BSI
GmbH
Bürgel
OT Taupadel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.383,00 |
13.819,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
154,00 |
1.544,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.229,00 |
12.275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
135.625,77 |
180.392,35 |
| I.
Vorräte |
121.517,00 |
144.529,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.067,40 |
7.106,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.041,37 |
28.756,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
438,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
127.719,26 |
92.080,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
267.728,03 |
286.730,01 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
-117.080,16 |
-85.412,46 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-35.639,10 |
-31.667,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-127.719,26 |
-92.080,16 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
250.696,64 |
250.696,64 |
| C.
Rückstellungen |
6.028,15 |
4.588,88 |
| D.
Verbindlichkeiten |
11.003,24 |
31.444,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
267.728,03 |
286.730,01 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der BSI GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2013 weist einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
127.719.26 € aus. Aufgrund der bilanziellen
Überschuldung wurde die Geschäftsleitung auf die
sich aus § 49 Abs. 3 GmbHG ergebende Verpflichtung zur
Einberufung einer außerordentlichen
Gesellschafterversammlung hingewiesen. In dieser soll
entschieden werden, durch welche geeigneten Maßnahmen
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermieden
werden kann. Dies kann u.a. durch die in einer
aufzustellenden Überschuldungsbilanz aufzudeckenden
stillen Reserven erfolgen. Eine danach verbleibende
Finanzierungslücke ist umgehend durch eine externe
Kapitalzuführung zu schließen. Die
grundsätzliche Verpflichtung der Geschäftsleitung
zur Stellung eines Antrags nach § 64 GmbHG und die
sich dazu aus § 43 GmbHG ergebende Haftung bleibt
davon unberührt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum
Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva
abzüglich Rücklagen, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro
umgerechnet.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene
Verlustvortrag beträgt EUR 117.080,16.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 250.696,64.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
·
Gemäß Notarvertrag vom 22.12.2010 erfolgte zur
Sicherung der Einlage des stillen Gesellschafters die
Übereignung des Warenlagers der Gesellschaft sowie die
Forderungsabtretung aus Lieferungen und Leistungen bis zur
Höhe der stillen Einlage.
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Klaus Lamprecht, Diplom Ingenieur, geführt.
Jena, den 24.05.2016
gezeichnet:
Herr Klaus Lamprecht
Geschäftsführer
BSI
GmbH
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte
am 24.05.2016.
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