Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 101392
Vorher
WT-H Vertriebsgesellschaft für Waschraum- und Toilettenhygiene mbH
Eingetragen
19.12.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Der Verkauf von Immobilien und technischer Service.

Historie

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Management

NameRolle
Patricia Streib
seit 7.9.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hauptstraße 46, 69517 Gorxheimertal
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WT-H Vertriebsgesellschaft für Waschraum- und Toilettenhygiene mbH

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 14.089,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.001,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.089,78

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.467,02
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.870,49
III. Jahresfehlbetrag 5.662,49
B. Rückstellungen 600,00
C. Verbindlichkeiten 22,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.089,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte. Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger Wertreiber wie z.B. Technologie und Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger Verträge.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Volker Isermeyer, Kaufmann, geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

 

Ellwangen, 15.12.2011

Der Geschäftsführer

Gez. Volker Isermeyer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.

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