Josef Fruth Erdbau GmbHLiquidiert

93176 Beratzhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 6030
Eingetragen
22.5.1995
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGüterbeförderung im StraßenverkehrVermietung von Baumaschinen und -geräten
Gegenstand
Ausführung von Erd-, Fels- und Abbrucharbeiten, die Tätigkeit eines Fuhrunternehmens im Güternahverkehr sowie der Verleih von Baggern und Radladern.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stiftlandstr.5, 93176 Beratzhausen
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Josef Fruth Erdbau GmbH

Beratzhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 40.979,00 14.616,00
I. Sachanlagen 40.979,00 14.616,00
B. Umlaufvermögen 63.950,16 53.981,28
I. Vorräte 19.588,26 16.137,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.045,29 37.767,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 316,61 75,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.583,23 551,99
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 44.574,30 66.941,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 153.086,69 136.090,73

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 92.506,05 117.378,18
III. Jahresüberschuss 22.367,16 24.872,13
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 44.574,30 66.941,46
B. Rückstellungen 6.270,90 5.813,25
C. Verbindlichkeiten 146.815,79 130.277,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 153.086,69 136.090,73

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2013

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlußstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Josef Fruth Erdbau GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr . Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.499 19.499 21.939 21.939

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0 0 0
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0 0 0

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5 beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Josef Fruth.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Beratzhausen, 18. Dezember 2014

Josef Fruth

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.12.2014.

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