Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 5998
Eingetragen
20.12.2017
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Ausführung sämtlicher Installations-, Flaschner-, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Elektro- und Solararbeiten im Haustechnikbereich sowie der Handel mit damit im Zusammenhang stehenden Ausstattungsgegenständen und darüber hinaus der Vertrieb von Geräten aus dem Installations- und Heizungsbereich und die Übernahme des Kundendienstes für diese Geräte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Wagner
seit 20.12.2017
Geschäftsführer
Florian Wagner
seit 20.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96231 Bad Staffelstein
25.000 €
50.00%
96231 Bad Staffelstein
25.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wagner Haustechnik GmbH

Bad Staffelstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ



AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.744,00

4.241,00

II. Sachanlagen

223.452,00

143.911,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

52.199,63

29.056,25

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

232.883,34

178.593,85

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

95.561,62

117.346,06

C. Rechnungsabgrenzungsposten

14.068,85

13.851,36

Summe Aktiva

620.909,44

486.999,52



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Bilanzgewinn

120.287,76

99.136,67

B. Rückstellungen

57.420,00

81.920,71

C. Verbindlichkeiten

393.201,68

255.942,14

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

620.909,44

486.999,52

ANHANG

Allgemeine Angaben

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwert­berichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allge­meinen Kreditrisikos angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben . (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

Sonstige Angaben

- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (§285 Nr. 7 HGB)

49

Im Wirtschaftsjahr wurden 12 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Schönbrunn, den 23. Juli 2024

gez. Frank Wagner, Florian Wagner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Juli 2024

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