PROTEM
GmbH
Dettenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
455.518,50 |
503.393,50 |
| I.
Sachanlagen |
455.518,50 |
503.393,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.295.040,95 |
1.465.966,14 |
| I.
Vorräte |
618.716,64 |
657.606,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
352.683,90 |
182.834,28 |
| davon
gegen Gesellschafter |
205.394,18 |
75.523,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
323.640,41 |
625.525,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.119,74 |
6.375,54 |
| Aktiva |
1.756.679,19 |
1.975.735,18 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.603.128,91 |
1.587.442,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.577.128,91 |
1.561.442,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.561.442,78 |
1.624.945,41 |
| B.
Rückstellungen |
42.882,00 |
59.667,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.668,28 |
328.625,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
110.668,28 |
328.625,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
80.712,36 |
163.896,81 |
| Summe
Passiva |
1.756.679,19 |
1.975.735,18 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
1. April 2023 bis 31. März 2024
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Für den Anhang wurde daher von
den in § 288 HGB genannten Erleichterungen
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff.
HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungsgrundsätze
nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252
- 256a HGB aufgestellt worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
(Going-Concern-Prinzip).
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
wurden beachtet.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Bei den
Vorräten sind die fertigen Erzeugnisse und
Waren zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Die in Arbeit befindlichen
Aufträge wurden zu den Herstellungskosten bewertet.
Das Niederstwertprinzip ist beachtet worden.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt
grundsätzlich zum Nennwert. Den allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiken wird durch eine Pauschalwertberichtigung
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel (
Kassenbestand, Bankguthaben) werden zum Nominalwert
angesetzt.
In den
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag enthalten, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
III. Sonstige Bilanzerläuterungen
Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen ist auf die branchen-üblichen
Sicherungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalte) hinzuweisen.
Während des Wirtschaftsjahres vom
1. April 2023 bis 31. März 2024 wurden im
Unternehmen durchschnittlich sechs Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführerin im Wirtschaftsjahr vom
1. April 2023 bis 31. März 2024 war
Frau Nadia Fournel, einzelvertretungsberechtigt
und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB
Dettenheim, den
gez. Nadai Fournel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2024
festgestellt.
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