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Burg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.301,00 |
3.301,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.300,00 |
3.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.453,54 |
5.104,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.563,31 |
2.241,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
890,23 |
2.862,78 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
129.850,47 |
125.426,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
136.605,01 |
133.831,32 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-235,40 |
-235,40 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
150.990,61 |
120.880,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.424,46 |
30.109,67 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
129.850,47 |
125.426,01 |
| B.
Rückstellungen |
8.500,00 |
6.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.105,01 |
127.131,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
128.105,01 |
127.131,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
136.605,01 |
133.831,32 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen des § 274 a HGB und die
Gliederungserleichterungen des § 276 HGB wurden in
Anspruch genommen.
Die Übergangserleichterungen des Art. 48 Abs. 2,
3 und 5 EGHGB wurden ebenfalls beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte sind mit
ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der
Entwicklungsphase, angesetzt; die Abschreibung erfolgt
über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear
vorgenommen. Für Gerüst- und Schalungsteile ist
ein Festwert angesetzt. Die - in den Vorjahren erworbenen -
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der stuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den
Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten
am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten und die Gemeinkosten des Material- und des
Fertigungsbereichs sowie anteilige Verwaltungsgemeinkosten
und Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem
Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag
erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit
dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei
Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein
Devisentermingeschäft werden Bewertungseinheiten
gebildet.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir
von diesen Wahlrechten keinen Gebrauch gemacht.
II. SONSTIGE ANGABEN
1. Namen der Geschäftsführer
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Dipl.- Math. Gert Schmidtko,
Kaufmann, geführt.
Ausser dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Burg, den 22.04.2014
Der Geschäftsführer
gez. Gert Schmidtko
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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