Ultramarin BadInstallation GmbH

Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 34690
Eingetragen
10.1.2001
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
der Betrieb eines Unternehmens mit dem Inhalt der Planung, Erstellung, Vertriebes und Marketing von haustechnischen Einrichtungen und Einrichtungsgegenständen sowie der Handel -auch Einzelhandel mit Waren in diesem Zusammenhang;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Dirk Krischer
seit 25.1.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ultramarin BadInstallation GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 138.580,00 67.668,00
I. Sachanlagen 138.580,00 67.668,00
B. Umlaufvermögen 531.715,05 859.460,13
I. Vorräte 320.222,22 682.741,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 149.461,13 151.659,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.031,70 25.058,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.215,83 76.942,52
Summe Aktiva 698.510,88 1.004.070,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 260.527,47 287.036,97
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 262.028,97 134.830,53
III. Jahresfehlbetrag 26.501,50 -127.206,44
B. allgemeiner passiver steuerlicher Ausgleichsposten 8,00 0,00
C. Rückstellungen 11.700,00 24.279,69
D. Verbindlichkeiten 426.275,41 692.753,99
Summe Passiva 698.510,88 1.004.070,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden

Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurden unter analoger GoB-konformer Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu

€ 800,00 in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst.

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Der Gemeinkostenaufschlagsatz wurde im Berichtsjahr mit 100 % ermittelt und für die Bewertung zu Grunde gelegt.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Stephan Krischer, Leichtensternstraße 13,50937 Köln.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Köln, 14. Februar 2024

gez. Stephan Krischer

___________________________

Stephan Krischer

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.2.2024.

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