Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 215019
Eingetragen
16.3.2017
Branche
Erbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungSonstige soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung
Gegenstand
Gegenstand des gemeinnützigen sozialen Dienstleistungsunternehmens, einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne von § 51 SGB IX, ist der Betrieb der bislang unmittelbar von ihren Gesellschaftern geführten Berufsförderungswerke und die Weiterentwicklung zu einem integrierten Berufsförderungswerk als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist entsprechend den Stiftungszwecken der Gesellschafter die Förderung a) der Teilhabe benachteiligter Menschen und dabei vor allem der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne der Sozialgesetzgebung, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird durch den Betrieb von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und das Durchführen von Angeboten insbesondere der Arbeits- und Berufsförderung für benachteiligte und vor allem behinderte Menschen im Sinne der Sozialgesetzgebung verwirklicht. Dabei wirkt die Gesellschaft mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Pallinger
seit 5.3.2019
Geschäftsführer
Pierre Noster
seit 16.3.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stiftung bürgerlichen Rechts „Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation“
Germany
3.012.501 €
50.00%
Stiftung bürgerlichen Rechts „Berufsförderungswerk Goslar“
Germany
3.012.501 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INN-tegrativ gGmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die INN-tegrativ gGmbH wurde am 15.02.2017 gegründet. Gesellschafter der INN-tegrativ gGmbH, Hannover, sind die Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation und die Stiftung Berufsförderungswerk Goslar als gleichberechtigte Partner. Das betriebsnotwendige Vermögen beider Stiftungen wurde auf die gGmbH übertragen. Die umwandlungsrechtliche Ausgliederung aus den Stiftungen auf die INN-tegrativ gGmbH erfolgte am 20.06.2017 und wurde mit gleichem Datum im Handelsregister eingetragen. Im Einklang mit den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes ist die Vermögensübertragung rückwirkend auf den 01.01.2017 erfolgt.

Die INN-tegrativ gGmbH ist damit Rechtsträger der bestehenden Berufsförderungswerke Bad Pyrmont, Weser-Ems und Goslar mit den jeweils dazu gehörenden regionalen Beruflichen Reha- und Integrationszentren (BRIZ) und damit des gesamten operativen Geschäfts.

In den Stiftungen ist sämtlicher Grundbesitz mit den aufstehenden Gebäuden einschließlich der wesentlichen Bestandteile sowie der Blockheizkraftwerke verblieben. Ebenfalls wurden die Darlehensverbindlichkeiten sowie die Versicherungen, die dem vorstehenden Grundbesitz zuzuordnen sind, den Stiftungen zugerechnet. Das Finanzanlagevermögen wurde je nach Zugehörigkeit dem operativen Geschäft zugeordnet oder ist in den Stiftungen verblieben. Die Stiftungen operieren ausschließlich als Kapitalbeschaffungsgesellschaften und Verpächter für die gGmbH. Auf dieser Grundlage werden der gGmbH die betriebsnotwendigen Grundstücke und Gebäude einschließlich der Blockheizkraftwerke zum Betrieb durch die INN-tegrativ gGmbH verpachtet.

Die INN-tegrativ gGmbH bietet bedarfsgerechte Qualifizierungs- und psychosoziale Unterstützungsangebote zur Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit für benachteiligte Erwachsene, insbesondere für Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und Arbeitssuchende mit Bildungsgutschein an. In den drei Berufsförderungswerken sowie in aktuell acht regionalen beruflichen Reha- und Integrationszentren (BRIZ) werden wohnortnahe Angebote für den Wiedereinstieg in den Beruf vorgehalten. Inhalt und Durchführung dieser Maßnahmen sind so konzipiert, dass die Rehabilitanden möglichst kurzfristig und dauerhaft in Form sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Die Integrationsquote ist die zentrale Erfolgskennzahl.

Als eine durch den Bund geförderte Netzplaneinrichtung für die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung (vgl. § 51 SGB IX) ist die Aufgabenstellung, bezogen auf die Leistungen nach den Sozialgesetzen, zweckgebunden. In diesem Kontext sind auch die Rehabilitationsträger (Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) begrenzt. Die INN-tegrativ gGmbH arbeitet mit allen nachfolgend genannten Rehabilitationsträgern entsprechend § 6 SGB IX zusammen:

- Gesetzliche Rentenversicherungen

- Bundesagentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaften

- Gesetzliche Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften

- Träger der Sozialhilfe

- Gesetzliche Krankenkassen

Im Einklang mit dem Gesellschaftszweck ist die INN-tegrativ gGmbH zudem seit 2020 als Anbieter im Bereich der Jugendhilfe (gem. § 27, 34, 35a und 41 SGB VIII) und seit 2021 als sogenannter Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX tätig. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung wurde erstmalig am 18.11.2020 vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erteilt. Das neue Geschäftsfeld umfasst den Leistungsbereich Wohngruppe für Jugendliche und junge Erwachsene inklusive beruflicher Orientierung und Integration.

Die Zulassung als sogenannter Anderer Leistungsanbieter erfolgte am 03.02.2021 durch die Agentur für Arbeit, Hannover. Im neuen Geschäftsfeld Anderer Leistungsanbieter werden unter der Bezeichnung INNklusionswerk am Standort Bookholzberg Angebote in den Bereichen Eingangsverfahren und Berufsbildung vorgehalten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut Pressemitteilung zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 15.03.2024 zeigen die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen gemischte Signale. Obwohl es positive Entwicklungen in der Industrieproduktion, im Bau und im Außenhandel zu Jahresbeginn 2024 gab, deutet dies nicht auf eine spürbare konjunkturelle Erholung hin. Gründe hierfür sind die schwache Binnennachfrage, hohe Finanzierungskosten und eine gedämpfte Stimmung bei privaten Haushalten und Unternehmen. Belastende Faktoren wie Streiks im öffentlichen Verkehr, hohe Krankenstände bei den Erwerbstätigen sowie geopolitische Spannungen mit Verzögerungen bei Lieferketten können die erwartete konjunkturelle Erholung zusätzlich verzögern.[1] Die meisten Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen erneuten Rückgang des BIP im ersten Quartal 2024.

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe zeigte im Januar einen ersten spürbaren Anstieg seit elf Monaten, wobei sowohl Industrie als auch Baugewerbe ihren Ausstoß erhöhten. Die Energiebranche hingegen verzeichnete einen deutlichen Rückgang. Auftragseingänge erlebten einen Rückgang im Januar, nach einem Anstieg im Dezember aufgrund von Großaufträgen. Im Einzelhandel ohne Kfz sanken die realen Umsätze im Januar weiter, und die Frühindikatoren bewegen sich überwiegend seitwärts auf niedrigem Niveau.

Die Inflationsrate ging im Februar auf 2,5 % zurück, der niedrigste Wert seit Juni 2021. Dies ist auf eine geringere Teuerung bei Nahrungsmitteln und Energie zurückzuführen. Die Arbeitsmarktsituation bleibt trotz der konjunkturellen Schwächephase insgesamt robust, jedoch gibt es gemischte Signale in Bezug auf die Entwicklung. Im Februar stieg die Arbeitslosigkeit leicht um 11.000 Personen an. Trotzdem zeigten die Daten für die Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar bzw. Dezember merkliche Anstiege. Dies deutet darauf hin, dass sich die Beschäftigungslage trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit verbessert hat.

Die Frühindikatoren für den Arbeitsmarkt trübten sich etwas ein, was möglicherweise auf eine vorsichtige Einstellung von Unternehmen zurückzuführen ist. Dennoch bleibt die Arbeitsnachfrage insgesamt auf einem hohen Niveau, was darauf hindeutet, dass Unternehmen weiterhin Personal suchen.

Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend deutet auf einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 10,8 % im Februar 2024 im Vergleich zum Vormonat hin. Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Datenerhebung im Jahr 2016, und es wird erwartet, dass die Insolvenzzahlen in den kommenden Monaten weiter steigen werden.[2]

Bezogen auf die berufliche Rehabilitation stellen sich die beschriebenen Rahmenbedingungen weiterhin als herausfordernd dar. Laut Vertretern der Rehabilitationsträger führt zum einen die demografische Entwicklung dazu, dass sich die Anzahl an Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) lediglich auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres stabilisiert hat. Zum anderen führt die ungebrochene Nachfrage nach Arbeitskräften am Arbeitsmarkt dazu, dass LTA-Bewilligungen seltener im Bereich der beruflichen Bildung erfolgen, sondern häufiger Unternehmen Anreize in Form von Eingliederungszuschüssen erhalten, die Versicherte auf direktem Wege ohne Inanspruchnahme von Leistungen eines Berufsförderungswerks auf dem Arbeitsplatz integrieren.

Die gesetzliche Rentenversicherung weist in ihrer Reha-Antrags-/Erledigungsstatistik für das Jahr 2023 eine Gesamtsumme an Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Höhe von 332.670 aus. Im Vergleich zum Vorjahr mit 330.624 Anträgen entspricht das einer minimalen Veränderung von 2.046 Anträgen bzw. +0,62 %.[3] Damit verharrt die Anzahl an LTA-Anträgen auf historisch niedrigem Niveau. Die Gesamtsumme an Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) für 2023 liegt mit -117.931 Anträge oder -26,17 % unter dem Höchstwert an Anträgen aus dem Jahr 2017 mit damals 450.601 LTA-Anträgen.[4]

Dagegen sind die Anträge auf medizinische Reha-Leistungen im Jahr 2023 auf 1.615.094 (Vorjahr: 1.466.865) deutlich gestiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs in Höhe von 148.229 Anträgen bzw. 10,11 %.

Da sich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben häufig erst als Folge einer medizinischen Rehabilitation ergeben, ist aktuell davon auszugehen, dass es im Verlauf des Jahres 2024 zumindest zu einer weitergehenden Stabilisierung bei den Antragszahlen im Bereich LTA kommen wird. Ob aufgrund des starken Anstiegs bei den Anträgen auf medizinische Reha-Leistungen auch mit einem zeitlich verzögerten Anstieg bei den LTA-Anträgen zu rechnen ist, ist schwer prognostizierbar, da in derartige Überlegungen auch die demografische Entwicklung und die Arbeitsmarktnachfrage einzubeziehen sind. Verlässliche Modellrechnungen hierfür fehlen. Die stabile Arbeitsmarktsituation ist auf der anderen Seite grundsätzlich gut für die Integrationsaufgabe der Leistungserbringer, da sich zunehmend mehr Integrationsperspektiven für Rehabilitanden eröffnen. Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den Integrationsquoten, die in den vergangenen Befragungszeiträumen auf einem stabilen Niveau bei rund 80 % lagen.

Im Jahr 2023 dominierte weiterhin ein deutlicher Kostenanstieg die wirtschaftliche Entwicklung. Ausgelöst durch den Ukraine-Krieg sind die Kosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen auch im Geschäftsjahr 2023 weiter angestiegen. Hier sind insbesondere auch Dienstleistungsverträge zu benennen, bei denen die Preisentwicklung überwiegend von der Mindestlohnentwicklung maßgeblich ist. Beim Personalaufwand ergaben sich im Jahr 2023 aufgrund auslaufender Tarifvereinbarungen zusätzliche Belastungen aufgrund von vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen. Weitergehende Tarifsteigerungen greifen erst ab dem Geschäftsjahr 2024.

2. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis

Das beschriebene niedrige Antragsniveau im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen gesetzlichen Rentenversicherung spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung der INN-tegrativ gGmbH wider. Dabei zeigen sich die größten negativen Abweichungen zur Wirtschaftsplanung 2023 im Bereich der kostensatzverhandelten Reha-Maßnahmen und hier konkret bei den Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen. Positive Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf ergaben sich hingegen durch gestiegene Zinserträge bei Tages- und Termingeldern sowie Spareinlagen. Ebenfalls positive Effekte hatten die vorzeitige Erreichung der geplanten Auslastung im Bereich der Jugendhilfe sowie ein außergerichtlicher Vergleich mit einem Versicherungsunternehmen.

Die INN-tegrativ gGmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.706.542 € ab. Damit liegt das Ergebnis rd. 1.656 T€ über dem Wirtschaftsplan 2023 (Plan: +51 T€).

Die INN-tegrativ gGmbH erreicht im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 38,6 Mio. € (= 0,5 Mio. € unter Plan und 2,3 Mio. € über dem Vorjahr). Die durchschnittliche Belegung lag mit 1.024 Teilnehmenden 4,2 % unter Plan.

3. Lage der Gesellschaft

3.1 Ertragslage

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1,7 Mio. € ab.

Die Personalaufwendungen in 2023 sind im Vergleich zum Vorjahr stabil und belaufen sich wie in 2022 auf 22,6 Mio. €. Der Materialaufwand mit 5,5 Mio. € ist um 2,9 % und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (7,8 Mio. €) sind um 3,3 % gestiegen. Die Gründe für den gestiegenen Materialaufwand liegen an den anhaltenden hohen Inflationsraten auch in 2023. Insbesondere die gestiegenen Lebensmittelkosten und die hohen Energiekosten führen zu dem Anstieg des Materialaufwands. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist auf höhere Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude zurückzuführen. Insbesondere die Umbaumaßnahme für die Jugendhilfe am Standort Goslar und die Umgestaltung von Internatszimmern für das rehapro-Projekt FRAI am Standort Weser-Ems tragen zu dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei.

3.2 Finanzlage

Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie der geplanten Investitionen waren im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. Die Liquiditätslage stellte sich solide dar. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet.

Die liquiden Mittel betrugen im Geschäftsjahr 7.578 T€. Das langfristige Kapital deckt das langfristige Vermögen um 8.312 T€.

Die Liquidität auf kurze Sicht belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 7.970 T€. Sie reicht somit zur Deckung des betriebsgewöhnlichen Finanzbedarfs für 2,9 Monate aus und ist damit als ausreichend zu bezeichnen.

3.3 Vermögenslage

Das langfristig gebundene Vermögen beträgt 23 % der Bilanzsumme. Die liquiden Mittel betragen 52,6 % der Bilanzsumme. Eine entsprechend solide Finanzierungsstruktur zeigt sich auch auf der Passivseite (langfristiges Kapital 80,6 %). Die Eigenkapitalquote beträgt 54,9 %.

Investitionen von insgesamt 427 T€ erfolgten im Wesentlichen in die Einrichtung und Ausstattung.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Umsatzrendite für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 4,72 %. Damit konnte die Umsatzrendite im Vergleich zum Vorjahr mit -0,45 % deutlich verbessert werden. Bis zum Erreichen der mittelfristigen Zielgröße in Höhe von 5,0 % sind jedoch weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Der Liquiditätsgrad II für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 385,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr mit 355,2 % hat sich die Kennzahl ebenfalls erhöht und liegt deutlich über 100 %.

4.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Qualitätssicherung

Die INN-tegrativ gGmbH ist nach Akkreditierungs- und Zulassungsordnung Arbeitsförderung (AZAV) und DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erfolgte unter dem Dach der Qualitätsgemeinschaft der Berufsförderungswerke, bei der die INN-tegrativ gGmbH seit ihrer Gründung Mitglied ist. Das jährliche Zertifizierungsaudit konnte im Mai 2023 erfolgreich abgeschlossen werden.

Zur Bewertung der Ergebnisqualität unseres Angebots werden die Rehabilitanden regelmäßig sechs Monate nach individuellem Maßnahmenende zu ihrem Erwerbsstatus befragt. Im Geschäftsjahr 2023 lagen zwei Befragungszeiträume. Die Ergebnisse werden regelmäßig den regional zuständigen Rehabilitationsträgern übermittelt und von diesen ausgewertet. Im Jahr 2023 lagen die Integrationsquoten im Durchschnitt bei ca. 80 %.

Umweltaktivitäten

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, mit den vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich und rücksichtsvoll umzugehen, um Umweltbelastungen zu vermeiden und das Abfallaufkommen zu reduzieren.

Personal- und Sozialwesen

Die Mitarbeitendenzahl (in Köpfen) gem. § 267, 285 HGB (ohne Auszubildende sowie ohne Leiharbeitnehmende) betrug im Jahresdurchschnitt 397,5 (Vorjahr: 421). Im Geschäftsjahr wurden (ohne Leiharbeitnehmende und ohne Honorarkräfte) 334,81 Vollkräfte (Vollzeitäquivalent) (Vorjahr: 334,74 Vollkräfte) beschäftigt.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden betrug im Geschäftsjahr 10,62 Jahre (Vorjahr: 10,64 Jahre). Das Durchschnittsalter lag bei 49,47 Jahren (Vorjahr: 49,39 Jahre). Der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden lag bei 64,35 % (Vorjahr: 60,50 %).

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6,3 % schwerbehinderte Mitarbeitende beschäftigt. Die gesetzliche Quote in Höhe von 5,00 % ist somit erfüllt.

Die INN-tegrativ verfügt über ein betriebliches Gesundheitsmanagement, welches mit konkreten Maßnahmen hinterlegt ist.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

In der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 wurden aufgrund des niedrigen Niveaus bei LTA-Anträgen im Jahr 2023 bei der Deutschen gesetzlichen Rentenversicherung das Mengengerüst im Bereich der kostensatzverhandelten Reha-Maßnahmen konservativer geplant. Die Kostensatzsteigerung für das Jahr 2024 aus den jährlich stattfindenden Kostensatzverhandlungen mit den Rehabilitationsträgern liegt bei 8,4 - 8,9 % für die Assessment-Maßnahmen, die Vorbereitenden- und Integrationsmaßnahmen bzw. bei 9,6 - 10,6 % für die Qualifizierungsmaßnahmen. Der Internatskostensatz konnte mit einer Kostensatzsteigerung in Höhe von 10,6 % vereinbart werden. Die neu geschlossenen Tarifvereinbarungen sehen deutliche Steigerungen sowie zusätzlich weitere Inflationsausgleichszahlungen vor. Da diese zum Planungszeitpunkt für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht bekannt waren, wurden pauschale Annahmen getroffen. Für den TV-DN bzw. den TV-L wurde eine Steigerung von 5,2 % ab dem 01.04.2024 vorgesehen. Aufgrund des deutlich positiven Jahresergebnisses 2023 wurde für die erfolgsabhängige Jahressonderzahlung 2024 eine Vollauszahlung eingeplant. Aus den vorgenannten erheblichen Steigerungen im Personalaufwand wird für 2024 mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von -377 T€ geplant. In der Wirtschaftsplanung 2024 wird davon ausgegangen, dass sich die neuen Geschäftsfelder Jugendhilfe und INNklusionswerk weiterhin stabil entwickeln. Neben den neuen Geschäftsfeldern ist die INN-tegrativ gGmbH auch an drei Modellvorhaben der zweiten Ausschreibungsrunde des Förderprogramms "rehapro" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beteiligt. In diesem Förderprogramm werden innovative Maßnahmen und Methoden erprobt, um die Grundsätze "Prävention vor Rehabilitation" und "Rehabilitation vor Rente" zu stärken sowie die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu erhalten. Über den Antragsteller Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ist die INN-tegrativ gGmbH an drei Projekten als Letztempfängerin von Fördermitteln beteiligt:

1. FRAI - Frauenspezifische Angebote zur Integration

2. LeitTAR - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in sich strukturell wandelnden Regionen durch selbst- und bedarfsgesteuerte Unterstützung

3. INREFA 2.0 - Entwicklung einer Selbsthilfe-App für Erwerbsminderungsrentner zur Unterstützung der Rückkehr ins Erwerbsleben.

Die Modellvorhaben haben eine Projektlaufzeit bis zum Jahr 2026 und ein Gesamtprojektvolumen von rund 6.300 T€.

Durch den Ausbau der Jugendhilfe und des INNklusionswerks sowie weiterer Aktivitäten im Bereich der AZAV-Angebote sowie rückläufige Pachtzahlungen aufgrund auslaufender Abschreibungen für Gebäude werden ab dem Wirtschaftsjahr 2025 wieder positive Jahresergebnisse erwartet.

2. Risikobericht

Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 wird das Anmeldeverhalten der Rehabilitationsträger die wirtschaftliche Situation der INN-tegrativ gGmbH maßgeblich beeinflussen. Neben dieser Abhängigkeit wurde im abgelaufenen Jahr zudem das Risiko des Preismechanismus im bestehenden Rahmenvertrag für kostensatzverhandelte Maßnahmen mit Rehabilitationsträgern deutlich. So werden die Kostensätze regelmäßig prospektiv verhandelt. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2022, welches inflationsbedingt durch erhebliche Preissteigerungen auf der Sachkostenebene geprägt war, konnten Ende 2021 prospektiv lediglich Kostensatzsteigerungen zwischen 2,50 - 3,40 % verhandelt werden. Im Rahmen der Kostensatzverhandlungen für das Jahr 2023 wurde versucht, für 2022 nachträglich ein Inflationsausgleich in Höhe von 8,00 % zu erwirken. Dieses wurde von den Rehabilitationsträgern mit Verweis auf den bestehenden Rahmenvertrag mit den Berufsförderungswerken, der keine rückwirkenden Vergütungsanpassungen vorsähe, zurückgewiesen. Die nunmehr für 2024 verhandelten Kostensätze wirken auf den ersten Blick wirtschaftlich deutlich tragfähiger. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die neuen Kostensätze nur für Teilnehmende gelten, die ihre Maßnahmen in 2024 beginnen. Für vor 2024 bereits laufende Maßnahmen gelten die alten Kostensätze bis zum Maßnahmenende weiter. Es wird deutlich, dass nach den aktuellen Erfahrungen verstärkt an einer Anpassung des Preismechanismus im Rahmenvertrag gearbeitet werden muss. Hierzu steht die INN-tegrativ gGmbH mit dem Bundesverband Deutsche Berufsförderungswerke e. V. und seinen Mitgliedern bereits im Austausch.

Aufgrund des demografischen Wandels und der besseren Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Erwachsenen als Folge der guten Wirtschaftslage, befindet sich die INN-tegrativ gGmbH in einem schrumpfenden Markt mit Überkapazitäten in den Wertschöpfungsbereichen. Kompensiert werden können die rückläufigen Erlöse nur durch die Steigerung des Marktanteils und die Entwicklung von neuen Geschäftsfeldern. Hierzu sind im Geschäftsjahr 2021 mit der Jugendhilfe und dem INNklusionswerk zwei neue vielversprechende Angebote an den Start gegangen. Seit dem 01.11.2022 ist das neue Jugendhilfeangebot neben dem Standort Bookholzberg auch am Standort Goslar verfügbar. Die neuen Geschäftsfelder sollen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden und werden so zukünftig die Abhängigkeit von der klassischen beruflichen Rehabilitation verringern.

Um die Belegungsstruktur nach Rehabilitationsträgern ausgeglichener aufzustellen und zu verbreitern, wurde im Jahr 2021 unter der Überschrift "Qualitätsdialog" der Kontakt zu den Reha-Fachberatern intensiviert. Diese Aktivitäten sollen auch in 2024 fortgesetzt werden. Zielsetzung ist es, eine höhere Kundenzufriedenheit und damit -bindung zu erreichen.

Der sich seit einigen Jahren abzeichnende Fachkräftemangel (insbesondere im Ärztebereich, aber auch bei Psychologen, Sozialpädagogen, IT-Mitarbeitenden und zuletzt auch bei den Ausbildern) hat sich zwischenzeitlich zu einem Arbeitskräftemangel ausgeweitet. Er wird sich in den nächsten Jahren bei der Stellennachbesetzung verstärkt auswirken. Als Antwort darauf wird in der INN-tegrativ gGmbH der Recruiting-Prozess ständig weiterentwickelt und neue Recruiting-Strategien erprobt. Im Jahr 2022 wurde zudem das bestehende Mitarbeitendenempfehlungsprogramm optimiert und die Prämien für besonders gefragte Funktionen angehoben. Im nächsten Schritt soll die Karriereseite und das Employer-Branding der INN-tegrativ gGmbH weiterentwickelt werden.

3. Chancenbericht

Der Zusammenschluss der niedersächsischen Berufsförderungswerke zur INN-tegrativ gGmbH wird mittelfristig Vorteile u. a. im Hinblick auf Angebotsstandardisierung, Regionalisierung und Standortoptimierung bringen. Weitere Chancen ergeben sich aus der Vertiefung von Kooperationen mit anderen Bildungs- und / oder Rehabilitationseinrichtungen sowie dem Aufbau neuer Geschäftsfelder.

Die im Jahr 2018 vorgenommene Umstellung und standortübergreifende Vereinheitlichung der funktionsbezogenen IT-Anwendungen bietet die Grundlage für die Einführung neuer effizienter Prozesse für die standortübergreifend organisierten Querschnittsfunktionen. Im Jahr 2024 ist eine weitere Stufe der Zentralisierung der IT-Infrastruktur geplant, um langfristig zusätzlich Kosten einzusparen.

Als Folge der Corona-Pandemie nimmt die Zahl der Post- und Long-Covid-Fälle deutlich zu und von Seiten der zuständigen Rehabilitationsträger wird ein Bedarf an speziellen Rehabilitationsangeboten für diese Klientel signalisiert. Die INN-tegrativ gGmbH hat hierzu ein abgestuftes Rehabilitationskonzept entwickelt und kostensatzverhandelt. Da die Nachfrage im Jahr 2023 zu ersten Anmeldungen geführt hat, wurden im Wirtschaftsplan 2024 erstmals kleinere Erträge vorgesehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Eine zunehmende Belegung dieses Angebots hätte positive Effekte auf das prognostizierte Jahresergebnis für 2024.

Zusammenfassung

Die strategische Ausrichtung der INN-tegrativ gGmbH zielt darauf ab, ihre Erlöse durch Konsolidierung bestehender Geschäftsfelder und Entwicklung neuer Geschäftsfelder zu diversifizieren, um Abhängigkeiten zu reduzieren. Effizienz- und Kostenoptimierung sowie die Einführung qualitätssteigernder Maßnahmen sollen die Leistungserbringung verbessern. Die Personalentwicklung und Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit stehen im Fokus, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden und die INN-tegrativ gGmbH als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Die Gesamtlage hat sich trotz eines von Kostensteigerungen geprägten Geschäftsjahres deutlich stabilisiert. Unter Berücksichtigung der verschiedenen genannten Risiken und Chancen ist es dennoch erforderlich, weitergehende Maßnahmen zu entwickeln, um die Ertragskraft des Kerngeschäfts zu stabilisieren. Insbesondere sind Lösungen zu entwickeln, die die Ertragskraft so erhöhen und stabilisieren, dass auch die betriebenen Liegenschaften in ihrer Substanz dauerhaft erhalten werden können.

 

Hannover, 24.03.2024

gez. Pierre Noster, Geschäftsführer

gez. Lars Pallinger

[1] Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14.02.2024

[2] Vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 15.03.2024

[3] Vgl. https://statistik-rente.de/drv/extern/rehabilitation/antraege/tabellen_2023/202312_Reha_Antraege_Tabelle01.htm

[4] Publikation "Rentenversicherung in Zeitreihen" Ausgabe 2021 Kapitel "Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation"

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 185.090,00 241.718,53
II. Sachanlagen 3.136.347,47 3.599.416,05
3.321.437,47 3.841.134,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 170.659,83 184.731,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.181.524,69 3.183.085,58
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.578.456,37 4.560.977,68
10.930.640,89 7.928.795,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 170.532,30 282.186,44
14.422.610,66 12.052.116,09

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.025.002,00 6.025.002,00
II. Kapitalrücklage 5.924.559,42 5.924.559,42
III. Verlustvortrag 5.731.444,14 5.745.269,20
IV. Jahresüberschuss 1.706.542,40 13.825,06
7.924.659,68 6.218.117,28
B. Rückstellungen 1.768.270,67 1.292.391,76
C. Verbindlichkeiten 4.727.255,31 4.539.182,05
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.425,00 2.425,00
14.422.610,66 12.052.116,09

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Rohergebnis 33.099.698,70 31.314.137,15
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 17.920.334,32 17.695.249,22
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4.722.211,68 4.933.993,29
davon für Altersversorgung € 1.033.734,92 (1.224.114,10)
22.642.546,00 22.629.242,51
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 946.127,78 1.108.250,23
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.799.008,82 7.549.153,65
8.745.136,60 8.657.403,88
31.387.682,60 31.286.646,39
1.712.016,10 27.490,76
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 46.676,96 4.630,01
davon aus Aufzinsung € 5.565,00 (4.398,93)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 508,56 5.218,28
davon aus Aufzinsung € 0,00 (1.019,00)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 43.828,10 7.243,43
8. Ergebnis nach Steuern 1.714.356,40 19.659,06
9. Sonstige Steuern 7.814,00 5.834,00
10. Jahresüberschuss 1.706.542,40 13.825,06

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die INN-tegrativ gGmbH hat Ihren Sitz in Hannover, Kriegerstraße 1E, und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 215019. Sie wurde am 15.02.2017 gegründet und hat durch den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.04.2017 Teile der Vermögenswerte der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover, HRA 204098) und des Berufsförderungswerk Goslar, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201968) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung mit Rückwirkung auf den 01.01.2017 übernommen.

Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Die INN-tegrativ gGmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über eine Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis netto 410,00 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen.

2.2. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. übernommenen Buchwerten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Nutzungsdauer entspricht im Regelfall den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen. Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.

Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter bis netto 410,00 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen.

2.3. Vorräte

Die Vorräte wurden im Rahmen einer Stichtagsinventur aufgenommen und werden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Für einige Vorräte sind Festwerte angesetzt. Die Festwerte werden gruppenweise in regelmäßigen Intervallen neu ermittelt.

2.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

2.5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

2.6. Rückstellungen

Die Bewertung der Jubiläumsleistungen erfolgte aufgrund der in § 253 HGB enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens nach Engbroks.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ausgewiesen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

2.7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.8. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel gesondert dargestellt.

3.2. Umlaufvermögen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen gegen den Gesellschafter handelt es sich um Forderungen aus Leistungsverrechnungen.

PASSIVA

3.3. Rückstellungen

Bei der Jubiläumsrückstellung i. H. v. 178 TEUR (Vorjahr 121 TEUR) wird der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB ausgewiesen.

Erwartete Renten-, Lohnsteigerung 2,5 %
Rechnungszins 1,74 %
Fluktuation 4,79 % TV-DN/ 0,70 % TV-L

Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung. Sie betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, Überstunden (574 TEUR, Vorjahr 572 TEUR) sowie Instandhaltung (311 TEUR, Vorjahr 28 TEUR). Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Inflationsausgleichszahlungen vorgenommen (112 TEUR). Die in Vorjahren gebildete Aufwandsrückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. wurde unter Bezugnahme auf das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten und beträgt zum Stichtag unverändert 340 TEUR.

3.4. Verbindlichkeiten

Gesamt- Restlaufzeiten
Betrag
TEUR
bis zu 1 Jahr
TEUR
mehr als 1 Jahr
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 717 717 0 0
Vorjahr (628) (628) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.412 0 3.412 0
Vorjahr (3.412) (0) (3.412) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 586 13 0
Vorjahr (499) (487) (12)
4.728 1.303 3.425 0
Vorjahr (4.539) (1.115) (3.424) (0)

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Darlehen (3.412 TEUR) .

3.5. Außerbilanzielle Geschäfte

Außerbilanzielle Geschäfte umfassen im Wesentlichen Leasingverträge für PC, Monitore, Drucker und PKW im Umfang von 179 TEUR (216 TEUR). Diese wurden an Stelle eines Kaufs abgeschlossen, um eine höhere Flexibilität zu erreichen. Als Mietsicherheit wurde ein Mietaval in Höhe von 17 TEUR bei der Stadtsparkasse Bad-Pyrmont hinterlegt. Die jährliche Provision beträgt 3 %.

3.6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2023
TEUR
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt 5.320
davon entfallen auf 2024 4.482
davon entfallen auf Folgejahre 838

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die periodenfremden Erträge betrugen insgesamt 967 TEUR (Vorjahr 475 TEUR) und betreffen im Wesentlichen eine Versicherungserstattung für Coronaerlösausfälle sowie Energiesteuererstattungen aus 2022.

4.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die periodenfremden Aufwendungen betrugen insgesamt 256 TEUR (Vorjahr 101 TEUR) und betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für EEG-Umlagen, BHKW Abrechnungen aus Vorjahren und Nebenkostenabrechnungen.

4.3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten in Höhe von 6 TEUR (Vorjahr TEUR 4) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.

4.3.Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr TEUR 1) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

5. Sonstige Angaben

5.1. Arbeitnehmer

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienst) beträgt nach Köpfen:

2023
Vollzeitbeschäftigte 224,508
Teilzeitbeschäftigte 172,92
397,50

5.2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung

In Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe.

5.3. Geschäftsführer

- Lars Pallinger, Braunschweig - Pierre Noster, Goslar.

5.4. Mitglieder des Hauptausschusses

- Jan Miede, Vorsitzender

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

- Jürgen Kirchberg, Stellvertretender Vorsitzender

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

- Anke Grewe,

Diakonie-Stiftung im Braunschweiger Land

- Melanie Walter

Niedersächsisches Kultusministerium

- Dr. Axel Kunte

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

- Andrea im Sande

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

5.5. Mitglieder der Gesellschafterversammlung

- Jan Miede

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

- Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung

- Anke Grewe

Diakonie-Stiftung Braunschweiger Land

- Stephan von Hansemann (ab 12.04.2023)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung

- Anja Mertelsmann

Allgemeiner Arbeitgeberverband Harz e.V., Goslar

- Jana Miksch (ab und bis 12.04.2023)

Niedersächsisches Finanzministerium

- Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner (ab 12.04.2023)

Stadt Goslar.

5.6. Gewinnverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von € 4.024.901,74 auf das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen.

 

Hannover, 17. Mai 2024

INN-tegrativ gGmbH

Die Geschäftsführung

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Anfangsstand
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Endstand
1 2 3 4 5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.054.721,42 54.515,09 0,00 0,00 1.109.236,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.094,32 0,00 0,00 0,00 19.094,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.150.611,34 0,00 0,00 0,00 1.150.611,34
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.131.450,02 259.432,02 713.256,14 85.605,33 7.018.532,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 726.493,05 113.233,56 - 713.256,14 0,00 126.470,47
8.027.648,73 372.665,58 0,00 85.605,33 8.314.708,98
9.082.370,15 427.180,67 0,00 85.605,33 9.423.945,49
Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten Anfangsstand
Zuschreibungen des Geschäftsjahres
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Entnahmen für Abgänge
Endstand
1 7 8 9 10 11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 813.002,89 0,00 111.143,62 0,00 924.146,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.798,32 0,00 1.290,00 0,00 8.088,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 520.210,34 0,00 103.679,00 0,00 623.889,34
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.901.224,02 0,00 730.015,16 84.855,33 4.546.383,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.428.232,68 0,00 834.984,16 84.855,33 5.178.361,51
5.241.235,57 0,00 946.127,78 84.855,33 6.102.508,02
Bilanzposten Restbuchwerte (Stand 31.12.2023)
Restbuchwerte (Stand 31.12.2022)
1 12 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 185.090,00 241.718,53
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.006,00 12.296,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 526.722,00 630.401,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.472.149,00 2.230.226,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 126.470,47 726.493,05
3.136.347,47 3.599.416,05
3.321.437,47 3.841.134,58

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die INN-tegrativ gGmbH, Hannover

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der INN-tegrativ gGmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INN-tegrativ gGmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, am 17. Mai 2024

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Hannover

Schwarz, Wirtschaftsprüfer

Köpke, Wirtschaftsprüfer

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. Juni 2024 festgestellt worden.

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. Juni 2024 wurde der Bilanzverlust in Höhe von € 4.024.901,74 auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen.

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26 nahegelegene Organisationen

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