführung der THEE betreut. Im Übrigen wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 38,3 Mio. EUR durchgeführt. Dabei wurde das Festkapital der Gesellschaft um 28,1 Mio. EUR erhöht. b. M&A-ProjekteDas Geschäftsjahr 2022 war aus M&A Sicht geprägt von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Folgen aufgrund von abgesagten Branchenveranstaltungen/-treffen und die wenigen persönlichen Kontaktmöglichkeiten. Diese sind ein wichtiger Bestandteil für erfolgreiche Projekteinkäufe. Die THEE hat dennoch einige angebotene Projekte geprüft und Kaufpreisangebote für deren Erwerb abgegeben. Für den Erwerb eines Windprojektes mit knapp 35 MW wurde eine technische und rechtliche Due Diligence durchgeführt und Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer geführt. Die Transaktion konnte leider nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das schwierige Marktumfeld und weiter steigende Preise haben ebenfalls dazu beigetragen, dass die THEE die eigenen M&A-Ziele, die einen jährlichen Zugang von 25 MW vorsehen, nicht erreichen konnte. c. ProjektentwicklungIm Geschäftsjahr 2022 ist der Bau des Windparks Strassen / Gorlosen (Mecklenburg-Vorpommern) mit 8 WEA des Herstellers Siemens und einer Gesamtleistung von 32,4 MW weiter vorangeschritten. Leider konnten witterungsbedingt nicht alle WEA bis Jahresende in Betrieb genommen werden. Für den Windpark Elsdorf (Niedersachsen) mit 2 WEA des Herstellers Nordex und einer Gesamtleistung von 11,4 MW wurde am 30.03.2022 der Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. Die weitere Projektumsetzung wurde vereinbarungsgemäß an unseren Projektpartner wpd übergeben. Die Genehmigungsverfahren nach BImSchG für die schleswig-holsteinischen Windparks Neuwittenbek und Ratekau sowie die Erweiterung des hessischen Windparks Buchenau laufen. Für den Windpark Duderstadt (Niedersachsen) konnten im Jahr 2022 alle erforderlichen Nutzungsverträge erfolgreich abgeschlossen werden. Die aktuelle Planung umfasst 9 WEA der 7 MW Klasse. Im Bereich Solarenergie konnten alle erforderlichen Genehmigungen für den Solarpark Gickelfeld (Baden-Württemberg) mit rund 38 MWp Gesamtleistung und für den Solarpark Klosterdorf (Brandenburg) mit rund 61 MWp Gesamtleistung eingeholt werden. Für beide Projekte sollen so genannte Power Purchase Agreements (PPA) abgeschlossen werden. Im April 2022 wurde mit dem Bau des Solarparks Klosterdorf begonnen. Am 30. August 2022 hat der Grundstückseigentümer den Nutzungsvertrag der Solarparkfläche nach unserer Auffassung rechtsmissbräuchlich gekündigt. Wir haben daher unseren Gewerknehmern am 23. September 2022 einen Baustopp angezeigt. Auf der Grundlage der rechtlichen Einschätzung der Rechtsanwälte und eines entsprechenden Gremienbeschlusses wurde der Bau von Solarpark und Umspannwerk am 28. Oktober 2022 wieder aufgenommen. Die Inbetriebnahme des Solarparks soll im Juli 2023 erfolgen. Klage gegen den Grundstückseigentümer wurde eingereicht. Beim Solarpark Oelde (Nordrhein-Westfalen) mit rund 25 MWp Gesamtleistung sowie beim Solarpark Lusthof (Baden-Württemberg) mit rund 30 MWp Gesamtleistung konnte die Sicherung der Solarparkflächen erfolgreich abgeschlossen werden. Beim Solarpark Oelde wurden bis Jahresende die Planentwürfe für das Bauleitplanverfahren abgestimmt, so dass nun die nächsten Verfahrensschritte angegangen werden können. Für beide Vorhaben ist der Baustart im Jahr 2023 vorgesehen. Beim Solarpark Oelde (Nordrhein-Westfalen) erfolgte am 2. November 2021 der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren. Für die Solarparks Lusthof (Baden-Württemberg) und Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen) hat die THEE die Zusage der Bürgermeister für die weitere Projektentwicklung erhalten. Insgesamt konnte auch somit das Ziel eines Leistungszuwachses von etwa 25 MWp erreicht werden. d. BestandsportfolioDas Bestandsportfolio besteht derzeit aus 162 WEA, 8 Solarparks und einem Batteriespeicher mit einer anteiligen Leistung von ca. 309 MW. Die geplante Leistung des Bestandsportfolios von 325,6 MW konnte somit nicht erreicht werden. Die folgende Aufstellung zeigt das Bestandsportfolio: THEE Portfolio - Windparks
THEE Portfolio - Solarparks und Batteriespeicher
Das aktive Management und das laufende Controlling der Betriebsführung der Windparks werden für überwiegende Teile des Portfolios im Rahmen von entsprechenden Dienstleistungsverträgen von den Mitarbeitern der THEE wahrgenommen. Im Jahr 2016 wurden erstmals Windparks in die eigene Betriebsführung übernommen. Bis 2022 kamen weitere Projekte hinzu, so dass durch Mitarbeiter der THEE in der kaufmännischen Betriebsführung Windparks mit einer Gesamtleistung von 204 MW (82 WEA - 14 Windparks) und Solarparks mit 11 MWp (6 Solarparks) betreut werden. In der technischen Betriebsführung werden Windparks mit einer Gesamtleistung von 145 MW (67 WEA - 12 Windparks) betreut. THEE Portfolio - Windparks
THEE Portfolio - Solarparks und Batteriespeicher
5. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDas Konzernergebnis der THEE ist im starken Maße von den Umsatzerlösen und damit vom Ertrag, den die Windenergieanlagen erzielen, beeinflusst.
a. VermögenslageDie Bilanzsumme hat sich um 14,3 % von 419,8 Mio. EUR auf 479,9 Mio. EUR erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die im Jahr 2022 getätigten Investitionen in das Finanz- und Sachanlagevermögen in Höhe von 52,3 Mio. EUR (Vj. 22,6 Mio. EUR) zurückzuführen, die das Volumen der regulären Abschreibungen überkompensierten. Trotzdem sank der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme leicht von 87,6% auf 82,2%. Das Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich insbesondere durch die Zunahme der Liquiden Mittel um 93,4% von 25,2 Mio. EUR auf 48,4 Mio. EUR. Die liquiden Mittel enthalten auch Kapitaldienst- und Projektreserven in Höhe von 15,7 Mio. EUR (Vorjahr 10,0 Mio. EUR). Weiterhin erhöhte sich das Eigenkapital um 40,1% von 148,4 Mio. EUR auf 208,0 Mio. EUR deutlich. Ursächlich für diese Erhöhung waren im Wesentlichen der Konzernjahresüberschuss und die durchgeführte Kapitalerhöhung. Demzufolge stieg der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme auf 43,2% (Vorjahr 35,4%). Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten und latenten Steuern sind um rd. 0,2% von 271,4 Mio. EUR auf 272,0 Mio. EUR gestiegen. Zum einen ist dies im Wesentlichen auf die Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 227,4 Mio. EUR auf 220,9 Mio. EUR und zum anderen auf die gestiegenen Rückstellungen aufgrund abzuführender Beträge im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes zurückzuführen. b. FinanzlageDer operative Cashflow erhöhte sich im Jahr 2022 aufgrund der überdurchschnittlichen Stromerlöse in Folge der hohen Strompreise deutlich auf 60,1 Mio. EUR (Vorjahr 33,0 Mio. EUR). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -52,1 Mio. EUR (Vorjahr -19,4 Mio. EUR) und spiegelt im Wesentlichen die getätigten Investitionen in den Bau des eigenentwickelten Windparks Strassen und des eigenentwickelten Solarparks Klosterdorf wider. Aufgrund der Aufnahme von Krediten und der durchgeführten Kapitalerhöhung fällt im Geschäftsjahr 2022 der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit mit 15,2 Mio. EUR (Vorjahr -27,1 Mio. EUR) insgesamt positiv aus. c. ErtragslageDie gestiegenen Umsatzerlöse in Höhe von 84,3 Mio. EUR (Vorjahr 54,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für die Einspeisung von Strom in das Stromnetz gemäß des EEGs. Dies entspricht einer Erhöhung um 54,1% und basiert darauf, dass im Jahr 2022 die Strompreise durch die globalen Schocks an den Energiemärkten deutlich erhöht waren. Die Personalaufwandsquote 16 ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Umsatzerlöse mit 3,3% (Vorjahr 4,2%) niedriger ausgefallen. Der Materialaufwand ist aufgrund von gestiegenen Aufwendungen aus der Weiterleitung von Stromerlösen um 2,3 Mio. EUR auf 5,5 Mio. EUR angestiegen. Die Aufwandsquote für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 17 verminderte sich trotz gestiegener Aufwendungen, die im Wesentlichen auf gestiegene erlösabhängige Aufwendungen zurückzuführen sind, auf 24,9% (Vorjahr 28,9%), da die Erträge im Vergleich überproportional gestiegen sind. Daraus folgend betrug das EBITDA 57,4 Mio. EUR (Vorjahr 34,5 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge 18 verbesserte sich somit auf 68,2 % (Vorjahr 63,1 %). Die Abschreibungen verminderten sich um 0,8% von 29,0 Mio. EUR auf 28,8 Mio. EUR. Das EBIT 19 erhöhte sich um 421% von 5,5 Mio. EUR auf 28,7 Mio. EUR. Die EBIT-Marge 20 stieg folglich auf 34,0% (Vorjahr 10,1%).
16 Personalaufwand im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen
17 Sonstige betriebliche Aufwendungen im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen
18 EBITDA im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen
19 Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern
20 EBIT im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis fällt mit -1,4 Mio. EUR (Vorjahr -6,9 Mio. EUR) aufgrund gestiegener Beteiligungserträge und durch Tilgungen von Bankverbindlichkeiten (damit einhergehend niedrigere Finanzaufwendungen) besser als im Vorjahr aus. Im Berichtsjahr ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein verbessertes Konzernjahresergebnis von 24,5 Mio. EUR (Vorjahr -0,9 Mio. EUR). Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein Vorsteuerkonzernergebnis von 5,0 Mio. EUR geplant. Das erzielte Vorsteuerkonzernergebnis beträgt 27,3 Mio. EUR. Das gegenüber der Planung um 22,3 Mio. EUR bessere Ergebnis ist weitestgehend auf die erzielten Mehrerlöse zurückzuführen, die sich aus den gestiegenen Strompreisen im Jahr 2022 ergeben haben. Der Konzern hatte Erlöse von 59,3 Mio. EUR eingeplant, tatsächlich erzielt wurden 84,3 Mio. EUR Umsatzerlöse. 6. NachtragsberichtWeitere wesentliche Veränderungen im Zeitraum nach dem Bilanzstichtag bis zur Unterzeichnung des Konzern-Lageberichts der THEE gab es nicht. 7. Risiko- und ChancenberichterstattungNachfolgend werden wesentliche Risiken und Chancen, die eine negative oder positive Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, dargestellt. Der THEE-Konzern betreibt ein aktives Risikomanagement in dem die Risiken aufgezeigt, eingeschätzt und Maßnahmen zur Risikominimierung dargestellt werden. a. Technische RisikenEs bestehen technische Risiken bei den Windparks, da Verschleiß oder Materialermüdung an den beweglichen Teilen auftreten können. Daher legt der THEE-Konzern bei der Auswahl der Investitionsvorhaben großes Augenmerk auf die Partner. Der THEE-Konzern prüft ausschließlich den Erwerb von Projekten, die von renommierten und seit vielen Jahren am Markt etablierten Projektierern und Herstellern errichtet werden. Für den unwahrscheinlichen Fall einer eintretenden Leistungsminderung oder für den Ausfall von technischen Komponenten bestehen Herstellergarantien oder Garantien der Generalunternehmer. Darüber hinaus existieren Versicherungsverträge, die Schäden und Ertragsausfälle kompensieren. Windparks können aufgrund technischer Mängel im Park oder Umspannwerk stillstehen oder aufgrund notwendiger Arbeiten am Stromnetz durch den Energieversorger temporär vom Netz genommen werden. Dem Risiko längerer Stillstandzeiten wird dadurch entgegengewirkt, dass die Betriebsführung und Überwachung der Anlagen versierten Partnern obliegen und etwaige Stillstandzeiten oder technische Probleme über ein Online-Monitoring in Echtzeit ermittelt werden. Gegen Risiken aus der Betriebsführung Dritter, zum Beispiel durch fehlerhafte Wartung oder Reparaturen und daraus entstehende Schäden und Folgeschäden, hat sich der Konzern ebenfalls in ausreichendem Maße versichert. In der Regel geben die Windenergieanlagenhersteller eine Verfügbarkeitsgarantie für die Windenergieanlagen. Außerdem überwacht der Konzern den laufenden Betrieb ihrer Windenergieanlagen anhand einer speziellen Software, mit der schnell z.B. Stillstandzeiten der Anlagen erkannt werden können und so auch direkt und unmittelbar durch den Konzern in Abstimmung mit den Betriebsführern Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die Risiken, die sich aus der konzerneigenen Betriebsführung ergeben, werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Wesentlich zur Reduzierung des Risikos trägt die Fremdvergabe von Leistungen an ausschließlich renommierte Dienstleister sowie die Überwachung der Qualität der ausgeführten Leistungen bei. Im Bereich der technischen Betriebsführung ermöglicht der Einsatz einer renommierten Software und die Kooperation mit einem Unternehmen der Thüga-Gruppe die laufende Überwachung der Betriebszustände der Windenergieanlagen. Bei Störungen werden zeitnah Maßnahmen zu deren Behebung eingeleitet. b. Externe RisikenBei der Produktion von Strom mit erneuerbaren Energien stellt das Wetter einen wesentlichen Risikofaktor dar. Für den Ertrag der Windenergieanlagen ist das Windaufkommen und für Solarenergieanalgen die solare Einstrahlung von zentraler Bedeutung. Solar und Wind unterliegen nicht nur saisonalen, sondern auch jährlichen Schwankungen, was sich unmittelbar auf die Menge des erzeugten Stroms auswirkt. Dies stellt sich aber sowohl als Chance als auch als Risiko dar. Diesem Risiko wird beim Erwerb oder der Eigenprojektierung dadurch begegnet, in dem der Kalkulation der Solar- und Windparks grundsätzlich mehrere Gutachten zu Grunde liegen und zusätzlich vor einer Investitionsentscheidung Drittgutachten eingeholt werden. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Erwerbsprojekten eine Klausel, die eine Kaufpreisanpassung auf Basis der vorliegenden Ist-Erträge nach einem bestimmten Zeitraum (i. d. R. 18 Monate) vorsieht. Die THEE wird in Zukunft verstärkt förderfreie Solar- und Windparks projektieren und errichten. Daher wird die Vergütung der produzierten Energie zunehmend von den Entwicklungen an den Strommärkten abhängen, die wiederum von der Entwicklung der Öl-, Gas- und Kohlepreise abhängig sind. Diese sind im Weiteren von der weltweiten konjunkturellen Entwicklung abhängig und können insbesondere durch externe Schocks der Weltwirtschaft (z.B. Pandemien oder Kriege) stark schwanken. Im Ergebnis kann sich dadurch die Realisierung von förderfreien Solar- und Windprojekten verzögern. Windenergieanlagen sind durch die wechselnden starken Windanströmungen einschließlich Turbulenzen erheblichen Lastwechseln ausgesetzt und haben dadurch ein hohes Risiko von ungeplanten Wartungsmaßnahmen, die Produktionsausfälle zur Folge haben können. Um dem entgegenzuwirken und so die Reparatur- und Instandsetzungskosten der Windenergieanlagen so gering wie möglich zu halten, werden fortlaufend umfassende Wartungsarbeiten und Messungen durchgeführt. c. Risiken aufgrund von MitarbeiterfluktuationDer THEE-Konzern ist abhängig von qualifizierten Mitarbeitern. Das Ausscheiden von Mitarbeitern sollte jedoch keinen negativen Einfluss auf die weitere Entwicklung des THEE-Konzerns haben, da aus Sicht der Geschäftsführung insbesondere in der Region Hamburg nach wie vor ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte verfügbar sind. d. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung des THEE-KonzernsDer THEE-Konzern ist seit 2011 Betreiber von Solar- und Windparks und hat sich in der Branche als seriöser Marktteilnehmer etabliert. Der Konzern verfügt über gewachsene Geschäftsbeziehungen, aus denen sich Folgegeschäfte ergeben können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Konzern als Know-how Träger im Verbund mit der Thüga-Gruppe in Zukunft Wettbewerbsvorteile z. B. in der Projektentwicklung generieren kann. Daneben baut der THEE-Konzern in Zusammenarbeit mit Projektentwicklungspartnern eine erfolgversprechende Pipeline für zu realisierende Solar- und Windparkprojekte auf, aus der bereits mehrere Projekte in Betrieb gegangen sind. In Anbetracht des im Jahr 2017 eingeführten Ausschreibungsverfahrens besteht das Risiko, dass Projektansätze trotz BImSchG-Genehmigung nicht realisiert werden können. Der THEE-Konzern sieht jedoch aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Thüga-Gruppe die Chance, Projekte außerhalb des EEGs umzusetzen. Hierzu verwendet der THEE-Konzern gegenwärtig alternative Vermarktungswege für den produzierten Strom. Die Leistung von Onshore-Windparks ist von meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Eine positive Abweichung von der prognostizierten Windhöffigkeit hat unmittelbare, kurzfristige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Da sich die Qualität der Prognosen aber stetig verbessert, sind mögliche Abweichungen - sowohl im negativen als auch im positiven Bereich - in der Regel gering. Darüber hinaus sind die Abweichungen von den prognostizierten Windverhältnissen in einzelnen Windparks unterschiedlich. e. Finanzielle RisikenDie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur mittelbar Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit des THEE-Konzerns. So könnten sich aus einem negativen konjunkturellen Umfeld Chancen ergeben, wenn einzelne Marktakteure zum Verkauf von Onshore-Windprojekten gezwungen werden. Es besteht das Risiko, nicht genügende Investitionsobjekte zu finden, die z.B. den Renditeanforderungen entsprechen. Der THEE-Konzern ist diesem Risiko durch den erfolgreichen Aufbau einer eigenen Projektentwicklungsabteilung begegnet, um erfolgversprechende Projekte mit den gewünschten Anforderungen selbst zu entwickeln. Zur Risikosteuerung wird sichergestellt, dass insbesondere technische und rechtliche Projektprüfungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden und eine laufende Überwachung der Projekte und Projektentwicklungsaktivitäten erfolgt. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bei einigen Tochterunternehmen an Stelle von Zinsbindungen mit entsprechenden Laufzeiten Zinsswaps abgeschlossen, mit denen variabel gestaltete Darlehen betrags- und laufzeitkongruent in synthetische Festzinsdarlehen umgewandelt wurden. Es wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. f. Risiken aus der GesetzgebungEine der wichtigsten Änderungen im Rahmen des EEG 2017 war der Übergang von der staatlich festgelegten EEG-Vergütung zu wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren, um die Förderungen für Strom aus Windenergie, Solarenergie und Biomasse zu ermitteln. Gleichzeitig regelt die Novelle aber auch weitreichende Ausnahmen von diesem Grundsatz, die insbesondere für jene kleinen Marktakteure von Bedeutung sind, die sich den vorgesehenen Ausschreibungsverfahren nicht stellen wollen: Strom aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit einschließlich einer installierten Leistung von 750 kW wird weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen (geförderte Direktvermarktung) vergütet (Bagatellgrenze). Für Biomasseanlagen gilt eine Ausschreibungsgrenze von 150 kW. Strom aus Wasserkraft und Geothermie hingegen unterliegen auch künftig nicht dem neuen Ausschreibungssystem. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Gesetzgeber gesetzliche Änderungen vornimmt, die zukünftige Investitionen in erneuerbare Energien komplexer und wirtschaftlich weniger attraktiv erscheinen lassen. Der Konzern sieht sich hier gut aufgestellt, da durch das bereits bestehende Portfolio, für das hinsichtlich von Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen Vertrauensschutz besteht, eine solide Basis für stabile Erträge für die Zukunft geschaffen wurde. Der Erfolg der solaren Stromerzeugung oder der Stromerzeugung aus Windenergie ist in der Regel eng an nationale Programme zur Förderung Erneuerbarer Energien geknüpft. Größtes Risiko für das Geschäftsmodell der THEE sind dabei Eingriffe, die die Wirtschaftlichkeit von Bestandsinvestitionen negativ beeinflussen. Bei der Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien besteht die Gefahr, dass Regierungen die Förderung kürzen, etwa wegen defizitärer Staatshaushalte. Dies ist in der Vergangenheit bereits in Frankreich, Spanien und Italien passiert. Die THEE betreibt ihr Erneuerbare-Energien-Portfolio ausschließlich in Deutschland. Es ist nicht auszuschließen, dass der deutsche Gesetzgeber ebenfalls rückwirkende oder zukünftige Änderungen an der Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet. g. Corona-PandemieAuch im Jahr 2022 wurde die THEE durch die Coronavirus-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Der seit Gründung der THEE bestehende Krisenstab hat sich im Jahr 2022 in mehreren Sitzungen über die Risiken, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen der Pandemie beraten. Ziel war und ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und den Geschäftsbetrieb der THEE aufrechtzuerhalten. Der neu entwickelte und mehrfach modifizierte Warnstufenplan war dabei Grundlage für Entscheidungen und dient auch als Leitfaden für die Mitarbeitenden. Insgesamt hat die Corona-Pandemie zu keinen nennenswerten wirtschaftlichen Nachteilen bei der THEE geführt. Durch konsequente Digitalisierung und die Einführung von mobilem Arbeiten in den vergangenen Jahren konnte eine fast vollständige und uneingeschränkte Verlagerung der Tätigkeiten ins mobile Arbeiten vollzogen werden. So waren alle Mitarbeitenden bereits vor Ausbruch der Pandemie mit Laptops, Smartphone, Headsets, etc. ausgestattet und mit der Nutzung von Microsoft Teams und Videokonferenzen vertraut. h. ChancenDer Ausbau der erneuerbaren Energien sowie das Ziel der Kohlendioxideinsparung stehen weiterhin im politischen und gesellschaftlichen Fokus. Die wesentliche Ausrichtung der künftigen deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen im Koalitionsvertrag eine zentrale Rolle ein. Entsprechend soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich erhöht und deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. Zugleich sollen neue Gaskraftwerke, die wasserstofftauglich sein sollen, die Versorgungssicherheit absichern. Erdgas wird in diesem Zusammenhang für eine Übergangszeit als unverzichtbar erklärt. Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete "Osterpaket" zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EEG 2023) umfasst viele Änderungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen sollen. Im Kern wurden folgende Inhalte geregelt:
Neben den bereits obengenannten beschlossenen Gesetzen und Verordnungen hat die Bundesregierung weitere Gesetze zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (z.B. sogenannte EU-Notfallverordnung Verordnung EU 2022/2577) im Jahr 2023 final beschlossen. Damit werden die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt. Gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes ("Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften", ROGÄndG) wurden entsprechende Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst. Aufgrund der soliden Kapitalausstattung und kurzen Entscheidungswege hat der THEE-Konzern die Möglichkeit, kurzfristig attraktive Opportunitäten wahrzunehmen. In den Windparkgesellschaften besteht die Möglichkeit, die WEA über den Planungs- und EEG-Förderzeitraum hinaus weiter zu betreiben und so zukünftig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. Daneben bietet die Elektrolyse und damit die Produktion von Wasserstoff statt Strom möglicherweise in der mittel- bis langfristigen Perspektive zusätzliche Einnahmepotentiale für die bestehenden Wind- und Solarparks. Für die Planung des Geschäftsjahres 2023 wurde ein oberhalb der EEG-Vergütung liegender Strompreis unterstellt, der zwischenzeitlich durch abgeschlossene Festpreisvereinbarungen bestätigt wurde. Da die Laufzeit der Erlösabschöpfung bisher bis zum 30. Juni 2023 festgesetzt wurde und eine Verlängerung des Gesetzgebers bis zum 30. April 2024 optional ist, sieht die Gesellschaft die konservative Planung als Chance, dass der Jahresüberschuss positiv von der Planung abweichen kann. 8. PrognoseberichtDie aktuelle Marktsituation, die voraussichtlich auch weiterhin durch einen starken Anlagedruck institutioneller Investoren geprägt sein wird, wird es auch im Jahr 2023 und die folgenden Jahre für den Konzern schwierig machen, seine Renditevorgaben für schlüsselfertige Windparkprojekte zu realisieren. Jedoch hat die Geschäftsführung des THEE-Konzerns auch in dieser Konstellation einen Weg gefunden, für den Konzern weitere Wachstumsoptionen zu identifizieren. Auch zukünftig soll die eigene Projektentwicklung, eine entscheidende Rolle spielen. Ergänzt werden sollen die Projekte aus der konzerneigenen Projektentwicklung durch Akquisitionen im M&A Bereich, Projekte aus Kooperation mit anderen Thüga-Beteiligungen und ggf. Kooperationen mit Projektentwicklern, die einen soliden Partner mit kommunalen Wurzeln bevorzugen. Zudem wird zukünftig die konzerneigene Betriebsführung kontinuierlich weiter ausgebaut und sich als weiteres Standbein des Konzerns etablieren. Weiteres Wachstumspotenzial sieht die Geschäftsführung in der Ergänzung des Windenergieportfolios um Projekte aus dem Solarbereich sowie neuen Formen der Vermarktung des erzeugten Stroms außerhalb des EEG. Für das Jahr 2023 plant die THEE im Solarbereich einen Leistungszuwachs von ca. 78 MWp. Dieser Leistungszuwachs resultiert aus Entwicklungsprojekten der THEE sowie dem M&A Bereich. Im Windbereich wird die Inbetriebnahme für das Projekt Elsdorf angestrebt. Für weitere Windprojekte sollen Genehmigungsanträge eingereicht werden. Für die Folgejahre plant die THEE mit einem steigenden jährlichen Leistungszuwachs aus dem Projektentwicklungsbereich. Der M&A Bereich soll jährlich mit einem Zugang von ca. 25 MW zum Wachstum der THEE beitragen, wobei der Leistungszuwachs entweder aus Wind- oder Solarprojekten bestehen soll. Die THEE beabsichtigt daher auch in Zukunft, zur Finanzierung des Portfolioausbaus regelmäßig Eigenkapitalerhöhungen durchzuführen. Zukünftig sollen jedoch Projekte zunächst durch Banken vorfinanziert werden und die Vorfinanzierungen dann durch Kapitalerhöhungen in Höhe der Vorfinanzierungen abgelöst werden. Der THEE-Konzern plant auch im Jahr 2023 die Projektpipeline weiter auszubauen, bestehende Kooperationen weiterzuentwickeln und auszubauen, sowie neue Kooperationen im Bereich der Projektentwicklung einzugehen und Akquisitionen durchzuführen. Der Konzern erwartet für das Jahr 2023 erneut einen deutlich positiven Jahresüberschuss, der im Wesentlichen auf gesicherte Preise für das Geschäftsjahr 2023, sowie steigenden Zins- und Beteiligungserträgen beruht. Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, - vertreten durch die Thüga Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH -
Hamburg, 1. April 2023 Die Geschäftsführung Thomas Walther, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 17. Mai 2023 BDO
AG
Reese, Wirtschaftsprüferin Wilkens, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde am 07.06.2023 festgestellt |
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