PLANSITE GmbH & Co. KG

48155 Münster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRA 11198
Vorher
HyPCon GmbH & Co. KGSIDE GmbH & Co. KG
Eingetragen
22.12.2020

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PLANSITE GmbH & Co. KG

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 28.777,00 3.775,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.239,00  
II. Sachanlagen 16.538,00 3.775,00
B. Umlaufvermögen 1.278.924,42 1.305.100,22
I. Vorräte 546.562,59 600.752,93
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.950.968,70 801.428,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 587.309,35 303.747,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 145.052,48 400.600,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.625,19 26.639,23
D. Aktive latente Steuern 727,95 77,97
Aktiva 1.336.054,56 1.335.592,42

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 194.204,53 167.822,96
I. Kapitalanteile 194.204,53 167.822,96
1. Kapitalanteile Kommanditisten 194.204,53 167.822,96
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 214.353,82 170.238,05
C. Verbindlichkeiten 923.933,71 997.531,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 923.933,71 997.531,41
davon gegenüber Gesellschaftern 707,89 707,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.562,50  
Summe Passiva 1.336.054,56 1.335.592,42

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die PLANSITE GmbH & Co. KG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Bestimmungen für Personengesellschaften im Sinne des § 264 a HGB und nach den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in Vorperioden angewandten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethode vorgenommen.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Bilanzierung und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

Die Umsatzerlöse werden gem § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht: PLANSITE GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Münster
Registergericht: Münster
Register-Nr.: HRA 11198

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.

2. Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen.

Die Herstellungskosten beinhalten keine Zinsen für Fremdkapital, soweit diese der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dienten.

3. Vorräte

Die in Ausführung befindlichen Planungsaufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der in Ausführung befindlichen Planungsaufträge umfassen neben den Planungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Planung auch anteilige Planungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillig soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten und Zinsen für Fremdkapital wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Die erhaltenen Anzahlungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt, soweit ihnen für den einzelnen Auftrag Vorräte gegenüberstehen. Zur Verhinderung von zukünftigen Wertschwankungen und zur verlustfreien Bewertung von in Ausführung befindlichen Planungsaufträge wurden Abschreibungen vorgenommen.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die erkennbaren Risiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7. Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene haftende Kommanditkapital beträgt 60.000,00 Euro und ist in voller Höhe eingezahlt. (§ 172 Abs. 1 i.V.m. § 264 c Abs. 2 Satz 9 HGB)

Das haftende Komplementärkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt 23.907,54 Euro.

Der Jahresüberschuss wird gem. Gewinnverteilungsbeschluss auf die variablen Kapitalkonten der Gesellschafter vorgetragen. Ein darüber hinausgehender Beschluss wurde nicht gefasst.

8. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
9. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Verbindlichkeiten gegenüber Plansite Beteiligungs- &  Dienstleistungs-GmbH, Münster 41.953,77 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 707,89 Euro
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

10. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Aufwendungen und Erträge wird auf Anlage II und auf die Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen. (§ 277 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführerbezüge

Geschäftsführer sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaft. Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

2. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 wurden 98 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung:
Plansite Beteiligungs- & Dienstleistungs-GmbH, Münster
vertreten durch den Geschäftsführer

   - Herrn Dipl. Ing. Frank Steffens, Lingen und
  - Herrn Christian Langenhövel, Drolshagen

  Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt.

4. Verbundene Unternehmen 

Die Komplementär GmbH, Plansite Beteiligungs- & Dienstleistungs-GmbH, ist ein verbundenes Unternehmen und hat ihren Sitz in Münster. Das gezeichnete Kapital der Plansite Beteiligungs- & Dienstleistungs-GmbH beträgt 25.000,00 Euro. Gesellschafter der Plansite Beteiligungs- & Dienstleistungs-GmbH ist Herr Dipl. Ing. Sven Brüninghoff

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen bestanden zum Stichtag in Höhe von 149.936,88 Euro. Davon fällig innerhalb von einem Jahr 71.477,50 Euro, innerhalb von zwei bis fünf Jahren 78.459,38 Euro und nach fünf Jahren 0,00 Euro.

Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundene Unternehmen aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag.

 6. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 Abs. 1 HGB bestanden am Abschlussstichtag keine.

7. Ausschüttungssperre
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen die latenten Steuern in Höhe von 727,95 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.



sonstige Berichtsbestandteile

 

Münster, den 10. Mai 2024

gez. Herrn Dipl. Ing. Frank Steffens,

gez. Herrn Christian Langenhövel

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2024 festgestellt.

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