Einzelhandel mit Wohnmöbeln
REMONDIS Kyffhäuser GmbH
Schachtstraße 5, 99706 Sondershausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nico Dombeck seit 29.1.2026 | Geschäftsführer |
Matthias Prange seit 17.4.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS Kyffhäuser GmbHSondershausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGRegistergericht: Amtsgericht Jena Handelsregister-Nummer: HRB 400247
Die REMONDIS Kyffhäuser GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen . Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Posten erweitert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 356.504,76 € (Vj. 605.009,57 €) aus. Die Gesellschaft hat mit Datum vom 01.03.2010 ein Darlehen in Höhe von 5.000.000,00 € von der REMONDIS GmbH & Co. KG erhalten. Bezüglich dieses Darlehens hat die REMONDIS GmbH & Co. KG eine Rangrücktrittserklärung mit Datum vom 25.02.2010 abgegeben. Zum 31.12.2020 valutiert das Darlehen auf 2.800.000,00 €. In einer Patronatserklärung vom 31.01.2011 verpflichtet sich die REMONDIS Kommunale Dienste Ost GmbH zudem unwiderruflich, der REMONDIS Kyffhäuser GmbH zur Begleichung ihrer fälligen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern finanzielle Mittel bis zu 500.000,00 € darlehensweise zur Verfügung zu stellen. Hierzu besteht eine Rangrücktrittserklärung der REMONDIS Kommunale Dienste Ost GmbH vom 03.02.2011. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Die Bilanzierungsänderungen folgen der allgemein anerkannten Anpassung dieser Vereinfachungsregelungen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 01.01.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden: Gebäude 33 Jahre Maschinen, maschinelle Anlagen 6-15 Jahre Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 6 Jahre Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € (bis 2017: 150 € bis 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten ist insbesondere bei Wertstoffen aus dem Recyclingprozess unverhältnismäßig aufwändig, so dass sie retrograd aus dem Veräußerungswert abzüglich Gewinnen und anteiliger Verwaltungs- und Vertriebskosten abgeleitet werden. Die Herstellungskosten enthalten nur die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber demselben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mitt el erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes und des unternehmensindividuellen Gewerbesteuersatzes . Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Beteiligung : Die Gesellschaft hält einen Anteil von 30 % an der Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH, Sondershausen. Deren Eigenkapital belief sich am 31.12.2019 auf 299.942,94 €, der Jahresüberschuss 2019 auf -5.485,94 €. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 132.847,51 € (Vorjahr: 92.065,06 €). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vorsteuererstattungsbeträge in Höhe von 3.555,43 € (Vorjahr: 8.704,41 €) enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 77.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag in Höhe von 25.148,82 € aus der Aktivierung latenter Steuern nach Abzug sonstiger passiver latenter Steuern enthalten, der potenziell zur Ausschüttung gesperrt ist. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt 3.074.347,21 € und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 52.824,89 €. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind insgesamt mit einem Volumen in Höhe von 52.824,89 € durch Sicherungsübereignung gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 63.285,42 € sowie aus einem Darlehen von 2.800.000,00 €. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind insgesamt mit einem Volumen in Höhe von 2.800.000,00 € durch einen Rangrücktritt gesichert. VI. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen : Im Berichtsjahr 2020 waren durchschnittlich 41 (Vorjahr 40) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUN GSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. REMONDIS Kyffhäuser GmbH Sondershausen, den 19.03.2021
Sonderhausen, den 19. März 2021 gez. Wiech, gez. Prange Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Juni 2021 |
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