KWork Verwaltungs GmbHLiquidiert

51149 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 50146
Vorher
NETTwork Verwaltungs GmbH
Eingetragen
17.2.2003
Branche
Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und BetriebenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen, die beratende Dienstleistungen oder Franchiseleistungen in der datenverarbeitenden Branche erbringen; ferner der Betrieb einer Fahrschule

Historie

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Management

NameRolle
Gudrun Ewald
seit 26.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

51143 Köln, Johann-Beckschäfer-Str. 4
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

NETTwork Verwaltungs GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

II. Sachanlagen

36.685,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

12.883,95

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.183,17

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

50.753,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

7.385,67

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.802,50

B. Rückstellungen

1.819,88

C. Verbindlichkeiten

7.745,07

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

50.753,12

ANHANG

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 ist nach geltenden Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.

Soweit Wahlrecht für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft

1.
1.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachenanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

1.
1.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Aufteilung des Steueraufwands auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliches Ergebnis ist nicht sinnvoll.

1.
1.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Überschuss beträgt €8.802,50 und wir auf neue Rechnung vorgetragen.

1.
1.

Name der Geschäftsführer

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Berichtsjahr durch Gudrun Ewald wahrgenommen. Die Geschäftsführerin war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Köln, den 01.07.2010

 

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