SkinBaron
GmbH
Hof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.789,00 |
144.273,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.189,00 |
94.826,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.600,00 |
49.447,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.759.440,12 |
1.011.959,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
495.968,66 |
256.115,03 |
| II.
Wertpapiere |
288.246,09 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
975.225,37 |
755.844,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.460,11 |
5.489,02 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
214.163,56 |
|
| Aktiva |
2.091.852,79 |
1.161.721,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
724.633,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
115.000,00 |
115.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
559.633,11 |
431.873,61 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
938.796,67 |
-127.759,50 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
214.163,56 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.597.200,00 |
22.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
494.652,79 |
414.988,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
494.652,79 |
414.988,82 |
| Summe
Passiva |
2.091.852,79 |
1.161.721,93 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Firma SkinBaron GmbH mit Sitz in Hof, ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Hof unter HRB 5591
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB erstellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Darstellungsstetigkeit
Im Berichtsjahr wurden in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung keine Ausweis-, Bilanzierungs-
und Bewertungsänderungen vorgenommen.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde, unter Fortführung des
Vorjahreswertes, in Anwendung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis
283 HGB) aufgestellt. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist
beachtet.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung
das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB erstellt.
Abweichung von Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten
werden.
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt
vorgenommen:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, angesetzt. Einbeziehungswahlrechte
werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden
nicht aktiviert.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
250,01 € bis 800,00 € werden sofort als
geringwertige Wirtschaftgüter, in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen
(§ 6 Abs. 2 EStG), im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Beteiligungen und Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bilanziert.
Bei der Bewertung der Forderungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und
die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand nach diesem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Steuer- und
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB passiviert. Dabei wurden
die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Fremdkapitalzinsen, Einbeziehung in die
Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
4. Euro
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Umlaufvermögen
Von den sonstigen Vermögensgegenständen i.
H. v. 486.274,38 € (Vj. 245.778,36 €) haben
486.274,38 € (Vj. 245.778,36 €) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.
2. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten sowie die gesicherten Beträge
ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamt-
|
Bis zu
|
Zwischen
|
von mehr
|
Gesicherte
|
Betrag
|
1 Jahr
|
1 und 5
|
als
|
Beträge
|
|
|
Jahren
|
5 Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
494.652,79
|
494.652,79
|
0
|
0
|
0
|
(Vj. 415 T€)
|
(Vj. 415 T€)
|
(Vj. 0 T€)
|
(Vj. 0 T€)
|
(Vj. 0 T€)
|
Davon aus Steuern: 130.457,73 € (Vj. 60
T€)
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
9.055,94 € (Vj. 7 T€).
Davon ggü. Gesellschaftern: 0,00 € (Vj. 0
T€)
5. Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
B. Sonstige Angaben
Währen des abgelaufenden Wirtschafsjahres waren
durchschnittlich 50 Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
aus Mietverträgen: 210 T€ (netto)
aus Leasingverträgen 15 T€ (netto).
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Hannes Scholz bis 18.01.2023 und ab 18.01.2023 bis
25.03.2024 Herrn Werner Fugmann und bis 15.07.2024 durch
Tobials Herberhold, Kaufmann und ab
15.07.2024 durch Tobias Andro, geführt. Er ist
von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Gem. § 286 Abs. 4 HGB wurden keine Angaben
bezüglich der Geschäftsführervergütung
gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Hof, den 13.06.2025
Tobias Andro
-Geschäfsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2025
festgestellt.
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