VUD
Handelskontor GmbH
Wolkenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
252.676,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.676,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
10,00 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
1,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.665,00 |
| II.
Finanzanlagen |
250.000,00 |
| 1.
sonstige Ausleihungen |
250.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.225,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
211.194,06 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
-178.933,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-136.000,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
245.101,83 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
145.026,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.311,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
484.212,65 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
346.384,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
66.732,06 |
| II.
Kapitalrücklage |
46.756,61 |
| III.
Gewinnvortrag |
362.935,75 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
130.039,88 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.828,11 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
32.162,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.507,89 |
| davon
mit Restlaufzeit über 5 Jahre |
29.654,69 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
29.596,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
29.596,07 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
69.069,46 |
| davon
aus Steuern |
5.502,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.709,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.069,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
484.212,65 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2009 - 31.12.2009
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
444.529,06 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
15.275,02 |
| 3.
Materialaufwand |
234.868,46 |
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
12.322,28 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
222.546,18 |
| 4.
Personalaufwand |
240.642,08 |
| a)
Löhne und Gehälter |
206.913,51 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
33.728,57 |
| 5.
Abschreibungen |
6.407,27 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
6.407,27 |
| 6.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
124.994,51 |
| 7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
25.823,00 |
| 8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
6.869,26 |
| 9.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-128.154,50 |
| 10.
außerordentliche Aufwendungen |
2.189,00 |
| 11.
außerordentliches Ergebnis |
-2.189,00 |
| 12.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
-1.406,62 |
| 13.
sonstige Steuern |
1.103,00 |
| 14.
Jahresfehlbetrag |
130.039,88 |
Ergebnisverwendung
|
1.1.2009 - 31.12.2009
EUR |
| 14.
Jahresfehlbetrag |
130.039,88 |
Anhang
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Buchführung wurde mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung auf dem System AGENDA erstellt.
Die Kontierung sowie Erfassung der Belege erfolgte
ebenfalls in der Steuerkanzlei.
Jahresabschluss
Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses
erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Auf die Rechnungslegungsvorschriften der
Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
Anwendung.
Die Bewertung erfolgte entsprechen den Bestimmungen
des § 6 EStG.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen bewertet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den §§ 266 und 275 HGB und damit den
gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem
beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die Feststellung des Jahreaabschlusses 2009 erfolgt
am 15.12.2010.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des AGENDA Programms "FIBU"
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit dem
Buchführungsprogramm AGENDA FIBU erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des AGENDA -
Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der TREUCURATOR-TREUHAND GmbH,
München am 03. Dezember 1997 nachgewiesen. Das
geprüfte System wurde sachgemäß angewendet.
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