Quantum
Kino GmbH
Nidda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.338.443,23 |
2.506.911,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.849,00 |
18.556,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.285.544,23 |
2.483.305,76 |
| III.
Finanzanlagen |
5.050,00 |
5.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
293.932,50 |
447.212,87 |
| I.
Vorräte |
23.646,16 |
25.530,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.549,72 |
276.522,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.400,00 |
6.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6,22 |
143,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.736,62 |
145.160,34 |
| Aktiva |
2.632.375,73 |
2.954.124,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
457.741,14 |
435.806,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
435.000,00 |
435.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
806,33 |
-11.685,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.934,81 |
12.491,67 |
| B.
Rückstellungen |
162.292,00 |
180.222,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.012.342,59 |
2.338.096,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
692.936,44 |
763.068,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.319.406,15 |
1.575.027,53 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
28.823,82 |
824.125,08 |
| Summe
Passiva |
2.632.375,73 |
2.954.124,63 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Quantum Kino GmbH hat ihren Sitz in Nidda und
wird im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg
unter HRB 8766 geführt.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft bilanziert nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die
Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
bzw. ein allgemeines Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen bestand im Berichtsjahr nicht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III
HGB).
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.482,6
|
223,8
|
1.258,8
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,2
|
0,2
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
138,8
|
138,8
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
28,8
|
8,6
|
20,2
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
361,9
|
321,5
|
40,4
|
Summe
|
2.012,3
|
692,9
|
1.319,4
|
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres
beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 83
Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch die einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Joram Gornowitz,
Herrn Steffen Presse und Herrn Dr. Sebastian Weiß.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 21.934,81 auf
neue Rechnung vorzutragen.
VII.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
valutieren mit € 28.823,82 (VJ: T€ 824,1).
Nidda, den 4. Februar
2025
Joram Gornowitz
|
Steffen Presse
|
Dr. Sebastian Weiß
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2025
festgestellt.
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