Goetz Solar GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Leutgeb seit 23.3.2026 | Prokura |
Edgar Georg Götz- Bachmeier seit 6.9.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hallertauer Handelshaus GmbHMainburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023A. Geschäft und Rahmenbedingungen 1. Geschäftstätigkeit Die Hallertauer Handelshaus GmbH (kurz: HHH GmbH) ist Anbieter von schlüsselfertigen PV-Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Das Spektrum umfasst sämtliche Leistungen, beginnend bei der Konzipierung, Planung, Errichtung bis hin zur Netzeinspeisung. Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch die Betreuung der errichteten Anlagen im Sinne einer Rund-um-die-Uhr-Überwachung und deren Pflege an. Die Errichtung von Hallen, meistens in Verbindung mit einer Dach-PV-Anlage ergänzt das Produkt-Portfolio. Die Zielgruppen sind private und gewerbliche Investoren. Die HHH GmbH ist eine eigentümergeführte Gesellschaft, die von dem Gesellschafter-Geschäftsführer Edgar Götz-Bachmeier im Jahre 2011 aus einem etwa 20 Jahre lang selbständig geführten Planungsbüro gegründet wurde. Die HHH GmbH hat sich seitdem zu einem regional führenden Anbieter für die Erstellung von Freiflächenanlagen und große Dachanlagen entwickelt. 2. Entwicklung des Umfeldes Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) preisbereinigt um 0,3% gegenüber dem Vorjahr gesunken (Ergebnis Vorjahr +1,8%) und blieb damit hinter den Erwartungen zurück. Wesentlicher Grund ist an der mit dem Ukraine-Krieg (seit Februar 2022) einhergehende Energiekrise mit den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Verwerfungen: Bereits im dritten Quartal 2022 reduzierte sich die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts auf 1,3% und im vierten Quartal schließlich auf 0,2%. Das preisbereinigte BIP hat sich im Jahr 2023 in derselben Tendenz fortgesetzt mit 0,5% im ersten Quartal und -0,3% im zweiten. Deutschland hat die der Abhängigkeit von russischem Erdgas auf eine regelrechte Energiekrise ausgelöst: Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 2. Halbjahr 2022 - unter Berücksichtigung der Soforthilfe vom Dezember 2022 - im Durchschnitt 9,34 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Die Gaspreise stiegen gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 um 16,2 %, die Strompreise um 4,4 %. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 lagen die Gaspreise um 36,7 %, die Strompreise um 6,4 % höher. Die Preise haben prozentual und absolut Großverbraucher deutlich stärker getroffen, da bei diesen die staatlichen Maßnahmen nicht gleichermaßen gegriffen haben. So haben die Erneuerbaren Energien neben dem Ziel Klimaschutz, auch dem Ziel gedient, die Energiepreise zu stabilisieren. Die große Nachfrage nach Gas und Strom hat sich damit natürlich auf die Energiebörse ausgewirkt und zu nie dagewesenen Erträgen bei den Erneuerbaren Energien mit bis zu 0,3991 €/kWh im August 2022 geführt, die allerdings größtenteils über eine kurzfristig eingeführte "Übergewinnsteuer" als sog. Zufallsgewinne wieder abgeschöpft wurden. Mit Jahresbeginn hätten 2023 die letzten Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden sollen. Die Energiepreiskrise hat ihnen noch ein Vierteljahr Lebenszeit geschenkt. Ein eher politisches als sinnvolles Unterfangen, wie eine Prüfung des BMWK/BMUV deutlich macht. Zur Erreichung der Klimaschutzziele wurde 2023 eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290) auf den Weg gebracht, über die der Bundestag im September 2023 in einer ersten Lesung beraten hat. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Verschärfung des weltweiten Klimawandels. Schwerpunkt ist dabei die Emissionsreduktion, wozu die Schaffung von Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien erheblich beitragen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in 2022 betrug 20,4% (2021: 19,2%, 2020: 19,1%). Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor stieg dabei auf 46,2% (2021: 41,2%, 2020: 45,4%). Der Bruttoendenergieverbrauch beinhaltet neben dem Endenergieverbrauch auch die Eigenverbräuche der Erzeugungsanlagen und die Übertragungs- und Leitungsverluste. 2023 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf 51,8%. Es wurden 272,4 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt, fast 18 Mrd. kWh mehr als im Vorjahr (+7%). Die Ziele der Energiewende im Bereich Elektrizität sehen die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2050 auf 100% vor. Richtschnur der deutschen und europäischen Energiepolitik ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit. Die gesamte Stromgewinnung soll treibhausgasneutral erfolgen. Dieses Ziel ist ambitioniert, aber entscheidend, denn energiebedingte Emissionen machten 2022 etwa 80% der gesamten Treibhausgas-Emissionen in Deutschland aus. Das Bundesumweltamt kommt zu dem Schluss: "Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig." Ziel muss es also sein, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrom- und Bruttoendenergieverbrauch zu erhöhen, als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und um Ressourcen zu schonen. So werden fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas eingespart und weniger Treibhausgase ausgestoßen. Erste vorläufige Berechnungen zeigen, dass im Jahr 2023 nach den Berechnungsvorschriften der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED II, 2018/2001) 22,0% des deutschen Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt wurde. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil damit um 1,2 Prozentpunkte. Im Jahr 2020 hatte Deutschland mit einem Anteil von 19,1% bereits sein unter der früheren EU-Richtlinie festgelegtes Ziel von 18% übertroffen. Die positive Entwicklung bei der absoluten Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme im Jahr 2023 ist neben dem Zubau an neuer Erzeugungskapazität auch auf bessere Witterungsbedingungen (insbesondere mehr Wind) als in den beiden Vorjahren zurückzuführen. Die Windenergie trug 2023 dabei weiterhin mit rund 52% den mit Abstand größten Anteil an der gesamten erneuerbaren Stromerzeugung bei. Der Endenergieverbrauch für Wärme aus erneuerbaren Energien lag im Jahr 2022 mit insgesamt 200,5 TWh nur leicht über dem Niveau des Vorjahres von 199,2 TWh. Dem Anstieg der erneuerbaren Wärme steht allerdings ein starker Rückgang bei der Nutzung fossiler Energieträger gegenüber, der auf mildes Wetter, aber auch auf die Sparanstrengungen von Industrie und Haushalten in Folge des Ukraine-Krieges zurückzuführen ist. In Summe stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Jahr 2022 deutlich auf 17,4% (2021: 15,8%). Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor blieb im Jahr 2022 mit 6,8% auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei stieg zwar insbesondere die Nutzung von erneuerbarem Strom im Verkehr deutlich an, gleichzeitig wurden aber auch wieder mehr fossile Kraftstoffe getankt. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien konnten nach Berechnungen des Umweltbundesamts im Jahr 2022 rund 232 Mt (Millionen Tonnen) Treibhausgas-Emissionen vermieden werden (2021: 221 Mt). Davon entfielen 180 Mt CO 2 -Äquivalente auf den Strombereich (2021: 166,7 Mt), 42 Mt CO 2 -Äquivalente auf den Wärmebereich (2021: 44,9 Mt) und 10 Mt CO 2 -Äquivalente auf den Verkehrsbereich (2021: 9,8 Mt). Nachdem es in den Jahren 2013 und 2014 einen deutlichen Rückgang des Ausbaus der Photovoltaik gab, wurde nun schon im achten Jahr in Folge wieder mehr Photovoltaik-Leistung installiert. Mit 14,6 GWp (Gigawatt-peak) übertrifft 2023 der Netto-Zubau an installierter Leistung die Vorjahre (2022: 7,4 GWp; 2021: 5,7 GWp; 2020: 5,5 GWp) deutlich. Die installierte Leistung stieg also um 21,7% auf 82,2 GWp (2022: 67,6 GWp; 2021: 60,1 GWp, 2020: 54,4 GWp). Gründe für den Anstieg waren weiterhin günstige Konditionen für PV-Module und Speichersysteme, sowie eine ansteigende Angst vor Energieknappheit oder Black-out bei Privatinvestoren. Innerhalb der erneuerbaren Energien ist die Photovoltaik im Strombereich mit einem Anteil der Bruttostromerzeugung von 24,0% die zweitwichtigste Erzeugungsform nach der Windenergie. Im Jahr 2022 wurden 10,9% des erzeugten Stroms durch Photovoltaik produziert, im Jahr 2023 waren es 11,7% (vorläufig). Bezogen auf alle erneuerbaren Energien hat die Photovoltaik 22,5% beigesteuert. Interessant ist auch die Entwicklung der Anteile der Erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Bei der prozentualen Darstellung ist zu beachten, dass Schwankungen aufgrund von Veränderungen der absoluten Werte auftreten, wenngleich die einzelnen Sektoren in absoluten Werten eine ständige Steigerung verzeichnen. Die erneuerbaren Energien spielen auch weiterhin eine wichtige Rolle als Wirtschaftsfaktor für Deutschland, zumal im Jahr 2022 eine deutliche Belebung der Investitionstätigkeit zu verzeichnen war. Im Vergleich zum Jahr 2021 wuchsen die Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von 14,0 Mrd.€ (2021) auf 19,9 Mrd.€. Dies entspricht einem Plus von 42% gegenüber dem Vorjahr. Die stärksten absoluten Zuwächse im Vorjahresvergleich sind für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen zu beobachten. Darauf folgen Windenergieanlagen auf See, für die es nach zwei Jahren mit nur geringen Investitionen deutlich aufwärts ging, sowie Windenergieanlagen an Land. Auch Solarthermieanlagen legten 2022 zu, während die Investitionen in Wasserkraftanlagen und Biomasseanlagen zur Stromerzeugung eine rückläufige Tendenz aufwiesen. Insgesamt entfielen 39% der Investitionen auf Photovoltaik (2021: 37%), 24% auf Windenergie (2021: 22%), 18% auf Geothermie und Umweltwärme (2021: 17%) und 16% auf Biomasseanlagen zur Nutzung von Wärme (2021: 19%). Auch die wirtschaftlichen Impulse aus dem Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (inklusive Biokraftstoffe) setzten ihren Aufwärtstrend fort. Sie wuchsen im Vergleich zum Jahr 2021 von 20,2 Mrd.€ auf 23,8 Mrd.€. Hierzu trugen gestiegene Energiepreise beträchtlich bei, die sich besonders stark beim Anstieg des Umsatzes durch den Verkauf von Biokraftstoffen, sowie bei den Brennstoffkosten für Biomasseanlagen auswirkten. Basierend auf der Annahme eines progressiven Zubaus von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien wird von verschiedenen Experten prognostiziert, dass durch technologische Fortschritte PV-Freiflächenanlagen in Süddeutschland bis spätestens 2035 die durchschnittlichen Stromgestehungskosten aller fossilen Kraftwerke deutlich unterbieten werden. Die spezifischen Anlagenkosten liegen heute im Bereich von 530 bis 1600 €/kWp. Damit sind sie größtenteils weiter gefallen, insbesondere bei großen Anlagen. Bei kleineren Aufdachanlagen lässt sich allerdings auch ein Trend zu teilweise leicht teureren Anlagen entdecken. Die Stromgestehungskosten für PV-Batteriesysteme liegen heute zwischen 5,24 und 19,72 ct/kWh. Die große Bandbreite ergibt sich durch hohe Kostenunterschiede für Batteriesysteme (500 bis 1200 EUR/kWh) in Kombination mit Kostenunterschieden bei den PV-Anlagen und unterschiedlich hoher Einstrahlung. Durch den Einsatz von Batteriespeichern ergibt sich zusätzlich ein Mehrwert durch einen Beitrag zur Systemsicherheit im Stromsystem und Verstetigung der Einspeisekurven bzw. Batterieentladung in Stunden hoher Nachfrage. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) erzielten 2021 PV-Anlagen je nach Anlagentyp und Einstrahlung Stromgestehungskosten zwischen 3,12 und 11,01 ct/kWh. Ab 2030 sollen die Stromgestehungskosten für PV-Anlagen unter 4,7 ct/kWh für Aufdachanlagen bzw. 2,41 ct/kWh für Freiflächenanlagen fallen. Die spezifischen Anlagenkosten sollen bis 2035 auf 350 bis 815 Euro/kWp sinken. Für PV-Anlagen wird eine Lernrate von 15% angenommen. Im Jahr 2040 liegen die Stromgestehungskosten zwischen 3,58 und 6,77 Ct/kWh bei kleinen PV-Dachanlagen und zwischen 1,92 und 3,51 Ct/kWh bei Freiflächenanlagen. Die beiden Jahre 2020 und 2021 haben eindrücklich gezeigt, zu welchen Kostenschwankungen Krisen - in diesem Fall die Corona-Pandemie - aufgrund von unvorhersehbaren Veränderungen in der Nachfrage und des Angebots führen können. Das Jahr 2022 hat gezeigt, wie die Energieversorgung durch eine Krise - in diesem Fall der Ukraine-Krieg - unmittelbar beeinflusst werden kann und zu Verwerfungen im Energiepreis führt. Die langfristigen Prognosen sollte man daher vielleicht besser als Ziel verstehen, denn eine stetige Verringerung der Gestehungskosten und damit eine mögliche Senkung des Strompreises ist nicht in Sicht. Politische Pläne mit erheblicher Tragweite und die Diskussionen, die darüber im Vorfeld in Regierungskreisen geführt wurden, führten zu Marktverzerrungen, die in allen Fällen zu einer Verlangsamung des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien geführt haben, sei es, weil die Investoren wegen neuer Besteuerungsmodelle ihre Gewinnprognosen in Frage stellen mussten, oder weil wegen in Aussicht gestellter künftiger Spareffekte seitens der Investoren die gegenwärtige Auftragslage auf null sinkt und die ausgefallene Arbeit nicht nachgeholt werden kann. Davon sind in hohem Maße auch Großkraftwerke zur Versorgung von Stadtwerken, Gewerbe- und Industrieansiedlungen betroffen. Förderbedingungen Als Anbieter von Auf-Dach- und Freiflächenanlagen profitieren wir von günstigen Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik. Dabei leidet der deutsche Heimatmarkt unter restriktiven Förderbedingungen bzw. Zubaubeschränkungen: Das EEG 2017 stellt einen Paradigmenwechsel bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien dar. Bisher haben Produzenten von Strom eine staatlich festgelegte Vergütung erhalten. Mit dem EEG 2017 wird die Höhe dieser Förderung durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. So müssen seit dem 01.01.2017 (bis 01.01.2023) alle Anlagen ab einer Leistung von 750 kWp (Freifläche und Dachanlage) an der öffentlichen Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen zur Feststellung der Vergütung von EEG-geförderten Anlagen zeigt die Bandbreite zwischen den Geboten mit Zuschlägen: NG sind die niedrigsten Gebote, die einen Zuschlag bekommen haben. DG zeigt den durchschnittlichen, gemittelten Zuschlagswert und HG bezeichnet den höchsten Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat. Die Linie ZH ist der von der Bundesnetzagentur vorgegebene zulässige Höchstwert. Wegen des unattraktiv niedrigen Höchstwertes bereits in 2021 ist für die Ausschreibungen im 2022 das Verfahren zur Festlegung der Obergrenze geändert worden, hat sich aber nicht unmittelbar ausgewirkt. Die absehbare Konsequenz von niedrigen Vergütungen ist die Verlangsamung des Zubaus von Systemen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien. Eine faire höhere Vergütung führt ohne weitere Maßnahmen andererseits zu einer Erhöhung der Strompreise. Anlagen unter 1 MWp (bis 2023: 750 kWp) müssen und können nicht an der Ausschreibung teilnehmen und fallen in die gesetzliche Vergütung nach EEG 2017. Die höchstmögliche Vergütung für diese Anlagen lag für Freiflächenanlagen im November 2021 bei 5,90 Ct/kWh und im März 2022 bei 5,57 Ct/kWh. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) ist mit dem Jahreswechsel durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Das übergeordnete Ziel der EEG-Novelle 2021 ist der Klimaschutz - maßgeblich verankert im steigenden Ausbau von Erneuerbaren Energien. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Energiewende massive Investitionen in regenerative Erzeugungskapazitäten für Sonnen- und Windstrom erfordert. Damit ein Investor heute eine PV-Freiflächenanlage baut, benötigt er eine Abnahmegarantie der Energie über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Kraftwerks zu einer festen Vergütung. Die wachsende Akzeptanz der E-Mobilität, zunehmende Digitalisierung im privaten und gewerblichen Sektor und nicht zuletzt die gravierenden gesellschaftlichen Umbrüche im Zuge der Pandemie werden weitere Anpassungen des EEG erforderlich machen. Solche sollen mit dem EEG 2023 umgesetzt werden. 3. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2022/2023 konnten sowohl die Gesamtleistung als auch das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Für etwa 30 ha der im Vorjahr akquirierten Flächen wurden Baugenehmigungen erteilt, Netzeinspeisemöglichkeiten gesichert, sowie die Errichtung von Freiflächenanlagen finanziert. Aufgrund der Erweiterung der privilegierten Flächen im Umfeld von Autobahnen ist es gelungen, bestehende Anlagen unter Nutzung ihrer Infrastruktur zu vergrößern. Das benötigte Material war zwar gut verfügbar, unterlag jedoch massiven Preisschwankungen. Es ist gelungen, den gewichteten Durchschnittspreis auf dem im Vorjahr kalkulierten Preis zu halten, so dass die Rendite schließlich nicht negativ beeinflusst wird. Das im Februar 2019 neu errichtete und bezogene Bürogebäude wurde im Erdgeschoss um sechs Arbeitsplätze erweitert, so dass nun insgesamt 247 m 2 Bürofläche zur Verfügung stehen. Das Personal hat sich um 10% von 28 auf 31 Mitarbeiter erhöht. Der firmeneigene Fuhrpark wurde um ein Transportfahrzeug und zwei Dienst-PKW erweitert. Die Vertragsverhältnisse mit den bewährten Subunternehmern aus der Slowakei für die Errichtung der Freiflächenanlagen wurden beibehalten. Diese Subunternehmen haben mittlerweile auch Elektrofachkräfte für die Ausführung der Elektroarbeiten und die Qualitätssicherung in ihren Teams. Darüberhinausgehende kurzfristige Engpässe insbesondere für Hauselektrik wurden mit lokalen Elektrofachfirmen bewältigt. Die Ertragslage entwickelte sich auch in diesem Geschäftsjahr noch nicht entsprechend den Erwartungen. Das Ergebnis (1.313 TEUR; Vj. 1.165 TEUR) lag nur leicht über dem des Vorjahres. Die EBIT-Marge bezogen auf die Umsatzerlöse reduzierte sich allerdings von 14,5% auf 13,7%. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Steigerung von 1.624 TEUR auf 1.810 TEUR im laufenden Jahr. 4. Logistik und Beschaffung Die Verfügbarkeit der Ware ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage und den temporären Produktions- und Lieferengpässen der chinesischen PV-Komponentenhersteller. Die in China von der Pandemie erheblich betroffen PV-Modul-Produktionsstätten haben sich erholt und ihre Lieferkettenprobleme größtenteils beseitigt, wodurch die gesamte Nachfrage wieder bedient werden konnte. Die Nachfrage zog deutlich an. Die im Vorjahr enorm gestiegenen Frachtkosten haben sich annähernd normalisiert. In Summe sind die PV-Module preislich im Jahresdurchschnitt wie erwartet. Gegen Ende des Geschäftsjahres waren die PV-Module für 60% der Investitionskosten einer PV-Anlage verantwortlich. Die meistverbauten monokristallinen Module der Hersteller JinkoSolar Holding Co und Yingli Energy Development Europe GmbH waren DDP Mainburg für 0,185 bis 0,292 €/Wp zu bekommen, was bei einem gewichteten Durchschnittspreis von 0,2483 €/Wp Preisschwankungen im Bereich [-25%;+18%] entspricht. Dabei liegen die Modulpreise in Europa um 10-20% höher als auf dem Weltmarkt, gestützt durch Antidumping-Maßnahmen der EU-Kommission (Durchführungsverordnung (EU) 2023/1033 vom 25. Mai 2023) auf Solarglas mit Ursprung in China. Die Maßnahmen wurden bereits 2020 eingeführt und gelten bis 2028. Das Ungleichgewicht der Warentransporte zwischen China und Europa, das sich 2020 eingestellt hat, hat sich bei Lieferzeiten von 14 Wochen aufgelöst. Die Kosten für die übrigen Komponenten gingen trotz hoher Kupfer-, Stahl- und Aluminiumpreise 2022 zum Geschäftsjahresende leicht zurück. Die Entwicklung der Materialpreise bleibt eine große Herausforderung: Vor dem Hintergrund fallender Modulpreise sind in der Befestigungstechnik und bei kupfer- und aluminiumhaltigen Kabeln im vergangenen Jahr Preisspitzen und zeitweise Lieferengpässe zu beobachten gewesen, die im Geschäftsjahr 2022/23 deutlich nachgelassen haben. So hat sich der Kupferpreis von seinem Tiefststand 4.325 €/t Ende März 2020 bis zum Mai 2021 verdoppelt und im März 2022 mit 9.733 €/t sein Allzeithoch erreicht. Während des Geschäftsjahres 2022/23 hat eine Entspannung eingesetzt. Analog der Aluminiumpreis, der sich im März 2020 mit 1.450 €/t ebenso auf einem niedrigen Niveau bewegte und sich zum März 2022 mit 3.820 €/t mehr als verdoppelt hat. 5. Wichtige Ereignisse des Geschäftsjahres Der im Juni 2018 in Betrieb genommene und mittlerweile auf 31 MWp erweiterte Solarpark A93 wurde aufgrund der Erweiterung der im EEG festgelegten 200m-Zone entlang von Autobahnen auf 500 m auf Erweiterungsmöglichkeiten analysiert. Das immense Potential lässt sich nur mit einem zweiten 1000 mm 2 -Kabel erfassen. Hierzu wurde in einem nahegelegenen Umspannwerk ein Schaltfeld erstanden, dass die zusätzliche Leistung aufnehmen kann. Der Solarpark A93 wird erweitert und in zwei Solarparks aufgeteilt. Die meisten der Erweiterungen wurden in diesem Geschäftsjahr umgesetzt. Die zusätzliche Trasse wurde gesichert, aber noch nicht realisiert. Auch in diesem Geschäftsjahr gab es sog. § 51-Ereignisse, die Bezug nehmen auf den § 51 des EEG: Im Fall, dass die Energiepreise am Spotmarkt ohne Unterbrechung über eine bestimmte Zeitdauer (6 Stunden, für Anlagen ab 01.01.2021 4 Stunden) negativ sind, verringert sich der anzulegende Wert für die Vergütung auf 0 €/kWh. Im Zeitraum des GJ 2022/23 hat dies beim Unternehmen und den Projektgesellschaften zu Vergütungseinbußen von etwa 3% geführt. Die in den Jahren 2021 und 2022 sukzessive eingeführten digitalen Abläufe im Bereich Lager, Einkauf und Projektabwicklung haben sich bewährt und zu einem deutlichen Effizienzgewinn geführt. Die kurzen Wege zwischen Bürogebäude, Lager- und Werkstätten erlauben kurze Reaktionszeiten bei Entscheidungen. Externe Lagerkapazitäten der Hersteller, beispielsweise in Rotterdam werden stärker genutzt, um kurzfristigen Mehrbedarf zu bewältigen. In der Gesamtschau konnten die Bemühungen, das Unternehmen insgesamt zu stabilisieren und endgültig aus der pandemischen Krise zu führen, im Geschäftsjahr sehr zufriedenstellend umgesetzt werden. Es ist in diesem Zuge gelungen, die Arbeitsprozesse zu optimieren. Noch nicht im Normalbereich liegt die Lieferzeit für Trafostationen, die mittlerweile (Stand 2023/12) 54 Wochen beträgt. Große Verzögerungen sind auch durch die Behörden entstanden, die immer noch enorme Mengen von Anträgen und Verfahren aus der Pandemiezeit abarbeiten müssen. Das Geschäft mit PV-Dachanlagen hat sich normalisiert. Die Verschattungsanalysen für bestehende Anlagen der Vorjahre wurden fortgesetzt und die Verstringung auf die Ergebnisse dieser Analysen ausgerichtet, was zu bestimmten Jahreszeiten dauerhaft zu Mehrerträgen führt. Um der Abhängigkeit von der mangelhaften Lieferzuverlässigkeit und den langen Lieferzeiten der Lieferanten zu entkommen, wird Material grundsätzlich in frühen Projektphasen beschafft, was einerseits frühe Zahlungsmeilensteine nach sich zieht und die Liquidität entsprechend reduziert, andererseits aber zu Termintreue und Vertragserfüllung führt. In manchen Fällen erreicht man dadurch auch einen Vorteil bei der Projektakquisition. Die guten Ergebnisse bei der Flächenakquise in den Jahren 2020 und 2021 haben zu einer guten Auftragslage geführt. Die Bemühungen bei der Erschließung neuer Märkte verliefen positiv: Die Sparte Agri-PV wird im Wesentlichen durch die Ausgründung AgrarEnergie GmbH & Co. KG geführt, an der die Hallertauer Handelshaus GmbH eine 50%igen Anteil hält und von der sie die Aufträge zur Errichtung der Agri-PV-Anlagen erhält. Photovoltaik in Doppelnutzung mit Landwirtschaft gilt in Deutschland als eine der zukunftsreichsten Umsetzungen für erneuerbaren Energiequellen. B. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 1. Ertragslage Unsere wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind klassisch Umsatz, Rohergebnis und Gewinn. Die Gesellschaft musste im Geschäftsjahr 2022/23 einen leichten Rückgang beim Umsatz verzeichnen, Rohergebnis und Jahresüberschuss konnten dennoch leicht verbessert werden. Der Umsatz verringerte sich um 1.046 TEUR von 12.240 TEUR im Jahr 2020/21 auf 11.194 TEUR. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss von 1.313 TEUR (Vj. 1.165 TEUR) aus. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist v.a. auf die Verzögerungen bei Fertigstellung und Abnahme von Projekten zurückzuführen. Das Rohergebnis hat sich trotz des Umsatzrückgangs aufgrund der hohen positiven Bestandveränderung um 694 TEUR auf 3.823 TEUR verbessert. Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der Lohnsteigerungen sowie Prämien und einer steigenden Zahl an Mitarbeitern um 285 TEUR auf 1.067 TEUR. Die Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 24 TEUR und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 199 TEUR. Das Finanzergebnis verbesserte sich leicht um 32 TEUR auf 59 TEUR. Aufgrund des höheren Ergebnisses erhöhten sich die Steueraufwendungen von 483 TEUR auf 551 TEUR. Der Jahresüberschuss lag mit 1.313 TEUR um 148 TEUR über dem Vorjahresergebnis. 2. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.555 TEUR von 15.641 TEUR auf 17.196 TEUR. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme sind neben den erhöhten Finanzanlagen im Wesentlichen die erhöhten Vorräte. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich aufgrund von Investitionen von Anlagengegenständen auf 687 TEUR. Die langfristigen Gesellschafterdarlehen haben sich von 4.569 TEUR im Vorjahr auf 5.293 TEUR erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 160 TEURO auf 1.286 TEUR. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Darlehen bzw. Verrechnungskonten gegenüber Schwestergesellschaften im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen. Die Vorräte erhöhten sich nach Abzug der erhaltenen Anzahlungen um 2.878 TEUR von 6.106 TEUR auf 8.984 TEUR. V.a. bei den unfertigen Erzeugnissen war ein Anstieg um 2.109 TEUR zu verzeichnen. Der Anstieg in diesem Bereich ist der frühzeitigen Beschaffung geschuldet, um der Lieferproblematik bei anstehenden Projekten zu entgehen. Die liquiden Mittel verringerten sich im Gegenzug um 296 TEUR auf 2 TEUR. 3. Finanzlage Die Gesellschaft finanziert sich durch Eigen- und Fremdkapital. Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses und dem Verzicht auf Ausschüttungen um 1.312 TEUR auf 7.619 TEUR. Somit konnte die Eigenkapitalquote von 40,3 % auf 44,3 % verbessert werden. Die darüber hinaus erforderliche Fremdfinanzierung ist auf mehrere Säulen verteilt. Einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag leistet die Bankenfinanzierung. Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 1.748 TEUR um 489 TEUR auf 2.237 TEUR ebenso wie die sonstigen Verbindlichkeiten von 2.557 TEUR auf 3.149 TEUR, sowie die auf der Passivseite ausgewiesenen, nach Verrechnung mit den unfertigen Leistungen verbleibenden erhaltenen Anzahlungen von 1.716 TEUR auf 1.946 TEUR. Dagegen verminderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2.856 TEUR im Vorjahr um 1.107 TEUR auf 1.750 TEUR. Aufgrund des erheblichen Finanzierungsvolumens der PV-Parks und der Notwendigkeit der Vorfinanzierung durch die HHH GmbH stellen die erhaltenen Anzahlungen eine wesentliche Säule der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit dar. Diese reduzierte sich trotz der Zunahme der unfertigen Erzeugnisse leicht um 189 TEUR auf 3.673 TEUR. Davon wurden 1.727 TEUR offen von den Vorräten abgesetzt und der Restbetrag von 1.946 TEUR auf der Passivseite ausgewiesen. Darüber hinaus tragen die Rückstellungen in Form der Innenfinanzierung zur Deckung des Kapitalbedarfs bei. Die Steuerrückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 214 TEUR (Vj. 247 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich von 191 TEUR auf 256 TEUR. Der Anstieg basiert v.a. auf höheren Rückstellungen für Gewährleistungen. Es konnte ein operativer Cashflow in Höhe von -177 TEUR (Vj. 2.402 TEUR) erzielt werden. Neben dem Jahresergebnis resultierte der negative operative Cash Flow v.a. aus der Erhöhung der Vorräte. Trotz Zinserträgen, die aus den Ausleihungen und sonstigen Verbindlichkeiten resultieren, und Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen konnte aufgrund der Erhöhung der Ausleihungen an Gesellschafter um 762 TEUR nur ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 430 TEUR (Vj. 157 TEUR) erzielt werden. Dagegen war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit 311 TEUR (Vj. -2.263 TEUR) positiv. Ursächlich für den positiven Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit waren v.a. die Aufnahme von Finanzkrediten über 766 TEUR. Im Ergebnis führte dies zu einem gestiegenen Finanzmittelbestand von 2 TEUR (Vj. 298 TEUR). Die Gesellschaft konnte die Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Kapitalbedarf jederzeit aus eigener Kraft decken und seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Die am Bilanzstichtag bestanden Kreditlinien wurden weitgehend beansprucht. 4. Zusammenfassende Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Gesellschaft in einem schwierigen Marktumfeld die gesteckten Ziele weitgehend erreicht hat. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weitgehend entsprechend den Erwartungen. Die Gesellschaft verfügt aber über eine stabile finanzielle Grundlage für eine weitere positive Entwicklung in den nächsten Jahren. C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die COVID-19-Pandemie hatte für die HHH GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen mehr, mit Ausnahme einiger Lieferkettenprobleme der chinesischen Lieferanten. Die geplanten Projekte konnten umgesetzt werden. Die Auftragslage entwickelt sich weiterhin positiv. Die Fortführung des Unternehmens ist auch dann gesichert, wenn die geplanten Ergebnisse nicht in dem prognostizierten Maße eintreten. Selbst größere Planabweichungen dürften für das Unternehmen vor dem Hintergrund der bestehenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu bewältigen sein. Es sind daher aktuell keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar. Mit den Bereichen Agri-PV, wo bereits große Pilotprojekte sehr erfolgreich umgesetzt wurden, und der fortgeschrittenen Energiespeichertechnologie ergeben sich im Bereich der erneuerbaren Energien ungeahnte Chancen 1. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung Neben den Risiken aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sehen wir für die HHH GmbH derzeit speziell nachfolgende Risiken: Exogene Risiken Die letztlich aus der Ukraine-Krise resultierende hohe Teuerungsrate, u.a. wegen der hohen Energiepreisen, hat den Wirtschaftsstandort stark getroffen. Das HHH ist in erster Linie von den Preissteigerungen betroffen, die sich unmittelbar auf die Marge auswirken, sofern sie nicht an die Kunden weitergegeben werden können. Die Entwicklung der Preise des für die Gesellschaft wichtigsten Bauteils, der Module, kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, da diese aus China bezogen werden und China von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht unmittelbar betroffen ist. Das mit China verbundene Risiko liegt vielmehr im Bereich Handelsbeschränkungen, die aufgrund politischer Ereignisse entstehen könnten. So könnten Handelszölle hinderlich wirken, aber politische Ereignisse auch zu einem temporären Stillstand der Handelsbeziehungen führen. Marktrisiken Im deutschen Heimatmarkt, sowie im europäischen und weltweiten Photovoltaiksektor ist der Marktwandel von den politisch beeinflussten Förderungen zur Netzparität und Eigenversorgung im Wesentlichen vollzogen. Doch nicht nur Staaten und Regierungen setzen sich Ausbauziele, sondern auch Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Industriebetriebe werden in noch stärkerem Maße selbst in die Erzeugung von Solarstrom investieren. Die Nachfrage nach Solar-Energie wird durch die Energiewende aufgrund des Klimawandels und durch die Verteuerung herkömmlicher Energieträger in Folge des Ukraine-Krieges noch weiter zunehmen. Die vor Jahren eingeleitete Phase der Marktbereinigung ist beendet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die verbliebenen Marktteilnehmer über hohe Produktions- und Kapitalreserven verfügen. Es bleibt die größte Herausforderung für das Unternehmen, in dem sicherlich auch künftig wachsenden Photovoltaikmarkt mit den teils deutlich größeren und finanzstärkeren Konkurrenten Schritt zu halten. Strategische Risiken Der Bau von Freiflächenanlagen umfasst in der Regel größere Auftragsvolumina. Damit sind höhere Forderungsvolumina und höhere Ausfallrisiken verbunden. Die Gesellschaft versucht diese Risiken dadurch zu minimieren, dass die Bonität der Kunden im Vorfeld geprüft wird bzw. Kreditzusagen der finanzierenden Banken vorgelegt werden müssen. Zudem wird darauf geachtet, dass die Kaufpreisforderungen durch Bankbürgschaften, Rückversicherungen oder durch verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt gesichert werden. Bei fallenden Veräußerungspreisen der Photovoltaikprojekte würden sich die Margen verringern und die Kosten erhöhen. Eine positive Rentabilitätsentwicklung ist nur bei optimalem Material- und Kostenmanagement, geschickter Vermarktung und hoher Effektivität möglich. Es ist zu erwarten, dass der Wettbewerbsdruck durch die Verbesserung der Hardware, Software und Services steigt. Absatz- und Beschaffungsrisiken Absatzrisiken bestehen dahingehend, dass große Projekte oft monatelange Vorlauf- und Genehmigungszeiten haben, die im Vorfeld kaum seriös abgeschätzt werden können. Für die Vorplanungen und Verhandlungen ist oft ein hoher Arbeitsaufwand nötig. Nur durch terminorientierte Koordination des Materialeinkaufes, der stetigen Überwachung von zuarbeitenden Verarbeitungsbetrieben und der Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Montage wird eine termingerechte Abwicklung gewährleistet. Dadurch werden Liefer- und Leistungsverzug und Vertragsstrafen verhindert. Beschaffungsrisiken gibt es einerseits hinsichtlich der termingerechten Verfügbarkeit der benötigten Materialmengen und freien Kapazitäten der zuarbeitenden Betriebe und andererseits wegen der erheblichen Preisschwankungen in einem volatilen Marktumfeld. Kostenrisiken bestehen auf den Rohstoffmärkten, insbesondere bei Stahl, Kupfer und Aluminium. Aufgrund des starken Wettbewerbs können die steigenden Beschaffungskosten aber nur zum Teil an die Kunden weitergegeben werden. Weitere Risiken bestehen im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Flächen. Hier zeichnen sich neue Festlegungen durch das EEG ab. Engpass wird nun die Infrastruktur, da viele der energieabführenden Leitungen schon ausgelastet sind und somit keine weitere Leistung aufnehmen können. Dieses Risiko könnte umgangen werden, indem eigene Umspannwerke von Mittelspannung auf Hochspannung errichtet werden, oder indem Infrastrukturverwaltungsgesellschaften Mittelspannungskabel zu entfernt liegenden Umspannwerken verlegen, die von einer größeren Menge an PV-Anlagenbetreibern gegen Durchleitentgelt genutzt werden kann. Dies ist im Grunde eine Aufgabe der Bundesnetzagentur und sollte in deren Auftrag erfolgen. Die Netzbetreiber sind mit dem neuen Zertifizierungsverfahren nach VDE-AR-N 4110 im Mittelspannungsbereich ("Mittelspannungsrichtlinie") einen wesentlichen Schritt Richtung Netzverträglichkeit gegangen, haben damit jedoch die Auflagen und den Aufwand zur Erlangung eines Netzanschlusses für eine neue PV-Anlage erheblich erhöht. Die Umstellung der von der Bundesnetzagentur für die Zertifizierung beantragter Anlagen eingesetzten industriellen Partner verläuft langsam, die Lernkurve bei den Zertifizierungsbehörden ist flach und so bildet sich ein immer höherer Berg an aufgeschobenen Zertifizierungsanträgen für Neuanlagen. Das ausstehende Zertifikat, ohne das kein Netzanschluss erfolgen darf, bestimmt derzeit die Zeitdauer zwischen Planung und Netzanschluss einer Anlage und bildet mit einer Dauer von über sechs Monaten das wesentliche Ereignis auf dem kritischen Pfad der Projektumsetzung. Eine Verbesserung zeichnet sich derzeit nicht ab. Gewährleistungsrisiken Die Gewährleistung der Gesellschaft als Hersteller wird dokumentiert durch unabhängige Abnahmen und Gutachten von Sachverständigen, sowie durch Zertifizierungen anerkannter Institute. Für die verbauten Komponenten und in Anspruch genommenen Fremdleistungen wird die Gewährleistung, soweit rechtlich zulässig, auf die Vorlieferanten und ausführenden Verarbeitungsbetriebe abgewälzt. Zusätzlich abgesichert wird die Qualität der Leistungen durch Bodengutachten, Blendgutachten und Einheitenzertifikate der verbauten elektrischen Komponenten, die im Rahmen der Anlagenzertifikatserstellung auf Netzverträglichkeit geprüft werden. Personal- und IT-Risiken Der Anforderungsgrad an die Konstruktion, Planung, Überwachung und Abrechnung der einzelnen Baustellen ist immer noch hoch. Aufgrund vieler nicht abschätzbarer externer Einflüsse ist das Risiko einer zeitlichen Fehlplanung immer wieder gegeben. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken neben dem Einsatz und der Einstellung von erfahrenen Konstrukteuren, Projektplanern und Lagerverwaltern auch durch ihre IT-gestützte Warenwirtschaft und kontinuierliche Kontakte mit Partnerfirmen und Behörden. Die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal stellt für die Gesellschaft einen wichtigen Faktor, auch in der zukünftigen Entwicklung, dar. Es wird überlegt, eigene Fachkräfte auszubilden. Die wesentlichen Voraussetzungen für den Bereich Elektrik sind bereits gegeben. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Verwirklichung einer großen Zahl von Projekten und der zum Teil notwendigen Vorfinanzierung macht es notwendig, auch kurzfristig ausreichende Finanzierungsvolumina zur Verfügung zu haben. Der Gesellschaft werden zu diesem Zweck zusätzlich zu den eigenen Mitteln auch kurzfristige Kontokorrentlinien, sowie langfristige Betriebsmittelkredite durch Partnerbanken bereitgestellt. Auf die immer größeren Finanzierungsvolumina wurde durch die Einbindung mehrerer Banken reagiert. Damit wurde die Grundlage für ein weiteres Wachstum des Unternehmens gesichert. Die Rentabilität von Beschaffungs- und Veräußerungsvorgängen kann durch schwankende Wechselkurse stark beeinflusst werden. Daher werden die Geschäfte soweit als möglich in Euro abgeschlossen oder durch Kursabsicherungen flankiert. Derzeit gelingt es, selbst den Warenbezug aus Fernost in Euro abzuwickeln. Sämtliche langjährige Geschäftspartner sind diesbezüglich flexibel und entgegenkommend. 2. Wesentliche Chancen der zukünftigen Entwicklung Durch die strategische Ausrichtung auf die ganzheitliche Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Freiflächenanlagen und Hallen wird die HHH GmbH auch in Zukunft ein gefragter Partner für private und institutionelle Anleger, Industriebetriebe, Finanzinstitute und Energieversorgungsunternehmen sein. Bereits jetzt verfügt das Unternehmen über gute Kontakte und Referenzen, v.a. in Süddeutschland. Ein Netzwerk an zertifizierten und regelmäßig auditierten Fertigungsbetrieben ermöglicht eine projektnahe Produktion, die den hohen Ansprüchen an die dauerhafte Qualität und Haltbarkeit der Technologie genügt. Mit einer projektbezogenen Systemintegration in allen Planungsphasen mit optionalen Serviceleistungen wird der Kunde über die gesamte Bau- und Betriebsphase begleitet. Eine hauseigene Abteilung steuert die Produktion und sorgt mit einer reibungslosen und lückenlosen Lieferkette von der Fertigung bis zur Baustelle für eine termintreue Belieferung. Mit geschulten Mitarbeitern auf den jeweiligen Baustellen werden die fachliche Anleitung und Aufsicht der ausführenden Subunternehmer sichergestellt. Projekte werden bis zur abschließenden Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber begleitet. Danach wird mit einer Reihe nachgelagerter Services bei der technischen Betriebsführung unterstützt, beispielsweise mit Monitoring, Überwachung, Wartung und Instandhaltung mit maßgeschneiderten Wartungskonzepten. Das hohe und weiter zunehmende Knowhow sowie das Engagement der Mitarbeiter werden mitentscheidend für die Steigerung der Effektivität sein. D. Voraussichtliche Entwicklung Nach unseren Erwartungen wird die Akzeptanz und Konkurrenzfähigkeit für Solarstrom weiter steigen. Wir gehen daher von einer weiterhin positiven Entwicklung des Solaranlagenbaus aus. Mit dem hohen Knowhow wird man mittelfristig maßgeblich neue Märkte erschließen. Die regionale Ausrichtung des Unternehmens auf Süddeutschland und die gute Vernetzung, verbunden mit den Standortvorteilen, waren auch für das Geschäftsjahr 2022/2023 eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Die wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Pandemie konnten verkraftet werden. Die Bekämpfung des Klimawandels wird trotz kriegerischer Auseinandersetzungen in Europa als wohl wichtigstes Thema unserer Zeit wieder in den Fokus rücken. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Ziele und Maßnahmen der Regierungen zur Unterstützung der erneuerbaren Energien aufgegeben oder signifikant geändert werden. Die Geschäftsführung erwartet daher, dass angesichts des europa- und weltweit steigenden Energiebedarfs und der erzielbaren Renditen die Investitionen in erneuerbare Energien auf hohem Niveau bleiben werden. Aufgrund des endgültigen Aus für Kernenergie in Deutschland und den aktuellen Entwicklungen durch den Ukraine-Krieg wird sich dieser Trend noch weiter verstärken. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird mit ansteigenden Umsatzerlösen im Bereich von 15.600 TEUR und mit einem deutlich höheren Jahresergebnis als 2022/2023 gerechnet. Durch die anhaltend intensiven Akquise-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2022/2023 ist selbst für das kommende Geschäftsjahr bereits der Grundstein für weiter steigende Umsätze und eine Ergebnisverbesserung gelegt.
Mainburg, im Juni 2024 Edgar Götz-Bachmeier, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter Firma 'Hallertauer Handelshaus GmbH' mit Sitz in Mainburg beim Amtsgericht Regensburg unter der Nummer HRB 12718 eingetragen. Der Jahresabschluss der Hallertauer Handelshaus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften §§ 252 ff. und §§ 279 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Zuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 Euro werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2018/2019 werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250,01 Euro bis 800,00 Euro betragen, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben Die Finanzanlagen wurden zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Verkaufspreisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Von dem Wahlrecht gem. § 268 Abs. 5 HGB, die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bei den Vorräten offen abzusetzen, wurde Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden mit den entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Kosten- und Preissteigerungen wurden berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, passivisch als Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. C. Weitere Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen eine Laufzeit von unter einem Jahr auf. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 567 (Vj. TEUR 1.273) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern von TEUR 96 (Vj. TEUR 81). 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen:
4. Verbindlichkeiten Aufgliederung und Fristigkeit stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch persönliche Bürgschaften des Gesellschafters, Globalzession der bestehenden Forderungen, Grundschulden und Sicherungsübereignung des Warenbestands besichert. D. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 285 aus Anlagenabgängen enthalten. Zudem sind hier die gewährten staatlichen Corona-Hilfen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 203) erfasst. 2. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 5) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen i.H.v. TEUR 180 (Vj. TEUR 66) aufgrund von Nebenkostennachzahlungen und Entschädigungszahlungen an Kunden enthalten. E. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden nachfolgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2. Arbeitnehmerzahlen Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 31 (Vj. 28) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 9 (Vj. 8) Angestellte, 10 (Vj. 10) gewerbliche Mitarbeiter und 12 (Vj. 10) Aushilfen. 3. Organe der Gesellschaft Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch - Edgar Götz-Bachmeier, Kaufmann Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angaben bezüglich der Gebühren des Abschlussprüfers. 5. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainburg, den 21. Juni 2024 Edgar Götz-Bachmeier sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt. A) BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hallertauer Handelshaus GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hallertauer Handelshaus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hallertauer Handelshaus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Landshut, den 21. Juni 2024 dhpg
GmbH
Hahn, Wirtschaftsprüfer Dr. Gabelsberger, Wirtschaftsprüfer |
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